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Document 51994AR0179

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Vorlage "Auf dem Weg zu Personal Communications - Gruenbuch ueber ein gemeinsames Konzept fuer Mobilkommunikation und Personal Communications in der Europaeischen Union"

    CdR 179/94

    ABl. C 210 vom 14.8.1995, p. 45–50 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    51994AR0179

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu der Vorlage "Auf dem Weg zu Personal Communications - Gruenbuch ueber ein gemeinsames Konzept fuer Mobilkommunikation und Personal Communications in der Europaeischen Union" CdR 179/94

    Amtsblatt Nr. C 210 vom 14/08/1995 S. 0045


    Stellungnahme zu der Vorlage "Auf dem Weg zu Personal Communications - Grünbuch über ein gemeinsames Konzept für Mobilkommunikation und Personal Communications in der Europäischen Union" (95/C 210/05)

    1. Einleitung

    1.1. Am 22. Juli 1993 hat der Ministerrat eine Entschließung () zur Prüfung der Lage im Bereich Telekommunikation und zu den künftigen Entwicklungen verabschiedet. Diese Entschließung legt die Entwicklungsrichtung der Telekommunikation in der Europäischen Union fest und enthält als wesentliches Ziel die Ausarbeitung der künftigen Politik für die Mobilkommunikation und für Personal Communications, zu der die Veröffentlichung eines Grünbuchs über Mobilfunk beitragen soll (93/C 213/01).

    1.2. Nichts wächst im Bereich Telekommunikation derzeit so schnell wie der Mobilfunk. In Europa benutzen jetzt mehr als 8 Millionen Personen das zellulare Mobiltelefon, und mit der zunehmenden Erweiterung hin zu Personal-Communications-Diensten werden es bis zu 80 Millionen Benutzer im Jahr 2010 sein.

    1.3. Treibende Kräfte auf dem Markt sind rasche technologische Fortschritte, Chancen für Unternehmer und fallende Preise. In den Mitgliedstaaten mit schnellem Wachstum der Zellulartelefonie (Autotelefone und Handgeräte) ist die Teilnehmerzahl in den letzten Jahren um 30 bis 40% angestiegen. Neuere Untersuchungen zeigen, daß dieser Trend trotz der derzeitigen Wirtschaftskrise ungebrochen anhält.

    Mit dem europaweiten digitalen Mobilkommunikationssystem GSM hat die Europäische Union einen Weltmaßstab in diesem Schlüsselbereich des künftigen globalen Kommunikationsmarktes gesetzt. Die Union muß diesen Kurs weiterverfolgen, um die Entwicklung eines universellen Diensteangebots in diesem Bereich zum Nutzen der Unionsbürger zu fördern.

    2. Das Grünbuch

    2.1. Mit dem Grünbuch werden im wesentlichen folgende Ziele verfolgt:

    2.1.1. die Entwicklung eines unionsweiten Marktes für Mobilfunkdienste, -einrichtungen und -endgeräte zu ermöglichen;

    2.1.2. zur Erreichung dieses Ziels in den entsprechenden Fällen gemeinsame Grundsätze hinsichtlich der Bereitstellung der mobilen Infrastruktur, der Entwicklung von Mobilfunknetzen und -diensten und des Angebots und Betriebs von Mobilfunkendgeräten festzulegen;

    2.1.3. die Entwicklung des Mobilfunkmarktes hin zu Personal-Communications-Diensten für einen breiten Benutzerkreis, mit besonderer Betonung europaweiter Dienste, zu fördern;

    2.1.4. das Aufkommen transeuropäischer Netze und Dienste in diesem Bereich zu fördern und sicherzustellen, daß sich die Entwicklung auf eine Weise vollzieht, die mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist.

