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Document 32023R2431

Verordnung (EU) 2023/2431 der Kommission vom 24. Oktober 2023 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

C/2023/7032

ABl. L, 2023/2431, 30.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2431/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2431/oj

European flag

Amtsblatt
der Europäischen Union

DE

Serie L


2023/2431

30.10.2023

VERORDNUNG (EU) 2023/2431 DER KOMMISSION

vom 24. Oktober 2023

zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (1), insbesondere Artikel 7 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

In der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission (2) sind die Anforderungen für die technischen Modalitäten für die Interoperabilität von Geodatensätzen festgelegt, einschließlich der Definition von Codelisten und der entsprechenden zulässigen Werte für Attribute und Assoziationsrollen von Objektarten und Datentypen.

(2)

In den Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Richtlinie 2007/2/EG (3) äußerte die Kommission Bedenken hinsichtlich der Komplexität und Umsetzbarkeit der Bestimmungen über die Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten. Daraufhin wurde die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 überprüft, und es fanden mehrere Konsultationsrunden mit Sachverständigen statt, bei denen festgestellt wurde, dass einige Vereinfachungen und Klarstellungen erforderlich sind, um die Umsetzung zu erleichtern. Mit diesem Änderungsrechtsakt sollen die von dem gemäß Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschuss ermittelten, erörterten und gebilligten technischen Änderungen und Vereinfachungen umgesetzt werden. Die Umsetzung sollte einfacher und weniger aufwendig gestaltet werden, ohne die Vorteile der Standardisierung und Interoperabilität zu verlieren.

(3)

Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte geändert werden, um klarzustellen, dass keine Werte für Attribute angegeben werden müssen, wenn sie nicht vorhanden sind. Dadurch wird das Konzept der „Voidability“ weiter präzisiert und werden Fehlinterpretationen vermieden.

(4)

Eine wesentliche Vereinfachung ist die Streichung aller Codelisten- und Enumerationswerte aus der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010, sodass diese Werte regelmäßiger im Einklang mit dem technischen und technologischen Fortschritt aktualisiert werden können. Darüber hinaus sollten Angleichungen an Codelisten erfolgen, die im Zusammenhang mit anderen Rechtsvorschriften der Union oder von internationalen Organisationen erstellt wurden. Artikel 6 der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte geändert werden, um eine Bezugnahme auf ein Register aufzunehmen, das von den Dienststellen der Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle) mit Unterstützung der bestehenden Sachverständigengruppe zu führen ist und in dem die Codelistenwerte verwaltet werden sollten. Da sich die Fachterminologie im Laufe der Zeit weiterentwickelt, würde diese Änderung den Umgang mit Änderungen der Codelisten und ihrer Werte flexibler machen und beschleunigen.

(5)

Anhang II Abschnitt 1.3.4 „Andere Koordinatenreferenzsysteme“ der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte geändert werden, um zusätzliche Koordinatenreferenzsysteme (CRS) zuzulassen. Diese Bestimmung würde den Umsetzungsaufwand verringern, z. B. wenn die Mitgliedstaaten ihr nationales CRS in die unterstützte CRS-Liste aufnehmen, sodass sie Daten nicht mehr sowohl in ihrem nationalen CRS als auch in einem CRS gemäß der Richtlinie 2007/2/EG erstellen und pflegen müssen. Um den Umsetzungs- und Pflegeaufwand weiter zu verringern, sollten die Dienststellen der Kommission (Gemeinsame Forschungsstelle) mit Unterstützung der bestehenden Sachverständigengruppe ein CRS-Register, einschließlich ihrer Definitions- und Transformationsparameter, einrichten und betreiben.

(6)

Einige kleinere Anpassungen der Anhänge I, II, III und IV sollten vorgenommen werden, um der technologischen und wissenschaftlichen Entwicklung Rechnung zu tragen und die Kohärenz der Geodatenanforderungen mit den Entwicklungen in den einschlägigen thematischen Rechtsvorschriften zu gewährleisten. Am dringendsten notwendig ist eine Harmonisierung mit der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (4) über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (5) über Industrieemissionen.

(7)

Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 sollte daher entsprechend geändert werden.

(8)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Richtlinie 2007/2/EG eingesetzten Ausschusses —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:

1.

Artikel 2 wird wie folgt geändert:

a)

Nummer 5 erhält folgende Fassung:

„5.

‚Codeliste‘: ein Datentyp, dessen Instanzen eine Liste feststehender Werte bilden;“

b)

Nummer 7 wird gestrichen.

2.

Artikel 4 wird wie folgt geändert:

a)

Die Absätze 1 und 2 erhalten folgende Fassung:

„(1)   Für den Austausch und die Klassifizierung von Geo-Objekten in Datensätzen, die den Vorgaben nach Artikel 4 der Richtlinie 2007/2/EG entsprechen, verwenden die Mitgliedstaaten die in den Anhängen II, III und IV dieser Verordnung definierten Objektarten, assoziierten Datentypen und Codelisten.

(2)   Beim Austausch von Geo-Objekten halten sich die Mitgliedstaaten an die Definitionen und Einschränkungen gemäß den Anhängen und geben Werte für alle Attribute und Assoziationsrollen an, die in den Anhängen für die betreffenden Objektarten und Datentypen festgelegt sind. Bei ‚voidable‘ Attributen und Assoziationsrollen, für die kein Wert existiert, müssen die Mitgliedstaaten keinen Wert angeben.“

b)

Absatz 3 wird gestrichen.

3.

Artikel 6 erhält folgende Fassung:

„Artikel 6

Codelisten für Geodatensätze

(1)   In den in dieser Verordnung enthaltenen Codelisten werden die mehrsprachigen Lexika festgelegt, die für die Schlüsselmerkmale gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe c der Richtlinie 2007/2/EG zu verwenden sind.

(2)   Die Kommission erstellt und betreibt auf Unionsebene ein INSPIRE-Codelisten-Register zur Verwaltung und Veröffentlichung der Werte, die in den in Absatz 1 genannten Codelisten enthalten sind.

(3)   Die Kommission wird bei der Pflege und Aktualisierung der Werte der Codelisten durch die INSPIRE-Sachverständigengruppe der Kommission unterstützt.

(4)   Codelisten müssen einem der folgenden Typen entsprechen:

a)

Codelisten, die ausschließlich die im INSPIRE-Codelisten-Register angegebenen Werte umfassen;

b)

Codelisten, die die im INSPIRE-Codelisten-Register angegebenen Werte und von Datenanbietern definierte engere Werte umfassen;

c)

Codelisten, die die im INSPIRE-Codelisten-Register angegebenen Werte und von Datenanbietern auf beliebiger Ebene definierte zusätzliche Werte umfassen;

d)

Codelisten, die jegliche von Datenanbietern definierte Werte umfassen.

(5)   Codelisten können hierarchisch aufgebaut sein. Werte von hierarchischen Codelisten können einem übergeordneten allgemeineren Wert zugeordnet sein.

(6)   Gibt ein Datenanbieter für ein Attribut, dessen Typ einer Codeliste gemäß Absatz 4 Buchstaben b, c oder d entspricht, einen Wert an, der im INSPIRE-Codelisten-Register nicht genannt ist, so werden dieser Wert sowie seine Definition und Bezeichnung über ein anderes Register verfügbar gemacht.“

4.

In Artikel 7 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a)   In jeder zur Kodierung von Geodaten verwendeten Kodierungsregel ist auch anzugeben, ob und wie Attribute und Assoziationsrollen darzustellen sind, für die ein entsprechender Wert zwar existiert, aber nicht in den von einem Mitgliedstaat gepflegten Geodatensätzen enthalten ist oder nicht zu vertretbaren Kosten aus bestehenden Werten abgeleitet werden kann.“

5.

Anhang I wird gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.

6.

Anhang II wird gemäß Anhang II der vorliegenden Verordnung geändert.

7.

Anhang III wird gemäß Anhang III dieser Verordnung geändert.

8.

Anhang IV wird gemäß Anhang IV dieser Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 24. Oktober 2023

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)   ABl. L 108 vom 25.4.2007, S. 1.

(2)  Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (ABl. L 323 vom 8.12.2010, S. 11).

(3)  Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen, Bewertung zum Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) (Bericht gemäß Artikel 23 der Richtlinie), SWD(2016) 273 final.

(4)  Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 1).

(5)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).


ANHANG I

Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:

1.

Abschnitt 1 erhält folgende Fassung:

„1.   TYPEN, DIE IN EUROPÄISCHEN UND INTERNATIONALEN NORMEN DEFINIERT SIND

Die nachfolgenden in Attributen oder Assoziationsrollen von Objektarten oder Geodatentypen verwendeten allgemeinen Typen werden wie angegeben definiert:

(1)

Für die Typen Any, Angle, Area, Boolean, CharacterString, Date, DateTime, Decimal, Distance, Integer, Length, Measure, Number, Probability, Real, RecordType, Sign, UnitOfMeasure, Velocity und Volume gelten die in der ISO/TS 19103:2005 festgelegten Definitionen.

(2)

Für die Typen DirectPosition, GM_Boundary, GM_Curve, GM_MultiCurve, GM_MultiSurface, GM_Object, GM_Point, GM_Position, GM_Primitive, GM_Solid, GM_Surface und GM_Tin gelten die in der EN ISO 19107:2005 festgelegten Definitionen.

(3)

Für die Typen TM_Duration, TM_GeometricPrimitive, TM_Instant, TM_Object, TM_Period und TM_Position gelten die in der EN ISO 19108:2005/AC:2008 festgelegten Definitionen.

(4)

Für den Typ GF_PropertyType gelten die in der EN ISO 19109:2006 festgelegten Definitionen.

(5)

Für die Typen CI_Citation, CI_Date, CI_RoleCode, EX_Extent, EX_VerticalExtent, MD_Distributor, MD_Resolution und URL gelten die in der EN ISO 19115:2005/AC:2008 festgelegten Definitionen.

(6)

Für den Typ CV_SequenceRule gelten die in der EN ISO 19123:2007 festgelegten Definitionen.

(7)

Für den Typ AbstractFeature gelten die in der EN ISO 19136:2009 festgelegten Definitionen.

(8)

Für die Typen LocalisedCharacterString, PT_FreeText und URI gelten die in der CEN ISO/TS 19139:2009 festgelegten Definitionen.

(9)

Für den Typ LC_LandCoverClassificationSystem gelten die in der ISO 19144-2:2012 festgelegten Definitionen.

(10)

Für die Typen GFI_Feature, Location, NamedValue, OM_Observation, OM_Process, SamplingCoverageObservation, SF_SamplingCurve, SF_SamplingPoint, SF_SamplingSolid, SF_SamplingSurface und SF_SpatialSamplingFeature gelten die in der ISO 19156:2011 festgelegten Definitionen.

(11)

Für die Typen Category, Quantity, QuantityRange und Time gelten die in Robin, Alexandre (Hrsg.), OGC®SWE Common Data Model Encoding Standard, version 2.0.0, Open Geospatial Consortium, 2011, festgelegten Definitionen.

(12)

Für die Typen TimeValuePair und Timeseries gelten die in Taylor, Peter (Hrsg.), OGC® WaterML 2.0: Part 1 — Timeseries, v2.0.0, Open Geospatial Consortium, 2012, festgelegten Definitionen.

(13)

Für die Typen CGI_LinearOrientation und CGI_PlanarOrientation gelten die in CGI Interoperability Working Group, Geoscience Markup Language (GeoSciML), version 3.0.0, Commission for the Management and Application of Geoscience Information (CGI) of the International Union of Geological Sciences, 2011, festgelegten Definitionen.“

2.

Abschnitt 3 wird gestrichen.

3.

Abschnitt 4 erhält folgende Fassung:

„4.   GEMEINSAME CODELISTEN

4.1.   Vertikale Position (VerticalPositionValue)

Die relative vertikale Position eines Geo-Objekts.

