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Document 51997AC0231
Opinion of the Economic and Social Committee on the 'Proposal for a Council Regulation (EC) amending Regulation (EEC) No 1442/88 on the granting, for the 1988/1989-1997/1998 wine years, of permanent abandonment premiums in respect of wine-growing areas'
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1988/1989-1997/1998"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1988/1989-1997/1998"
ABl. C 133 vom 28.4.1997, p. 25–25
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1988/1989-1997/1998"
Amtsblatt Nr. C 133 vom 28/04/1997 S. 0025
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1442/88 über die Gewährung von Prämien zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in den Weinwirtschaftsjahren 1988/1989-1997/1998" (97/C 133/08) Der Rat beschloß am 30. Januar 1997, gemäß Artikel 43 und 198 des EWG-Vertrags den Wirtschafts- und Sozialausschuß um Stellungnahme zu dem vorgenannten Vorschlag zu ersuchen. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Landwirtschaft und Fischerei nahm ihre Stellungnahme am 6. Februar 1997 an. Berichterstatter war Herr Quevedo Rojo. Der Wirtschafts- und Sozialausschuß verabschiedete auf seiner 343. Plenartagung am 26. und 27. Februar 1997 (Sitzung vom 26. Februar) mit 93 gegen 3 Stimmen bei 5 Stimmenthaltungen folgende Stellungnahme. Der Ausschuß nimmt zur Kenntnis, daß einige Mitgliedstaaten bislang noch nicht die Regionen bestimmt haben, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1595/96 des Rates vom 30. Juli 1996 zur Änderung der Basisverordnung (EWG) Nr. 1442/88 des Rates vom 24. Mai 1988 für die Gewährung der Prämie zur endgültigen Aufgabe von Rebflächen in Betracht kommen. Demzufolge billigt sie den Vorschlag der Kommission, die Frist (Stichtag: 31. Dezember 1996) für die Einreichung der entsprechenden Anträge bei den von den Mitgliedstaaten benannten Stellen zu verlängern. Diese Maßnahme erweist sich als erforderlich, um nicht die Auszahlung der Prämie für das Wirtschaftsjahr 1996/1997 und somit den Erfolg eines Mechanismus aufs Spiel zu setzen, der zum Marktgleichgewicht im Weinsektor beitragen soll. Brüssel, den 26. Februar 1997. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Tom JENKINS