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Document 51998IE1164

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die transatlantische Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft"

ABl. C 407 vom 28.12.1998, p. 263 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51998IE1164

Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die transatlantische Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft"

Amtsblatt Nr. C 407 vom 28/12/1998 S. 0263


Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Die transatlantische Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft" (98/C 407/45)

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß beschloß am 26. März 1998 gemäß Artikel 23 Absatz 3 der Geschäftsordnung, eine stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten.

Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen, Außenhandels- und Entwicklungspolitik setzte eine Studiengruppe ein und benannte Frau Davison als Berichterstatterin.

Der Ausschuß beschloß auf seiner 357. Plenartagung (Sitzung vom 10. September 1998), den Titel der Stellungnahme in "Die transatlantische Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft" zu ändern, und bestätigte Frau Davison als Hauptberichterstatterin. Er verabschiedete mit 55 gegen 8 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

1. Hintergründe

1.1. Die nun auf dem Tisch liegenden Vorschläge sind die jüngsten in einer ganzen Reihe von Initiativen. 1990 haben die USA und die EU einen neuen Vertrag als Grundlage für stetige und stabile transatlantische Beziehungen in der Zeit nach dem Kalten Krieg in Betracht gezogen. Damals wurde einem eher pragmatischen Konzept in Gestalt der Transatlantischen Erklärung (TAD) (November 1990) der Vorzug gegeben. Mit der TAD sollten im wesentlichen die zwischen der EU und den USA bestehenden Kooperationsabkommen wie die halbjährlichen EU/US-Gipfeltreffen kodifiziert werden. Weiterhin wird darin die Zusammenarbeit in Wirtschaft, Handel und Politik konsolidiert. Die Sorge, die USA könnten in einen gewissen Isolationismus verfallen, veranlaßte eine Reihe europäischer Regierungschefs 1994 zu dem Vorschlag einer Intensivierung der Handelsbeziehungen in Gestalt der Transatlantischen Freihandelszone (TAFTA). Auch die US-Gewerkschaften AFL-CI0 forderten eine Transatlantische Freihandelszone als Alternative zum Nordamerikanischen Freihandelsabkommen. Eine ablehnende Reaktion der USA und die Sorge, daß ein formelles Abkommen die Glaubwürdigkeit der neuen WTO unterlaufen könnte, führte erneut zu einem eher pragmatischen informellen Konzept. So entstand die Neue Transatlantische Agenda und der entsprechende Gemeinsame Aktionsplan EU/USA, der im Dezember 1995 in Madrid angenommen wurde und sich sowohl auf politische als auch auf Handelsbeziehungen erstreckte. Gleichzeitig wurde der Transatlantische Wirtschaftsdialog aufgenommen, der die Einbeziehung der Wirtschaft im transatlantischen Dialog gewährleisten sollte.

1.2. Seit 1995 wurden einige Fortschritte in der bilateralen Zusammenarbeit in Handelsfragen erzielt. Es wurde ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Vorschriften (MRA)unterzeichnet, das sich auf bestimmte Bereiche beschränkte, während gleichzeitig der Transatlantische Wirtschaftsdialog (TABD) und die Zusammenarbeit in anderen Bereichenwie z. B. Wissenschafts- und Beschäftigungspolitik intensiviert wurden. Zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb auf dem amerikanischen bzw. dem europäischen Markt wurde ein sachdienliches Abkommen geschlossen. Gemeinsame Bemühungen der EU und USA haben ferner zum erfolgreichen Abschluß multilateraler Verhandlungen geführt, wie etwa des Abkommens über Informationstechnologie (ITA) sowie branchenspezifischer Vereinbarungen, in erster Linie im Bereich der Telekommunikation und der Finanzdienstleistungen im Rahmen des GATS. Es kam aber auch zu einigen ernsthaften handelspolitischen Differenzen, wie etwa über das Helms-Burton- und das D'Amato-Gesetz sowie über Fragen der Lebensmittelsicherheit.

1.3. Im März 1998 unterbreitete die Kommission Vorschläge für die Intensivierung der Bemühungen zur Stärkung der Beziehungen zwischen der EU und den USA. Diese Vorschläge, deren Schwerpunkt auf dem Handel lag, wurden in Form einer Mitteilung an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß über ein Abkommen zur Schaffung eines Neuen Transatlantischen Marktes vorgelegt.

1.4. Die Kommission hat ihre Vorschläge aus folgenden drei Gründen vorgelegt:

- Konsolidierung der politischen Beziehungen zwischen der EU und den USA durch stärkere Impulse für bilaterale Handelsbeziehungen, die sich andernfalls vorwiegend auf die Beilegung von Streitigkeiten beschränken würden;

- Nutzung der wirtschaftlichen Vorteile, die sich auch für die Verbraucher durch die Intensivierung der Handelsbeziehungen ergeben würden, bei gleichzeitiger Gewährleistung des EU-Schutzniveaus in den Bereichen Umwelt, Gesundheit und Sicherheit;

- Anregung einer multilateralen Liberalisierung in Gestalt einer neuen WTO-Runde, indem aufgezeigt wird, wie eine weitere Liberalisierung ermöglicht werden und wie ein Modell für umfassendere Vereinbarungen aussehen könnte.

1.5. Während sich der Ausschuß mit dieser Mitteilung beschäftigte, verständigten sich die EU und die USA auf ihrem Gipfeltreffen im Mai u.a. auf eine Transatlantische Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft (TEP). Aufgrund dieses Abkommens wurden die Kommissionsvorschläge hinfällig. Die vorliegende Stellungnahme konzentriert sich deshalb auf die einzelnen Elemente des EU/US-Abkommens.

1.6. Gegenüber den von der Kommission in ihrer Mitteilung über ein Abkommen zur Schaffung eines Neuen Transatlantischen Marktes (NTMA) unterbreiteten Vorschlägen wird in der im Mai 1998 verabschiedeten Erklärung über eine Transatlantische Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft (TEP) der Ad-hoc-Ansatz der in den letzten Jahren verfolgten transatlantischen Handelspolitik fortgesetzt. In die TEP sind einige der Schlüsselelemente der Kommissionsvorschläge für das NTMA wie z. B. die schwerpunktmäßige Behandlung von auf Regulierungsmaßnahmen beruhenden Hemmnissen für den Marktzugang eingeflossen. Im Gegensatz zum NTMA handelt es sich bei der TEP jedoch nicht um ein umfassendes Abkommen, das in allen Teilen umgesetzt werden muß. Die Umsetzung wird in dem Aktionsplan geregelt, auf den sich die EU und die USA noch verständigen müssen. Dieser eher pragmatische Ansatz läßt jeder Vertragspartei die Möglichkeit, "heikle" Themen auszuklammern bzw. ihnen niedrigere Priorität einzuräumen. Infolgedessen ist es durchaus denkbar, daß die TEP eher selektive Auswirkungen haben wird.

