Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 51997AC0601

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag der Kommission betreffend die Festsetzung der Agrarpreise und bestimmter flankierender Maßnahmen (1997/1998)"

    ABl. C 287 vom 22.9.1997, p. 66–71 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    51997AC0601

    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag der Kommission betreffend die Festsetzung der Agrarpreise und bestimmter flankierender Maßnahmen (1997/1998)"

    Amtsblatt Nr. C 287 vom 22/09/1997 S. 0066


    Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag der Kommission betreffend die Festsetzung der Agrarpreise und bestimmter flankierender Maßnahmen (1997/1998)" () (97/C 287/14)

    Der Rat beschloß am 26. März 1997, den Wirtschafts- und Sozialausschuß gemäß Artikel 43 und 198 des EG-Vertrags um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen.

    Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft und Fischerei nahm ihr Stellungnahme am 6. Mai 1997 an. Berichterstatter war Herr Nilsson.

    Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 346. Plenarsitzung am 28. und 29. Mai 1997 (Sitzung vom 29. Mai 1997) mit 79 gegen 9 Stimmen bei 16 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme.

    1. Inhalt des Kommissionsvorschlags

    1.1. Die Kommission will mit ihrem Vorschlag, der an die Haushaltslage angepaßt ist, nach eigenen Angaben die 1992 eingeleitete Reform zur Stabilisierung und Vereinfachung der gemeinsamen Agrarpolitik fortsetzen.

    1.2. Die Kommission schlägt für die 1992 von der Reform bereits erfaßten Sektoren eine Beibehaltung der Preise vor.

    1.3. Für Getreide legt die Kommission erneut einen Vorschlag zur Senkung der Flächenbeihilfen und der Stillegungsprämie vor, um so die infolge der BSE-Krise erforderlichen Maßnahmen im Rindfleischsektor zu finanzieren. Der für die Ausgleichszahlungen veranschlagte Betrag sinkt um durchschnittlich 7,3 %, die Stillegungsprämie um 26,8 %.

    1.4. Die Kommission schlägt ferner vor, den monatlichen Zuschlag zum Getreideinterventionspreis im Wirtschaftsjahr 1997/1998 von 1,1 ECU/Monat auf 1,0 ECU/Monat (um 10 %) zu senken. Der Vorschlag wird mit dem Zinsrückgang begründet.

    1.5. Für Reis schlägt die Kommission eine Senkung des entsprechenden Zuschlags von 2,28 ECU/t auf 2,0 ECU/t (um 12,3 %) vor. Auch hier führt die Kommission den Zinsrückgang als Grund für die Senkung an.

    1.6. Der Vorschlag für Zucker sieht eine Senkung der monatlichen Lagerkostenerstattung von 0,42 ECU/100 kg auf 0,35 ECU/100 kg (um 16,7 %) vor.

    1.7. In bezug auf Flachs wird vorgeschlagen, den einzubehaltenden Betrag für die Finanzierung von Marktförderungsmaßnahmen für das Wirtschaftsjahr 1997/1998 auf 0 ECU/ha festzusetzen. Daraus ergibt sich der Vorschlag der Kommission, die Erzeugerbeihilfe von 865,48 ECU/ha auf 815,86 ECU/ha zu senken. Im laufenden Wirtschaftsjahr werden 49,62 ECU zur Förderung der Verwendung von Flachsfasern einbehalten. Die Kommission ist daher der Ansicht, daß der Vorschlag keine Auswirkungen auf die Erzeugerbeihilfe hat.

    1.8. Für Hanf wird eine Senkung der Anbaubeihilfe auf 716,63 ECU/ha (um 7,5 %) vorgeschlagen. Als Grund gibt die Kommission an, daß das Verhältnis zum Flachsanbau gewahrt bleiben muß. Im Wirtschaftsjahr 1996/1997 wurde die Beihilfe für Hanf unverändert beibehalten, während diejenige für Flachs eine Kürzung erfuhr.

    1.9. In bezug auf die Seidenraupen wird unter Berücksichtigung der Entwicklung der einzelstaatlichen Beihilfen vorgeschlagen, den Beihilfesatz unverändert bei 133,26 ECU/Brutschachtel zu belassen.