4.2.   Status des Netzwerkelements (ConditionOfFacilityValue)

Status eines Netzwerkelementes hinsichtlich seiner Fertigstellung und Verwendung.

4.3.   Ländercode (CountryCode)

Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union festgelegt.

4.4.   Gesetzgebungsebene (LegislationLevelValue)

Die Ebene, auf der ein Rechtsakt oder Abkommen angenommen wurde.

4.5.   Funktion der Stelle (PartyRoleValue)

Funktionen der an einer Ressource beteiligten oder für sie zuständigen Stellen.

Die Werte für diese Codeliste umfassen die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern angegebener Codelisten:

Funktionscode (CI_RoleCode): Funktionen der zuständigen Stelle.

Funktion eines Beteiligten (RelatedPartyRoleValue): Aufschlüsselung der Funktionen von Beteiligten.

4.6.   Standardbezeichnungen für Klima- und Wetterprognosen (CFStandardNamesValue)

Definitionen von in der Meteorologie und Ozeanografie beobachteten Erscheinungen.

4.7.   Geschlecht (GenderValue)

Geschlecht einer Person oder Personengruppe.“

4.

Abschnitt 5.3 erhält folgende Fassung:

„5.3.   Codelisten

5.3.1.   Verbindungsart (ConnectionTypeValue)

Verbindungsarten zwischen verschiedenen Netzen.

5.3.2.   Segmentrichtung (LinkDirectionValue)

Eine Liste von Werten für Richtungen im Verhältnis zu einem Segment.“

5.

Abschnitt 7.2.3 erhält folgende Fassung:

„7.2.3.   Codelisten

7.2.3.1.   Prozessparameterbezeichnung (ProcessParameterNameValue)

Eine Codeliste mit Bezeichnungen von Prozessparametern.“

6.

In Abschnitt 7.3 werden die folgenden Abschnitte 7.3.1.8, 7.3.1.9 und 7.3.1.10 angefügt:

„7.3.1.8.   Abstrakte beobachtbare Eigenschaft (AbstractObservableProperty)

Eine abstrakte Klasse, die eine beobachtbare Eigenschaft (oder Erscheinung) darstellt.

Dieser Typ ist abstrakt.

Attribute des Datentyps AbstractObservableProperty

Attribut

Definition

Typ

Voidability

label

Ein visuell lesbarer Titel für die beobachtbare Eigenschaft.

CharacterString

 

7.3.1.9.   Verbundene beobachtbare Eigenschaft (CompositeObservableProperty)

Ein Verbund mehrerer beobachtbarer Eigenschaften.

Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs AbstractObservableProperty.

Attribute des Datentyps CompositeObservableProperty.

Attribut

Definition

Typ

Voidability

count

Anzahl der Bestandteile in diesem Verbund.

Integer

 


Assoziationsrollen des Datentyps CompositeObservableProperty

Assoziationsrolle

Definition

Typ

Voidability

component

Beobachtbare Eigenschaften, die zusammen ein und dieselbe beobachtbare Eigenschaft bilden, z. B. U, V winds.

AbstractObservableProperty

 

7.3.1.10.   Beobachtbare Eigenschaft (ObservableProperty)

Stellt eine einzige beobachtbare Eigenschaft dar, z. B. ‚Temperatur‘.

Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs AbstractObservableProperty.

Attribute des Datentyps ObservableProperty

Attribut

Definition

Typ

Voidability

basePhenomenon

Die Erscheinung, auf dem die beobachtbare Eigenschaft beruht.

PhenomenonTypeValue

 

Uom

Die Maßeinheit.

UnitOfMeasure

 


Assoziationsrollen des Datentyps ObservableProperty

Assoziationsrolle

Definition

Typ

Voidability

restriction

Eine Einschränkung der beobachtbaren Eigenschaft.

Constraint

 

statisticalMeasure

Auf die beobachtbare Eigenschaft angewendetes statistisches Maß, z. B. ‚Tagesmittel der Temperatur‘.

StatisticalMeasure“

 

7.

Abschnitt 7.3.2 wird gestrichen.

8.

Abschnitt 7.3.3 erhält folgende Fassung:

„7.3.3.   Codelisten

7.3.3.1.   Erscheinungsart (PhenomenonTypeValue)

Eine Codeliste von Erscheinungen (z. B. Temperatur, Windgeschwindigkeit).

Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten:

Standardbezeichnungen für Klima- und Wetterprognosen (CFStandardNamesValue): Definitionen von in der Meteorologie und Ozeanografie beobachteten Erscheinungen gemäß Abschnitt 4.5 dieses Anhangs.

Parameterbezeichnung des Profilelements (ProfileElementParameterNameValue): beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung eines Profilelements gemäß Anhang IV Abschnitt 3.3.8.

Parameterbezeichnung des abgeleiteten Bodenobjekts (SoilDerivedObjectParameterNameValue): bodenbezogene Eigenschaften, die sich von Boden- und anderen Daten ableiten lassen, gemäß Anhang IV Abschnitt 3.3.9.

Parameterbezeichnung des Bodenprofils (SoilProfileParameterNameValue): beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Bodenprofils gemäß Anhang IV Abschnitt 3.3.12.

Parameterbezeichnung des Bodenstandorts (SoilSiteParameterNameValue): beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Bodenstandorts gemäß Anhang IV Abschnitt 3.3.13.

EU-Luftqualitäts-Referenzkomponente (EU_AirQualityReferenceComponentValue): Definitionen von Erscheinungen in Bezug auf die Luftqualität im Zusammenhang mit der Berichterstattung im Rahmen der EU-Rechtsvorschriften gemäß Anhang IV Abschnitt 13.2.1.1.

WMO-Tabelle 4.2 GRIB-Code und Flags (GRIB_CodeTable4_2Value): Definitionen von Witterungserscheinungen gemäß Anhang IV Abschnitt 13.2.1.2.

Verwendung des BODC-Parameters P01 (BODC_P01ParameterUsageValue): Definitionen von in der Ozeanografie beobachteten Erscheinungen gemäß Anhang IV Abschnitt 14.2.1.1.

7.3.3.2.   Statistische Funktionen (StatisticalFunctionTypeValue)

Eine Codeliste statistischer Funktionen (z. B. Höchstwert, Mindestwert, Mittelwert).

7.3.3.3   Vergleichsoperator (ComparisonOperatorValue)

Eine Codeliste der Vergleichsoperatoren (z. B. größer als, kleiner als, gleich).“


ANHANG II

Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:

1.

Abschnitt 1.3.4 erhält folgende Fassung:

„1.3.4.   Andere Koordinatenreferenzsysteme

In folgenden Ausnahmefällen können andere als die in 1.3.1, 1.3.2 oder 1.3.3 aufgeführten Koordinatenreferenzsysteme verwendet werden:

1.

Für einzelne Geodatenthemen können andere Koordinatenreferenzsysteme festgelegt werden.

2.

Für Regionen außerhalb Kontinentaleuropas können die Mitgliedstaaten selbst geeignete Koordinatenreferenzsysteme festlegen.

Die zur Beschreibung dieser anderen Koordinatenreferenzsysteme sowie zu Konversions- und Umwandlungszwecken erforderlichen geodätischen Codes und Parameter sind zu dokumentieren; außerdem ist gemäß EN ISO 19111 und ISO 19127 ein Identifikator in einem von der Kommission eingerichteten und betriebenen Register für Koordinatensysteme zu entwickeln.

Die Kommission wird bei der Pflege und Aktualisierung der Register für Koordinatensysteme durch die INSPIRE-Sachverständigengruppe der Kommission unterstützt.“

2.

Abschnitt 3.3 erhält folgende Fassung:

„3.3.   Codelisten

3.3.1.   Genus (GrammaticalGenderValue)

Das grammatikalische Geschlecht einer geografischen Bezeichnung.

3.3.2.   Numerus (GrammaticalNumberValue)

Die grammatikalische Zahl einer geografischen Bezeichnung.

3.3.3.   Namensstatus (NameStatusValue)

Der Status einer geografischen Bezeichnung, der anzeigt, inwieweit der Bezeichnung hinsichtlich ihrer Standardisierung und/oder Aktualität vertraut werden kann.

3.3.4.   Art des benannten Ortes (NamedPlaceTypeValue)

Die Art des benannten Ortes.

3.3.5.   Ortsüblichkeit (NativenessValue)

Die Ortsüblichkeit einer geografischen Bezeichnung.“

3.

Abschnitt 4.2.3 wird gestrichen.

4.

Abschnitt 4.2.4 erhält folgende Fassung:

„4.2.4.   Codelisten

4.2.4.1   Verwaltungshierarchieebene (AdministrativeHierarchyLevel)

Die Ebenen in der nationalen Verwaltungshierarchie. Diese Codeliste stellt die entsprechende Ebene innerhalb der hierarchischen Pyramide der Verwaltungsstrukturen auf der Grundlage einer geometrischen Aggregation von Gebieten dar und beschreibt nicht notwendigerweise eine Rangfolge zwischen den beteiligten Verwaltungsbehörden.

4.2.4.2.   Rechtsstatus (LegalStatusValue)

Beschreibung des Rechtsstatus von Verwaltungsgrenzen.

4.2.4.3.   Technischer Status (TechnicalStatusValue)

Beschreibung des technischen Status von Verwaltungsgrenzen.“

5.

Abschnitt 4.3.3 erhält folgende Fassung:

„4.3.3.   Codelisten

4.3.3.1.   Art des Basisliniensegments (BaselineSegmentTypeValue)

Die zur Messung der Breite des Küstenmeeres verwendeten Arten von Basislinien.

4.3.3.2.   Art der Meereszone (MaritimeZoneTypeValue)

Art der Meereszone.“

6.

Abschnitt 5.2.1 Tabelle 2 erhält folgende Fassung:

„Assoziationsrolle

Definition

Typ

Voidability

building

Das Gebäude, dem die Adresse zugewiesen wurde oder mit dem sie verbunden ist.

Building (der Gruppe ‚Gebäude — Basis‘)

voidable

component

Gibt an, dass die Adresskomponente einen Teil der Adresse darstellt.

AddressComponent

 

parcel

Das Flurstück, dem die Adresse zugewiesen wurde oder mit dem sie verbunden ist.

CadastralParcel

voidable

parentAddress

Hauptadresse, der diese (Unter-)Adresse zugeordnet ist.

Address

voidable“

7.

Abschnitt 5.4 erhält folgende Fassung:

„5.4.   Codelisten

5.4.1.   Geometrie-Methode (GeometryMethodValue)

Beschreibung, wie und von wem diese geografische Lage der Adresse geschaffen oder abgeleitet wurde.

5.4.2.   Geometrie-Spezifikation (GeometrySpecificationValue)

Angaben über die zur Schaffung oder Ableitung dieser geografischen Lage der Adresse verwendete Spezifikation.

5.4.3.   Art des Locator-Bezeichners (LocatorDesignatorTypeValue)

Beschreibung der Semantik des Locator-Bezeichners.

5.4.4.   Locator-Ebene (LocatorLevelValue)

Die Ebene, auf die der Locator verweist.

5.4.5.   Art des Locator-Namens (LocatorNameTypeValue)

Beschreibung der Semantik des Locator-Namens.

5.4.6.   Art des Namensteils (PartTypeValue)

Eine Klassifikation des Namensteils nach seiner Semantik im vollständigen Namen des Verkehrswegs.

5.4.7.   Status (StatusValue)

Aktuelle Gültigkeit der Adresse oder Adresskomponente in der realen Welt.“

8.

Abschnitt 6.2 erhält folgende Fassung:

„6.2.   Codelisten

6.2.1.   Ebene des Katasterbezirks (CadastralZoningLevelValue)

Hierarchieebenen des Katasterbezirks.“

9.

Abschnitt 7.3.2 wird gestrichen.

10.

Abschnitt 7.3.3 erhält folgende Fassung:

„7.3.3.   Codelisten

7.3.3.1.   Zugangsbeschränkung (AccessRestrictionValue)

Arten der Zugangsbeschränkung für ein Verkehrselement.