1.7. Das weitreichendste Element der Kommissionsvorschläge - die Aushandlung eines EU/US-Freihandelsabkommens im Dienstleistungssektor - wurde in der TEP nicht aufgegriffen; ebenso unterblieben Vorschläge für die Festlegung eines bilateralen Schlichtungsverfahrens zwischen der EU und den USA.

1.8. Im Vergleich zu den NTMA-Vorschlägen liegt bei der TEP der Schwerpunkt verstärkt auf multilateralen Lösungen für Probleme beim Marktzugang bzw. auf multilateralen Ansätzen für Vereinbarungen über Regulierungsfragen.

2. Die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den USA

2.1. Die EU und die USA sind füreinander die wichtigsten Partner für ausländische Direktinvestitionen. Die Wirtschaftsbeziehungen sind ausgewogen und für beide Seiten von größter Bedeutung. Die EU und die USA sind jeweils mit rund 19 % am gesamten Warenverkehr des anderen Handelspartners beteiligt. Der Dienstleistungssektor macht über 66 % der Gesamtwertschöpfung in den Volkswirtschaften der EU und über 70 % in den USA aus. Im Jahr 1996 beliefen sich die EU-Investitionen in den USA auf 372 Milliarden $, die US-Investitionen in der EU auf 348 Milliarden $ ().

2.2. In den USA sind drei Millionen Arbeitsplätze unmittelbar von europäischen Investitionen in Form von direkter Beschäftigung durch europäische Unternehmen abhängig. Drei weitere Millionen sind mittelbar von derartigen Investitionen abhängig. Durch US-Ausfuhren in die europäischen Staaten wird schätzungsweise eine weitere Million Arbeitsplätze gesichert. In Europa hängt eine vergleichbare Zahl von Arbeitsplätzen von US-Investitionen in Europa und europäischen Ausfuhren in die USA ab ().

3. Allgemeine Bemerkungen

3.1. Befürwortung einer Schrittmacherrolle der Europäischen Union

Der Wirtschafts- und Sozialausschuß nimmt erfreut zur Kenntnis, daß die Kommission zum Thema transatlantische Beziehungen die Initiative ergriffen hat, bedauert allerdings, daß sich diese auf Handelsfragen beschränkt. Jüngste Entscheidungen der WTO lassen vermuten, daß wirtschaftlichen und technologischen Erwägungen rigoros Vorrang vor legitimen Anliegen im sozialen Bereich sowie im Umwelt- und Verbraucherschutz eingeräumt wird. Ähnliche Fragen werden zwangsläufig auch im vorgeschlagenen transatlantischen Handelsabkommen zur Sprache kommen müssen.

Die EU hat zwar viel dabei zu gewinnen, die USA auf die Bereiche hinzuweisen, in denen eine Verringerung der Handelshemmnisse für die europäischen Exportunternehmen von Vorteil wäre, aber parallel dazu sollte versucht werden, Verständnis für das europäische Sozial- und Umweltmodell zu wecken. Auch wenn die USA z. B. mit Erfolg neue Arbeitsplätze geschaffen haben, bestehen doch Fragezeichen hinsichtlich der Arbeitsplatzsicherheit, der Reallöhne und des sozialen Netzes. Überdies ließ das US-Engagement für weltweite Maßnahmen in Umweltfragen zu wünschen übrig und stand im Widerspruch zur EU-Position hinsichtlich des Vorsorgeprinzips insbesondere im Bereich der Lebensmittelsicherheit.

Die Initiative der Kommission zur Vertiefung der EU-US-Handelsbeziehungen wird begrüßt, sofern sie mit einer besseren Verständigung bei den obengenannten Themen einhergeht.

Der Ausschuß würde eine erschöpfendere Bewertung der Auswirkungen auf die Beschäftigung sowie auf die Strukturveränderungen in den einzelnen Sektoren begrüßen. Er befürwortet jedoch die Bemühungen, sich einigen bereits seit langem bestehenden Problemen für Exporteure aus der EU zuzuwenden; er billigt das Ziel, eine transatlantische Zusammenarbeit im wirtschaftlichen Bereich zu fördern, sofern diese mit den allgemeinen Grundsätzen des GATT und anderer multilateraler Übereinkommen vereinbar ist.

3.2. Nach Ansicht des Ausschusses wird es immer wichtiger, daß die Europäische Union eine Führungsrolle bei der Festlegung des Arbeitsprogramms für bilaterale und multilaterale handelspolitische Verhandlungen übernimmt, nicht zuletzt weil einige wichtige WTO-Entscheidungen nicht in unserem Sinne waren. Die jüngsten Entwicklungen in den Vereinigten Staaten zeigen, daß die USA zwar nicht in Isolationismus verfallen, wie einige der Befürworter der bereits im Jahr 1994 vorgeschlagenen Transatlantischen Freihandelszone befürchtet hatten, daß sie aber weitaus weniger als in der Vergangenheit in der Lage und willens sind, in der internationalen Handelsdiplomatie die Führung zu übernehmen. Dem Präsidenten mangelt es im Kongreß an Unterstützung für handelspolitische Initiativen. Dies war z. B. an den Schwierigkeiten der US-Regierung abzulesen, ein "Fast-Track"-Verhandlungsmandat zu erhalten. Darüber hinaus gab es noch offene Fragen in bezug auf eine Reihe von Handelshemmnissen, die im Bericht der Kommission über Handelshemmnisse und Investitionen in den Vereinigten Staaten für 1997 dargelegt waren. Es lag somit sowohl im Interesse der Europäischen Union als auch im Interesse der transatlantischen Beziehungen, daß die EU Vorschläge unterbreitete. Der Ausschuß unterstützt Kommission und Rat auch darin, daß sie mit ihrem Drängen auf Einleitung einer neuen WTO-Runde multilateraler Verhandlungen das Tempo vorgeben.

3.3. Der Ausschuß befürwortet den ehrgeizigeren Ansatz in der Handelspolitik, den das Abkommen über eine Transatlantische Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft (TEP) erkennen läßt.

3.3.1. Die in der TEP enthaltenen Vorschläge für eine engere transatlantische Zusammenarbeit zielen nicht auf die Schaffung eines transatlantischen Binnenmarktes ab. Sie sind als Mittel gedacht, um auf die Veränderungen bei den Handelsbeziehungen und den Hemmnissen für den Marktzugang zu reagieren. In den USA gibt es nach wie vor massive ordnungspolitische Hemmnisse für den Marktzugang nicht nur auf staatlicher, sondern in noch stärkerem Maße auch auf subföderaler (d.h. bundestaatlicher) Ebene. Diese Hemmnisse, die sich nachteilig auf EU-Anbieter auswirken, wurden im Bericht der Europäischen Kommission über Handels- und Investitionshemmnisse in den USA dokumentiert. Hierzu gehören u.a. Rechtsvorschriften für Telekommunikationsdienste, die für EU-Anbieter den Zugang zu Funk-, Mobil- und Satellitendiensten einschränken.

