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Document 32023D2408

    Beschluss (EU) 2023/2408 des Rates vom 16. Oktober 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten — Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben zu vertreten ist

    ST/13395/2023/ADD/1

    ABl. L, 2023/2408, 31.10.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2408/oj (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2408/oj

    European flag

    Amtsblatt
    der Europäischen Union

    DE

    Serie L


    2023/2408

    31.10.2023

    BESCHLUSS (EU) 2023/2408 DES RATES

    vom 16. Oktober 2023

    über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem — mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten — Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben zu vertreten ist

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 113 in Verbindung mit Artikel 218 Absatz 9,

    auf Vorschlag der Europäischen Kommission,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (1) (im Folgenden „Abkommen über Handel und Zusammenarbeit“) wurde von der Union mit dem Beschluss (EU) 2021/689 des Rates (2) abgeschlossen und trat am 1. Mai 2021 in Kraft.

    (2)

    Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit und insbesondere dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben (im Folgenden „Protokoll“) bieten einen soliden Rechtsrahmen für die Zusammenarbeit bei der Betrugsbekämpfung und Steuerbeitreibung. Für diese Zusammenarbeit werden die meisten der Instrumente, die die Mitgliedstaaten derzeit für die Verwaltungszusammenarbeit und die Beitreibung von Forderungen einsetzen, von Nutzen sein.

    (3)

    Der Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben (im Folgenden „Handelssonderausschuss“), der durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit eingesetzt wurde, soll Empfehlungen geben und Beschlüsse annehmen, um das ordnungsgemäße Funktionieren und die Durchführung des Protokolls zu gewährleisten.

    (4)

    In seiner dritten Sitzung wird der Handelssonderausschuss einen Beschluss über das Verfahren für den Abschluss der Dienstgütevereinbarungen festlegen sowie andere Beschlüsse annehmen, die das Funktionieren und die ordnungsgemäße Durchführung des Protokolls betreffen.

    (5)

    Da die Dienstgütevereinbarungen und die anderen vom Handelssonderausschuss anzunehmenden Beschlüsse für die Union bindend sein werden, ist es angezeigt, den Standpunkt festzulegen, der im Namen der Union im Handelssonderausschuss zu vertreten ist —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Standpunkt, der im Namen der Union in der dritten Sitzung des mit dem Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Handelssonderausschusses für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben (im Folgenden „Handelssonderausschuss“) zu vertreten ist, ist in den diesem Beschluss beigefügten Beschlussentwürfen des Handelssonderausschusses festgelegt.

    Artikel 2

    Der Standpunkt, der im Namen der Union in der dritten Sitzung des Handelssonderausschusses in Bezug auf die neuen Formblätter zur Unterstützung bei Zustellungen durch die Verwaltung gemäß der diesem Beschluss beigefügten Beschlussentwürfe des Handelssonderausschusses über Standardformblätter für die Mitteilung von Informationen und statistischen Daten zu vertreten ist, besteht außer dem nach Artikel 1 des vorliegenden Beschlusses zu vertretenden Standpunkt darin, einer künftigen Anpassung der Formblätter in Anhang I dieses Entwurfs des Beschlusses zuzustimmen, um sie an das in Anhang II des Durchführungsbeschlusses C(2019) 2866 der Kommission (3) genannte System für den Austausch von Formblättern (Exchange of Forms — EoF) anzugleichen. Die Union ist bestrebt, mit dem Vereinigten Königreich zu vereinbaren, dass diese Merkmale bis zur Angleichung von beiden Parteien auf freiwilliger Basis in vollem Umfang genutzt werden.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu Luxemburg am 16. Oktober 2023.

    Im Namen des Rates

    Die Präsidentin

    T. RIBERA RODRÍGUEZ


    (1)   ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.

    (2)  Beschluss (EU) 2021/689 des Rates vom 29. April 2021 über den Abschluss — im Namen der Union — des Abkommens über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits und des Abkommens zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland über die Sicherheitsverfahren für den Austausch und den Schutz von Verschlusssachen (ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 2).

    (3)  Durchführungsbeschluss C(2019) 2866 der Kommission mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates hinsichtlich der Standardformulare, der automatisierten Bereitstellung bestimmter Informationen und der Dienstgütevereinbarung.


    ANHANG I

    BESCHLUSS Nr. X/2023 DES HANDELSSONDERAUSSCHUSSES

    für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben EINGESETZT DURCH DAS Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft EINERSEITS und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits

    vom …

    zur Festlegung des Verfahrens für den Abschluss einer Dienstgütevereinbarung

    DER HANDELSSONDERAUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (1), insbesondere auf dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“), insbesondere auf Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstabe k,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    1.

    Gemäß Artikel PMwSt.5 des Protokolls ist zur Sicherstellung der technischen Qualität und der Quantität der für das Funktionieren der Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme vorgesehenen Dienste gemäß einem vom Handelssonderausschuss für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben („Handelssonderausschuss“) festgelegten Verfahren eine Dienstgütevereinbarung abzuschließen.

    2.

    Für die Durchführung von Artikel PMwSt.5 des Protokolls ist es erforderlich, praktische Modalitäten festzulegen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    1.   Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltene Dienstgütevereinbarung wird hiermit geschlossen.

    2.   Sie bindet die Parteien des Protokolls ab dem Tag, der auf ihre Genehmigung durch den Handelssonderausschuss folgt.

    3.   Jede Partei des Protokolls kann mit einem Antrag an die Ko-Vorsitzenden des Handelssonderausschusses Änderungen der Dienstgütevereinbarung beantragen. Bis der Handelssonderausschuss über die vorgeschlagenen Änderungen entscheidet, bleiben die Bestimmungen der zuletzt geschlossenen Version der einschlägigen Dienstgütevereinbarung in Kraft.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu … am ….

    Für den Handelssonderausschuss

    Die Ko-Vorsitzenden

    ANHANG

    DIENSTGÜTEVEREINBARUNG FÜR DIE SYSTEME UND ANWENDUNGEN FÜR DIE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DER MEHRWERTSTEUER UND DIE AMTSHILFE BEI DER BEITREIBUNG VON FORDERUNGEN

    1.   ANWENDBARE RECHTSAKTE UND REFERENZDOKUMENTE

    1.1.   ANWENDBARE RECHTSAKTE

    Diese Dienstgütevereinbarung (Service Level Agreement, „SLA“) trägt den nachstehend aufgeführten Übereinkünften und anwendbaren Beschlüssen Rechnung.

    [AD.1.]

    Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits, („Handels- und Kooperationsabkommen“, HKA) insbesondere dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“) (ABl. L 149, 30.4.2021, S. 10).

    [AD.2.]

    Beschluss Nr. des Handelssonderausschusses für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben, der durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, und insbesondere dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“) vom … [Datum] über Standardformblätter für die Mitteilung von Informationen und statistischen Daten, die Informationsübermittlung über das CCN-Netz und die praktischen Modalitäten für die Organisation von Kontakten zwischen den zentralen Verbindungsbüros und Verbindungsstellen

    [AD.3.]

    Beschluss Nr.° des Handelssonderausschusses für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben, der durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzt wurde, vom … [Datum] zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Bestimmungen über Amtshilfe bei der Beitreibung im Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben

    Tabelle 1: Anwendbare Rechtsakte

    1.2.   REFERENZDOKUMENTE

    In dieser SLA sind die Informationen in den folgenden Referenzdokumenten berücksichtigt:

    [RD.1.]

    CCN/CSI General Security Policy (ITSM-Webportal)

    [RD.2.]

    CCN/CSI Baseline Security Checklist (ITSM-Webportal)

    [RD.3.]

    https security recommendations of CCN/Mail III Webmail access — Ref. CCN/Mail III User Guide for NAs

    [RD.3.]

    Security recommendations of CCN/Mail III Webmail access — Ref. CCN Intranet — Local Network Administrator Guide

    Tabelle 2: Referenzdokumente

    2.   TERMINOLOGIE

    2.1.   ABKÜRZUNGEN

    ABKÜRZUNG

    BEGRIFFSBESTIMMUNG

    CCN

    Common Communication Network (Gemeinsames Kommunikationsnetz)

    MEZ

    Mitteleuropäische Zeit

    CIRCABC

    Communication and Information Resource Centre for Administrations, Businesses and Citizens

    GD

    Generaldirektion

    EoF

    Exchange of Forms (Austausch von Formblättern)

    ITIL (2)

    Information Technology Infrastructure Library (Bibliothek für Informationstechnologie-Infrastruktur)

    ITSM

    Information Technology Service Management

    MwSt.

    Mehrwertsteuer

    Tabelle 3: Abkürzungen

    2.2.   DEFINITIONEN

    AUSDRUCK

    BEGRIFFSBESTIMMUNG

    MEZ

    Mitteleuropäische Zeit, GMT + 1 Stunde und während der Sommerzeit GMT + 2 Stunden.

    Vertragspartei

    Im Anwendungsbereich dieser SLA bezeichnet „Vertragspartei“ entweder das Vereinigte Königreich oder die Kommission.

    Arbeitstage und -stunden (ITSM-Servicedesk)

    7.00 bis 20.00 Uhr (MEZ), 5 Tage pro Woche (Montag bis Freitag einschließlich Feiertage)

    Tabelle 4: Begriffsbestimmungen

    3.   EINLEITUNG

    Dieses Dokument besteht aus einer SLA zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland („Vereinigtes Königreich“) und der Europäischen Kommission („Kommission“), die gemeinsam als die „Parteien der SLA“ bezeichnet werden.

    3.1.   UMFANG DER SLA

    In Artikel PMwSt.5 des Protokolls heißt es: „Zur Sicherstellung der technischen Qualität und der Quantität der für das Funktionieren der Kommunikations- und Informationsaustauschsysteme vorgesehenen Dienste wird eine Dienstgütevereinbarung geschlossen.“

    Gegenstand der vorliegenden SLA sind die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Kommission in Bezug auf die Nutzung der Systeme und Anwendungen für die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und die Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben, was den Austausch von Formblättern zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten angeht.

    Die Kommission leitet das Verfahren, mit dem eine Einigung über die IT-gestützte Verwaltungszusammenarbeit erzielt werden soll. Dies schließt die Punkte Normen, Verfahren, Werkzeuge, Technologie und Infrastruktur ein. Das Vereinigte Königreich erhält Unterstützung, damit gewährleistet ist, dass Datenaustauschsysteme zur Verfügung stehen und ordnungsgemäß implementiert werden. Die Kommission übernimmt zudem das Monitoring, die Überwachung und die Bewertung des Gesamtsystems.

    Alle in der SLA genannten Ziele gelten nur unter normalen Arbeitsbedingungen.

    Im Falle von Ereignissen höherer Gewalt wird die Anwendbarkeit der SLA für die Dauer der betreffenden Situation ausgesetzt.

    Bei einem Ereignis höherer Gewalt handelt sich um ein unvorhersehbares Ereignis, das sich der Kontrolle des Vereinigten Königreichs oder der Kommission entzieht und das nicht auf eine Handlung oder Nichtdurchführung präventiver Maßnahmen der verantwortlichen Partei zurückzuführen ist. Unter solchen Ereignissen sind insbesondere Regierungsmaßnahmen, Krieg, Brand, Explosion, Überschwemmung, Einfuhr- oder Ausfuhrregelungen oder Embargos und Arbeitsstreitigkeiten zu verstehen.

    Die Partei, die höhere Gewalt geltend macht, unterrichtet die andere Partei unter Angabe der betroffenen Dienste und Ziele unverzüglich über die Tatsache, dass es aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht möglich ist, bestimmte Dienste zu erbringen oder die SLA-Ziele zu erreichen. Ist der Zustand höherer Gewalt nicht mehr gegeben, so setzt die betroffene Partei die andere Partei ebenfalls unverzüglich davon in Kenntnis.

    3.2.   LAUFZEIT DER VEREINBARUNG

    Die SLA bindet die Parteien ab dem Tag, der auf ihre Genehmigung durch den gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe k des Handels- und Kooperationsabkommens eingesetzten Handelssonderausschuss folgt.

    4.   ZUSTÄNDIGKEITEN

    Zweck dieser SLA ist es, die Qualität und die Quantität der von der Kommission und dem Vereinigten Königreich zu erbringenden Dienste zu gewährleisten, damit die genannten Systeme und Anwendungen für die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und die Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben dem Vereinigten Königreich und der Kommission zur Verfügung stehen.

    4.1.   VON DER KOMMISSION FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE DIENSTE

    Die Kommission stellt folgende Dienste zur Verfügung:

    Bereitstellung eines zentralen Systems namens eForms Central Applications (eFCA) für den Austausch von Formblättern zwischen den Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich;

    Bereitstellung des Zugangs zu CCN/Mail bzw. zum gemeinsamen Kommunikationsnetz und deren Nutzung;

    Bereitstellung des Zugangs zu den relevanten gemeinsam genutzten Arbeitsbereichen auf CIRCABC;

    Bereitstellung folgender operativer Dienste:

     

    Helpdesk und Betrieb:

    a)

    Helpdesk-Unterstützung;

    b)

    Vorfallmanagement;

    c)

    Monitoring und Unterrichtung;

    d)

    Schulung;

    e)

    Sicherheitsmanagement;

    f)

    Berichterstattung und Statistiken;

    g)

    Beratung

     

    Referenzzentrum:

    a)

    Informationsmanagement;

    b)

    Dokumentationszentrum (CIRCABC);

    4.2.   VOM VEREINIGTEN KÖNIGREICH FÜR DIE KOMMISSION ZUR VERFÜGUNG GESTELLTE DIENSTE

    Das Vereinigte Königreich stellt folgende Dienste zur Verfügung:

    Benachrichtigung der Kommission über alle außergewöhnlichen Umstände.

    Benachrichtigung der Kommission, soweit Informationen verfügbar sind, über alles, was der zur Erreichung des Ziels des Protokolls erforderlichen ordnungsgemäßen Nutzung der (europäischen oder nationalen) IT-Systeme entgegenstünde.

    Bereitstellung folgender operativer Dienste:

     

    Helpdesk und Betrieb:

    a)

    Helpdesk-Unterstützung;

    b)

    Vorfallmanagement;

    c)

    Sicherheitsmanagement.

    5.   BESCHREIBUNG DES DIENSTES

    Dieses Kapitel enthält eine ausführliche Beschreibung der quantitativen und qualitativen Aspekte der von der Kommission und vom Vereinigten Königreich zu erbringenden Dienste (siehe oben).

    5.1.   VON DER KOMMISSION FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH BEREITGESTELLTER DIENST

    5.1.1.   Servicedesk

    5.1.1.1.   Vereinbarung

    Die Kommission stellt einen Servicedesk bereit, um Fragen zu beantworten und über Probleme Bericht zu erstatten, die das Vereinigte Königreich mit den Systemen und Anwendungen für die Verwaltungszusammenarbeit und die Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben oder mit Teilkomponenten, die sich auf die Systeme und Anwendungen auswirken könnten, hat. Dieser Servicedesk wird von ITSM betrieben; seine Arbeitszeiten entsprechen denen von ITSM.

    Die Verfügbarkeit des ITSM-Servicedesks ist in mindestens 95 % der Arbeitszeit zu gewährleisten. Alle Fragen oder Probleme können dem Servicedesk während der ITSM-Arbeitszeit per Telefon oder E-Mail und außerhalb dieser Zeit per E-Mail mitgeteilt werden. Gehen diese Fragen oder Problemmeldungen außerhalb der Arbeitszeiten von ITSM ein, so wird automatisch davon ausgegangen, dass sie am darauffolgenden Arbeitstag um 8.00 Uhr MEZ eingegangen sind.

    Der Servicedesk registriert und klassifiziert die Serviceanfragen in einem Managementsystem (Service-Management-Tool) und informiert die betreffende Partei über jede Statusänderung in Bezug auf ihre Serviceanfragen.

    ITSM fungiert als erste Anlaufstelle für die Nutzer und leitet Serviceanfragen, für die eine andere Partei (z. B. das Entwicklerteam oder ITSM-Vertragspartner) zuständig ist, innerhalb der angegebenen Frist weiter.

    Die Prioritätsebene ist ausschlaggebend für die Reaktions- und Abwicklungsfrist. ITSM legt die Priorität fest, jedoch können die Mitgliedstaaten oder die Kommission um Behandlung gemäß einer bestimmten Prioritätsebene ersuchen.

    Die Registrierungszeit ist die maximale Zeitspanne, die zwischen dem Eingang der E-Mail und dem Versand der Bestätigungsmail vergehen darf.

    Die Abwicklungszeit ist die Zeitspanne zwischen der Registrierung der Anfrage und der Übermittlung von Informationen betreffend die Abwicklung an die anfragende Partei. Dies schließt auch die Zeit ein, die mit dem Abschluss des betreffenden Vorgangs verbunden ist.

    Bei diesen Fristen handelt es sich nicht um absolute Fristen, da hier nur die Zeitpunkte zugrunde gelegt werden, zu denen ITSM auf die Serviceanfragen reagiert. Wird eine Serviceanfrage an das Vereinigte Königreich, die Kommission oder eine andere Partei (z. B. Entwicklerteam, ITSM-Vertragspartner) weitergeleitet, so wird die entsprechende Zeit für die Abwicklungszeit des ITSM nicht berücksichtigt.

    ITSM stellt sicher, dass in mindestens 95 % der Fälle in einem Berichtsmonat die Eingangsbestätigungs- und Abwicklungsfristen eingehalten werden.

    PRIORITÄT

    EINGANGSBESTÄTIGUNGSZEIT

    ABWICKLUNGSZEIT

    P1: Kritisch

    30 Minuten

    4 Stunden

    P2: Hoch

    30 Minuten

    13 Stunden (1 Tag)

    P3: Mittel

    30 Minuten

    39 Stunden (3 Tage)

    P4: Niedrig

    30 Minuten

    65 Stunden (5 Tage)

    Tabelle 5: Empfangsbestätigungs- und Abwicklungszeiten (Arbeitszeit)

    5.1.2.   Statistische Dienste

    5.1.2.1.   Vereinbarung

    Die Kommission erstellt Statistiken über den Austausch (Zahl) in den Bereichen Mehrwertsteuer und Beitreibung unter Verwendung von CCN/Mail; die Statistiken sind auf dem ITSM-Webportal verfügbar.

    5.1.3.   Sicherheitsmanagement

    5.1.3.1.   Vereinbarung

    Die Europäische Kommission schützt ihre Systeme und Anwendungen für die Verwaltungszusammenarbeit und die Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben vor Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften und erfasst alle betreffenden Verstöße und die vorgenommenen Sicherheitsverbesserungen.

    5.1.3.2.   Berichterstattung

    Die Kommission erstattet den Parteien auf Ad-hoc-Basis Bericht über alle Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften und die ergriffenen Maßnahmen.