7.3.3.2.   Beschränkungsart (RestrictionTypeValue)

Mögliche Beschränkungen in Bezug auf Fahrzeuge, die Zugang zu einem Verkehrselement haben.

7.3.3.3.   Beförderungsart (TransportTypeValue)

Mögliche Arten von Verkehrsnetzen.“

11.

Abschnitt 7.4.1.3 Tabelle 2 erhält folgende Fassung:

„Assoziationsrolle

Definition

Typ

Voidability

controlTowers

Gruppe der zu einem Flugplatz (Flughafen/Heliport) gehörenden Kontrolltürme.

Building (der Gruppe ‚Gebäude — Basis‘)

voidable“

12.

Abschnitt 7.4.2 erhält folgende Fassung:

„7.4.2.   Codelisten

7.4.2.1.   Flugplatzkategorie (AerodromeCategoryValue)

Mögliche Flugplatzkategorien nach Umfang und Bedeutung der Flugdienste, die vom und zum Flugplatz angeboten werden.

7.4.2.2.   Flugplatztyp (AerodromeTypeValue)

Ein Code, der Auskunft darüber gibt, ob ein bestimmtes Objekt ein Flugplatz oder ein Heliport ist.

7.4.2.3.   Flugverkehrsstreckenverbindungsklasse (AirRouteLinkClassValue)

Die Art der Flugverkehrsstrecke aus navigationstechnischer Sicht.

7.4.2.4.   Art der Flugverkehrsstrecke (AirRouteTypeValue)

Die Klassifikation der Flugstrecke als ATS-Strecke oder Nordatlantikstrecke.

7.4.2.5.   Luftnutzungsbeschränkung (AirUseRestrictionValue)

Die Nutzungsbeschränkungen für ein Objekt im Luftverkehrsnetz.

7.4.2.6.   Art des Luftraums (AirspaceAreaTypeValue)

Anerkannte Arten von Lufträumen.

7.4.2.7.   Art der Navigationshilfe (NavaidTypeValue)

Arten von Navigationsdiensten.

7.4.2.8.   Funktion des Punkts (PointRoleValue)

Funktion des Mittellinienpunkts der Landebahn.

7.4.2.9.   Art der Landebahn (RunwayTypeValue)

Ein Code, der eine Unterscheidung zwischen Landebahnen für Flugzeuge und FATO für Hubschrauber ermöglicht.

7.4.2.10.   Oberflächenbelag (SurfaceCompositionValue)

Ein Code, der die Art des Oberflächenbelags anzeigt.“

13.

Abschnitt 7.5.2 erhält folgende Fassung:

„7.5.2.   Codelisten

7.5.2.1.   Art der Seilbahn (CablewayTypeValue)

Die möglichen Arten des Seilbahntransports.“

14.

In Abschnitt 7.6.1.7 wird die Tabelle Attribute der Objektart RailwayLink gestrichen.

15.

Abschnitt 7.6.2 wird gestrichen.

16.

Abschnitt 7.6.3 erhält folgende Fassung:

„7.6.3.   Codelisten

7.6.3.1.   Art des Bahnknotenpunkts (FormOfRailwayNodeValue)

Die möglichen Funktionen eines Bahnknotenpunkts im Schienennetz.

7.6.3.2.   Schienenverkehrstyp (RailwayTypeValue)

Die möglichen Arten des Schienenverkehrs.

7.6.3.3.   Schienennutzung (RailwayUseValue)

Die möglichen Nutzungsarten von Bahngleisen.

7.6.3.4.   Mindest- oder Höchstzahl von Bahngleisen (MinMaxTrackValue)

Werte, die anzeigen, ob die Anzahl der Gleise als Höchst-, Mindest- oder Mittelwert angegeben wird.

7.6.3.5.   Spurweitenkategorie (TrackGaugeCategoryValue)

Die möglichen Kategorien von Bahngleisen hinsichtlich ihrer Standardspurweite.“

17.

Abschnitt 7.7.2 wird gestrichen.

18.

Abschnitt 7.7.3 erhält folgende Fassung:

„7.7.3.   Codelisten

7.7.3.1.   Geländebedingungen (AreaConditionValue)

Geschwindigkeitsbegrenzung in Abhängigkeit von den Geländebedingungen.

7.7.3.2.   Art des Straßenknotenpunkts (FormOfRoadNodeValue)

Funktionen von Knotenpunkten.

7.7.3.3.   Nutzungsart der Straße (FormOfWayValue)

Klassifikation auf der Grundlage physischer Eigenschaften des Straßenabschnitts.

7.7.3.4.   Straßenteil (RoadPartValue)

Angabe des Teils einer Straße, auf den sich der Wert eines Maßes bezieht.

7.7.3.5.   Art des Servicegeländes (RoadServiceTypeValue)

Arten von Servicegeländen.

7.7.3.6.   Kategorie der Straßenbefestigung (RoadSurfaceCategoryValue)

Werte, die angeben, ob eine Straße befestigt ist oder nicht.

7.7.3.7.   Serviceeinrichtung (ServiceFacilityValue)

Mögliche Serviceeinrichtungen, die auf einem Servicegelände zur Verfügung stehen.

7.7.3.8.   Quelle der Geschwindigkeitsbegrenzung (SpeedLimitSourceValue)

Mögliche Quellen von Geschwindigkeitsbegrenzungen.

7.7.3.9.   Fahrzeugtyp (VehicleTypeValue)

Mögliche Arten von Fahrzeugen.

7.7.3.10.   Witterungsbedingung (WeatherConditionValue)

Werte zur Angabe der Witterungsbedingungen, die einen Einfluss auf die Gültigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzungen haben.

7.7.3.11   Funktionsklasse der Straße (FunctionalRoadClassValue)

Werte der Funktionsklassifikation der Straße. Diese Klassifikation beruht auf der Bedeutung der Funktion, die der Straße im Straßenverkehrsnetz zukommt.

7.7.3.12.   Mindest- oder Höchstzahl der Fahrstreifen (MinMaxLaneValue)

Werte, die anzeigen, ob die Anzahl der Fahrstreifen die Höchstzahl, die Mindestzahl oder den Mittelwert darstellt.

7.7.3.13.   Art der Geschwindigkeitsbegrenzung (SpeedLimitMinMaxValue)

Mögliche Werte zur Angabe der Art einer Geschwindigkeitsbegrenzung.“

19.

In Abschnitt 7.8.1.13 Unterabsatz 2 wird der Satz „Dieser Typ ist abstrakt.“ gestrichen.

20.

Abschnitt 7.8.2 wird gestrichen.

21.

Abschnitt 7.8.3 erhält folgende Fassung:

„7.8.3.   Codelisten

7.8.3.1.   Fährnutzung (FerryUseValue)

Transportarten, die mit einer Fähre ausgeführt werden.

7.8.3.2.   Art des Wasserstraßenknotenpunkts (FormOfWaterwayNodeValue)

Funktion eines Wasserstraßenknotenpunkts im Wasserstraßenverkehrsnetz.

7.8.3.3.   CEMT-Klasse (CEMTClassValue)

Klassifikation von Binnenwasserstraßen gemäß der CEMT-Resolution Nr. 92/2 (Europäische Verkehrsministerkonferenz).“

22.

Abschnitt 8.3.1.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

geographicalName

Eine geografische Bezeichnung zur Benennung eines realen hydrografischen Objekts. Sie liefert einen ‚Schlüssel‘ zur impliziten Verknüpfung verschiedener Darstellungsformen des Objekts.

GeographicalName

voidable

hydroId

Ein Identifikator zur Bezeichnung eines realen hydrografischen Objekts. Er liefert einen ‚Schlüssel‘ zur impliziten Verknüpfung verschiedener Darstellungsformen des Objekts.

HydroIdentifier

voidable“

23.

Abschnitt 8.4.2 erhält folgende Fassung:

„8.4.2.   Codelisten

8.4.2.1.   Hydro-Knotenpunkt-Kategorie (HydroNodeCategoryValue)

Legt für die unterschiedlichen Arten hydrografischer Netzknotenpunkte die zugehörige Kategorie fest.“

24.

Abschnitt 8.5.1.3 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

area

Die Größe des Wassereinzugsgebiets.

Area

voidable

basinOrder

Zahl (oder Code) zur Angabe des Grades der Verzweigung/Teilung von Gewässern in einem Wassereinzugsgebiet.

HydroOrderCode

voidable

beginLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Geodatensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.

DateTime

voidable

endLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Geodatensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.

DateTime

voidable

geometry

Die Geometrie des Wassereinzugsgebiets als Fläche.

GM_Object

 

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

origin

Ursprung des Wassereinzugsgebiets.

OriginValue

voidable“

25.

Der letzte Satz in Abschnitt 8.5.1.3 erhält folgende Fassung:

„Einschränkungen der Objektart DrainageBasin

Ein Flusseinzugsgebiet kann nicht in einem anderen Einzugsgebiet enthalten sein.

Das Geometrie-Attribut muss vom Typ GM_Surface oder GM_MultiSurface sein.“

26.

Abschnitt 8.5.3 wird gestrichen.

27.

Abschnitt 8.5.4 erhält folgende Fassung:

„8.5.4.   Codelisten

8.5.4.1.   Art der Überleitung (CrossingTypeValue)

Arten der künstlichen Überleitung in Wasserläufen.

8.5.4.2.   Hydrologische Beständigkeit (HydrologicalPersistenceValue)

Kategorien der hydrologischen Beständigkeit eines Gewässers.

8.5.4.4.   Küstenart (ShoreTypeValue)

Kategorien der Beschaffenheit von Küstenregionen.

8.5.4.5.   Wasserstand (WaterLevelValue)

Die Gezeitenhöhe/der Wasserstand, auf den sich Tiefen und Höhen beziehen.

8.5.4.6.   Ursprung (OriginValue)

Eine Codeliste, die hydrografische ‚Ursprungs‘-Kategorien für verschiedene hydrografische Objekte bestimmt (‚natürlich‘, ‚künstlich‘).“

28.

Abschnitt 9.1.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

geometry

Die Geometrie, die die Grenze des Schutzgebiets definiert.

GM_Object

 

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

siteDesignation

Bezeichnung (Typ) des Schutzgebiets.

DesignationType

voidable

siteName

Name des Schutzgebiets.

GeographicalName

voidable

siteProtectionClassification

Klassifikation des Schutzgebiets nach dem Schutzzweck.

ProtectionClassificationValue

voidable

thematicId

Thematischer Objektidentifikator.

ThematicIdentifier

voidable“

29.

Die Tabelle in Abschnitt 9.2.1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

designation

Die tatsächliche Typenbezeichnung des Schutzgebiets.

DesignationValue

 

designationScheme

Das System, aus dem der Typencode stammt.

DesignationSchemeValue

 

percentageUnderDesignation

Der prozentuale Anteil des Schutzgebietes, für den diese Typenbezeichnung zutrifft. Dieser Wert wird vor allem für die IUCN-Kategorisierung verwendet.

Decimal

 

legalFoundationDate

Das Datum, an dem das Schutzgebiet rechtsgültig ausgewiesen wurde. Dies ist das Datum, an dem das reale Objekt, nicht seine Darstellung in einem Informationssystem, geschaffen wurde.

Date

voidable

legalFoundationDocument

Eine URL oder Textangabe, die auf einen Rechtsakt verweist, durch den das Schutzgebiet ausgewiesen wurde.

CI_Citation

voidable“

30.

Abschnitt 9.3 wird gestrichen.

31.

Abschnitt 9.4 erhält folgende Fassung:

„9.4.   Codelisten

9.4.1.   Bezeichnungsschema (DesignationSchemeValue)

Das Schema, das dazu verwendet wird, den Schutzgebieten einen Schutzgebietstyp zuzuordnen.

Die Codeliste kann von den Mitgliedstaaten erweitert werden.

