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Document 32023R1715

Durchführungsverordnung (EU) 2023/1715 des Rates vom 8. September 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

ST/11984/2023/INIT

ABl. L 221I vom 8.9.2023, p. 1–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/1715/oj

8.9.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 221/1


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2023/1715 DES RATES

vom 8. September 2023

zur Durchführung der Verordnung (EU) 2020/1998 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2020/1998 des Rates vom 7. Dezember 2020 über restriktive Maßnahmen gegen schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 4,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 7. Dezember 2020 die Verordnung (EU) 2020/1998 angenommen.

(2)

In der Erklärung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik im Namen der Europäischen Union vom 8. Dezember 2020 zur weltweiten Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte haben die Union und ihre Mitgliedstaaten ihr starkes Engagement für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der ganzen Welt bekräftigt. Durch die weltweite Sanktionsregelung der EU im Bereich der Menschenrechte wird die Entschlossenheit der Union unterstrichen, ihre Rolle bei der Bekämpfung schwerer Menschenrechtsverletzungen und -verstöße weltweit zu stärken. Die wirksame Wahrnehmung der Menschenrechte durch alle ist ein strategisches Ziel der Union. Die Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte ist ein Grundwert der Union und ihrer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik.

(3)

Die Union erkennt die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols durch die Russische Föderation nicht an und verurteilt sie weiterhin als Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Union tritt weiterhin entschlossen für die Souveränität und territoriale Unversehrtheit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen ein und setzt sich weiterhin für die vollständige Umsetzung ihrer Politik der Nichtanerkennung ein.

(4)

Die Union ist besorgt über die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage auf der Halbinsel Krim, insbesondere im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine.

(5)

In diesem Zusammenhang sollten sechs Personen in die in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(6)

Die Verordnung (EU) 2020/1998 sollte daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Geschehen zu Brüssel am 8. September 2023.

Im Namen des Rates

Der Präsident

P. NAVARRO RÍOS


(1)   ABl. L 410 I vom 7.12.2020, S. 1.


ANHANG

Die folgenden Einträge werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen unter Abschnitt A („Natürliche Personen“) in Anhang I der Verordnung (EU) 2020/1998 aufgenommen:

 

Namen (Transliteration in das lateinische Alphabet)

Namen

Angaben zur Identität

Gründe für die Aufnahme in die Liste

Datum der Aufnahme in die Liste

„63.

Elena Victorovna PODOLNAYA

Елена Викторовна ПОДОЛЬНАЯ

(russische Schreibweise)

Position(en): Russische Staatsanwältin; Stellvertretende Staatsanwältin beim „Bezirksgericht Simferopol in der Republik Krim“

Geburtsdatum: 5.9.1978

Geschlecht: weiblich

Steueridentifikationsnummer: 261803847664

Elena Podolnaya ist stellvertretende Staatsanwältin beim „Bezirksgericht Simferopol in der Republik Krim“, das von der russischen Besatzungsmacht auf der rechtswidrig annektierten Krim eingerichtet wurde. In dieser Position nahm Elena Podolnaya an dem politisch motivierten Gerichtsverfahren gegen den Journalisten Vladyslav Yesypenko teil und forderte für ihn eine Freiheitsstrafe von 11 Jahren. Vladyslav Yesypenko wurde zu sechs Jahren Haft verurteilt.

Das Gerichtsverfahren gegen Vladyslav Yesypenko war auf seinen Aktivismus ausgerichtet und diente in Russland als Schauprozess, um Regimekritiker davon abzuhalten, Kritik am Angriffskrieg gegen die Ukraine zu üben. Der Justizapparat des Landes wird von der russischen Führung bei zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen als gängiges Mittel eingesetzt. Das Justizwesen ist nicht unabhängig und dient der systematischen und schweren Verletzung der Menschenrechte von Regimekritikern, deren Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt wird.

Daher ist Elena Podolnaya verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation und in den von ihr besetzten Gebieten, darunter Verletzung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

8.9.2023

64.

Denis Vladimirovich KOROVIN

Денис Владимирович КОРОВИН

(russische Schreibweise)

Position(en): Beamter des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (FSB)

Geschlecht: männlich

Denis Korovin ist Beamter des Inlandsgeheimdienstes der Russischen Föderation (FSB). In seiner Position hat er sich an der Folterung des Journalisten Vladyslav Yesypenko beteiligt, der zu sechs Jahren Haft verurteilt wurde.

Das Gerichtsverfahren gegen Vladyslav Yesypenko war auf seinen Aktivismus ausgerichtet und diente in Russland als Schauprozess, um Regimekritiker davon abzuhalten, Kritik am Angriffskrieg gegen die Ukraine zu üben. Der Justizapparat des Landes wird von der russischen Führung bei zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen als gängiges Mittel eingesetzt. Das Justizwesen ist nicht unabhängig und dient der systematischen und schweren Verletzung der Menschenrechte von Regimekritikern, deren Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt wird.

Daher ist Denis Korovin verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation und in den von ihr besetzten Gebieten, darunter Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung sowie Verletzung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

8.9.2023

65.

