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Document 51997IP0200(01)

    Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen: "Lernen in der Informationsgesellschaft - Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung (1996-98)" (KOM(96)0471 C4- 0528/96)

    ABl. C 222 vom 21.7.1997, p. 48 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    51997IP0200(01)

    Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen: "Lernen in der Informationsgesellschaft - Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung (1996-98)" (KOM(96)0471 C4- 0528/96)

    Amtsblatt Nr. C 222 vom 21/07/1997 S. 0048


    A4-0200/97

    Entschließung zur Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen: "Lernen in der Informationsgesellschaft - Aktionsplan für eine europäische Initiative in der Schulbildung (1996-98)" (KOM(96)0471 - C4-0528/96)

    Das Europäische Parlament,

    - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission (KOM(96)0471 - C4-0528/96),

    - in Kenntnis des Schlußberichts der Task Force "Multimediale Lernprogramme" (SEK(96)1426 - C4-0625/96),

    - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Februar 1995 zu der Konferenz der G7 über die Informationsgesellschaft ((ABl. C 56 vom 06.03.1995, S. 97.)),

    - unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 16. März 1995 zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates über die Veranstaltung eines Europäischen Jahres für lebenslanges Lernen (1996) ((ABl. C 89 vom 10.04.1995, S. 123.)),

    - unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 16. Juni 1995 zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über ein Fortbildungsprogramm für die Fachkreise der europäischen audiovisuellen Programmindustrie (Media II-Fortbildung) (1996- 2000) ((ABl. C 166 vom 03.07.1995, S 192.)),

    - unter Hinweis auf seine Stellungnahme vom 28. März 1996 zu dem Vorschlag für eine Entscheidung des Rates über ein mehrjähriges Gemeinschaftsprogramm zur Anregung der Entwicklung einer europäischen Industrie für Multimedia-Inhalte und zur Förderung der Benutzung von Multimedia-Inhalten in der entstehenden Informationsgesellschaft (Info 2000) ((ABl. C 117 vom 22.04.1996, S. 37.)),

    - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 19. September 1996 zur Empfehlung an den Europäischen Rat: "Europa und die globale Informationsgesellschaft" und zu der Mitteilung der Kommission: "Europas Weg in die Informationsgesellschaft - ein Aktionsplan" ((ABl. C 320 vom 28.10.1996, S. 164.)),

    - in Kenntnis des Weißbuches der Kommission "Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung - Herausforderungen der Gegenwart und Wege ins 21. Jahrhundert" (KOM(93)0700 - C3-0509/93),

    - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über allgemeine und berufliche Bildung vor technologischen, industriellen und sozialen Herausforderungen - erste Reflexionen (KOM(94)0528) ((ABl. C 364 vom 04.12.1996, S. 5.)),

    - in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über eine Methodik zur Realisierung der Anwendungen der Informationsgesellschaft (KOM(95)0224),

    - in Kenntnis des Grünbuchs der Kommission: Urheberrecht und verwandte Schutzrechte in der Informationsgesellschaft (KOM(95)0382 - C4-0354/95),

    - in Kenntnis des Vorschlags für eine Entscheidung des Rates über die Annahme eines mehrjährigen Programms zur Förderung der sprachlichen Vielfalt der Gemeinschaft in der Informationsgesellschaft ((ABl. C 364 vom 04.12.1996, S. 5.)),

    - in Kenntnis des Weißbuchs der Kommission zur allgemeinen und beruflichen Bildung, Lehren und Lernen - Auf dem Weg zur kognitiven Gesellschaft (KOM(95)0590 - C4-0597/95),

    - in Kenntnis des Zwischenberichts der hochrangigen Expertengruppe "Aufbau der europäischen Informationsgesellschaft für uns alle",

    - in Kenntnis des ersten Jahresberichts des Forums "Informationsgesellschaft" an die Kommission mit dem Titel "Netze für Menschen und die Gruppen, denen sie angehören - wie zieht man den besten Nutzen aus der Informationsgesellschaft in der Europäischen Union",