    3. Konzept

    3.1. Dem Konzept der Kommission zufolge sollte die allgemeine Politik

    3.1.1. auf der Anerkennung der wichtigsten Markt- und technologischen Trends beruhen, die sich auf einen an sich schon innovativen Bereich dramatisch auswirken. Diese Trends lassen sich sowohl in der Union als auch weltweit feststellen, insbesondere in den Vereinigten Staaten und im pazifischen Raum;

    3.1.2. sich an die politischen Entscheidungen der Mitgliedstaaten anlehnen, die in den meisten Fällen zu einem deutlich offeneren und wettbewerbsorientierteren Umfeld geführt haben;

    3.1.3. die Grundsätze der Telekommunikationspolitik der Union und des Gemeinschaftsrechts, insbesondere das zwischen Liberalisierung und Harmonisierung erreichte Gleichgewicht, auf die Mobilkommunikation ausdehnen;

    3.1.4. die internationale Dimension und den Rahmen für Zusammenarbeit, der sich in diesem Bereich entwickelt hat und über die Europäische Union hinausreicht, voll mitberücksichtigen;

    3.1.5. den Binnenmarkt in diesem Bereich weiterentwickeln, um als Grundlage für eine starke Verhandlungsposition im bilateralen und multilateralen Rahmen zur Erzielung eines äquivalenten und vergleichbaren Zugangs zu Drittmärkten zu dienen.

    Diese fünf Ziele lagen dem Konzept der Kommission zugrunde, woraus die Standpunkte und Vorschläge entwickelt wurden, die in diesem Grünbuch nachzulesen sind und zur Diskussion gestellt werden.

    3.2. Die Studien konzentrierten sich auf die Bereiche mit der höchsten Bedeutung für die Formulierung der künftigen Politik, insbesondere das künftige Markt- und Technologieumfeld bis zum Ende des Jahrzehnts und darüber hinaus bis zum Jahr 2010, die derzeitigen Genehmigungs- und Frequenzzuteilungsverfahren für Mobilfunksysteme in den Mitgliedstaaten und künftige Erfordernisse in diesem Bereich sowie Fragen der Schnittstellen und der Zusammenschaltung unterschiedlicher Systeme und Dienste einschließlich einer Analyse der Anwendung der Grundsätze des offenen Netzzugangs auf diese Fragen.

    Parallel dazu hat die Kommission Berichte und Stellungnahmen geprüft, die von unterschiedlichen einschlägigen Organisationen als Beitrag zum Grünbuch eingereicht wurden. Auch hat die Kommission im nationalen Rahmen erstellte Berichte berücksichtigt, denen oft eine nationale Konsultierung und/oder ausführliche Anhörungen zugrunde lagen.

    In der Vorbereitungsphase erhielt die Kommission außerdem zahlreiche Stellungnahmen von Betreibern von Mobilfunknetzen und festen Netzen, Diensteanbietern und Benutzern, wodurch sie auf spezielle Fragen aufmerksam gemacht wurde.

    3.3. Für die Zusammenarbeit in diesem Bereich über die Europäische Union hinaus fallen in Europa folgenden Organisationen wichtige Rollen zu: dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI); dem Europäischen Ausschuß für Funkangelegenheiten (ERC) und dem mit ihm verbundenen Europäischen Büro für Funkangelegenheiten (ERO); dem Europäischen Ausschuß für Regulierungsfragen Telekommunikation (ECTRA) und dem ihm künftig zugeordneten Europäischen Telekommunikationsamt (ETO), die ihre Zuständigkeit nun auf den gesamten Kontinent - einschließlich der Länder Mittel- und Osteuropas - ausdehnen.

    4. Haupttrends und Chancen

    Im Bereich Kommunikation und Information weist die Mobilkommunikation ein hohes Wachstumspotential auf.

    Mittelfristige Schätzungen der Mobilkommunikationsnutzung in Europa sagen bis zu 40 Millionen Benutzer im Jahr 2000 und bis zu 80 Millionen im Jahr 2010 voraus. Gegenwärtig sind es insgesamt - einschließlich Zellulartelefonie, Funkruf und Betriebsfunk - etwa 16 Millionen Benutzer.

