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Document 51997AR0287

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission verbunden mit dem Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Aktionsprogramms 1999-2003 der Gemeinschaft betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit"

    ABl. C 64 vom 27.2.1998, p. 91 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51997AR0287

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission verbunden mit dem Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Aktionsprogramms 1999-2003 der Gemeinschaft betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit"

    Amtsblatt Nr. C 064 vom 27/02/1998 S. 0091


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der "Mitteilung der Kommission verbunden mit dem Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Aktionsprogramms 1999-2003 der Gemeinschaft betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit" (98/C 64/16)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf die "Mitteilung der Kommission verbunden mit dem Vorschlag für einen Beschluß des Europäischen Parlaments und des Rates zur Annahme eines Aktionsprogramms 1999-2003 der Gemeinschaft betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit" (KOM(97) 266 endg. - 97/0153 COD) (),

    gestützt auf den Beschluß des Rates vom 27. Juni 1997, den Ausschuß der Regionen gemäß Artikel 129 und Artikel 198 c Absatz 1 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu diesem Thema zu ersuchen,

    gestützt auf seinen Beschluß vom 8. März 1996, die Fachkommission 8 "Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, Sozialpolitik, Gesundheitswesen" mit der Vorbereitung der Arbeiten zu beauftragen,

    gestützt auf den von der Fachkommission 8 am 24. September 1997 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 287/97 rev.) (Berichterstatterin: Frau Bolger),

    verabschiedete auf seiner 20. Plenartagung am 19. und 20. November 1997 (Sitzung vom 20. November) einstimmig folgende Stellungnahme.

    1. Einleitung

    Der Ausschuß der Regionen (AdR) begrüßt es, daß ihm die Gelegenheit gegeben wird, sich zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsprogramm betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten innerhalb des Aktionsrahmens im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu äußern.

    Es ist höchste Zeit, daß die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat ihre Aufmerksamkeit diesem Aspekt der Umweltverschmutzung zuwenden, denn durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten nehmen immer mehr zu. Der Ausschuß der Regionen spricht der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat seine Anerkennung für die Zielstrebigkeit aus, mit der sie die mit der Umweltverschmutzung einhergehenden Probleme aufgreifen.

    Dreh- und Angelpunkt der Diskussion über Umweltthemen sind üblicherweise die umweltbedingten Gesundheitsgefährdungen für die Bevölkerung. Gesundheitsrisiken, besonders für Kinder, haben in vielen Fällen bei den potentiellen Leidtragenden heftige Reaktionen ausgelöst. Angesichts der Zunahme von durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten innerhalb der Union ist es nur gerechtfertigt, daß ein Aktionsprogramm geplant und umgesetzt werden soll, um die Gefährdung der Bürger und besonders der Kinder weitestgehend zu verringern.

    2. Durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten

    a) Definition des Begriffs

    Für die Zwecke dieser Stellungnahme wird davon ausgegangen, daß der Begriff "durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten" solche Krankheiten bezeichnet, die durch Umweltverschmutzung verursacht, ausgelöst oder verschlimmert werden. Im Kontext der öffentlichen Gesundheit kann "Umweltverschmutzung" als ein Ungleichgewicht in der Umwelt oder eine Störung der Umwelt definiert werden, die entweder vom Menschen verursacht wurde oder natürlicherweise auftritt und sich negativ auf die Gesundheit des Menschen auswirken kann. Diese Umweltschädigungen reichen von Gewässerverseuchung über die Emission von Chemikalien in die Luft bis hin zur physikalischen Bodenzerstörung. Da der Bereich Umweltverschmutzung derartig umfangreich ist, hat die Kommission zu Recht einen relativ eingegrenzten Ansatz gewählt, als sie das Aktionsprogramm 1999-2003 betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten aufstellte. Die Kommission entschloß sich, ihre Mittel auf durch Luftverschmutzung bedingte Gesundheitsprobleme zu konzentrieren. Solche Probleme können auf giftige Schadstoffe, sauren Regen, städtischen Smog und Rauch zurückzuführen sein.

    b) Verbreitung durch Umweltverschmutzung bedingter Krankheiten

    In den vergangenen Jahrzehnten haben die zunehmende Verstädterung, Industrialisierung und rascher Bevölkerungszuwachs eine Zunahme der Prävalenz und Konzentration von Schadstoffen bewirkt. Menschliche Siedlungen sind immer schon in der Umgebung des Arbeitsplatzes entstanden, und dieser war in der jüngeren Vergangenheit häufig Quelle und Ursache von Luftverschmutzung. Seuchen aufgrund von Wasserverschmutzung und mangelnder Hygiene konnten zwar weitgehend ausgerottet werden, wurden aber durch Krankheiten abgelöst, die auf eine gedankenlose Lebensweise und die Einwirkung gefährlicher Luftschadstoffe zurückzuführen sind.

