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Document 51997AC1179
Opinion of the Economic and Social Committee on the 'Communication from the Commission - An overall view of energy policy and actions'
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission: Globale Sicht der Energiepolitik und des energiepolitischen Handelns"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission: Globale Sicht der Energiepolitik und des energiepolitischen Handelns"
ABl. C 19 vom 21.1.1998, p. 37
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission: Globale Sicht der Energiepolitik und des energiepolitischen Handelns"
Amtsblatt Nr. C 019 vom 21/01/1998 S. 0037
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu der "Mitteilung der Kommission: Globale Sicht der Energiepolitik und des energiepolitischen Handelns" (98/C 19/10) Die Kommission beschloß am 30. April 1997, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu der vorgenannten Mitteilung zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Energie, Atomfragen und Forschung nahm ihre Stellungnahme am 19. September 1997 an. Berichterstatter war Herr Lerios. Der Ausschuß verabschiedete auf seiner 349. Plenartagung (Sitzung vom 29. Oktober 1997) mit 113 Stimmen bei 3 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. 1. Einführung 1.1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß hat wiederholt zu den verschiedenen Programmen und Tätigkeiten der Gemeinschaft im Energiebereich Stellung genommen: - Investitionsvorhaben von gemeinschaftlichem Interesse im Erdöl-, Erdgas- und Elektrizitätssektor (); - Europäische Energiecharta (); - Versorgung mit Rohöl und Erdölerzeugnissen (); - Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt (); - Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarkt (); - Transeuropäische Energienetze (); - Energiepolitik (); - Energie und Zusammenhalt (); - THERMIE II (); - Grünbuch "Für eine Energiepolitik" (); - Vertrag über die Europäische Energiecharta (); - SAVE II (); - Gasversorgung (); - Öffentlicher Versorgungsauftrag im Energiesektor (); - Hinweisendes Nuklearprogramm (PINC) (); - Zusammenarbeit im Hinblick auf vereinbarte energiepolitische Ziele der Gemeinschaft (); - Grünbuch "Energie für die Zukunft: Erneuerbare Energiequellen" (). 1.1.1. Im kürzlich vorgelegten Vorschlag der Kommission zur "Organisation der Zusammenarbeit im Hinblick auf vereinbarte energiepolitische Ziele der Gemeinschaft" () werden die energiepolitischen Ziele aufgelistet. Durch diese Ziele werden - insbesondere in bezug auf Versorgungssicherheit, Wettbewerbsfähigkeit, Umweltschutz, die auswärtigen Beziehungen im Energiebereich sowie die Förderung der erneuerbaren Energiequellen und die Verbesserung der Energieeffizienz - Leitlinien festgelegt, die von den Mitgliedstaaten sowie auch vom Ausschuß in regelmäßigen Abständen bestätigt worden sind. 1.1.2. Um die Verwirklichung dieser gemeinsamen energiepolitischen Ziele zu erleichtern, ist es der Kommission zufolge unbedingt erforderlich, einen geeigneten Rahmen für die Zusammenarbeit und die Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten zu schaffen, durch den gewährleistet wird, daß die energiepolitischen Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten mit diesen Zielen vereinbar sind, was der Ausschuß bereits in seinen früheren Stellungnahmen zum Ausdruck gebracht hat. 1.2. Die nun zu prüfende Mitteilung schließt an an die Richtlinien des Rates und des Europäischen Parlaments, mit denen eine Verbindung zwischen den im Energiebereich bestehenden Gemeinschaftsprogrammen und -tätigkeiten hergestellt und die Rationalisierung und Koordinierung dieses Bereichs gefördert werden soll. 1.3. Die Befassung des Ausschusses durch die Kommission zu dieser Mitteilung ist im Zusammenhang mit dem neuen Leitgedanken zu sehen, den Ausschuß von vornherein an den neuen Initiativen der Kommission zu beteiligen. 