    Marktstudien lassen erwarten, daß im Jahr 2000 etwa 20 bis 30% der geschäftlichen Nutzer über mobile Personal Communications verfügen und daß sich die Wachstumsraten dann verlangsamen. Für das Jahr 2010 wird ein Anteil von 30 bis 50% erwartet.

    Zusätzlich dürften 30 bis 40% der Bevölkerung bis zum Jahr 2010 über Personal Communications für private Zwecke verfügen.

    4.1. Insgesamt könnte es schließlich in der Europäischen Union weit mehr als 200 Millionen Benutzer geben, gegenüber der derzeitigen Gesamtteilnehmerzahl von 153 Millionen für das herkömmliche feste Telefonnetz.

    4.2. Während bei der öffentlichen Mobiltelefonie weiterhin analoge Zellulartechnologien wie NMT, TAC und andere dominieren, werden die jetzt in der Einführung begriffenen digitalen Techniken, insbesondere GSM 900 (das paneuropäische digitale Mobilfunknetz), DCS 1800 (sogenannte Personal Communications Networks - PCN-Dienste) und DECT (Europäische schnurlose Digital-Kommunikation) sowie Systeme wie CT2, ERMES (europaweites öffentliches Display-Funkrufsystem) und TFTS (das europäische digitale terrestrische Flugtelefonsystem) rasch an analogen Systemen vorbeiziehen.

    Nur ein Jahr nach seinem eigentlichen Start entfallen über 10% aller in der Union verwendeten zellularen Mobiltelefongeräte auf GSM.

    Europa wird jetzt als weltweit führend in digitalen zellularen Systemen angesehen. Eine Festlegung auf GSM ist in mehr als 60 Ländern erfolgt oder geplant, insbesondere in ganz Europa einschließlich der Länder Mittel- und Osteuropas, außerdem im pazifischen Raum mit der Ausnahme Japans und in einer Reihe anderer Länder in Asien, dem Nahen Osten und Afrika.

    5. Hindernisse

    5.1. Bei den zu überwindenden Hindernissen geht das Grünbuch auf die vielen verschiedenen Bereiche ein, die in einem einzigen unionsweiten Telekommunikationssystem Probleme bereiten. Dazu gehören Exklusiv- oder Sonderrechte, Genehmigungsverfahren, Frequenzzuweisung, die gemeinsame Reaktion der Union auf die Dominanz der USA im Bereich der satellitengestützten Personal Communications und der Marktzugang in Drittländern.

    5.2. Im Anschluß an die Betrachtung und Erörterung dieser und anderer Hindernisse nennt die Kommission fünf wesentliche Änderungen, die zur Ausräumung der Hindernisse notwendig sind, die der weiteren Entwicklung im Wege stehen.

    Diese Änderungen sind:

    5.2.1. Abschaffung noch bestehender Exklusiv- und Sonderrechte in diesem Bereich, gegebenenfalls nach der Schaffung geeigneter Genehmigungsbedingungen.

    5.2.2. Abschaffung aller Einschränkungen für das Angebot von mobilen Diensten sowohl für unabhängige Diensteanbieter als auch für Mobilfunknetzbetreiber, die direkt Dienste anbieten.

    Dies sollte sowohl die Freiheit umfassen, eine Kombination von Diensten anzubieten, für die unterschiedliche Genehmigungen gelten, als auch die Möglichkeit, Dienste in unterschiedlichen Mitgliedstaaten anzubieten. Ferner gehört dazu die Aufhebung aller bestehenden Einschränkungen, mit dem Ziel, den Zugang der Nutzer zu diesen Diensten zu fördern.

    5.2.3. Volle Freiheit für Mobilfunknetzbetreiber, ihre Netze für die in der entsprechenden Genehmigung oder Berechtigung vorgesehenen Zwecke zu betreiben und zu entwickeln.

    Dies sollte das Recht umfassen, selbst Infrastruktur für diese Tätigkeiten bereitzustellen oder die Infrastruktur von Dritten dafür zu benutzen, sowie das Recht auf gemeinsame Nutzung von Infrastruktur.

