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Document 32024R2672

Durchführungsverordnung (EU) 2024/2672 des Rates vom 8. Oktober 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

ST/11840/2024/INIT

ABl. L, 2024/2672, 9.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2672/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2672/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/2672

9.10.2024

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/2672 DES RATES

vom 8. Oktober 2024

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1716 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1716 des Rates vom 14. Oktober 2019 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Nicaragua (1), insbesondere auf Artikel 13 Absatz 1,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 14. Oktober 2019 hat der Rat die Verordnung (EU) 2019/1716 angenommen.

(2)

Der Rat hat die in Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, überprüft. Aufgrund dieser Überprüfung sollten die Begründungen für zwei natürliche Personen und eine Einrichtung aktualisiert werden.

(3)

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2024.

Im Namen des Rates

Der Präsident

VARGA M.


(1)   ABl. L 262 vom 15.10.2019, S. 1.


ANHANG

Anhang I der Verordnung (EU) 2019/1716 wird wie folgt geändert:

1.

Unter der Überschrift „A. Natürliche Personen gemäß Artikel 2“ erhalten die Einträge 5 und 12 folgende Fassung:

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„5.

Luís PÉREZ OLIVAS

Geburtsdatum: 8. Januar 1956

Geschlecht: männlich

Seit 2023 Leiter der Polizeistation im Distrikt Drei in Managua. Ehemaliger Generalkommissar und Hauptbeamter für Rechtshilfe (DAEJ) im Strafvollzugszentrum ‚El Chipote‘. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen einschließlich Folter, Ausübung erheblicher Gewalt, Misshandlung von Häftlingen und anderer Formen erniedrigender Behandlung.

4.5.2020“

„12.

Alba Luz RAMOS

VANEGAS

Geburtsdatum: 3. Juni 1949

Geschlecht: weiblich

Staatsangehörigkeit: nicaraguanisch

Reisepass-Nr.: A0009864 (Nicaragua)

Ehemalige Präsidentin des Obersten Gerichtshofs von Nicaragua. Verantwortlich für die Instrumentalisierung der Justiz zugunsten der Interessen des Ortega-Regimes durch selektive Kriminalisierung von Oppositionstätigkeiten, die Fortführung des Musters von Verletzungen des Rechts auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren, willkürliche Verhaftungen und den Ausschluss von politischen Parteien und Oppositionskandidaten von den Wahlen.

Daher ist sie verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, für Repressionen gegen die Zivilgesellschaft und die demokratische Opposition sowie für die erhebliche Untergrabung der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.

2.8.2021“

2.

Unter der Überschrift „B. Juristische Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 2“ erhält der Eintrag 2 folgende Fassung:

 

Bezeichnung

Angaben zur Identität

Gründe

Datum der Aufnahme in die Liste

„2.

Oberster Wahlrat

Consejo Supremo Electoral

Anschrift: Pista Juan Pablo II, Managua 14005, Nicaragua

Website: https://www.cse.gob.ni/

E-Mail: info@cse.gob.ni

Der Oberste Wahlrat ist die Einrichtung, die für die Vorbereitung, Abhaltung und Zertifizierung der Parlamentswahlen vom 7. November 2021 zuständig ist, mit denen aufgrund des Fehlens von Transparenz, einer echten Opposition und einer demokratischen Debatte demokratische Institutionen und Prozesse untergraben wurden. Der Oberste Wahlrat hat der Opposition die Möglichkeit genommen, für freie Wahlen zu kandidieren, und sorgte für die Abhaltung von Wahlen unter undemokratischen Bedingungen.

Am 3. Oktober 2023 hob der Oberste Wahlrat den rechtlichen Status von Yatama, der wichtigsten indigenen politischen Partei in Nicaragua, auf und verhinderte so deren Teilnahme an den Wahlen in zwei autonomen Regionen des Landes (Costa Caribe und Costa Caribe Norte) im März 2024.

Er ist daher verantwortlich für die Unterdrückung der demokratischen Opposition und für die Untergrabung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit in Nicaragua.

10.1.2022“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/2672/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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