    Der Ernst der gegenwärtigen Lage wird am besten deutlich, wenn man den Umfang der Morbidität und Mortalität aufgrund von Schadstoffen betrachtet, die die Atemwege angreifen. Annahmen zufolge rührt ein Drittel der Gesundheitsbelastungen in der Welt von Krankheiten her, die erfolgreich bekämpft werden könnten, wenn man sich auf die komplexe Beziehung zwischen Umwelt- und anderen Faktoren konzentrierte und insbesondere der Luftverschmutzung entgegenwirkte.

    Es besteht eine direkte Korrelation zwischen Luftverschmutzung und dem Auftreten von Atemwegserkrankungen. Eine dieser Erkrankungen ist Asthma, eine allergische Erkrankung der menschlichen Atemwege. Diese entzünden sich als Reaktion auf eine Reihe von Umweltfaktoren. Allergene stellen in Kombination mit synthetischen Luftschadstoffen vermutlich den wichtigsten dieser Faktoren dar - ein enger Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber diesen Faktoren und dem Auftreten von Asthma konnte aufgezeigt werden. Ebenfalls belegt ist, daß andere Umweltfaktoren, wie z. B. aktives und passives Rauchen, Viren und Außenluftschadstoffe das Leiden von Asthmakranken verschlimmern.

    Die Zahl der durch Asthma verursachten Todesfälle nahm zwischen 1974 und 1984 in der Europäischen Gemeinschaft um 27 % zu. Bei Kindern war die Entwicklung sogar noch besorgniserregender: Im selben Zeitraum verdoppelte sich die Häufigkeit der Erkrankungen. In Irland, einem Land mit verhältnismäßig geringer Umweltverschmutzung, leiden 14 % der Bevölkerung an Asthma, und die Krankheit verursacht jährlich mehr als einhundert Todesfälle. Diese Zahl ist, wie auch in vielen anderen Mitgliedstaaten der Union, im Steigen begriffen.

    Die chronische obstruktive Lungenkrankheit, deren verbreitetste Formen Bronchitis und Emphysem sind, sowie auch Allergien haben in den vergangenen zwanzig Jahren rapide zugenommen und verursachen so - besonders in städtischen Gebieten - ein erhebliches Gesundheitsproblem. Seit den siebziger Jahren sind die Fälle von allergischer Rhinitis sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern in einigen Staaten der Gemeinschaft auf das Doppelte angestiegen. Schätzungen der Prävalenzrate in der ganzen Gemeinschaft reichen von 2 % bis 10 %.

    3. Risikofaktoren

    a) Außenluftverschmutzung

    Der Charakter der Außenluftverschmutzung hat sich dramatisch verändert. Während sie einst durch die Verbrennung fossiler Brennstoffe verursacht wurde, ist sie nunmehr eindeutig an Außenluftallergene und Kraftfahrzeugemissionen gebunden.

    Allergene der Außenumwelt wie Blütenstaub und Hautschuppen von Tieren beeinträchtigen das Wohlbefinden vieler Menschen während der Sommerzeit erheblich. Besonders Blütenstauballergie trägt verbreitet zu allergischen Symptomen wie Konjunktivitis und Rhinitis bei. Die Menge von Blütenstaub in der Luft hat im Laufe der Jahre nicht zugenommen. Daraus kann vernünftigerweise geschlossen werden, daß die schnelle Zunahme von Allergien auf Abbau oder Schwächung des körpereigenen Abwehrsystems beruht.

    Kraftfahrzeugemissionen enthalten hohe Anteile von Stickoxiden, die unter bestimmten Umständen die Bildung von Ozon bewirken können. Und obschon die Öffentlichkeit über die fortwährende Ausdünnung der Ozonschicht und die Auswirkungen der globalen Erwärmung wohlinformiert ist, sind die unmittelbarer wirkenden Ursachen von allergischen und Atemwegserkrankungen weitgehend unbekannt.