    5.2.4. Unbeschränkte kombinierte Diensteangebote über feste Netze und über Mobilfunknetze zum Zeitpunkt, den die Entschließung des Rates 93/C213/01 vom 22. Juli 1993 für die volle Liberalisierung der öffentlichen Sprachtelefondienste über das feste Netz festgelegt hat.

    Dies würde das Recht für Mobilfunknetzbetreiber oder unabhängige Diensteanbieter mit sich bringen, Angebote für zum Verkauf stehende Genehmigungen bezüglich des festen Netzes abzugeben, sowie die Aufhebung aller bestehenden Zugangsbeschränkungen zum Mobilfunkmarkt für Betreiber fester Netze. Hierfür würden dann nur noch die Wettbewerbsregeln des Vertrags gelten, insbesondere die Verordnung des Rates Nr. 4064/89 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen und die Vertragsbestimmungen gegen den Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.

    5.2.5. Erleichterung des Betriebs von Netzen und des Angebots von Diensten in ganz Europa.

    Hierzu gehören die Weiterentwicklung der gegenseitigen Anerkennung von Allgemeinzulassungen für Mobilfunkendeinrichtungen sowie gegebenenfalls die Koordinierung von Genehmigungs- und Vergabeverfahren, um die Entwicklung transeuropäischer Netze zu fördern.

    5.3. Bei seinen Einzelvorschlägen beschränkt sich dieses Grünbuch auf folgende Bereiche, in denen ein gemeinsamer europäischer Standpunkt erforderlich ist:

    5.3.1. Genehmigungsbedingungen für Mobilfunkbetreiber,

    5.3.2. Vorschriften für Bereitstellung von Diensten, Zusammenschaltung, Infrastruktur, Fragen der Frequenznutzung und der Numerierung sowie

    5.3.3. Einleitung der Entwicklung hin zu Personal Communications.

    5.4. Im Grünbuch sind die vorgeschlagenen Positionen zu diesen Themen aufgeführt.

    5.4.1. Es wird eine Änderung der Richtlinie 90/388/EWG über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste vorgeschlagen, so daß sie auch den Mobilfunk abdeckt. Es wird angeregt, daß Genehmigungen nach offenen, transparenten und nichtdiskriminierenden Verfahren erteilt werden sollen. Anschließend befaßt sich das Grünbuch weiter mit der Erteilung von Genehmigungen, ohne dabei aber bereits zum jetzigen Zeitpunkt ein einzelnes System zu favorisieren. Stattdessen wird das Hauptaugenmerk darauf gerichtet, einen möglichst großen Nutzen für die Benutzer zu erzielen. Des weiteren wird betont, daß Lizenzbedingungen transparentes und nichtdiskriminierendes Verhalten bei Festnetz- und Mobilnetzbetreibern, die in gemeinsamer Eigentümerschaft stehen, gewährleisten müssen.

    5.4.2. Dem Kommissionsvorschlag zufolge sollte die unternehmerische Freiheit gewährleistet werden, wobei auch die Bereitstellung von Diensten durch unabhängige Diensteanbieter zu gestatten ist. Es sollte ein Verhaltenskodex für Diensteanbieter aufgestellt werden, der die Einhaltung der Regeln und Bestimmungen sowie der Normen sicherstellt.

    5.4.3. In den Bereichen Zusammenschaltung, Infrastruktur, Funkfrequenzen und Numerierung wird im Grünbuch die unionsweite Harmonisierung dieser Dienste gefordert. In detaillierten Bemerkungen werden die Vorzüge hervorgehoben, die den Bürgern der Europäischen Union durch diesen Harmonisierungsprozeß erwachsen können.

    5.4.4. Um diese Entwicklung hin zu Personal-Communications-Diensten einzuleiten, müssen zunächst Einschränkungen der Kombination unterschiedlicher Mobilfunktechnologien oder -dienste durch einen einzelnen Diensteanbieter und später Einschränkungen der freien Kombination von Diensten über feste Netze und Mobilfunknetze aufgehoben werden, wie im Grünbuch betont wird.