    - in Kenntnis des Zwischenberichts über ein europäisches Schuldatennetz, der auf der informellen Ratstagung (Bildung) am 2. und 3. März 1997 in Amsterdam vorgelegt wurde,

    - in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 4. April 1995 zum Bereich Kultur und Multimedia ((ABl. C 247 vom 23.09.1995, S. 1.)),

    - in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 27. November 1995 zu den industriellen Aspekten, die sich für die Europäische Union aus der Errichtung der Informationsgesellschaft ergeben ((ABl. C 341 vom 19.12.1995, S. 5.)),

    - in Kenntnis der Entschließung des Rates vom 6. Mai 1996 zu multimedialen Lernprogrammen in den Bereichen allgemeine und berufliche Bildung ((ABl. C195 vom 06.07.1996, S. 8. )),

    - unter Hinweis auf seine Entschließung vom 13. März 1997 zu Informationsgesellschaft, Kultur und Bildung ((Teil II Punkt 5 des Protokolls dieses Datums. )),

    - unter Hinweis auf Artikel 126 und 128 des EG-Vertrags,

    - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten, des Ausschusses für Forschung, technologische Entwicklung und Energie und des Ausschusses für die Rechte der Frau (A4-0200/97),

    A. in der Erwägung, daß sowohl zwischen den als auch innerhalb der Mitgliedstaaten die neuen Technologien in den Schulen in sehr unterschiedlichem Umfang eingeführt werden,

    B. in der Erwägung, daß die Notwendigkeit besteht, neue Technologien in den Schulen entsprechend pädagogischen und sozialen Zielen und nicht technologieorientierten Zielen planvoll einzuführen, und daß insbesondere die Mädchen und Frauen dazu ermuntert werden müssen, sich mit diesen neuen Technologien vertraut zu machen und sie anzuwenden, wobei dieses Ziel Gegenstand eines Pilotprojekts sein könnte,

    C. unter Hinweis darauf, daß innovative Finanzierungslösungen gefunden werden müssen, um die Verwendung neuer Technologien in den Schulen einzuführen und auszubauen, wobei Hardware-, Software- und Kommunikationskosten zu berücksichtigen sind, unter diesem Gesichtspunkt ist die Ausarbeitung von Lernmaterial, wie z.B. die Erstellung von "homepages" durch die Schüler selbst in Zusammenarbeit mit ihren Lehrern ein Weg, der stärker berücksichtigt werden sollte, sowohl wegen des daraus resultierenden Ausbildungs- wie wirtschaftlichen Nutzens,

    D. unter Hinweis darauf, daß die Beteiligung der Lehrer grundlegend für die erfolgreiche Einführung und Entwicklung neuer Technologien im Klassenzimmer ist,

    E. unter Hinweis darauf, daß eine Notwendigkeit für hochwertige, benutzerfreundliche europäische Bildungssoftware zur Verwendung in Grundschulen und weiterführenden Schulen besteht,

    F. unter Hinweis darauf, daß die allgemeine Notwendigkeit für einen Medien- Unterricht besteht, damit Kinder und Erwachsene die immer grösser werdende Informationsflut, die sie über ein immer grösseres Angebot an Medien erreicht, verstehen und kritisch bewerten können,

    G. in der Erwägung, daß es ein grosses Potential gibt für die Verwendung neuer Technologien im Unterricht und in der Welt der Arbeit, wo es um behinderte Menschen geht, und die Kosten für die Anpassung der Software für behinderte Personen sehr niedrig sind, vorausgesetzt, daß diese Anpassung im Anfangsstadium der Entwicklung dieser Produkte erfolgt,

