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Document 32024D0829

Beschluss (EU) 2024/829 des Rates vom 4. März 2024 über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola

ST/10942/2023/INIT

ABl. L, 2024/829, 8.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/829/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/829/oj

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Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2024/829

8.3.2024

BESCHLUSS (EU) 2024/829 DES RATES

vom 4. März 2024

über den Abschluss — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 207 Absatz 4 Unterabsatz 1 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 6 Unterabsatz 2 Buchstabe a Ziffer v,

auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

nach Zustimmung des Europäischen Parlaments (1),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Im Einklang mit dem Beschluss (EU) 2023/2209 des Rates (2), wurde das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (im Folgenden „Abkommen“) vorbehaltlich seines Abschlusses zu einem späteren Zeitpunkt am 17. November 2023 unterzeichnet.

(2)

Gemäß Artikel 55 begründet das Abkommen innerhalb der Union keine anderen Rechte oder Pflichten für Personen als die zwischen den Vertragsparteien nach dem Völkerrecht geschaffenen Rechte oder Pflichten.

(3)

Das Abkommen sollte genehmigt werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Abkommen zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (im Folgenden „Abkommen“) (3) wird im Namen der Union genehmigt.

Artikel 2

Der Präsident des Rates nimmt die Notifikation gemäß Artikel 57 Absatz 2 des Abkommens im Namen der Union vor (4).

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 4. März 2024.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

A. VERLINDEN


(1)  Zustimmung vom 7. Februar 2024 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(2)  Beschluss (EU) 2023/2209 des Rates vom 9. Oktober 2023 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — des Abkommens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen zwischen der Europäischen Union und der Republik Angola (ABl. L, 2023/2209, 17.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2209/oj).

(3)  Der Wortlaut des Abkommens ist in ABl. L, 2024/830, 8.3.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/agree/2024/830/oj veröffentlicht.

(4)  Das Datum des Inkrafttretens des Abkommens wird durch das Generalsekretariat des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.


ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/829/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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