    5.4.5. Der Gesamttenor des Grünbuchs geht dahin, verstärkt auf eine Liberalisierung und Harmonisierung im Bereich Mobilfunk hinzuarbeiten.

    5.4.6. Dies soll bis 1998 erreicht werden, wobei zusätzliche Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren für Spanien, Irland, Griechenland, Portugal und, sofern das begründet wird, zwei Jahren für Luxemburg vorgesehen sind.

    5.4.7. Im Grünbuch wird die Verabschiedung der allgemeinen Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten sowie der vorgeschlagenen Richtlinie zum Datenschutz und zum Schutz der Privatsphäre im Zusammenhang mit digitalen Netzen angeregt.

    5.4.8. Im Bereich Gesundheit schlägt die Kommission ein umfassendes Aktionsprogramm vor, damit die notwendigen Sicherheitsnormen rascher erarbeitet werden. In dieser Hinsicht wird die Bedeutung einer niedrigen Ausstrahlungsintensität von Handgeräten hervorgehoben, um die Belastung durch elektromagnetische Strahlung zu verringern.

    5.4.9. Aus Gründen des Umweltschutzes wird im Grünbuch der Vorschlag gemacht, Normen zu erstellen, die die gemeinsame Nutzung von Standorten und Funkinfrastruktur gestatten.

    5.4.10. Im Hinblick auf Drittländer sollen gemeinsame Standpunkte der Gemeinschaft bei Verhandlungen mit diesen Ländern in allen wichtigen Fragen vertreten werden, vor allem in den Bereichen Normen, Frequenzen und Numerierung.

    6. Bemerkungen

    6.1. Das Grünbuch befaßt sich sehr eingehend mit allen Aspekten der Mobilkommunikation. Sein Hauptanliegen ist die Harmonisierung und Liberalisierung in den Personal-Communications-Diensten in der Union.

    6.2. Das Grünbuch weist darauf hin, daß die Europäische Union in diesem Technologiebereich einen Weltmaßstab gesetzt hat und daß diese Führungsposition durch eine Liberalisierung und Öffnung des Marktes nicht nur gehalten, sondern beträchtlich ausgebaut werden kann.

    6.3. Aus diesen Gründen begrüßen die Fachkommission 3 und der Ausschuß der Regionen das Grünbuch. Wenn die Union ihren Erfolg im Bereich digitaler Mobilfunksysteme fortsetzt, kann dies nur zur Öffnung neuer Märkte in Drittländern führen, womit sich die Aussichten auf einen Zuwachs an Arbeitsplätzen in der Union verbessern würden.

    6.4. Bis heute wurde GSM (European Global System for Mobile Communications = Paneuropäisches Mobilfunknetz) weltweit bereits in mehr als 60 Staaten übernommen. Es ist wie gesagt zu erwarten, daß die Zahl der Mobilkommunikationsnutzer von gegenwärtig 16 Millionen auf 80 Millionen im Jahr 2010 steigen wird.

    6.5. Angesichts solcher Wachstumsaussichten ist es dringend geboten, daß der Rat und die Kommission nach Abschluß der Erörterungen über das Grünbuch das endgültige Dokument so schnell wie möglich umsetzen.

    7. Sonstige Bemerkungen

    7.1. Genehmigung

    In dieser Sache befürwortet die Kommission eine auf Gemeinschaftsebene zentralisierte Genehmigung von Betreibern. Dadurch ergeben sich Fragen für die Regierungen der Mitgliedstaaten, und damit sollten sich insbesondere auch für die Regionen Fragen ergeben. Die Regionen sollten eigentlich bei der Lizenzvergabe mitentscheiden können, da diese Auswirkungen auf das lokale Geschehen hat.

