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Document 51994PC0392

    VORSCHLAG FUER EINEN BESCHLUSS DES RATES UEBER DEN ABSCHLUSS DES ABKOMMENS IN FORM EINES BRIEFWECHSELS UEBER DIE AENDERUNG DES FISCHEREIABKOMMENS ZWISCHEN DER EUROPAEISCHEN GEMEINSCHAFT EINERSEITS UND DER REGIERUNG DAENEMARKS UND DER OERTLICHEN REGIERUNG GROENLANDS ANDERERSEITS

    /* KOM/94/392 endg. - CNS 94/0211 */

    ABl. C 282 vom 8.10.1994, p. 6–6 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    51994PC0392

    /* KOM/94/392 ENDG - CNS 94/0211 */

    Amtsblatt Nr. C 282 vom 08/10/1994 S. 0006


    Vorschlag für einen Beschluß des Rates über den Abschluß des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Örtlichen Regierung Grönlands andererseits (94/C 282/04) KOM(94) 392 endg. - 94/0211(CNS)

    (Von der Kommission vorgelegt am 21. September 1994)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

    gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 43 in Verbindung mit Artikel 228 Absatz 3 Unterabsatz 1,

    auf Vorschlag der Kommission,

    nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    Das Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Örtlichen Regierung Grönlands andererseits, das am 13. März 1984 geschlossen wurde (1), läuft am 31. Januar 1995 aus.

    Gemäß Artikel 15 wird das Abkommen für einen weiteren Zeitraum von sechs Jahren verlängert, sofern es nicht von einer Partei gekündigt wird.

    Es hat Verhandlungen über die Änderung des Abkommens mit dem Ziel gegeben, Bestimmungen über die Förderung der Errichtung von gemischten Gesellschaften und Unternehmensvereinigungen im Fischereisektor zwischen Schiffseignern aus der Gemeinschaft und Unternehmen in Grönland aufzunehmen.

    Es liegt im Interesse der Gemeinschaft, das Abkommen in Form eines Briefwechsels über die Änderung des Fischereiabkommens anzunehmen -

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Das Abkommen in Form eines Briefwechsels zur Änderung des Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Regierung Dänemarks und der Örtlichen Regierung Grönlands andererseits wird hiermit im Namen der Europäischen Gemeinschaft genehmigt.

    Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluß beigefügt.

    Artikel 2

    Der Präsident des Rates wird hiermit ermächtigt, die Personen zu benennen, die befugt sind, das Abkommen in Form eines Briefwechsels rechtsverbindlich für die Gemeinschaft zu unterzeichnen.

    (1) ABl. Nr. L 29 vom 1. 2. 1985, S. 8.

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