Dliaver Memetovich BERBEROV

Длявер Меметович БЕРБЕРОВ

(russische Schreibweise)

Position(en): Richter am „Bezirksgericht Simferopol in der Republik Krim“

Geburtsdatum: 17.8.1978

Geburtsort: Usbekistan

Geschlecht: männlich

Dliaver Berberov ist Richter am „Bezirksgericht Simferopol in der Republik Krim“, das von der russischen Besatzungsmacht auf der rechtswidrig annektierten Krim eingerichtet wurde. In dieser Funktion nahm er an dem politisch motivierten Gerichtsverfahren gegen den Journalisten Vladyslav Yesypenko teil.

Am 16. Februar 2021 verkündete Dliaver Berberov das Urteil von sechs Jahren Haft für Vladyslav Yesypenko.

8.9.2023

 

 

 

Anschrift: 6 Turkenicha St., Simferopol, Crimea, Ukraine

АР Крим, г. Симферополь, ул. Туркенича 6

ID-Code: 2871801456

Das Gerichtsverfahren gegen Vladyslav Yesypenko war auf seinen Aktivismus ausgerichtet und diente in Russland als Schauprozess, um Regimekritiker davon abzuhalten, Kritik am Angriffskrieg gegen die Ukraine zu üben. Der Justizapparat des Landes wird von der russischen Führung bei zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen als gängiges Mittel eingesetzt. Das Justizwesen ist nicht unabhängig und dient der systematischen und schweren Verletzung der Menschenrechte von Regimekritikern, deren Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt wird.

Dliaver Berberov ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation und in den von ihr besetzten Gebieten, darunter Verletzung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

 

66.

Vitaliy Olegovich VLASOV

Виталий Олегович ВЛАСОВ

(russische Schreibweise)

Position(en): Ermittler beim Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation (FSB)

Geburtsdatum: 7.5.1986

Geburtsort: Shimanovsk/Oblast Amur/Russische Föderation

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Vitaliy Vlasov ist Ermittler beim Inlandsgeheimdienst der Russischen Föderation (FSB). In dieser Funktion leitete er die Ermittlungen in den Fällen des Journalisten Vladyslav Yesypenko, von Mitgliedern der krimtatarischen Gemeinschaft auf der Krim, darunter Nariman Dzhelyalov, sowie von Mitgliedern der Zeugen Jehovas, darunter Aleksandr Dubovenko und Aleksandr Litvinyuk.

In diesem Zusammenhang war Vlasov an systematischen Verfolgungskampagnen gegen die krimtatarische Gemeinschaft und Mitgliedern der Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugungen beteiligt.

Er ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation und in den von ihr besetzten Gebieten, darunter Folter, unmenschliche und erniedrigende Behandlung, willkürliche Festnahme und Inhaftierung sowie Verletzung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

8.9.2023

67.

Viktor Viktorovich KRAPKO

Виктор Викторович КРАПКО

(russische Schreibweise)

Position(en): Richter am „Obersten Gerichtshof der Republik Krim“; ehemaliger Richter am Bezirksgericht Kiew in Simferopol

Geburtsdatum: 22.1.1989

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: männlich

Viktor Krapko ist Richter am „Obersten Gerichtshof der Republik Krim“, der von der russischen Besatzungsmacht auf der rechtswidrig annektierten Krim eingerichtet wurde. In dieser Funktion nahm er an den politisch motivierten Gerichtsverfahren gegen den Journalisten Vladyslav Yesypenko und den Krimtataren Nariman Dzhelyalov teil.

Krapko ist auch verantwortlich für die Genehmigung von Durchsuchungen in den Wohnungen von Mitgliedern der Zeugen Jehovas im Jahr 2021 auf der von Russland besetzten Krim.

Der Justizapparat des Landes wird von der russischen Führung bei zahlreichen schweren Menschenrechtsverletzungen als gängiges Mittel eingesetzt. Das Justizwesen ist nicht unabhängig und dient der systematischen und schweren Verletzung der Menschenrechte von Regimekritikern, deren Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung verletzt wird.

In diesem Zusammenhang war Krapko an systematischen Verfolgungskampagnen gegen die krimtatarische Gemeinschaft und Mitglieder der Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugungen beteiligt.

Er ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation und in den von ihr besetzten Gebieten, darunter Verletzung der Meinungsfreiheit und des Rechts auf freie Meinungsäußerung.

8.9.2023

68.

Anastasia Ivanovna SUPRYAGA

Анастасия Ивановна СУПРЯГА

(russische Schreibweise)

Position(en): Staatsanwältin bei der „Staatsanwaltschaft der Krim“

Geburtsdatum: 15.3.1983

Geburtsort: Vinohradove, Bezirk Saksky, Autonome Republik Krim, Ukraine

Staatsangehörigkeit: russisch

Geschlecht: weiblich

Anastasia Supryaga ist Staatsanwältin bei der „Staatsanwaltschaft der Krim“, die von der russischen Besatzungsmacht auf der rechtswidrig annektierten Krim eingerichtet wurde. In dieser Funktion beteiligte sie sich an den politisch motivierten Gerichtsverfahren und der Strafverfolgung des stellvertretenden Vorsitzenden des Medschlis des krimtatarischen Volkes, Akhtem Chiygoz, und von Mitgliedern der krimtatarischen Gemeinschaft, darunter Nariman Dzhelyalov.

In diesem Zusammenhang war Supryaga an systematischen Verfolgungskampagnen gegen die krimtatarische Gemeinschaft und Mitglieder der Zeugen Jehovas wegen ihrer religiösen Überzeugungen beteiligt.

Sie ist daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in der Russischen Föderation und in den von ihr besetzten Gebieten, darunter willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen.

8.9.2023“


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