    1.10. Nach den Berechnungen der Kommission führen die vorgeschlagenen Maßnahmen für 1998 zu einem Rückgang der gemeinsamen Ausgaben um insgesamt 82 Millionen ECU. Hinzu kommen 1,4 Milliarden ECU, die durch einen gesonderten Vorschlag zur Senkung der Ausgleichsbeihilfen für die Ackerkulturen und der Beihilfe für die Flächenstillegung eingespart werden sollen.

    1.11. Der Vorschlag betrifft nicht Tabak, Olivenöl, Hartweizen, Honig und Leinöl, für die von der Kommission Vorschläge zur Reform der jeweiligen Marktorganisation vorgelegt worden sind, über die im Laufe des Jahres 1997 beschlossen werden soll. Trotz intensiver Beratungen sowohl im Rat als auch im Parlament ist noch kein Beschluß über den Vorschlag der Kommission zur Reform des Weinsektors, zur Anpassung der Bananenregelung, über Maßnahmen im Kartoffelsektor und über Ausgleichszahlungen für bestimmte Agrarerzeugnisse gefaßt worden.

    1.12. Die Kommission stellt zusammenfassend fest, der Vorschlag sei ein sehr einfaches Preispaket mit unveränderten Preisen, allerdings mit einer Kürzung der Flächenbeihilfen und Stillegungsprämien.

    1.13. Die Kommission weist darauf hin, daß das Fehlen von Anpassungen des Preispakets nicht bedeutet, daß Reformen unnötig seien. Eine gemeinsame Agrarpolitik, die so viele Menschen betreffe, könne nicht unverändert bleiben, insbesondere nicht im Lichte der bereits vorhersehbaren Veränderungen wie der Erweiterung der EU und der nächsten WTO-Verhandlungsrunde.

    Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß solche Veränderungen im Anschluß an Analysen und Beratungen und nicht im Zusammenhang mit einem Preispaket vorzunehmen sind. Vorschläge für Milch, Fleisch, Getreide und die künftige Regionalpolitik würden im Laufe des Jahres 1997 vorgelegt. Des weiteren wird es nach Auffassung der Kommission in den Mitgliedstaaten auch im Jahr 1998 erforderlich sein, die Haushaltsdisziplin beizubehalten.

    2. Agrarproduktion und -wirtschaft 1996

    Die wesentlichen Entwicklungen der Agrarproduktion und -wirtschaft im Jahr 1996 lassen sich anhand des Kommissionsvorschlags wie folgt zusammenfassen:

    - hohe Getreideernte im Jahr 1996, und zwar 202 Millionen t, was einer Zunahme von 27 Millionen t im Vergleich zum Vorjahr entspricht;

    - rückläufiger Anbau von Ölsaaten;

    - unveränderte Zuckerproduktion;

    - Zunahme der Weinerzeugung nach einem Rückgang in den drei vorhergehenden Jahren;

    - große Probleme auf dem Rindfleischmarkt aufgrund der BSE-Krise, rückläufige Erzeugung, fallende Marktpreise;

    - keine Veränderungen bei der Milcherzeugung (121,3 Millionen t);

    - Wirtschaftswachstum in der EU im Jahr 1996 bei 1,6 %, was gegenüber der Wachstumsrate von 2,4 % im Jahr 1995 einen Rückgang darstellt;

    - vorläufige statistische Daten über die landwirtschaftlichen Einkommen zeigen, daß das Verhältnis zwischen Erzeugerpreisen und Produktionskosten sich in den meisten Ländern verschlechtert hat;

    - niedrigere Stützungspreise und höhere direkte Beihilfen aufgrund der Reform von 1992;

    - große Unterschiede beim Index in den Mitgliedstaaten, der für die EUR-15 im Durchschnitt um 0,6 % sank, in Finnland jedoch um 14,7 %, während er in Belgien um 2,5 % anstieg.

    3. Übergreifende Bemerkungen zum Kommissionsvorschlag

    3.1. Die Stellungnahme konzentriert sich auf den von der Kommission vorgelegten Preisvorschlag für 1997/1998 sowie auf die von ihr gegebenen Erläuterungen. Zunächst werden übergreifende Bemerkungen zu einigen grundlegenden Fragen angeführt. Der Ausschuß ist sich der Tatsache bewußt, daß sich die Agrarausgaben für 1997/1998 innerhalb des in Teil II, Abschnitt IV des Kommissionsvorschlags abgegrenzten Finanzrahmens bewegen müssen. Dementsprechend sind auch die nachstehenden übergreifenden Bemerkungen vor diesem budgetären Hintergrund zu sehen.

