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Document 42015D0934
Decision (EU, Euratom) 2015/934 of the Representatives of the Governments of the Member States of 12 June 2015 appointing an Advocate-General to the Court of Justice
Beschluss (EU, Euratom) 2015/934 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 12. Juni 2015 zur Ernennung eines Generalanwalts beim Gerichtshof
Beschluss (EU, Euratom) 2015/934 der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 12. Juni 2015 zur Ernennung eines Generalanwalts beim Gerichtshof
ABl. L 151 vom 18.6.2015, p. 24–24
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 06/10/2021
18.6.2015 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 151/24 |
BESCHLUSS (EU, Euratom) 2015/934 DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN
vom 12. Juni 2015
zur Ernennung eines Generalanwalts beim Gerichtshof
DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft, insbesondere auf Artikel 106a Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die Amtszeit von vierzehn Richtern und vier Generalanwälten des Gerichtshofs endet am 6. Oktober 2015. Außerdem wird die Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs gemäß dem Beschluss 2013/336/EU des Rates (1) mit Wirkung vom 7. Oktober 2015 auf elf erhöht. Für den Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021 sollten diese Ämter daher neu besetzt werden. |
(2) |
Für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof ist Herr Michal BOBEK vorgeschlagen worden. |
(3) |
Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat zur Eignung von Herrn Michal BOBEK für das Amt eines Generalanwalts beim Gerichtshof Stellung genommen — |
HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Michal BOBEK wird für den Zeitraum vom 7. Oktober 2015 bis zum 6. Oktober 2021 zum Generalanwalt beim Gerichtshof ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 12. Juni 2015.
Die Präsidentin
I. JUHANSONE
(1) Beschluss 2013/336/EU des Rates vom 25. Juni 2013 zur Erhöhung der Zahl der Generalanwälte des Gerichtshofs der Europäischen Union (ABl. L 179 vom 29.6.2013, S. 92).