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Document 32023R2431
Commission Regulation (EU) 2023/2431 of 24 October 2023 amending Regulation (EU) No 1089/2010 implementing Directive 2007/2/EC of the European Parliament and of the Council as regards interoperability of spatial data sets and services
Verordnung (EU) 2023/2431 der Kommission vom 24. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
Verordnung (EU) 2023/2431 der Kommission vom 24. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
C/2023/7032
ABl. L, 2023/2431, 30.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2431/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
Amtsblatt |
DE Serie L |
2023/2431 |
30.10.2023 |
VERORDNUNG (EU) 2023/2431 DER KOMMISSION
vom 24. Oktober 2023
zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1), insbesondere Artikel 7 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
In der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission (2) sind die Anforderungen für die technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen festgelegt, einschließlich der Definition von Codelisten und der entsprechenden zulässigen Werte für Attribute und Assoziationsrollen von Objektarten und Datentypen. |
(2) |
In den Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Richtlinie 2007/2/EG (3) äußerte die Kommission Bedenken hinsichtlich der Komplexität und Umsetzbarkeit der Bestimmungen über die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten. Daraufhin wurde die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 überprüft, und es fanden mehrere Konsultationsrunden mit Sachverständigen statt, bei denen festgestellt wurde, dass einige Vereinfachungen und Klarstellungen erforderlich sind, um die Umsetzung zu erleichtern. Mit diesem Änderungsrechtsakt sollen die von dem gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschuss ermittelten, erörterten und gebilligten technischen Änderungen und Vereinfachungen umgesetzt werden. Die Umsetzung sollte einfacher und weniger aufwendig gestaltet werden, ohne die Vorteile der Standardisierung und Interoperabilität zu verlieren. |
(3) |
Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte geändert werden, um klarzustellen, dass keine Werte für Attribute angegeben werden müssen, wenn sie nicht vorhanden sind. Dadurch wird das Konzept der „Voidability“ weiter präzisiert und werden Fehlinterpretationen vermieden. |
(4) |
Eine wesentliche Vereinfachung ist die Streichung aller Codelisten- und Enumerationswerte aus der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010, sodass diese Werte regelmäßiger im Einklang mit dem technischen und technologischen Fortschritt aktualisiert werden können. Darüber hinaus sollten Angleichungen an Codelisten erfolgen, die im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften der Union oder von internationalen Organisationen erstellt wurden. Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte geändert werden, um eine Bezugnahme auf ein Register aufzunehmen, das von den Dienststellen der Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle) mit Unterstützung der bestehenden Sachverständigengruppe zu führen ist und in dem die Codelistenwerte verwaltet werden sollten. Da sich die Fachterminologie im Laufe der Zeit weiterentwickelt, würde diese Änderung den Umgang mit Änderungen der Codelisten und ihrer Werte flexibler machen und beschleunigen. |
(5) |
Anhang II Abschnitt 1.3.4 „Andere Koordinatenreferenzsysteme“ der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte geändert werden, um zusätzliche Koordinatenreferenzsysteme (CRS) zuzulassen. Diese Bestimmung würde den Umsetzungsaufwand verringern, z. B. wenn die Mitgliedstaaten ihr nationales CRS in die unterstützte CRS-Liste aufnehmen, sodass sie Daten nicht mehr sowohl in ihrem nationalen CRS als auch in einem CRS gemäß der Richtlinie 2007/2/EG erstellen und pflegen müssen. Um den Umsetzungs- und Pflegeaufwand weiter zu verringern, sollten die Dienststellen der Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle) mit Unterstützung der bestehenden Sachverständigengruppe ein CRS-Register, einschließlich ihrer Definitions- und Transformationsparameter, einrichten und betreiben. |
(6) |
Einige kleinere Anpassungen der Anhänge I, II, III und IV sollten vorgenommen werden, um der technologischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Kohärenz der Geodatenanforderungen mit den Entwicklungen in den einschlägigen thematischen Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Am dringendsten notwendig ist eine Harmonisierung mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) über Industrieemissionen. |
(7) |
Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte daher entsprechend geändert werden. |
(8) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
|
2. |
Artikel 4 wird wie folgt geändert:
|
3. |
Artikel 6 erhält folgende Fassung: „Artikel 6 Codelisten für Geodatensätze (1) In den in dieser Verordnung enthaltenen Codelisten werden die mehrsprachigen Lexika festgelegt, die für die Schlüsselmerkmale gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2007/2/EG zu verwenden sind. (2) Die Kommission erstellt und betreibt auf Unionsebene ein INSPIRE-Codelisten-Register zur Verwaltung und Veröffentlichung der Werte, die in den in Absatz 1 genannten Codelisten enthalten sind. (3) Die Kommission wird bei der Pflege und Aktualisierung der Werte der Codelisten durch die INSPIRE-Sachverständigengruppe der Kommission unterstützt. (4) Codelisten müssen einem der folgenden Typen entsprechen:
(5) Codelisten können hierarchisch aufgebaut sein. Werte von hierarchischen Codelisten können einem übergeordneten allgemeineren Wert zugeordnet sein. (6) Gibt ein Datenanbieter für ein Attribut, dessen Typ einer Codeliste gemäß Absatz 4 Buchstaben b, c oder d entspricht, einen Wert an, der im INSPIRE-Codelisten-Register nicht genannt ist, so werden dieser Wert sowie seine Definition und Bezeichnung über ein anderes Register verfügbar gemacht.“ |
4. |
In Artikel 7 wird folgender Absatz 2a eingefügt: „(2a) In jeder zur Kodierung von Geodaten verwendeten Kodierungsregel ist auch anzugeben, ob und wie Attribute und Assoziationsrollen darzustellen sind, für die ein entsprechender Wert zwar existiert, aber nicht in den von einem Mitgliedstaat gepflegten Geodatensätzen enthalten ist oder nicht zu vertretbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden kann.“ |
5. |
Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert. |
6. |
Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert. |
7. |
Anhang III wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert. |
8. |
Anhang IV wird gemäß Anhang IV dieser Verordnung geändert. |
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 24. Oktober 2023
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1.
(2) Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11).
(3) Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Bewertung zum Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (Bericht gemäß Artikel 23 der Richtlinie), SWD(2016) 273 final.
(4) Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 1).
(5) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).
ANHANG I
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
Abschnitt 1 erhält folgende Fassung: „1. TYPEN, DIE IN EUROPÄISCHEN UND INTERNATIONALEN NORMEN DEFINIERT SIND Die nachfolgenden in Attributen oder Assoziationsrollen von Objektarten oder Geodatentypen verwendeten allgemeinen Typen werden wie angegeben definiert:
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2. |
Abschnitt 3 wird gestrichen. |
3. |
Abschnitt 4 erhält folgende Fassung: „4. GEMEINSAME CODELISTEN 4.1. Vertikale Position (VerticalPositionValue) Die relative vertikale Position eines Geo-Objekts. 4.2. Status des Netzwerkelements (ConditionOfFacilityValue) Status eines Netzwerkelementes hinsichtlich seiner Fertigstellung und Verwendung. 4.3. Ländercode (CountryCode) Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union festgelegt. 4.4. Gesetzgebungsebene (LegislationLevelValue) Die Ebene, auf der ein Rechtsakt oder Abkommen angenommen wurde. 4.5. Funktion der Stelle (PartyRoleValue) Funktionen der an einer Ressource beteiligten oder für sie zuständigen Stellen. Die Werte für diese Codeliste umfassen die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern angegebener Codelisten:
4.6. Standardbezeichnungen für Klima- und Wetterprognosen (CFStandardNamesValue) Definitionen von in der Meteorologie und Ozeanografie beobachteten Erscheinungen. 4.7. Geschlecht (GenderValue) Geschlecht einer Person oder Personengruppe.“ |
4. |
Abschnitt 5.3 erhält folgende Fassung: „5.3. Codelisten 5.3.1. Verbindungsart (ConnectionTypeValue) Verbindungsarten zwischen verschiedenen Netzen. 5.3.2. Segmentrichtung (LinkDirectionValue) Eine Liste von Werten für Richtungen im Verhältnis zu einem Segment.“ |
5. |
Abschnitt 7.2.3 erhält folgende Fassung: „7.2.3. Codelisten 7.2.3.1. Prozessparameterbezeichnung (ProcessParameterNameValue) Eine Codeliste mit Bezeichnungen von Prozessparametern.“ |
6. |
In Abschnitt 7.3 werden die folgenden Abschnitte 7.3.1.8, 7.3.1.9 und 7.3.1.10 angefügt: „7.3.1.8. Abstrakte beobachtbare Eigenschaft (AbstractObservableProperty) Eine abstrakte Klasse, die eine beobachtbare Eigenschaft (oder Erscheinung) darstellt. Dieser Typ ist abstrakt. Attribute des Datentyps AbstractObservableProperty
7.3.1.9. Verbundene beobachtbare Eigenschaft (CompositeObservableProperty) Ein Verbund mehrerer beobachtbarer Eigenschaften. Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs AbstractObservableProperty. Attribute des Datentyps CompositeObservableProperty.
