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Document 42010D0629

    2010/629/EU: Beschluss der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 20. Oktober 2010 zur Ernennung eines Richters beim Gericht

    ABl. L 278 vom 22.10.2010, p. 29–29 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 31/08/2016

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2010/629/oj

    22.10.2010   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 278/29


    BESCHLUSS DER VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN

    vom 20. Oktober 2010

    zur Ernennung eines Richters beim Gericht

    (2010/629/EU)

    DIE VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 19,

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf die Artikel 254 und 255,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach den Bestimmungen der Verträge müssen die Stellen der Richter beim Gericht alle drei Jahre teilweise neu besetzt werden. Für den Zeitraum vom 1. September 2010 bis zum 31. August 2016 waren vierzehn Richter beim Gericht zu ernennen.

    (2)

    Mit den Beschlüssen 2010/362/EU (1) und 2010/400/EU (2) hat die Konferenz der Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten 0 zwölf Richter beim Gericht für den vorgenannten Zeitraum ernannt.

    (3)

    Bis zum Abschluss des Verfahrens zur Ernennung der Richter für die beiden noch zu besetzenden Stellen gemäß den Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind Mihalis VILARAS und Valeriu CIUCĂ, die am 1. September 2004 bzw. am 1. Januar 2007 zu Richtern ernannt wurden, nach dem 31. August 2010 im Amt geblieben.

    (4)

    Die Regierung Griechenlands hat Herrn Dimitrios GRATSIAS für das Amt eines Richters beim Gericht vorgeschlagen. Der in Artikel 255 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union vorgesehene Ausschuss hat eine Stellungnahme zur Eignung dieses Bewerbers für die Ausübung des Amts eines Richters beim Gericht abgegeben.

    (5)

    Somit ist ein Mitglied des Gerichts für den Zeitraum vom 25. Oktober 2010 bis zum 31. August 2016 zu ernennen; die Ernennung eines Richters für die noch zu besetzende Stelle wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen —

    HABEN FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Herr Dimitrios GRATSIAS wird für den Zeitraum vom 25. Oktober 2010 bis zum 31. August 2016 zum Richter beim Gericht ernannt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 20. Oktober 2010.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. De RUYT


    (1)  ABl. L 163 vom 30.6.2010, S. 41.

    (2)  ABl. L 186 vom 20.7.2010, S. 29.


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