    3.2. Der Ausschuß stellt fest, daß er in mehreren Fällen nicht zu Mitteilungen und Vorschlägen im Agrarbereich gehört wurde. Der Ausschuß weist auf die Notwendigkeit hin, ihn in Zukunft zu allen den Agrarbereich betreffenden Mitteilungen und anderen Vorlagen zu hören.

    3.3. Der Ausschuß hat in den früheren Stellungnahmen sowohl seine Ansicht zur Erweiterung als auch zur Bewertung der Agrarreform von 1992 dargelegt. Der Ausschuß ist sich sehr wohl bewußt, daß die Agrarpolitik auch in Zukunft weiterer Reformen bedarf. Die EU sollte keine neuen bilateralen Freihandelsabkommen abschließen, ehe nicht eine gründliche Analyse der sich aus einem solchen Abkommen ergebenden Auswirkungen durchgeführt wird.

    3.4. Es ist wichtig, daß Landwirtschaft und Agrarpolitik weiterhin eine stärkere Ausrichtung auf den Markt und die Wünsche der Verbraucher anstreben. Die Verbraucher geben den Erzeugern vor allem durch die Wahl der Waren auf dem Markt wichtige Signale.

    3.5. Der Ausschuß bringt erneut die Forderung vor - die bereits im Zusammenhang mit der Festsetzung der Agrarpreise für 1995/1996 gestellt und in der Stellungnahme zu den Agrarpreisen für 1996/1997 () wiederholt wurde -, daß die Auswirkungen des vorliegenden und der künftigen Preispakete auf Verbraucherpreise, Lebensmittelqualität, Gesundheit, Umwelt und Gemeinden in ländlichen Gebieten eingehender untersucht werden müssen. Die Kommission sollte insbesondere eine umfassende Analyse der Auswirkungen durchführen, die die GAP sowie die Zwischenstufen der Nahrungsmittelerzeugung und -verteilung auf die Ausgaben der Privathaushalte haben.

    3.6. Der Ausschuß hält es für die Weiterführung der GAP-Reform in Zukunft für entscheidend, daß sie im Hinblick auf die im Rahmen der Regierungskonferenz zu treffenden Entscheidungen in Kenntnis der Zielsetzungen des Vertrags, der Gründe für die Reform von 1992 und deren wahrem Inhalt erfolgt. Einen wichtigen Beitrag kann auch eine Politik leisten, wie sie in der Erklärung von Cork über die Entwicklung ländlicher Gebiete vorgeschlagen wird.

    3.7. Beachtung verdient auch die wichtige Frage, wie die Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft sich - direkt und indirekt - auf die Beschäftigung in der Landwirtschaft auswirkt. In Anbetracht des Ziels der Union, die beträchtliche Arbeitslosigkeit zu senken, sollte der Vorschlag auch hinsichtlich seiner Auswirkungen auf die Beschäftigung als ganzes geprüft werden.

    3.8. Es ist wichtig, daß die am stärksten Betroffenen, nämlich die europäischen Landwirte, Vertrauen in die künftige Entwicklung haben, denn nur so entsteht der Wille, die Landwirtschaft weiterzuentwickeln und weiterhin in diesem Bereich zu investieren. Es ist ein großer Unterschied, ob der Grund für künftige Reformen in der Entwicklung einer nachhaltigen, starken und lebensfähigen Landwirtschaft liegt oder ob der Reform Unkenntnis, mangelndes Verständnis und Desinteresse für die Landwirtschaft der Zukunft zugrunde liegt.

    3.9. Der Ausschuß möchte in seinen übergreifenden Bemerkungen abschließend auf die Tatsache hinweisen, daß der Sektor 1996 eine stark gestiegene Getreideernte aufweisen konnte. Eine gute Ernte nützt nicht nur den Landwirten, sondern hat für die ganze Gesellschaft etwas Beruhigendes. In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Welternährungsgipfel der FAO zum Thema "Nahrung für alle" vom Herbst 1996 hinweisen. Anlaß der Konferenz war insbesondere die Besorgnis angesichts des Rückgangs der weltweiten Getreidevorräte. Der Ausschuß hat in einer Stellungnahme darauf aufmerksam gemacht ().