Die Hemmnisse für den Marktzugang auf subföderaler Ebene spielen eine ebenso wichtige Rolle. Es kann nicht länger hingenommen werden, daß die Vereinigten Staaten von der EU die Öffnung ihrer Märkte erwarten, während große Bereiche der Ordnungspolitik, die den Marktzugang einschränken, von den Verhandlungen ausgenommen bleiben, weil diese auf subföderaler Ebene geregelt werden.

Der Wirtschafts- und Sozialausschusses vertritt die Ansicht, daß das Ziel der transatlantischen Partnerschaft nicht die Schaffung eines Binnenmarktes sein sollte, sondern ein maßvolles Reagieren auf die Veränderungen in der Handelspolitik; hierzu ist es insbesondere notwendig, daß die Hemmnisse auf subföderaler Ebene berücksichtigt werden, die bei multilateralen Übereinkommen bisher systematisch ausgespart wurden. Derartige Übereinkommen sollten von Vereinbarungen über Sozial-, Umwelt- und Verbraucherfragen flankiert werden.

3.4. Umsetzung

In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 1996 zu den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten (CES 701/96) befürwortete der Ausschuß das pragmatische Konzept des Transatlantischen Marktes anstelle eines formellen transatlantischen Freihandelsabkommens, da er befürchtete, daß ein derartiges Freihandelsabkommen gegen den in der Errichtung der WTO zum Ausdruck kommenden Geist des Multilateralismus verstoßen würde. Ein deutlicher Nachteil eines sektorweisen Vorgehens besteht darin, daß beim Auftreten von Schwierigkeiten in einem bestimmten Sektor keine sektorübergreifende Dynamik zur Herbeiführung einer Einigung vorhanden ist. Solange eine solche sektorübergeifende Dynamik fehlt, wird es von der Fähigkeit der Parteien, sich auf eine gemeinsame Linie zu verständigen, und von ihrem politischen Willen abhängen, ob Fortschritte erzielt werden können. Andererseits bedeutet die zwiespältige Haltung gegenüber neuen Handelsvereinbarungen in den Vereinigten Staaten, daß es rascher, vorzeigbarer Erfolge bedarf. Eine Lösung würde darin bestehen, sich im Rahmen klarer, diszpliniert einzuhaltender Zeitvorgaben sektorweise um Fortschritte zu bemühen. In seiner Stellungnahme von 1996 bemängelte der Ausschuß, daß im Rahmen des transatlantischen Marktes keine formelle bzw. regelmäßige Überwachung vorgesehen wurde, um sicherzustellen, daß die Verhandlungen in den einzelnen Sektoren Fortschritte machen. Infolgedessen waren bei der Verwirklichung der Ziele des transatlantischen Marktes nur schleppende Fortschritte zu verzeichnen, weshalb eine neue Initiative notwendig wurde.

3.5. Der Ausschuß vertritt den Standpunkt, daß formelle Abkommen in den transatlantischen Handelsbeziehungen, die den Rest der Welt vor vollendete Tatsachen stellen würden, die WTO ihrer Substanz berauben würden und deshalb vermieden werden müssen; er befürchtet jedoch andererseits, daß ein pragmatisches Vorgehen erneut dazu führen könnte, daß Fortschritte ausbleiben. Darüber hinaus fehlt es bisher an Terminvorgaben für die TEP, die möglicherweise helfen würden, daß sektorweise Verhandlungen stärker zielgerichtet geführt werden. Die ganze Initiative könnte fehlschlagen, wenn sie nicht bis Mitte 2000 umgesetzt wird.

3.6. Der Ausschuß dringt darauf, daß in dem laut den Schlußausführungen der TEP aufzustellenden Plan klare Termine vorgegeben werden und daß die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß in aller Form über Fortschritte sowohl bei der Verwirklichung der Ziele der TEP als auch bei der Umsetzung ihrer Agenda im Sozial- und Umweltbereich berichtet.

3.7. Bilaterales versus multilaterales Konzept

In der TEP werden zehn gemeinsame Ziele für multilaterale Verhandlungen festgelegt. Vorbehaltlich seiner ausführlichen Bemerkungen ist der Ausschuß mit diesen gemeinsamen Zielen im großen und ganzen einverstanden. Der Ausschuß stellt fest, daß die TEP gemeinsamen Zielen bei multilateralen Verhandlungen einen höheren Stellenwert beimißt als die Mitteilung der Kommission. Der Ausschuß begrüßt diese Verlagerung des Schwerpunkts.

3.8. Die Kommission ist in ihrer Mitteilung bemüht, sicherzustellen, daß die Vorschläge zur Vertiefung der transatlantischen Handelsbeziehungen mit dem Eintreten der EU für multilaterale Lösungen vereinbar sind. Es muß jedoch bedacht werden, daß selbst informelle Vereinbarungen zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten Präzedenzfälle für künftige multilaterale Verhandlungen in der WTO schaffen. In der TEP-Vereinbarung vom 18. Mai 1998 wird explizit darauf hingewiesen, daß eine verstärkte Partnerschaft dazu beitragen kann, einer stärkeren Öffnung des Welthandels den Weg zu bereiten. Wenn eine derartige Handelsvereinbarung multilateral ausgeweitet werden soll, ist die Unterstützung weiterer WTO-Mitglieder notwendig, um insbesondere eine neue WTO-Verhandlungsrunde zum erfolgreichen Abschluß zu bringen. Unterstützung seitens weiterer WTO-Mitglieder ist allerdings kaum zu erwarten, wenn die Vereinbarung zwischen der EU und den USA als vollendete Tatsache präsentiert wird. Es besteht die Gefahr, daß die in der TEP geforderte Festlegung gemeinsamer Standpunkte bezüglich weiterer Verbesserungen des TRIP-Übereinkommens über Rechte an geistigem Eigentum von den anderen WTO-Mitgliedern als ein solches "Fait accompli" betrachtet werden könnte.

3.9. Um zu verhindern, daß bilaterale Verhandlungen zwischen der EU und den USA die multilateralen Bemühungen unterminieren, müssen parallel dazu die Arbeiten innerhalb der WTO weitergeführt werden. Angesichts des 1996 auf dem WTO-Ministertreffen in Singapur festgelegten Arbeitsprogramms der WTO sowie aufgrund der Tatsache, daß auf dem Ministertreffen, das anläßlich des 50jährigen Bestehens des GATT im Mai 1998 in Genf stattfand, die Vorbereitung einer neuen Verhandlungsrunde angekündigt wurde, gibt es innerhalb der TEP kaum einen Politikbereich, der nicht auch im Rahmen der WTO behandelt werden könnte.

