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Document 32024R1389
Commission Delegated Regulation (EU) 2024/1389 of 12 March 2024 amending Regulation (EU) 2023/2053 of the European Parliament and of the Council as regards the management of bluefin tuna in the eastern Atlantic and in the Mediterranean
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1389 der Kommission vom 12. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bewirtschaftung von Rotem Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
Delegierte Verordnung (EU) 2024/1389 der Kommission vom 12. März 2024 zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bewirtschaftung von Rotem Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
C/2024/1504
ABl. L, 2024/1389, 22.5.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1389/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/1389 |
22.5.2024 |
DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2024/1389 DER KOMMISSION
vom 12. März 2024
zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Bewirtschaftung von Rotem Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2023/2053 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. September 2023 zur Festlegung eines mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für Roten Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1936/2001, (EU) 2017/2107 und (EU) 2019/833 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) 2016/1627 (1), insbesondere auf Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nachdem sie die ICCAT-Konvention gemäß dem Beschluss 86/238/EWG des Rates (2) genehmigt hat, ist die Union Vertragspartei der Internationalen Kommission zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik (ICCAT). |
(2) |
Die ICCAT verabschiedet Maßnahmen, die die langfristige Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Bereich der ICCAT-Konvention sicherstellen und die marinen Ökosysteme schützen sollen, in denen diese Ressourcen vorkommen. Diese Maßnahmen können für die Union verbindlich werden. |
(3) |
Seit der Annahme der Verordnung (EU) 2023/2053 hat die ICCAT auf ihrer Jahrestagung 2023 eine Reihe rechtsverbindlicher Maßnahmen in Bezug auf die Bewirtschaftung von Rotem Thun im Ostatlantik und im Mittelmeer angenommen, insbesondere die ICCAT-Empfehlung 23-08 (3). |
(4) |
Diese Maßnahme sollte nun in Unionsrecht umgesetzt werden. Die Verordnung (EU) 2023/2053 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(5) |
Da sich die in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Bestimmungen unmittelbar auf die Planung der Fangsaison der Unionsschiffe und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Tätigkeiten auswirken, sollte diese Verordnung am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft treten — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
In Artikel 17 der Verordnung (EU) 2023/2053 wird nach Absatz 4 folgender Absatz 4a eingefügt:
„(4a) Abweichend von Absatz 1 kann Spanien in seinem jährlichen Fangplan für 2024 gemäß Artikel 11 beantragen, dass Ringwadenfängern, die an dem Pilotprojekt zur Aufzucht von Rotem Thun im Kantabrischen Meer beteiligt sind, vom 26. Mai bis zum 30. September 2024 in der Kantabrischen See (ICES-Fischereigebiet 27.8.b und 27.8.c) der Fang von Rotem Thun gestattet wird.“
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 12. März 2024
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 238 vom 27.9.2023, S. 1., ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2053/oj.
(2) Beschluss 86/238/EWG des Rates vom 9. Juni 1986 über den Beitritt der Gemeinschaft zu der Internationalen Konvention zur Erhaltung der Thunfischbestände im Atlantik in der Fassung des Protokolls zu der am 10. Juli 1984 in Paris unterzeichneten Schlussakte der Konferenz der Bevollmächtigten der Vertragsparteien der Konvention (ABl. L 162 vom 18.6.1986, S. 33, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/1986/238/oj).
(3) ICCAT-Empfehlung für ein Pilotprojekt zur Aufzucht von Rotem Thun (Thunnus thynnus) in der Kantabrischen See.
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2024/1389/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)