2. Wesentlicher Inhalt des Kommissionsdokuments 2.1. Die Mitteilung hat den Zweck, einen vollständigen Überblick über die energiepolitischen Maßnahmen der EU und die entsprechenden finanziellen Mittel zu geben. Sie behandelt einerseits die energiepolitische Zusammenarbeit, die die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und mit beteiligten Parteien umfaßt, und andererseits die auf vier Ziele konzentrierten Maßnahmen der Gemeinschaft: - Versorgungssicherheit und internationale Zusammenarbeit im Energiebereich; - Integration der Energiemärkte im Interesse der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit; - Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Energiebereiche sowie; - Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung. 3. Allgemeine Bemerkungen 3.1. Der Ausschuß begrüßt die Mitteilung der Kommission als Fortsetzung und Vertiefung des in dem Grün- und Weißbuch zur Energiepolitik der Europäischen Union und ihrer Mitteilung zur "Zusammenarbeit im Hinblick auf vereinbarte energiepolitische Ziele der Gemeinschaft" eingeschlagenen Kurses. 3.2. Der Ausschuß hatte Gelegenheit, sich zu allen diesen Vorlagen - das Weißbuch ausgenommen - zustimmend zu äußern; so namentlich in seiner Stellungnahme zum Grünbuch über die Energiepolitik der Gemeinschaft, in der er die Kommission bat, unter Angabe der jeweiligen Zuständigkeiten und Befugnisse konkret all diejenigen Instrumente aufzuführen, die die Konzipierung der Energiepolitik direkt oder indirekt beeinflussen könnten. 3.3. Der Ausschuß betrachtet diese Mitteilung als Versuch, eine erste Antwort auf seine in der Stellungnahme zum Grünbuch formulierten Anliegen zu geben. Aus diesem Grund begrüßt er dieses Kommissionsdokument trotz einiger diesbezüglicher Vorbehalte, die er nachfolgend erläutern wird. 3.4. Nach Ansicht des Ausschusses muß aufgrund der Tatsache, daß in den Vertrag von Amsterdam - entgegen der Anregung einiger Mitgliedstaaten - kein Energiekapitel aufgenommen werden konnte, eine kohärente und koordinierte gemeinsame Energiepolitik auf Unionsebene auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Besitzstandes ausgearbeitet werden. Für eine solche Initiative plädiert er bereits seit der Verabschiedung seiner Initiativstellungnahme zur Energiepolitik der Gemeinschaft, in der er sich für die Konzipierung einer gemeinsamen Politik in diesem Bereich basierend auf dem Zusammenspiel der einzelstaatlichen Energiepolitiken und der Wahrung ihrer Autonomie in bezug auf die Wahl der primären Energiequellen aussprach. 3.5. Solange die Europäische Union über kein vertraglich verankertes Energiekapitel verfügt, müssen also die einzelnen Artikel des Unionsvertrags, die Auswirkungen auf die Ausgestaltung einer derartigen Politik haben, in kohärenter, ausgewogener und koordinierte Weise systematisch ausgeschöpft werden. Dabei muß vermieden werden, daß eine parteiische und dimensionale Lesart dieser Artikel dazu führt, daß bei der Ausarbeitung einer gemeinsamen Energiepolitik zu viele andere Gemeinschaftspolitiken überhand gewinnen, so daß der Versorgungssicherheit nicht genügend Bedeutung beigemessen und die Wettbewerbsfähigkeit nicht gestärkt wird, daß sie mit dem Umweltschutz nicht vereinbar ist oder den Bedürfnissen der Unionsbürger in puncto Versorgungssicherheit und -qualität nicht gerecht wird. 3.6. Der Ausschuß ist der Ansicht, daß die von der Kommission mit dieser Mitteilung angestrebte Transparenz ein erster wichtiger Schritt in Richtung einer neuen Vorlage ist, die zu einer neu orientierten Sicht des energiepolitischen Handelns auf der Grundlage sämtlicher Gemeinschaftsprogramme führt. 