Assoziationsrollen des Datentyps CompositeObservableProperty
7.3.1.10. Beobachtbare Eigenschaft (ObservableProperty) Stellt eine einzige beobachtbare Eigenschaft dar, z. B. ‚Temperatur‘. Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs AbstractObservableProperty. Attribute des Datentyps ObservableProperty
Assoziationsrollen des Datentyps ObservableProperty
|
7. |
Abschnitt 7.3.2 wird gestrichen. |
8. |
Abschnitt 7.3.3 erhält folgende Fassung: „7.3.3. Codelisten 7.3.3.1. Erscheinungsart (PhenomenonTypeValue) Eine Codeliste von Erscheinungen (z. B. Temperatur, Windgeschwindigkeit). Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten:
7.3.3.2. Statistische Funktionen (StatisticalFunctionTypeValue) Eine Codeliste statistischer Funktionen (z. B. Höchstwert, Mindestwert, Mittelwert). 7.3.3.3 Vergleichsoperator (ComparisonOperatorValue) Eine Codeliste der Vergleichsoperatoren (z. B. größer als, kleiner als, gleich).“ |
ANHANG II
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
Abschnitt 1.3.4 erhält folgende Fassung: „1.3.4. Andere Koordinatenreferenzsysteme In folgenden Ausnahmefällen können andere als die in 1.3.1, 1.3.2 oder 1.3.3 aufgeführten Koordinatenreferenzsysteme verwendet werden:
Die zur Beschreibung dieser anderen Koordinatenreferenzsysteme sowie zu Konversions- und Umwandlungszwecken erforderlichen geodätischen Codes und Parameter sind zu dokumentieren; außerdem ist gemäß EN ISO 19111 und ISO 19127 ein Identifikator in einem von der Kommission eingerichteten und betriebenen Register für Koordinatensysteme zu entwickeln. Die Kommission wird bei der Pflege und Aktualisierung der Register für Koordinatensysteme durch die INSPIRE-Sachverständigengruppe der Kommission unterstützt.“ |
2. |
Abschnitt 3.3 erhält folgende Fassung: „3.3. Codelisten 3.3.1. Genus (GrammaticalGenderValue) Das grammatikalische Geschlecht einer geografischen Bezeichnung. 3.3.2. Numerus (GrammaticalNumberValue) Die grammatikalische Zahl einer geografischen Bezeichnung. 3.3.3. Namensstatus (NameStatusValue) Der Status einer geografischen Bezeichnung, der anzeigt, inwieweit der Bezeichnung hinsichtlich ihrer Standardisierung und/oder Aktualität vertraut werden kann. 3.3.4. Art des benannten Ortes (NamedPlaceTypeValue) Die Art des benannten Ortes. 3.3.5. Ortsüblichkeit (NativenessValue) Die Ortsüblichkeit einer geografischen Bezeichnung.“ |
3. |
Abschnitt 4.2.3 wird gestrichen. |
4. |
Abschnitt 4.2.4 erhält folgende Fassung: „4.2.4. Codelisten 4.2.4.1 Verwaltungshierarchieebene (AdministrativeHierarchyLevel) Die Ebenen in der nationalen Verwaltungshierarchie. Diese Codeliste stellt die entsprechende Ebene innerhalb der hierarchischen Pyramide der Verwaltungsstrukturen auf der Grundlage einer geometrischen Aggregation von Gebieten dar und beschreibt nicht notwendigerweise eine Rangfolge zwischen den beteiligten Verwaltungsbehörden. 4.2.4.2. Rechtsstatus (LegalStatusValue) Beschreibung des Rechtsstatus von Verwaltungsgrenzen. 4.2.4.3. Technischer Status (TechnicalStatusValue) Beschreibung des technischen Status von Verwaltungsgrenzen.“ |
5. |
Abschnitt 4.3.3 erhält folgende Fassung: „4.3.3. Codelisten 4.3.3.1. Art des Basisliniensegments (BaselineSegmentTypeValue) Die zur Messung der Breite des Küstenmeeres verwendeten Arten von Basislinien. 4.3.3.2. Art der Meereszone (MaritimeZoneTypeValue) Art der Meereszone.“ |
6. |
Abschnitt 5.2.1 Tabelle 2 erhält folgende Fassung:
|
7. |
Abschnitt 5.4 erhält folgende Fassung: „5.4. Codelisten 5.4.1. Geometrie-Methode (GeometryMethodValue) Beschreibung, wie und von wem diese geografische Lage der Adresse geschaffen oder abgeleitet wurde. 5.4.2. Geometrie-Spezifikation (GeometrySpecificationValue) Angaben über die zur Schaffung oder Ableitung dieser geografischen Lage der Adresse verwendete Spezifikation. 5.4.3. Art des Locator-Bezeichners (LocatorDesignatorTypeValue) Beschreibung der Semantik des Locator-Bezeichners. 5.4.4. Locator-Ebene (LocatorLevelValue) Die Ebene, auf die der Locator verweist. 5.4.5. Art des Locator-Namens (LocatorNameTypeValue) Beschreibung der Semantik des Locator-Namens. 5.4.6. Art des Namensteils (PartTypeValue) Eine Klassifikation des Namensteils nach seiner Semantik im vollständigen Namen des Verkehrswegs. 5.4.7. Status (StatusValue) Aktuelle Gültigkeit der Adresse oder Adresskomponente in der realen Welt.“ |
8. |
Abschnitt 6.2 erhält folgende Fassung: „6.2. Codelisten 6.2.1. Ebene des Katasterbezirks (CadastralZoningLevelValue) Hierarchieebenen des Katasterbezirks.“ |
9. |
Abschnitt 7.3.2 wird gestrichen. |
10. |
Abschnitt 7.3.3 erhält folgende Fassung: „7.3.3. Codelisten 7.3.3.1. Zugangsbeschränkung (AccessRestrictionValue) Arten der Zugangsbeschränkung für ein Verkehrselement. 7.3.3.2. Beschränkungsart (RestrictionTypeValue) Mögliche Beschränkungen in Bezug auf Fahrzeuge, die Zugang zu einem Verkehrselement haben. 7.3.3.3. Beförderungsart (TransportTypeValue) Mögliche Arten von Verkehrsnetzen.“ |
11. |
Abschnitt 7.4.1.3 Tabelle 2 erhält folgende Fassung:
|
12. |
Abschnitt 7.4.2 erhält folgende Fassung: „7.4.2. Codelisten 7.4.2.1. Flugplatzkategorie (AerodromeCategoryValue) Mögliche Flugplatzkategorien nach Umfang und Bedeutung der Flugdienste, die vom und zum Flugplatz angeboten werden. 7.4.2.2. Flugplatztyp (AerodromeTypeValue) Ein Code, der Auskunft darüber gibt, ob ein bestimmtes Objekt ein Flugplatz oder ein Heliport ist. 7.4.2.3. Flugverkehrsstreckenverbindungsklasse (AirRouteLinkClassValue) Die Art der Flugverkehrsstrecke aus navigationstechnischer Sicht. 7.4.2.4. Art der Flugverkehrsstrecke (AirRouteTypeValue) Die Klassifikation der Flugstrecke als ATS-Strecke oder Nordatlantikstrecke. 7.4.2.5. Luftnutzungsbeschränkung (AirUseRestrictionValue) Die Nutzungsbeschränkungen für ein Objekt im Luftverkehrsnetz. 7.4.2.6. Art des Luftraums (AirspaceAreaTypeValue) Anerkannte Arten von Lufträumen. 7.4.2.7. Art der Navigationshilfe (NavaidTypeValue) Arten von Navigationsdiensten. 7.4.2.8. Funktion des Punkts (PointRoleValue) Funktion des Mittellinienpunkts der Landebahn. 7.4.2.9. Art der Landebahn (RunwayTypeValue) Ein Code, der eine Unterscheidung zwischen Landebahnen für Flugzeuge und FATO für Hubschrauber ermöglicht. 7.4.2.10. Oberflächenbelag (SurfaceCompositionValue) Ein Code, der die Art des Oberflächenbelags anzeigt.“ |
13. |
Abschnitt 7.5.2 erhält folgende Fassung: „7.5.2. Codelisten 7.5.2.1. Art der Seilbahn (CablewayTypeValue) Die möglichen Arten des Seilbahntransports.“ |
14. |
In Abschnitt 7.6.1.7 wird die Tabelle Attribute der Objektart RailwayLink gestrichen. |