    H. unter Hinweis darauf, daß die begrenzten Haushaltsmittel für die Durchführung dieses Aktionsplans bedeuten, daß der Schwerpunkt für die Finanzierung sorgfältig festgelegt werden muß und die Mittel für Projekte verwendet werden müssen, bei denen eine grösstmögliche Wirkung erzielt und übertragbare Erfahrungen gewonnen werden können,

    I. in der Erwägung, daß eine Verbindung zwischen den verschiedenen Dienststellen der Kommission eine bessere Effizienz und bessere Planung der Maßnahmen gewährleisten kann,

    J. in der Erwägung, daß die weitere Verfolgung der Entwicklung der Aktionen eine unerläßliche Voraussetzung für ihren Erfolg ist,

    1. begrüsst generell den Aktionsplan und die Bedeutung, die er der Einführung und Entwicklung neuer Kommunikations- und Informationstechnologien in den Grundschulen und weiterführenden Schulen zumisst; bedauert jedoch, daß ihm dieser Aktionsplan so spät vorgelegt wurde;

    2. stellt jedoch besorgt fest, daß es eine Tendenz bei der Kommission gibt, bestehende Programme durch Aktionspläne und Weißbücher schwerpunktmässig festzulegen oder "umzuorientieren";

    3. stellt fest, daß in einer Reihe von Mitgliedstaaten mit Projekten wie "Schulen ans Netz" bereits gute Erfolge erzielt werden, und erwartet, daß diese Anstrengungen im Rahmen der Kulturhoheit von den Mitgliedstaaten verstärkt und ausgebaut werden;

    4. begrüsst die verstärkten Anstrengungen der Kommission, Programme und Finanzierungsinstrumente im Bereich der Informationsgesellschaft und schulischen Bildung zu koordinieren;

    5. fordert die Kommission auf, durch verschiedene Generaldirektionen gemeinsam Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen zu veröffentlichen, um auf diese Weise durch wirtschaftliche Maßstabvergrösserung die verfügbaren Haushaltsmittel effizienter zu nutzen;

    6. beglückwünscht die Kommission zu der von der Task Force "Multimediale Lernprogramme" geleisteten Arbeit und nimmt ihre Empfehlungen zur Kenntnis;

    7. ist der Überzeugung, daß die Fähigkeit zum Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien in Zukunft eine entscheidende Voraussetzung zur vollen Teilnahme am Berufs- und Gesellschaftsleben sein wird; fordert die Vermittlung von Mindestkenntnissen der Benutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien im Pflichtschulunterricht unabhängig von Schultyp und Qualifikationsniveau, zur Vorbereitung der Jugend auf die zukünftigen Anforderungen des Arbeitsmarktes, zur Wahrung der Chancengleichheit sowie zur Verhinderung von sozialer Ausgrenzung;

    8. weist auf die Bedeutung einer flächendeckenden Versorgung mit Informations- und Kommunikationstechnologien auch in abgelegenen und dünn besiedelten Regionen zur Erhaltung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts hin; wiederholt daher seine Forderung nach Zugang der Schulen zu den Informations- und Kommunikationstechnologien zu Sonderbedingungen im Rahmen des Universaldienstes in der Telekommunikation; fordert desgleichen die Verankerung des Zugangs zum Fernunterricht; bedauert, daß die aktuellen Bildungsprogramme der Kommission insbesondere auf die Jugend ausgerichtet sind, wohingegen gerade das lebensbegleitende Lernen in der Informationsgesellschaft an erster Stelle stehen sollte; fordert die Kommission auf, die Schulungs- und Bildungsinitiativen stärker zu berücksichtigen, mit denen ältere Menschen, die nicht mit den Informations- und Kommunikationstechnologien aufgewachsen sind, gelehrt werden, mit den neuen Techniken und Informationsströmen umzugehen;

    9. fordert in diesem Zusammenhang, daß im Aktionsplan der Kommission anerkannt wird, daß Schulen, Bibliotheken und Nachbarschaftszentren Lerndatenbanken für ganze Gemeinden anbieten können, auch für Jugendliche und Erwachsene aus benachteiligten Bevölkerungsschichten, die keinen privaten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien haben;

