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Document 32024B2237
Decision (EU) 2024/2237 of the European Parliament of 11 April 2024 on discharge in respect of the implementation of the general budget of the European Union for the financial year 2022, Section V – Court of Auditors
Beschluss (EU) 2024/2237 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan V — Rechnungshof
Beschluss (EU) 2024/2237 des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan V — Rechnungshof
ABl. L, 2024/2237, 10.10.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2237/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
Amtsblatt |
DE Reihe L |
2024/2237 |
10.10.2024 |
BESCHLUSS (EU) 2024/2237 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS
vom 11. April 2024
über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022, Einzelplan V — Rechnungshof
DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,
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gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (1), |
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unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 (COM(2023)0391 — C9-0252/2023) (2), |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs an die Entlastungsbehörde über die im Jahr 2022 durchgeführten internen Prüfungen, |
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unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022 zusammen mit den Antworten der Organe (3), |
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unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4), |
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gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, |
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gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (5), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262, |
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gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung, |
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unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0074/2024), |
1. |
erteilt dem Generalsekretär des Rechnungshofs Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2022; |
2. |
legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder; |
3. |
beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen. |
Die Präsidentin
Roberta METSOLA
Der Generalsekretär
Alessandro CHIOCCHETTI
(2) ABl. C, C/2023/2, 12.10.2023.
(3) ABl. C, C/2023/103, 4.10.2023.
ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2024/2237/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)