    3.10. Die Mitgliedstaaten der Union haben sich u.a. auf der Konferenz dazu verpflichtet, nationale Aktionsprogramme zur Sicherstellung einer langfristigen Nahrungsmittelversorgung vorzulegen. Die gute Ernte eines einzelnen Jahres sollte auch vor diesem Hintergrund gesehen werden, zumal derzeit befürchtet wird, daß die herrschende Trockenheit die Ernteerträge bereits in diesem Jahr erheblich beeinträchtigen könnte.

    3.11. Der Ausschuß verweist in diesem Zusammenhang auf die von ihm am 10. September 1992 zu diesem Thema verabschiedete Stellungnahme (), mit der einer klaren Empfehlung des Ausschusses in der Stellungnahme zur künftigen Entwicklung der GAP () Rechnung getragen wurde, und fordert die Kommission auf, eine Vorlage zur Einrichtung eines gemeinschaftlichen Agrarversicherungssystems auszuarbeiten. Ein derartiger Schritt erscheint im laufenden Wirtschaftsjahr insofern besonders sinnvoll, als die Landwirte harten Witterungsbedingungen ausgesetzt sind, die die Ernteerträge praktisch im gesamten Unionsgebiet substantiell gefährden.

    3.12. Der Ausschuß ruft der Kommission seinen Vorschlag in Erinnerung, um sie auf die Möglichkeit einer Finanzierung des gemeinschaftlichen Versicherungssystems ohne Belastung des Gemeinschaftshaushalts aufmerksam zu machen. Dazu könnte der Teil der Mittel verwendet werden, der für die Rücknahme der Erzeugnisse vom Markt bestimmt ist, da dieser Teil infolge des durch die widrigen Witterungsverhältnisse bedingten Angebotsrückgangs nicht genutzt wird.

    4. Allgemeine Bemerkungen zum Kommissionsvorschlag

    4.1. Die Kommission hat ihren Vorschlag für das Preispaket 1997/1998 mit starker Verspätung vorgelegt. Der Ausschuß kann in Anbetracht der vorgeschlagenen erheblichen Kürzungen der Kommission weder darin zustimmen, daß es sich um ein "einfaches Preispaket" handle, noch kann er ihre Aussage nachvollziehen, daß es für diese Kürzungen rechtliche Gründe gebe, wie es im Kommissionsvorschlag heißt.

    4.2. Der Ausschuß kann die Kürzungsvorschläge der Kommission nicht akzeptieren. Er stellt insbesondere fest, daß der Vorschlag über eine Senkung der Beihilfen, der zu einem früheren Zeitpunkt vom Rat abgelehnt worden war, jetzt wieder vorgelegt wird. Diese Kürzung wurde damals damit begründet, daß sie Teil der Finanzierung für die infolge der BSE-Krise notwendigen Veränderungen innerhalb des Rindfleischsektors seien. Der Ausschuß kann nicht akzeptieren, daß dieser Vorschlag jetzt erneut unterbreitet wird.

    4.3. Die durch BSE innerhalb des Rindfleischsektors ausgelöste Krise, von der die Landwirte in der Europäischen Union erfaßt wurden, ist eine europäische Katastrophe. Es zeigten sich Fehler bei den Reaktionen der Behörden in den betroffenen Ländern, aber auch nicht zu übersehende Versäumnisse auf europäischer Ebene. Die Lage der betroffenen Landwirte ist katastrophal. Die Kompensationsmaßnahmen sind unzureichend.

    4.4. Der Ausschuß weist nachdrücklich darauf hin, daß die für die BSE-Katastrophe benötigten Mittel seiner Auffassung nach nicht durch Entnahmen aus dem Garantiefonds finanziert werden dürfen.

    4.5. Es muß auch darauf hingewiesen werden, daß die Preisvorschläge für 1997/1998, über die jetzt beraten wird, für die Ausgleichszahlungen gelten, die im Herbst 1997 zur Auszahlung kommen. Die Verspätung des Vorschlags bedeutet, daß die Landwirte nicht wissen, unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen Anbau und Ernte in diesem Jahr erfolgen. Der Ausschuß möchte darauf hinweisen, daß die Beschlüsse so rechtzeitig gefaßt werden müssen, daß der Agrarsektor weiß, unter welchen wirtschaftlichen Bedingungen er arbeiten kann. Diese Forderung wird nicht zuletzt auch von den Banken und Kreditinstituten erhoben Die Frühjahrsbestellung konnte nicht warten bis der Beschluß über die Preise und Ausgleichszahlungen gefaßt war, mit dem wahrscheinlich erst im Juli gerechnet werden kann, was völlig unbefriedigend ist. Unter diesen Umständen entbehren die nun vorgeschlagenen Kürzungen jeder Vernunft.

