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Document 42006X0322(01)

Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend

ABl. C 70 vom 22.3.2006, p. 1–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

22.3.2006   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 70/1


Schlussfolgerungen des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend

(2006/C 70/01)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

UNTER BERÜCKSICHTIGUNG

1.

des auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2000 in Lissabon festgelegten und auf der Tagung des Europäischen Rates vom 23./24. März 2001 in Stockholm bekräftigten Ziels, die Europäische Union „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu macheneinem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen“;

2.

des von der Kommission am 21. November 2001 angenommenen Weißbuchs mit dem Titel „Neuer Schwung für die Jugend Europas (1), in dem anerkannt wird, dass „mit dieser Strategie neue Ziele für verschiedene Politikbereiche gesetzt wurden, die in engem Zusammenhang mit der Jugendpolitik stehen, darunter Bildung, Beschäftigung, Information und Bürgergesellschaft“;

3.

des Grünbuchs vom 21. März 2005 mit dem Titel „Angesichts des demografischen Wandelseine neue Solidarität zwischen den Generationen“, in dem erklärt wird, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, wenn es um die Integration Jugendlicher ins Erwerbsleben und die Begleitung ihres durch den Wechsel zwischen Beschäftigung, Ausbildung, Arbeitslosigkeit, Requalifizierung und Höherqualifizierung nicht mehr „linear“ verlaufenden beruflichen Werdegangs geht;

4.

der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 22./23. März 2005 zur Annahme des Europäischen Pakts für die Jugend als einem der Instrumente, die zur Verwirklichung der Wachstums- und Beschäftigungsziele von Lissabon beitragen, eines Instruments, das die allgemeine und berufliche Bildung, die Mobilität sowie die berufliche und soziale Eingliederung der europäischen Jugend verbessern und zugleich die Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familienleben erleichtern soll;

5.

der Mitteilung der Kommission vom 30. Mai 2005 über europäische Politiken im Jugendbereich mit dem Titel „Die Anliegen Jugendlicher in Europa aufgreifenUmsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung der aktiven Bürgerschaft (2);

6.

der von der Kommission vorgeschlagenen und vom Rat gebilligten Integrierten Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung (2005-2008) (3), die von den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen sind und über die in ihren nationalen Reformprogrammen Bericht zu erstatten ist;

7.

der Mitteilung der Kommission vom 10. November 2005 mit dem Titel „Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung: ein elementarer Beitrag zum Wohlstand und zum sozialem Zusammenhalt in Europa (4);

8.

der Entschließung des Rates vom 15. November 2005 über Maßnahmen zur Berücksichtigung der Anliegen Jugendlicher in Europa — Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend und Förderung eines aktiven Bürgersinns (5);

9.

der Mitteilung der Kommission vom 22. Dezember 2005 mit dem Titel „Zusammenarbeiten, zusammen mehr erreichen: ein neuer Rahmen für die offene Koordinierung der Sozialschutzpolitik und der Eingliederungspolitik in der Europäischen Union (6);

10.

des Jährlichen Fortschrittsberichts der Kommission vom 25. Januar 2006 über die Verwirklichung der Lissabonner Strategie mit seinen Anhängen, der sich auf die der Kommission im Herbst 2005 vorgelegten nationalen Reformprogramme der Mitgliedstaaten stützt —

UNTERSTREICHEN,

11.

dass junge Menschen eine wertvolle Ressource sowohl für die Gegenwart als auch für die Zukunft darstellen und zu Kreativität, Innovation und unternehmerischer Tätigkeit beitragen welche Europa benötigt, um die Ziele der Lissabonner Strategie erreichen zu können;

12.

dass junge Menschen insbesondere beim Zugang zum Arbeitsmarkt zahlreichen Herausforderungen gegenüber stehen, wobei die Jugendarbeitslosigkeit durchschnittlich doppelt so hoch ist wie die Gesamtrate innerhalb der EU;

13.

die Bedeutung, die einer jugendspezifischen Perspektive im Rahmen der Lissabonner Strategie zukommen kann, und den zentralen Beitrag, den die Durchführung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“, die offene Koordinierungsmethode im Bereich Sozialschutz und soziale Integration, die Strukturfonds, die europäischen Forschungsrahmenprogramme sowie andere relevante Instrumente wie etwa das Programm für lebenslanges Lernen, das Programm „Jugend“ und das künftige Programm „Jugend in Aktion“ bei der Erreichung der Ziele des Pakts für die Jugend leisten können;

14.

dass die soziale Eingliederung junger Menschen, insbesondere jener, die benachteiligten Gruppen angehören, gefördert werden muss, damit der soziale Zusammenhalt gestärkt wird;

15.

dass für junge Menschen eine Politik wichtig ist, die insbesondere in Anbetracht der Herausforderungen des demografischen Wandels auf die Vereinbarkeit von Berufsleben und Familienleben abzielt;

16.

dass dem außerschulischen und informellen Lernen und der Mobilität junger Menschen mit Unterstützung durch Instrumente wie das Programm „Jugend“ und das künftige Programm „Jugend in Aktion“ (2007–2013) eine wesentliche Bedeutung dafür zukommt, jungen Menschen bei der Entwicklung vielseitiger Fähigkeiten und Kompetenzen zu helfen;

