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Document 41990X1231

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 3. Dezember 1990 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend Ernährung und Gesundheit

    ABl. C 329 vom 31.12.1990, p. 1–3 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document In force

    41990X1231

    Entschließung des Rates und der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten vom 3. Dezember 1990 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend Ernährung und Gesundheit

    Amtsblatt Nr. C 329 vom 31/12/1990 S. 0001 - 0003


    ENTSCHLIESSUNG DES RATES UND DER IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN vom 3. Dezember 1990 über ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft betreffend Ernährung und Gesundheit (90/C 329/01)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN UND DIE IM RAT VEREINIGTEN VERTRETER DER REGIERUNGEN DER MITGLIEDSTAATEN DER EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSGEMEINSCHAFT - gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, in Erwägung nachstehender Gründe: Eine richtige und ausgewogene Ernährung erlaubt zusammen mit anderen Faktoren eine wirksame Vorbeugung gegen eine ganze Reihe von Erkrankungen, die heute in Europa die hauptsächlichen Sterbe- und Krankheitsursachen darstellen. Obwohl die Ernährungslage der einzelnen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, der einzelnen Gebiete ein und desselben Mitgliedstaats und der verschiedenen Bevölkerungsgruppen ein und desselben Gebietes sehr unterschiedlich ist, ist festzustellen, daß es weiterhin Probleme gibt, die von einer übermässigen Nahrungsaufnahme und von einer unausgewogenen Zusammensetzung der Nahrung herrühren. Ernährungswissenschaftliche Gesichtspunkte müssen in ihrer Beziehung zu bestimmten physiologischen Vorgängen, zum Beispiel bei Frauen während der Schwangerschaft und der Stillperiode, bei Kindern, bei Heranwachsenden und bei älteren Menschen, untersucht werden. Für die Gesundheit des Menschen ist es entscheidend, gesunde Nahrungsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung zu haben. Bei den Gesundheitsschutzvorschriften für Lebensmittel und Getränke weist die Gemeinschaft einen hohen Standard auf, und auf dem Gemeinschaftsmarkt sind hochwertige Lebensmittel in grossem Umfang verfügbar. Die Gemeinschaft hat sich verschiedentlich mit Ernährungsproblemen und diesbezueglichen Maßnahmen befasst, speziell im Zusammenhang mit der Krebsbekämpfung (Entschließung vom 7. Juli 1986 (1), Beschluß vom 21. Juni 1988 (2) und Beschluß vom 17. Mai 1990 (3)), dem Alkoholmißbrauch und Jugendproblemen (Entschließung vom 29. Mai 1986 (4) und Schlußfolgerungen vom 17. Mai 1990) sowie der Gesundheitserziehung (Entschließung vom 23. November 1988 (5)); sie hat jedoch niemals sämtliche Aspekte eines bewussten Ernährungsverhaltens und der Verbraucherinformation global aufgegriffen, um bedarfsgerechte Ernährungsgewohnheiten zu fördern. Diese Erwägungen lassen deutlich erkennen, wie wichtig es ist, allen Bürgern der Gemeinschaft verstärkt die Informationen und die Bildung zu vermitteln, die notwendig sind, damit sie in ihrer Lebensführung die notwendigen Entscheidungen für eine angemessene und bedarfsgerechte Ernährung treffen können. Damit die erwünschten Fortschritte erzielt werden, ist eine aktive Unterstützung nicht nur seitens der Regierungen und Parlamente, sondern auch seitens der Gesellschaft insgesamt erforderlich. Es empfiehlt sich, ein Programm von Veranstaltungen und Aktivitäten zu organisieren und zu fördern, das in erster Linie einer stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit in bezug auf den Schutz der Gesundheit durch eine ausgewogene Ernährung dient - ersuchen die Kommission, ihm einen Vorschlag für ein Aktionsprogramm zusammen mit den erforderlichen Haushaltsvorschlägen im Rahmen der üblichen Verfahren zu unterbreiten und darin insbesondere vorzusehen, daß das Jahr 1994 zum Europäischen Jahr der Ernährung erklärt wird. Die Kommission wird ersucht, bei der Ausarbeitung dieses Programms von den im Anhang genannten Zielen und Leitlinien auszugehen; ersuchen die zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten, auf der Grundlage der gegebenenfalls vom Rat gefassten Beschlüsse geeignete Maßnahmen zur Durchführung des Programms zu treffen und hierbei die erforderlichen Koordinationsmechanismen anzuwenden; empfehlen, daß die gemeinschaftlichen Maßnahmen in diesem Bereich unter Berücksichtigung der Tätigkeiten der WHO und der FAO und, soweit wie möglich, in Zusammenarbeit mit diesen Organisationen durchgeführt werden; ersuchen die Kommission, ab 1992 mindestens alle zwei Jahre regelmässig Treffen hoher Beamter, die von den zuständigen einzelstaatlichen Behörden benannt werden, zu veranstalten, um den Stand der Programme betreffend die Erziehung zu bewusstem Ernährungsverhalten und die Verbraucherinformation festzustellen; ersuchen die Kommission, den Rat regelmässig über den Stand der Arbeiten auf dem laufenden zu halten und ihm einen Abschlußbericht über den Verlauf der Arbeit vorzulegen. (1) ABl. Nr. C 184 vom 23. 7. 1986, S. 19.