15. |
Abschnitt 7.6.2 wird gestrichen. |
16. |
Abschnitt 7.6.3 erhält folgende Fassung: „7.6.3. Codelisten 7.6.3.1. Art des Bahnknotenpunkts (FormOfRailwayNodeValue) Die möglichen Funktionen eines Bahnknotenpunkts im Schienennetz. 7.6.3.2. Schienenverkehrstyp (RailwayTypeValue) Die möglichen Arten des Schienenverkehrs. 7.6.3.3. Schienennutzung (RailwayUseValue) Die möglichen Nutzungsarten von Bahngleisen. 7.6.3.4. Mindest- oder Höchstzahl von Bahngleisen (MinMaxTrackValue) Werte, die anzeigen, ob die Anzahl der Gleise als Höchst-, Mindest- oder Mittelwert angegeben wird. 7.6.3.5. Spurweitenkategorie (TrackGaugeCategoryValue) Die möglichen Kategorien von Bahngleisen hinsichtlich ihrer Standardspurweite.“ |
17. |
Abschnitt 7.7.2 wird gestrichen. |
18. |
Abschnitt 7.7.3 erhält folgende Fassung: „7.7.3. Codelisten 7.7.3.1. Geländebedingungen (AreaConditionValue) Geschwindigkeitsbegrenzung in Abhängigkeit von den Geländebedingungen. 7.7.3.2. Art des Straßenknotenpunkts (FormOfRoadNodeValue) Funktionen von Knotenpunkten. 7.7.3.3. Nutzungsart der Straße (FormOfWayValue) Klassifikation auf der Grundlage physischer Eigenschaften des Straßenabschnitts. 7.7.3.4. Straßenteil (RoadPartValue) Angabe des Teils einer Straße, auf den sich der Wert eines Maßes bezieht. 7.7.3.5. Art des Servicegeländes (RoadServiceTypeValue) Arten von Servicegeländen. 7.7.3.6. Kategorie der Straßenbefestigung (RoadSurfaceCategoryValue) Werte, die angeben, ob eine Straße befestigt ist oder nicht. 7.7.3.7. Serviceeinrichtung (ServiceFacilityValue) Mögliche Serviceeinrichtungen, die auf einem Servicegelände zur Verfügung stehen. 7.7.3.8. Quelle der Geschwindigkeitsbegrenzung (SpeedLimitSourceValue) Mögliche Quellen von Geschwindigkeitsbegrenzungen. 7.7.3.9. Fahrzeugtyp (VehicleTypeValue) Mögliche Arten von Fahrzeugen. 7.7.3.10. Witterungsbedingung (WeatherConditionValue) Werte zur Angabe der Witterungsbedingungen, die einen Einfluss auf die Gültigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen haben. 7.7.3.11 Funktionsklasse der Straße (FunctionalRoadClassValue) Werte der Funktionsklassifikation der Straße. Diese Klassifikation beruht auf der Bedeutung der Funktion, die der Straße im Straßenverkehrsnetz zukommt. 7.7.3.12. Mindest- oder Höchstzahl der Fahrstreifen (MinMaxLaneValue) Werte, die anzeigen, ob die Anzahl der Fahrstreifen die Höchstzahl, die Mindestzahl oder den Mittelwert darstellt. 7.7.3.13. Art der Geschwindigkeitsbegrenzung (SpeedLimitMinMaxValue) Mögliche Werte zur Angabe der Art einer Geschwindigkeitsbegrenzung.“ |
19. |
In Abschnitt 7.8.1.13 Unterabsatz 2 wird der Satz „Dieser Typ ist abstrakt.“ gestrichen. |
20. |
Abschnitt 7.8.2 wird gestrichen. |
21. |
Abschnitt 7.8.3 erhält folgende Fassung: „7.8.3. Codelisten 7.8.3.1. Fährnutzung (FerryUseValue) Transportarten, die mit einer Fähre ausgeführt werden. 7.8.3.2. Art des Wasserstraßenknotenpunkts (FormOfWaterwayNodeValue) Funktion eines Wasserstraßenknotenpunkts im Wasserstraßenverkehrsnetz. 7.8.3.3. CEMT-Klasse (CEMTClassValue) Klassifikation von Binnenwasserstraßen gemäß der CEMT-Resolution Nr. 92/2 (Europäische Verkehrsministerkonferenz).“ |
22. |
Abschnitt 8.3.1.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
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23. |
Abschnitt 8.4.2 erhält folgende Fassung: „8.4.2. Codelisten 8.4.2.1. Hydro-Knotenpunkt-Kategorie (HydroNodeCategoryValue) Legt für die unterschiedlichen Arten hydrografischer Netzknotenpunkte die zugehörige Kategorie fest.“ |
24. |
Abschnitt 8.5.1.3 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
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25. |
Der letzte Satz in Abschnitt 8.5.1.3 erhält folgende Fassung: „Einschränkungen der Objektart DrainageBasin Ein Flusseinzugsgebiet kann nicht in einem anderen Einzugsgebiet enthalten sein. Das Geometrie-Attribut muss vom Typ GM_Surface oder GM_MultiSurface sein.“ |
26. |
Abschnitt 8.5.3 wird gestrichen. |
27. |
Abschnitt 8.5.4 erhält folgende Fassung: „8.5.4. Codelisten 8.5.4.1. Art der Überleitung (CrossingTypeValue) Arten der künstlichen Überleitung in Wasserläufen. 8.5.4.2. Hydrologische Beständigkeit (HydrologicalPersistenceValue) Kategorien der hydrologischen Beständigkeit eines Gewässers. 8.5.4.4. Küstenart (ShoreTypeValue) Kategorien der Beschaffenheit von Küstenregionen. 8.5.4.5. Wasserstand (WaterLevelValue) Die Gezeitenhöhe/der Wasserstand, auf den sich Tiefen und Höhen beziehen. 8.5.4.6. Ursprung (OriginValue) Eine Codeliste, die hydrografische ‚Ursprungs‘-Kategorien für verschiedene hydrografische Objekte bestimmt (‚natürlich‘, ‚künstlich‘).“ |
28. |
Abschnitt 9.1.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
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29. |
Die Tabelle in Abschnitt 9.2.1 erhält folgende Fassung:
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30. |
Abschnitt 9.3 wird gestrichen. |
31. |
Abschnitt 9.4 erhält folgende Fassung: „9.4. Codelisten 9.4.1. Bezeichnungsschema (DesignationSchemeValue) Das Schema, das dazu verwendet wird, den Schutzgebieten einen Schutzgebietstyp zuzuordnen. Die Codeliste kann von den Mitgliedstaaten erweitert werden. 9.4.2. Kennzeichnung (DesignationValue) Klassifikations- und Kennzeichnungsarten verschiedener Schemata. Diese Codeliste umfasst die Werte der in den Abschnitten 9.4.3–9.4.8 angegebenen Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten: 9.4.3. IUCN-Kennzeichnung (IUCNDesignationValue) Eine Codeliste für das Klassifikationssystem der International Union for the Conservation of Nature. 9.4.4. National-Monuments-Record-Kennzeichnung (NationalMonumentsRecordDesignationValue) Eine Codeliste für das Klassifikationssystem des National Monuments Record. 9.4.5. Natura2000-Kennzeichnung (Natura2000DesignationValue) Eine Codeliste für das Bezeichnungssystem Natura2000 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (*1) (Habitat-Richtlinie). 9.4.6. Ramsar-Kennzeichnung (RamsarDesignationValue) Eine Codeliste für das Bezeichnungssystem nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention). 9.4.7. Kennzeichnung nach dem Unesco-Programm ‚Der Mensch und die Biosphäre‘ (UNESCOManAndBiosphereProgrammeDesignationValue) Eine Codeliste für das Klassifikationssystem ‚Der Mensch und die Biosphäre‘. 9.4.8. Unesco-Welterbe-Kennzeichnung (UNESCOWorldHeritageDesignationValue) Eine Codeliste für das Bezeichnungssystem des Welterbekomitees. 9.4.9. Klassifikation von Schutzgebieten (ProtectionClassificationValue) Die Klassifikation von Schutzgebieten nach Schutzzwecken. (*1) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).“ " |