9.4.2.   Kennzeichnung (DesignationValue)

Klassifikations- und Kennzeichnungsarten verschiedener Schemata.

Diese Codeliste umfasst die Werte der in den Abschnitten 9.4.3–9.4.8 angegebenen Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten:

9.4.3.   IUCN-Kennzeichnung (IUCNDesignationValue)

Eine Codeliste für das Klassifikationssystem der International Union for the Conservation of Nature.

9.4.4.   National-Monuments-Record-Kennzeichnung (NationalMonumentsRecordDesignationValue)

Eine Codeliste für das Klassifikationssystem des National Monuments Record.

9.4.5.   Natura2000-Kennzeichnung (Natura2000DesignationValue)

Eine Codeliste für das Bezeichnungssystem Natura2000 gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates (*1) (Habitat-Richtlinie).

9.4.6.   Ramsar-Kennzeichnung (RamsarDesignationValue)

Eine Codeliste für das Bezeichnungssystem nach dem Übereinkommen über Feuchtgebiete von internationaler Bedeutung (Ramsar-Konvention).

9.4.7.   Kennzeichnung nach dem Unesco-Programm ‚Der Mensch und die Biosphäre‘ (UNESCOManAndBiosphereProgrammeDesignationValue)

Eine Codeliste für das Klassifikationssystem ‚Der Mensch und die Biosphäre‘.

9.4.8.   Unesco-Welterbe-Kennzeichnung (UNESCOWorldHeritageDesignationValue)

Eine Codeliste für das Bezeichnungssystem des Welterbekomitees.

9.4.9.   Klassifikation von Schutzgebieten (ProtectionClassificationValue)

Die Klassifikation von Schutzgebieten nach Schutzzwecken.

(*1)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).“ "


(*1)  Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7).“ “


ANHANG III

Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:

1.

Abschnitt 1.3.1. erhält folgende Fassung:

„1.3.1.   Codelisten

1.3.1.1.   Höhenlageneigenschaftstyp (ElevationPropertyTypeValue)

Codeliste, die die gemessene oder berechnete Höhenlageneigenschaft bestimmt.

1.3.1.2.   Oberflächentyp (SurfaceTypeValue)

Codeliste, die die Geländeoberfläche hinsichtlich ihrer relativen Verbundenheit mit der reinen Erdoberfläche bestimmt.“

2.

Abschnitt 1.5.3 wird gestrichen.

3.

Abschnitt 1.5.4 erhält folgende Fassung:

„1.5.4.   Codelisten

1.5.4.1.   Bruchkantentyp (BreakLineTypeValue)

Liste der aufgrund der physischen Merkmale der betreffenden Bruchkante [in der Geländeoberfläche] möglichen Typenwerte für Bruchkanten.

1.5.4.2.   Höhenlagenpunkt-Klassifizierung (SpotElevationClassValue)

Mögliche Klassifizierungswerte für Höhenlagenpunkte nach der LAS-Spezifikation der Amerikanischen Gesellschaft für Fotogrammetrie und Fernerkundung (ASPRS).

1.5.4.3.   Höhenlagenpunkttyp (SpotElevationTypeValue)

Mögliche Werte für Höhenlagenpunkte, die markante Stellen im Gelände beschreiben.

1.5.4.4.   Höhenlinientyp (ContourLineTypeValue)

Liste der möglichen Kategorien von Höhenlinien aufgrund des Äquidistanzparameters des Datensatzes.“

4.

Abschnitt 2.3.2 erhält folgende Fassung:

„2.3.2.   Codelisten

2.3.2.1.   Bodenbedeckungsklasse (LandCoverClassValue)

Codeliste oder Klassifikation der Bodenbedeckung.“

5.

In Abschnitt 2.4.1.2 wird die folgende Tabelle angefügt:

Assoziationsrollen der Objektart LandCoverUnit

Assoziationsrolle

Definition

Typ

Voidability

dataset

Datensatz zur Bodenbedeckung, dem dieses Bodenbedeckungsobjekt zugeordnet ist.

LandCoverDataset“

 

6.

Im ersten Satz in Abschnitt 2.6 werden die Wörter „das Attribut onlineDescription“ durch die Wörter „das Attribut externalDescription“ ersetzt.

7.

Abschnitt 3.4 erhält folgende Fassung:

„3.4.   Codelisten

3.4.1.   Interpolationsmethode (InterpolationMethodValue)

Liste der Codes zur Bezeichnung der Interpolationsmethoden, die zur Auswertung von Orthofoto-Coverages verwendet werden können.“

8.

Abschnitt 4.2.3 erhält folgende Fassung:

„4.2.3.   Codelisten

4.2.3.1.   Art des anthropogenen geomorphologischen Merkmals (AnthropogenicGeomorphologicFeatureTypeValue)

Arten von anthropogenen geomorphologischen Merkmalen.

4.2.3.2.   Bohrungszweck (BoreholePurposeValue)

Zweck, zu dem ein Bohrloch gebohrt wurde.

4.2.3.3.   Art der Sammlung (CollectionTypeValue)

Arten von Sammlungen geologischer und geophysikalischer Objekte.

4.2.3.4.   Bedeutung des Bestandteils (CompositionPartRoleValue)

Bedeutung eines Bestandteils (CompositionPart) innerhalb einer geologischen Einheit.

4.2.3.5.   Bildungsraum und Bildungsmilieu (EventEnvironmentValue)

Begriffe zur Bestimmung des physikalisch-chemischen Umfelds, in dem geologische Ereignisse stattfinden.

4.2.3.6.   Bildungsprozess (EventProcessValue)

Begriffe zur Bestimmung des oder der während des geologischen Ereignisses aufgetretene(n) Prozesse(s).

4.2.3.7.   Art der Verwerfung (FaultTypeValue)

Begriffe zur Beschreibung von Verwerfungen.

4.2.3.8.   Art der Faltung (FoldProfileTypeValue)

Begriffe zur Beschreibung der Art der Faltung.

4.2.3.9.   Geochronologische Epoche (GeochronologicEraValue)

Begriffe zur Beschreibung anerkannter geologischer Zeitabschnitte.

4.2.3.10.   Art der geologischen Einheit (GeologicUnitTypeValue)

Begriffe zur Beschreibung der Art der geologischen Einheit.

4.2.3.11.   Geomorphologische Aktivität (GeomorphologicActivityValue)

Begriffe zur Angabe des Aktivitätszustands eines geomorphologischen Merkmals.

4.2.3.12.   Lithologie (LithologyValue)

Begriffe zur Beschreibung der Gesteinseigenschaften.

4.2.3.13.   Bezugsebene (MappingFrameValue)

Begriffe zur Angabe der Bezugsebene, auf die sich das MappedFeature bezieht.

4.2.3.14.   Art des natürlichen geomorphologischen Merkmals (NaturalGeomorphologicFeatureTypeValue)

Begriffe zur Beschreibung der Art des natürlichen geomorphologischen Merkmals.

4.2.3.15.   Thematische Klasse (ThematicClassValue)

Werte für die thematische Klassifizierung geologischer Merkmale.

4.2.3.16.   Thematische Klassifikation (ThematicClassificationValue)

Liste thematischer Klassifikationen für geologische Merkmale.“

9.

Abschnitt 4.3.2 erhält folgende Fassung:

„4.3.2.   Codelisten

4.3.2.1.   Art der geophysikalischen Kampagne (CampaignTypeValue)

Art der geophysikalischen Kampagne.

4.3.2.2.   Name des Netzes (NetworkNameValue)

Bezeichnung des geophysikalischen Netzes.

4.3.2.3.   Art der Plattform (PlatformTypeValue)

Plattform, auf der die Daten erfasst wurden.

4.3.2.4.   Profilart (ProfileTypeValue)

Art des geophysikalischen Profils.

4.3.2.5.   Stationsrang (StationRankValue)

Rang einer geophysikalischen Station.

4.3.2.6.   Stationsart (StationTypeValue)

Art der geophysikalischen Station.

4.3.2.7.   Untersuchungsart (SurveyTypeValue)

Art der geophysikalischen Untersuchung oder des Datensatzes.

4.3.2.8.   Schwadtyp (SwathTypeValue)

Typ des geophysikalischen Schwads.“

10.

Abschnitt 4.4.3 erhält folgende Fassung:

„4.4.3.   Codelisten

4.4.3.1.   Art des aktiven Brunnens (ActiveWellTypeValue)

Arten aktiver Brunnen.

4.4.3.2.   Art des Mediums des Grundwasserleiters (AquiferMediaTypeValue)

Werte zur Beschreibung der Eigenschaften des Mediums des Grundwasserleiters.

4.4.3.3.   Art des Grundwasserleiters (AquiferTypeValue)

Arten von Grundwasserleitern.

4.4.3.4.   Zustand des Grundwassers (ConditionOfGroundwaterValue)

Werte zur Angabe des ungefähren Ausmaßes der Veränderung gegenüber dem natürlichen Zustand des Grundwassers.

4.4.3.5.   Hydrogeochemischer Gesteinstyp (HydroGeochemicalRockTypeValue)

Angabe des maßgeblich den hydrogeochemischen Zustand des Grundwassers bestimmenden Gesteinstyps des Grundwasserleiters.

4.4.3.6.   Art des natürlichen Objekts (NaturalObjectTypeValue)

Arten natürlicher hydrogeologischer Objekte.

4.4.3.7.   Zustandscodetyp (StatusCodeTypeValue)

Werte zur Beschreibung des Zustands künstlicher hydrogeologischer Objekte.

4.4.3.8.   Persistenz von Wasser (WaterPersistenceValue)

Arten hydrologischer Persistenz von Wasser.

4.4.3.9.   Wassersalinität (WaterSalinityValue)

Codeliste zur Angabe von Salinitätsklassen für Wasser.“


ANHANG IV

Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 1089/2010 wird wie folgt geändert:

1.

In Abschnitt 1.3.1 werden in der Einleitung die Worte „Die Gruppe ‚Vektor‘“ durch die Worte „Die Gruppe ‚Statistische Einheiten — Vektor‘“ ersetzt.

2.

Abschnitt 1.3.1.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

thematicId

Beschreibender eindeutiger Identifikator für Geo-Objekte in einem bestimmten Datenthema.

ThematicIdentifier

 

country

Der Code des Landes, zu dem das Objekt gehört.

CountryCode

 

geographicalName

Mögliche geografische Bezeichnungen des Objekts.

GeographicalName

 

statisticalUnitType

Art der Gebietseinheit, die für Verbreitungszwecke verwendet wird.

StatisticalUnitTypeValue

 

validityPeriod

Der Zeitraum, in dem die statistische Einheit vorzugsweise verwendet werden soll.

TM_Period

 

referencePeriod

Der Zeitraum, für den die Daten die Gebietsunterteilung in statistischen Einheiten darstellen sollen.

TM_Period

 

beginLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Geodatensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.

DateTime

voidable

endLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Geodatensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.

DateTime

voidable“

3.

Abschnitt 1.3.3 erhält folgende Fassung:

„1.3.3.   Codelisten

1.3.3.1.   Geometrietyp (GeometryTypeValue)

Die Codewerte für die Geometrietypen.

1.3.3.2.   Entwicklungstyp (EvolutionTypeValue)

Die Codewerte für Entwicklungstypen.

1.3.3.3.   Art der statistischen Einheit (StatisticalUnitTypeValue)

Die Codewerte für die Arten der statistischen Einheit.“

4.

In Abschnitt 1.4.1.1 erhält der gesamte Text nach Tabelle 2 folgende Fassung:

Einschränkungen der Objektart StatisticalGridCell

Die durch Breite und Höhe bestimmte Position der Zelle muss innerhalb des Gitters liegen.

Mindestens einer der Attributcodes geographicalPosition, gridPosition oder geometry ist anzugeben.

Sind mehrere räumliche Darstellungen angegeben (code, geographicalPosition, gridPosition und geometry), müssen diese miteinander vereinbar sein.