    (2) ABl. Nr. L 160 vom 28. 6. 1988, S. 52.

    (3) ABl. Nr. L 137 vom 30. 5. 1990, S. 31.

    (4) ABl. Nr. C 184 vom 23. 7. 1986, S. 3.

    (5) ABl. Nr. C 3 vom 5. 1. 1989, S. 1.

    ANHANG

    ZIELE UND LEITLINIEN DES AKTIONSPROGRAMMS DER GEMEINSCHAFT BETREFFEND ERNÄHRUNG UND GESUNDHEIT

    1. ZIELE Mit dem Aktionsprogramm werden folgende Ziele verfolgt a) Verbreitung der Erkenntnisse darüber, welche entscheidende Rolle für Gesundheit und Wohlbefinden eine richtige Ernährung spielt, mit der sich verschiedenen Erkrankungen und Risikofaktoren vorbeugen lässt; b)Verbreitung der Erkenntnisse über die sich aus Alkoholmißbrauch ergebenden schwerwiegenden Probleme für die Volksgesundheit und die Gesellschaft; c)Erarbeitung und Verbreitung von Informationen und Empfehlungen zur Förderung von Ernährungsweisen, die unter Wahrung der Traditionen und der besonderen Gewohnheiten jeder Gemeinschaft zur Förderung der Gesundheit beitragen und jedem die Möglichkeit geben, die seinen körperlichen Bedürfnissen entsprechenden Ernährungsgewohnheiten zu wählen; d)Verbraucheraufklärung über die Informationen auf Waren- und Nahrungsmitteletiketten sowie über die Nutzung dieser Informationen zum Schutz der eigenen Gesundheit; e)Sensibilisierung der betreffenden Personen für die Notwendigkeit, die Hygienevorschriften auf allen Stufen der Nahrungsmittelkette einzuhalten, d. h. bei der landwirtschaftlichen und industriellen Erzeugung, bei der Lagerung, beim Transport, beim Groß- und Einzelhandel sowie bei der Zubereitung im Haushalt; f)verstärkte Förderung der Berücksichtigung ernährungs- und gesundheitspolitischer Gesichtspunkte bei den Maßnahmen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten in den verschiedenen einschlägigen Bereichen; g)Förderung von Studien und Untersuchungen, die sich in enger Abstimmung mit dem Gemeinschaftsprogramm für medizinische Forschung (einschließlich der Epidemiologie) mit der Wechselbeziehung zwischen Ernährung und Krankheit bzw. Risikofaktoren sowie mit dem Schutz der Gesundheit und der Verhütung von Krankheiten durch eine maßvolle und ausgewogene Ernährung befassen; h)Unterrichtung über beachtliche Ergebnisse, die in Europa im Ernährungsbereich erzielt werden. 2. AKTIONEN Zur Erreichung der unter Nummer 1 genannten Ziele führen die Gemeinschaft und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten in enger Zusammenarbeit folgende Aktionen auf Gemeinschaftsebene durch: a) Europäisches Jahr der Ernährung Beschluß über die Verkündung und Durchführung eines Europäischen Jahrs der Ernährung im Jahre 1994. b)Allgemeine Sensibilisierungsaktionen Aktionen mit einer begrenzten Anzahl von Schwerpunkten, die auf verschiedene gesellschaftliche Bereiche, insbesondere Schule, Wissenschaft, Industrie und Gemeinschaftsverpflegung, sowie auf typische nationale, regionale oder lokale Aspekte ausgerichtet sind. Dazu gehören unter anderem Information durch Fernsehen, Rundfunk und Presse sowie im Rahmen von Konferenzen und die Verbreitung von didaktischem und gemeinverständlichem Material sowie gegebenenfalls Prämierungen. c)Pilotprojekte betreffend die Ernährung Ad-hoc-Projekte, welche die Verbesserung der Ernährung bei Zielgruppen mit besonderen Risiken, den Nährwert der Lebensmittel und die Beurteilung des derzeit in der Gemeinschaft erreichten Niveaus zum Gegenstand haben. Diese Projekte werden sich unter anderem mit den Methoden zur Vermittlung der einschlägigen Kenntnisse befassen. d)Forschung und Untersuchungen Forschung und Untersuchungen im Bereich der Ernährung und Gesundheit, und zwar insbesondere über folgende Aspekte: - Faktoren, von denen sich die Verbraucher bei der Auswahl der Lebensmittel leiten lassen, und Auswirkung der Lebensmittel auf die Steuerung des Stoffwechsels -Auswirkungen des Wandels der Ernährungsgewohnheiten -Auswirkungen der raschen Entwicklungen bei der Herstellung, der Haltbarmachung und der Distribution von Lebensmitteln -Abfassung der Informationen für die Verbraucher -Untersuchungen über das Ernährungsverhalten in den verschiedenen Gebieten der Gemeinschaft. e)Tätigkeit des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses Verstärkung und Ausweitung der Arbeiten des wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses im Ernährungsbereich.

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