(*1) Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).“ “
ANHANG III
Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
Abschnitt 1.3.1. erhält folgende Fassung: „1.3.1. Codelisten 1.3.1.1. Höhenlageneigenschaftstyp (ElevationPropertyTypeValue) Codeliste, die die gemessene oder berechnete Höhenlageneigenschaft bestimmt. 1.3.1.2. Oberflächentyp (SurfaceTypeValue) Codeliste, die die Geländeoberfläche hinsichtlich ihrer relativen Verbundenheit mit der reinen Erdoberfläche bestimmt.“ |
2. |
Abschnitt 1.5.3 wird gestrichen. |
3. |
Abschnitt 1.5.4 erhält folgende Fassung: „1.5.4. Codelisten 1.5.4.1. Bruchkantentyp (BreakLineTypeValue) Liste der aufgrund der physischen Merkmale der betreffenden Bruchkante [in der Geländeoberfläche] möglichen Typenwerte für Bruchkanten. 1.5.4.2. Höhenlagenpunkt-Klassifizierung (SpotElevationClassValue) Mögliche Klassifizierungswerte für Höhenlagenpunkte nach der LAS-Spezifikation der Amerikanischen Gesellschaft für Fotogrammetrie und Fernerkundung (ASPRS). 1.5.4.3. Höhenlagenpunkttyp (SpotElevationTypeValue) Mögliche Werte für Höhenlagenpunkte, die markante Stellen im Gelände beschreiben. 1.5.4.4. Höhenlinientyp (ContourLineTypeValue) Liste der möglichen Kategorien von Höhenlinien aufgrund des Äquidistanzparameters des Datensatzes.“ |
4. |
Abschnitt 2.3.2 erhält folgende Fassung: „2.3.2. Codelisten 2.3.2.1. Bodenbedeckungsklasse (LandCoverClassValue) Codeliste oder Klassifikation der Bodenbedeckung.“ |
5. |
In Abschnitt 2.4.1.2 wird die folgende Tabelle angefügt: „Assoziationsrollen der Objektart LandCoverUnit
|
6. |
Im ersten Satz in Abschnitt 2.6 werden die Wörter „das Attribut onlineDescription“ durch die Wörter „das Attribut externalDescription“ ersetzt. |
7. |
Abschnitt 3.4 erhält folgende Fassung: „3.4. Codelisten 3.4.1. Interpolationsmethode (InterpolationMethodValue) Liste der Codes zur Bezeichnung der Interpolationsmethoden, die zur Auswertung von Orthofoto-Coverages verwendet werden können.“ |
8. |
Abschnitt 4.2.3 erhält folgende Fassung: „4.2.3. Codelisten 4.2.3.1. Art des anthropogenen geomorphologischen Merkmals (AnthropogenicGeomorphologicFeatureTypeValue) Arten von anthropogenen geomorphologischen Merkmalen. 4.2.3.2. Bohrungszweck (BoreholePurposeValue) Zweck, zu dem ein Bohrloch gebohrt wurde. 4.2.3.3. Art der Sammlung (CollectionTypeValue) Arten von Sammlungen geologischer und geophysikalischer Objekte. 4.2.3.4. Bedeutung des Bestandteils (CompositionPartRoleValue) Bedeutung eines Bestandteils (CompositionPart) innerhalb einer geologischen Einheit. 4.2.3.5. Bildungsraum und Bildungsmilieu (EventEnvironmentValue) Begriffe zur Bestimmung des physikalisch-chemischen Umfelds, in dem geologische Ereignisse stattfinden. 4.2.3.6. Bildungsprozess (EventProcessValue) Begriffe zur Bestimmung des oder der während des geologischen Ereignisses aufgetretene(n) Prozesse(s). 4.2.3.7. Art der Verwerfung (FaultTypeValue) Begriffe zur Beschreibung von Verwerfungen. 4.2.3.8. Art der Faltung (FoldProfileTypeValue) Begriffe zur Beschreibung der Art der Faltung. 4.2.3.9. Geochronologische Epoche (GeochronologicEraValue) Begriffe zur Beschreibung anerkannter geologischer Zeitabschnitte. 4.2.3.10. Art der geologischen Einheit (GeologicUnitTypeValue) Begriffe zur Beschreibung der Art der geologischen Einheit. 4.2.3.11. Geomorphologische Aktivität (GeomorphologicActivityValue) Begriffe zur Angabe des Aktivitätszustands eines geomorphologischen Merkmals. 4.2.3.12. Lithologie (LithologyValue) Begriffe zur Beschreibung der Gesteinseigenschaften. 4.2.3.13. Bezugsebene (MappingFrameValue) Begriffe zur Angabe der Bezugsebene, auf die sich das MappedFeature bezieht. 4.2.3.14. Art des natürlichen geomorphologischen Merkmals (NaturalGeomorphologicFeatureTypeValue) Begriffe zur Beschreibung der Art des natürlichen geomorphologischen Merkmals. 4.2.3.15. Thematische Klasse (ThematicClassValue) Werte für die thematische Klassifizierung geologischer Merkmale. 4.2.3.16. Thematische Klassifikation (ThematicClassificationValue) Liste thematischer Klassifikationen für geologische Merkmale.“ |
9. |
Abschnitt 4.3.2 erhält folgende Fassung: „4.3.2. Codelisten 4.3.2.1. Art der geophysikalischen Kampagne (CampaignTypeValue) Art der geophysikalischen Kampagne. 4.3.2.2. Name des Netzes (NetworkNameValue) Bezeichnung des geophysikalischen Netzes. 4.3.2.3. Art der Plattform (PlatformTypeValue) Plattform, auf der die Daten erfasst wurden. 4.3.2.4. Profilart (ProfileTypeValue) Art des geophysikalischen Profils. 4.3.2.5. Stationsrang (StationRankValue) Rang einer geophysikalischen Station. 4.3.2.6. Stationsart (StationTypeValue) Art der geophysikalischen Station. 4.3.2.7. Untersuchungsart (SurveyTypeValue) Art der geophysikalischen Untersuchung oder des Datensatzes. 4.3.2.8. Schwadtyp (SwathTypeValue) Typ des geophysikalischen Schwads.“ |
10. |
Abschnitt 4.4.3 erhält folgende Fassung: „4.4.3. Codelisten 4.4.3.1. Art des aktiven Brunnens (ActiveWellTypeValue) Arten aktiver Brunnen. 4.4.3.2. Art des Mediums des Grundwasserleiters (AquiferMediaTypeValue) Werte zur Beschreibung der Eigenschaften des Mediums des Grundwasserleiters. 4.4.3.3. Art des Grundwasserleiters (AquiferTypeValue) Arten von Grundwasserleitern. 4.4.3.4. Zustand des Grundwassers (ConditionOfGroundwaterValue) Werte zur Angabe des ungefähren Ausmaßes der Veränderung gegenüber dem natürlichen Zustand des Grundwassers. 4.4.3.5. Hydrogeochemischer Gesteinstyp (HydroGeochemicalRockTypeValue) Angabe des maßgeblich den hydrogeochemischen Zustand des Grundwassers bestimmenden Gesteinstyps des Grundwasserleiters. 4.4.3.6. Art des natürlichen Objekts (NaturalObjectTypeValue) Arten natürlicher hydrogeologischer Objekte. 4.4.3.7. Zustandscodetyp (StatusCodeTypeValue) Werte zur Beschreibung des Zustands künstlicher hydrogeologischer Objekte. 4.4.3.8. Persistenz von Wasser (WaterPersistenceValue) Arten hydrologischer Persistenz von Wasser. 4.4.3.9. Wassersalinität (WaterSalinityValue) Codeliste zur Angabe von Salinitätsklassen für Wasser.“ |
ANHANG IV
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:
1. |
In Abschnitt 1.3.1 werden in der Einleitung die Worte „Die Gruppe ‚Vektor‘“ durch die Worte „Die Gruppe ‚Statistische Einheiten — Vektor‘“ ersetzt. |
2. |
Abschnitt 1.3.1.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
|
3. |