3.10. Der Ausschuß dringt darauf, daß die Europäische Kommission und der Rat sicherstellen, daß die bilateralen Verhandlungen zwischen der EU und den USA parallel zu den in der WTO laufenden Vorbereitungen für die nächste Runde multilateraler Verhandlungen geführt werden.

3.11. Es stellt sich die Frage, ob Verhandlungen im Rahmen der TEP Ressourcen von der - wichtigeren - künftigen WTO-Runde abziehen könnten. Der Aussschuß hält die Vorschläge für bedenkenswert, weil sie ausreichend realistisch sind und von der Wirtschaft beiderseits des Atlantiks wohlwollend aufgenommen wurden. In manchen Fällen können sie auch eine wegweisende Rolle für die WTO-Verhandlungen spielen, insbesondere wenn sie von einer Vereinbarung über Sozial- und Umweltfragen flankiert werden.

3.12. Im Zuge seines Engagements für die Entwicklung der ärmeren Länder der Welt ist der Ausschuß mit den in Ziffer 8 der TEP-Erklärung aufgeführten gemeinsamen Zielen für multilaterale Verhandlungen einverstanden, möchte jedoch folgendes herausstellen:

3.13. Der Ausschuß begrüßt die in der Erklärung eingegangene Verpflichtung, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, daß die Länder mit dem niedrigsten Entwicklungsstand von dem multilateralen Handelssystem profitieren. Hierzu sind umfassende Verbesserungen der Handels-, Schulden- und Entwicklungshilfepolitik der EU und der USA, insbesondere gegenüber Afrika, notwendig. Der Ausschuß begrüßt hier die Verstärkung der Zusammenarbeit, die er in seiner früheren Stellungnahme als Priorität herausgestellt hatte, und hofft jetzt auf deutliche Ergebnisse.

3.14. Der Ausschuß hofft, daß der Gebrauch des Ausdrucks "Partnerschaft" eine stärkere Bereitschaft zur Kooperation im umfassenderen BereichEntwicklungshilfe, Umwelt, Arbeits- und Verbraucherstandards, Währungsfragen und Beziehungen zu den übrigen internationalen Partnern impliziert. Solange den berechtigten Sorgen von Arbeitnehmervereinigungen, Umweltgruppen und Verbraucherverbänden in der handelspolitischen Diskussion nicht Rechnung getragen wird, besteht die Gefahr, daß das Interesse der Öffentlichkeit für Handelsinitiativen schlechthin abebbt.

4. Das Problem der Extraterritorialität

Helms-Burton-Gesetz (Libertad) und D'Amato-Gesetz (ILSA, Gesetz über Sanktionen gegen Iran/Libyen)

4.1. Auf dem EU/USA-Gipfeltreffen am 18. Mai scheinen zumindest teilweise Lösungen für die durch das Helms-Burton- und das D'Amato-Gesetz verursachten Probleme gefunden worden zu sein; diese Gesetze, mit denen die USA versucht hatten, ihre Rechtsvorschriften extraterritorial auf die EU anzuwenden, haben zu ernsten Spannungen in den transatlantischen Beziehungen geführt. Es wurde eine aus drei Teilen bestehende Übereinkunft getroffen.

4.2. Die US-Regierung hat vom D'Amato-Gesetz abweichende Ausnahmen für Unternehmen aus der EU gewährt, die im Iran im Energiesektor investieren. Sie hat ferner eingewilligt, die Zustimmung des Kongresses zu einer Änderung von Titel IV des Helms-Burton-Gesetzes einzuholen, die es den USA ermöglichen würde, der EU eine unbefristete Ausnahmegenehmigung zu gewähren. Die US-Regierung hat sich ferner bereit erklärt, mit dem Kongreß Sondierungsgespräche aufzunehmen, um eine Ausnahmegenehmigung von Titel III zu erhalten.

4.3. Im Gegenzug zu diesen Maßnahmen der US-Seite hat die EU einer Vereinbarung betreffend die Vorschriften für die Verbesserung des Investitionsschutzes zugestimmt. Obwohl dies lediglich eine politische Absprache ist, haben beide Seiten sich auch darauf verständigt, der WTO einen entsprechenden Vorschlag zu unterbreiten, um einen stärkeren plurilateralen Schutz vor Enteignung zu erreichen. Die Unterstützung der EU wird von der Umsetzung der Vereinbarung durch die USA abhängig gemacht.

4.4. Der dritte Teil der Übereinkunft ist eine Erklärung zur Transatlantischen Partnerschaft im Bereich der politischen Zusammenarbeit, durch die Differenzen, wie sie durch die beiden vorgenannten Gesetze verursacht wurden, künftig vermieden werden sollen. In diesem Teil der Übereinkunft werden Grundsätze festgelegt, die bei der Verhängung wirtschaftlicher Sanktionen beachtet werden sollen. Diesen Grundsätzen zufolge soll multilateral vereinbarten Sanktionen - nach Möglichkeit mit Billigung des UN-Sicherheitsrats - der Vorzug gegeben werden. Die Erklärung stellt es beiden Seiten frei, Sanktionen auch dann zu verhängen, wenn für diese keine multilaterale Unterstützung gefunden werden kann, verpflichtet aber die EU und die USA, keine neuen Rechtsvorschriften mit extraterritorialer Wirkung über wirtschaftliche Sanktionen anzustreben oder vorzuschlagen und entsprechenden Initiativen entgegenzutreten. Die US-Regierung ist mit anderen Worten künftig verpflichtet, Rechtsvorschriften des Kongresses in der Art der Helms-Burton/D'Amato-Gesetze Widerstand entgegenzusetzen.

4.5. Dies ist eine unmißverständliche Willenserklärung der Regierung, wobei in keiner Weise gewährleistet ist, daß es der US-Regierung auch gelingen wird, dem Kongreß die Stirn zu bieten. Es ist keineswegs sicher, daß das Hamilton-Crane-Luger-Gesetz, das Ausnahmen von Sanktionen zulassen und dem Präsidenten mehr Ermessensspielraum geben würde, auch tatsächlich verabschiedet wird. Obwohl es in der US-Wirtschaft auf breite Unterstützung stößt, ist es diesem Gesetz nicht gelungen, einen Kongreß für sich zu gewinnen, der die nächsten Wahlen (am 3. November) im Auge hat. Der Einspruch von Exilkubanern und anderen Interessengruppen macht sich stärker vernehmlich.

Im Gegenzug ist der Partner, der keine Sanktionen verhängt, verpflichtet, die gemeinsamen politischen Zielsetzungen - wie z. B. politische Reformen in einem Land, gegen das Sanktionen verhängt werden - zu verfolgen, wenn auch "auf seine Weise". Dies läßt der EU mit anderen Worten den erforderlichen Handlungsspielraum, um in derartigen Fällen auch weiterhin eine Politik des "kritischen Engagements" wie gegenüber dem Iran zu betreiben.

4.6. Der Ausschuß betont nochmals, daß er die extraterritoriale Anwendung von US-Vorschriften verurteilt, und mahnt rasches Handeln der USA an.

