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Document 51998AP0419

    Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das am 1. Februar 1993 in Brüssel unterzeichnete Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zum Erlaß der erforderlichen Durchführungsvorschriften zu Artikel 64 Absatz 1 Ziffern i und ii sowie Absatz 2 des Europa-Abkommens und zu Artikel 9 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zu dem Europa-Abkommen (KOM(98)0236 C4-0275/98 98/0139(CNS)) (Verfahren der Konsultation)

    ABl. C 104 vom 14.4.1999, p. 58 (SV)

    51998AP0419

    Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das am 1. Februar 1993 in Brüssel unterzeichnete Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zum Erlaß der erforderlichen Durchführungsvorschriften zu Artikel 64 Absatz 1 Ziffern i und ii sowie Absatz 2 des Europa-Abkommens und zu Artikel 9 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zu dem Europa-Abkommen (KOM(98)0236 C4-0275/98 98/0139(CNS)) (Verfahren der Konsultation)

    Amtsblatt Nr. C 104 vom 14/04/1999 S. 0058


    A4-0419/98

    Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates und der Kommission über den Standpunkt der Gemeinschaft in dem durch das am 1. Februar 1993 in Brüssel unterzeichnete Europa-Abkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Rumänien andererseits eingesetzten Assoziationsrat zum Erlaß der erforderlichen Durchführungsvorschriften zu Artikel 64 Absatz 1 Ziffern i und ii sowie Absatz 2 des Europa-Abkommens und zu Artikel 9 Absatz 1 Ziffern i und ii und Absatz 2 des Protokolls Nr. 2 über EGKS-Erzeugnisse zu dem Europa-Abkommen (KOM(98)0236 - C4-0275/98 - 98/0139(CNS))(Verfahren der Konsultation)

    Das Europäische Parlament,

    * in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluß des Rates und der Kommission KOM(98)0236 - 98/0139(CNS),

    * gestützt auf Artikel 87 und 235 des EG-Vertrags,

    * vom Rat gemäß Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 1 des EG-Vertrags konsultiert (C4-0275/98),

    * gestützt auf Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    * in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen (A4-0419/98),

    1. billigt den Standpunkt der Gemeinschaft;

    2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten und Rumäniens zu übermitteln.

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