    5.2.   VOM VEREINIGTEN KÖNIGREICH FÜR DIE KOMMISSION BEREITGESTELLTE DIENSTE

    5.2.1.   Alle Bereiche der Dienstverwaltung

    5.2.1.1.   Vereinbarung

    Das Vereinigte Königreich registriert alle Nichtverfügbarkeiten oder Änderungen (3) der technischen, funktionellen und organisatorischen Aspekte der Systeme und Anwendungen des Vereinigten Königreichs für die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und die Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben, die Auswirkungen auf den Austausch im Rahmen des Protokolls haben.

    5.2.1.2.   Berichterstattung

    Das Vereinigte Königreich unterrichtet ITSM gegebenenfalls über alle Nichtverfügbarkeiten oder Änderungen in Bezug auf die technischen, funktionellen oder organisatorischen Aspekte seines Systems, die Auswirkungen auf den Austausch im Rahmen des Protokolls haben. ITSM ist stets über Änderungen in Bezug auf das Betriebspersonal (Bediener, Systemadministratoren) zu unterrichten.

    5.2.2.   Servicedesk

    5.2.2.1.   Vereinbarung

    Das Vereinigte Königreich stellt einen Servicedesk zur Verfügung, um erforderlichenfalls auf dem Vereinigten Königreich zugewiesene Vorfälle zu reagieren, um Hilfe zu leisten und Prüfungen durchzuführen. Die Arbeitszeiten des Servicedesks sollten mit denen des ITSM-Servicedesk an den ITSM-Arbeitstagen übereinstimmen. Der Servicedesk des Vereinigten Königreichs ist an Arbeitstagen mindestens zwischen 10:00 und 16:00 Uhr MEZ tätig, außer an nationalen Feiertagen. Es wird empfohlen, dass der Servicedesk des Vereinigten Königreichs Fragen und Vorfälle gemäß dem ITIL-Leitfaden (ITIL service support guidelines) bearbeitet.

    5.2.2.2.   Berichterstattung

    Das Vereinigte Königreich unterrichtet ITSM gegebenenfalls über Verfügbarkeitsprobleme im Zusammenhang mit seinem Servicedesk.

    5.2.3.   Problemmanagement

    5.2.3.1.   Vereinbarung

    Das Vereinigte Königreich unterhält einen angemessenen Mechanismus für die Registrierung (4) und das Follow-up von Problemen, die Auswirkungen auf den Austausch im Rahmen des Protokolls haben.

    5.2.3.2.   Berichterstattung

    Das Vereinigte Königreich unterrichtet ITSM, wenn es ein internes Problem mit der technischen Infrastruktur in Bezug auf seine eigenen Systeme und Anwendungen für die Verwaltungszusammenarbeit und die Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben gibt, das Auswirkungen auf den Austausch im Rahmen des Protokolls hat.

    5.2.4.   Sicherheitsmanagement

    5.2.4.1.   Vereinbarung (5)

    Das Vereinigte Königreich schützt seine Systeme und Anwendungen für die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und die Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben vor Verstößen gegen die Sicherheitsvorschriften und erfasst alle betreffenden Verstöße und die vorgenommenen Sicherheitsverbesserungen.

    Das Vereinigte Königreich wendet IT-Sicherheitssysteme und -Prozesse an, die den in [RD.1.] und [RD.2.] genannten Anforderungen und/oder Empfehlungen genügen oder diese übertreffen.

    5.2.4.2.   Berichterstattung

    Das Vereinigte Königreich erstattet der Kommission auf Ad-hoc-Basis Bericht über alle Verstöße gegen die Sicherheitsvorschriften und die ergriffenen Maßnahmen.

    5.3.   DIENSTE ZWISCHEN DEM VEREINIGTEN KÖNIGREICH UND DEN MITGLIEDSTAATEN

    5.3.1.   Exchange of Forms (Austausch von Formblättern)

    5.3.1.1.   Vereinbarung

    Die folgende Tabelle enthält die im Protokoll genannten Fristen und die einschlägigen Bestimmungen des Protokolls:

    CCN/Mail (Mailbox)

    Formblatt

    VIESCLO

    Informationsaustausch gemäß den Artikeln PMwSt.7, 8, 10, 11, 12 und 16 des Protokolls

    Allgemeiner Austausch

    VIESCLO

    Informationsaustausch gemäß den Artikeln PMwSt.7, 8, 10, 11, 12 und 16 des Protokolls

    Zustellungsersuchen

    TAXFRAUD

    Informationsaustausch gemäß den Artikeln PMwSt.7, 8, 10, 11, 12 und 16 des Protokolls

    Austausch zu Betrugsfällen

    TAXAUTO

    Automatischer Austausch

    REC-A-CUST;

    REC-B-VAT;

    REC-C-EXCISE;

    REC-D-INCOME-CAP;

    REC-E-INSUR;

    REC-F-INHERIT-GIFT;

    REC-G-NAT-IMMOV;

    REC-H-NAT-TRANSP;

    REC-I-NAT-OTHER;

    REC-J-REGIONAL;

    REC-K-LOCAL;

    REC-L-OTHER;

    REC-M-AGRI

    Auskunftsersuchen gemäß Artikel PMwSt.20 des Protokolls

    Zustellungsersuchen gemäß Artikel PMwSt.23 des Protokolls

    Beitreibungsersuchen gemäß Artikel PMwSt.25 des Protokolls

    Ersuchen um Sicherungsmaßnahmen gemäß Artikel PMwSt.31 des Protokolls

    Tabelle 6: Fristen für den Austausch von Formblättern

    6.   GENEHMIGUNG DER SLA

    Die Dienstgütevereinbarung bedarf zu ihrer Anwendbarkeit der Genehmigung durch den Handelssonderausschuss.

    7.   ÄNDERUNGEN DER SLA

    Die Dienstgütevereinbarung (SLA) wird auf schriftlichen Antrag der Kommission oder des Vereinigten Königreichs an den Handelssonderausschuss überprüft.

    Bis der Handelssonderausschuss über die vorgeschlagenen Änderungen entscheidet, bleiben die Bestimmungen der aktuellen SLA in Kraft. Der Handelssonderausschuss fungiert als Entscheidungsgremium für die vorliegende Vereinbarung.

    8.   KONTAKTSTELLE

    Für Fragen oder Anmerkungen zu diesem Dokument wenden Sie sich bitte an:

    DIENSTEANBIETER — SERVICEDESK

    support@itsmtaxud.europa.eu


    (1)   ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.

    (2)  ITIL:

    http://www.itil-officialsite.com

    http://www.best-management-practice.com/gempdf/itSMF_An_Introductory_Overview_of_ITIL_V3.pdf

    (3)  Es wird empfohlen, die für das Vorfallmanagement in ITIL beschriebenen Grundsätze anzuwenden.

    (4)  Verbunden mit den Problem- und Änderungsmanagementprozessen von ITIL.

    (5)  Dies sind die Fassungen der Dokumente, die zum Zeitpunkt der Erstellung dieser SLA verfügbar sind. Die Leserinnen und Leser werden gebeten, etwaige Aktualisierungen auf dem CCN/CSI-Portal (http://portal.ccntc.ccncsi.int:8080/portal/DesktopDefault.aspx?tabid=1) zu konsultieren.


    ANHANG II

    BESCHLUSS Nr. X/2023 DES HANDELSSONDERAUSSCHUSSES

    für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben EINGESETZT DURCH DAS Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft EINERSEITS und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits

    vom …

    über die Höhe und die Modalitäten des finanziellen Beitrags des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland zum Gesamthaushalt der Union aufgrund der durch die Teilnahme des Landes an den europäischen Informationssystemen entstehenden Kosten

    DER HANDELSSONDERAUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (1) („Handels- und Kooperationsabkommen“), insbesondere auf dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“), insbesondere auf Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstabe g,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    1.

    Die Verordnung (EU) Nr. 2021/847 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) regelt die Entwicklung, den Betrieb und die Pflege der europäischen Informationssysteme.

    2.

    Das Common Communication Network (Gemeinsames Kommunikationsnetz) („CCN“) und die gemäß Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstabe d des Protokolls festzulegenden elektronischen Formblätter sind Unionselemente der europäischen Informationssysteme.

    3.

    Gemäß Artikel 9 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 2021/847 wird die Nutzung der Unionselemente der europäischen Informationssysteme durch nicht teilnehmende Länder in Abkommen mit diesen Ländern geregelt, die gemäß Artikel 218 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union geschlossen werden.

    4.

    Es ist erforderlich, die Höhe und die Modalitäten des finanziellen Beitrags zu bestimmen, der vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zum Gesamthaushalt der Union aufgrund der durch die Teilnahme des Landes an den europäischen Informationssystemen entstehenden Kosten zu entrichten ist —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Article 1

    Anpassungskosten

    1.   Der vom Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zu zahlende Betrag für die Änderungen der gemäß Artikel PMwSt. 39 Absatz 2 Buchstabe d des Protokolls festgelegten elektronischen Formblätter für Mehrwertsteuer und Beitreibung beträgt 36 250 EUR.

    2.   Der Betrag wird innerhalb von 60 Tagen nach dem Erlass dieses Beschlusses gezahlt.

    Artikel 2

    Jährlicher Finanzbeitrag

    1.   Bis zum 31. Dezember 2025 beträgt der jährliche Finanzbeitrag, den das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zum Gesamthaushalt der Union leistet, 12 600 EUR.

    2.   Ab dem 1. Januar 2026 beträgt der jährliche Finanzbeitrag, den das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zum Gesamthaushalt der Union leistet, 42 000 EUR.

    3.   Der jährliche Beitrag deckt die Ausgaben im Zusammenhang mit der Entwicklung, Wartung und Modernisierung von IT-Lösungen (CCN/CSI, E-Formulare usw.).

    4.   Der jährliche Finanzbeitrag wird jährlich überprüft.

    5.   Spätestens am 15. Mai eines jeden Jahres fordert die Kommission das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland zur Zahlung seines Beitrags für das Vorjahr auf.

    Artikel 3

    Zahlungsmodalitäten

    Alle in den Artikeln 1 und 2 genannten Zahlungen sind innerhalb von 60 Tagen in Euro auf das in der Zahlungsaufforderung angegebene Bankkonto der Kommission zu überweisen. Zahlt das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland seinen Beitrag später als in den genannten 60 Tagen, so kann die Kommission Verzugszinsen erheben (zu dem von der Europäischen Zentralbank bei ihren Geschäften in Euro angewandten und im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, veröffentlichten Zinssatz, der am Tag des Ablaufs der Rückzahlungsfrist gilt, zuzüglich eineinhalb Prozent).

    Artikel 4

    Inkrafttreten

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu … am ….

    Für den Handelssonderausschuss

    Die Ko-Vorsitzenden


    (1)   ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.

    (2)  Verordnung (EU) 2021/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021 zur Aufstellung des Programms „Fiscalis“ für die Zusammenarbeit im Steuerbereich und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2013 (ABl. L 188 vom 28.5.2021, S. 1).


    ANHANG III

    BESCHLUSS Nr. X/2023 DES HANDELSSONDERAUSSCHUSSES

    für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben EINGESETZT DURCH DAS Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft EINERSEITS und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits

    vom …

    zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Bestimmungen über Amtshilfe bei der Beitreibung im Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben

    DER HANDELSSONDERAUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (1), insbesondere auf dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“), insbesondere auf Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstabe j,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    1.

    Es ist erforderlich, praktische Modalitäten für die Durchführung von Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstabe j des Protokolls festzulegen.

    2.

    In Bezug auf die praktischen Modalitäten und die Fristen für die Kommunikation zwischen der ersuchten und der beantragenden Behörde sollten ausführliche Bestimmungen erlassen werden.

    3.

    Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit ist es erforderlich, die Rechtsverbindlichkeit der auf Ersuchen des beantragenden Staats erfolgten Zustellung durch den ersuchten Staat ausdrücklich anzuführen.

    4.

    Zur Gewährleistung der Rechtssicherheit ist es angezeigt, spezielle Bestimmungen für den Gebrauch des einheitlichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchten Staat vorzusehen.

    5.

    Es ist angezeigt, spezielle Bestimmungen über die Überweisung und Erstattung beigetriebener Beträge vorzusehen.

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Kommunikation

    1.   Ein auf elektronischem Wege versandtes Ersuchen zur Anwendung von Titel III dieses Protokolls wird vom CCN-Netz zwischen den Postfächern des CCN gesendet, die für die Art der Steuern oder Abgaben eingerichtet werden, auf die sich das Ersuchen bezieht, es sei denn, die zentralen Verbindungsbüros des beantragenden Staates und der ersuchten Staaten stimmen darin überein, dass eines der Postfächer für Ersuchen verwendet werden kann, die verschiedene Arten von Steuern oder Abgaben betreffen.

    Bezieht sich ein Ersuchen um Zustellung von Schriftstücken jedoch auf mehr als eine Art von Steuern oder Abgaben, so sendet die beantragende Behörde dieses Ersuchen an ein Postfach, das für mindestens eine der in den zuzustellenden Unterlagen genannten Arten von Forderungen eingerichtet wurde.

    2.   Ein Ersuchen um Auskunft, Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen kann folgende Personen betreffen:

    a)

    den Hauptschuldner oder einen Mitschuldner;

    b)

    eine andere Person als einen (Mit)Schuldner, die nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates für die Zahlung der Forderungen haftet;

    c)

    jede andere dritte Person, die im Besitz von Vermögenswerten einer der unter Buchstabe a oder b bezeichneten Personen ist oder gegenüber dieser Schulden hat.

    3.   Ein Zustellungsersuchen kann jede Person betreffen, die nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates von einem sie betreffenden Dokument in Kenntnis zu setzen ist.

    Artikel 2

    Durchführungsbestimmungen zum Standardformblatt

    Hinsichtlich der im Standardformular gemäß Artikel PMwSt.23 Absatz 1 des Protokolls anzugebenden Informationen gilt:

    a)

    der Betrag der Forderung ist anzugeben, sofern dieser bereits festgesetzt wurde;

    b)

    die Frist, in der die Zustellung zu erfolgen hat, kann durch das Datum angegeben werden, vor dem die beantragende Behörde die Zustellung wünscht.

    Artikel 3

    Durchführungsbestimmungen zum einheitlichen Vollstreckungstitel oder zum geänderten einheitlichen Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat

    1.   Der einheitliche Vollstreckungstitel oder der geänderte einheitliche Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat, der dem Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen beigefügt ist, wird auf Grundlage des ursprünglichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im beantragenden Staat von der beantragenden Behörde oder unter deren Verantwortung ausgestellt.

    2.   Die in Artikel PMwSt.2 Absatz 1 Buchstabe b des Protokolls genannten Geldstrafen, Geldbußen, Gebühren und Zuschläge sowie Zinsen und Kosten, die nach den im beantragenden Staat geltenden Vorschriften ab dem Tag des ursprünglichen Vollstreckungstitels bis zum Tag vor dem Tag, an dem das Beitreibungsersuchen übermittelt wird, fällig werden können, können in den einheitlichen Vollstreckungstitel oder den geänderten einheitlichen Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat aufgenommen werden.

    3.   Ein einheitlicher Vollstreckungstitel oder geänderter einheitlicher Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat kann für mehrere Forderungen und mehrere Personen ausgestellt werden, entsprechend dem ursprünglichen Titel oder den ursprünglichen Titeln für die Vollstreckung im beantragenden Staat.

    4.   Soweit die ursprünglichen Vollstreckungstitel für mehrere Forderungen im beantragenden Staat bereits durch einen globalen Vollstreckungstitel für alle diese Forderungen in dem Staat ersetzt worden sind, kann der einheitliche Vollstreckungstitel oder geänderte einheitliche Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat auf die ursprünglichen Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im beantragenden Staat oder auf diesen Gesamttitel gestützt werden, der die ursprünglichen Titel im beantragenden Staat zusammenfasst.

    5.   Enthält der ursprüngliche Titel nach Absatz 2 oder der in Absatz 3 genannte Gesamttitel mehrere Forderungen, von denen eine oder mehrere bereits eingezogen oder beigetrieben worden sind, so bezieht sich der einheitliche Vollstreckungstitel oder geänderte einheitliche Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat nur auf die Forderungen, für die um Amtshilfe bei der Beitreibung ersucht wird.

    6.   Enthält der ursprüngliche Titel nach Absatz 2 oder der in Absatz 3 genannte Gesamttitel mehrere Forderungen, so kann die beantragende Behörde diese Forderungen in verschiedenen einheitlichen Vollstreckungstiteln oder geänderten einheitlichen Vollstreckungstiteln auflisten, die die Vollstreckung im ersuchten Staat ermöglichen, wobei die Aufteilung der Zuständigkeiten der jeweiligen Beitreibungsstellen im ersuchten Staat nach Art der Besteuerung zu berücksichtigen ist.

    7.   Kann ein Ersuchen nicht über das CCN-Netz übermittelt werden und wird es per Post übermittelt, so wird der einheitliche Vollstreckungstitel oder geänderte einheitliche Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat von einem ordnungsgemäß ermächtigten Beamten der beantragenden Behörde unterzeichnet.

    8.   Die von einem Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen betroffene Person kann sich nicht auf die Zustellung oder die Übermittlung des einheitlichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchten Staat berufen, um eine Verlängerung oder eine Wiedereröffnung der Frist zur Anfechtung der Forderung oder des ursprünglichen Vollstreckungstitels zu erwirken, sofern die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt ist.

    Artikel 4

    Umrechnung der beizutreibenden Beträge

    1.   Die beantragende Behörde gibt den Betrag der beizutreibenden Forderung in der Währung des beantragenden Staates und in der Währung des ersuchten Staates an.

    2.   Für Ersuchen an das Vereinigte Königreich ist für die Zwecke der Amtshilfe bei der Beitreibung der Wechselkurs zu verwenden, der von der Europäischen Zentralbank am Tag vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens veröffentlicht wird. Ist zu diesem Zeitpunkt kein Wechselkurs verfügbar, so wird der letzte vor der Übermittlung des Ersuchens von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Wechselkurs zugrunde gelegt.

    Bei Ersuchen an einen Mitgliedstaat ist für die Zwecke der Beitreibungsamtshilfe der Wechselkurs zu verwenden, der von der Bank of England am Tag vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens veröffentlicht wird. Ist zu diesem Zeitpunkt kein solcher Wechselkurs verfügbar, so ist der letzte Wechselkurs zugrunde zu legen, den die Bank of England vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens veröffentlicht hat.

    3.   Bei der Umrechnung des gemäß Artikel PMwSt.30 Absatz 2 dieses Protokolls geänderten Betrags der Forderung in die Währung des Staates der ersuchten Behörde wendet die beantragende Behörde den ihrem ursprünglichen Ersuchen zugrunde gelegten Wechselkurs an.

    Artikel 5

    Reaktionsfristen

    1.   Die ersuchte Behörde bestätigt den Eingang jedes Amtshilfeersuchens so bald wie möglich, spätestens jedoch nach vierzehn Kalendertagen.