4.7. Der Ausschuß begrüßt die Fortschritte bei der Beilegung der Differenzen in den transatlantischen Beziehungen, die durch den unangebrachten Versuch der USA, ihre Rechtsvorschriften extraterritorial anzuwenden, verursacht worden waren. Er dringt darauf, daß der US-Kongreß die auf dem EU/US-Gipfeltreffen im Mai 1998 erzielte politische Vereinbarung umsetzt.

- Der Ausschuß begrüßt die verstärkte Zusammenarbeit der EU und der USA bei der Bekämpfung des Terrorismus, der zunehmenden Bandenkriminalität und des Drogenhandels.

Ihnen gebührt eine hohe Priorität bei der internationalen Zusammenarbeit.

- Auch hat der Ausschuß Vorschläge begrüßt und unterstützt, die Einhaltung von Menschenrechten und auch sozialer Grundrechte im Rahmen des neuen APS zu belohnen.

- Die EU und die USA müssen bei außenpolitischen Themen, die Handelsfragen berühren, stärker zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die Ausdehnung der Grundsätze des Verhaltenskodex der EU für Waffenexporte.

5. Technische Handelshemmnisse

5.1. Die Verringerung bzw. Beseitigung technischer Handelshemmnisse war eine der zentralen Zielsetzungen der Mitteilung der Kommission und wurde in die TEP-Erklärung übernommen. In der TEP-Erklärung wird gefordert, darauf hinzuarbeiten, daß die erfolgreiche Aushandlung von Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen - die Abkommen wurden auf dem EU/US-Gipfeltreffen am 18. Mai 1998 in London unterzeichnet - von entsprechenden Maßnahmen flankiert wird. In diesem Bereich geht die TEP auch etwas ausführlicher auf die Einzelheiten ein, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Es soll im wesentlichen durch einen europäischen Ansatz zur Beseitigung der technischen Handelshemmnisse erreicht werden, insbesondere durch Bemühungen zum Aufbau gegenseitigen Vertrauens in die jeweiligen Verfahren und Praktiken sowie - soweit möglich - Konvergenz. Dies würde nicht nur die gegenseitige Anerkennung der Prüfbescheinigungen ermöglichen, sondern auch dazu führen, daß die Rechtsvorschriften und Zertifizierungsverfahren der anderen Partei als gleichwertig anerkannt werden. In der TEP wird überdies eine Intensivierung des Dialogs zwischen wissenschaftlichen Beratern und sonstigen Sachverständigen, Normierungsstellen und Aufsichtsbehörden gefordert. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß die Bedingungen für die Tätigkeit von Aufsichtsbehörden einer Änderung bedürfen, um sie ernsthaft zu motivieren, sich in die handelspolitische Diskussion einzuschalten. Darüber hinaus müssen Verbraucher- und Umweltorganisationen zu sämtlichen Änderungen der Standards in ihrem Bereich konsultiert werden.

5.2. Der Ausschuß befürwortet - wie bereits in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 1996 - die Verstärkung der Bemühungen zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse, sofern relevante nichtwirtschaftliche Interessenvertretungen in vollem Umfang beteiligt werden. Er begrüßt auch, daß in der Mitteilung der Kommission die Telekommunikationsindustrie, die chemische Industrie und die Kraftfahrzeugindustrie als Sektoren angeführt werden, in denen verstärkt auf gegenseitige Anerkennung hingearbeitet werden sollte.

5.3. In der TEP-Erklärung wird darauf hingewiesen, daß das WTO-Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (in Artikel 6) Abkommen über die gegenseitige Anerkennung zwischen WTO-Mitgliedern vorsieht und sogar befürwortet. Aus diesem Grund wäre jedes Abkommen über die gegenseitige Anerkennung mit den WTO-Bestimmungen vereinbar. Mit dem Abschluß bilateraler Abkommen über die gegenseitige Anerkennung können die EU und die USA somit eine Vorreiterrolle in der WTO übernehmen, wie dies die TEP vorsieht. Es stuende ebenfalls im Einklang mit dem Abkommen über technische Handelshemmnisse, Dritte über die Tätigkeit der EU und der USA in diesem Bereich zu informieren.

5.4. Der Ausschuß dringt darauf, daß Kommission und Rat bei der Durchführung von Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung im Rahmen der TEP die WTO über ihr Arbeitsprogramm informieren und so früh wie möglich Drittstaaten die Teilnahme ermöglichen.

5.5. In der TEP wird die Stärkung der ordnungspolitischen Zusammenarbeit im Bereich der Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen einschl. der Biotechnologie gefordert und eingeräumt, daß dies ein strittiger Bereich ist. Die Kommission stellt in ihrer Mitteilung fest, daß bei einer derartigen Zusammenarbeit "zumindest unser jetziges hohes Schutzniveau" weiterhin gewährleistet werden muß. In der TEP wird zwar erklärt, daß ein hohes Sicherheits- und Schutzniveau in den Bereichen Gesundheit, Verbraucher und Umwelt aufrechterhalten wird, aber eine diesbezügliche Sicherheitsklausel wird nicht erwähnt. Da zwischen dem auf dem Vorsorgeprinzip basierenden EU-Konzept und dem stärker auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden US-Konzept nach wie vor ein grundlegender Unterschied besteht, muß eine Konvergenz Fragen zu dem einen oder dem anderen Ansatz aufwerfen.

5.6. In seiner Stellungnahme aus dem Jahr 1996 hatte der Ausschuß gefordert, wirtschaftliche und soziale Interessengruppen in die handelspolitische Debatte einzubeziehen, da sie sowohl zum Entstehen als auch zur Entschärfung von Spannungen in den Handelsbeziehungen beitragen können. Es fehlt der Hinweis auf den Dialog mit den Interessenvertretungen der Verbraucher und der Landwirte.

5.7. Der Ausschuß würde in den EU-Vorschlägen für die Umsetzung der TEP Garantien in dem Sinne begrüßen, daß die ordnungspolitische Zusammenarbeit mit den USA zu keinen Abstrichen bei dem durch die EU-Rechtsvorschriften im Gesundheits- und Umweltbereich gewährleisteten Schutzniveau führen wird. Insbesondere dringt er darauf, klarzustellen, ob in sämtliche Abkommen mit den USA eine Sicherheitsklausel aufgenommen wird, durch die eine Aufweichung der EU-Standards verhindert wird.

5.8. Der Ausschuß fordert, daß im neuen Dialog zwischen den Verbraucherorganisationen sowie im Dialog zwischen den landwirtschaftlichen Interessenverbänden so bald wie möglich die Überschneidungen zwischen Lebensmittelstandards und Handelsfragen erörtert werden.