    Möglicherweise bedarf es, um den der Ozonschicht bereits zugefügten Schaden abzuwenden, einer weltweiten, einhelligen Reaktion. Im Gegensatz dazu kann jeder Bürger Innenraumluftqualität und Lebensgewohnheiten ganz leicht beeinflussen.

    b) Innenraumluftverschmutzung

    Der Innenraumluftverschmutzung wird eine entscheidende Rolle bei der Verbreitung von Allergien zugeschrieben. Die Qualität der Raumluft wird von einer ganzen Reihe von Elementen beeinflußt. Radonkonzentrationen, Tabakrauch, ungelüftete Kerosinöfen und Staubteilchen sind alles Faktoren, die die Innenluftverschmutzung mitverursachen. Im Augenblick wird befürchtet, daß einzelne Luftschadstoffe, so schädlich sie schon sind, in ihrer kombinierten Wirkung noch mehr Anlaß zur Sorge bieten. Der menschliche Körper mag wohl in der Lage sein, einzelne Luftschadstoffe abzuwehren, ist gegen ein Gemisch jedoch machtlos.

    Eine der schädlichsten Formen der Luftverschmutzung ist das Zigarettenrauchen, und unabhängig von der persönlichen Entscheidung für oder gegen das Rauchen sollte allgemein die Politik verfolgt werden, daß niemand die Atemluft seiner Mitbürger in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln durch Rauchen verpesten darf.

    Die Gesellschaft beginnt eine reife Haltung gegenüber dem Rauchen zu entwickeln. Alle Mitgliedstaaten der Union haben Gesetze eingeführt, die das Rauchen in vielen öffentlichen Räumen verbieten. Noch größere Anstrengungen wurden auf staatlicher und regionaler Ebene unternommen, um die Öffentlichkeit über die schädlichen Wirkungen des Rauchens aufzuklären. Die bereits auf diesem Gebiet erzielten Fortschritte müssen auf der Grundlage einer weiteren Erforschung des Zusammenhangs zwischen Rauchen und Krebs sowie anderen Atemwegserkrankungen ausgebaut werden. Wenn das Thema Rauchen auch ausschließlich unter die Ägide des Krebs-Programms fällt, sollten doch alle Informationen, die im Zuge des vorgeschlagenen Aktionsprogramms zur Bekämpfung der entsprechenden Krankheiten gewonnen werden, auf andere Bereiche übertragbar sein.

    4. Innenräume

    Die Umweltbedingungen in geschlossenen Räumen haben sich in den letzten Jahren verändert. Große Bevölkerungsteile Europas leben heute in hochgradig isolierten Gebäuden mit Doppelverglasung und ohne Schornsteine. Zentralheizung ist allgemein verbreitet und sorgt für hohe Temperaturen und niedrige Luftfeuchtigkeit. Es werden neue "energieeffiziente" Behausungen konstruiert, die vom Wetter abgekapselt sind und folglich Schadstoffe in sich einschließen. Unter solchen Bedingungen gedeiht die Hausstaubmilbe, griechisch "dermatoghanid", d.h. "hautverzehrende Spinne", und vermehrt sich besorgniserregend schnell. Teppichböden, dicke Polster und Betten bieten der Milbe ebenfalls Lebensraum.

    In einer solchen Umgebung neigen kleine Kinder dazu, Überempfindlichkeiten zu entwickeln. Das Immunsystem eines Kindes hat keine Zeit, sich zu entwickeln, wenn es von den ersten Tagen an daheim einer Flut von Anfechtungen ausgesetzt ist. Mehr noch - die elterliche Fürsorge mag bereits das Maß dessen, was dem Kind tatsächlich guttut, überschritten haben. In dem Bemühen, das Kind vor den Elementen zu schützen, umgeben es die Eltern häufig mit einem Übermaß an Vorsorgemaßnahmen und machen das Immunsystem des Kindes auf diese Weise nutzlos. Es geht darum, ein vernünftiges Gleichgewicht zwischen der Umweltexposition eines Kindes und seinem Schutz vor den Elementen zu finden.

    Ein größeres Wissen um die verborgenen Gefahren, wie z. B. die Exkremente von Hausstaubmilben, Pilzsporen und Hautschuppen von Tieren, kann schon dazu beitragen, viele schädliche Allergien zu vermeiden. Die Europäische Kommission schlägt ganz zu Recht vor, Informationskampagnen zur Aufklärung der Bevölkerung über die schädlichen Auswirkungen der Innen- und Außenluftverschmutzung einzusetzen.