Der Code setzt sich zusammen aus:

(1)

einem aus zwei Buchstaben bestehenden Ländercode wie in den Interinstitutionellen Regeln für Veröffentlichungen des Amtes für Veröffentlichungen der Europäischen Union festgelegt;

(2)

einem das Koordinatenreferenzsystem bezeichnenden Teil, dargestellt durch die Buchstaben CRS, gefolgt vom EPSG-Code;

(3)

einem die Auflösung und Position bezeichnenden Teil:

wird das Koordinatenreferenzsystem projiziert, die Buchstaben RES, gefolgt von der Gitterweite in Metern und dem Buchstaben m, danach der Buchstabe N, gefolgt vom Hochwert in Metern, und der Buchstabe E gefolgt vom Rechtswert in Metern,

wird das Koordinatenreferenzsystem nicht projiziert, die Buchstaben RES, gefolgt von der Gitterweite in Grad-Minuten-Sekunden, gefolgt von den Buchstaben dms, danach die Buchstaben LON, gefolgt vom Längenwert in Grad-Minuten-Sekunden, und die Buchstaben LAT, gefolgt vom Breitenwert in Grad-Minuten-Sekunden.

In beiden Fällen muss die angegebene Position die linke untere Ecke der Zelle bezeichnen.“

5.

Abschnitt 1.5 erhält folgende Fassung:

„1.5.    Themenspezifische Anforderungen

(1)

Für statistische Einheiten, zu denen im Rahmen von INSPIRE statistische Daten zur Verfügung gestellt werden, ist zumindest auch die Geometrie anzugeben. Diese Anforderung betrifft INSPIRE-Themen mit Bezug zu statistischen Einheiten.

(2)

Für den europaweiten Gebrauch ist das in Anhang II Abschnitt 2.2.1 beschriebene flächentreue Gitter zu verwenden. Für den europaweiten Gebrauch sind zusätzliche zulässige Gitterzellengrößen 2 m, 5 m, 20 m, 50 m, 200 m, 500 m, 2 000 m, 5 000 m, 20 000 m, 50 000 m.

(3)

Der Bezug zwischen statistischen Daten und der zugehörigen statistischen Einheit ist durch den externen Objektidentifikator (inspireId) oder den thematischen Identifikator (für Vektoreinheiten) oder den Code der Einheit (für Gitterzellen) herzustellen.

(4)

Statistische Daten müssen sich auf eine bestimmte Version einer statistischen Einheit beziehen.“

6.

Die Tabelle in Abschnitt 2.3.1.3 erhält folgende Fassung:

„Assoziationsrolle

Definition

Typ

Voidability

parts

Die Gebäudeteile, aus denen das Gebäude besteht.

BuildingPart (der Gruppe ‚Gebäude — Basis‘)

voidable“

7.

Abschnitt 2.3.3 erhält folgende Fassung:

„2.3.3.   Codelisten

2.3.3.1.   Art des Gebäudes (BuildingNatureValue)

Werte zur Angabe der Art eines Gebäudes.

2.3.3.2.   Baulicher Zustand (ConditionOfConstructionValue)

Werte zur Bezeichnung des Zustands eines Bauwerks.

2.3.3.3.   Gegenwärtige Nutzung (CurrentUseValue)

Werte zur Angabe der gegenwärtigen Nutzung.

2.3.3.4.   Höhenreferenz (ElevationReferenceValue)

Liste der möglichen Elemente zur Erfassung einer vertikalen Geometrie.

2.3.3.5.   Höhenstatus (HeightStatusValue)

Werte zur Angabe der zum Erfassen einer Höhe angewandten Methode.

2.3.3.6.   Horizontale Geometriereferenz (HorizontalGeometryReferenceValue)

Liste der möglichen Elemente zur Erfassung einer horizontalen Geometrie.“

8.

In den Abschnitten 3.1.3, 3.1.5, 3.1.9, 3.1.10, 3.1.11, 3.1.12, 3.2.1 und 3.2.5 wird der Ausdruck „RangeType“ überall durch „RangeType (gemäß Definition in Abschnitt 3.2.6)“ ersetzt.

9.

Abschnitt 3.3 erhält folgende Fassung:

„3.3.   Codelisten

3.3.1.   FAO-Horizonthauptsymbole (FAOHorizonMasterValue)

Codeliste zur Bezeichnung der Horizonthauptsymbole.

3.3.2.   Nachgeordnete FAO-Horizontbezeichnungen (FAOHorizonSubordinateValue)

Codeliste der Bezeichnungen von nachgeordneten Unterscheidungen und Merkmalen innerhalb der Haupthorizonte und -schichten, die auf vor Ort beobachtbaren Profileigenschaften basieren und bei der Beschreibung des Bodens an Ort und Stelle vermerkt werden.

3.3.3.   FAO-Prime (FAOPrimeValue)

Eine Prime oder eine Doppelprime kann verwendet werden, um das Haupthorizontsymbol des untersten von zwei (Prime) oder drei (Doppelprime) Horizonten mit identischen Präfixkombinationen aus arabischen Ziffern und Buchstaben näher zu bezeichnen.

3.3.4.   Andere Horizontsymbole (OtherHorizonNotationTypeValue)

Bezeichnung eines Bodenhorizonts nach einer bestimmten Systematik.

3.3.5.   Anderer Bodentyp (OtherSoilNameType)

Zuordnung zu einer Klasse in einer bestimmten Bodensystematik oder -klassifikation.

3.3.6.   Status des Schichtbildungsvorgangs (LayerGenesisProcessStateValue)

Angabe, ob der unter LayerGenesisProcess angegebene Vorgang fortdauert oder bereits abgeschlossen ist.

3.3.7.   Schichttyp (LayerTypeValue)

Einordnung einer Schicht nach dem für diesen Zweck geeigneten Konzept.

3.3.8.   Name des Profilelement beschreibenden Parameters (ProfileElementParameterNameValue)

Beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Profilelements.

3.3.9.   Name des Bodenobjekt beschreibenden Parameters (SoilDerivedObjectParameterNameValue)

Bodenbezogene Eigenschaften, die sich von Boden- und anderen Daten ableiten lassen.

3.3.10.   Zweck der Bodenuntersuchung (SoilInvestigationPurposeValue)

Codeliste der möglichen Werte zur Angabe der Gründe für die Durchführung einer Untersuchung.

3.3.11.   Art der Bodenplot (SoilPlotTypeValue)

Codeliste zur Angabe der Art der Bodenplot, an der die Beobachtung durchgeführt wird.

3.3.12.   Bezeichnung Bodenprofil bezogener Parameter (SoilProfileParameterNameValue)

Beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Bodenprofils.

3.3.13.   Bezeichnung Bodenstandort bezogener Parameter (SoilSiteParameterNameValue)

Beobachtbare Eigenschaften zur Beschreibung des Bodenstandorts.

3.3.14.   Stellung des WRB-Qualifiers (WRBQualifierPlaceValue)

Codeliste, deren Werte die Stellung des Qualifiers im Hinblick auf die WRB Reference Soil Group (RSG) angeben. Der Qualifier kann der RSG als ‚Präfix‘ vorangestellt oder ihr als ‚Suffix‘ nachgestellt werden.

3.3.15.   WRB-Qualifiers (WRBQualifierValue)

Codeliste der möglichen Qualifier der World Reference Base for Soil Resources.

3.3.16.   WRB Reference Soil Group (RSG) (WRBReferenceSoilGroupValue)

Codeliste der möglichen Reference Soil Groups (erste Ebene der Klassifikation nach der World Reference Base for Soil Resources).

3.3.17.   WRB-Specifiers (WRBSpecifierValue)

Codeliste der möglichen Specifier.“

10.

Abschnitt 4.3.2 erhält folgende Fassung:

„4.3.2.   Codelisten

4.3.2.1.   HILUCS (HILUCSValue)

Liste der für das INSPIRE-Thema Bodennutzung zu verwendenden Bodennutzungskategorien.

4.3.2.2.   Klassifikation der Bodennutzung (LandUseClassificationValue)

Liste der für das INSPIRE-Thema Bodennutzung zu verwendenden und auf nationaler oder lokaler Ebene abgestimmten Bodennutzungskategorien.“

11.

Die Tabelle in Abschnitt 4.7.2.1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

backgroundMapDate

Datum der verwendeten Hintergrundkarte.

DateTime

 

backgroundMapReference

Verweis auf die verwendete Hintergrundkarte.

CharacterString

 

backgroundMapURI

URI des Dienstes, der die verwendete Hintergrundkarte bereitstellt.

URI

voidable“

12.

Abschnitt 4.7.3 erhält folgende Fassung:

„4.7.3.   Codelisten

4.7.3.1.   Ebene des räumlichen Plans (LevelOfSpatialPlanValue)

Territoriale Hierarchie des Plans.

4.7.3.2.   Allgemeiner Prozessschritt (ProcessStepGeneralValue)

Allgemeine Angabe des Planungsprozessschritts, den der Plan gerade durchläuft.

4.7.3.3.   Rechtsnatur der Vorschrift (RegulationNatureValue)

Rechtsnatur der Bodennutzungsangaben.

4.7.3.4.   Bezeichnung des Plantyps (PlanTypeNameValue)

Typen von Plänen gemäß Definition in den Mitgliedstaaten.

4.7.3.5.   Spezifische ergänzende Vorschrift (SpecificSupplementaryRegulationValue)

Kategorie ergänzender Vorschriften in einer vom Datenanbieter angegebenen Systematik ergänzender Vorschriften.

4.7.3.6.   Ergänzende Vorschrift (SupplementaryRegulationValue)

Arten von Auflagen und Beschränkungen in räumlichen Plänen.“

13.

Abschnitt 5.1.6 erhält folgende Fassung:

„5.1.6.   Messwert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren (EnvHealthDeterminantMeasure)

Eine Rohmessung, die an einem Ort durchgeführt wurde, der für die Analyse von umweltbedingten Gesundheitsfaktoren von Interesse ist.

Attribute der Objektart EnvHealthDeterminantMeasure

Attribut

Definition

Typ

Voidability

location

Der Ort der Messung.

GM_Object

 

type

Der Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors.

EnvHealthDeterminantTypeValue

 

measureTime

Der Zeitraum, in dem die Messung durchgeführt wurde.

TM_Period

 

beginLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Geodatensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.

DateTime

voidable

endLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Geodatensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.

DateTime

voidable

validFrom

Der Zeitpunkt, ab dem die Informationen verwendet werden.

DateTime

voidable

validTo

Der Zeitpunkt, ab dem die Informationen nicht mehr verwendet werden.

DateTime

voidable

measure

Der Messwert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren.

Measure

 

category

Die Kategorie des Messwerts für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren.

MeasureCategoryTypeValue

 

Einschränkungen der Geo-Objektart EnvHealthDeterminantMeasure

Der Messwert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren ist entweder als Maß (Attribut ‚measure‘) oder als Maßkategorie (Attribut ‚category‘) anzugeben.“

14.

Die folgenden Abschnitte 5.1.6a und 5.1.6b werden eingefügt:

„5.1.6a   Lärmmesswert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren (EnvHealthDeterminantMeasure)

Eine Lärmmessung, die für die Analyse von Faktoren der menschlichen Gesundheit von Bedeutung ist.

Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs EnvHealthDeterminantMeasure.

Attribute der Geo-Objektart EnvHealthDeterminantNoiseMeasure

Attribut

Definition

Typ

Voidability

Source

Die Art der Lärmquelle.

NoiseSourceTypeValue

 

5.1.6b   Konzentrationsmesswert für umweltbedingte Gesundheitsfaktoren (EnvHealthDeterminantConcentrationMeasure)

Eine Konzentrationsmessung, die für die Analyse von Faktoren der menschlichen Gesundheit von Bedeutung ist.

Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs EnvHealthDeterminantMeasure.

