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Document 41999X0217
Resolution of the Council and the Ministers of Youth meeting within the Council of 8 February 1999 on youth participation
Entschliessung des Rates und der im Rat vereinigten Jugendminister vom 8. Februar 1999 zur Mitbestimmung von jungen Menschen
Entschliessung des Rates und der im Rat vereinigten Jugendminister vom 8. Februar 1999 zur Mitbestimmung von jungen Menschen
ABl. C 42 vom 17.2.1999, p. 1–2
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
In force
Entschliessung des Rates und der im Rat vereinigten Jugendminister vom 8. Februar 1999 zur Mitbestimmung von jungen Menschen
Amtsblatt Nr. C 042 vom 17/02/1999 S. 0001 - 0002
ENTSCHLIESSUNG DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN JUGENDMINISTER vom 8. Februar 1999 zur Mitbestimmung von jungen Menschen (1999/C 42/01) DER RAT UND DIE IM RAT VEREINIGTEN JUGENDMINISTER - unter gebührender Berücksichtigung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes, insbesondere der Artikel 12 bis 15, in Anbetracht der Schlußfolgerungen des Europäischen Rates von Cardiff vom 15. und 16. Juni 1998, die anstreben, die Europäische Union den Menschen näherzubringen und transparenter zu gestalten, eingedenk der Erklärung von Lissabon über Jugendpolitik und Jugendprogramme (1), welche die Förderung der aktiven Beteiligung junger Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft und in den Entscheidungsfindungsprozessen fordert, in Erwägung der am 12. Dezember 1996 vom Europäischen Parlament verabschiedeten Entschließung über Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger in der Europäischen Union (2), welche die Mitgliedstaaten auffordert, die politische Partizipation von Jugendlichen zu fördern und insbesondere bei der Bildung von repräsentativen Jugendparlamenten auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene mitzuwirken sowie die Beteiligung der Kinder an demokratisch gelenkten Organisationen und Vereinigungen zu fördern, unter Beachtung der Empfehlung R(97)3 vom 4. Februar 1997 und der Empfehlung 1286 des Europarates vom 24. Januar 1996, die einen Wandel der Sichtweise von Jugendlichen als Individuen mit eigenen Rechten sowie deren aktive und verantwortungsvolle Mitbestimmung in Familie und Gesellschaft befürworten, nach Kenntnisnahme von der Aussprache auf der informellen Tagung der EU-Jugendminister in Cork 1996, bei der die Einbeziehung von Jugendlichen in Einrichtungen des gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens sowie die Förderung der persönlichen Entwicklung in den Vordergrund gestellt wurde - STELLEN FEST, daß die Entscheidungen, die auf Gemeinschaftsebene und auf einzelstaatlicher Ebene getroffen werden, sich in ihren inhaltlichen und zeitlichen Dimensionen auf die Lebenschancen und Möglichkeiten der jungen Generation nachhaltig auswirken; SEHEN in dem Bestreben der jungen Menschen nach vermehrter, aktiver Mitwirkung eine der zentralen Herausforderungen bei der Gestaltung der europäischen Gesellschaft; ERKENNEN die Bedeutung der aktiven Teilhabe junger Menschen an allen Belangen der Gesellschaft, insbesondere an den politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Angelegenheiten, an; HALTEN es daher für erstrebenswert, daß den jungen Menschen in der Europäischen Union erweiterte Möglichkeiten zur aktiven Mitgestaltung der europäischen und einzelstaatlichen gesellschaftspolitischen Aufgaben eingeräumt werden, mit dem Ziel, die jungen Menschen schrittweise sowohl an den Chancen als auch an der Verantwortung zu beteiligen und sie zu ermutigen, aktive Bürger zu werden; LADEN die Europäischen Institutionen und die Mitgliedstaaten der Europäischen Union EIN, Überlegungen anzustellen, wie die Bürger stärker an der Gestaltung der europäischen Politiken mitwirken können und dabei den jungen Menschen die Teilnahme an allen Aspekten des aktiven Bürgerlebens, einschließlich der politischen Mitsprache und der Mobilität der Jugend innerhalb der Europäischen Union, ermöglicht werden kann, so daß die jugendlichen Bürger und Bürgerinnen am weiteren europäischen Einigungsprozeß beteiligt werden; RUFEN die jungen Menschen AUF, die bestehenden