    7.2. Gesundheit

    Im Grünbuch werden zwar einige Überlegungen über die Wirkungen dieser Systeme auf die Gesundheit der Bevölkerung angestellt, doch ist der Berichterstatter der Ansicht, daß dieses Problem noch nicht hinreichend geklärt wurde und daß eine weitere eingehende Untersuchung der Wirkung der neuen Technologie auf die Gesundheit der Bürger vorgenommen werden sollte, bevor eine endgültige Entscheidung über eine substantielle Erweiterung des Systems gefällt wird.

    7.3. Umweltverträglichkeit

    Auf die lokalen und regionalen Behörden kommt eine Welle von Anträgen auf Planungsgenehmigung für neue Antennenmasten, Sendestationen usw. zu. In einem Umfeld völliger Liberalisierung ist die Frage zu stellen, ob lokale und regionale Behörden zentralisierte Sende-/Empfangsplätze in bestimmten Gebieten bereitstellen sollten, um ein Übermaß verschiedener Antennenaufstellorte zu vermeiden und deren Zahl so gering wie möglich zu halten. Außerdem ist dafür Sorge zu tragen, daß in diesem Bereich des Umweltschutzes kein unzulässiger Druck auf die lokalen und regionalen Behörden durch die leistungserbringenden Unternehmensgruppen ausgeübt wird.

    7.4. Reaktion der Regionen

    Das Grünbuch und die Vorschläge der Kommission sind weitgefaßt und komplex und werden eine einschneidende Wirkung auf alle Teilbereiche der Union haben und alle Teilbereiche der Gemeinschaft betreffen. Jeder Mitgliedstaat und die Vertreter der einzelnen Regionen werden natürlich eigene Ansichten über die verschiedenen Aspekte der Vorschläge haben.

    7.5. Um daher der Kommission eine umfassende Stellungnahme vorlegen zu können, in der die Meinungen aller Regionen der Union zum Ausdruck kommen, sollte nach Auffassung des Berichterstatters eine Studiengruppe mit begrenzter Mitgliederzahl eingesetzt werden, die einen solchen umfassenden Standpunkt formuliert. Dies sollte natürlich nur geschehen, wenn die für die Abgabe der Stellungnahme verfügbare Zeit es erlaubt.

    7.6. Insgesamt ist das Grünbuch als positiver Schritt auf dem Weg zu einem gemeinsamen Konzept für Mobilkommunikation und Personal Communications zu begrüßen.

    () 93/C 213/01; ABl. Nr. C 213/1 vom 6. 8. 1993.

    ANHANG zu der Stellungnahme des Ausschusses der Regionen

    1.

    Einleitung

    1.1. In dem von mir ausgearbeiteten Entwurf einer Stellungnahme der Fachkommission 3 des Ausschusses der Regionen vom 14. Juli 1994 zu dem Grünbuch über ein gemeinsames Konzept für Mobilkommunikation und Personal Communications in der Europäischen Union (Dok. KOM (94) 145 endg.) habe ich das Grünbuch eingehend erläutert.

    1.2. Des weiteren habe ich auf die Auswirkungen hingewiesen, die diese neuen Entwicklungen im Bereich der Personal Communications auf die Regionen Europas haben würden, insbesondere in den Bereichen Genehmigung, Gesundheit und Umweltverträglichkeit.

    1.3. Außerdem habe ich in Abschnitt 7.5 "Reaktion der Regionen" vorgeschlagen, eine Studiengruppe einzusetzen, die einen umfassenden Standpunkt aller Mitgliedstaaten formuliert. Mit diesem Vorschlag sollte dem Umstand Rechnung getragen werden, daß jeder Mitgliedstaat, ja jede Region vom Prozeß der Liberalisierung und Harmonisierung auf dem Gebiet der Personal Communications betroffen sein würde. Der Ausschuß der Regionen sollte sich auf einer möglichst breit angelegten und sachverständigen Basis ein Bild von der Situation machen, um dem Rat und der Kommission eine umfassende Stellungnahme zu diesem wichtigen Thema vorlegen zu können.