6. Zölle für gewerbliche Waren

6.1. Der Ausschuß spricht sich dafür aus, daß bis zum Jahr 2010 alle Zölle für gewerbliche Waren auf der Grundlage der Meistbegünstigung beseitigt werden, sofern eine "kritische Masse" von weiteren WTO-Mitgliedern zur Unterzeichnung dieses Abkommens bereit wäre. Dieser Ansatz folgt dem Muster des IT-Abkommens (Abkommen über Informationstechnologie) aus dem Jahr 1996. Der Ausschuß bedauert, daß die TEP dies nicht so deutlich formuliert und keine Frist festlegt.

6.2. Der Ausschuß fordert Kommission und Rat auf, auf die Festlegung einer Frist für die Beseitigung sämtlicher Zölle für gewerbliche Waren hinzuwirken, sofern ein kritische Masse von Ländern [entsprechend dem IT-Abkommen] dazu bereit ist.

7. Landwirtschaft

7.1. Der Ausschuß unterstützt nachdrücklich die Ausklammerung der Landwirtschaft aus dem bilateralen TEP-Abkommen. Die TEP sieht vielmehr eine weitere Liberalisierung der Landwirtschaft nur im Rahmen multilateraler Verhandlungen. Das einzige Element der Agrarpolitik, das in der TEP erwähnt wird, ist die ordnungspolitische Zusammenarbeit in Bereichen wie z. B. Nahrungsmittel- und Gesundheitsstandards.

7.2. In seiner vorhergehenden Stellungnahme zu den transatlantischen Beziehungen aus dem Jahr 1996 erkennt der Ausschuß an, daß ein Zusammenhang zwischen der GAP-Reform und der weiteren Liberalisierung des Marktzugangs im Agrarsektor besteht. 1996 vertrat der Ausschuß die Auffassung, daß in anderen Sektoren raschere Fortschritte gemacht werden könnten als in der Landwirtschaft, daß jedoch eine GAP-Reform notwendig wäre, um der EU die Möglichkeit zu geben, in der neuen Runde von Agrarverhandlungen, die 1999 beginnen sollen, glaubwürdig aufzutreten.

7.3. Wie oben erwähnt spricht sich der Ausschuß dafür aus, daß die EU bereits frühzeitig eine klare Position für die multilateralen Verhandlungen, die voraussichtlich 1999/2000 beginnen werden, bezieht. Eine derartige Vorgehensweise läge im Interesse sowohl der EU als auch des multilateralen Handels. Die EU kann jedoch nur dann einen Vorstoß unternehmen, wenn sie eine glaubwürdige Verhandlungsposition vertritt. Nach Auffassung des Ausschusses kann diese Glaubwürdigkeit nur durch weitere Reformen im Agrarbereich und insbesondere der GAP im Einklang mit den Vorschlägen der Agenda 2000 erreicht werden.

7.4. Der Ausschuß befürwortet im Agrarbereich eine Vorgehensweise, bei der die Verhandlungen im multilateralen Rahmen stattfinden. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß die EU in bezug auf künftige Verhandlungen im Rahmen der laut Artikel 20 des WTO-Agrarabkommens geforderten Fortsetzung der Verhandlungen eine glaubwürdige Position einnehmen muß.

8. Dienstleistungen

8.1. Die TEP strebt eine erhebliche Verbesserung des Marktzugangs an, klammert jedoch die audiovisuellen Dienste und den Seeverkehr aus. Der Ausschuß spricht sich dafür aus, daß statt allumfassender Verhandlungen spezifische Verhandlungen für die einzelnen Sektoren geführt werden sollten.

8.2. Aufgrund einer Reihe von Problemen wäre die Einbeziehung der audiovisuellen Dienste sicherlich unangebracht. Neben den wichtigen Problemen Sprache und Kultur wäre auch das Fehlen international anerkannter Normen, z. B. hinsichtlich der Darstellung von Gewalt, zu nennen. Eine gründliche Befassung mit diesem Bereich sollte im Rahmen der Dialoge erfolgen.

8.3. Es gibt beträchtliche Möglichkeiten (das US-Mobiltelefonsystem z. B. ist mit allen anderen System auf der Welt nicht kompatibel) für die Verbesserung des Marktzugangs im Finanzdienstleistungs- und Telekommunikationssektor in den USA. Bei jeder Liberalisierung im Rahmen transatlantischer oder multilateraler Abkommen für den Dienstleistungssektor müssen klare Ausnahmeregelungen vorgesehen werden, die eine wirksame Aufsicht und den Schutz der Verbraucher z. B. in dünnbesiedelten Gebieten sicherstellen. Es sollte klar herausgestellt werden, daß die Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Arbeitnehmer-Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit ausgenommen sind. Der Ausschuß wäre nicht damit einverstanden, wenn derartige Systeme, die auf dem Grundsatz der Unterstützung der Bedürftigeren durch die Wohlhabenderen basieren, ausgehöhlt würden.

8.4. Durch transatlantische Verhandlungen könnten jedoch Hemmnisse für den Marktzugang ausgeräumt werden, die sich aus der Herkunftsstaatkontrolle sowie der Vielzahl unterschiedlicher Regelungen auf bundesstaatlicher Ebene in den USA ergeben. Die Marktöffnung des EU-Bankgewerbes z. B. ist relativ weit fortgeschritten. Die ordnungspolitischen Auflagen sind für die in der EU niedergelassenen US-Banken dieselben wie für EU-Banken. Die mangelnde Integration des Bankenmarktes in den USA macht es für EU-Banken jedoch schwierig, auf die einzelnen bundestaatlichen Märkte vorzustoßen. Dies ist ein Bereich, in dem unbedingt Fortschritte erzielt werden müssen, da die EU einen starken Finanzdienstleistungssektor besitzt.

8.5. Der Ausschuß befürwortet einen behutsamen Ansatz und dringt in erster Linie auf Fortschritte im Bereich der Bankdienstleistungen und bei der Öffnung der US-Märkte, die durch bundesstaatliche Rechtsvorschriften sowie die fehlende Integration des ordnungspolitischen Systems der USA abgeschottet sind.

8.6. In bezug auf die Festlegung von Regeln umfaßt die eingeplante Agenda eine Reihe von heiklen Themen wie z. B. Ursprungsbestimmungen und Schutzklauseln im Rahmen des GATS. Der Ausschuß ist der Auffassung, daß derartige Regeln im multilateralen Rahmen und nicht in bilateralen Gesprächen ausgehandelt werden sollten.

8.7. Der Ausschuß begrüßt die Fortschritte bei der gegenseitigen Anerkennung von Befähigungsnachweisen.

8.8. Der Ausschuß vertritt aber den Standpunkt, daß Bestimmungen für den Dienstleistungssektor multilateral ausgehandelt werden sollten.

9. Investitionen, Wettbewerbspolitik, öffentliches Beschaffungswesen und Umwelt

9.1. In der TEP wird das Ziel aufgeführt, in entsprechenden multilateralen Foren zu diesen Themen gemeinsame Ansätze zu entwickeln.

