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Document 32024R1044R(01)

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1044 der Kommission vom 27. März 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials (ABl. L, 2024/1044, 26.4.2024)

C/2024/6948

ABl. L, 2024/90598, 3.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1044/corrigendum/2024-10-03/oj (ES, DA, DE, EL, HR, PL, PT)

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1044/corrigendum/2024-10-03/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Reihe L


2024/90598

3.10.2024

Berichtigung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1044 der Kommission vom 27. März 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403 hinsichtlich der Muster für Veterinärbescheinigungen und der Muster für Veterinär-/amtliche Bescheinigungen für Verbringungen zwischen Mitgliedstaaten von Sendungen bestimmter Kategorien von Landtieren und ihres Zuchtmaterials

( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/1044, 26. April 2024 )

Seite 212, Anhang zur Ersetzung von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403, Kapitel 30 Muster OV/CAP-SEM-A-INTRA Teil II Nummer II.1.2.4 dritte Alternative:

Anstatt:

(1) Oder:

[II.1.2.4. Der in Teil I bezeichnete Samen von Schafen wurde von Tieren gewonnen, die seit ihrer Geburt ununterbrochen in einem Mitgliedstaat oder einer Zone desselben gehalten wurden, der/die in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 2.3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit dem Status eines vernachlässigbaren Risikos klassischer Scrapie aufgeführt ist.]]“

muss es heißen:

(1) Oder:

[II.1.2.4. Der in Teil I bezeichnete Samen von [Schafen] (1) [Ziegen] (1) wurde von Tieren gewonnen, die seit ihrer Geburt ununterbrochen in einem Mitgliedstaat oder einer Zone desselben gehalten wurden, der/die in Anhang VIII Kapitel A Teil A Nummer 2.3 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 mit dem Status eines vernachlässigbaren Risikos klassischer Scrapie aufgeführt ist.]]“

Seite 212, Anhang zur Ersetzung von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403, Kapitel 30 Muster OV/CAP-SEM-A-INTRA Teil II Nummer II.1.2.4 vierte Alternative:

Anstatt:

(1) Oder:

[II.1.2.4. Der in Teil I bezeichnete Samen von [Schafen] (1) [Ziegen] (1) wurde von Schafen mit dem Prionprotein-Genotyp ARR/ARR gewonnen.]]“

muss es heißen:

(1) Oder:

[II.1.2.4. Der in Teil I bezeichnete Samen von Schafen wurde von Schafen mit dem Prionprotein-Genotyp ARR/ARR gewonnen.]]“

Seite 302, Anhang zur Ersetzung von Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2021/403, Kapitel 45 Muster EQUI-SEM-A-INTRA Teil II Nummer II.2.8.2 Satz 2 Buchstabe b zweite Alternative:

Anstatt:

(2) Oder:

[(sofern der Status des auf die Infektion mit dem Virus der equinen viralen Arteritis serologisch positiv reagierenden Spenderhengstes als Nichtausscheider bestätigt wurde) Nummer II.2.7.2.2., der anhand eines aliquoten Teils des gesamten von dem Spenderhengst gewonnenen Samens, der 6 Monate vor dem Datum der Gewinnung des in Teil I bezeichneten Samens gezogen (7) wurde, durchgeführt wurde, und eine im Zeitraum der letzten 6 Monate dem Spenderhengst entnommene (7) Blutprobe reagierte bei einem Serumneutralisationstest auf Infektion mit dem Virus der equinen viralen Arteritis bei einer Serumverdünnung von mehr als 1:4 mit Positivbefund;]“

muss es heißen:

(2) Oder:

[(sofern der Status des auf die Infektion mit dem Virus der equinen viralen Arteritis serologisch positiv reagierenden Spenderhengstes als Nichtausscheider bestätigt wurde) Nummer II.2.7.2.2., der anhand eines aliquoten Teils des gesamten von dem Spenderhengst gewonnenen Samens, der höchstens 6 Monate vor dem Datum der Gewinnung des in Teil I bezeichneten Samens gezogen (7) wurde, durchgeführt wurde, und eine im Zeitraum der letzten 6 Monate dem Spenderhengst entnommene (7) Blutprobe reagierte bei einem Serumneutralisationstest auf Infektion mit dem Virus der equinen viralen Arteritis bei einer Serumverdünnung von mehr als 1:4 mit Positivbefund;]“


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/1044/corrigendum/2024-10-03/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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