    Eine der am meisten verbreiteten Formen der Luftverschmutzung am Arbeitsplatz geht von Asbestmaterialien aus. Es ist seit einiger Zeit unstrittig, daß Asbest schädlich für die menschliche Gesundheit sein kann. Wer hohen Konzentrationen von Asbestteilchen in der Luft ausgesetzt ist, kann sich Asbestose, Rippenfellschädigungen, ein Bronchialkarzinom oder ein Mesotheliom zuziehen. Diese Erkrankungen wurden bei Arbeitnehmern festgestellt, die bei ihrer Tätigkeit Asbeststaub eingeatmet hatten.

    Kommission, Parlament und Rat gebührt Lob für die Einführung von Rechtsvorschriften zum Schutze der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch Asbest im Jahre 1983 (83/447). Es bleibt jedoch unerläßlich, die Bestimmungen für den Arbeitsplatz entsprechend für den Wohnbereich umzusetzen. Viele in den 50er und 60er Jahren errichtete Häuser erhalten fließendes Wasser durch Asbestleitungen. Das Verseuchungspotential ist zu hoch, und der Ausschuß der Regionen teilt voll und ganz die Ansicht der Kommission, daß jegliche Exposition gegenüber Asbest so weit wie möglich - durch Verwendung der besten verfügbaren Techniken, ohne daß übermäßige Kosten entstehen - verringert werden sollte.

    In Ergänzung zu dem von der Kommission vorgeschlagenen Aktionsprogramm, das sich nicht spezifisch auf die Ausmerzung durch Asbest verursachter Krankheiten bezieht, ruft der Ausschuß der Regionen die Kommission auf, dieses Problem zu einem späteren Zeitpunkt eingehend zu behandeln.

    5. Prävention von durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten

    Die Entscheidung, wie weit wir die Luftverschmutzung bei uns bekämpfen und die nötigen Kosten tragen wollen, ist politischer Natur und mit dem Begriff "vertretbares Risiko" verknüpft. Die im Rahmen des Vierten Aktionsprogramms (Forschung und Technologische Entwicklung) geleistete Arbeit zur Identifizierung von Schadstoffen in der Luft muß ausgebaut und auf den neuesten Stand gebracht werden. Das Problem kann erst dann erfolgreich angegangen werden, wenn Klarheit über den Zusammenhang zwischen Ursachen und Wirkungen bei Atemwegserkrankungen herrscht.

    Unter Berücksichtigung der von seiten der Gemeinschaft unterstützten Forschungsmaßnahmen und der Gemeinschaftsrechtsetzung im Umweltbereich zeigt die Kommission in ihrem Vorschlag zur Bekämpfung der durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten eine dreigliedrige Strategie auf. Erstens: Verringerung der Schadstoffmenge durch Maßnahmen an der Quelle. Zweitens: Maßnahmen mit dem Ziel, das Ausmaß der Exposition von Menschen gegenüber diesen Schadstoffen zu verringern. Und drittens: Abschwächung der Auswirkungen auf die Einzelpersonen, die diesen Schadstoffen ausgesetzt sind.

    Es mag zwar notwendig erscheinen, die Mengen aller Schadstoffe zu verringern, doch ist dies nicht machbar und die damit verbundenen Kosten würden in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Realistischer ist es, das Ziel der Verringerung von Luftschadstoffen mit einer gezielten Kampagne zu verfolgen, die sich an den einzelnen wendet. Die Bürger sind wahrscheinlich willens und in der Lage, ihr persönliches Verhalten zu ändern und so die umweltrechtlichen Vorschriften, die schon für industrielle Marktbeteiligte und Autohersteller verbindlich geworden sind, zu ergänzen. Das Umsteigen auf andere Verkehrsmittel, Änderungen beim Einsatz von Treibstoffen und neue technologische Verfahren zur Begrenzung von Fahrzeugemissionen sollten gezielt und prioritär gefördert werden, um raschere Verbesserungen auf breiter Ebene für die öffentliche Gesundheit zu erzielen.

    6. Informationsbeschaffung

    Wie in der Mitteilung der Kommission über das Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten erwähnt, ist eine Voraussetzung für das Ergreifen präventiver Maßnahmen die Beschaffung geeigneter statistischer Informationen über Ursachen und Umfang der Probleme. Zahlen zur Exposition gegenüber Schadstoffen sind in vielen Mitgliedstaaten vorhanden. Es hat sich jedoch als schwierig erwiesen, den genauen Zusammenhang zwischen der Exposition gegenüber Schadstoffen und dem langfristigen Gesundheitszustand eines Menschen zu bestimmen.

