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Document 51998AP0443

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat des am [...] in [...] unterzeichneten Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits zur Annahme der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 64 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des Europa-Abkommens (4215/98 - KOM(98) 0068 C4-0593/98 98/0076(CNS))(Verfahren der Konsultation)

ABl. C 104 vom 14.4.1999, p. 57 (SV)

51998AP0443

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat des am [...] in [...] unterzeichneten Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits zur Annahme der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 64 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des Europa-Abkommens (4215/98 - KOM(98) 0068 C4-0593/98 98/0076(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Amtsblatt Nr. C 104 vom 14/04/1999 S. 0057


A4-0443/98

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Standpunkt der Gemeinschaft im Assoziationsrat des am [...] in [...] unterzeichneten Europa-Abkommens zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Lettland andererseits zur Annahme der Durchführungsbestimmungen zu Artikel 64 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des Europa-Abkommens (4215/98 - KOM(98)0068 - C4-0593/98 - 98/0076(CNS))(Verfahren der Konsultation)

Das Europäische Parlament,

* in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluß des Rates und der Kommission 4215/98 - KOM(98)0068 - 98/0076(CNS),

* unter Hinweis auf Artikel 87 und 235 des EG-Vertrags,

* vom Rat gemäß Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0593/98),

* gestützt auf Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

* in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen und der Stellungnahme des Ausschusses für Wirtschaft, Währung und Industriepolitik (A4-0443/98),

1. billigt den Standpunkt der Gemeinschaft;

2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und der Republik Lettland zu übermitteln.

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