Attribute der Geo-Objektart EnvHealthDeterminantConcentrationMeasure

Attribut

Definition

Typ

Voidability

component

Die Komponente, deren Konzentration gemessen wird.

ComponentTypeValue

 

media

Das Medium, in dem die Konzentration gemessen wird.

MediaTypeValue“

 

15.

Die Abschnitte 5.2.8, 5.2.9, 5.2.10 und 5.2.11 werden gestrichen.

16.

Abschnitt 5.3 erhält folgende Fassung:

„5.3.   Codelisten

5.3.1.   Todesursache (CODValue)

Daten zu Todesursachen (COD) lassen Mortalitätsmuster erkennen und sind deshalb ein wichtiger Bestandteil der Informationen über die öffentliche Gesundheit.

5.3.2.   Chemischer Stoff (ChemicalValue)

Name des chemischen Stoffes.

5.3.3.   Art der umweltbedingten Gesundheitskomponente (ComponentTypeValue)

Bestimmter Komponententyp (chemischer Stoff, biologische Art usw.), dessen Konzentration in einem Umweltmedium gemessen wird.

5.3.4.   Typ des Krankheitsmaß (DiseaseMeasureTypeValue)

Verschiedene Möglichkeiten der Meldung von Daten über Krankheiten und damit verwandte Gesundheitsprobleme bei einer Grundgesamtheit.

5.3.5.   Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors (EnvHealthDeterminantTypeValue)

Typ des umweltbedingten Gesundheitsfaktors.

5.3.6.   Typ der Gesundheit im Allgemeinen (GeneralHealthTypeValue)

Typ des Indikators für den Gesundheitszustand.

5.3.7.   Typ der Gesundheitsdienstleistung (HealthServicesTypeValue)

Typ des Indikators für die Gesundheitsversorgung.

5.3.8.   Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten (ICDValue)

Krankheit gemäß der Definition in der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision.

5.3.9.   Matrix (MatrixValue)

Art des für die Biomarkermessung verwendeten menschlichen Gewebes oder Körperteils.

5.3.10.   Art des umweltbedingten Gesundheitsmediums (MediaTypeValue)

Das Medium, in dem die Konzentration einer Gesundheitskomponente gemessen wird.

5.3.11.   Lärmquellentyp (NoiseSourceTypeValue)

Die Werte für Lärmquellentypen.

5.3.12.   Statistische Aggregationsmethode (StatisticalAggregationMethodValue)

Die Arten der zur Aggregation der Rohmessdaten über die statistische Einheit verwendeten statistischen Methoden.“

17.

Abschnitt 6.2.2 erhält folgende Fassung:

„6.2.2   Codelisten

6.2.2.1.   Zubehörtyp (AppurtenanceTypeValue)

Klassifikation von Zubehör.

Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern angegebener Codelisten:

Zubehör für Stromnetze (ElectricityAppurtenanceTypeValue): Klassifikation von Zubehör für Stromnetze gemäß Abschnitt 6.3.2.1.

Zubehör für Öl-, Gas- und Chemikalien-Netze (OilGasChemicalsAppurtenanceTypeValue): Klassifikation von Zubehör für Öl-, Gas- und Chemikalien-Netze gemäß Abschnitt 6.4.2.1.

Zubehör für Kanalisationsnetze (SewerAppurtenanceTypeValue): Klassifikation von Zubehör für Kanalisationsnetze gemäß Abschnitt 6.5.2.1.

Zubehör für Wärmenetze (ThermalAppurtenanceTypeValue): Klassifikation von Zubehör für Wärmenetze gemäß Abschnitt 6.6.2.1.

Zubehör für Wassernetze (WaterAppurtenanceTypeValue): Klassifikation von Zubehör für Wassernetze gemäß Abschnitt 6.7.2.1.

6.2.2.2.   Spezifisches Zubehör (SpecificAppurtenanceTypeValue)

Bereichsspezifische Klassifikation von Zubehör.

6.2.2.3.   Versorgungsart (UtilityDeliveryTypeValue)

Klassifikation von Versorgungsarten.

6.2.2.4.   Versorgungsnetztyp (UtilityNetworkTypeValue)

Klassifikation von Versorgungsnetztypen.

6.2.2.5.   Hinweistyp (WarningTypeValue)

Klassifikation von Hinweistypen.“

18.

Abschnitt 6.3.2 erhält folgende Fassung:

„6.3.2.   Codelisten

6.3.2.1.   Zubehör für Stromnetze (ElectricityAppurtenanceTypeValue)

Klassifikation von Zubehör für Stromnetze.“

19.

Abschnitt 6.4.2 erhält folgende Fassung:

„6.4.2.   Codelisten

6.4.2.1.   Zubehör für Öl-, Gas- und Chemikalien-Netze (OilGasChemicalsAppurtenanceTypeValue)

Klassifikation von Zubehör für Öl-, Gas- und Chemikalien-Netze

6.4.2.2.   Öl-, Gas- und Chemikalien-Typ (OilGasChemicalsProductTypeValue)

Klassifikation von Ölen, Gasen und Chemikalien.“

20.

Abschnitt 6.5.2 erhält folgende Fassung:

„6.5.2.   Codelisten

6.5.2.1.   Zubehör für Kanalisationsnetze (SewerAppurtenanceTypeValue)

Klassifikation von Zubehör für Kanalisationsnetze.

6.5.2.2.   Abwassertyp (SewerWaterTypeValue)

Klassifikation von Abwassertypen.“

21.

Abschnitt 6.6.2 erhält folgende Fassung:

„6.6.2.   Codelisten

6.6.2.1.   Zubehör für Wärmenetze (ThermalAppurtenanceTypeValue)

Klassifikation von Zubehör für Wärmenetze.

6.6.2.2.   Wärmeträgertyp (ThermalProductTypeValue)

Klassifikation von Wärmeträgern.“

22.

Abschnitt 6.7.2 erhält folgende Fassung:

„6.7.2.   Codelisten

6.7.2.1.   Zubehör für Wassernetze (WaterAppurtenanceTypeValue)

Klassifikation von Zubehör für Wassernetze.

6.7.2.2.   Wassertyp (WaterTypeValue)

Klassifikation von Wassertypen.“

23.

Abschnitt 6.8.2 erhält folgende Fassung:

„6.8.2.   Codelisten

6.8.2.1.   Klassifikation von Umwelteinrichtungen (EnvironmentalManagementFacilityTypeValue)

Einstufung von Umwelteinrichtungen, z. B. als Gelände oder Anlagen.“

24.

Die Tabelle in Abschnitt 6.9.2.2 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

serviceLocationByAddress

Beschreibung des Standorts des Dienstes durch Verweis auf eine Anschrift.

Address

 

serviceLocationByBuilding

Beschreibung des Standorts des Dienstes durch Verweis auf ein Gebäude.

Building (der Gruppe ‚Gebäude — 2D‘)

 

serviceLocationByActivityComplex

Beschreibung des Standorts des Dienstes durch Verweis auf einen Wirtschaftskomplex.

ActivityComplex

 

serviceLocationByGeometry

Beschreibung des Standorts des Dienstes durch Verweis auf eine Geometrie.

GM_Object

 

serviceLocationByUtilityNode

Beschreibung des Standorts des Dienstes durch Verweis auf einen zu einem Versorgungsnetz (Wasser, Strom usw.) gehörenden Knoten, z. B. einen Hydranten oder eine Notrufeinrichtung.

UtilityNode“

 

25.

Abschnitt 6.9.3 erhält folgende Fassung:

„6.9.3.   Codelisten

6.9.3.1.   Art des Dienstes (ServiceTypeValue)

Die Codeliste enthält eine Systematik staatlicher Dienste.“

26.

Abschnitt 7.1.2 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

thematicId

Thematischer Objektidentifikator.

ThematicIdentifier

voidable

name

Klartextbezeichnung des AbstractMonitoringObject.

CharacterString

voidable

additionalDescription

Klartextbeschreibung von zusätzlichen Informationen, die zu keinen anderen Attributen passen.

CharacterString

voidable

mediaMonitored

Überwachtes Umweltmedium.

MediaValue

 

legalBackground

Der rechtliche Rahmen für die Verwaltung und Regulierung des AbstractMonitoringObject.

LegislationCitation

voidable

responsibleParty

Für das AbstractMonitoringObject zuständige Stelle.

RelatedParty

voidable

geometry

Dem AbstractMonitoringObject zugeordnete Geometrie. Bei mobilen Einrichtungen beschreibt die Geometrie das Gebiet, in dem die Einrichtung Messungen durchführen soll.

GM_Object

 

onlineResource

Ein Link zu einem externen Dokument mit weiteren Informationen über das AbstractMonitoringObject.

URL

voidable

purpose

Grund für die Schaffung des AbstractMonitoringObject.

PurposeOfCollectionValue

voidable“

27.

Abschnitt 7.3 erhält folgende Fassung:

„7.3.   Codelisten

7.3.1.   Messschema (MeasurementRegimeValue)

Kategorien für verschiedene Arten des MeasurementRegime.

7.3.2.   Medium (MediaValue)

Kategorien für verschiedene Arten von Medien.

7.3.3.   Prozesstyp (ProcessTypeValue)

Kategorien für verschiedene Prozesstypen.

7.3.4.   Erhebungszweck (PurposeOfCollectionValue)

Kategorien für verschiedene Erhebungszwecke.

7.3.5.   Quelle für Ergebniserfassung (ResultAcquisitionSourceValue)

Kategorien für verschiedene Arten der ResultAcquisitionSource.

7.3.6.   Art des Ergebnisses (ResultNatureValue)

Status des Ergebnisses einer Beobachtung.

7.3.7.   Spezieller EMF-Typ (SpecialisedEMFTypeValue)

Kategorien für verschiedene Arten von EnvironmentalMonitoringFacilities.“

28.

Abschnitt 8.2.2 erhält folgende Fassung:

„8.2.2.    Produktionsanlage (ProductionInstallation)

Eine zur Verwendung aufgestellte oder angeschlossene ortsfeste technische Einheit (wie Maschinen, Vorrichtungen, Geräte oder Ausrüstung), in der eine oder mehrere der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates (*1) und in Anhang I oder Anhang VII Teil 1 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (*2) aufgeführte Tätigkeiten sowie andere unmittelbar damit verbundene Tätigkeiten durchgeführt werden, die mit den aufgeführten Tätigkeiten in einem technischen Zusammenhang stehen und die Auswirkungen auf die Emissionen und die Umweltverschmutzung haben können.

Attribute der Geo-Objektart ProductionInstallation

Attribut

Definition

Typ

Voidability

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

thematicId

Thematischer Objektidentifikator.

ThematicIdentifier

 

pointGeometry

Räumliche Eigenschaft des Geo-Objekts.

GM_Point

 

surfaceGeometry

Räumliche Eigenschaft des Geo-Objekts.

GM_Surface

voidable

name

Offizielle Bezeichnung oder Eigenname oder herkömmliche Bezeichnung der Anlage.

CharacterString

voidable

description

Beschreibung der Anlage.

CharacterString

voidable

status

Der Status oder Zustand der Anlage im Hinblick auf ihre über einen begrenzten oder längeren Zeitraum bestehende funktionale und operative Anordnung.

StatusType

voidable

type

Besondere Art einer Anlage, bezeichnet die auszuführende operative Aufgabe.

InstallationTypeValue

voidable


Assoziationsrollen der Geo-Objektart ProductionInstallation

Assoziationsrolle

Definition

Typ

Voidability

groupedInstallationPart

Kleinere Anlagen, die technisch oder rechtlich Bestandteil einer Anlage sind.

ProductionInstallationPart

voidable

29.

Die Tabelle in Abschnitt 8.2.3 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

thematicId

Thematischer Objektidentifikator.

ThematicIdentifier

 

pointGeometry

Räumliche Eigenschaft des Geo-Objekts.

GM_Point

 

surfaceGeometry

Räumliche Eigenschaft des Geo-Objekts.

