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Document 41990X0703

    Schlußfolgerungen der im Rat vereinigten Minister für Kulturfragen vom 18. Mai 1990 betreffend die künftigen Bedingungen für die Ernennung zur "Kulturstadt Europas" und einen Europäischen Kulturmonat

    ABl. C 162 vom 3.7.1990, p. 1–1 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT)

    Legal status of the document In force

    41990X0703

    Schlußfolgerungen der im Rat vereinigten Minister für Kulturfragen vom 18. Mai 1990 betreffend die künftigen Bedingungen für die Ernennung zur "Kulturstadt Europas" und einen Europäischen Kulturmonat

    Amtsblatt Nr. C 162 vom 03/07/1990 S. 0001 - 0001


    SCHLUSSFOLGERUNGEN DER IM RAT VEREINIGTEN MINISTER FÜR KULTURFRAGEN

    vom 18. Mai 1990

    betreffend die künftigen Bedingungen für die Ernennung zur "Kulturstadt Europas" und einen Europäischen Kulturmonat

    (90/C 162/01)

    Die Minister für Kulturfragen stellen in bezug auf die Entschließung vom 13. Juni 1985 über die "Kulturstadt Europas" fest, daß die Auswahl der Städte für die Jahre bis einschließlich 1996 bereits erfolgt ist und daß 1996 zum erstenmal alle Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften an der Reihe gewesen sein werden.

    Sie sind sich darin einig, daß in den Jahren nach 1996 nicht nur die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft, sondern auch andere europäische Länder, in denen die Grundsätze der Demokratie, des Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit gelten, die Möglichkeit haben sollen, für diese Veranstaltung Städte vorzuschlagen. Ab 1992 werden sie weitere Ernennungen vornehmen.

    Sie nehmen mit Interesse zur Kenntnis, daß in der derzeitigen Kulturstadt Europas, Glasgow, Ende des Jahres ein Treffen der verschiedenen Organisatoren der einzelnen Kulturstadt-Veranstaltungen stattfinden wird, auf dem sämtliche Erfahrungen gebündelt werden sollen. Eine Schlußfolgerung, die bereits gezogen werden kann, ist, daß in denjenigen Mitgliedstaaten, in denen die Veranstaltung nicht stattfindet, stärker dafür geworben werden sollte.

    Angesichts des Interesses vieler europäischer Städte innerhalb und ausserhalb der Gemeinschaft, die Veranstaltung auszurichten, befürworten die Minister die Schaffung einer weiteren kulturellen Veranstaltung, nämlich eines jährlich stattfindenden besonderen Europäischen Kulturmonats in einer Stadt (eines europäischen Landes, das sich den Grundsätzen der Demokratie, des Pluralismus und der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet weiß); diese Veranstaltung würde "Europa in [Name der Stadt] 199.." heissen. Der Kulturmonat sollte so rasch wie möglich und zunächst für einen Versuchszeitraum eingeführt werden.

    Der Europäische Kulturmonat (1) würde weder den Status oder die Unterstützung der Veranstaltung "Europäische Kulturstadt" berühren noch die betreffende Stadt von einer späteren Ernennung zur Kulturstadt Europas ausschließen. Es könnte eine gewisse Verbindung zwischen der Veranstaltung "Kulturstadt Europas" und dem Europäischen Kulturmonat des gleichen Jahres hergestellt werden. Der Ausschuß für Kulturfragen müsste die Modalitäten für den Europäischen Kulturmonat, einschließlich eines möglichen Beitrags des Europarates zu der Veranstaltung, eingehender prüfen.

    Die Minister nehmen die Bereitschaft der Kommission zur Kenntnis, sich an der Organisation dieser neuen Veranstaltung zu beteiligen.

    Eine zusätzliche Methode, europäische Städte ausserhalb der Gemeinschaft in die Veranstaltung "Kulturstadt Europas" einzubeziehen (was in einigen Fällen bereits geschehen bzw. geplant ist), würde darin bestehen, daß eine Kulturstadt Europas auf freiwilliger Grundlage im Rahmen ihres eigenen Programms einen speziellen Beitrag über die Kultur einer dieser Städte erstellt.

    Der Vorsitz und die Kommission müssten gemeinsam die Möglichkeiten für die Ernennungen für die ersten Jahre ausloten und dem Rat und den Ministern auf ihrer nächsten Tagung Bericht erstatten.

    (1) Der Kulturmonat könnte gegebenenfalls etwas länger dauern als einen Monat.

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