    4.6. In bezug auf die Verwaltung und die administrativen Kosten der Beihilfen muß die Kommission bestimmte Fragen überprüfen. Die reformierte GAP bringt für alle landwirtschaftlichen Betriebe eine starke Belastung der Liquidität mit sich. Deshalb muß die Kommission nach Möglichkeiten suchen, wie die Regelung durch eine bessere Verteilung der Auszahlungen optimiert werden kann. Sowohl die Kommission als auch die Mitgliedstaaten müssen die festgelegten Zahlungstermine in stärkerem Maße respektieren. Es sollten Vorschläge für eine Vereinfachung vorgelegt werden.

    5. Besondere Bemerkungen

    5.1. Der Vorschlag der Kommission zur Kürzung der Flächenbeihilfe und Stillegungsprämie für Getreide und Ölsaaten ist bereits weiter oben abgelehnt worden. Der wichtigste Grund ist, daß es hier bei der erneuten Vorlage eines früheren Vorschlags der Kommission darum geht, daß der Sektor der pflanzlichen Erzeugung für die Maßnahmen bezahlen soll, die im Rindfleischsektor aufgrund der BSE-Krise ergriffen worden sind. Das ist kein Ausdruck europäischer Solidarität, sondern eine falsche Umverteilung innerhalb des landwirtschaftlichen Bereichs. Der Ausschuß lehnt den Vorschlag entschieden ab.

    5.2. Der Ausschuß lehnt auch die Kürzung der monatlichen Zuschläge zum Interventionspreis für Getreide und Reis und der Lagerkostenerstattung für Zucker ab. Auch diese Kürzungen sind von der Kommission bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgeschlagen worden, wurden jedoch nicht immer in den Beschlüssen des Rates berücksichtigt. Allerdings wurde der bei der Preisfestlegung für das vergangene Jahr angesetzte Zuschlag von 1,3 ECU/t/Monat weiter gekürzt, auch hier zum einen mit der Begründung, daß eine Stimulierung früherer Lieferungen wünschenswert sei, und zum anderen mit dem Hinweis auf den Zinsrückgang. Eine weitere Kürzung für 1997/1998 ist nach Auffassung des Ausschusses nicht begründet.

    Der Ausschuß schlägt ferner vor, wegen erschwerter Witterungsbedingungen in den nördlicheren Ländern, aber auch wegen der dort herrschenden niedrigen Lagertemperaturen in gewissen Fällen für verkaufte Ernteerzeugnisse einen Trockengehalt von 15 % zuzulassen.

    5.3. In bezug auf Reis möchte der Ausschuß die Gemeinschaftsinstitutionen auf die ernste Krise aufmerksam machen, mit der dieser Sektor aufgrund der beträchtlichen Reiseinfuhren aus Drittländern zu Niedrigstpreisen konfrontiert ist. Der Marktpreis der EU-Erzeugung ist um 30 % gefallen, und trotzdem finden die Erzeugnisse keinen Absatz.

    5.4. Bis zur Überprüfung der derzeit geltenden gemeinsamen Marktorganisation für Reis, die dazu führen könnte, daß angemessene Absatzgarantien für die Erzeugung innerhalb der EU gegeben werden, fordert der Ausschuß, daß keine Senkung der monatlichen Zuschläge vorgenommen wird.

    5.5. Die Regelung für Flachs wurde 1996 im Hinblick auf eine stärkere Stabilisierung des Marktes in bezug auf die Anbauflächen geändert. Der Vorschlag für 1997/1998 über eine Kürzung der Beihilfen für Flachs und Hanf beinhaltet an sich keine Änderung der direkten Erzeugerbeihilfen. Zur Begründung der Kürzung wird angeführt, daß die einbehaltenen Summen jedes Jahr die Ausgaben zur Förderung der Verwendung von Flachsfasern übersteigen. Die Kürzung führt trotz allem dazu, daß dem Anbau die Ausgleichszahlungen entzogen werden, die insgesamt für den Sektor bestimmt gewesen wären und die an den Anbau gezahlt wurden, auch wenn sie auf die Vermarktung abzielten.