3.7. Eine Vielzahl der vorgeschlagenen Aktionen wurde bereits in früheren Mitteilungen angeregt und beinhaltet somit weder neuartige noch spezifischere Aspekte. Gleichwohl ist das Bemühen der Europäischen Kommission lobenswert, alle diese Aktionen in einer globalen Sicht darzustellen, wie es bereits der Titel ihrer Mitteilung zu erkennen gibt. 3.8. Daher stellt diese Mitteilung nach Ansicht des Ausschusses zumindest eine erste Ausgangsbasis dar, die allerdings durch eine weitere Mitteilung ergänzt werden müßte, in der jeder der aufgeführten Teilaspekte (Versorgungssicherheit und internationale Zusammenarbeit im Energiebereich, Integration der Energiemärkte, Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Energiebereich und Förderung von Forschung und technologischer Entwicklung) genauer und konkreter dargelegt wird. Dementsprechend sollte z. B. der zusätzliche Nutzen der unmittelbaren Gemeinschaftsaktion oder der Koordinierung der nationalen Aktionen, die anzuwendende Rechtsgrundlage, die Überwachungs- und Kontrollmechanismen, die finanziellen Auswirkungen dieser Aktion sowie der jeweilige Prioritätsgrad und dementsprechend die Fristen für die Umsetzung der jeweiligen Aktionen präzisiert werden. 3.9. Desgleichen darf nicht vergessen werden, daß das Aufbauwerk der Europäischen Union an einem wichtigen Wendepunkt angelangt ist. Die Einführung der einheitlichen Währung, die Vertiefung des Binnenmarktes, die Aufrechterhaltung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts zwischen ihren Bürgern, die sozialen Errungenschaften, ihre etwaige Erweiterung auf andere europäische Länder und die zunehmende Einforderung der Unionsbürgerschaft auf vielen Gebieten, dies alles sind Herausforderungen, denen sich der Energiesektor nicht entziehen kann. Allen muß klar sein, daß eine - auch noch so kurzfristige - Energieknappheit, eine übermäßige Verteuerung der Energieeinfuhren oder ein Abbau der herkömmlichen Qualität und Effizienz bei der Versorgung mit Erdölprodukten, Strom oder Erdgas, an die der Unionsbürger seit Jahrzehnten gewöhnt ist, eine ernsthafte Gefahr für die Umsetzung dieser von der Europäischen Union angestrebten neuen Ziele und Verpflichtungen darstellen können. Daher muß die Energie und folglich die Energiepolitik unbedingt den Herausforderungen und Anforderungen gerecht werden, die die Unionsbürger an sie stellen. 3.10. Diese Mitteilung könnte somit die Grundlage für ein wirkliches Rahmenprogramm für den Energiesektor darstellen, zu dem der Wirtschafts- und Sozialausschuß zu gegebener Zeit hoffentlich angehört wird, um erneut konstruktive Vorschläge formulieren zu können. Dieses Rahmenprogramm für den Energiesektor könnte in den Gesprächen im Rahmen der Agenda 2000 erörtert werden, in denen es um die Herausforderungen und Chancen der Erweiterung der Union, die globalen Finanzperspektiven sowie den neuen institutionellen Rahmen gehen wird. Auf diese Weise würde die für Energie zuständige Generaldirektion der Europäischen Kommission zugleich mittelfristig über ein substantielles mehrjähriges Arbeitsprogramm verfügen, mit dem der Energiesektor seinen Beitrag zu einer geographisch erweiterten, wirtschaftlich wettbewerbsfähigeren und gesellschaftlich solidarischeren Europäischen Union untermauern könnte. Brüssel, den 29. Oktober 1997. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Tom JENKINS () ABl. C 75 vom 26. 3. 1990, S. 26. () ABl. C 269 vom 14. 10. 1991, S. 79. () ABl. C 332 vom 16. 12. 1992, S. 74. () ABl. C 73 vom 15. 3. 1993, S. 31. () ABl. C 195 vom 18. 7. 1994, S. 82. () ABl. C 195 vom 18. 7. 1994, S. 33. () ABl. C 393 vom 31. 12. 1994, S. 95. () ABl. C 393 vom 31. 12. 1994, S. 164. () ABl. C 393 vom 31. 12. 1994, S. 77. () ABl. C 256 vom 2. 10. 1995, S. 34. () ABl. C 18 vom 22. 1. 1996, S. 146. () ABl. C 82 vom 19. 3. 1996, S. 13. () ABl. C 204 vom 15. 7. 1996, S. 84. () ABl. C 56 vom 24. 2. 1997, S. 83. () ABl. C 206 vom 7. 7. 1997, S. 83. () ABl. C 206 vom 7. 7. 1997, S. 123. () ABl. C 206 vom 7. 7. 1997, S. 41. () ABl. C 27 vom 28. 1. 1997, S. 9.