    Zur Sicherstellung exakter Daten muß die Exposition eines Kindes gegenüber Schadstoffen von seinen ersten Lebenstagen bis zum Alter der vollen Entwicklung und Reife verfolgt werden. Diese Analyse kann mit Hilfe von persönlichen Überwachungsgeräten mit minimalem Gewicht durchgeführt werden. Im Hinblick auf eine Analyse der Exposition einer Person gegenüber Schadstoffen müssen die Luftschadstoffkonzentrationen an den Orten, wo sich die Person aufhält, sowie die in dem jeweiligen Raum verbrachte Zeit bekannt sein. Von daher ist die ständige Überwachung der Exposition geboten. Ohne umfassende statistische Analysen läßt sich kein Schema der menschlichen Exposition gegenüber der Luftverschmutzung aufstellen.

    Die Einrichtung der Europäischen Umweltagentur hat das Sammeln einiger der oben erwähnten Daten erleichtert. Es ist absolut notwendig, daß diese Agentur bei der Sammlung von Informationen über Luft- und Wasserverschmutzung weiter eng mit einzelstaatlichen und regionalen Behörden zusammenarbeitet. Die wichtigsten mit der Luftverschmutzung zusammenhängenden Probleme können häufig auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene lokalisiert werden. Es ist also dringend geboten, bei der Aufstellung eines Aktionsplans zur Bekämpfung von durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten in der Union das Subsidiaritätsprinzip zu beachten. Wie die Kommission feststellt, darf die Gemeinschaft auf diesem Gebiet nur dann tätig werden, wenn sie die vorgeschlagene Aktion erfolgreicher als die Mitgliedstaaten durchführen kann. Darüber hinaus muß die Gemeinschaftstätigkeit in der Größenordnung den gesteckten Zielen entsprechen.

    7. Maßnahmen der Gemeinschaft gegen durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten

    Da die Prävention von Atemwegserkrankungen und Allergien nicht in den Geltungsbereich anderer Gemeinschaftsprogramme fällt und es erwiesen ist, daß Atemwegserkrankungen und Allergien ein Gesundheitsrisiko darstellen, das in Morbidität und/oder Mortalität meßbar ist, hat die Kommission sehr zu Recht entschieden, die von ihr vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Eindämmung dieser Krankheiten zu konzentrieren.

    Die Kommission hat drei allgemeine Ziele festgelegt, um die schnelle Ausbreitung durch Umweltverschmutzung bedingter Krankheiten zu verringern. Das erste dieser Ziele betrifft die Verbesserung der Informationen über durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten. Sobald eine umfassende Liste von statistischen Daten zusammengetragen ist, lassen sich womöglich Kausalzusammenhänge zwischen Umweltschadstoffen und Krankheiten herstellen.

    Die aus diesem statistischen Datenmaterial gewonnenen Informationen werden den Sachverständigen wie auch den Bürgern ein klareres Bild von den Gefahren und den Lösungen für die durch Umweltverschmutzung bedingten Probleme vermitteln.

    Die Kommission strebt des weiteren an, durch ein besseres Verständnis für durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten die zuständigen Stellen sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch in den Mitgliedstaaten in die Lage zu versetzen, ein in sich schlüssiges Risikomanagement zu betreiben. Die öffentliche Einschätzung allgemeiner Gesundheitsrisiken beruht häufig auf Fehlinformationen und führt dann innerhalb der Bevölkerung zu unnötiger Besorgnis. Während man sich in der Öffentlichkeit mit Gefahren beschäftigt, die mit elektromagnetischen Feldern, Salmonellen oder BSE assoziiert werden, können potentiell lebensbedrohlichere Schadstoffe in den vier Wänden der Bürger verborgen sein. Tägliche geringfügige Expositionen gegenüber Tausenden von Schadstoffen, die zu gering dosiert sind, um entdeckt zu werden, fügen unserem Immunsystem dramatischen Schaden zu. Es kommt hinzu, daß die Öffentlichkeit den Anteil des Rauchens an der Entstehung von Atemwegs- und Herzkranzgefäßleiden bisher konstant unterschätzt hat.