Mitbestimmungsmöglichkeiten zu nutzen und ihren Beitrag zu einem aktiven Bürgerleben zu leisten; LADEN die Jugendverbände und Jugendorganisationen sowie die Jugendlichen selbst ausdrücklich EIN; ihrerseits allgemein ihre Vorstellungen und ebenso konkrete Vorschläge zur Förderung von partizipatorischen Projekten zu unterbreiten. Aus diesen Erwägungen NEHMEN der Rat und die im Rat vereinigten Jugendminister die FOLGENDE ENTSCHLIESSUNG AN: Partizipation der Jugend auf Gemeinschaftsebene Die Kommission wird aufgefordert: - die Interessen der Jugend in allen relevanten Politikbereichen als ein Leitprinzip ihrer Handlungen zu berücksichtigen und, soweit erforderlich, zu beurteilen, wie sich geplante Vorhaben der Gemeinschaft auf die Lebensbedingungen der Jugend auswirken können und Wege aufzuzeigen, auf welche Weise die Interessen der Jugend berücksichtigt werden können; - die Einbindung der Jugendlichen in die Entwicklung, Durchführung und Evaluierung von Jugendaktivitäten und Programmen auf Gemeinschaftsebene zu fördern und hierzu das Interesse der Jugend an der Mitgestaltung des Europa von heute und morgen zu nutzen; - die Durchführung von Studien zur Erforschung der Möglichkeiten und Bedingungen für eine Partizipation von jungen Menschen in Europa sowie den Erfahrungsaustausch, die Information über Aktivitäten in diesem Bereich und die Dokumentation solcher Tätigkeiten zu fördern; - mit jungen Menschen über die obengenannten Bereiche einen Dialog zu führen und ihre Ansichten bei der Entwicklung von Programmen der Gemeinschaft und Aktivitäten in diesen Bereichen zu berücksichtigen; - den Erfahrungsaustausch über Maßnahmen und Projekte, mit denen die Mitwirkung Jugendlicher gefördert werden soll, auf Gemeinschaftsebene auszubauen. Partizipation der Jugend in den Mitgliedstaaten Der Rat und die im Rat vereinigten Jugendminister bekennen sich zur vollen Teilhabe der Jugend Europas an den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten der Mitgliedstaaten und sind bemüht, diese in ihrem jeweiligen Wirkungsbereich sicherzustellen. Sie begrüßen und unterstützen die Bemühungen in den Mitgliedstaaten um die verstärkte Mitbeteiligung von Jugendlichen an gesellschaftspolitischen Entscheidungen. In Fortführung der bereits bestehenden Bemühungen gelangen der Rat und die im Rat vereinigten Jugendminister unter Beachtung der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und ihrer jeweiligen Rechtssysteme, was die Übernahme und Umsetzung der folgenden Zielbestimmungen angeht, zu der übereinstimmenden Ansicht, daß es wichtig ist, - die Kreativität junger Menschen bei der Entwicklung verschiedener Formen partizipatorischer Dialoge in der Bürgergesellschaft zu fördern; - innovative und partizipatorische Projekte und Strukturen bestmöglich zu fördern; - die Beteiligung junger Menschen an demokratischen Prozessen auf örtlicher, regionaler und nationaler Ebene zu fördern; - die Integration innovativer partizipatorischer Projekte und Lernmöglichkeiten in Strukturen demokratischer Entscheidungsfindung zu fördern; - junge Menschen, insbesondere diejenigen, die in dieser Hinsicht über wenig Erfahrung verfügen, zu aktiver Beteiligung auf lokaler Ebene zu ermutigen; - Jugendlichen adäquaten Zugang zu Beteiligungsmöglichkeiten zu erleichtern und damit die gesellschaftliche Beteiligung von Jugendinitiativen/innovativen Netzwerken und von nichtorganisierten Jugendlichen zu verstärken; - die Möglichkeiten zur Mitwirkung und Mitbestimmung, die allen jungen Menschen offenstehen, innerhalb bestehender Jugendverbände und Jugendorganisationen zu fördern; - den wertvollen Beitrag anzuerkennen, den Jugendverbände und -organisationen zur Weiterentwicklung der Kanäle leisten, über die sich junge Menschen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene beteiligen können. Die Mitgliedstaaten werden ersucht, die Interessen der Jugend in allen relevanten Politikbereichen als ein Leitprinzip ihrer Handlungen zu berücksichtigen und, soweit erforderlich, zu beurteilen, wie sich geplante Vorhaben auf die Lebensbedingungen der Jugend auswirken können. (1) Verabschiedet auf der Weltkonferenz der Jugendminister in Lissabon, August 1998. (2) ABl. C 20 vom 20.1.1997, S. 170.