Abschnitt 1.3.3 erhält folgende Fassung: „1.3.3. Codelisten 1.3.3.1. Geometrietyp (GeometryTypeValue) Die Codewerte für die Geometrietypen. 1.3.3.2. Entwicklungstyp (EvolutionTypeValue) Die Codewerte für Entwicklungstypen. 1.3.3.3. Art der statistischen Einheit (StatisticalUnitTypeValue) Die Codewerte für die Arten der statistischen Einheit.“ |
4. |
In Abschnitt 1.4.1.1 erhält der gesamte Text nach Tabelle 2 folgende Fassung: „ Einschränkungen der Objektart StatisticalGridCell Die durch Breite und Höhe bestimmte Position der Zelle muss innerhalb des Gitters liegen. Mindestens einer der Attributcodes geographicalPosition, gridPosition oder geometry ist anzugeben. Sind mehrere räumliche Darstellungen angegeben (code, geographicalPosition, gridPosition und geometry), müssen diese miteinander vereinbar sein. Der Code setzt sich zusammen aus:
In beiden Fällen muss die angegebene Position die linke untere Ecke der Zelle bezeichnen.“ |
5. |
Abschnitt 1.5 erhält folgende Fassung: „1.5. Themenspezifische Anforderungen
|
6. |
Die Tabelle in Abschnitt 2.3.1.3 erhält folgende Fassung:
|
7. |
Abschnitt 2.3.3 erhält folgende Fassung: „2.3.3. Codelisten 2.3.3.1. Art des Gebäudes (BuildingNatureValue) Werte zur Angabe der Art eines Gebäudes. 2.3.3.2. Baulicher Zustand (ConditionOfConstructionValue) Werte zur Bezeichnung des Zustands eines Bauwerks. 2.3.3.3. Gegenwärtige Nutzung (CurrentUseValue) Werte zur Angabe der gegenwärtigen Nutzung. 2.3.3.4. Höhenreferenz (ElevationReferenceValue) Liste der möglichen Elemente zur Erfassung einer vertikalen Geometrie. 2.3.3.5. Höhenstatus (HeightStatusValue) Werte zur Angabe der zum Erfassen einer Höhe angewandten Methode. 2.3.3.6. Horizontale Geometriereferenz (HorizontalGeometryReferenceValue) Liste der möglichen Elemente zur Erfassung einer horizontalen Geometrie.“ |
8. |
In den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.9, 3.1.10, 3.1.11, 3.1.12, 3.2.1 und 3.2.5 wird der Ausdruck „RangeType“ überall durch „RangeType (gemäß Definition in Abschnitt 3.2.6)“ ersetzt. |
9. |
Abschnitt 3.3 erhält folgende Fassung: „3.3. Codelisten 3.3.1. FAO-Horizonthauptsymbole (FAOHorizonMasterValue) Codeliste zur Bezeichnung der Horizonthauptsymbole. 3.3.2. Nachgeordnete FAO-Horizontbezeichnungen (FAOHorizonSubordinateValue) Codeliste der Bezeichnungen von nachgeordneten Unterscheidungen und Merkmalen innerhalb der Haupthorizonte und -schichten, die auf vor Ort beobachtbaren Profileigenschaften basieren und bei der Beschreibung des Bodens an Ort und Stelle vermerkt werden. 3.3.3. FAO-Prime (FAOPrimeValue) Eine Prime oder eine Doppelprime kann verwendet werden, um das Haupthorizontsymbol des untersten von zwei (Prime) oder drei (Doppelprime) Horizonten mit identischen Präfixkombinationen aus arabischen Ziffern und Buchstaben näher zu bezeichnen. 3.3.4. Andere Horizontsymbole (OtherHorizonNotationTypeValue) Bezeichnung eines Bodenhorizonts nach einer bestimmten Systematik. 3.3.5. Anderer Bodentyp (OtherSoilNameType) Zuordnung zu einer Klasse in einer bestimmten Bodensystematik oder -klassifikation. 3.3.6. Status des Schichtbildungsvorgangs (LayerGenesisProcessStateValue) Angabe, ob der unter LayerGenesisProcess angegebene Vorgang fortdauert oder bereits abgeschlossen ist. 3.3.7. Schichttyp (LayerTypeValue) Einordnung einer Schicht nach dem für diesen Zweck geeigneten Konzept. 3.3.8. Name des Profilelement beschreibenden Parameters (ProfileElementParameterNameValue) Beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Profilelements. 3.3.9. Name des Bodenobjekt beschreibenden Parameters (SoilDerivedObjectParameterNameValue) Bodenbezogene Eigenschaften, die sich von Boden- und anderen Daten ableiten lassen. 3.3.10. Zweck der Bodenuntersuchung (SoilInvestigationPurposeValue) Codeliste der möglichen Werte zur Angabe der Gründe für die Durchführung einer Untersuchung. 3.3.11. Art der Bodenplot (SoilPlotTypeValue) Codeliste zur Angabe der Art der Bodenplot, an der die Beobachtung durchgeführt wird. 3.3.12. Bezeichnung Bodenprofil bezogener Parameter (SoilProfileParameterNameValue) Beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Bodenprofils. 3.3.13. Bezeichnung Bodenstandort bezogener Parameter (SoilSiteParameterNameValue) Beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Bodenstandorts. 3.3.14. Stellung des WRB-Qualifiers (WRBQualifierPlaceValue) Codeliste, deren Werte die Stellung des Qualifiers im Hinblick auf die WRB Reference Soil Group (RSG) angeben. Der Qualifier kann der RSG als ‚Präfix‘ vorangestellt oder ihr als ‚Suffix‘ nachgestellt werden. 3.3.15. WRB-Qualifiers (WRBQualifierValue) Codeliste der möglichen Qualifier der World Reference Base for Soil Resources. 3.3.16. WRB Reference Soil Group (RSG) (WRBReferenceSoilGroupValue) Codeliste der möglichen Reference Soil Groups (erste Ebene der Klassifikation nach der World Reference Base for Soil Resources). 3.3.17. WRB-Specifiers (WRBSpecifierValue) Codeliste der möglichen Specifier.“ |
10. |
Abschnitt 4.3.2 erhält folgende Fassung: „4.3.2. Codelisten 4.3.2.1. HILUCS (HILUCSValue) Liste der für das INSPIRE-Thema Bodennutzung zu verwendenden Bodennutzungskategorien. 4.3.2.2. Klassifikation der Bodennutzung (LandUseClassificationValue) Liste der für das INSPIRE-Thema Bodennutzung zu verwendenden und auf nationaler oder lokaler Ebene abgestimmten Bodennutzungskategorien.“ |
11. |
Die Tabelle in Abschnitt 4.7.2.1 erhält folgende Fassung:
|
12. |
Abschnitt 4.7.3 erhält folgende Fassung: „4.7.3. Codelisten 4.7.3.1. Ebene des räumlichen Plans (LevelOfSpatialPlanValue) Territoriale Hierarchie des Plans. 4.7.3.2. Allgemeiner Prozessschritt (ProcessStepGeneralValue) Allgemeine Angabe des Planungsprozessschritts, den der Plan gerade durchläuft. 4.7.3.3. Rechtsnatur der Vorschrift (RegulationNatureValue) Rechtsnatur der Bodennutzungsangaben. 4.7.3.4. Bezeichnung des Plantyps (PlanTypeNameValue) Typen von Plänen gemäß Definition in den Mitgliedstaaten. 4.7.3.5. Spezifische ergänzende Vorschrift (SpecificSupplementaryRegulationValue) Kategorie ergänzender Vorschriften in einer vom Datenanbieter angegebenen Systematik ergänzender Vorschriften. 4.7.3.6. Ergänzende Vorschrift (SupplementaryRegulationValue) Arten von Auflagen und Beschränkungen in räumlichen Plänen.“ |
13. |
Abschnitt 5.1.6 erhält folgende Fassung: „5.1.6. Messwert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren (EnvHealthDeterminantMeasure) Eine Rohmessung, die an einem Ort durchgeführt wurde, der für die Analyse von umweltbedingten Gesundheitsfaktoren von Interesse ist. Attribute der Objektart EnvHealthDeterminantMeasure
