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Document 32024R0362
Council Implementing Regulation (EU) 2024/362 of 22 January 2024 implementing Regulation (EU) No 36/2012 concerning restrictive measures in view of the situation in Syria
Durchführungsverordnung (EU) 2024/362 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Durchführungsverordnung (EU) 2024/362 des Rates vom 22. Januar 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
ST/17109/2023/INIT
ABl. L, 2024/362, 22.1.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/362/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Serie L |
2024/362 |
22.1.2024 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2024/362 DES RATES
vom 22. Januar 2024
zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 des Rates vom 18. Januar 2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen. |
(2) |
Der Rat ist nach wie vor zutiefst besorgt über die Lage in Syrien. Nach über einem Jahrzehnt ist der Konflikt in Syrien noch lange nicht beendet und verursacht nach wie vor großes Leid und politische Instabilität. |
(3) |
Der Rat stellt fest, dass das syrische Regime seine Repressionspolitik fortsetzt, und erachtet es als notwendig, die Wirksamkeit der bereits geltenden restriktiven Maßnahmen aufrechtzuerhalten und zu gewährleisten, indem die Maßnahmen weiterentwickelt werden, wobei ihr gezielter und differenzierter Ansatz erhalten bleibt und die humanitäre Lage der syrischen Bevölkerung berücksichtigt wird. Der Rat ist der Auffassung, dass bestimmte Kategorien von Personen und Organisationen aufgrund des spezifischen Kontexts in Syrien für die Wirksamkeit dieser restriktiven Maßnahmen besonders relevant sind. |
(4) |
Angesichts des Ernstes der Lage ist der Rat der Ansicht, dass sechs Personen und fünf Organisation in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden sollten. |
(5) |
Die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 22. Januar 2024.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
ANHANG
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird wie folgt geändert:
1. |
Die folgenden Einträge werden der Liste in Abschnitt „A. Personen in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 hinzugefügt:
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2. |
Die folgenden Organisationen werden in die Liste in Abschnitt „B. Organisationen“ des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen:
|
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2024/362/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)