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Document 32024B2342

    Beschluss (EU) 2024/2342 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022

    ABl. L, 2024/2342, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2342/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2342/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Reihe L


    2024/2342

    10.10.2024

    BESCHLUSS (EU) 2024/2342 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 11. April 2024

    über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf die endgültige Jahresrechnung der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) für das Haushaltsjahr 2022,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2022, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 22. Februar 2024 zu der der Agentur für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zu erteilenden Entlastung (06180/2024 – C9-0107/2024),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2016/794 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) und zur Ersetzung und Aufhebung der Beschlüsse 2009/371/JI, 2009/934/JI, 2009/935/JI, 2009/936/JI und 2009/968/JI des Rates (4), insbesondere auf Artikel 60,

    gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0119/2024),

    1.

    erteilt der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Agentur für das Haushaltsjahr 2022;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol), dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Die Präsidentin

    Roberta METSOLA

    Der Generalsekretär

    Alessandro CHIOCCHETTI


    (1)   ABl. C, C/2023/594, 27.10.2023.

    (2)   ABl. C, C/2023/112, 12.10.2023.

    (3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

    (4)   ABl. L 135 vom 24.5.2016, S. 53.

    (5)   ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2342/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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