GM_Surface

voidable

name

Offizielle Bezeichnung oder Eigenname oder herkömmliche Bezeichnung des Anlagenteils.

CharacterString

voidable

description

Beschreibung des Anlagenteils.

CharacterString

voidable

status

Der Status oder Zustand des Anlagenteils im Hinblick auf seine über einen begrenzten oder längeren Zeitraum bestehende funktionale und operative Anordnung.

StatusType

voidable

type

Besondere Art eines Anlagenteils, bezeichnet die auszuführende operative Aufgabe.

InstallationPartTypeValue

voidable

technique

Methode zur Senkung der durch Emissionen einer technischen Komponente, in der Regel ein Schornstein, bedingten Schadstoffkonzentration.

PollutionAbatementTechniqueValue

voidable“

30.

Abschnitt 8.4 erhält folgende Fassung:

„8.4.   Codelisten

8.4.1.   Emissionsminderungsmaßnahmen (PollutionAbatementTechniqueValue)

Methoden zur Senkung der durch Emissionen einer technischen Komponente, in der Regel ein Schornstein, bedingten Schadstoffkonzentration.

8.4.2.   Anlagentyp (InstallationTypeValue)

Werte zur Angabe der operativen Funktion einer Anlage.

8.4.3.   Typ des Anlagenteils (InstallationPartTypeValue)

Werte zur Angabe der operativen Funktion eines Anlagenteils.

8.4.4.   Flussgebietseinheit (RiverBasinDistrictValue)

Flussgebietseinheiten zugeordnete Codes und/oder Namen.

8.4.5.   Art des Produktionsgebäudes (TypeOfProductionBuildingValue)

Klassifikation von Produktions- und Industriegebäuden.“

31.

Abschnitt 9.4 erhält folgende Fassung:

„9.4.   Codelisten

9.4.1.   Vieharten (LivestockSpeciesValue)

Klassifikation von Vieharten.

9.4.2.   Aquakulturarten (AquacultureSpeciesValue)

Klassifikation von Aquakulturarten.“

32.

Abschnitt 10.3 erhält folgende Fassung:

„10.3.   Codelisten

10.3.1.   Klassifikationstyp (ClassificationTypeValue)

Codewerte für Klassifikationstypen.

10.3.2.   Type des Klassifikationselements (ClassificationItemTypeValue)

Codewerte für Klassifikationselemente.

Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten:

Alter in 5-Jahres-Gruppen (AgeBy5YearsValue): Codewerte für in 5-Jahres-Gruppen gegliederte Klassifikationselemente

Alter nach Jahren (AgeByYearValue): Codewerte für in Jahresgruppen gegliederte Klassifikationselemente, d. h. ein Wert für jedes Intervall von einem Jahr. Der erste Wert ist ‚0–1‘ mit der Bezeichnung ‚0–1‘ und der Definition ‚0 bis weniger als 1 Jahr‘ und der letzte Wert ‚100+‘ mit der Bezeichnung ‚100+‘ und der Definition ‚100 Jahre oder älter‘.

NACE-Code (NACECodeValue): Systematik der Wirtschaftszweige gemäß NACE von Eurostat nach der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und von Datenanbietern definierte engere Werte.

Geschlecht (GenderValue): Geschlecht einer Person oder Personengruppe gemäß Anhang I Abschnitt 4.7.

10.3.3.   Variable (VariableValue)

Codewerte für variable Bezeichnungen.

10.3.4.   Statistisches Messverfahren (StatisticsMeasurementMethodValue)

Codewerte für statistische Messverfahren.

10.3.5.   Status statistischer Daten (StatisticalDataStatusValue)

Codewerte für den Status.

10.3.6.   Sonderwert (SpecialValue)

Codewerte für Sonderwerte.“

33.

Abschnitt 11.3 erhält folgende Fassung:

„11.3.   Codelisten

11.3.1.   Code des Gebietstyps (ZoneTypeCode)

Übergeordnete Klassifikation, die den Typ des Bewirtschaftungsgebiets, Schutzgebiets oder geregelten Gebiets definiert.

11.3.2.   Code des speziellen Gebietstyps (SpecialisedZoneTypeCode)

Zusätzlicher Klassifikationswert, der den speziellen Gebietstyp definiert.

11.3.3.   Umweltbereich (EnvironmentalDomain)

Umweltbereich, für den Umweltziele festgelegt werden können.“

34.

Abschnitt 12.2.1 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

beginLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Geodatensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.

DateTime

voidable

endLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Geodatensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.

DateTime

voidable

validFrom

Der Zeitpunkt, seit dem das gefährdete Element real besteht/bestand.

DateTime

voidable

validTo

Der Zeitpunkt, ab dem das gefährdete Element nicht mehr real besteht/bestand.

DateTime

voidable“

35.

Abschnitt 12.2.2 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

beginLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Geodatensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.

DateTime

voidable

determinationMethod

Gibt an, ob das Gefahrengebiet gemäß einer Modellierung abgegrenzt oder gemäß einer Interpretation festgelegt wird.

DeterminationMethodValue

 

endLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Geodatensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.

DateTime

voidable

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

typeOfHazard

Eine allgemeine Klassifikation und eine spezifische Klassifikation des Typs der naturbedingten Gefahr.

NaturalHazardClassification

 

validityPeriod

Zeitlicher Rahmen, für den das Modell gilt.

TM_Period

voidable“

36.

Abschnitt 12.2.4 Tabelle 1 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

beginLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts in den Geodatensatz eingefügt oder in ihm verändert wurde.

DateTime

voidable

endLifespanVersion

Datum und Zeitpunkt, zu dem diese Version des Geo-Objekts im Geodatensatz ersetzt oder aus ihm entfernt wurde.

DateTime

voidable

inspireId

Externer Objektidentifikator des Geo-Objekts.

Identifier

 

sourceOfRisk

Eine allgemeine Klassifikation und eine spezifische des als Risikoquelle anzusehenden Gefahrentyps.

NaturalHazardClassification

 

validityPeriod

Zukünftiger begrenzter Zeitraum, in dem das Modell anwendbar ist.

TM_Period

voidable“

37.

Die Tabelle in Abschnitt 12.3.4 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

hazardCategory

Eine allgemeine Klassifikation der Arten naturbedingter Gefahren.

NaturalHazardCategoryValue

 

specificHazardType

Zusätzliche Klassifikation der naturbedingten Gefahr, die den Gefahrentyp nach einer für den Datensatz festgelegten Systematik weiter präzisiert.

SpecificHazardTypeValue

voidable“

38.

Abschnitt 12.4 wird gestrichen.

39.

Abschnitt 12.5 erhält folgende Fassung:

„12.5.   Codelisten

12.5.1.   Kategorie des gefährdeten Elements (ExposedElementCategoryValue)

Einstufung des gefährdeten Elements.

12.5.2.   Kategorie der naturbedingten Gefahr (NaturalHazardCategoryValue)

Eine allgemeine Klassifikation der Arten naturbedingter Gefahren.

12.5.3.   Spezifischer Typ gefährdeter Elemente (SpecificExposedElementTypeValue)

Zusätzliche Bezeichnung gefährdeter Elemente.

12.5.4.   Spezifischer Gefahrentyp (SpecificHazardTypeValue)

Zusätzliche Klassifikation der naturbedingten Gefahr.

12.5.5.   Bestimmungsmethode (DeterminationMethodValue)

Eine Codeliste zur Beschreibung der zur Festlegung des Gefahren- oder Risikogebiets verwendeten Methode.“

40.

Abschnitt 13.1 erhält folgende Fassung:

„13.1.    Aufbau der Geodatenthemen ‚Atmosphärische Bedingungen und meteorologisch-geografische Kennwerte‘

Die für das Geodatenthema ‚Atmosphärische Bedingungen und meteorologisch-geografische Kennwerte‘ festgelegten Objektarten werden in folgende Gruppen unterteilt:

Atmosphärische Bedingungen und meteorologisch-geografische Kennwerte (Atmospheric Conditions and Meteorological Geographical Features)

Spezialisierte Beobachtungen (Specialised Observations) (Angaben in Anhangs I Abschnitt 7.4)

Prozesse (Processes) (Angaben in Anhang I Abschnitt 7.2)

Beobachtbare Eigenschaften (Observable Properties) (Angaben in Anhang I Abschnitt 7.3)

Beobachtungsverweise (Observation References) (Angaben in Anhang I Abschnitt 7.1)“.

41.

Abschnitt 13.2.1. erhält folgende Fassung:

„13.2.1.   Codelisten

13.2.1.1.   EU-Luftqualitäts-Referenzkomponente (EU_AirQualityReferenceComponentValue)

Definitionen von Erscheinungen in Bezug auf die Luftqualität im Rahmen der Berichterstattung nach EU-Rechtsvorschriften.

13.2.1.2.   WMO-Tabelle 4.2 GRIB-Code und Flags (GRIB_CodeTable4_2Value)

Definitionen von in der Meteorologie beobachteten Erscheinungen.“

42.

Abschnitt 14.2.1. erhält folgende Fassung:

„14.2.1.   Codelisten

14.2.1.1.   Verwendung des BODC-Parameters P01 (BODC_P01ParameterUsageValue)

Definitionen von in der Ozeanografie beobachteten Erscheinungen.“

43.

Abschnitt 15.1.2 erhält folgende Fassung:

„15.1.2.    Meer (Sea)

Ausdehnung des Meeres bei Hochwasser (meanHighWater).

Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs SeaArea.

Einschränkungen der Geo-Objektart Sea

Das Meer wird bei mittlerem Hochwasser definiert. Diese Einschränkung kann gelockert werden, wenn der Wasserstand keinen signifikanten Tidenschwankungen unterworfen ist.

Für Objektarten der Art ‚Sea‘ gibt es für das Attribut ‚extent‘ nur einen Wert.“

44.

Abschnitt 15.1.3 erhält folgende Fassung:

„15.1.3.    Meereszirkulationszone (MarineCirculationZone)

Ein durch seine physikalischen und chemischen Zirkulationsmuster definiertes Meeresgebiet. Wird in der Regel für das Management der Meeresumwelt und die entsprechende Berichterstattung oder die Meeresumweltklassifikation verwendet.

Dieser Typ ist ein Subtyp des Typs SeaArea.

Attribute der Geo-Objektart MarineCirculationZone

Attribut

Definition

Typ

Voidability

zoneType

Der Typ der Meereszirkulationszone, z. B. SedimentCell.

ZoneTypeValue

 

Einschränkungen der Geo-Objektart MarineCirculationZone

Für Geo-Objektarten der Art ‚MarineCirculationZone‘ gibt es für das Attribut ‚extent‘ nur einen Wert.“

45.

Abschnitt 15.1.6 wird gestrichen.

46.

Folgende Nummer 15.2.4 wird angefügt:

„15.2.4.   Uferabschnitt (ShoreSegment)

Ein Uferabschnitt ist ein Abschnitt der shoreline.

Attribute des Datentyps ShoreSegment

Attribut

Definition

Typ

Voidability

Geometrie

Die Geometrie des ShoreSegment.

GM_Curve

 

shoreClassification

Der primäre Uferabschnitttyp gemäß der Codeliste ShoreTypeClassificationValue.

ShoreTypeClassificationValue

voidable

shoreStability

Der primäre Festigkeitstyp des Uferabschnitts gemäß der Codeliste ShoreStabilityValue.

ShoreStabilityValue

voidable“

47.

Abschnitt 15.3 erhält folgende Fassung:

„15.3.   Codelisten

15.3.1.   Klassifikation von Meeresgebietstypen (SeaAreaTypeClassificationValue)

Klassifikationstyp des SeaArea, z. B. estuary oder openOcean.

15.3.2.   Meeresgrundbedeckung (SeaBedCoverValue)

Arten von auf dem Meeresgrund vorkommenden Bedeckungen.

15.3.3.   Meeresoberflächenklassifikation (SeaSurfaceClassificationValue)

Arten von an Meeresoberflächen vorkommenden Schichten.

