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Document 32024D1813

    Beschluss (GASP) 2024/1813 des Rates vom 25. Juni 2024 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

    ST/10347/2024/INIT

    ABl. L, 2024/1813, 26.6.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1813/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1813/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Reihe L


    2024/1813

    26.6.2024

    BESCHLUSS (GASP) 2024/1813 DES RATES

    vom 25. Juni 2024

    zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS)

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 42 Absatz 4 und Artikel 43 Absatz 2,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 3. Juli 2013 hat der Rat den Beschluss 2013/354/GASP (1) angenommen, mit dem die EUPOL COPPS über den 1. Juli 2013 hinaus fortgesetzt wurde.

    (2)

    Am 28. Februar 2023 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee im Rahmen der koordinierten strategischen Überprüfung der EUPOL COPPS und der EU BAM Rafah übereingekommen, dass die beiden Missionen jeweils um ein Jahr bis zum 30. Juni 2025 verlängert werden sollten.

    (3)

    Am 26. Juni 2023 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2023/1302 (2) angenommen, mit dem die EUPOL COPPS bis zum 30. Juni 2024 verlängert wurde.

    (4)

    In seinen Schlussfolgerungen vom 21.-22. März 2024 erklärte der Europäische Rat, dass die Europäische Union weiterhin entschieden für einen dauerhaften und tragfähigen Frieden auf der Grundlage der Zweistaatenlösung eintritt und Palästinenser und Israelis das gleiche Recht haben, in Sicherheit, Würde und Frieden zu leben. Der Europäische Rat wies ferner darauf hin, dass die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) und die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes am Grenzübergang Rafah (EU BAM Rafah) gestützt auf diesen Grundsatz eine wichtige Rolle bei der Unterstützung eines künftigen palästinensischen Staates spielen können. Der Europäische Rat wies in seinen Schlussfolgerungen vom 17. und 18. April 2024 auf diese Schlussfolgerungen hin.

    (5)

    In Anbetracht der von Israel und der Palästinensischen Behörde vorgelegten Informationen sollte die EUPOL COPPS zum jetzigen Zeitpunkt um ein Jahr, das heißt bis zum 30. Juni 2025, verlängert werden.

    (6)

    Der Beschluss 2013/354/GASP sollte daher entsprechend geändert werden.

    (7)

    Die EUPOL COPPS wird in einer Lage durchgeführt, die sich verschlechtern kann und die Verwirklichung der Ziele des auswärtigen Handelns der Union nach Artikel 21 des Vertrags behindern könnte —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2013/354/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    In Artikel 12 Absatz 1 wird folgender Unterabsatz angefügt:

    „Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der EUPOL COPPS für den Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 beläuft sich auf 13 246 928,92 EUR.“

    2.

    Artikel 15 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

    „Er gilt bis zum 30. Juni 2025.“

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Er gilt ab dem 1. Juli 2024.

    Geschehen zu Luxemburg am 25. Juni 2024.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    H. LAHBIB


    (1)  Beschluss 2013/354/GASP des Rates vom 3. Juli 2013 über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 185 vom 4.7.2013, S. 12).

    (2)  Beschluss (GASP) 2023/1302 des Rates vom 26. Juni 2023 zur Änderung des Beschlusses 2013/354/GASP über die Polizeimission der Europäischen Union für die Palästinensischen Gebiete (EUPOL COPPS) (ABl. L 161 vom 27.6.2023, S. 62).


    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/1813/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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