    Nach Eingang des Ersuchens fordert die ersuchte Behörde die beantragende Behörde gegebenenfalls auf, etwaige zusätzlich benötigte Informationen zu übermitteln, oder sie füllt das einheitliche Zustellungsformular aus oder sie stellt erforderlichenfalls den einheitlichen Titel oder geänderten einheitlichen Titel für die Vollstreckung im ersuchten Staat aus. Die beantragende Behörde übermittelt alle zusätzlich benötigten Informationen, zu denen sie normalerweise Zugang hat.

    2.   Lehnt die ersuchte Behörde die Bearbeitung eines Amtshilfeersuchens gemäß den Artikeln PMwSt.20 Absatz 4 oder PMwSt.33 Absatz 5 des Protokolls ab, teilt sie der beantragenden Behörde die Ablehnungsgründe so bald wie möglich nach ihrer Entscheidung, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach dem Datum der Eingangsbestätigung für das Ersuchen, mit.

    Artikel 6

    Durchführung von Ersuchen

    1.   Bei der Durchführung von Auskunftsersuchen gemäß Artikel PMwSt.20 des Protokolls übermittelt die ersuchte Behörde jede einzelne Auskunft, um die ersucht wird, sobald sie diese erlangt, an die beantragende Behörde.

    Können aufgrund der Besonderheit eines Falls einige oder alle Auskünfte, um die ersucht wird, nicht innerhalb angemessener Frist eingeholt werden, so teilt die ersuchte Behörde dies der beantragenden Behörde unter Angabe der Gründe mit.

    Innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Eingangsbestätigung für das Ersuchen unterrichtet die ersuchte Behörde die beantragende Behörde über das Ergebnis ihrer zur Einholung der erbetenen Informationen geführten Ermittlungen.

    Die beantragende Behörde kann die ersuchte Behörde auf Grundlage der ihr übermittelten Angaben bitten, die Ermittlungen fortzusetzen. Dieses Ersuchen ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung über das Ermittlungsergebnis der ersuchten Behörde zu stellen und von der ersuchten Behörde entsprechend den für das ursprüngliche Ersuchen geltenden Bestimmungen zu behandeln.

    2.   Bei der Durchführung von Zustellungsersuchen gemäß Artikel PMwSt.23 des Protokolls ergreift die ersuchte Behörde die erforderlichen Maßnahmen, um die Zustellung gemäß dem geltenden Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, zu bewirken. Sobald die Zustellung erfolgt ist, teilt die ersuchte Behörde der beantragenden Behörde das Datum und die Art der Zustellung mit, indem sie auf dem Formblatt des Ersuchens, welches sie der beantragenden Behörde zurücksendet, bescheinigt, dass die Zustellung erfolgt ist.

    Eine Zustellung durch den ersuchten Staat gemäß den Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Verwaltungspraxis dieses Staats gilt im beantragenden Staat als in derselben Weise rechtswirksam wie eine Zustellung durch den beantragenden Staat gemäß den nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften und der Verwaltungspraxis des beantragenden Staats.

    Die Zustellung eines Dokuments, das mehr als eine Art von Steuer, Abgabe oder sonstiger Maßnahme betrifft, wird als gültig betrachtet, wenn sie durch eine Behörde des ersuchten Staats erfolgt, die für mindestens eine der in dem zugestellten Dokument genannten Steuern, Abgaben oder sonstigen Maßnahmen zuständig ist, soweit dies gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des ersuchten Staats zulässig ist.

    Das in Artikel PMwSt.23 Absatz 1 Unterabsatz 2 des Protokolls angeführte einheitliche Zustellungsformular wird von der beantragenden Behörde oder unter deren Verantwortung ausgefüllt. Es enthält Informationen für den Empfänger in Bezug auf die Dokumente, für deren Zustellung um Amtshilfe ersucht wird. Für die Zwecke der Zustellung kann der ersuchte Staat das einheitliche Zustellungsformular gemäß seinen nationalen Rechtsvorschriften in seiner Amtssprache oder einer seiner Amtssprachen verwenden.

    3.   Der ersuchte Staat kann für die Durchführung von Beitreibungsersuchen oder Sicherungsmaßnahmen gemäß den Artikeln PMwSt.25 oder 31 des Protokolls im betreffenden Staat den einheitlichen Vollstreckungstitel gemäß seinen nationalen Rechtsvorschriften in seiner Amtssprache oder einer seiner Amtssprachen verwenden, um die Forderungen zu vollstrecken, für die um Amtshilfe bei der Beitreibung ersucht wird.

    Ist es nicht möglich, innerhalb den Umständen des Einzelfalls angemessener Frist die Forderung gänzlich oder zum Teil beizutreiben oder Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, so teilt die ersuchte Behörde dies der beantragenden Behörde unter Angabe der Gründe mit.

    Die beantragende Behörde kann die ersuchte Behörde aufgrund der ihr übermittelten Informationen ersuchen, das Verfahren zur Beitreibung oder zum Erlass von Sicherungsmaßnahmen wieder zu eröffnen. Dieses Ersuchen ist innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung über das Verfahrensergebnis zu stellen; die ersuchte Behörde behandelt dieses Ersuchen gemäß den für das ursprüngliche Ersuchen geltenden Vorschriften.

    Die ersuchte Behörde unterrichtet die beantragende Behörde spätestens alle sechs Monate nach dem Zeitpunkt, an dem der Eingang des Ersuchens um Beitreibung oder Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bestätigt wurde, über den aktuellen Verfahrensstand oder das Ergebnis des von ihr eingeleiteten Verfahrens zur Beitreibung oder zum Erlass von Sicherungsmaßnahmen.

    Eine Forderung gilt als in Höhe des Betrags beigetrieben, der sich unter Zugrundelegung des oben in Artikel 4 Absatz 2 bezeichneten Wechselkurses aus der Umrechnung des beigetriebenen Betrags in der Landeswährung der ersuchten Behörde ergibt.

    Artikel 7

    Maßnahmen bei Anfechtung

    1.   Die beantragende Behörde unterrichtet die ersuchte Behörde unverzüglich über jeden Rechtsbehelf, der zur Anfechtung der Forderung oder des Vollstreckungstitels im Staat der beantragenden Behörde eingelegt wurde, sobald sie davon Kenntnis erlangt.

    2.   Lassen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Verwaltungspraxis des ersuchten Staats Sicherungsmaßnahmen oder die Beitreibung der Forderung gemäß Artikel PMwSt.29 Absatz 4 Unterabsätze 2 und 3 des Protokolls nicht zu, so teilt die ersuchte Behörde dies der beantragenden Behörde so bald wie möglich, spätestens jedoch einen Monat nach Eingang der in Absatz 1 genannten Mitteilung, mit.

    3.   Die ersuchte Behörde unterrichtet die beantragende Behörde unverzüglich nach Unterrichtung der ersuchten Behörde über alle im ersuchten Staat ergriffenen Maßnahmen zur Erstattung der beigetriebenen Beträge oder zur Entschädigung im Zusammenhang mit der Beitreibung angefochtener Forderungen.

    4.   Die ersuchte Behörde beteiligt die beantragende Behörde so weit wie möglich an den Verfahren zur Festsetzung des Erstattungsbetrags und der fälligen Entschädigung. Auf begründeten Antrag der ersuchten Behörde überweist die beantragende Behörde die erstatteten Beträge und die gezahlte Entschädigung innerhalb von zwei Monaten nach Eingang dieses Ersuchens.

    Artikel 8

    Änderungen der Beträge, derentwegen um Amtshilfe ersucht wird

    1.   Wird das Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen infolge der Erfüllung oder des Erlöschens der Forderung oder aus anderen Gründen gegenstandslos, so teilt die beantragende Behörde dies der ersuchten Behörde unverzüglich mit, damit diese das eingeleitete Verfahren einstellt.

    2.   Ändert sich aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Behörde der in Artikel PMwSt.29 Absatz 1 des Protokolls genannten einschlägigen Instanz die Höhe der Forderung, auf die sich das Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen bezieht, so unterrichtet die beantragende Behörde die ersuchte Behörde darüber und übermittelt im Falle eines Beitreibungsersuchens einen geänderten einheitlichen Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat. Der geänderte einheitliche Vollstreckungstitel für die Vollstreckung im ersuchten Staat wird von der beantragenden Behörde oder unter deren Verantwortung auf Grundlage der Entscheidung zur Änderung der Höhe der Forderung erstellt.

    3.   Führt die in Absatz 2 genannte Änderung zu einer Herabsetzung des Forderungsbetrags, so setzt die ersuchte Behörde das eingeleitete Verfahren zur Beitreibung oder zum Erlass von Sicherungsmaßnahmen fort, jedoch nur hinsichtlich des noch zu erhebenden Betrags.

    Hat die ersuchte Behörde zu dem Zeitpunkt, zu dem sie von der Herabsetzung des Forderungsbetrags Kenntnis erlangt, bereits einen Betrag beigetrieben, der den noch ausstehenden Betrag übersteigt, ohne dass bereits mit der in Artikel 9 dieses Beschlusses genannten Überweisung bereits begonnen worden wäre, so erstattet die ersuchte Behörde der berechtigten Person den zu viel gezahlten Betrag.

    4.   Führt die in Absatz 2 genannte Änderung zu einer Erhöhung des Forderungsbetrags, so kann die beantragende Behörde ein geändertes Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen an die ersuchte Behörde richten.

    Dieses geänderte Ersuchen wird von der ersuchten Behörde nach Möglichkeit zusammen mit dem ursprünglichen Ersuchen der beantragenden Behörde bearbeitet. Kann das geänderte Ersuchen im Hinblick auf den Stand des laufenden Verfahrens nicht zusammen mit dem ursprünglichen Ersuchen bearbeitet werden, so gibt die ersuchte Behörde dem geänderten Ersuchen nur dann statt, wenn der Betrag mindestens dem in Artikel PMwSt.33 Absatz 4 des Protokolls genannten Betrag entspricht.

    5.   Bei der Umrechnung des gemäß Absatz 2 geänderten Forderungsbetrags in die Währung des ersuchten Staats wendet die beantragende Behörde den ihrem ursprünglichen Ersuchen zugrunde gelegten Wechselkurs an.

    Artikel 9

    Überweisung beigetriebener Beträge

    1.   Die Überweisung der beigetriebenen Beträge erfolgt innerhalb von zwei Monaten nach dem Tag, an dem die Beitreibung erfolgt ist, sofern die Staaten nichts anderes vereinbaren.

    2.   Werden die Beitreibungsmaßnahmen der ersuchten Behörde aus Gründen angefochten, die nicht in die Zuständigkeit des beantragenden Staates fallen, so kann die ersuchte Behörde die Überweisung der beigetriebenen Beträge im Zusammenhang mit der Forderung des beantragenden Staates abwarten, bis die Streitigkeit beigelegt ist, sofern gleichzeitig folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

    a)

    die ersuchte Behörde hält es für wahrscheinlich, dass in Bezug auf die Anfechtung zugunsten der betroffenen Partei entschieden wird, und

    b)

    die beantragende Behörde hat nicht erklärt, dass sie die bereits überwiesenen Beträge erstatten wird, wenn in Bezug auf die Anfechtung zugunsten der betroffenen Partei entschieden wird.

    3.   Hat die beantragende Behörde eine Erklärung zur Erstattung gemäß Absatz 2 Buchstabe b abgegeben, so sendet sie die von der ersuchten Behörde bereits überwiesenen beigetriebenen Beträge innerhalb eines Monats nach Eingang des Erstattungsantrags zurück. Eine sonstige Entschädigung wird in diesem Fall ausschließlich von der ersuchten Behörde getragen.

    Geschehen zu … am ….

    Für den Handelssonderausschuss

    Die Ko-Vorsitzenden


    (1)   ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.


    ANHANG IV

    BESCHLUSS Nr. X/2023 DES HANDELSSONDERAUSSCHUSSES

    für Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und der Beitreibung von Steuern und Abgaben EINGESETZT DURCH DAS Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft EINERSEITS und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits

    vom …

    über Standardformblätter für die Übermittlung von Informationen und statistischen Daten die Informationsübermittlung über das Common Communication Network und die praktischen Modalitäten für die Organisation von Kontakten zwischen den zentralen Verbindungsbüros und Verbindungsstellen

    DER HANDELSSONDERAUSSCHUSS —

    gestützt auf das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits (1) („Handels- und Kooperationsabkommen“), insbesondere auf dessen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“), insbesondere auf Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstaben d, e, f, h und i,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    1.

    Die Verwaltungszusammenarbeit im Rahmen des Protokolls ist mit dem wechselseitigen Austausch von Informationen und statistischen Daten verbunden.

    2.

    Werkzeuge für die Informationsübermittlung (wie etwa Standardformblätter und elektronische Kommunikationssysteme), die bereits im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates (2) und der Richtlinie 2010/24/EU des Rates (3) implementiert sind, bedürfen für die Zwecke der Verwaltungszusammenarbeit und der Amtshilfe bei der Beitreibung im Rahmen des Protokolls nur geringfügiger Änderungen.

    3.

    Es ist erforderlich, praktische Modalitäten für die Durchführung von Artikel PMwSt.39 Absatz 2 Buchstaben d, e, f, h und i des Protokolls festzulegen —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Standardformblätter für die Übermittlung

    1.   Für die Übermittlung von Ersuchen, Informationen und Rückmeldungen nach Titel II des Protokolls verwenden die zuständigen Behörden die Standardformblätter in Anhang I dieses Beschlusses.

    2.   Für die Übermittlung von Ersuchen und die weitere Übermittlung in Bezug auf Ersuchen nach Titel III des Protokolls, einheitliche Zustellungsformulare und einheitliche Vollstreckungstitel zur Vollstreckung im Staat der ersuchten Behörde oder geänderte Fassungen einheitlicher Vollstreckungstitel zur Vollstreckung im Staat der ersuchten Behörde verwenden die zuständigen Behörden die Standardformblätter in Anhang II dieses Beschlusses.

    3.   Struktur und Layout der Standardformblätter können an etwaige neue Anforderungen und Funktionen der Systeme für den Kommunikations- und Informationsaustausch angepasst werden, sofern die darin enthaltenen Daten und Informationen nicht wesentlich geändert werden.

    Artikel 2

    Informationsübermittlung über CCN

    Alle Informationen im Rahmen der Titel II und III des Protokolls werden ausschließlich auf elektronischem Wege über das Common Communication Network (CCN) übermittelt, es sei denn, dies ist aus technischen Gründen nicht praktikabel.

    Artikel 3

    Organisation der Kontakte

    1.   Bis auf Weiteres sind die zentralen Verbindungsbüros, die für die Anwendung des Titels II dieses Protokolls hauptverantwortlich zuständig sind, Folgende:

    a)

    für das Vereinigte Königreich: His Majesty’s Revenue and Customs, UK VAT Central Liaison Office (zentrales Verbindungsbüro für Mehrwertsteuer im Vereinigten Königreich);

    b)

    für die Mitgliedstaaten: Die zentralen Verbindungsbüros, die für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden zwischen den Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer benannt sind.

    2.   Bis auf Weiteres sind die zentralen Verbindungsbüros, die für die Anwendung des Titels III dieses Protokolls hauptverantwortlich zuständig sind, Folgende:

    a)

    für das Vereinigte Königreich: His Majesty’s Revenue and Customs, Debt Management;

    b)

    für die Mitgliedstaaten: Die zentralen Verbindungsbüros, die für die Amtshilfe bei der Beitreibung zwischen den Mitgliedstaaten benannt sind.

    3.   Änderungen der zentralen Verbindungsbüros teilen die Parteien einander über das Sekretariat des Handelssonderausschusses mit.

    4.   Die gemäß Artikel PMwSt.4 Absatz 2 des Protokolls benannten zentralen Verbindungsbüros führen und aktualisieren die Liste der Verbindungsstellen und zuständigen Beamten gemäß Artikel PMwSt.4 Absätze 3 und 4. Die Listen und Aktualisierungen werden von den Parteien über das Sekretariat des Handelssonderausschusses ausgetauscht.

    Artikel 4

    Inhalt und Format der statistischen Daten

    1.   Inhalt und Form der statistischen Daten über die Anwendung von Titel II, die gemäß Artikel PMwSt.18 des Protokolls zu übermitteln sind, sind im Standardformblatt in Anhang III dieses Beschlusses festgelegt.

    2.   Inhalt und Format der statistischen Daten über die Anwendung von Titel III, die gemäß Artikel PMwSt.37 des Protokolls zu übermitteln sind, sind in den Standardformblättern in Anhang IV dieses Beschlusses festgelegt.

    Artikel 5

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

    Geschehen zu … am ….

    Für den Handelssonderausschuss

    Die Ko-Vorsitzenden

    ANHANG I

    STANDARDFORMBLÄTTER FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON ERSUCHEN, AUSKÜNFTEN UND RÜCKMELDUNGEN IM RAHMEN VON TITEL II [ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGSBEHÖRDEN UND BETRUGSBEKÄMPFUNG]

    Standardformblatt für Auskunftsersuchen, für spontanen Informationsaustausch und für Rückmeldungen zwischen EU-Mitgliedstaaten und dem Vereinigten Königreich im Rahmen des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer

    Referenz für den Informationsaustausch:

    A)

    BASISINFORMATIONEN

    A1

    Ersuchender Staat:

    Ersuchter Staat:

    Ersuchende Behörde:

    Ersuchte Behörde:

    A2

     

    Bediensteter, der das Ersuchen/den Austausch in der ersuchenden Behörde bearbeitet:

    Bediensteter, der in der ersuchten Behörde mit der Antwort auf das Ersuchen/den Austausch befasst ist:

    Name:

    Name:

    E-Mail-Adresse:

    E-Mail-Adresse:

    Telefon:

    Telefon:

    Sprache:

    Sprache:

    A3

     

    Nationale Referenznummer der ersuchenden Behörde:

    Nationale Referenznummer der ersuchten Behörde:

    Der ersuchenden Behörde vorbehalten:

    Der ersuchten Behörde vorbehalten:

    A4

     

    Datum der Übermittlung des Ersuchens/des Austauschs:

    Datum der Übermittlung der Antwort:

    A5

     

    Anzahl der Anlagen zum Ersuchen/Austausch:

    Anzahl der Anlagen zur Antwort:

    A6

    A7

    Allgemeines Ersuchen/Allgemeiner Austausch

    Als ersuchte Behörde können wir nicht innerhalb der folgenden Fristen antworten:

    Auskunftsersuchen

    3 Monate

    Spontaner Informationsaustausch

    1 Monat für Informationen, die mir bereits vorliegen

    Rückmeldungen zum spontanen Informationsaustausch werden angefordert

    Verzögerungsgrund:

    Ersuchen um Betrugsbekämpfung/Austausch

    Auskunftsersuchen

    Missing-Trader-Betrug — Registrierungskontrolle/Geschäftstätigkeit

    Spontane Bereitstellung von Informationen

     

    Um Rückmeldung zur spontanen Bereitstellung von Informationen wird ersucht

     

     

    Voraussichtlicher Zeitpunkt der Antwort:

     

    Die ersuchte Behörde des Staates genehmigt die Übermittlung der Informationen an einen anderen Staat (Artikel PMwSt.6 Absatz 6 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben)

    Um Rückmeldung zur Antwort wird ersucht

    Gemäß Artikel PMwSt.6 Absatz 4 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben gestattet der Staat, der die Auskünfte erteilt, auf der Grundlage eines begründeten Ersuchens die Verwendung der erhaltenen Informationen für andere als die in Artikel PMwSt.2 Absatz 1 des Protokolls genannten Zwecke.