15.3.4.   Uferfestigkeit (ShoreStabilityValue)

Festigkeitstypen von Uferabschnitten.

15.3.5.   Ufertypenklassifikation (ShoreTypeClassificationValue)

Typen von Uferabschnitten.

15.3.6.   Zonentyp (ZoneTypeValue)

Typen von Meereszirkulationszonen.“

48.

Abschnitt 16.2 erhält folgende Fassung:

„16.2.   Codelisten

16.2.1.   Regionsklassifikationsebene (RegionClassificationLevelValue)

Codes zur Festlegung der Klassifikationsebene der Regionsklasse.

16.2.2.   Regionssystematik (RegionClassificationSchemeValue)

Codes zur Festlegung der verschiedenen biogeografischen Regionen.

16.2.3.   Regionsklassifikation (RegionClassificationValue)

Codes zur Festlegung der verschiedenen biogeografischen Regionen.

Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten oder anderer von Datenanbietern definierter Codelisten:

Umweltschichtungsklassifikation (EnvironmentalStratificationClassificationValue): Codes für die klimatische Schichtung der Umwelt in der Europäischen Union nach Metzger, M. J., Shkaruba, A. D., Jongman, R. H. G. und Bunce, R. G. H., Descriptions of the European Environmental Zones and Strata, Alterra, Wageningen, 2012.

Klassifikation nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MarineStrategyFrameworkDirectiveClassificationValue): Codes für die Klassifikation nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie gemäß Artikel 4 der Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (*3).

Klassifikation biogeografischer Regionen des Natura-2000- und Emerald-Netzes (Natura2000AndEmeraldBio-geographicalRegionClassificationValue): Codes für die Klassifikation von biogeografischen Regionen nach der auf der Website der Europäischen Umweltagentur veröffentlichten Code List for Bio-geographical Regions, Europe 2011.

Klassifikation der natürlichen Vegetation (NaturalVegetationClassificationValue): Codes für die Klassifikation der natürlichen Vegetation nach den Hauptgliederungen in Bohn, U., Gollub, G., und Hettwer, C., Map of the natural vegetation of Europe: scale 1:2,500,000, Part 2: Legend, Bundesamt für Naturschutz, Bonn, 2000.

(*3)  Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19)“ "

49.

Abschnitt 17.4 erhält folgende Fassung:

„17.4.   Codelisten

17.4.1.   Qualifikator der lokalen Bezeichnung (QualifierLocalNameValue)

Liste mit Werten zur Angabe der Beziehung zwischen einer lokal verwendeten Bezeichnung und einer europaweit verwendeten Bezeichnung.

17.4.2.   Code des Lebensraumtyps nach der Referenzsystematik (ReferenceHabitatTypeCodeValue)

In den europaweiten Systematiken verwendete Werte.

Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten:

EUNIS-Lebensraumtyp-Code (EunisHabitatTypeCodeValue): Systematik der Lebensraumtypen nach der EUNIS-Datenbank zur Biodiversität gemäß der auf der Website der Europäischen Umweltagentur veröffentlichten EUNIS-Systematik der Lebensraumtypen.

Code nach der Habitat-Richtlinie (HabitatsDirectiveCodeValue): Systematik der Lebensraumtypen nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG.

Code nach der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MarineStrategyFrameworkDirectiveCodeValue): Systematik der Lebensraumtypen nach Anhang III Tabelle 1 der Richtlinie 2008/56/EG.

17.4.3.   Referenzsystematik der Lebensraumtypen (ReferenceHabitatTypeSchemeValue)

Dieser Wert gibt an, welche europaweite Systematik für Lebensräume verwendet wurde.

17.4.4.   Code der lokalen Bezeichnung (LocalNameCodeValue)

Aus einer lokalen Systematik übernommener Identifikator.“

50.

In der Tabelle in Abschnitt 18.3.2 wird in der dritten Zeile „populationSize“ der Ausdruck „RangeType“ in der dritten Spalte durch „RangeType (gemäß Definition in Abschnitt 18.3.3)“ ersetzt.

51.

Abschnitt 18.4 erhält folgende Fassung:

„18.4.   Codelisten

18.4.1.   Zählmethode (CountingMethodValue)

Methode zur Ermittlung von Zahlen für die Vorkommenshäufigkeit einer Art innerhalb einer Aggregationseinheit.

18.4.2.   Zähleinheit (CountingUnitValue)

Die für eine gezählte oder geschätzte Zahl zur Angabe der Vorkommenshäufigkeit einer Art in einer SpeciesDistributionUnit definierte Einheit.

18.4.3.   Lokale Artenbezeichnung (LocalSpeciesNameCodeValue)

Aus einer lokalen Systematik übernommener Artenidentifikator.

18.4.4.   Vorkommenskategorie (OccurrenceCategoryValue)

Die Populationsdichte der Art in der SpeciesDistributionUnit.

18.4.5.   Populationstyp (PopulationTypeValue)

Die Beständigkeit der Population, insbesondere in Bezug auf wandernde Arten innerhalb einer bestimmten Artenverteilungseinheit.

18.4.6.   Qualifikator (QualifierValue)

Dieser Wert definiert die Beziehung zwischen den taxonomischen Konzepten einer lokalen Artenbezeichnung und der durch einen Referenzidentifikator oder in einer Referenzsystematik angegebenen Artenbezeichnung.

18.4.7.   Artencode nach Referenzlisten (ReferenceSpeciesCodeValue)

Referenzlisten mit Artenidentifikatoren.

Diese Codeliste umfasst die Werte der nachstehenden Codelisten:

EU-Nomen-Code (EuNomenCodeValue): Referenzlisten mit den EU-Nomen-Artenidentifikatoren gemäß der über das Portal EU-Nomen zugänglichen Pan-European Species directories Infrastructure.

EUNIS-Arten-Code (EunisSpeciesCodeValue): Referenzlisten mit den EUNIS-Artenidentifikatoren gemäß der auf der Website der Europäischen Umweltagentur veröffentlichten EUNIS-Datenbank zur Biodiversität.

Naturschutzrichtlinien-Code (NatureDirectivesCodeValue): Referenzlisten mit Artenidentifikatoren nach den Naturschutzrichtlinien, die in dem im Durchführungsbeschluss 2011/484/EU der Kommission (*4) festgelegten Referenzportal für Natura 2000 aufgeführt sind.

18.4.8.   Artensystematik nach Referenzlisten (ReferenceSpeciesSchemeValue)

Referenzlisten zur Festlegung eines Systematik- und Taxonomiestandards, nach dem lokale Bezeichnungen und taxonomische Konzepte abgebildet werden können.

18.4.9.   Ansässigkeitsstatus (ResidencyStatusValue)

Kategorie zur Beschreibung der Ansässigkeit vorkommender Arten oder der geschätzten Population in einer bestimmten Aggregationseinheit.

(*4)  Durchführungsbeschluss 2011/484/EU der Kommission vom 11. Juli 2011 über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (ABl. L 198 vom 30.7.2011, S. 39).“ "

52.

Die Tabelle in Abschnitt 19.3.1.3 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

range

Zahlenbereich zur Darstellung des Höhen- oder Tiefenbereichs einer Energieressource.

VerticalExtentRangeType

 

scalar

Zahl zur Angabe der Höhe oder Tiefe einer Energieressource.

Length“

 

53.

Abschnitt 19.3.2 erhält folgende Fassung:

„19.3.2.   Codelisten

19.3.2.1.   Klassifizierungs- und Quantifizierungsrahmen (ClassificationAndQuantificationFrameworkValue)

Werte für die am weitesten verbreiteten Systematiken zur Klassifizierung und Quantifizierung von Energiequellen.

19.3.2.2.   Klassen fossiler Brennstoffe (FossilFuelClassValue)

Werte zur Angabe der verschiedenen Stufen fossiler Brennstoffressourcen.

19.3.2.3.   Erneuerbare Energien und Abfälle (RenewableAndWasteValue)

Arten von erneuerbaren Energiequellen und Abfallressourcen.

19.3.2.4   . Fossile Brennstoffe (FossilFuelValue)

Arten fossiler Brennstoffe.

19.3.2.5.   Vertikaler Bezug (VerticalReferenceValue)

Werte zur Angabe der Bezugsebene der vertikalen Ausdehnung.“

54.

Die Tabelle in Abschnitt 19.4.2.5 erhält folgende Fassung:

„Attribut

Definition

Typ

Voidability

calorificValue

Jede fossile Brennstoffressource besitzt einen eigenen Brennwert, d. h. die Menge der in einer Masseneinheit verfügbaren Energie.

CalorificValueType

voidable

quantity

Ressourcenmenge nach der spezifischen Kategorisierung.

FossilFuelMeasure

voidable“

typeOfResource

Art des fossilen Brennstoffs.

FossilFuelValue

 

55.

Abschnitt 19.5.2 erhält folgende Fassung:

„19.5.2.   Codelisten

19.5.2.1.   Potenzialtyp (PotentialTypeValue)

Typen der potenziellen Energie aus erneuerbaren Energieressourcen und Abfallressourcen.“

56.

Abschnitt 20.3.3 erhält folgende Fassung:

„20.3.3.   Codelisten

20.3.3.1.   Verwendete Klassifizierungsmethode (ClassificationMethodUsedValue)

Codes zur Angabe der Methode zur Berechnung des Erzmaßes.

20.3.3.2.   Rohstoffcode (CommodityCodeValue)

Werte zur Angabe der Art des Rohstoffs.

20.3.3.3.   Potenzielle Endnutzung (EndusePotentialValue)

Werte zur Angabe der potenziellen Endnutzung des Minerals.

20.3.3.4.   Art der Explorationstätigkeit (ExplorationActivityTypeValue)

Arten der durchgeführten Explorationstätigkeit.

20.3.3.5.   Explorationsergebnis (ExplorationResultValue)

Werte zur Bezeichnung des Ergebnisses der Explorationstätigkeit.

20.3.3.6.   Bedeutung (ImportanceValue)

Werte zur Angabe der Bedeutung des Rohstoffs für den Bodenschatz.

20.3.3.7.   Status des Bergwerks (MineStatusValue)

Werte zur Angabe des Betriebsstatus des Bergwerks.

20.3.3.8.   Lagerstättengruppe (MineralDepositGroupValue)

Werte zur Einstufung von Lagerstätten anhand ihrer typischen Eigenschaften.

20.3.3.9.   Lagerstättentyp (MineralDepositTypeValue)

Werte zur Bezeichnung der Art des Mineralvorkommens oder der Lagerstätte.

20.3.3.10.   Typ des Mineralvorkommens (MineralOccurrenceTypeValue)

Der Typ des Mineralvorkommens.

20.3.3.11.   Art der Bergbautätigkeit (MiningActivityTypeValue)

Die Art der Bergbautätigkeit, Verarbeitungstätigkeit oder Förderung.

20.3.3.12.   Art der Verarbeitungstätigkeit (ProcessingActivityTypeValue)

Werte zur Bezeichnung der im Rahmen einer Bergbautätigkeit durchgeführten Art der Verarbeitung.

20.3.3.13.   Reservekategorie (ReserveCategoryValue)

Die Zuverlässigkeit der Schätzung der Reserve.

20.3.3.14.   Ressourcenkategorie (ResourceCategoryValue)

Angabe, ob die Ressource gemessen, angedeutet oder vermutet ist.“


(*1)  Verordnung (EG) Nr. 166/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters und zur Änderung der Richtlinien 91/689/EWG und 96/61/EG des Rates (ABl. L 33 vom 4.2.2006, S. 1).

(*2)  Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17).“

(*3)  Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) (ABl. L 164 vom 25.6.2008, S. 19)“

(*4)  Durchführungsbeschluss 2011/484/EU der Kommission vom 11. Juli 2011 über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (ABl. L 198 vom 30.7.2011, S. 39).“ ‘


ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2023/2431/oj

ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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