9.2. Investitionen

9.2.1. Im Rahmen des multilateralen Investitionsübereinkommens (MAI) fanden Verhandlungen über Investitionen statt. Viele der in diesem Zusammenhang aufgetretenen Probleme waren auf Differenzen zwischen der EU und den USA zurückzuführen. Anders als in den Bereichen Wettbewerb und öffentliche Aufträge stehen jedoch im Investitionsbereich wichtige Interessen in den Entwicklungsländern auf dem Spiel. Es ist deshalb wichtig, daß die Entwicklungsländer in der WTO nicht vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

9.2.2. Ein wichtiges Problem, das die Verhandlungen über das multilaterale Investitionsübereinkommen erneut aufgeworfen haben, ist das Fehlen eines Junktims zwischen Investitionen einerseits und Mindestnormen in bezug auf die Arbeitsbedingungen sowie weitere Standards für das Geschäftsgebaren andererseits. Wie oben erwähnt vertritt der Ausschuß den Standpunkt, daß in sämtliche Abkommen über Investitionen die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen in angemessener Form aufgenommen werden sollten.

9.2.3. Der Ausschuß hat seinen Standpunkt in bezug auf Investitionen bereits deutlich gemacht; so vertritt er u.a. die Auffassung, daß die OECD-Leitlinien für multinationale Unternehmen in angemessener Form in sämtliche multilaterale Abkommen aufgenommen werden müssen. Er hofft, daß der Dialog mit Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherorganisationen die EU und die US-Regierung zur Unterstützung dieser Grundsätze bewegen kann.

9.3. Wettbewerbspolitik

9.3.1. In der TEP wird festgelegt, daß sich beide Seiten um eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Wettbewerbspolitik bemühen werden. Die EU und die USA haben die bilaterale Zusammenarbeit in der Wettbewerbspolitik bereits durch eine Regelung betreffend das gute Einvernehmen ("Positive Comity") ausgebaut. Diese Regelung sieht vor, daß eine Partei - sobald sie wettbewerbswidrige Praktiken auf dem Gebiet der anderen Partei feststellt, die Auswirkungen auf ihren eigenen Markt haben - die Wettbewerbsbehörden der anderen Partei auffordern kann, gegen diese Praktiken vorzugehen.

9.3.2. Die Europäische Union hat sich darum bemüht, daß die Wettbewerbspolitik in die multilaterale Agenda der WTO aufgenommen wird. Im Jahr 1996 wurde auf der WTO-Ministerkonferenz in Singapur eine Arbeitsgruppe damit beauftragt, sich mit der internationalen Wettbewerbspolitik zu befassen und Ende 1998 einen Bericht vorzulegen. Im Rahmen der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppe war die EU die Partei, die mit dem größten Nachdruck auf die Festlegung multilateraler Wettbewerbsregeln innerhalb der WTO gedrungen hat. Die USA hingegen vertraten den Standpunkt, daß ein multilateraler Ansatz nicht möglich bzw. nicht nötig sei und alle Probleme bilateral gelöst werden könnten.

9.3.3. Mit einem Übereinkommen über Wettbewerbspolitik könnte ein Modell für Entwicklungsländer geschaffen und auf die Kritik an der Macht einiger multinationaler Unternehmen z. B. im Saatgutvertrieb reagiert werden.

9.3.4. Der Ausschuß vertritt die Auffassung, daß innerhalb der WTO die Arbeit an multilateralen Wettbewerbsregeln fortgesetzt werden sollte. Die Arbeit sollte in der WTO genauso intensiv vorangetrieben werden wie in den bilateralen Gesprächen zwischen der EU und den USA.

9.4. Öffentliches Beschaffungswesen

9.4.1. In der TEP wird generell darauf hingewiesen, daß der Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten (d.h. staatlichen bzw. Regierungsaufträgen) verbessert und erleichtert werden muß. Ein verbesserter Zugang zu den Beschaffungsmärkten in den USA ist wichtig, da eine Reihe von Beschaffungskonzepten dem Grundsatz "Buy US" folgt.Der Zugang zu diesen Märkten könnte durch die stärkere Nutzung der elektronischen Kommunikationsmittel für die Bekanntmachung von Ausschreibungen sowie die Nutzung der elektronischen Datenverarbeitung bei der Abwicklung der Vergabeverfahren erleichtert werden.

9.4.2. Derzeit gibt es kein multilaterales Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen, sondern lediglich ein plurilaterales Übereinkommen, das im wesentlichen auf der von der EU und den USA 1994 im Rahmen der Uruguay-Runde getroffenen Vereinbarung basiert. Fortschritte bei der bilateralen Verständigung würden daher nicht im Widerspruch zu einem multilateralen Konzept stehen. Einer der Gründe, weshalb nur eine begrenzte Zahl von Ländern das WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen unterzeichnet hat, ist seine Komplexität und somit der mit der Erfuellung der Anforderungen verbundene hohe Kostenaufwand, der für kleinere Länder oder Entwicklungsländer, die der WTO angehören, in keinem Verhältnis zu den möglichen Vorteilen steht. Eine Vereinfachung des Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen könnte somit dazu beitragen, daß sich ihm mehr Staaten anschließen, jedoch ohne daß es Entwicklungsländern aufgezwungen wird.

9.4.3. Der Ausschuß fordert die Kommission auf, weiterhin auf eine stärkere Öffnung des öffentlichen Beschaffungswesens in den USA zu dringen, insbesondere auf bundesstaatlicher Ebene.

9.4.4. Der Ausschuß fordert die EU und die USA auf, bilaterale Gespräche über das öffentliche Beschaffungswesen zur Klärung der Frage zu nutzen, wie die derzeitige Komplexität des plurilateralen Übereinkommens verringert werden könnte, um mehr Staaten für seine Unterzeichnung zu gewinnen.

10. Erweiterung des Transatlantischen Dialogs

10.1. In der TEP-Erklärung wird auch darauf hingewiesen, daß beide Seiten eine Erweiterung des Transatlantischen Dialogs wünschen. Dies ist eines der Ziele, das der Ausschuß in seiner Stellungnahme zu den transatlantischen Beziehungen aus dem Jahr 1996 herausgestellt hatte. Er begrüßt daher das Ziel an sich, ist jedoch besorgt darüber, daß in einer Reihe von Bereichen keine sonderlichen Fortschritte festzustellen sind. Während der Transatlantische Wirtschaftsdialog erfolgreich ist und sich mittlerweile auch auf den Dialog zwischen den mittelständischen Unternehmen erstreckt, sind in anderen Dialogbereichen nur geringe bzw. überhaupt keine Fortschritte zu verzeichnen.