    B)

    ERSUCHEN UM ALLGEMEINE INFORMATIONEN

    Ersuchende Behörde

    Ersuchte Behörde

    Ersuchte Behörde (4)

    B1

    Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer)

    B1

    Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer)

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    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    B2

    Name

    B2

    Name

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    Name:

    B3

    Handelsname

    B3

    Handelsname

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    Firma:

    B4

    Anschrift

    B4

    Anschrift

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    Anschrift:

    B5

    Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT):

    B5

    Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT):

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    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    c)

    Gründung

    c)

    Gründung

    c)

    Gründung

    B6

    Datum des Beginns der Tätigkeit

    B6

    Datum des Beginns der Tätigkeit

    Bitte ausfüllen

     

     

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    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

     

    Datum des Beginns der Tätigkeit

    Datum des Beginns der Tätigkeit

    B7

    Datum der Beendigung der Tätigkeit

    B7

    Datum der Beendigung der Tätigkeit

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

     

    Datum der Beendigung der Tätigkeit

    Datum der Beendigung der Tätigkeit

    B8

    Namen der Geschäftsführer/Direktoren

    B8

    Namen der Geschäftsführer/Direktoren

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    B9

    Namen der Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigten, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen

    B9

    Namen der Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigten, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    B10

    Art der Tätigkeit

    B10 Art der Tätigkeit

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    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    a)

    Rechtsform des Unternehmens

    a)

    Rechtsform des Unternehmens

    a)

    Rechtsform des Unternehmens

    b)

    Tatsächliche Haupttätigkeit (5)

    b)

    Tatsächliche Haupttätigkeit

    b)

    Tatsächliche Haupttätigkeit

    B11

    Angaben zum Umsatz

    Angaben zum Umsatz

    B11

    Waren/Dienstleistungen

    Bitte ausfüllen

    Angaben zum Umsatz

    B11

    Waren/Dienstleistungen

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    Zeitraum und Betrag, auf den sich das Ersuchen/der Austausch bezieht

    B12

    Lieferung von Gegenständen von einem Land in ein anderes Land

     

     

    von

    Zeitraum

    Zeitraum

    an

    Betrag

    Betrag

    Quellen:

    MwSt.-Informationsaustauschsystem (MIAS)

    Sonstiges

     

     

    B13

    Dienstleistungen von Land zu Land

     

     

    von

    Zeitraum

    Zeitraum

    an

    Betrag

    Betrag

    Quellen:

    MIAS

    Sonstiges

     

     


    C)

    ZUSÄTZLICHE ANGABEN

    Anmeldung

    ☐ C1

    Der Steuerpflichtige im ersuchten Staat (☐)/der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat (☐) ist derzeit nicht für Mehrwertsteuerzwecke erfasst.

    Laut MIAS oder anderen Quellen wurden die Lieferungen nach dem Zeitpunkt der Einstellung der Tätigkeit getätigt. Bitte erläutern.

    ☐ C2

    Der Steuerpflichtige im ersuchten Staat (☐)/der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat (☐) ist nicht für Mehrwertsteuerzwecke erfasst.

    Laut MIAS oder anderen Quellen wurden die Lieferungen vor dem Datum der Registrierung getätigt. Bitte erläutern.

    Umsätze mit Warenlieferungen/Dienstleistungen

    Waren

    ☐ C3

    Nach dem MIAS oder anderen Quellen hat der Steuerpflichtige im ersuchten Staat Waren geliefert, während der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat entweder:

    keinen Erwerb von Waren erklärt hat;

    den Empfang der Waren verweigert hat;

    einen Erwerb in einer anderen Höhe erklärt hat, und der erklärte Betrag ist:

    Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies.

    Ich füge Kopien von Dokumenten bei, die sich in meinem Besitz befinden.

    ☐ C4

    Der vom Steuerpflichtigen im ersuchenden Staat angegebene Erwerb stimmt nicht mit den Angaben in MIAS oder anderen Quellen überein. Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies.

    ☐ C5

    Bitte geben Sie die Anschriften an, an welche die Waren geliefert wurden.

    Anschriften:

    ☐ C6

    Der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat behauptet, eine Lieferung an eine Person im ersuchten Staat vorgenommen zu haben. Bitte bestätigen Sie, dass die Waren eingegangen sind und ob sie:

    verbucht wurden:

    — Ja

    — Nein

    von einem Steuerpflichtigen im ersuchten Staat erklärt/bezahlt wurden

    — Ja

    — Nein

    Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat.

    Vorherige/weitere Warenbewegung

    ☐ C7

    Von wem wurden die Waren gekauft? Bitte geben Sie in Feld C41 Namen, Handelsnamen und MwSt.-Nummern an.

    ☐ C8

    An wen wurden die Waren verkauft? Bitte geben Sie in Feld C41 Namen, Handelsnamen und MwSt.-Nummern an.

    Dienstleistungen

    ☐ C9

    Nach dem MIAS oder anderen Quellen erbringt der Steuerpflichtige im ersuchten Staat Dienstleistungen, die im ersuchenden Staat steuerpflichtig sind, aber der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat:

    hat die Dienstleistung nicht erklärt;

    bestreitet, die Dienstleistung in Anspruch genommen zu haben;

    erklärt, die Dienstleistung in Höhe eines anderen Betrags erhalten zu haben, und der erklärte Betrag beträgt:

    Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies.

    Ich füge Kopien von Dokumenten bei, die sich in meinem Besitz befinden.

    ☐ C10

    Der vom Steuerpflichtigen im ersuchenden Staat gemeldete Erwerb stimmt nicht mit den Angaben im MIAS oder anderen Quellen überein. Bitte prüfen Sie und erläutern Sie dies.

    ☐ C11

    Bitte geben Sie die Anschriften an, an denen die Dienstleistungen erbracht wurden.

    Anschriften:

    ☐ C12

    Der Steuerpflichtige im ersuchenden Staat behauptet, eine Leistung an eine Person im ersuchten Staat vorgenommen zu haben. Bitte bestätigen Sie, dass die Dienstleistungen erbracht wurden und ob sie:

    verbucht wurden:

    — Ja

    — Nein

    von einem Steuerpflichtigen im ersuchten Staat erklärt/bezahlt wurden

    — Ja

    — Nein

    Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat.

    Beförderung von Waren

    ☐ C13

    Bitte geben Sie den Namen/die Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und die Anschrift des Transportunternehmers an.

    Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift:

    ☐ C14

    Wer hat die Beförderung der Waren bestellt und bezahlt?

    Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift:

    ☐ C15

    Wer ist Eigentümer des verwendeten Beförderungsmittels?

    Name und/oder Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und Anschrift:

    Rechnungen

    ☐ C16

    Bitte geben Sie den Rechnungsbetrag und die Währung an.

     

    Zahlung

    ☐ C17

    Bitte geben Sie den gezahlten Betrag und die Währung an.

     

    ☐ C18

    Bitte geben Sie den Namen des Kontoinhabers und die Nummer des Kontos an, von dem und/oder auf das die Zahlung erfolgt ist.

    Von:

    Name des Kontoinhabers:

    IBAN-Nummer oder Kontonummer:

    Bankverbindung:

    An:

    Name des Kontoinhabers:

    IBAN-Nummer oder Kontonummer:

    Bankverbindung:

    ☐ C19

    Bitte machen Sie folgende Angaben, wenn die Zahlung in bar geleistet wurde:

    Wer übergab das Geld, wem, wo und wann?

    Welches Dokument (Barbeleg usw.) wurde ausgestellt, mit dem die Zahlung bestätigt wurde?

    ☐ C20

    Gibt es Belege für Zahlungen Dritter? Falls ja, machen Sie bitte zusätzliche Angaben in Feld C41

    — Ja

    — Nein

    Auftragserteilung

    ☐ C21

    Bitte machen Sie alle verfügbaren Angaben zu der Person, die den Auftrag erteilt hat, wie der Auftrag erteilt und der Kontakt zwischen dem Lieferanten und dem Kunden geknüpft wurde.

    Waren, für die Sonderregelungen/besondere Verfahren gelten

    Bitte kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und geben Sie Ihre Frage in Feld C40 ein.

    ☐ C22

    Dreiecksgeschäfte

    ☐ C23

    Differenzbesteuerung

    ☐ C24

    Fernverkäufe von Waren

    die unter das EU-System fallen

    die unter die Einfuhrregelung fallen

    ☐ C25

    Neufahrzeuge, die an Nichtsteuerpflichtige verkauft werden

    ☐ C26

    Befreiung im Rahmen des Zollverfahrens 42XX/63XX

    ☐ C27

    Gas und Strom

    ☐ C28

    „Call-off“-Vereinbarungen

    ☐ C29

    Sonstige:

    Dienstleistungen, für die besondere Bestimmungen gelten

    Bitte kreuzen Sie das entsprechende Kästchen an und geben Sie Ihre Frage in Feld C40 ein.

    ☐ C30

    Erbringung von Dienstleistungen durch einen Vermittler

    ☐ C31

    Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit unbeweglichem Vermögen

    ☐ C32

    Personenbeförderungsleistungen

    ☐ C33

    Warenbeförderungsleistungen

    ☐ C34

    Dienstleistungen auf dem Gebiet der Kultur, der Künste, des Sports, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Unterhaltung und ähnliche Dienstleistungen, Beförderungsnebenleistungen sowie Begutachtungen und Arbeiten an beweglichen körperlichen Gegenständen

    ☐ C35

    Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die nicht unter C37 fallen

    ☐ C36

    Vermietung von Beförderungsmitteln

    ☐ C37

    Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen für den Verbrauch an Bord von Schiffen, Flugzeugen oder Zügen

    ☐ C38

    Erbringung von Dienstleistungen

    die unter die Nicht-EU-Regelung fallen

    die unter das EU-System fallen

    ☐ C39

    Dienste, für die Regeln für die tatsächliche Nutzung und Auswertung gelten

    ☐ C40

    Hintergrundinformationen und weitere Fragen

    C41

    Freitextfeld


    D)

    ERSUCHEN UM UNTERLAGEN

    Bitte fügen Sie Kopien der folgenden Unterlagen bei (gegebenenfalls siehe Betrag und Zeitraum in Teil B12 und B13).

    ☐ D1

    Rechnungen

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D2

    Verträge

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D3

    Aufträge

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D4

    Zahlungsnachweise

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D5

    Beförderungsunterlagen

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D6

    Kreditorenbuch des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D7

    Debitorenbuch des Steuerpflichtigen im ersuchten Staat

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D8

    Register gemäß der Konsignationslagerregelung

    von bis

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D9

    Aufzeichnungen über eine einzige Anlaufstelle/Einfuhr

    von bis

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D10

    Kontoauszüge

    von bis

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar

    ☐ D11

    Sonstige

    Bereitgestellt

    Nicht verfügbar


    E)

    SPONTANE BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (ALLGEMEIN)

    ☐ E1

    Auf der Grundlage der Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat scheinen diese im Empfängerstaat registriert werden zu müssen.

    ☐ E2

    Aus den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat geht hervor, dass ☐ Waren/☐ Dienstleistungen von einem Steuerpflichtigen im Empfängerstaat erbracht wurden, aber keine Informationen im MIAS/Zoll oder andere Quellen verfügbar sind.

    ☐ E3

    Nach den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat ist Mehrwertsteuer auf Waren zu entrichten, die an den Empfängerstaat geliefert werden, jedoch wurden keine Daten in MIAS/Zoll oder aus anderen Quellen eingegeben.

    ☐ E4

    Dem MIAS/Zoll oder anderen Quellen zufolge hat der Steuerpflichtige im Empfängerstaat Lieferungen an einen Steuerpflichtigen im Sendestaat erbracht, der letztgenannte Steuerpflichtige jedoch entweder

    keinen Erwerb von ☐ Waren/Erhalt von ☐ Dienstleistungen erklärt;

    den Erwerb der ☐ Waren/Erhalt von ☐ Dienstleistungen verweigert.

    ☐ E5

    Nach den Aufzeichnungen des Steuerpflichtigen im Sendestaat ist die Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen zu entrichten, die im Empfängerstaat erbracht wurden

    ☐ E6

    Hintergrund und zusätzliche Informationen:

    ☐ E7

    Ich lege Kopien der in meinem Besitz befindlichen Rechnungen bei.


    F)

    MISSING-TRADER-BETRUG: REGISTRIERUNGSKONTROLLE/GESCHÄFTSTÄTIGKEIT

    A)

    Angaben zum Unternehmen

    Ersuchende Behörde

    Ersuchte Behörde

    Ersuchte Behörde (6)

    F1

    Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer)

    F1

    Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht vorhanden, Steuer-Identifikationsnummer)

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    F2

    Name

    F2

    Name

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

     

     

    Name:

    F3

    Anschrift

    F3

    Anschrift

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

     

     

    Anschrift:

    F4

    Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT):

    F4

    Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT):

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    c)

    Gründung

    c)

    Gründung

    c)

    Gründung

    F5

    Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigte, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen

    F5

    Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigte, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen

    Bitte ausfüllen

     

     

    Bitte bestätigen

    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    a)

    Name

    a)

    Name

    a)

    Name

    b)

    Anschrift

    b)

    Anschrift

    b)

    Anschrift

    c)

    Geburtsdatum

    c)

    Geburtsdatum

    c)

    Geburtsdatum

    d)

    Staatsangehörigkeit

    d)

    Staatsangehörigkeit

    d)

    Staatsangehörigkeit

    F6 Geschäftsführer/Direktoren

    F6 Geschäftsführer/Direktoren

    Bitte ausfüllen

     

     

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    — Ich bestätige — Ich bestätige nicht

    a)

    Name

    a)

    Name

    a)

    Name

    b)

    Anschrift

    b)

    Anschrift

    b)

    Anschrift

    c)

    Geburtsdatum

    c)

    Geburtsdatum

    c)

    Geburtsdatum

    d)

    Staatsangehörigkeit

    d)

    Staatsangehörigkeit

    d)

    Staatsangehörigkeit

    B)

    Erbetene Informationen

    ☐ F7

    Sind die in F5 und F6 genannten Personen (mit Geburtsdatum, sofern bekannt) in einer Ihrer Datenbanken enthalten?

    — Ja —Nein

    ☐ F8

    Sind die in F5 und F6 genannten Personen im Register der finanziellen Vorstrafen eingetragen?

    Die Informationen können aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

    — Ja — Nein

    ☐ F9

    Waren die unter F5 und F6 genannten Personen in der Vergangenheit an Missing-Trader-Betrug oder an Betrug anderer Art beteiligt?

    Die Informationen können aus rechtlichen Gründen nicht erteilt werden.

    — Ja — Nein

    ☐ F10

    Sind die in F5 und F6 genannten Personen entweder bei der angegebenen Anschrift wohnhaft oder mit ihr verbunden?

    — Ja — Nein

    ☐ F11

    Ist die angegebene Anschrift Wohnsitz-, Geschäfts- oder Zwischenunterkunft/Buchhalter/Sonstiges?

    Ja

    Nein

    ☐ F12

    Welche Geschäftstätigkeit wird ausgeübt?

     

    ☐ F13

    Gibt es den Verdacht, dass das Unternehmen die Steuervorschriften nicht einhält?

    — Ja — Nein

    ☐ F14

    Was ist der Grund für die Löschung der MwSt.-Nummer?

     

    ☐ F15

    Bitte machen Sie Angaben zu allen verbundenen Unternehmen (7), einschließlich ihrer Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer und etwaigen Ansichten zu ihrer Glaubwürdigkeit.

     

    ☐ F16

    Bitte machen Sie Angaben zu den bekannten Bankkonten des Unternehmens im ersuchten Staat und etwaiger zugehöriger Unternehmen.

     

    ☐ F17

    Bitte machen Sie Angaben aus zusammenfassenden Meldungen oder aus Zollanmeldungen über die Lieferung/den Erwerb von Waren/Dienstleistungen für das/die Jahr(e):

     

    ☐ F18

    Bitte machen Sie Angaben aus MwSt.-Erklärungen/zu Zahlungen für das/die Jahr(e):

     

    ☐ F19

    Zusätzliche Anmerkungen:

     


    G)

    SPONTANE BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN (MISSING-TRADER-BETRUG)

    Sendende Behörde

    Empfangende Behörde

    Angaben zum Unternehmen

    G1

    Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht, Steuer-Identifikationsnummer)

    Angaben zum Unternehmen

    G1

    Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer (falls nicht, Steuer-Identifikationsnummer)

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer:

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    MwSt.-Nummer nicht verfügbar

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    G2

    Name

    G2

    Name

    G3

    Anschrift

    G3

    Anschrift

    G4

    Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT):

    G4

    Die folgenden Daten im Format (JJJJ/MM/TT):

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    a)

    Erteilung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    b)

    Löschung der Mehrwertsteuer-/Steuer-Identifikationsnummer

    c)

    Gründung

    c)

    Gründung

    G5

    Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigte, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen

    G5

    Eigentümer, Geschäftsinhaber, Gesellschafter, Partner, Bevollmächtigte, Stakeholder oder Personen, die über sonstige Rechte in dem Unternehmen verfügen

    a)

    Name

    a)

    Name

    b)

    Anschrift

    b)

    Anschrift

    c)

    Geburtsdatum

    c)

    Geburtsdatum

    d)

    Staatsangehörigkeit

    d)

    Staatsangehörigkeit

    G6

    Geschäftsführer, Direktoren

    G6

    Geschäftsführer, Direktoren

    a)

    Name

    a)

    Name

    b)

    Anschrift

    b)

    Anschrift

    c)

    Geburtsdatum

    c)

    Geburtsdatum

    d)

    Staatsangehörigkeit

    d)

    Staatsangehörigkeit

    Etwaige zusätzliche Anmerkungen


    H)

    RÜCKMELDUNGEN (8)

    Ergebnisse im Zusammenhang mit den bereitgestellten Informationen:

    1.

    Die bereitgestellten Informationen:

    führten zu einer zusätzlichen Festsetzung der Mehrwertsteuer oder anderer Steuern. Bitte machen Sie genaue Angaben zu Art und Höhe der veranlagten Steuer:

    Art der Steuer:

    Weitere Feststellungen:

    Sanktion:

    führte zur MwSt.-Registrierung

    führte zu einer Mehrwertsteuerabmeldung

    führte zur Löschung einer MwSt.-Nummer aus dem MIAS oder aus der Datenbank der registrierten Steuerpflichtigen

    führte zur Berichtigung der MwSt.-Erklärungen

    führte zu einer Schreibtischanfrage

    führte zu einem neuen Prüfverfahren oder wurde im Rahmen einer laufenden Prüfung angewandt

    führte zur Einleitung einer Untersuchung wegen Betrugs

    führte zu einem Auskunftsersuchen

    führte zu einer Anwesenheit in einer Verwaltungsstelle oder zur Teilnahme an behördlichen Ermittlungen

    führte zur Multilateralen Kontrolle (MLC)

    führte zu weiteren Maßnahmen:

    führte nicht zu wesentlichen Maßnahmen

    2.