Einschränkungen der Geo-Objektart EnvHealthDeterminantMeasure Der Messwert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren ist entweder als Maß (Attribut ‚measure‘) oder als Maßkategorie (Attribut ‚category‘) anzugeben.“ |
14. |
Die folgenden Abschnitte 5.1.6a und 5.1.6b werden eingefügt: „5.1.6a Lärmmesswert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren (EnvHealthDeterminantMeasure) Eine Lärmmessung, die für die Analyse von Faktoren der menschlichen Gesundheit von Bedeutung ist. Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs EnvHealthDeterminantMeasure. Attribute der Geo-Objektart EnvHealthDeterminantNoiseMeasure
5.1.6b Konzentrationsmesswert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren (EnvHealthDeterminantConcentrationMeasure) Eine Konzentrationsmessung, die für die Analyse von Faktoren der menschlichen Gesundheit von Bedeutung ist. Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs EnvHealthDeterminantMeasure. Attribute der Geo-Objektart EnvHealthDeterminantConcentrationMeasure
|
15. |
Die Abschnitte 5.2.8, 5.2.9, 5.2.10 und 5.2.11 werden gestrichen. |
16. |
Abschnitt 5.3 erhält folgende Fassung: „5.3. Codelisten 5.3.1. Todesursache (CODValue) Daten zu Todesursachen (COD) lassen Mortalitätsmuster erkennen und sind deshalb ein wichtiger Bestandteil der Informationen über die öffentliche Gesundheit. 5.3.2. Chemischer Stoff (ChemicalValue) Name des chemischen Stoffes. 5.3.3. Art der umweltbedingten Gesundheitskomponente (ComponentTypeValue) Bestimmter Komponententyp (chemischer Stoff, biologische Art usw.), dessen Konzentration in einem Umweltmedium gemessen wird. 5.3.4. Typ des Krankheitsmaß (DiseaseMeasureTypeValue) Verschiedene Möglichkeiten der Meldung von Daten über Krankheiten und damit verwandte Gesundheitsprobleme bei einer Grundgesamtheit. 5.3.5. Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors (EnvHealthDeterminantTypeValue) Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors. 5.3.6. Typ der Gesundheit im Allgemeinen (GeneralHealthTypeValue) Typ des Indikators für den Gesundheitszustand. 5.3.7. Typ der Gesundheitsdienstleistung (HealthServicesTypeValue) Typ des Indikators für die Gesundheitsversorgung. 5.3.8. Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICDValue) Krankheit gemäß der Definition in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision. 5.3.9. Matrix (MatrixValue) Art des für die Biomarkermessung verwendeten menschlichen Gewebes oder Körperteils. 5.3.10. Art des umweltbedingten Gesundheitsmediums (MediaTypeValue) Das Medium, in dem die Konzentration einer Gesundheitskomponente gemessen wird. 5.3.11. Lärmquellentyp (NoiseSourceTypeValue) Die Werte für Lärmquellentypen. 5.3.12. Statistische Aggregationsmethode (StatisticalAggregationMethodValue) Die Arten der zur Aggregation der Rohmessdaten über die statistische Einheit verwendeten statistischen Methoden.“ |
17. |
Abschnitt 6.2.2 erhält folgende Fassung: „6.2.2 Codelisten 6.2.2.1. Zubehörtyp (AppurtenanceTypeValue) Klassifikation von Zubehör. Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern angegebener Codelisten:
6.2.2.2. Spezifisches Zubehör (SpecificAppurtenanceTypeValue) Bereichsspezifische Klassifikation von Zubehör. 6.2.2.3. Versorgungsart (UtilityDeliveryTypeValue) Klassifikation von Versorgungsarten. 6.2.2.4. Versorgungsnetztyp (UtilityNetworkTypeValue) Klassifikation von Versorgungsnetztypen. 6.2.2.5. Hinweistyp (WarningTypeValue) Klassifikation von Hinweistypen.“ |
18. |
Abschnitt 6.3.2 erhält folgende Fassung: „6.3.2. Codelisten 6.3.2.1. Zubehör für Stromnetze (ElectricityAppurtenanceTypeValue) Klassifikation von Zubehör für Stromnetze.“ |
19. |
Abschnitt 6.4.2 erhält folgende Fassung: „6.4.2. Codelisten 6.4.2.1. Zubehör für Öl-, Gas- und Chemikalien-Netze (OilGasChemicalsAppurtenanceTypeValue) Klassifikation von Zubehör für Öl-, Gas- und Chemikalien-Netze 6.4.2.2. Öl-, Gas- und Chemikalien-Typ (OilGasChemicalsProductTypeValue) Klassifikation von Ölen, Gasen und Chemikalien.“ |
20. |
Abschnitt 6.5.2 erhält folgende Fassung: „6.5.2. Codelisten 6.5.2.1. Zubehör für Kanalisationsnetze (SewerAppurtenanceTypeValue) Klassifikation von Zubehör für Kanalisationsnetze. 6.5.2.2. Abwassertyp (SewerWaterTypeValue) Klassifikation von Abwassertypen.“ |
21. |
Abschnitt 6.6.2 erhält folgende Fassung: „6.6.2. Codelisten 6.6.2.1. Zubehör für Wärmenetze (ThermalAppurtenanceTypeValue) Klassifikation von Zubehör für Wärmenetze. 6.6.2.2. Wärmeträgertyp (ThermalProductTypeValue) Klassifikation von Wärmeträgern.“ |
22. |
Abschnitt 6.7.2 erhält folgende Fassung: „6.7.2. Codelisten 6.7.2.1. Zubehör für Wassernetze (WaterAppurtenanceTypeValue) Klassifikation von Zubehör für Wassernetze. 6.7.2.2. Wassertyp (WaterTypeValue) Klassifikation von Wassertypen.“ |
23. |
Abschnitt 6.8.2 erhält folgende Fassung: „6.8.2. Codelisten 6.8.2.1. Klassifikation von Umwelteinrichtungen (EnvironmentalManagementFacilityTypeValue) Einstufung von Umwelteinrichtungen, z. B. als Gelände oder Anlagen.“ |
24. |
Die Tabelle in Abschnitt 6.9.2.2 erhält folgende Fassung:
|
25. |
Abschnitt 6.9.3 erhält folgende Fassung: „6.9.3. Codelisten 6.9.3.1. Art des Dienstes (ServiceTypeValue) Die Codeliste enthält eine Systematik staatlicher Dienste.“ |
26. |
Abschnitt 7.1.2 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
|
27. |
Abschnitt 7.3 erhält folgende Fassung: „7.3. Codelisten 7.3.1. Messschema (MeasurementRegimeValue) Kategorien für verschiedene Arten des MeasurementRegime. 7.3.2. Medium (MediaValue) Kategorien für verschiedene Arten von Medien. 7.3.3. Prozesstyp (ProcessTypeValue) Kategorien für verschiedene Prozesstypen. 7.3.4. Erhebungszweck (PurposeOfCollectionValue) Kategorien für verschiedene Erhebungszwecke. 7.3.5. Quelle für Ergebniserfassung (ResultAcquisitionSourceValue) Kategorien für verschiedene Arten der ResultAcquisitionSource. 7.3.6. Art des Ergebnisses (ResultNatureValue) Status des Ergebnisses einer Beobachtung. 7.3.7. Spezieller EMF-Typ (SpecialisedEMFTypeValue) Kategorien für verschiedene Arten von EnvironmentalMonitoringFacilities.“ |
28. |
Abschnitt 8.2.2 erhält folgende Fassung: „8.2.2. Produktionsanlage (ProductionInstallation) Eine zur Verwendung aufgestellte oder angeschlossene ortsfeste technische Einheit (wie Maschinen, Vorrichtungen, Geräte oder Ausrüstung), in der eine oder mehrere der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) und in Anhang I oder Anhang VII Teil 1 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) aufgeführte Tätigkeiten sowie andere unmittelbar damit verbundene Tätigkeiten durchgeführt werden, die mit den aufgeführten Tätigkeiten in einem technischen Zusammenhang stehen und die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können. Attribute der Geo-Objektart ProductionInstallation