    Der Ausschuß ist gegen die Kürzung, die dazu führt, daß die Beihilfe zur Erschließung neuer Verwendungsbereiche gesenkt wird. Der Ausschuß lehnt auch die von der Kommission für Hanf vorgeschlagene Kürzung ab, für die keine stichhaltige Begründung gegeben wird, da der Hanfanbau in anderen Gebieten erfolgt als der von Flachs und deshalb der eine nicht ohne weiteres gegen den anderen austauschbar ist.

    5.6. Der Ausschuß stellt fest, daß die Kommission eine Verlängerung der Ausnahmeregelung für Spanien, aber auch Portugal vorschlägt, wonach innerhalb des Weinsektors Möglichkeiten zur Herstellung bestimmter spezieller Erzeugnisse geschaffen werden. Das Programm zur Rodung von Weinstöcken wurde verlängert, der Ausschuß hat den Vorschlag bereits zu einem früheren Zeitpunkt befürwortet (). Der Ausschuß wirft ferner die Frage auf, warum der Bericht über Schwefeldioxid in Wein, Schaumwein und Likör erneut aufgeschoben wird.

    5.7. Der Ausschuß wies in seiner Stellungnahme aus dem Jahr 1996 zur Festlegung der Preise für das Vorjahr auf Schwierigkeiten in dem von einer sehr hohen Qualität gekennzeichneten Seidenraupensektor hin. Der Ausschuß wiederholt seine Auffassung, daß die Beihilfe unzureichend ist. Die Erzeugung stellt eine interessante Alternative für andere Agrarsektoren dar und schafft bei der industriellen Weiterverarbeitung Arbeitsplätze. Die Kommission wird erneut ersucht, ausführliche Maßnahmen für diese Erzeugung vorzulegen.

    5.8. Bei Rind- und Kalbfleisch bestehen für die europäischen Landwirte durch die BSE-Krise sehr große Probleme. Der Rückgang beim Verbrauch hat zu einem ausgeprägten Marktungleichgewicht und Preisverlusten geführt. Der Ausschuß hätte gerne weitere Maßnahmen der Kommission zur Abschwächung der Auswirkungen auf die Betroffenen gesehen.

    5.9. In bezug auf den Milchsektor hat der Ausschuß keine besonderen oder abweichenden Bemerkungen zum Kommissionsvorschlag. Er möchte jedoch darauf hinweisen, daß der Rat auf seiner Tagung vom 28. bis 30. Oktober 1996 seine Beunruhigung über die Schwierigkeiten auf dem EU-Markt für Milch und Milcherzeugnisse, durch die viele Milcherzeuger unter starken Druck geraten sind, geäußert hat. Der Rat forderte die Kommission daher auf, jeder neuen Schwächung des Marktes entgegenzuwirken und die Einkommensentwicklung der Milcherzeuger zu stabilisieren.

    6. Zusammenfassende Schlußfolgerungen

    - Die monatlichen Zuschläge innerhalb der Interventionsregelung sollten auf der derzeitigen Höhe eingefroren und nicht gekürzt werden.

    - Der Ausschuß lehnt den Vorschlag, eine Umverteilung innerhalb des Agrarsektors vorzunehmen, um die Maßnahmen im Anschluß an die durch die BSE-Krise verursachten außergewöhnlichen Umstände durch Mittel aus dem Garantiefonds zu finanzieren, ab.

    - Die Gründe für die Kürzungen innerhalb des Flachs- und Hanfsektors sind nicht stichhaltig, weshalb die Kürzungen abgelehnt werden.

    - Die ernste Krise innerhalb des Reissektors verdient Beachtung; es wird vorgeschlagen, daß die monatlichen Zuschläge unverändert beibehalten werden.

    - Die Auswirkungen des vorliegenden und der künftigen Preispakete auf Verbraucherpreise, Ausgaben der Privathaushalte, Lebensmittelqualität, Gesundheit, Umwelt und Gemeinden in ländlichen Gegenden müssen untersucht werden.

    - Die Auswirkungen der Einkommensentwicklung müssen ebenso wie die Auswirkungen künftiger Vorschläge auf die Beschäftigung untersucht werden.