17.

die Bedeutung der Förderung eines strukturierten Dialogs mit jungen Menschen, Jugendorganisationen und allen, die im Jugendbereich auf allen Ebenen tätig sind;

SIND DER AUFFASSUNG, dass

18.

zwar die Reaktion auf den Pakt für die Jugend — wie im Jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission von 2006 erläutert — in den meisten Mitgliedstaaten ermutigend war, dass jedoch noch dringende Maßnahmen erforderlich sind, um den Zugang junger Menschen zum Arbeitsmarkt im Einklang mit dem Pakt zu erleichtern;

19.

durch die Annahme des Europäischen Pakts für die Jugend die Einbeziehung der für Jugendfragen zuständigen Ministerien stärker in den Lissabon-Prozess einbezogen wurden, was gemäß dem vom Europäischen Rat formulierten Auftrag zu einer besseren internen Koordinierung und zur stärkeren durchgängigen Berücksichtigung der Jugendfragen bei der Entwicklung politischer Maßnahmen in Bezug auf Beschäftigung, soziale Eingliederung, allgemeine und berufliche Bildung sowie Mobilität geführt hat;

20.

viele Mitgliedstaaten zwar in ihren nationalen Reformprogrammen ausdrücklich Bezug auf den Pakt nehmen bzw. in diese Programme Maßnahmen im Einklang mit dem Pakt aufnehmen, eine bessere Durchsetzung der Ziele des Pakts und eine deutlichere Herausstellung des Pakts in den nationalen Reformprogrammen und im Jährlichen Fortschrittsbericht der Kommission jedoch zu mehr Kohärenz, größerer Wirksamkeit und klarerer Überwachung der Maßnahmen für junge Menschen führen und dazu beitragen würden, die Kenntnisse und das Fachwissen über die verschiedenen Bereiche des Pakts und die Verbindungen zwischen ihnen auszubauen;

21.

zwar Fortschritte erzielt wurden, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten die Maßnahmen zur Durchführung des Pakts aber verstärken sollten, indem sie

die Beschäftigungslage junger Menschen durch Förderung ihrer Beschäftigungsfähigkeit und ihres Unternehmergeists und durch Unterstützung beim Übergang von der allgemeinen und beruflichen Bildung zum Arbeitsleben verbessern;

sicherstellen, dass junge Menschen mit weniger Möglichkeiten bei den nationalen Strategien für Bestätigung und soziale Eingliederung Vorrang genießen;

die Zahl der Schulabbrecher verringern und eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Transparenz und der Anerkennung des Wertes von außerschulischem und informellem Lernen entwickeln;

22.

die Mitgliedstaaten und die Kommission auch Maßnahmen in anderen Bereichen des Pakts entwickeln und fördern sollten, indem sie

Maßnahmen zur Förderung der Mobilität junger Menschen ergreifen, insbesondere durch die Ausräumung bestehender Hindernisse, und der bedeutenden Rolle Rechnung tragen, die die Mobilität bei der Entwicklung des Potenzials junger Menschen und bei dem Bemühen spielt, die Europäische Union näher an junge Menschen heranzuführen;

es jungen Eltern ermöglichen, Arbeits- und Familienleben zu vereinbaren, insbesondere durch den Ausbau des Kinderbetreuungsnetzes und die Entwicklung innovativer Formen der Arbeitsorganisation;

ERSUCHEN DEN EUROPÄISCHEN RAT,

23.

weitere Fortschritte in Bezug auf Maßnahmen für junge Menschen durch die Einbeziehung des Europäischen Pakts für die Jugend in die Lissabonner Strategie zu fördern;

24.

die Mitgliedstaaten aufzurufen, die Querverbindungen zwischen den politischen Maßnahmen in Bezug auf allgemeine und berufliche Bildung, Beschäftigung, soziale Eingliederung und Mobilität zu stärken, damit wirksamere sektorübergreifende Strategien für junge Menschen entwickelt werden können;

25.

die Mitgliedstaaten und die Kommission aufzurufen, bei der Ausarbeitung der nationalen Reformprogramme bzw. im jährlichen Fortschrittsbericht im Rahmen der Lissabonner Strategie systematischer und sichtbarer über den Pakt zu berichten, um die Überwachung der erzielten Fortschritte zu erleichtern;

26.

seine Aufforderung an die Kommission und die Mitgliedstaaten zu bekräftigen, die jungen Menschen und die Jugendorganisationen auf allen Ebenen in die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Jugend einzubeziehen.


(1)  Dok. 14441/01 – KOM(2001) 681 endgültig.

(2)  Dok. 9679/05 – KOM(2005) 206 endgültig.

(3)  Dok. 8008/05 – KOM(2005) 141 endgültig.

(4)  Dok. 13415/1/05 REV 1 – KOM(2005) 549 endgültig.

(5)  ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 5.

(6)  Dok. 5070/06 – KOM(2005) 706 endg.


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