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Document 51997AP0038

    Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß durch die Europäische Gemeinschaft - des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Georgien andererseits (KOM(96)0322 8890/96 - C4-0566/96 96/0180 (CNS) )

    ABl. C 115 vom 14.4.1997, p. 189 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51997AP0038

    Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß durch die Europäische Gemeinschaft - des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Georgien andererseits (KOM(96)0322 8890/96 - C4-0566/96 96/0180 (CNS) )

    Amtsblatt Nr. C 115 vom 14/04/1997 S. 0189


    A4-0038/97

    Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß - durch die Europäische Gemeinschaft - des Interimsabkommens über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Georgien andererseits (KOM(96)0322 - 8890/96 - C4-0566/96 - 96/0180 (CNS))

    (Verfahren der Konsultation)

    Das Europäische Parlament,

    - in Kenntnis des Vorschlags für einen Beschluß des Rates KOM(96)0322 - 96/0180(CNS),

    - in Kenntnis des von der Kommission paraphierten Handelsabkommens (KOM(96)0322),

    - unter Hinweis auf Artikel 113 und 228 Absatz 2 des EG-Vertrags,

    - vom Rat konsultiert (8890/96 - C4- 0566/96),

    - gestützt auf Artikel 90 Absatz 7 seiner Geschäftsordnung,

    - in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Aussenwirtschaftsbeziehungen (A4- 0038/97),

    1. billigt den Abschluß des Abkommens;

    2. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat, der Kommission sowie den Regierungen der Mitgliedstaaten und der Regierung der Republik Georgien zu übermitteln.

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