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Document 42011D0532

    2011/532/EU: Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 8. September 2011 zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof

    ABl. L 234 vom 10.9.2011, p. 42–42 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 06/10/2012

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2011/532/oj

    10.9.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 234/42


    BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 8. September 2011

    zur Ernennung eines Richters beim Gerichtshof

    (2011/532/EU)

    DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 253 und 255,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Im Einklang mit den Artikeln 5 und 7 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union sollte nach dem Ausscheiden von Frau Pernilla LINDH für deren verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 6. Oktober 2012, ein Richter beim Gerichtshof ernannt werden.

    (2)

    Als Kandidat für das freigewordene Amt ist Herr Carl Gustav FERNLUND vorgeschlagen worden.

    (3)

    Der durch Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eingerichtete Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung von Herrn Carl Gustav FERNLUND für das Amt eines Richters beim Gerichtshof abgegeben —

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Herr Carl Gustav FERNLUND wird für den Zeitraum vom 6. Oktober 2011 bis zum 6. Oktober 2012 zum Richter beim Gerichtshof ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 8. September 2011.

    Der Präsident

    J. TOMBIŃSKI


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