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Document 51996AP0110

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern (KOM(95)0479 - C4- 0463/95 - 95/0254(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

ABl. C 166 vom 10.6.1996, p. 38 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

51996AP0110

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern (KOM(95)0479 - C4- 0463/95 - 95/0254(COD)) (Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Amtsblatt Nr. C 166 vom 10/06/1996 S. 0038


A4-0110/96

Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmässig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern (KOM(95)0479 - C4-0463/95 - 95/0254(COD))

Der Vorschlag wird gebilligt.

Legislative Entschließung mit der Stellungnahme des Europäischen Parlaments zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung des Anhangs der Richtlinie 93/7/EWG des Rates über die Rückgabe von unrechtmässig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern (KOM(95)0479 - C4-0463/95 - 95/0254(COD))

(Verfahren der Mitentscheidung: erste Lesung)

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat KOM(95)0479 - 95/0254(COD) ((ABl. C 6 vom 11.01.1996, S. 15.)),

- unter Hinweis auf Artikel 189 b Absatz 2 und Artikel 100 a des EG- Vertrags, gemäß denen die Kommission ihren Vorschlag unterbreitet hat (C4- 0463/95),

- gestützt auf Artikel 58 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur, Jugend, Bildung und Medien sowie der Stellungnahme des Ausschusses für Recht und Bügerrechte (A4-0110/96),

1. billigt den Vorschlag der Kommission;

2. fordert den Rat auf, es zu unterrichten, falls er beabsichtigt, von dem vom Parlament gebilligten Text abzuweichen, und verlangt die Eröffnung des Konzertierungsverfahrens;

3. weist darauf hin, daß die Kommission gehalten ist, dem Parlament jede Änderung, die sie an ihrem Vorschlag vorzunehmen gedenkt, vorzulegen;

4. beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

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