    10. weist darauf hin, daß zur Verwirklichung einer sozial gerechten Informationsgesellschaft der Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien den Bürgerinnen und Bürgern aller Altersstufen und Herkünfte offenstehen muß; verweist auf die wachsende Kluft zwischen "denen, die wissen, und denen, die nicht wissen", wie die Informations- und Kommunikationstechnologien zu nutzen sind, und fordert, daß denen Priorität eingeräumt wird, die am wenigsten über die Möglichkeit verfügen, Zugang zu diesen Technologien zu erhalten, sich mit ihnen vertraut zu machen und entsprechende Fertigkeiten zu erwerben; regt ferner an, den Wissensaustausch im Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien zwischen Schülern und Eltern zu fördern;

    11. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten darin zu ermutigen, quantitative Ziele für die Bereitstellung von und den Zugang zu neuen Technologien in den Schulen entsprechend den Empfehlungen der Task Force festzulegen;

    12. begrüsst die Ausrichtung des Aktionsplans auf Grundschulen und weiterführende Schulen in Anerkennung der Notwendigkeit, Kinder bereits frühzeitig mit den neuen Technologien vertraut zu machen;

    13. vertritt die Auffassung, daß die Gefahr besteht, daß die Informationsgesellschaft die Spaltung der Gesellschaft im allgemeinen und auf dem Arbeitsmarkt verschärfen wird, sofern nicht in der Schulbildung zu einem frühen Zeitpunkt allen Schülern ein gleichberechtigter Zugang zur Ausbildung in den Informations- und Kommunikationstechnologien gewährleistet und insbesondere Mädchen und jungen Frauen der Zugang erleichtert wird;

    14. ist der Auffassung, daß durch den spielerischen Umgang mit den Informations- und Kommunikationstechnologien bereits im frühen Alter Berührungsängste verhindert werden können; auf diese Weise können unterschiedliche Startbedingungen zwischen Mädchen und Jungen vermieden und ein grundlegender Beitrag zur Veränderung des herrschenden Rollenbilds über das "technische Unverständnis der Mädchen" geleistet werden;

    15. fordert Unterstützung für positive Maßnahmen, insbesondere bei der Entwicklung von multimedialen Inhalten und Unterrichtsmethoden, die

    - Geschlechterstereotypen in der Gesellschaft und am Arbeitsplatz vermeiden;

    - Mädchen von einem frühen Zeitpunkt an befähigen, die Informationstechnologie zu nutzen;

    - positive Rollenmodelle für Mädchen bieten, um die Entwicklung der Informationsgesellschaft aktiv mitzugestalten;

    16. folgert daraus, daß viel durch den Erfahrungsaustausch in diesem umfassenden Bereich erreicht werden kann, wenn die bisher in den Mitgliedstaaten auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ergriffenen Initiativen berücksichtigt werden, und stellt fest, daß ein solcher Austausch in Bereichen wie Lehrerausbildung, Unterrichtung behinderter Schüler, Sprachunterricht, Analphabetismus besonders wertvoll sein kann;

    17. fordert die Kommission auf, den Erfahrungsaustausch zu koordinieren und zu fördern, insbesondere unter Verwendung des Internet als Instrument zur Information über alle in den Mitgliedstaaten unternommenen Initiativen und die dort gesammelten Erfahrungen;

    18. schlägt vor, daß im Rahmen des Aktionsplans innovativ vorgegangen wird, um die Eingliederung ausgegrenzter Kinder, Jugendlicher und Erwachsener in die Informationsgesellschaft zu fördern und anzuregen;

    19. fordert die Kommission auf, ihre Aktionen zur Unterstützung der Entwicklung einer europäischen Software- und Multimedia-Industrie fortzusetzen, die die kulturelle und sprachliche Vielfalt Europas anerkennt und widerspiegelt;

