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Document 41997D0024
The Schengen acquis - Decision of the Executive Committee of 7 October 1997 on the development of the SIS (SCH/Com-ex (97) 24)
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 bezüglich der Entwicklung des SIS (SCH/Com-ex (97) 24)
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 bezüglich der Entwicklung des SIS (SCH/Com-ex (97) 24)
ABl. L 239 vom 22.9.2000, p. 442–443
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
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In force
Schengen-Besitzstand - Beschluss des Exekutivausschusses vom 7. Oktober 1997 bezüglich der Entwicklung des SIS (SCH/Com-ex (97) 24)
Amtsblatt Nr. L 239 vom 22/09/2000 S. 0442 - 0443
BESCHLUSS DES EXEKUTIVAUSSCHUSSES vom 7. Oktober 1997 bezüglich der Entwicklung des SIS (SCH/Com-ex (97) 24) DER EXEKUTIVAUSSCHUSS - gestützt auf Artikel 132 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen, gestützt auf Artikel 92 Absatz 3 dieses Übereinkommens, in Erwägung der durch die Steuerungsgruppe vorgenommenen Analysen (Dok. SCH/OR.SIS (97) 146, 2. Rev.) - BESCHLIESST: Parallel zur Arbeit am SIS II wird das derzeitige C.SIS für den Betrieb mit 10 Staaten erneuert. Das System wird aber insofern für den Betrieb mit 15 Staaten vorbereitet, dass die Integration der nordischen Staaten unmittelbar nach Stabilisierung des SIS mit 10 Staaten auf der neuen Plattform erfolgen kann. Die nordischen Staaten sollen so schnell wie möglich im Laufe des Jahres 2000 integriert werden. Bei der Umsetzung müssen folgende Richtlinien eingehalten werden. 1. Bei der parallelen Entwicklung des SIS I und des SIS II bleibt die Entwicklung des SIS II als strategisches Ziel uneingeschränkt erhalten. Wesentliche bestehende fachliche Anforderungen an das SIS können nur mit dem SIS II verwirklicht werden. 2. Die Verwirklichung des Vorhabens soll durch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren seitens Frankreichs sichergestellt werden. 3. Die parallele Entwicklung des SIS I und des SIS II setzt die Bereitschaft und den Willen aller Staaten voraus, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel bereitzustellen. Wien, den 7. Oktober 1997 Der Vorsitzende K. Schlögl Betrifft: Entwicklung des SIS SCH/OR.SIS (97) 146, 2. rev. 1. In der Sitzung der Zentralen Gruppe am 23. Juni 1997 wurde die von der PWP und der Steuerungsgruppe ausgearbeitete Notiz zur Weiterentwicklung des SIS (SCH/OR.SIS (97) 105 rev.) vorgelegt. In dieser Sitzung gab es keine Einigung über die weitere Vorgangsweise. 2. In der Sitzung vom 8. Juli 1997 hat die Steuerungsgruppe der PWP das Mandat erteilt, die bevorzugten Szenarien neuerlich in technischer Hinsicht zu analysieren und eine Übersicht über die Anforderungen sowie die Kosten zu erstellen. 3. Das Ergebnis intensiver Arbeiten der PWP während der Sommermonate ist die im Anhang beigefügte Notiz betreffend die Möglichkeiten einer technischen Weiterentwicklung des existierenden Systems unter Berücksichtigung der Teilnahme der nordischen Staaten am SIS (SCH/OR.SIS-SIS (97) 425 rev.). Während der Arbeiten und insbesondere im Rahmen von Diskussionen mit dem Konsortium hat sich gezeigt, dass eine Entscheidung über die Weiterentwicklung des SIS rasch getroffen werden muss. Ohne Aufrüstung des Systems mit einem Austausch der Hardware und der Software ist es wahrscheinlich, dass das System die Datumsumstellung der Jahrtausendwende nicht bewältigen kann. Nach offiziellen Stellungnahmen des Konsortiums kann keine Garantie gegeben werden, die Probleme des derzeitigen Systems lösen zu können. Überdies wären die Änderungen nach Ansicht des Konsortiums nicht durch die bestehenden Wartungsverträge gedeckt. 4. Aufgrund der technischen Gegebenheiten ist es nicht möglich, die nordischen Staaten vor der Jahrtausendwende in das SIS zu integrieren. Nach Analyse der Untersuchungen der PWP empfiehlt die Steuerungsgruppe der Zentralen Gruppe folgende weitere Vorgehensweise: Umgehende Beschlussfassung über die im Folgenden beschriebene Vorgangsweise und - im Lichte der bestehenden Beschlusslage auf Ebene des Exekutivausschusses - Vorlage dieser Thematik an den Exekutivausschuss zur neuerlichen Beschlussfassung: Parallel zur Arbeit am SIS II wird das derzeitige C.SIS für den Betrieb mit 10 Staaten erneuert. Das System wird aber insofern für den Betrieb mit 15 Staaten vorbereitet, dass die Integration der nordischen Staaten unmittelbar nach Stabilisierung des SIS mit 10 Staaten auf der neuen Plattform erfolgen kann. Die nordischen Staaten sollen so schnell wie möglich im Laufe des Jahres 2000 integriert werden. Das Projekt der Erneuerung und Erweiterung des SIS setzt sich daher aus zwei Phasen zusammen. In der ersten Phase werden die Hardware und die technischen Spezifikationen für den Betrieb mit 15 Staaten vorbereitet und die Implementation für 10 Staaten durchgeführt. Die zweite Phase beinhaltet die Integration der nordischen Staaten. Bei der Umsetzung müssen folgende Leitlinien in Betracht gezogen werden: 1. Bei der parallelen Entwicklung des SIS I und des SIS II bleibt die Entwicklung des SIS II als strategisches Ziel uneingeschränkt erhalten. Wesentliche bestehende fachliche Anforderungen an das SIS können nur mit dem SIS II verwirklicht werden. (Der Funktionsumfang des SIS I bleibt auch nach Erneuerung unverändert.) 2. Die Verwirklichung des Szenarios sieht die Steuerungsgruppe nur durch ein beschränktes Ausschreibungsverfahren sichergestellt. Gemäß Artikel 92 Absatz 3 SDÜ muss die Ausschreibung durch Frankreich vorgenommen werden. 3. Die parallele Entwicklung des SIS I und des SIS II setzt die Bereitschaft und den Willen aller Staaten voraus, die notwendigen finanziellen und personellen Mittel bereitzustellen. Die Schätzungen für die Erneuerung des SIS I belaufen sich auf einen Betrag von ca. 16 Millionen FF (nicht eingerechnet die Kosten für die Anpassung der N.SIS). Die Steuerungsgruppe weist eindringlich darauf hin, dass eine Verzögerung dieser Entscheidung den Betrieb des Systems ab dem 1. Januar 2000 gefährdet.