Assoziationsrollen der Geo-Objektart ProductionInstallation
|
29. |
Die Tabelle in Abschnitt 8.2.3 erhält folgende Fassung:
|
30. |
Abschnitt 8.4 erhält folgende Fassung: „8.4. Codelisten 8.4.1. Emissionsminderungsmaßnahmen (PollutionAbatementTechniqueValue) Methoden zur Senkung der durch Emissionen einer technischen Komponente, in der Regel ein Schornstein, bedingten Schadstoffkonzentration. 8.4.2. Anlagentyp (InstallationTypeValue) Werte zur Angabe der operativen Funktion einer Anlage. 8.4.3. Typ des Anlagenteils (InstallationPartTypeValue) Werte zur Angabe der operativen Funktion eines Anlagenteils. 8.4.4. Flussgebietseinheit (RiverBasinDistrictValue) Flussgebietseinheiten zugeordnete Codes und/oder Namen. 8.4.5. Art des Produktionsgebäudes (TypeOfProductionBuildingValue) Klassifikation von Produktions- und Industriegebäuden.“ |
31. |
Abschnitt 9.4 erhält folgende Fassung: „9.4. Codelisten 9.4.1. Vieharten (LivestockSpeciesValue) Klassifikation von Vieharten. 9.4.2. Aquakulturarten (AquacultureSpeciesValue) Klassifikation von Aquakulturarten.“ |
32. |
Abschnitt 10.3 erhält folgende Fassung: „10.3. Codelisten 10.3.1. Klassifikationstyp (ClassificationTypeValue) Codewerte für Klassifikationstypen. 10.3.2. Type des Klassifikationselements (ClassificationItemTypeValue) Codewerte für Klassifikationselemente. Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten:
10.3.3. Variable (VariableValue) Codewerte für variable Bezeichnungen. 10.3.4. Statistisches Messverfahren (StatisticsMeasurementMethodValue) Codewerte für statistische Messverfahren. 10.3.5. Status statistischer Daten (StatisticalDataStatusValue) Codewerte für den Status. 10.3.6. Sonderwert (SpecialValue) Codewerte für Sonderwerte.“ |
33. |
Abschnitt 11.3 erhält folgende Fassung: „11.3. Codelisten 11.3.1. Code des Gebietstyps (ZoneTypeCode) Übergeordnete Klassifikation, die den Typ des Bewirtschaftungsgebiets, Schutzgebiets oder geregelten Gebiets definiert. 11.3.2. Code des speziellen Gebietstyps (SpecialisedZoneTypeCode) Zusätzlicher Klassifikationswert, der den speziellen Gebietstyp definiert. 11.3.3. Umweltbereich (EnvironmentalDomain) Umweltbereich, für den Umweltziele festgelegt werden können.“ |
34. |
Abschnitt 12.2.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
|
35. |
Abschnitt 12.2.2 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
|
36. |
Abschnitt 12.2.4 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:
|
37. |
Die Tabelle in Abschnitt 12.3.4 erhält folgende Fassung:
|
38. |
Abschnitt 12.4 wird gestrichen. |
39. |
Abschnitt 12.5 erhält folgende Fassung: „12.5. Codelisten 12.5.1. Kategorie des gefährdeten Elements (ExposedElementCategoryValue) Einstufung des gefährdeten Elements. 12.5.2. Kategorie der naturbedingten Gefahr (NaturalHazardCategoryValue) Eine allgemeine Klassifikation der Arten naturbedingter Gefahren. 12.5.3. Spezifischer Typ gefährdeter Elemente (SpecificExposedElementTypeValue) Zusätzliche Bezeichnung gefährdeter Elemente. 12.5.4. Spezifischer Gefahrentyp (SpecificHazardTypeValue) Zusätzliche Klassifikation der naturbedingten Gefahr. 12.5.5. Bestimmungsmethode (DeterminationMethodValue) Eine Codeliste zur Beschreibung der zur Festlegung des Gefahren- oder Risikogebiets verwendeten Methode.“ |
40. |
Abschnitt 13.1 erhält folgende Fassung: „13.1. Aufbau der Geodatenthemen ‚Atmosphärische Bedingungen und meteorologisch-geografische Kennwerte‘ Die für das Geodatenthema ‚Atmosphärische Bedingungen und meteorologisch-geografische Kennwerte‘ festgelegten Objektarten werden in folgende Gruppen unterteilt:
|
41. |
Abschnitt 13.2.1. erhält folgende Fassung: „13.2.1. Codelisten 13.2.1.1. EU-Luftqualitäts-Referenzkomponente (EU_AirQualityReferenceComponentValue) Definitionen von Erscheinungen in Bezug auf die Luftqualität im Rahmen der Berichterstattung nach EU-Rechtsvorschriften. 13.2.1.2. WMO-Tabelle 4.2 GRIB-Code und Flags (GRIB_CodeTable4_2Value) Definitionen von in der Meteorologie beobachteten Erscheinungen.“ |
42. |
Abschnitt 14.2.1. erhält folgende Fassung: „14.2.1. Codelisten 14.2.1.1. Verwendung des BODC-Parameters P01 (BODC_P01ParameterUsageValue) Definitionen von in der Ozeanografie beobachteten Erscheinungen.“ |
43. |
Abschnitt 15.1.2 erhält folgende Fassung: „15.1.2. Meer (Sea) Ausdehnung des Meeres bei Hochwasser (meanHighWater). Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs SeaArea. Einschränkungen der Geo-Objektart Sea Das Meer wird bei mittlerem Hochwasser definiert. Diese Einschränkung kann gelockert werden, wenn der Wasserstand keinen signifikanten Tidenschwankungen unterworfen ist. Für Objektarten der Art ‚Sea‘ gibt es für das Attribut ‚extent‘ nur einen Wert.“ |
44. |
Abschnitt 15.1.3 erhält folgende Fassung: „15.1.3. Meereszirkulationszone (MarineCirculationZone) Ein durch seine physikalischen und chemischen Zirkulationsmuster definiertes Meeresgebiet. Wird in der Regel für das Management der Meeresumwelt und die entsprechende Berichterstattung oder die Meeresumweltklassifikation verwendet. Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs SeaArea. Attribute der Geo-Objektart MarineCirculationZone
Einschränkungen der Geo-Objektart MarineCirculationZone Für Geo-Objektarten der Art ‚MarineCirculationZone‘ gibt es für das Attribut ‚extent‘ nur einen Wert.“ |
45. |
Abschnitt 15.1.6 wird gestrichen. |
46. |
Folgende Nummer 15.2.4 wird angefügt: „15.2.4. Uferabschnitt (ShoreSegment) Ein Uferabschnitt ist ein Abschnitt der shoreline. Attribute des Datentyps ShoreSegment
|
47. |
Abschnitt 15.3 erhält folgende Fassung: „15.3. Codelisten 15.3.1. Klassifikation von Meeresgebietstypen (SeaAreaTypeClassificationValue) Klassifikationstyp des SeaArea, z. B. estuary oder openOcean. 15.3.2. Meeresgrundbedeckung (SeaBedCoverValue) Arten von auf dem Meeresgrund vorkommenden Bedeckungen. 15.3.3. Meeresoberflächenklassifikation (SeaSurfaceClassificationValue) Arten von an Meeresoberflächen vorkommenden Schichten. 15.3.4. Uferfestigkeit (ShoreStabilityValue) Festigkeitstypen von Uferabschnitten. 15.3.5. Ufertypenklassifikation (ShoreTypeClassificationValue) Typen von Uferabschnitten. 15.3.6. Zonentyp (ZoneTypeValue) Typen von Meereszirkulationszonen.“ |
48. |