    Sonstige Anmerkungen:

    Datum der Übermittlung:

    ZUSTELLUNGSERSUCHEN (ARTIKEL PMWST. 12

    REFERENZ:

    N_SS_RR _ 20YYMMDD-000000-000000

    Sprache:

    O)

    Umschlag

    (O1)

    Beantragender Staat:

    Ersuchter Staat:

    Beantragende Behörde:

    Ersuchte Behörde:

    (O2)

    Bediensteter, der den Austausch in der beantragenden Behörde bearbeitet:

    Bediensteter, der den Austausch in der ersuchten Behörde bearbeitet:

    Name:

    Name:

    E-Mail-Adresse:

    E-Mail-Adresse:

    Telefon:

    Telefon:

    Fax

    Fax

    (O3)

    Referenz der beantragenden Behörde:

    Referenz der ersuchten Behörde:

    Der beantragenden Behörde vorbehalten:

    Der ersuchten Behörde vorbehalten:

    (O4)

    Datum der Übermittlung des Ersuchens:

    Datum der Übermittlung der Antwort:

    (O5)

    Name des Sachbearbeiters der ersuchenden Stelle:

     

    Dienstliche Stellung des Sachbearbeiters:

     

    Der Unterzeichnete (Nr. 1) ersucht hiermit als ordnungsgemäß ermächtigter Vertreter der oben genannten beantragenden Behörde gemäß Artikel PMwSt.12 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben um Zustellung des folgenden Verwaltungsakts/der folgenden Entscheidung:

    Angaben zur Person, an die die Zustellung zu bewirken ist

    — Bei natürlichen Personen:

    — Bei juristischen Personen:

    Vorname:

    Familienname:

    Geburtsname:

    Geburtsdatum und -ort:

    Datum:

    Ort:

    Land:

    Anschrift:

    Straße:

    Hausnummer:

    Wohnungsnummer:

    Ort:

    Postleitzahl:

    Land:

    E-Mail:

    Angaben zum Verwaltungsakt (oder zur Entscheidung)

    Art und Gegenstand des zuzustellenden Verwaltungsakts (der zuzustellenden Entscheidung):

    Letzter Zustellungstermin:

    Weitere Angaben:

    ZUSTELLUNGSERGEBNIS

    BESCHEINIGUNG (ARTIKEL PMWST.12 DES PROTOKOLLS)

    Referenz:

    N_SS_RR _ 20YYMMDD-000000-000000

    O)

    Umschlag

    (O1)

    Beantragender Staat:

    Ersuchter Staat:

    Beantragende Behörde:

    Ersuchte Behörde:

    (O2)

    Bediensteter, der den Austausch in der beantragenden Behörde bearbeitet:

    Bediensteter, der den Austausch in der ersuchten Behörde bearbeitet:

    Name:

    Name:

    E-Mail-Adresse:

    E-Mail-Adresse:

    Telefon:

    Telefon:

    Fax

    Fax

    (O3)

    Referenz der beantragenden Behörde:

    Referenz der ersuchten Behörde:

    Der beantragenden Behörde vorbehalten:

    Der ersuchten Behörde vorbehalten:

    (O4)

    Datum der Übermittlung des Ersuchens:

    Datum der Übermittlung der Antwort:

    ANHANG II

    STANDARDFORMBLÄTTER FÜR DIE ÜBERMITTLUNG VON ERSUCHEN UND SONSTIGEN MITTEILUNGEN IN BEZUG AUF ERSUCHEN NACH TITEL III [AMTSHILFE BEI DER BEITREIBUNG]

    Muster A

    Einheitliches Zustellungsformular mit Informationen über das/die zugestellte(n) Dokument(e)

    (an den Empfänger der Zustellung zu übermitteln) (9)

    Diesem Dokument ist ein/sind Dokument/e beigefügt, welche(s) hiermit durch die zuständige Behörde des folgenden Staats zugestellt wird/werden: [Name des ersuchten Staates].

    Diese Zustellung betrifft Dokumente der zuständigen Behörde des folgenden Staates: [Name des beantragenden Staates], die gemäß Artikel PMwSt.23 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich („Protokoll“) um Amtshilfe bei der Zustellung ersucht hat.

    Bemerkung: Gemäß Artikel PMwSt.38 Absatz 4 des Protokolls kann sich dieses Dokument auch auf andere Forderungen als die in Artikel PMwSt.2 Absatz 1 Buchstabe b des Protokolls genannten Forderungen beziehen, sofern eine solche Amtshilfe bei der Beitreibung im Rahmen eines anderen bilateralen oder multilateralen rechtsverbindlichen Instruments zur Verwaltungszusammenarbeit zwischen diesem EU-Mitgliedstaat und dem Vereinigten Königreich möglich ist.

    A.   EMPFÄNGER DER ZUSTELLUNG

    Name

    Anschrift (bekannt oder vermutet)

    andere sachdienliche Angaben zur Feststellung des Empfängers

    B.   ZWECK DER ZUSTELLUNG

    Diese Zustellung dient dazu,

    den Empfänger über das/die Dokument(e), dem/denen dieses Informationsblatt beigefügt ist, zu unterrichten.

    die Verjährungsfrist für die in dem/den zugestellten Dokument(en) genannte(n) Forderung(en) zu unterbrechen.

    dem Empfänger zu bestätigen, dass er zur Zahlung der unter Abschnitt D genannten Beträge verpflichtet ist.

    Bitte beachten Sie, dass die Behörden im Falle der Nichtzahlung Vollstreckungs- und/oder Sicherungsmaßnahmen ergreifen können, um die Beitreibung der Forderung(en) zu gewährleisten. Dies kann zusätzliche Kosten verursachen, die dem Empfänger in Rechnung gestellt werden.

    Als Empfänger dieser Zustellung sind Sie:

    den Hauptschuldner

    einen Mitschuldner

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die im Besitz von Vermögenswerten des (Mit-)Schuldners oder einer anderen abgabenpflichtigen Person ist oder Schulden gegenüber dem (Mit-)Schuldner oder einer anderen abgabenpflichtigen Person hat

    eine dritte Person, auf die sich andere Personen betreffende Vollstreckungsmaßnahmen auswirken können

    (Die folgende Angabe erscheint, wenn der Empfänger der Zustellung eine andere Person als der (Mit-)Schuldner ist, die im Besitz von Vermögenswerten des (Mit-)Schuldners ist oder Schulden gegenüber dem (Mit-)Schuldner oder einer anderen Person hat, die für die Zahlung haftet, oder eine dritte Person ist, auf die sich andere Personen betreffende Vollstreckungsmaßnahmen auswirken können:

    Die zugestellten Dokumente betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben, für die die folgende(n) Person(en) abgabenpflichtig ist/sind als

    Hauptschuldner: [Anschrift (bekannt oder vermutet)]

    Mitschuldner: [Anschrift (bekannt oder vermutet)]

    eine andere Person als den (Mit)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder für die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet. [Anschrift (bekannt oder vermutet)].

    Die beantragende Behörde des beantragenden Staates [Name des beantragenden Staates] fordert die zuständigen Behörden des ersuchten Staates [Name des ersuchten Staates] auf, diese Zustellung vor dem [Datum] vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass dieses Datum nicht speziell auf eine Verjährungsfrist Bezug nimmt.

    C.   FÜR DAS/DIE BEIGEFÜGTE(N) DOKUMENT(E) ZUSTÄNDIGE STELLE(N)

    Für das/die beigefügte(n) Dokument(e) zuständige Stelle:

    Name:

    Anschrift:

    sonstige Verbindungsdaten:

    Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:

    Weitere Informationen über ☐ das/die beigefügte(n) Dokument(e) und/oder ☐ die Möglichkeit, die Verpflichtungen anzufechten, sind erhältlich bei

    der für das/die beigefügte(n) Dokument(e) oben genannten zuständigen Stelle und/oder

    der folgenden Stelle:

    Name:

    Anschrift:

    sonstige Verbindungsdaten:

    Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:

    D.   BEZEICHNUNG DES/DER ZUGESTELLTEN DOKUMENTS/DOKUMENTE:

    Dokument [Nummer]

    Referenznummer:

    Datum der Ausstellung:

    Art des zugestellten Dokuments:

    Steuerfestsetzung

    Zahlungsaufforderung

    Entscheidung nach einer Verwaltungsbeschwerde

    Sonstiges Verwaltungsdokument:

    Urteil/Verfügung des:

    Sonstige gerichtliche Schriftstücke:

    Bezeichnung der betreffenden Forderung(en) (in der Sprache des beantragenden Staates):

    Art der betreffenden Forderung(en):

    ☐ a)

    Zölle

    ☐ b)

    Mehrwertsteuer

    ☐ c)

    Verbrauchsteuern

    ☐ d)

    Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer

    ☐ e)

    Steuern auf Versicherungsprämien

    ☐ f)

    Erbschaft- und Schenkungsteuern

    ☐ g)

    nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen (andere als die oben genannten)

    ☐ h)

    nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln

    ☐ i)

    andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den beantragenden Staat erhoben werden

    ☐ j)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des beantragenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden

    ☐ k)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden

    ☐ l)

    andere steuerliche Forderungen

    ☐ m)

    Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge) sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

    Betrag der betreffenden Forderung(en):

    Hauptbetrag:

    Geldstrafen und Geldbußen:

    bis zum [Datum] angefallene Zinsen:

    bis zum [Datum] angefallene Kosten:

    Gebühren für Bescheinigungen und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf die in Ziffer [x] aufgeführte Forderung ausgestellt wurden:

    Gesamtbetrag dieser Forderung(en):

    Der in Ziffer [x] genannte Betrag ist zu zahlen:

    vor dem:

    innerhalb von [Zahl] Tagen nach dem Datum dieser Zustellung

    unverzüglich

    Diese Zahlung ist zu richten an:

    Kontoinhaber:

    Internationale Bankkontonummer (IBAN):

    Internationale Bankleitzahl (BIC):

    Name der Bank:

    Bei der Zahlung anzugebender Verwendungszweck:

    Der Empfänger kann eine Antwort zu dem/den hiermit zugestellten Dokument(en) übermitteln.

    Letzter Tag für eine Antwort:

    Frist für eine Antwort:

    Name und Anschrift der Behörde, an die die Antwort übermittelt werden kann:

    Möglichkeit der Anfechtung:

    Die Frist für die Anfechtung der Forderung oder des/der zugestellten Dokument(e/s) ist bereits abgelaufen.

    Letzter Tag für die Anfechtung:

    Frist für die Anfechtung: [Anzahl der Tage/Wochen/Monate] nach

    dem Datum der Mitteilung

    der Ausstellung des/der zugestellten Dokument(e/s)

    sonstiges Datum:

    Name und Anschrift der Behörde, an die die Anfechtung zu übermitteln ist:

    Bitte beachten Sie, dass Streitigkeiten über die Forderung, den Vollstreckungstitel oder sonstige Dokumente, die von den Behörden des beantragenden Staates [Name des beantragenden Staates] stammen, gemäß Artikel PMwSt.29 des Protokolls in die Zuständigkeit der zuständigen Stellen des beantragenden Staates [Name des beantragenden Staates] fallen.

    Für alle derartigen Streitigkeiten gelten die Verfahrens- und Sprachenregelungen, die im beantragenden Staat [Name des beantragenden Staates] gelten.

    Bitte beachten Sie, dass mit der Beitreibung noch vor Ablauf der Anfechtungsfrist begonnen werden kann.

    Weitere Angaben:

    Muster B

    Einheitlicher Vollstreckungstitel zur Durchsetzung von Ansprüchen auf Grundlage von Artikel PMwSt.27 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (10)

    EINHEITLICHER VOLLSTRECKUNGSTITEL FÜR FORDERUNGEN

    Datum der Ausstellung:

    Referenznummer:

    GEÄNDERTER EINHEITLICHER VOLLSTRECKUNGSTITEL FÜR FORDERUNGEN

    Datum der Ausstellung des ursprünglichen einheitlichen Vollstreckungstitels:

    Datum der Änderung:

    Grund der Änderung:

    Urteil/Verfügung des [Name des Gerichts] vom [Datum]

    Verwaltungsentscheidung vom [Datum]

    Referenznummer:

    Staat, in dem dieses Dokument ausgestellt wird: [Name des beantragenden Staates]

    Gemäß dem zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich abgeschlossenen Protokoll über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“) können Mitgliedstaaten der EU und das Vereinigte Königreich einander um Amtshilfe zur Beitreibung offener Forderungen der im Protokoll genannten Art ersuchen.

    Die Beitreibungsmaßnahmen des ersuchten Staates stützen sich auf:

    einen einheitlichen Vollstreckungstitel gemäß Artikel PMwSt.27 des oben genannten Protokolls.

    einen geänderten einheitlichen Vollstreckungstitel gemäß Artikel PMwSt.30 des oben genannten Protokolls (zur Berücksichtigung der Entscheidung der in Artikel PMwSt.29 Absatz 1 des Protokolls genannten zuständigen Instanz).

    Dieses Dokument ist das einheitliche Dokument, das die Vollstreckung erlaubt (einschließlich Sicherungsmaßnahmen). Es handelt sich um die unten genannte(n) Forderung(en), die im beantragenden Staat [Name des beantragenden Staates] nicht beglichen wurde(n). Der ursprüngliche Vollstreckungstitel für diese Forderung(en) wurde zugestellt, soweit dies nach dem nationalen Recht des beantragenden Staates [Name des beantragenden Staates] erforderlich ist.

    Streitigkeiten über die Forderung(en) fallen gemäß Artikel PMwSt.29 des genannten Protokolls ausschließlich in die Zuständigkeit der zuständigen Stellen des beantragenden Staates [Name des beantragenden Staates]. Eine solche Klage ist nach den im beantragenden Staat [Name des beantragenden Staates] geltenden Verfahrens- und Sprachenregelungen zu erheben.

    Die von einem Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen betroffene Person kann sich nicht auf die Zustellung oder die Übermittlung des einheitlichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchten Staat berufen, um eine Verlängerung oder eine Wiedereröffnung der Frist zur Anfechtung der Forderung oder des ursprünglichen Vollstreckungstitels zu erwirken, sofern die Zustellung ordnungsgemäß erfolgt ist.

    BEZEICHNUNG DER FORDERUNG(EN) UND DER BETROFFENEN PERSON(EN)

    Identifizierung der Forderung(en) [Nummer]

    1.

    Referenz:

    2.

    Art der betreffenden Forderung(en):

    ☐ a)

    Zölle

    ☐ b)

    Mehrwertsteuer

    ☐ c)

    Verbrauchsteuern

    ☐ d)

    Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer

    ☐ e)

    Steuern auf Versicherungsprämien

    ☐ f)

    Erbschaft- und Schenkungsteuern

    ☐ g)

    nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen (andere als die oben genannten)

    ☐ h)

    nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln

    ☐ i)

    andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den beantragenden Staat erhoben werden

    ☐ j)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des beantragenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden

    ☐ k)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden

    ☐ l)

    andere steuerliche Forderungen

    ☐ m)

    Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge) sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

    3.

    Bezeichnung der betreffenden Steuer/Abgabe:

    4.

    Betreffender Zeitraum oder betreffendes Datum:

    5.

    Datum der Festsetzung der Forderung:

    6.

    Datum, ab dem die Vollstreckung möglich ist:

    7.

    Betrag der ausstehenden Forderung:

    Hauptbetrag:

    Geldstrafen und Geldbußen:

    bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Zinsen:

    bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Kosten:

    Gesamtbetrag dieser Forderung:

    8.

    Datum der Zustellung des ursprünglichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im beantragenden Staat: [Name des beantragenden Staates]:

    Datum:

    kein Datum verfügbar

    9.

    Für die Festsetzung der Forderung zuständige Stelle:

    Name:

    Anschrift:

    sonstige Verbindungsdaten:

    Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:

    10.

    Weitere Informationen zu der Forderung oder den Möglichkeiten, die Zahlungsverpflichtung anzufechten, können eingeholt werden bei:

    der oben genannten Stelle

    der für den einheitlichen Vollstreckungstitel zuständigen Stelle:

    Name:

    Anschrift:

    sonstige Verbindungsdaten:

    Sprache(n), in der/denen diese Stelle kontaktiert werden kann:

    Identifizierung der vom nationalen Vollstreckungstitel betroffenen Person(en)

    a)

    Die folgende Person ist im nationalen Vollstreckungstitel aufgeführt

    natürliche Person

    sonstige

    Name

    Anschrift (bekannt oder vermutet)

    andere sachdienliche Angaben zur Feststellung des Empfängers

    Rechtsvertreter

    Name

    Anschrift (bekannt oder vermutet)

    andere sachdienliche Angaben zur Feststellung des Empfängers

    Haftungsgrund:

    Hauptschuldner

    einen Mitschuldner

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet

    b)

    Die folgende(n) Person(en) ist/sind ebenfalls im/in den nationalen Vollstreckungstitel(n) aufgeführt:

    natürliche Person

    sonstige

    Name:

    Anschrift (bekannt oder vermutet):

    andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers:

    Rechtsvertreter

    Name:

    Anschrift (bekannt oder vermutet):

    andere einschlägige Angaben zur Feststellung des Empfängers:

    Haftungsgrund:

    Hauptschuldner

    einen Mitschuldner

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet

    Weitere Angaben

    Gesamtbetrag aller Forderungen

    in der Währung des beantragenden Staates:

    in der Währung des ersuchten Staates:

    in EUR:

    Musterformular C — Auskunftsersuchen

    AUSKUNFTSERSUCHEN

    Auf Grundlage von Artikel PMwSt.20 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

    Referenz: AA_RA_aaaaaaaaaaa_rrrrrrrrrrrr_20YYMMDD_xxxxxxx_RI

    Art der Forderung(en):

    ☐ a)

    Zölle

    ☐ b)

    Mehrwertsteuer

    ☐ c)

    Verbrauchsteuern

    ☐ d)

    Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer

    ☐ e)

    Steuern auf Versicherungsprämien

    ☐ f)

    Erbschaft- und Schenkungsteuern

    ☐ g)

    nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen (andere als die oben genannten)

    ☐ h)

    nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln

    ☐ i)

    andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den beantragenden Staat erhoben werden

    ☐ j)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des beantragenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden

    ☐ k)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden

    ☐ l)

    andere steuerliche Forderungen

    ☐ m)

    Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge) sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

    1.

    STAAT DER BEANTRAGENDEN BEHÖRDE

    A.

    Beantragende Behörde

    Land:

    Name:

    Telefon:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Sprachkenntnisse

     

    B.

    Das Ersuchen einleitende Stelle

    Name:

    Anschrift:

    Postleitzahl:

    Ort:

    Telefon:

    E-Mail:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    2.

