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Document 42005X1124(01)

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Mobilisierung des intellektuellen Potenzials Europas: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten

    ABl. C 292 vom 24.11.2005, p. 1–2 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    24.11.2005   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 292/1


    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten über die Mobilisierung des intellektuellen Potenzials Europas: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten

    (2005/C 292/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN —

    In Erwägung nachstehender Gründe:

    In den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 22. und 23. März 2005 (1) zur Neubelebung der Lissabonner Strategie wird dazu aufgefordert, vor allem auf Wissen, Innovation und Aufwertung des Humankapitals zu setzen, um bei den Hauptprioritäten Beschäftigung und Wachstum Erfolge zu verbuchen. Es wird dabei unterstrichen, wie wichtig bessere Investitionen in Universitäten, modernere Universitätsführung und Partnerschaften zwischen Universitäten und der Industrie sind.

    In dem Gemeinsamen Zwischenbericht des Rates und der Kommission von 2004 über die „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ (2) wird dargelegt, dass das europäische Hochschulwesen um optimale Leistung bemüht sein und zu einer weltweiten Qualitätsreferenz werden sollte, um es mit den Besten der Welt aufnehmen zu können. Dabei wird hervorgehoben, dass mit dem Bologna-Prozess Fortschritte bei der Reform einiger Aspekte des Hochschulwesens erzielt worden sind, wozu auch Maßnahmen zur Erhöhung der Mobilität, zur Förderung größerer Transparenz und zur besseren Vergleichbarkeit von Diplomen gehören —

    STELLEN FEST,

    dass die Mitgliedstaaten dafür zuständig sind, ihr jeweiliges Hochschulwesen gemäß nationalen Prioritäten, Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten zu gestalten und mit Mitteln auszustatten.

    In einer wissensbasierten Wirtschaft und Gesellschaft sollte das Hochschulwesen in einem engen Zusammenhang mit Forschung und Innovation gesehen werden.

    NEHMEN KENNTNIS von der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Das intellektuelle Potenzial Europas wecken: So können die Universitäten ihren vollen Beitrag zur Lissabonner Strategie leisten“ (3), die einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Qualität der Hochschulbildung in Europa als einem Mittel zur Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit Europas darstellt.

    TEILEN die Auffassung, die Mitgliedstaaten sollten

    1.

    es den Hochschuleinrichtungen in Europa ermöglichen, ihre Leistungen hinsichtlich Erfolg, Zugang und Forschung im Vergleich zu anderen Regionen und Ländern der Welt zu verbessern,

    2.

    es den Hochschuleinrichtungen ermöglichen, sich an veränderte Umstände anzupassen, um ihre Qualität, Attraktivität und Relevanz für Gesellschaft und Wirtschaft zu verbessern,

    3.

    die Entwicklung der Strukturen für die Leitung von Hochschuleinrichtungen unterstützen und sicherstellen, dass die Hochschuleinrichtungen über ausreichende Autonomie verfügen,

    4.

    die Nachhaltigkeit der Finanzierung von Hochschuleinrichtungen verbessern, erforderlichenfalls durch eine Verstärkung der Investitionen und eine Diversifizierung der Investitionsquellen,

    5.

    die soziale Dimension der Hochschulbildung stärken, indem insbesondere der Zugang zur Hochschulbildung auf ein breites Spektrum sozioökonomischer Gruppen ausgeweitet und gleichzeitig auf eine Verringerung der Studienabbrecherquoten hingewirkt wird,

    6.

    die Hochschuleinrichtungen darin bestärken, engere Partnerschaften mit den Akteuren ihres gesellschaftlichen Umfelds, einschließlich der lokalen Gebietskörperschaften und der Wirtschaft, aufzubauen.

    HEBEN HERVOR, wie wichtig es ist,

    1.

    die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeit der Hochschuleinrichtungen gegebenenfalls anzupassen, damit flexiblere Beziehungen zwischen den einzelnen Einrichtungen und den für die strategische Ausrichtung der Hochschulbildungssysteme zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten entwickelt werden können, die den Hochschuleinrichtungen dabei helfen, sich zu modernisieren und sich den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft anzupassen und selbst Verantwortung für ihre Entscheidungen zu übernehmen,

    2.

    durch qualitativ hochwertige Einrichtungen, bessere Information, eine stärkere Diversifizierung der Lehr- und Lernmethoden namentlich durch den Einsatz von IKT, höhere Qualität und eine bessere Vorbereitung des Einzelnen die Attraktivität der Hochschulbildung für Studierende zu erhöhen, so dass ihre erfolgreiche akademische Laufbahn, ihre nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt und ihre aktive gesellschaftliche Teilhabe sichergestellt sind,

    3.

    den Zugang zur Hochschulbildung insbesondere für Benachteiligte auszuweiten, dem Einzelnen zu helfen, sein Potenzial voll auszuschöpfen und ein breiteres Spektrum von Zugangswegen zur Hochschule vorzusehen, damit lebensbegleitendes Lernen zur Realität wird,

    4.

    die Diversifizierung innerhalb der Hochschulsysteme und -einrichtungen zu fördern und auch Zentren für Spitzenforschung aufzubauen, die durch Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen oder Stellen einen Beitrag zum Reformprozess leisten können,

    5.

    die Entwicklung nachhaltiger Partnerschaften zwischen Hochschuleinrichtungen und ihrem weiteren Umfeld und der Industrie zu fördern, damit diese Einrichtungen den sich wandelnden Bedürfnissen der Gesellschaft und des Arbeitsmarktes gerecht werden können,

    6.

    alle Interessengruppen bei der Ausarbeitung und Durchführung von Reformen zu beteiligen,

    6a.

    Investitionen in die Hochschulbildung als eine Investition in die Zukunft der Gesellschaft zu betrachten,

    7.

    zu überprüfen, wie viele Mittel für die Hochschulbildung ausgegeben werden und auf welchen Wegen zusätzliche Finanzmittel erschlossen werden können, je nach Umständen auch unter Rückgriff auf Unterstützung seitens der öffentlichen Hand wie der Privatwirtschaft,

    8.

    Anreize für Reformen zu schaffen, beispielsweise indem gezielt in die Verbesserung der Lehr- und Lernqualität, der Forschung, der Innovation, der Leitung und der Dienstleistungen für Studierende investiert wird.

    FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN AUF,

    die in dieser Entschließung angesprochenen Punkte aufzugreifen und in ihren Beiträgen für den Gemeinsamen Zwischenbericht 2008 über die Durchführung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ über die Fortschritte Bericht zu erstatten,

    FORDERN DIE MITGLIEDSTAATEN UND DIE KOMMISSION AUF,

    die in dieser Entschließung angesprochenen Punkte unter Nutzung der „Peer-learning“-Aktivitäten sowie des nächsten Gemeinsamen Zwischenberichts über die Durchführung des Arbeitsprogramms „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ zu behandeln,

    den Bedürfnissen der Hochschulbildung dadurch Rechnung zu tragen, dass Gemeinschaftsprogramme wie Sokrates und Leonardo, künftige Programme im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie die europäischen Finanzierungsmechanismen der EIB-Gruppe und der Strukturfonds gegebenenfalls wirksamer eingesetzt werden,

    die internationale Zusammenarbeit zwischen Hochschuleinrichtungen zu fördern, insbesondere durch ihre Teilnahme an Gemeinschaftsprogrammen wie Tempus und Erasmus Mundus.


    (1)  Dok. 7619/1/05.

    (2)  Dok. 6905/04.

    (3)  Ratsdokument 8437/05 + ADD 1.


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