    - Der Ausschuß begrüßt das von der Kommission für 1997 angekündigte Dokument über die verschiedenen Agrarsektoren. Der Ausschuß geht davon aus, daß er konsultiert wird, und wird seine Auffassung in den Stellungnahmen darlegen, die er daraufhin abgeben wird.

    Brüssel, den 29. Mai 1997.

    Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Tom JENKINS

    () ABl. C 101 vom 27. 3. 1997, S. 1 bis 25.

    () ABl. C 204 vom 15. 7. 1996, S. 57.

    () ABl. C 295 vom 7. 10. 1996, S. 78.

    () ABl. C 313 vom 30. 11. 1992, S. 25.

    () ABl. C 40 vom 17. 2. 1992, S. 63, Ziffer 6.6.4.

    () ABl. C 133 vom 28. 4. 1997.

    ANHANG zur Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses

    Abgelehnte Änderungsantrage

    Folgende Änderungsantrage wurden im Verlaufe der Beratungen abgelehnt:

    1. Eine neue Ziffer 3.7 folgenden Wortlauts ist einzufügen und die Numerierung entsprechend zu ändern:

    "Seit einiger Zeit ist der Weltmarktpreis für Getreide so hoch, daß er dazu tendiert, den EU-Hoechstpreis zu übersteigen. Unter diesen Umständen ist die Produktion mit Exportabgaben zu belegen, damit die Ausfuhr nicht mehr Gewinn bringt als der Verkauf auf dem EU-Markt. Der Interventionspreis ist in diesem Zusammenhang ziemlich uninteressant. Gerade jetzt dürfte es sinnvoll sein, die Frage einer Abschaffung der Ausfuhrerstattungen für Getreide und einer Preisfreigabe wieder auf die Tagesordnung zu setzen. Gleichwohl bedarf es einer produktionskostenabhängigen Einfuhrabgabe, die den EU-Markt vor allzu ausgeprägten Niedrigpreiseinfuhren von Getreide schützt.

    Kurzfristig hieße das, daß die Getreideanbauer auch etwas höhere Preise erzielen könnten. Langfristig werden sich die Preise und Produktionsmengen an den Markt anpassen, so daß die EU viel Geld sparen kann, Geld, das größtenteils noch immer nicht zu den Getreideanbauern gelangen, sondern in die Taschen von Getreidehändlern, Lagerhaltern und anderen sogenannten Zwischenhändlern fließen dürfte."

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 27, Nein-Stimmen: 53, Enthaltungen: 7.

    2. Die Ziffern 4.1 bis 4.5 sollten gestrichen und durch folgenden Text ersetzt werden:

    "Der Ausschuß unterstützt die Hauptelemente des von der Kommission vorgeschlagenen Preispakets, insbesondere jene Vorschläge zur Unterstützung anderer Sektoren durch Kürzungen bei den Ausgleichszahlungen für Getreide, da dieser Sektor in den letzten Jahren überkompensiert wurde und zu berücksichtigen ist, daß die Agrarausgaben nicht erhöht werden sollten."

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 31, Nein-Stimmen: 60, Enthaltungen: 9.

    3. Neu einzufügende Ziffer 4.7:

    "Der Ausschuß wünscht, daß die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine Schätzung der sowohl auf nationaler als auf Gemeinschaftsebene anfallenden Kosten für die Verwaltung der GAP vornimmt."

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 32, Nein-Stimmen: 48, Enthaltungen: 9.

    4. Ziffer 5.1

    Der Absatz sollte folgende Fassung erhalten:

    "Der Vorschlag zur Kürzung der Ausgleichszahlungen und Stillegungsprämien für Getreide und Ölsaaten ist zu drastisch und sollte überarbeitet werden. Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß Ausfuhren für die europäischen Landwirte von wesentlicher Bedeutung sind und daß 1998 eine weitere Verhandlungsrunde zur Liberalisierung des Handels ansteht, sollten Kürzungen auf die Preise und die Stillegungsprämien abzielen und nicht auf die Ausgleichszahlungen, die sicherer sind, da sie unter die 'Green Box` fallen. Darüber hinaus würde ein solcher Ansatz ein besseres Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Erzeugern und Regionen ermöglichen."

    Abstimmungsergebnis

    Ja-Stimmen: 24, Nein-Stimmen: 60, Enthaltungen: 14.

    Top