    STAAT DER ERSUCHTEN BEHÖRDE

    A.

    Ersuchte Behörde

    Land:

    Name:

    Telefon:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Sprachkenntnisse

     

    B.

    Das Ersuchen bearbeitende Stelle

    Name:

    Anschrift:

    Postleitzahl:

    Ort:

    Telefon:

    E-Mail:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    3.

    ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Dieses Ersuchen betrifft Forderungen, die mehr als fünf Jahre alt sind, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Forderungen bis zum Datum des ursprünglichen Amtshilfeersuchens (im Falle der Anfechtung von Forderungen oder Vollstreckungstiteln: ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung oder der Vollstreckungstitel nicht mehr angefochten werden kann).

    Was diese Forderung(en) angeht, wird das Ersuchen auf folgenden Sachverhalt gestützt:

    Dieses Ersuchen hängt zusammen mit einem weiteren Ersuchen vom 20JJ/MM/TT, das von der ersuchten Behörde unter folgender Referenznummer geführt wurde: [fakultativ]

    Sonstiges:

    Ein ähnliches Ersuchen wird an folgende zuständige(n) Behörde(n) des Staats der ersuchten Behörde gesandt:

    Ein ähnliches Ersuchen wird an folgende zuständige(n) Behörde(n) des/der folgenden Staats/Staaten gesandt:

    Als beantragende Behörde bitten wir die ersuchte Behörde, die betroffene(n) Person(en) nicht über dieses Ersuchen zu informieren.

    Als beantragende Behörde bestätigen wir, dass die zu erteilenden Auskünfte den Geheimhaltungsvorschriften der oben genannten Rechtsgrundlage unterliegen.

    4.

    ANGABEN ZUR BETROFFENEN PERSON

    A.

    Es wird um Auskünfte ersucht mit Bezug auf:

    Natürliche Personen:

    Vorname(n):

    Familienname:

    Mädchenname (Geburtsname):

    Geburtsdatum:

    Geburtsort:

    MwSt.-Nummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

    Anschrift dieser Person: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Juristische Personen:

    Name des Unternehmens:

    Rechtsform:

    MwSt.-Nummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

    Anschrift dieser juristischen Person: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Rechtsvertreter

    Name:

    Anschrift dieses Rechtsvertreters: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    B.

    Haftung: Die betroffene Person ist:

    Hauptschuldner:

    Mitschuldner

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet

    eine andere Person als den (Mit-)Schuldner, die im Besitz von Vermögenswerten des (Mit-)Schuldners oder einer anderen abgabenpflichtigen Person ist oder Schulden gegenüber dem (Mit-)Schuldner oder einer anderen abgabenpflichtigen Person hat.

    eine dritte Person, auf die sich andere Personen betreffende Vollstreckungsmaßnahmen auswirken können.

    C.

    Sonstige sachdienliche Angaben zu den oben genannten Personen:

    Bankkontonummer(n)

    Bankkontonummer (IBAN):

    Internationale Bankleitzahl (BIC):

    Name der Bank:

    Informationen zum Fahrzeug am 20JJ/MM/TT

    Fahrzeugkennzeichen:

    Fahrzeugmarke:

    Farbe des Fahrzeugs:

    Geschätzter oder voraussichtlicher oder ☐ genauer Betrag der Forderung(en):

    Sonstiges:

    5.

    BEANTRAGTE AUSKÜNFTE

    Angaben zur Identität der betroffenen Person (für natürliche Personen: vollständiger Name, Geburtsdatum und Geburtsort; für juristische Personen: Name des Unternehmens und Rechtsform)

    Angaben zur Anschrift

    Angaben zu Einkünften und Vermögenswerten für die Beitreibung

    Angaben über die Erben und/oder Rechtsnachfolger

    Sonstiges:

    6.

    INFOLGE DES AUSKUNFTSERSUCHENS ERGRIFFENE MASSNAHMEN

    Datum

    Nr.

    Mitteilung

    Beantragende Behörde

    Ersuchte Behörde

    Datum

    1

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir den Eingang des Ersuchens.

    Datum

    Mit einer Bestätigung zu versehen

    2

    Als ersuchte Behörde bitten wir die beantragende Behörde, das Ersuchen um folgende zusätzliche Informationen zu ergänzen:

    Datum

    3

    Als ersuchte Behörde haben wir die erforderlichen zusätzlichen Informationen nicht erhalten und betrachten Ihr Ersuchen als gegenstandslos, wenn diese Informationen nicht vor dem 20JJ/MM/TT eingehen.

    Datum

    4

    Als beantragende Behörde

     

    a

    übermitteln wir auf Antrag folgende Zusatzinformation:

     

    b

    sind wir nicht in der Lage, die beantragte Zusatzinformation zu übermitteln

    (Grund:)

    Datum

    5

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir den Eingang der Zusatzinformation und können dem Ersuchen nunmehr nachkommen.

    Datum

    6

    Als ersuchte Behörde können wir keine Amtshilfe leisten und schließen den Fall aus folgenden Gründen ab:

    a

    Wir sind für die Forderungen, auf die sich das Ersuchen bezieht, nicht zuständig.

    b

    Die Forderung ist älter als im Protokoll vorgesehen.

    c

    Wir können diese Informationen für die Beitreibung ähnlicher inländischer Forderungen ebenfalls nicht beschaffen.

    d

    Die Übermittlung der Informationen würde ein Handels-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis verletzen.

    e

    Die Übermittlung der Informationen würde die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung des Staates verletzen.

     

    f

    Die beantragende Behörde hat nicht alle erforderlichen Zusatzinformationen übermittelt.

     

    g

    Sonstiger Grund:

    Datum

    7

    Als beantragende Behörde bitten wir um Auskunft über den gegenwärtigen Bearbeitungsstand unseres Ersuchens.

    Datum

    8

    Als ersuchte Behörde sind wir aus den folgenden Gründen gegenwärtig nicht in der Lage, die Auskunft zu erteilen:

    Wir haben andere öffentliche Stellen um Auskunftserteilung gebeten.

    Wir haben einen Dritten um Auskunftserteilung gebeten.

    Wir werden Sie persönlich kontaktieren.

    Sonstiger Grund:

    Datum

    9

    Die beantragte Auskunft kann nicht erteilt werden, weil:

    a

    die betroffene Person unbekannt ist.

    b

    die vorliegenden Angaben zur Identifizierung der betroffenen Person nicht ausreichen.

    c

    die betroffene Person verzogen und die neue Anschrift unbekannt ist.

    d

    die beantragte Auskunft nicht verfügbar ist.

    e

    Sonstiger Grund:

    Datum

    10

    Als ersuchte Behörde übermitteln wir folgende Teilauskunft:

    Datum

    11

    Als ersuchte Behörde übermitteln wir alle beantragten Auskünfte (oder die letzte ausstehende Teilauskunft):

     

    a

    Identität bestätigt

     

    b

    Anschrift bestätigt

     

    c

    Folgende Angaben zur betroffenen Person haben sich geändert (oder sind hinzugekommen):

     

     

     

    Natürliche Personen:

     

     

     

    Vorname(n):

     

     

     

    Familienname:

     

     

     

    Geburtsname:

     

     

     

    Geburtsdatum:

     

     

     

    Geburtsort:

     

     

     

    Juristische Personen:

     

     

     

    Rechtsform:

     

     

     

    Name des Unternehmens:

     

    d

    Folgende Angaben zur Anschrift haben sich geändert (oder sind hinzugekommen):

     

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

     

    Land:

     

     

     

    Telefon:

     

     

     

    Fax

     

     

     

    E-Mail:

     

    e

    Finanzielle Situation:

     

     

     

    bekannte(s) Bankkonto/Bankkonten:

     

     

     

    Bankkontonummer (IBAN): …

     

     

     

    Internationale Bankleitzahl (BIC): …

     

     

     

    Name der Bank: …

     

     

     

    Einzelheiten zum Beschäftigungsverhältnis: ☐ angestellt — ☐ selbstständig — ☐ arbeitslos

     

     

     

    Die betroffene Person scheint nicht über die Mittel zur Zahlung der Forderung/über Vermögenswerte, die für die Beitreibung herangezogen werden könnten, zu verfügen.

     

     

     

    Die betroffene Person ist insolvent:

     

     

     

    Datum des Beschlusses:

     

     

     

    Datum der Veröffentlichung:

     

     

     

    Einzelheiten zum Insolvenzverwalter:

     

     

     

    Name:

     

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

     

    Land:

     

     

     

    Die betroffene Person scheint über

     

     

     

    begrenzte Mittel zur teilweisen Begleichung der Forderung zu verfügen

     

     

     

    ausreichende Mittel/Vermögenswerte für die Beitreibung zu verfügen

     

     

     

    Anmerkungen:

     

    f

    Forderung bestritten

     

     

     

    Die betroffene Person ist darauf verwiesen worden, im Staat der beantragenden Behörde gegen die Forderung vorzugehen.

     

     

     

    Aktenzeichen der Rechtsstreitigkeit, falls bekannt:

     

     

     

    Weitere Einzelheiten beigefügt

     

    g

    Schuldner ist am JJJJ/MM/TT verstorben

     

    h

    Name und Anschrift der Erben/Testamentsvollstrecker:

     

    i

    Sonstige Anmerkungen:

     

    j

    Wir empfehlen die Durchführung des Beitreibungsverfahrens

     

    k

    Wir empfehlen, das Beitreibungsverfahren nicht durchzuführen

    Datum

    12

    Als beantragende Behörde nehmen wir unser Auskunftsersuchen zurück.

    Datum

    13

    Sonstiges: Anmerkungen vonseiten ☐ der beantragenden Behörde oder der ☐ ersuchten Behörde

    Musterformular D — Zustellungsersuchen

    ZUSTELLUNGSERSUCHEN

    Auf Grundlage von Artikel PMwSt.23 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

    Referenz: AA_RA_aaaaaaaaaaa_rrrrrrrrrrrr_20YYMMDD_xxxxxxx_RN

    Art der Forderung(en):

    ☐ a)

    Zölle

    ☐ b)

    Mehrwertsteuer

    ☐ c)

    Verbrauchsteuern

    ☐ d)

    Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer

    ☐ e)

    Steuern auf Versicherungsprämien

    ☐ f)

    Erbschaft- und Schenkungsteuern

    ☐ g)

    nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen (andere als die oben genannten)

    ☐ h)

    nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln

    ☐ i)

    andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den beantragenden Staat erhoben werden

    ☐ j)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des beantragenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden

    ☐ k)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden

    ☐ l)

    andere steuerliche Forderungen

    ☐ m)

    Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge) sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

    1.

    STAAT DER BEANTRAGENDEN BEHÖRDE

    A.

    Beantragende Behörde

    Land:

    Name:

    Telefon:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Sprachkenntnisse:

     

    B.

    Das Ersuchen einleitende Stelle

    Name:

    Anschrift:

    Postleitzahl:

    Ort:

    Telefon:

    E-Mail:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    2.

    STAAT DER ERSUCHTEN BEHÖRDE

    A.

    Ersuchte Behörde

    Land:

    Name:

    Telefon:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Sprachkenntnisse:

     

    B.

    Das Ersuchen bearbeitende Stelle

    Name:

    Anschrift:

    Postleitzahl:

    Ort:

    Telefon:

    E-Mail:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    3.

    ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Dieses Ersuchen betrifft Forderungen, die mehr als fünf Jahre alt sind, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Forderungen bis zum Datum des ursprünglichen Amtshilfeersuchens (im Falle der Anfechtung von Forderungen oder Vollstreckungstiteln: ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung oder der Vollstreckungstitel nicht mehr angefochten werden kann).

    Was diese Forderung(en) angeht, wird das Ersuchen auf folgenden Sachverhalt gestützt:

    Dieses Ersuchen hängt zusammen mit einem weiteren Ersuchen vom 20JJ/MM/TT, das von der ersuchten Behörde unter folgender Referenznummer geführt wurde: [fakultativ]

    Sonstiges:

    Ein ähnliches Ersuchen wird an folgende zuständige(n) Behörde(n) des Staats der ersuchten Behörde gesandt:

    Letzter Termin für die Zustellung der Dokumente, um Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Verjährungsfrist zu vermeiden (sofern erforderlich): 20JJ/MM/TT

    Datum, bis zu dem die Zustellung der Dokumente vorgenommen werden soll: 20JJ/MM/TT (Dieses Datum wird in dem einheitlichen Zustellungsformular, das dem Empfänger übermittelt wird, angegeben) [vgl. Artikel PMwSt. 23 Absatz 1 Unterabsatz 2 Buchstabe b des Protokolls; vgl. Feld B2. des einheitlichen Zustellungsformulars]

    Sonstige Anmerkungen:

    4.

    IDENTIFIZIERUNG DES EMPFÄNGERS DER ZUSTELLUNG

    A.

    Zustellung erfolgt an:

    Natürliche Personen:

    Vorname(n):

    Familienname:

    Mädchenname (Geburtsname):

    Geburtsdatum:

    Geburtsort:

    MwSt.-Nummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

    Anschrift dieser Person: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Juristische Personen:

    Name des Unternehmens:

    Rechtsform:

    MwSt.-Nummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

    Anschrift dieser juristischen Person: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Rechtsvertreter

    Name:

    Anschrift dieses Rechtsvertreters: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    B.

    Sonstige sachdienliche Angaben zu den oben genannten Personen:

    5

    ZWECK DER ZUSTELLUNG, so wie dieser dem Empfänger mitgeteilt werden soll

    A

    Diese Zustellung dient dazu,

    den Empfänger über das/die Dokument(e), dem/denen dieses Informationsblatt beigefügt ist, zu unterrichten.

    die Verjährungsfrist für die in dem/den zugestellten Dokument(en) genannte(n) Forderung(en) zu unterbrechen.

    dem Empfänger zu bestätigen, dass er zur Zahlung verpflichtet ist.

    B

    Der Empfänger dieser Zustellung wird gehalten für:

    den Hauptschuldner

    einen Mitschuldner

    eine andere Person als den (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder ☐ für die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet.

    eine andere Person als den (Mit-)Schuldner, die im Besitz von Vermögenswerten des (Mit-)Schuldners oder einer anderen abgabenpflichtigen Person ist oder Schulden gegenüber dem (Mit-)Schuldner oder einer anderen abgabenpflichtigen Person hat.

    eine dritte Person, auf die sich andere Personen betreffende Vollstreckungsmaßnahmen auswirken können.

    C

    [Das folgende Feld erscheint nur, wenn eines der beiden vorstehenden Kästchen markiert wird]

    Die zugestellten Dokumente betreffen Forderungen im Zusammenhang mit Steuern und Abgaben, für die die folgende(n)

    Person(en) abgabenpflichtig ist/sind als:

    Hauptschuldner

    Mitschuldner

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen, oder für die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet

    Natürliche Personen:

    Vorname(n):

    Familienname:

    Anschrift: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land

    Juristische Personen:

    Name des Unternehmens:

    Rechtsform:

    Anschrift: ☐ bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land

    6

    BEZEICHNUNG DES/DER ZUGESTELLTEN DOKUMENTS/DOKUMENTE, so wie dieser dem Empfänger mitgeteilt werden soll

    DIESES FELD KANN VERVIELFÄLTIGT WERDEN

    A

    Referenznummer: …

    Datum der Ausstellung: 20JJMMTT

    B

    Art des zugestellten Dokuments:

    Steuerfestsetzung

    Zahlungsaufforderung

    Entscheidung nach einer Verwaltungsbeschwerde

    Sonstiges Verwaltungsdokument: Freitextfeld mit Übersetzungsmöglichkeit

    Urteil/Verfügung des (Name des Gerichts)

    Sonstige gerichtliche Schriftstücke: Freitextfeld mit Übersetzungsmöglichkeit

    C

    Bezeichnung der betreffenden Forderung: (in der Sprache des beantragenden Staates):

    D

    Art der betreffenden Forderung:

    ☐ a)

    Zölle

    ☐ b)

    Mehrwertsteuer

    ☐ c)

    Verbrauchsteuern

    ☐ d)

    Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer

    ☐ e)

    Steuern auf Versicherungsprämien

    ☐ f)

    Erbschaft- und Schenkungsteuern

    ☐ g)

    nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen (andere als die oben genannten)

    ☐ h)

    nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln

    ☐ i)

    andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den beantragenden Staat erhoben werden

    ☐ j)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des beantragenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden

    ☐ k)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden

    ☐ l)

    andere steuerliche Forderungen

    ☐ m)

    Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge) sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

    E

    Forderungsbetrag in der Währung von [Name des beantragenden Staates]:

    Hauptbetrag:

    Geldstrafen und Geldbußen:

    Zinsen bis 20JJMMTT:

    Kosten bis 20JJMMTT:

    Gebühren für Bescheinigungen und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf Steuern oder Abgaben ausgestellt werden:

    Gesamtbetrag dieser Forderung:

    F

    Der unter Buchstabe E genannte Betrag ist zu zahlen:

    vor dem 20JJMMTT

    innerhalb von.… Kalendertagen nach dem Datum dieser Zustellung

    unverzüglich

    Diese Zahlung ist zu richten an:

    Kontoinhaber:

    Name der Bank:

    Bankkontonummer (IBAN):

    Internationale Bankleitzahl (BIC):

    Bei der Zahlung anzugebender Verwendungszweck:

    G

    Der Empfänger kann eine Antwort zu dem/den zugestellten Dokument(en) übermitteln.

    Letzter Tag für eine Antwort: 20JJMMTT

    Frist für eine Antwort:

    Kalendertage ☐ Wochen ☐ Monate nach dem Datum dieser Zustellung

    der Ausstellung des/der zugestellten Dokument(e/s)

    20JJMMTT

    Name und Anschrift der Behörde, an die die Antwort übermittelt werden kann:

    H

    Möglichkeit der Anfechtung:

    Die Frist für die Anfechtung der Forderung oder des/der zugestellten Dokument(e/s) ist bereits abgelaufen.

    Letzter Tag für die Anfechtung:

    Frist für die Anfechtung:

    Kalendertage ☐ Wochen ☐ Monate nach dem Datum dieser Zustellung der Ausstellung des/der zugestellten Dokument(e/s) folgendem ☐ anderen Datum:

    Name und Anschrift der Behörde, an die die Anfechtung zu übermitteln ist:

    Der Empfänger ist darauf hinzuweisen, dass die Vollstreckung vor Ablauf der Anfechtungsfrist für die Forderung beginnen kann.

    I

    Für das/die beigefügte(n) Dokument(e) zuständige Stelle:

    Name:

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Telefon:

    E-Mail:

    Webseite:

    Sprache, in der diese Stelle kontaktiert werden kann:

    Weitere Informationen über

    das/die zugestellte(n) Dokument(e)

    und/oder die Möglichkeit, die Verpflichtungen anzufechten können eingeholt werden bei

    der für das/die beigefügte(n) Dokument(e) zuständigen Stelle (die oben angegeben ist)

    der folgenden Stelle:

    Name:

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Telefon:

    E-Mail:

    Webseite:

    Sprache, in der diese Stelle kontaktiert werden kann:

    J

    [FREITEXTFELD]

    7.