10.2. Während der Umwelt-Dialog im Herbst in Wien auf einer hochrangig besetzten Konferenz eingeleitet werden wird, mußte der Dialog zwischen den Verbraucherorganisationen, der in diesem Sommer aufgenommen werden sollte, enttäuschenderweise verschoben werden. Da ein Hauptthema die Finanzierung ist, ist es wichtig, daß Stiftungen an diesen Dialogforen teilnehmen. Der Dialog zwischen den Arbeitnehmerorganisationen hat nur wenig Fortschritte gemacht; obwohl bereits informelle Treffen stattgefunden haben, wurde noch kein konkretes Arbeitsprogramm festgelegt. Der Dialog zwischen den landwirtschaftlichen Organisationen ist nach wie vor informeller Art. Die Einbeziehung hochrangiger Regierungsvertreter in die Dialogforen würde deren Zugkraft erhöhen.

10.3. Der Dialog über allgemeine und berufliche Bildung war erfolgreich. Anfang 1998 fand in Akron/Ohio eine Konferenz zur beruflichen Bildung statt, die in der Öffentlichkeit große Beachtung fand, und im Anschluß daran wurde im Mai in London ein Seminar über den Zugang benachteiligter Bevölkerungsgruppen zum Arbeitsmarkt veranstaltet. Er wird erwartet, daß sich aus diesen Konferenzen eine Reihe transatlantischer Partnerschaften entwickelt.

10.4. Ein Problem war das Fehlen von Querverbindungen zwischen diesen Dialogen. Der Transatlantische Dialog der Bürgergesellschaften, der als übergeordneter Rahmendialog hätte dienen können, hat sich konkret eher zu einem Transatlantischen Dialog der Geldgeber entwickelt. So wird z. B. der Vorschlag - der auf der Konferenz in Akron wie auch in einer Stellungnahme des Ausschusses gemacht wurde - einen transatlantischen Preis für Unternehmen auszusetzen, die benachteiligten Arbeitnehmern zu einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz verhelfen - nur dann in die Tat umgesetzt werden können, wenn eine entsprechende Zusammenarbeit mit dem Wirtschaftsdialog stattfindet. Der Ausschuß hat die Absicht, hierfür einzutreten.

10.5. Ein Thema, das für den Brückenschlag zwischen den Völkern wichtig ist, aber noch nicht in Angriff genommen wurde, ist der bürokratische Aufwand bei transatlantischen Reisen.

10.6. Der Ausschuß befürchtet, daß sich im Rahmen des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs bald nur noch begrenzte Fortschritte erzielen lassen, weil es in den Vereinigten Staaten widerstreitende Auffassungen über die Vorteile des internationalen Handels gibt. Um auf die Kritik von seiten einiger Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbrauchergruppen einzugehen, empfiehlt der Ausschuß eine stärkere Interaktion des Transatlantischen Wirtschaftsdialogs mit diesen Interessengruppen. Dies könnte auch durch einen formelleren, übergreifenden transatlantischen Wirtschafts- und Sozialdialog erreicht werden. Der Ausschuß hofft zudem, daß sich die US-Wirtschaft stärker darum bemüht, die amerikanische Öffentlichkeit von den Vorteilen eines internationalen Engagements zu überzeugen.

10.7. Der Ausschuß würde es deshalb begrüßen, wenn bei der Umsetzung der Transatlantischen Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft (TEP) dem Brückenschlag zwischen den Völkern ein höherer Stellenwert beigemessen würde. Dies bedeutet, daß sowohl bestehende als auch für die Zukunft vorgeschlagene transatlantische Dialoge gefördert werden müssen und ein Forum geschaffen werden muß, das die Kommunikation und die Zusammenarbeit zwischen diesen Dialogen gewährleistet. Der Ausschuß schlägt vor, ein jährliches Treffen mit Vertretern aller an transatlantischen Dialogen beteiligten wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen sowie Vertretern der EU-Institutionen zu veranstalten, um die erzielten Fortschritte zu überprüfen und das Arbeitsprogramm für das folgende Jahr zu erörtern. Dies würde die Transparenz erhöhen, die Einigung auf einen gemeinsamen EU-Ansatz erleichtern und die Grundlage für einen übergreifenden transatlantischen Wirtschafts- und Sozialdialog schaffen, an dessen Aufbau der WSA mitwirken könnte.

Zusammenfassung/Schlußfolgerungen

Der Ausschuß begrüßt die Bemühungen der Kommission um die Stärkung und Vertiefung der Beziehungen zwischen der EU und den USA. Der Ausschuß gibt den begrenzteren handelspolitischen Zielsetzungen der Transatlantischen Partnerschaft im Bereich der Wirtschaft (mit den vorgeschlagenen Änderungen) den Vorzug vor den weitergefaßten Vorschlägen des Neuen Transatlantischen Marktes.

Desungeachtet ist der Ausschuß enttäuscht, daß der Schwerpunkt einzig und allein auf Handelsfragen liegt und daß Gewerkschaften, Umweltgruppen und Verbrauchervereinigungen nach wie vor nicht an der Handelsdebatte beteiligt werden. Unsere Partnerorganisationen in den USA teilen diese Unzufriedenheit. Der Ausschuß dringt auf erneute Bemühungen in diesen Bereichen, wie er dies in seiner Stellungnahme vom 30. Mai 1996 () vorgeschlagen hatte.

Erstens könnte mehr Vertrauen in die transatlantische Zusammenarbeit in Handelsfragen aufgebaut werden, wenn sie durch eine fruchtbare Diskussion über die Schaffung stabiler Arbeitsplätze mit einer angemessenen sozialen Absicherung flankiert würde. Die Schaffung von Arbeitsplätzen ist schließlich ein Hauptziel der TEP.

Zweitens wurde es - trotz der verstärkten Abstimmung zwischen der EU und den USA in Umweltfragen - verabsäumt, auf der Konferenz von Kyoto im November 1997 ausreichende Maßnahmen gegen die weltweite Erwärmung zu vereinbaren. Es sind neuerliche Anstrengungen vonnöten, um die USA dabei zu unterstützen, eine für die amerikanischen Wähler annehmbare Methode zur Erfuellung dieser wichtigen internationalen Verpflichtungen zu finden.

Drittens erwartet der Ausschuß Fortschritte im Bereich der Entwicklungshilfe, vorzugsweise in Absprache mit Japan, damit den Bedürfnissen insbesondere Afrikas die gebotene hohe politische Priorität eingeräumt werden kann.

Viertens müssen für die neuen transatlantischen Dialoge angemessene Ressourcen und Beachtung auf hoher politischer Ebene sichergestellt werden, damit sie einen eigenständigen Beitrag zu den Handelsbeziehungen zwischen den EU und den USA leisten können.

Brüssel, den 10. September 1998.

Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

Tom JENKINS

() Der neue transatlantische Markt, 11.3.1998 - EU-Kommission.

() Der neue transatlantische Markt: Analyse der wirtschaftlichen Auswirkungen, 15.4.1998 (Titel frei übersetzt).

() CES 706, ABl. C 212 vom 22.7.1996.

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