    Informationskampagnen sind nötig, um die Bürger über die verborgenen Gefahren aufzuklären, die in privaten Haushalten lauern. Staubmilben und Bakterien gedeihen bei mangelnder Lüftung. Wintertemperaturen erfordern Isolierung und Heizung, doch sollten die Räume jedesmal, wenn das Haus oder die Arbeitsstätte auch nur kurzfristig verlassen wird, gut gelüftet werden. Genau so wie Menschen atmen müssen, benötigen Wände, Decken und Fußböden Luftaustausch. Informationskampagnen müssen die Bürger dazu ermuntern, sowohl Wohnhäuser als auch Arbeitsräume zu lüften. Die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften haben einen entscheidenden Beitrag zu den Informationskampagnen zu leisten, denn sie spielen eine Schlüsselrolle sowohl bei der Verbreitung von Informationen als auch bei der Änderung von Verhaltensweisen in der Bevölkerung.

    Der dritte Strang der Kommissionsstrategie im Umgang mit durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten zielt auf Aktivitäten hin, die die Prävalenz und/oder das Vorkommen von Atemwegserkrankungen und Allergien direkt verringern. Es sind Maßnahmen zur Stärkung und Verknüpfung von Informationskampagnen vorgesehen. Zusätzlich sollen Mittel zur Förderung der bestmöglichen Verfahren eingesetzt werden. Die Kommission sollte dazu ermuntert werden, bei der Entwicklung einer europäischen Strategie in jedem Mitgliedstaat die jeweils beste Verfahrensweise zu untersuchen und die Mittel auf die Förderung der besten Praktiken zu konzentrieren.

    8. Der Haushalt

    Der Ausschuß der Regionen hegt zwar Verständnis für die Situation im Rahmen der geltenden finanziellen Vorausschau, appelliert aber dennoch an die Kommission, die im Rahmen ihres Vorschlags betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten vorgesehene Mittelzuweisung nach 1999 zu erhöhen. Das von der Kommission vorgeschlagene Programm betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten wurde in Übereinstimmung mit der geltenden finanziellen Vorausschau für das Jahr 1999 mit 1,3 Millionen ECU dotiert. Die Kommission hat empfohlen, den Finanzrahmen für die verbleibenden vier Jahre des Programms (2000-2003) im einzelnen nach der Erstellung der künftigen finanziellen Vorausschau festzulegen. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die Aufwendungen für dieses Programm nach 1999 um einen beachtlichen Betrag aufgestockt werden sollten. Um einen sinnvollen Beitrag zum Kampf gegen durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten zu leisten, sind erhebliche Mittel erforderlich. Information ist von unschätzbarem Wert und sollte nicht durch aktuelle Finanzengpässe in Frage gestellt werden.

    9. Zusammenfassende Bemerkungen

    Der Ausschuß der Regionen möchte der Kommission für die innovative und ermutigende Arbeit danken, die sie bis jetzt im Problembereich der Umweltverschmutzung geleistet hat. Dieser Prozeß wurde durch das Interesse und die Unterstützung von Parlament und Rat ergänzt.

    Die Aufgabe, mit der Umweltverschmutzung verknüpfte Probleme zu entschärfen, stellt eine Herausforderung dar, ist aber sicher lösbar. Eindeutige Priorität hat bei der von der Kommission vorgeschlagenen Aktion betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten die Linderung der Leiden, die den Bürgern und besonders Kindern durch Umweltverschmutzung zugefügt werden. Nicht unerheblich sind auch die Gewinne, die der Wirtschaft und der ganzen Gesellschaft aus einer Verringerung der Prävalenz von durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten erwachsen. In der ganzen Union gehen jedes Jahr viele Arbeitstage aufgrund von durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten verloren. Darüber hinaus ist die Belastung für das staatliche Gesundheitswesen nicht zu unterschätzen.

    Der Ausschuß der Regionen bietet der Kommission seine Unterstützung für das von ihr vorgeschlagene Programm betreffend durch Umweltverschmutzung bedingte Krankheiten an. Es ist jedoch unabdingbar, daß ausreichende Finanzmittel bereitgestellt werden, um regionale, staatliche und gemeinschaftliche Handlungsträger in die Lage zu versetzen, einen nennenswerten Beitrag zur Bekämpfung der durch Umweltverschmutzung bedingten Krankheiten zu leisten.

    Brüssel, den 20. November 1997.

    Der Präsident des Ausschusses der Regionen

    Pasqual MARAGALL i MIRA

    () ABl. C 214 vom 16.7.1997, S. 7.

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