    INFOLGE DES ZUSTELLUNGSERSUCHENS ERGRIFFENE MAẞNAHMEN

    Datum

    Nr.

    Mitteilung

    Beantragende Behörde

    Ersuchte Behörde

    Datum

    1

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir den Eingang des Ersuchens.

    Datum

    2

    Als ersuchte Behörde bitten wir die beantragende Behörde, das Ersuchen um folgende zusätzliche Informationen zu ergänzen:

    Datum

    3

    Als ersuchte Behörde haben wir die erforderlichen zusätzlichen Informationen nicht erhalten und betrachten Ihr Ersuchen als gegenstandslos, wenn diese Informationen nicht vor dem 20JJ/MM/TT eingehen.

    Datum

    4

    Als beantragende Behörde

     

    a

    übermitteln wir auf Antrag folgende Zusatzinformation:

     

    b

    sind wir nicht in der Lage, die beantragte Zusatzinformation zu übermitteln

    (Grund:)

    Datum

    5

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir den Eingang der Zusatzinformation und können dem Ersuchen nunmehr nachkommen.

    Datum

    6

    Als ersuchte Behörde können wir keine Amtshilfe leisten und schließen den Fall aus folgenden Gründen ab:

    a

    Wir sind für die Steuern, auf die sich das Ersuchen bezieht, nicht zuständig.

    b

    Die Forderung(en) ist/sind älter als im Protokoll vorgesehen.

    c

    Die beantragende Behörde hat nicht alle erforderlichen Zusatzinformationen übermittelt.

    d

    Sonstiger Grund:

    Datum

    7

    Als beantragende Behörde bitten wir um Auskunft über den gegenwärtigen Bearbeitungsstand unseres Ersuchens.

    Datum

    8

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir, dass:

     

    a

    das/die Dokument(e) an den Empfänger zugestellt wurde(n), mit Rechtswirkung gemäß den nationalen Rechtsvorschriften des Staates der ersuchten Behörde, am 20JJ/MM/TT.

     

     

     

    Die Zustellung erfolgte:

     

     

     

    persönlich an den Empfänger

     

     

     

    per Post

     

     

     

    per E-Mail

     

     

     

    per Einschreiben

     

     

     

    durch einen Gerichtsvollzieher

     

     

     

    durch ein anderes Verfahren

     

    b

    das/die oben aufgeführte(n) Dokument(e) der betroffenen Person aus folgenden Gründen nicht zugestellt werden konnte(n):

     

     

     

    Empfänger unbekannt

     

     

     

    Empfänger verstorben

     

     

     

    der/die Empfänger hat/haben den Staat verlassen. Die neue Anschrift lautet:

     

     

     

    Sonstiges:

    Datum

    9

    Als beantragende Behörde nehmen wir unser Zustellungsersuchen zurück.

    Datum

    10

    Sonstiges: Anmerkungen vonseiten ☐ der beantragenden Behörde oder der ☐ ersuchten Behörde

    Musterformular E — Ersuchen um Beitreibung oder Sicherungsmaßnahmen

    ERSUCHEN UM ☐ BEITREIBUNG

    Auf Grundlage von Artikel PMwSt.25 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“) zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

    UND/ODER ☐ SICHERUNGSMASSNAHMEN

    Auf Grundlage von Artikel PMwSt.31 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich

    Referenz: AA_RA_aaaaaaaaaaa_rrrrrrrrrrrr_20YYMMDD_xxxxxxx_RR(RP)

    Art der Forderung(en):

    ☐ a)

    Zölle

    ☐ b)

    Mehrwertsteuer

    ☐ c)

    Verbrauchsteuern

    ☐ d)

    Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer

    ☐ e)

    Steuern auf Versicherungsprämien

    ☐ f)

    Erbschaft- und Schenkungsteuern

    ☐ g)

    nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen (andere als die oben genannten)

    ☐ h)

    nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln

    ☐ i)

    andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den beantragenden Staat erhoben werden

    ☐ j)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des beantragenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden

    ☐ k)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden

    ☐ l)

    andere steuerliche Forderungen

    ☐ m)

    Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge) sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

    1.

    STAAT DER BEANTRAGENDEN BEHÖRDE

    A.

    Beantragende Behörde

    Land:

    Name:

    Telefon:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Sprachkenntnisse:

     

    B.

    Das Ersuchen einleitende Stelle

    Name:

    Anschrift:

    Postleitzahl:

    Ort:

    Telefon:

    E-Mail:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    2.

    STAAT DER ERSUCHTEN BEHÖRDE

    A.

    Ersuchte Behörde

    Land:

    Name:

    Telefon:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Sprachkenntnisse:

     

    B.

    Das Ersuchen bearbeitende Stelle

    Name:

    Anschrift:

    Postleitzahl:

    Ort:

    Telefon:

    E-Mail:

    Aktenzeichen:

    Sachbearbeiter/in: ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    3.

    ANGABEN ZUM ERSUCHEN

    Dieses Ersuchen betrifft Forderungen, die mehr als fünf Jahre alt sind, gerechnet ab dem Fälligkeitsdatum der Forderungen bis zum Datum des ursprünglichen Amtshilfeersuchens (im Falle der Anfechtung von Forderungen oder Vollstreckungstiteln: ab dem Zeitpunkt, zu dem die Forderung oder der Vollstreckungstitel nicht mehr angefochten werden kann).

    Was diese Forderung(en) angeht, wird das Ersuchen auf folgenden Sachverhalt gestützt:

    Dieses Ersuchen hängt zusammen mit einem weiteren Ersuchen vom 20JJ/MM/TT, das von der ersuchten Behörde unter folgender Referenznummer geführt wurde: [fakultativ]

    Sonstiges:

    Der Gesamtbetrag der Forderungen, für die um Amtshilfe ersucht wird, liegt nicht unter dem Schwellenwert.

    Der Gesamtbetrag der Forderungen, für die um Amtshilfe ersucht wird, liegt unter dem Schwellenwert; dieses Ersuchen wird dennoch gestellt, und zwar aus folgendem Grund:

    Dieses Ersuchen hängt mit einem weiteren Ersuchen zusammen und der Gesamtbetrag der Ersuchen liegt über dem Schwellenwert.

    Sonstiges:

    Ein ähnliches Ersuchen wird an folgende zuständige(n) Behörde(n) des Staats der ersuchten Behörde gesandt:

    Ein ähnliches Ersuchen wird an folgende zuständige(n) Behörde(n) des/der folgenden Staats/Staaten gesandt:

    Die Forderung(en) ist/sind Gegenstand eines Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im beantragenden Staat.

    Die Forderung(en) ist/sind noch nicht Gegenstand eines Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im beantragenden Staat.

    Die Forderung(en) wird/werden nicht angefochten.

    Die Forderung(en) kann/können nicht mehr im behördlichen Einspruchsverfahren/durch Klage bei Gericht angefochten werden.

    Die Forderung(en) wird/werden angefochten, aber die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Verwaltungspraxis des Staates der beantragenden Behörde lassen die Beitreibung einer angefochtenen Forderung zu.

    Im Staat der beantragenden Behörde wurden einschlägige Beitreibungsverfahren durchgeführt, die jedoch nicht zur Zahlung eines erheblichen Betrags führen werden.

    Es ist offensichtlich, dass keine Vermögensgegenstände für die Beitreibung im beantragenden Staat vorhanden sind oder dass solche Verfahren nicht zur Zahlung eines erheblichen Betrags führen werden, und der beantragenden Behörde liegen konkrete Informationen vor, wonach die betroffene Person über Vermögensgegenstände im ersuchten Staat verfügt.

    Die Durchführung dieser Beitreibungsverfahren im beantragenden Staat würde unverhältnismäßige Schwierigkeiten aufwerfen.

    Dieses Ersuchen um Sicherungsmaßnahmen stützt sich auf die in dem/den beigefügten Dokument(en) genannten Gründe.

    Diesem Ersuchen ist ein Dokument, kraft dessen im beantragenden Staat Sicherungsmaßnahmen zulässig sind, beigefügt.

    Wir bitten, den Schuldner/andere betroffene Personen vor dem Ergreifen der Sicherungsmaßnahmen nicht über dieses Ersuchen zu unterrichten.

    Bitte kontaktieren Sie uns, wenn folgende Situation eintritt (nutzen Sie dazu das Freitextfeld am Ende des Ersuchens):

    Als beantragende Behörde werden wir die bereits überwiesenen Beträge erstatten, wenn in Bezug auf die Anfechtung zugunsten der betroffenen Partei entschieden wird.

    Sensibler Fall:

    4.

    ANWEISUNGEN ZUR AUSFÜHRUNG DER ZAHLUNG

    A.

    Bitte überweisen Sie den beigetriebenen Forderungsbetrag an:

    Bankkontonummer (IBAN):

    Internationale Bankleitzahl (BIC):

    Name der Bank:

    Name des Kontoinhabers:

    Anschrift des Kontoinhabers:

    bei der Zahlung anzugebende Referenz:

    B.

    Ratenzahlung ist:

    ohne weitere Rücksprache zulässig

    nur nach Rücksprache zulässig (bitte für die Rücksprache Feld 7 Nummer 20 benutzen)

    nicht zulässig

    Bitte beachten, dass Ratenzahlungsvereinbarungen die Verjährungsfrist im beantragenden Staat unberührt lassen. Bei Vereinbarung der Ratenzahlung sollten die Ratenzahlungen vor dem Tag enden, an dem die Verjährungsfrist endet, welches folgender Tag ist:

    5.

    ANGABEN ZUR VOM ERSUCHEN BETROFFENEN PERSON

    A

    Es wird um Beitreibung/Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf folgende Person ersucht:

     

    Natürliche Personen:

     

    Vorname(n):

     

    Familienname:

     

    Mädchenname (Geburtsname):

     

    Geburtsdatum:

     

    Geburtsort:

     

    MwSt.-Nummer:

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

     

    Anschrift dieser natürlichen/juristischen Person: ☐ bekannt — ☐ vermutet

     

    Straße und Hausnummer:

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

    Postleitzahl und Ort:

     

    Juristische Personen:

     

    Rechtsform:

     

    Name des Unternehmens:

     

    MwSt.-Nummer:

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

     

    Anschrift dieser natürlichen/juristischen Person: ☐ bekannt — ☐ vermutet

     

    Straße und Hausnummer:

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

    Postleitzahl und Ort:

     

    sonstige Angaben zu dieser Person:

     

    Rechtsvertreter

     

    Name:

     

    Einzelheiten der Anschrift: ☐ bekannt — ☐ vermutet

     

    Straße und Hausnummer:

     

    Postleitzahl und Ort:

     

    Land:

    B

    Sonstige sachdienliche Angaben zu diesem Ersuchen und/oder dieser Person

     

    1

    Die folgende(n) Person(en) ist/sind Mitschuldner: [Es sollte möglich sein, mehr als einen Namen solcher Personen hinzuzufügen.]

     

     

    Identität dieser Person:

     

     

    Natürliche Personen:

     

     

    Name:

     

     

    Geburtsdatum:

     

     

    MwSt.-Nummer:

     

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

    Juristische Personen:

     

     

    Rechtsform:

     

     

    Name des Unternehmens:

     

     

    MwSt.-Nummer:

     

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

    sonstige Angaben zu diesem/diesen Mitschuldner(n):

     

    2

    Die folgende(n) Person(en) ist/sind im Besitz von Vermögenswerten, die der von diesem Ersuchen betroffenen Person gehören: [Es sollte möglich sein, mehr als einen Namen solcher Personen hinzuzufügen.]

     

     

    Identität dieser Person:

     

     

    Natürliche Personen:

     

     

    Name:

     

     

    Geburtsdatum:

     

     

    MwSt.-Nummer:

     

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

    Juristische Personen:

     

     

    Rechtsform:

     

     

    Name des Unternehmens:

     

     

    MwSt.-Nummer:

     

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

    Vermögenswerte im Besitz der anderen Person:

     

    3

    Die folgende(n) Person(en) hat/haben Schulden gegenüber der von diesem Ersuchen betroffenen Person: [Es sollte möglich sein, mehr als einen Namen solcher Personen hinzuzufügen.]

     

     

    Identität dieser Person:

     

     

    Natürliche Personen:

     

     

    Name:

     

     

    Geburtsdatum:

     

     

    MwSt.-Nummer:

     

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

    Juristische Personen:

     

     

    Rechtsform:

     

     

    Name des Unternehmens:

     

     

    Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

    (künftige) Schulden dieser anderen Person:

     

    4

    Es gibt (eine) andere Person(en) als die von diesem Ersuchen betroffene Person, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen oder für die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet/haften. [Es sollte möglich sein, mehr als einen Namen solcher Personen hinzuzufügen.]

     

     

    Identität dieser Person:

     

     

    Natürliche Personen:

     

     

    Name:

     

     

    Geburtsdatum:

     

     

    MwSt.-Nummer:

     

     

    Steuer-Identifikationsnummer:

     

     

    Straße und Hausnummer:

     

     

    Einzelheiten der Anschrift:

     

     

    Postleitzahl und Ort:

     

     

    Juristische Personen:

    Rechtsform:

    Name des Unternehmens:

    MwSt.-Nummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Grund oder Art der Haftung dieser anderen Person:

    6.

    BEZEICHNUNG DER FORDERUNG(EN):

    Dieses Feld kann vervielfältigt werden.

    A

    Die nachstehend aufgeführte(n) Forderung(en) sind einzustufen als:

    ursprüngliche Forderung(en), die Gegenstand eines Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchten Staat ist/sind.

    geänderte Forderung(en), die Gegenstand eines geänderten Vollstreckungstitels für die Vollstreckung im ersuchten Staat ist/sind.

    Datum der Ausstellung des ursprünglichen einheitlichen Vollstreckungstitels:

    Grund der Änderung: Urteil/Verfügung vom:

    Grund der Änderung: Verwaltungsentscheidung vom:

    B

    Währung des Landes, in dem dieses Dokument ausgestellt wird:

    Währung des Landes, in dem die Beitreibung erfolgen wird:

    Zugrundegelegter Wechselkurs:

    C

    Identifizierung der Forderung

     

    1

    Referenz:

     

    2

    Art der Forderung:

    ☐ a)

    Zölle

    ☐ b)

    Mehrwertsteuer

    ☐ c)

    Verbrauchsteuern

    ☐ d)

    Einkommen-, Ertrag- oder Vermögensteuer

    ☐ e)

    Steuern auf Versicherungsprämien

    ☐ f)

    Erbschaft- und Schenkungsteuern

    ☐ g)

    nationale Steuern und Abgaben auf unbewegliches Vermögen (andere als die oben genannten)

    ☐ h)

    nationale Steuern und Abgaben auf die Nutzung oder den Besitz von Beförderungsmitteln

    ☐ i)

    andere Steuern und Abgaben, die von dem oder für den beantragenden Staat erhoben werden

    ☐ j)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für gebiets- oder verwaltungsmäßige Gliederungseinheiten des beantragenden Staats erhoben werden, außer Steuern und Abgaben, die von lokalen Behörden erhoben werden

    ☐ k)

    Steuern und Abgaben, die durch oder für lokale Behörden erhoben werden

    ☐ l)

    andere steuerliche Forderungen

    ☐ m)

    Erstattungen, Interventionen und andere Maßnahmen, die Bestandteil des Systems der vollständigen oder teilweisen Finanzierung des Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) und des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (einschließlich der im Rahmen dieser Aktionen zu erhebenden Beiträge) sind, sowie Abschöpfungen und andere Abgaben im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung für den Zuckersektor

     

    3

    Bezeichnung der betreffenden Steuer/Abgabe:

     

    4

    Betreffender Zeitraum oder betreffendes Datum:

    Zeitraum:

    Datum:

     

    5

    Datum der Festsetzung der Forderung:

     

    6

    Datum, ab dem die Vollstreckung möglich ist:

     

    7

    Letzter Tag der Verjährungsfrist: [wird nicht in die gedruckte Fassung des einheitlichen Vollstreckungstitels kopiert]

     

    8

    Betrag der ausstehenden Forderung:

    ---

    Beträge in der Währung des beantragenden Staates --- Beträge in der Währung des ersuchten Staates

    ---

    ursprünglich geschuldet [fakultativ] --- noch geschuldet

    Hauptbetrag:

    Geldstrafen und Geldbußen:

    bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Zinsen:

    bis zum Datum vor dem Tag der Übermittlung des Ersuchens angefallene Kosten:

    Gebühren für Bescheinigungen und ähnliche Dokumente, die im Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren in Bezug auf Steuern oder Abgaben ausgestellt werden:

    Gesamtbetrag dieser Forderung:

     

    9

    Datum der Zustellung des ursprünglichen Vollstreckungstitels für die Vollstreckung in [Name des beantragenden Staates]: (oder: Keine Informationen verfügbar)

     

    10

    Für die Festsetzung der Forderung zuständige Stelle:

    Name:

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Telefon:

    E-Mail:

    Webseite:

    Sprache, in der diese Stelle kontaktiert werden kann:

    Weitere Informationen zu der Forderung oder den Möglichkeiten, die Zahlungsverpflichtung anzufechten, können eingeholt werden bei:

    der für die Festsetzung der Forderung zuständigen Stelle:

    der für den einheitlichen Vollstreckungstitel zuständigen Stelle:

    Name:

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Land:

    Telefon:

    E-Mail:

    Webseite:

    Sprache, in der diese Stelle kontaktiert werden kann:

     

    11

    Identifizierung der betroffenen Person(en) in dem/den nationalen Vollstreckungstitel(n) und in dem/den einheitlichen Vollstreckungstitel(n):

     

     

    a

    Die Person, auf die sich dieses Ersuchen bezieht (siehe Feld 5A), ist im einheitlichen Vollstreckungstitel anzugeben.

    Haftungsgrund:

    Hauptschuldner

    Mitschuldner

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und

    sonstigen Maßnahmen, oder für die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen

    Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Staates haftet.

     

     

    b

    (Dieses Feld kann vervielfältigt werden.)

    Die folgende(n) Person(en) ist/sind ebenfalls anzugeben:

    im selben einheitlichen Vollstreckungstitel

    in einem anderen einheitlichen Vollstreckungstitel bezüglich derselben Forderung:

     

     

     

    Natürliche Personen:

    Vorname(n):

    Familienname:

    Mädchenname (Geburtsname):

    Geburtsdatum:

    Geburtsort:

    MwSt.-Nummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

    Anschrift dieser natürlichen/juristischen Person: bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

    Juristische Personen:

    Rechtsform:

    Name des Unternehmens:

    MwSt.-Nummer:

    Steuer-Identifikationsnummer:

    Weitere Angaben zur Identifizierung:

    Anschrift dieser natürlichen/juristischen Person: bekannt — ☐ vermutet

    Straße und Hausnummer:

    Einzelheiten der Anschrift:

    Postleitzahl und Ort:

     

     

     

    Haftungsgrund:

    Hauptschuldner

    einen Mitschuldner

    eine andere Person als der (Mit-)Schuldner, die für die Zahlung der Steuern, Abgaben und

    sonstigen Maßnahmen, oder für die Erfüllung anderer Forderungen im Zusammenhang mit diesen Steuern, Abgaben und sonstigen

    Maßnahmen nach den Rechtsvorschriften des beantragenden Mitgliedstaats haftet.