    20. schlägt vor, daß innerhalb des Programms ein besonderer Posten angesetzt wird zur Unterstützung der Übersetzung der besten Software und der besten Multimediaprodukte im Bildungsbereich, die in jedem einzelnen Jahr entwickelt werden;

    21. erinnert daran, daß durch die neu zu entwickelnden Lehrmittel vor allem auch die Erziehung zu staatsbürgerlicher Bewusstheit gefördert werden könnte;

    22. begrüsst die Initiative der Kommission zur Förderung der Produktion und Verbreitung von hochwertigem Unterrichtsmaterial; fordert die Kommission auf, Klein- und Mittelbetriebe besonders zu unterstützen sowie dafür Sorge zu tragen, daß die betroffenen Lehrer und Schüler in die Entwicklung der Unterrichtssoftware einbezogen werden;

    23. ist der Überzeugung, daß im Schulunterricht neben der Aneignung von Sachwissen der Förderung von Kreativität, Teamfähigkeit und Selbstentfaltung der Schülerinnen und Schüler und der Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten eine grosse Bedeutung zukommt; fordert die Kommission auf, bei der Förderung von Unterrichtssoftware auf diese Aspekte Rücksicht zu nehmen;

    24. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, den Informations- und Erfahrungsaustausch über eine Verbesserung der Verwendung von audiovisuellen und multimedialen Materialien für pädagogische Zwecke in Schulen und Bildungseinrichtungen auf europäischer Ebene voranzutreiben, um Forschungsergebnisse schneller zu verbreiten und durch gute positive Beispiele kosteneffizienteres Handeln der Mitgliedstaaten und der Union zu ermöglichen;

    25. hebt die Bedeutung einer angemessenen beruflichen Erstausbildung, Weiterbildung und Unterstützung der Lehrer im Klassenzimmer hervor;

    26. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Schulen dazu anzuregen, sich zu Gruppen und Organisationen zusammenzuschließen, um durch die Möglichkeit des Erwerbs von Hardware und Software in grösseren Mengen Preisvorteile durch Grosseinkauf zu erzielen;

    27. ist der Auffassung, daß die Einführung der Informations- und Kommunikationstechnologien an den Schulen mit einer umfassenden Reform des Schulunterrichts einhergehen muß; fordert die Kommission auf, diese Reform durch pädagogische Grundlagenforschung im Rahmen der gemeinschaftlichen Forschungspolitik und durch Förderung der Lehreraus- und weiterbildung im Rahmen der Strukturfonds zu unterstützen; dabei ist das weibliche Lehrpersonal, dem bisher oftmals der Zugang zu Computerkenntnissen erschwert oder gänzlich vorenthalten wurde, besonders zu fördern;

    28. ist der Auffassung, daß die Akzeptanz der neuen Lehrmethoden durch Eltern und Erziehungsberechtigte für ihr Gelingen von wesentlicher Bedeutung ist; betont daher die Notwendigkeit, spezielle Weiterbildungsmöglichkeiten für Eltern und Erziehungsberechtigte zu schaffen und auszubauen, um diese zu informieren und aktiv in den Prozeß miteinzubeziehen;

    29. fordert die Kommission auf, die Mitgliedstaaten bei der Aufnahme von Medienunterricht in die Lehrpläne auf jeder Bildungsebene und in die Lehrerausbildung zu unterstützen;

    30. nimmt das positive Potential der Verwendung von Netzen zur Verbindung von Schulen mit anderen Bildungs-/Kultureinrichtungen, wie z.B. Bibliotheken und Museen, zur Kenntnis;

    31. begrüsst die Initiative der Mitgliedstaaten, durch die Einrichtung eines Europäischen Schuldatennetzes zur Durchführung des Aktionsplans beizutragen;