Abschnitt 16.2 erhält folgende Fassung: „16.2. Codelisten 16.2.1. Regionsklassifikationsebene (RegionClassificationLevelValue) Codes zur Festlegung der Klassifikationsebene der Regionsklasse. 16.2.2. Regionssystematik (RegionClassificationSchemeValue) Codes zur Festlegung der verschiedenen biogeografischen Regionen. 16.2.3. Regionsklassifikation (RegionClassificationValue) Codes zur Festlegung der verschiedenen biogeografischen Regionen. Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten:
(*3) Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19)“ " |
49. |
Abschnitt 17.4 erhält folgende Fassung: „17.4. Codelisten 17.4.1. Qualifikator der lokalen Bezeichnung (QualifierLocalNameValue) Liste mit Werten zur Angabe der Beziehung zwischen einer lokal verwendeten Bezeichnung und einer europaweit verwendeten Bezeichnung. 17.4.2. Code des Lebensraumtyps nach der Referenzsystematik (ReferenceHabitatTypeCodeValue) In den europaweiten Systematiken verwendete Werte. Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten:
17.4.3. Referenzsystematik der Lebensraumtypen (ReferenceHabitatTypeSchemeValue) Dieser Wert gibt an, welche europaweite Systematik für Lebensräume verwendet wurde. 17.4.4. Code der lokalen Bezeichnung (LocalNameCodeValue) Aus einer lokalen Systematik übernommener Identifikator.“ |
50. |
In der Tabelle in Abschnitt 18.3.2 wird in der dritten Zeile „populationSize“ der Ausdruck „RangeType“ in der dritten Spalte durch „RangeType (gemäß Definition in Abschnitt 18.3.3)“ ersetzt. |
51. |
Abschnitt 18.4 erhält folgende Fassung: „18.4. Codelisten 18.4.1. Zählmethode (CountingMethodValue) Methode zur Ermittlung von Zahlen für die Vorkommenshäufigkeit einer Art innerhalb einer Aggregationseinheit. 18.4.2. Zähleinheit (CountingUnitValue) Die für eine gezählte oder geschätzte Zahl zur Angabe der Vorkommenshäufigkeit einer Art in einer SpeciesDistributionUnit definierte Einheit. 18.4.3. Lokale Artenbezeichnung (LocalSpeciesNameCodeValue) Aus einer lokalen Systematik übernommener Artenidentifikator. 18.4.4. Vorkommenskategorie (OccurrenceCategoryValue) Die Populationsdichte der Art in der SpeciesDistributionUnit. 18.4.5. Populationstyp (PopulationTypeValue) Die Beständigkeit der Population, insbesondere in Bezug auf wandernde Arten innerhalb einer bestimmten Artenverteilungseinheit. 18.4.6. Qualifikator (QualifierValue) Dieser Wert definiert die Beziehung zwischen den taxonomischen Konzepten einer lokalen Artenbezeichnung und der durch einen Referenzidentifikator oder in einer Referenzsystematik angegebenen Artenbezeichnung. 18.4.7. Artencode nach Referenzlisten (ReferenceSpeciesCodeValue) Referenzlisten mit Artenidentifikatoren. Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten:
18.4.8. Artensystematik nach Referenzlisten (ReferenceSpeciesSchemeValue) Referenzlisten zur Festlegung eines Systematik- und Taxonomiestandards, nach dem lokale Bezeichnungen und taxonomische Konzepte abgebildet werden können. 18.4.9. Ansässigkeitsstatus (ResidencyStatusValue) Kategorie zur Beschreibung der Ansässigkeit vorkommender Arten oder der geschätzten Population in einer bestimmten Aggregationseinheit. (*4) Durchführungsbeschluss 2011/484/EU der Kommission vom 11. Juli 2011 über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (ABl. L 198 vom 30.7.2011, S. 39).“ " |
52. |
Die Tabelle in Abschnitt 19.3.1.3 erhält folgende Fassung:
|
53. |
Abschnitt 19.3.2 erhält folgende Fassung: „19.3.2. Codelisten 19.3.2.1. Klassifizierungs- und Quantifizierungsrahmen (ClassificationAndQuantificationFrameworkValue) Werte für die am weitesten verbreiteten Systematiken zur Klassifizierung und Quantifizierung von Energiequellen. 19.3.2.2. Klassen fossiler Brennstoffe (FossilFuelClassValue) Werte zur Angabe der verschiedenen Stufen fossiler Brennstoffressourcen. 19.3.2.3. Erneuerbare Energien und Abfälle (RenewableAndWasteValue) Arten von erneuerbaren Energiequellen und Abfallressourcen. 19.3.2.4 . Fossile Brennstoffe (FossilFuelValue) Arten fossiler Brennstoffe. 19.3.2.5. Vertikaler Bezug (VerticalReferenceValue) Werte zur Angabe der Bezugsebene der vertikalen Ausdehnung.“ |
54. |
Die Tabelle in Abschnitt 19.4.2.5 erhält folgende Fassung:
|
55. |
Abschnitt 19.5.2 erhält folgende Fassung: „19.5.2. Codelisten 19.5.2.1. Potenzialtyp (PotentialTypeValue) Typen der potenziellen Energie aus erneuerbaren Energieressourcen und Abfallressourcen.“ |
56. |
Abschnitt 20.3.3 erhält folgende Fassung: „20.3.3. Codelisten 20.3.3.1. Verwendete Klassifizierungsmethode (ClassificationMethodUsedValue) Codes zur Angabe der Methode zur Berechnung des Erzmaßes. 20.3.3.2. Rohstoffcode (CommodityCodeValue) Werte zur Angabe der Art des Rohstoffs. 20.3.3.3. Potenzielle Endnutzung (EndusePotentialValue) Werte zur Angabe der potenziellen Endnutzung des Minerals. 20.3.3.4. Art der Explorationstätigkeit (ExplorationActivityTypeValue) Arten der durchgeführten Explorationstätigkeit. 20.3.3.5. Explorationsergebnis (ExplorationResultValue) Werte zur Bezeichnung des Ergebnisses der Explorationstätigkeit. 20.3.3.6. Bedeutung (ImportanceValue) Werte zur Angabe der Bedeutung des Rohstoffs für den Bodenschatz. 20.3.3.7. Status des Bergwerks (MineStatusValue) Werte zur Angabe des Betriebsstatus des Bergwerks. 20.3.3.8. Lagerstättengruppe (MineralDepositGroupValue) Werte zur Einstufung von Lagerstätten anhand ihrer typischen Eigenschaften. 20.3.3.9. Lagerstättentyp (MineralDepositTypeValue) Werte zur Bezeichnung der Art des Mineralvorkommens oder der Lagerstätte. 20.3.3.10. Typ des Mineralvorkommens (MineralOccurrenceTypeValue) Der Typ des Mineralvorkommens. 20.3.3.11. Art der Bergbautätigkeit (MiningActivityTypeValue) Die Art der Bergbautätigkeit, Verarbeitungstätigkeit oder Förderung. 20.3.3.12. Art der Verarbeitungstätigkeit (ProcessingActivityTypeValue) Werte zur Bezeichnung der im Rahmen einer Bergbautätigkeit durchgeführten Art der Verarbeitung. 20.3.3.13. Reservekategorie (ReserveCategoryValue) Die Zuverlässigkeit der Schätzung der Reserve. 20.3.3.14. Ressourcenkategorie (ResourceCategoryValue) Angabe, ob die Ressource gemessen, angedeutet oder vermutet ist.“ |
(*1) Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 1).
(*2) Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).“
(*3) Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19)“
(*4) Durchführungsbeschluss 2011/484/EU der Kommission vom 11. Juli 2011 über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (ABl. L 198 vom 30.7.2011, S. 39).“ ‘
ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2431/oj
ISSN 1977-0642 (electronic edition)