    1.4. Da die Kommission jedoch darum bat, die Stellungnahme bereits auf unserer Plenarversammlung Ende September 1994 zu verabschieden, reicht die Zeit nicht aus, diese Studiengruppe zu bilden, Sitzungen abzuhalten und die Stellungnahme zu formulieren. Ich würde es daher begrüßen, wenn die Fachkommission 3 die am 14. Juli 1994 vom Berichterstatter vorgelegte Stellungnahme, diesen Anhang sowie andere Änderungen annehmen würde, die der Fachkommission 3 vorgelegt und von ihr akzeptiert wurden.

    2.

    Anlage zur Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Grünbuch über ein gemeinsames Konzept für Mobilkommunikation und Personal Communications in der Europäischen Union" (Dok. KOM (94) 145 endg.)

    Der Ausschuß der Regionen verabschiedete auf seiner 4. Plenartagung am 27./28. September 1994 einstimmig folgende Stellungnahme:

    2.1. Der Ausschuß der Regionen begrüßt das Grünbuch als einen sehr positiven Schritt auf dem Weg zu Personal Communications.

    2.2. Er begrüßt die Vorschläge zur Liberalisierung und Harmonisierung des Sektors in der Union, die eine Standardisierung der Telekommunikationsdienste zum Ziel haben.

    2.3. Er ist jedoch der Auffassung, daß die folgenden Themenbereiche noch einer weitergehenden Betrachtung bedürfen.

    2.4.

    Genehmigung

    Das Grünbuch schlägt eine auf Gemeinschaftsebene zentralisierte Genehmigung von Betreibern vor. Der Ausschuß der Regionen ist der Ansicht, daß regionale und kommunale Behörden in die Lizenzvergabe einbezogen werden sollten, da diese Auswirkungen auf das lokale Geschehen hat.

    2.5.

    Gesundheit

    Nach Ansicht des Ausschusses wurde die Wirkung der neuen Technologie auf die Gesundheit der Bevölkerung noch nicht hinreichend erforscht. Dies gilt vor allem für die Belastung der Bürger durch elektromagnetische Strahlung.

    2.6.

    Umweltverträglichkeit

    Der Ausschuß der Regionen hat Bedenken hinsichtlich der Umweltverträglichkeit der neuen Technologie. Wenn die Lizenzvergabe zentralisiert erfolgt, stellt sich die Frage, welche Rolle den lokalen Behörden bei der Erteilung von Planungsgenehmigungen für Antennenmasten, Sendestationen usw. zukommt. Der Ausschuß der Regionen vertritt die Auffassung, daß regionale und lokale Behörden das letzte Wort in dieser Angelegenheit haben sollten, um die Einrichtung einer zu großen Zahl von Antennenmasten und Sendestationen zu vermeiden.

    2.7. Die Mobilkommunikation ist ein durch starkes Wachstum gekennzeichneter Bereich, in dem europäische Technologie weltweit eine Führungsposition einnimmt. Es ist daher wichtig, die Vorschläge der Kommission im Licht eines kräftig expandierenden Marktes zu sehen, der mehr Möglichkeiten für Hersteller, Diensteanbieter und Netzbetreiber bietet. Dies müßte insgesamt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, zumindest aber zur Beibehaltung des gegenwärtigen Beschäftigungsniveaus führen. Nach Ansicht des Ausschusses der Regionen muß dafür Sorge getragen werden, daß alle Regionen von möglichen Beschäftigungszuwächsen gleichermaßen profitieren.

    2.8. Der Ausschuß der Regionen unterstützt das dem Grünbuch zugrundeliegende Gesamtkonzept. Er wird gern weitere Stellungnahmen abgeben, wenn detaillierte Vorschläge für eine Richtlinie erwogen werden.

    Der Ausschuß der Regionen beauftragt seinen Präsidenten, diese Stellungnahme dem Rat, der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuß zu übermitteln.

    Geschehen zu Brüssel am 28. September 1994.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Jacques BLANC

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