    32. schlägt vor, daß eine Liste der in den Mitgliedstaaten bestehenden nichtstaatlichen kulturellen Körperschaften zu erstellen, die den Schulen aktive Unterstützung bei der Entwicklung der Projekte in diesem Bereich geben können;

    33. fordert die Kommission auf, neben der Vernetzung von Schulen untereinander auch die Vernetzung von Schulen mit Universitäten und von Universitäten untereinander als künftige Lern- und Lehrorte der heutigen Pflichtschüler zu fördern, so daß mehr Gebrauch vom Fernunterricht gemacht werden kann;

    34. fordert die Kommission auf, ihre bisherigen Arbeiten zu forcieren, um die Verbreitung von jugendgefährdenden Inhalten durch die neuen elektronischen Medien zu verhindern;

    35. erkennt die grundlegende Rolle der pädagogischen und soziologischen Forschung in diesem Bereich an und begrüsst deshalb die Einbeziehung des Programms im Bereich sozioökonomische Schwerpunktforschung in den Rahmen der gemeinsamen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen;

    36. fordert die Mitgliedstaaten und die zuständigen Behörden auf, das Lernen mit Hilfe der neuen Informationstechnologien zu fördern statt, was derzeit viel getan wird, über die neuen Technologien zu lernen;

    37. unterstützt das Prinzip der Kommission, private/öffentliche Partnerschaften zu unterstützen, und hebt die Notwendigkeit eines Verhaltenskodex zur Regelung dieses Bereiches hervor, um eine Benachteiligung der Schulen in geographischer oder sozialer Randlage zu vermeiden; stellt fest, daß dies ein besonders ergiebiges Feld für den Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen sein könnte;

    38. hält es für notwendig, der WWU eine soziale Dimension zu geben und gegen die negativen Folgen vorzugehen, die die u.a. durch die Konvergenzkriterien erzwungenen Mittelkürzungen und die Einsparungen in der Finanzierung des Schulsystems für die Schulen haben, um in der Zukunft das europäische Modell des Rechts auf freie Schulbildung garantieren zu können;

    39. stellt fest, daß die Haushaltszwänge des Aktionsplans nicht dazu führen sollten, daß nur die bereits technologisch fortschrittlichsten Schulen finanziert werden, wodurch man zur Schaffung einer Elite unter den Schulen beitragen würde;

    40. vermisst im Aktionsplan der Kommission konkrete Hinweise, auf die man sich in der Haushaltspolitik stützen könnte;

    41. fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, daß alle Europaschulen (Scholä Europää) sofort vernetzt werden;

    42. fordert eine eingehende Beurteilung des Aktionsplans und ernsthafte Überlegungen in Richtung auf präzise Angaben zu den Zielen und zur Durchführung des Aktionsplanes, wobei auch zu bedenken ist, ob die Notwendigkeit für ein spezifisches Programm in diesem Bereich besteht;

    43. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Erklärung zur Zielvorgabe für die fortgesetzte und ständige Anwendung der Informationstechnologie in Schulen, Universitäten, Bibliotheken und Gemeindezentren zu veröffentlichen;

    44. fordert die Kommission auf, die angekündigte Mitteilung über Berufsausbildung in der Informationsgesellschaft baldmöglichst vorzulegen;

    45. fordert die Kommission auf, die Finanzierungsmöglichkeiten durch die verschiedenen europäischen Forschungs- und Bildungsprogramme zur Vernetzung europäischer Schulen und zur Entwicklung von europäischer Bildungssoftware transparenter zu machen;

    46. fordert, daß ein Teil der Mittel aus der Erhöhung des Budgetansatzes für das laufende 4. FTE-Rahmenprogramm zur Finanzierung zusätzlicher Projekte im Rahmen der gemeinsamen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen der Task Force "multimediale Lernprogramme" vom 17. Dezember 1996 verwendet wird;

    47. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Kommission, dem Rat und den Regierungen der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

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