    D

    Die nächste Forderung ist demselben einheitlichen Vollstreckungstitel hinzuzufügen, der diesem Ersuchen beigefügt ist.

    Die nächste Forderung muss in einen anderen einheitlichen Vollstreckungstitel aufgenommen werden, der demselben Ersuchen beigefügt ist.

    E

    Gesamtbetrag aller Forderungen:

    in der Währung des beantragenden Staates:…

    in der Währung des ersuchten Staates:…

    in EUR:…

    F

    [Freitextfeld]

    7.

    INFOLGE DES ERSUCHENS ERGRIFFENE MASSNAHMEN

    Beantragende Behörde

    Ersuchte Behörde

    Datum

    1

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir den Eingang des Ersuchens.

    Datum

    Mit einer Bestätigung zu versehen

    2

    Als ersuchte Behörde bitten wir die beantragende Behörde, das Ersuchen um folgende zusätzliche Informationen zu ergänzen:

    Datum

    3

    Als ersuchte Behörde haben wir die erforderlichen zusätzlichen Informationen nicht erhalten und betrachten Ihr Ersuchen als gegenstandslos, wenn diese Informationen nicht vor dem 20JJ/MM/TT eingehen.

    Datum

    4

    Als beantragende Behörde

    a

    übermitteln wir auf Antrag folgende Zusatzinformation:

    b

    sind wir nicht in der Lage, die beantragte Zusatzinformation zu übermitteln

    (Grund:)

    Datum

    5

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir den Eingang der Zusatzinformation und können dem Ersuchen nunmehr nachkommen.

    Datum

    6

    Als ersuchte Behörde können wir keine Amtshilfe leisten und schließen den Fall aus folgenden Gründen ab:

     

    a

    Wir sind für die Forderungen, auf die sich Ihr Ersuchen bezieht, nicht zuständig.

     

    b

    Wir sind für folgende Forderung(en) Ihres Ersuchens nicht zuständig:

     

    c

    Die Forderung(en) ist/sind älter als im Protokoll vorgesehen.

     

    d

    Der Gesamtbetrag unterschreitet den im Protokoll vorgesehenen Schwellenwert.

     

    e

    Die beantragende Behörde hat nicht alle erforderlichen zusätzlichen Informationen übermittelt.

     

    f

    Sonstiger Grund:

    Datum

    7

    Als beantragende Behörde bitten wir um Auskunft über den gegenwärtigen Bearbeitungsstand unseres Ersuchens.

    Datum

    8

    Als ersuchte Behörde werden wir die beantragte(n) Maßnahme(n) nicht durchführen, weil:

    a

    die Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis unseres Staates die Beitreibung angefochtener Forderungen nicht zulassen.

    b

    die Rechtsvorschriften und die Verwaltungspraxis unseres Staates Sicherungsmaßnahmen in Bezug auf angefochtene Forderungen nicht zulassen.

     

    9

    Als ersuchte Behörde haben wir folgende Beitreibungs-/Sicherungsmaßnahmen durchgeführt:

    Datum

    a

    Wir sind mit dem Schuldner in Kontakt getreten und haben die Zahlung der Schuld zum 20JJ/MM/TT verlangt.

    Datum

    b

    Wir verhandeln über eine Ratenzahlung.

    Datum

    c

    Wir haben am 20JJ/MM/TT das Beitreibungsverfahren eingeleitet.

     

     

     

    Es wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

     

    d

    Wir haben am 20JJ/MM/TT Sicherungsmaßnahmen eingeleitet.

     

     

     

    Es wurden folgende Maßnahmen ergriffen:

     

    e

    Als ersuchte Behörde setzen wir die beantragende Behörde darüber in Kenntnis, dass die von uns ergriffenen (unter Buchstabe c und/oder d genannten) Maßnahmen folgende Wirkung auf die Verjährungsfrist haben:

     

     

     

    Hemmung

     

     

     

    Unterbrechung

     

     

     

    Verlängerung ☐ bis 20JJ/MM/TT

    xx Jahre/Monate/Wochen/Tage

     

     

     

    Wir bitten den beantragenden Staat, uns mitzuteilen, wenn in den geltenden Rechtsvorschriften des beantragenden Staates nicht dieselbe Wirkung vorgesehen ist.

     

    f

    Als ersuchte Behörde setzen wir die beantragende Behörde darüber in Kenntnis, dass eine Hemmung, Unterbrechung oder Verlängerung der Verjährungsfrist nach den Rechtsvorschriften des ersuchten Staates nicht zulässig ist.

     

     

     

    Wir bitten den beantragenden Staat um Mitteilung, ob die von uns ergriffenen (unter Buchstabe c und/oder d genannten) Maßnahmen zu einer Unterbrechung, Hemmung oder Verlängerung der Verjährungsfrist geführt haben, und, gegebenenfalls, um Mitteilung der neuen Verjährungsfrist.

    Datum

    10

    Die Verfahren dauern noch an. Als ersuchte Behörde unterrichten wir die beantragende Behörde, sobald sich Änderungen ergeben.

    Datum

    11

    a

    Als beantragende Behörde bestätigen wir, dass:

    sich die Beitreibungsfrist infolge der unter Ziffer 9 aufgeführten Maßnahme geändert hat. Die neue Frist lautet: …

    b

    Die Rechtsvorschriften unseres Staates lassen keine Hemmung, Unterbrechung oder Verlängerung der Verjährungsfrist zu.

     

    12

    Als ersuchte Behörde setzen wir die beantragende Behörde darüber in Kenntnis, dass:

    Datum

    a

    die Forderung am 20JJ/MM/TT vollständig beigetrieben wurde,

     

     

     

    wobei folgender Betrag (Währung des Staates der ersuchten Behörde angeben) auf die im Ersuchen angeführte Forderung entfällt:

     

     

     

    wobei folgender Betrag auf die nach den Rechtsvorschriften des Staates der ersuchten Behörde zu erhebenden Zinsen entfällt:

    Datum

    b

    die Forderung am 20JJ/MM/TT teilweise beigetrieben wurde,

     

     

     

    über einen Betrag von (Währung des Staates der ersuchten Behörde angeben):

     

     

     

    wobei folgender Betrag auf die im Ersuchen angeführte Forderung entfällt:

     

     

     

    wobei folgender Betrag auf die nach den Rechtsvorschriften des Staates der ersuchten Behörde zu erhebenden Zinsen entfällt:

     

     

     

    Wir ergreifen keine weiteren Maßnahmen.

     

     

     

    Wir führen das Beitreibungsverfahren fort.

    Datum

    c

    Sicherungsmaßnahmen ergriffen wurden.

     

     

     

    (Die ersuchte Behörde wird gebeten, die Art dieser Maßnahmen anzugeben:)

    Datum

    d

    die folgende Ratenzahlung vereinbart wurde:

    Datum

    13

    Als ersuchte Behörde bestätigen wir, dass aus folgendem Grund die Forderung ganz oder teilweise nicht beigetrieben werden kann/keine Sicherungsmaßnahmen getroffen werden und der Fall geschlossen wird:

     

    a

    Die betroffene Person ist unbekannt.

    b

    Die betroffene Person ist bekannt, aber verzogen nach:

    c

    Die betroffene Person ist bekannt, aber an eine unbekannte Anschrift verzogen.

    d

    Die betroffene Person ist verstorben am JJJJ/MM/TT.

    e

    Der Hauptschuldner/Mitschuldner ist zahlungsunfähig.

    f

    Der Hauptschuldner/Mitschuldner ist insolvent und die Forderung wurde angemeldet.

    Datum des Beschlusses: … --- Datum der Veröffentlichung: …

    g

    Der Hauptschuldner/Mitschuldner ist insolvent/keine Beitreibung möglich.

    h

    Sonstiges:

    Datum

    14

    Als beantragende Behörde bestätigen wir, dass der Fall abgeschlossen ist.

    Datum

    15

    Als ersuchte Behörde setzen wir die beantragende Behörde darüber in Kenntnis, dass uns mitgeteilt wurde, dass die Forderung/der Vollstreckungstitel angefochten wurde und wir die Vollstreckungsmaßnahmen deshalb aussetzen.

    Des Weiteren

    a

    haben wir am … Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um die Beitreibung der Forderung sicherzustellen.

    b

    bitten wir die beantragende Behörde um Mitteilung, ob die Forderung beigetrieben werden soll.

    c

    setzen wir die beantragende Behörde darüber in Kenntnis, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Verwaltungspraxis des Staates der ersuchten Behörde die Beitreibung der Forderung/die Fortsetzung der Beitreibung nicht zulassen, solange die Forderung angefochten ist.

    Datum

    16

    Als beantragende Behörde sind wir darüber unterrichtet worden, dass die Forderung/der Vollstreckungstitel angefochten wurde, und bitten

    a

    die ersuchte Behörde, alle bereits eingeleiteten Maßnahmen auszusetzen.

    b

    die ersuchte Behörde, Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, um die Beitreibung der Forderung sicherzustellen.

    c

    die ersuchte Behörde, die Forderung beizutreiben/das Beitreibungsverfahren fortzuführen.

    Datum

    17

    Als ersuchte Behörde setzen wir die beantragende Behörde darüber in Kenntnis, dass die Rechts- und Verwaltungsvorschriften und die Verwaltungspraxis des Staates der ersuchten Behörde die folgenden beantragten Maßnahmen nicht zulassen:

    Ziffer 16 Buchstabe b.

    Ziffer 16 Buchstabe c.

    Datum

    18

    Als beantragende Behörde

     

    a

    ändern wir das Ersuchen um Beitreibungs-/Sicherungsmaßnahmen

    im Einklang mit der Entscheidung über die angefochtene Forderung, [die Information zur Entscheidung wird im Feld 6A angegeben],

    weil ein Teil der Forderung direkt an die beantragende Behörde gezahlt wurde,

    aus sonstigen Gründen: ….

     

    b

    bitten wir die ersuchte Behörde um Fortführung der Beitreibung, da in Bezug auf die Anfechtung zuungunsten des Schuldners entschieden wurde (Entscheidung der zuständigen Instanz vom …).

    Datum

    19

    Als beantragende Behörde nehmen wir unser Ersuchen um Beitreibungs-/Sicherungsmaßnahmen aus folgenden Gründen zurück:

    a

    Der Betrag wurde direkt an die beantragende Behörde gezahlt.

    b

    Die Verjährungsfrist ist abgelaufen.

    c

    Die Forderung(en) wurde(n) durch ein nationales Gericht oder eine nationale Verwaltungsbehörde für gegenstandslos erklärt.

    d

    Der Vollstreckungstitel wurde für unwirksam erklärt.

    e

    Sonstiger Grund: …

    Datum

    20

    Sonstiges: Anmerkungen vonseiten ☐ der beantragenden Behörde oder der ☐ ersuchten Behörde

    (Bitte jeder Anmerkung ein Datum voranstellen)

    ANHANG III

    STATISTISCHE DATEN ZUR ANWENDUNG VON TITEL II [ZUSAMMENARBEIT DER VERWALTUNGSBEHÖRDEN UND BETRUGSBEKÄMPFUNG]

    Muster für die Übermittlung der statistischen Daten der Staaten zwischen der EU und dem VK gemäß Artikel PMwSt.18 des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf Steuern und Abgaben („Protokoll“)

    Staat:

     

     

    Jahr:

     

     

    Teil A:   Nach Staaten aufgeschlüsselte statistische Angaben:

     

    Artikel PMwSt. 7 bis 8 des Protokolls

    Artikel PMwSt.10 des Protokolls

    Artikel PMwSt.16 des Protokolls

    Artikel PMwSt.12 des Protokolls

    1

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    Ersuchen um Informationen erhalten

    Ersuchen um Informationen versandt

    Verspätete + ausstehende Antworten

    Innerhalb eines Monats eingegangene Antworten

    Mitteilungen gemäß Artikel PMwSt.8 Absatz 3 Protokolls

    Spontane Informationen erhalten

    Spontane Informationen versandt

    Eingehende Bitte um Rückmeldung

    Rückmeldung versandt

    Ausgehende Bitte um Rückmeldung

    Rückmeldung eingegangen

    Eingegangenes Ersuchen um Zustellung durch die Verwaltung

    Ersuchen um Zustellung durch die Verwaltung versandt

    AT

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    BE

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    BG

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    CY

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    CZ

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    DE

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    DK

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    EE

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    EL

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    ES

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    FI

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    FR

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    GB

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    HR

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    HU

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    IE

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    IT

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    LT

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    LU

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    LV

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    MT

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    NL

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    PL

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    PT

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    RO

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    SE

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    SI

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    SK

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    XI

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    XU

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    Insgesamt

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    Teil B:   Sonstige, nicht nach Mitgliedstaaten aufgeschlüsselte statistische Angaben:

    Statistische Angaben zu Wirtschaftsbeteiligten

    14 (*1)

    Anzahl der Wirtschaftsbeteiligten, die im Laufe des Kalenderjahrs innergemeinschaftliche Erwerbe angemeldet haben.

     

    15 (*1)

    Anzahl der Wirtschaftsbeteiligten, die im Laufe des Kalenderjahrs innergemeinschaftliche Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen angemeldet haben.

     

    Statistische Angaben zu den Prüfungen und Ermittlungen

    16

    Anzahl der Inanspruchnahmen von Artikel PMwSt.13 des Protokolls (Anwesenheit in den Amtsräumen der Behörden und Teilnahme an behördlichen Ermittlungen in anderen Staaten).

     

    17

    Anzahl der gleichzeitigen Prüfungen, die vom Staat eingeleitet wurden (Artikel PMwSt.14 des Protokolls)

     

    18

    Anzahl der gleichzeitigen Prüfungen, an denen der Staat teilgenommen hat (Artikel PMwSt.14 des Protokolls)

     

    Statistische Angaben zum automatischen Austausch von Informationen ohne vorheriges Ersuchen (Neufassung der Verordnung (EU) Nr. 79/2012 der Kommission).

    19 (*1)

    Anzahl MwSt.-Identifikationsnummern, die nicht in Ihrem Staat ansässigen Steuerpflichtigen erteilt wurden (Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 79/2012).

     

    20 (*1)

    Umfang der anderen Staaten zugeleiteten Informationen über neue Fahrzeuge (Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 79/2012).

     

    Fakultative Felder (freie Texteingabe)

    21

    Übriger (automatischer) Austausch von Informationen, die in den vorhergehenden Feldern nicht erfasst sind.

    22

    Nutzen und/oder Ergebnisse der behördlichen Zusammenarbeit.

    ANHANG IV

    STANDARDFORMBLÄTTER FÜR DIE ÜBERMITTLUNG DER STATISTISCHEN DATEN ÜBER DIE INANSPRUCHNAHME DER AMTSHILFE BEI DER BEITREIBUNG

    Amtshilfe bei der Beitreibung auf Grundlage des Protokolls über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer und die Amtshilfe bei der Beitreibung im Jahr: … gemeldet von: [Name des meldenden Staates]:

    Staat

    Auskunftsersuchen

    Zustellungsersuchen

    Ersuchen um Sicherungsmaßnahmen

    Beitreibungsersuchen

    Ersuchen erhalten von:

    Ersuchen gestellt an:

     

    Anzahl erhalten von:

    Anzahl gestellt an:

    Anzahl erhalten von:

    Anzahl gestellt an:

    Anzahl erhalten von:

    Anzahl gestellt an:

    Anzahl

    Betrag der beizutreibenden Forderungen

    Betrag der beigetriebenen Forderungen im Jahr (11)  (13)

    Anzahl

    Betrag der beizutreibenden Forderungen

    Betrag der beigetriebenen Forderungen im Jahr (12)  (13)

    BE — België/Belgique

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

    BG-България (Bulgarien)

    CZ — Česká Republika

    DK — Danmark

    DE — Deutschland

    IE — Ireland

    EE — Eesti

    EL — Ελλάδα (Ellas)

    ES — España

    FR — France

    HR — Hrvatska

    IT — Italia

    CY — Κύπρος (Kypros)

    LV — Latvija

    LT — Lietuva

    LU — Luxembourg

    HU — Magyarország

    MT — Malta

    NL — Nederland

    AT — Österreich

    PL — Polska

    PT — Portugal

    RO — România

    SI — Slovenija

    SK — Slovensko

    FI — Suomi/Finland

    SE — Sverige

    UK — United Kingdom

    Insgesamt

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     


    (1)   ABl. L 149 vom 30.4.2021, S. 10.

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 7. Oktober 2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L 268 vom 12.10.2010, S. 1).

    (3)  Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 über die Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen (ABl. L 84 vom 31.3.2010, S. 1).

    (4)  In der dritten Spalte gibt die ersuchte Behörde entweder die von der ersuchenden Behörde angefragten Informationen an (wobei sie in der zweiten Spalte das Häkchen bei „Bitte ausfüllen“ setzt) oder bestätigt den Wahrheitsgehalt der von der ersuchenden Behörde zur Verfügung gestellten Informationen (wobei sie in der zweiten Spalte das Häkchen bei „Bitte bestätigen“ setzt und Informationen angibt).

    (5)  Tatsächliche Haupttätigkeit ist die tatsächliche Haupttätigkeit des Unternehmens (im Gegensatz zu einer möglicherweise angemeldeten anderen Tätigkeit).

    (6)  In der dritten Spalte gibt die ersuchte Behörde entweder die von der ersuchenden Behörde angefragten Informationen an (wobei sie in der zweiten Spalte das Häkchen bei „Bitte ausfüllen“ setzt) oder bestätigt den Wahrheitsgehalt der von der ersuchenden Behörde zur Verfügung gestellten Informationen (wobei sie in der zweiten Spalte das Häkchen bei „Bitte bestätigen“ setzt und Informationen angibt).

    (7)  Dies ist jedes Geschäft mit gemeinsamen Direktoren oder anderen rechtlichen, wirtschaftlichen oder finanziellen Verbindungen zu dem in Abschnitt A genannten Geschäft.

    (8)  Von der zuständigen Behörde zu übermitteln, die die Informationen erhält.

    (*1)   Die Nummern 14, 15, 19 und 20 sind für das Protokoll mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland nicht relevant.

    (11)  Tatsächlich beigetriebene Beträge (keine Beträge, für die Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden oder Zahlungsaufschub gewährt wurde).

    (12)  Diese Beträge schließen auch Forderungen ein, für die um gegenseitige Unterstützung ersucht wurde und die vom Schuldner direkt an den beantragenden Staat gezahlt wurden.

    (13)  für Meldungen von EU-Mitgliedstaaten in EUR; für Meldungen des Vereinigten Königreichs in £.


    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2408/oj

    ISSN 1977-0642 (electronic edition)


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