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Document 32023D0508
Council Decision (EU) 2023/508 of 2 March 2023 appointing an alternate member, proposed by the Republic of Estonia, of the Committee of the Regions
Beschluss (EU) 2023/508 des Rates vom 2. März 2023 zur Ernennung eines von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Beschluss (EU) 2023/508 des Rates vom 2. März 2023 zur Ernennung eines von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
ST/6106/2023/INIT
ABl. L 70 vom 8.3.2023, p. 49–50
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
8.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 70/49 |
BESCHLUSS (EU) 2023/508 DES RATES
vom 2. März 2023
zur Ernennung eines von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 305,
gestützt auf den Beschluss (EU) 2019/852 des Rates vom 21. Mai 2019 über die Zusammensetzung des Ausschusses der Regionen (1),
auf Vorschlag der estnischen Regierung,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 300 Absatz 3 des Vertrags setzt sich der Ausschuss der Regionen aus Vertretern der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zusammen, die entweder ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer regionalen oder lokalen Gebietskörperschaft innehaben oder gegenüber einer gewählten Versammlung politisch verantwortlich sind. |
(2) |
Am 25. Januar 2021 hat der Rat den Beschluss (EU) 2021/84 zur Ernennung eines von der Republik Estland vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (2) angenommen. |
(3) |
Infolge des Ablaufs des nationalen Mandats, auf dessen Grundlage Frau Varje TIPP zur Ernennung vorgeschlagen worden war, ist der Sitz eines stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen frei geworden. |
(4) |
Die estnische Regierung hat Herrn Tiit TERIK, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat in einer lokalen Gebietskörperschaft innehat (Tallinna Linnavolikogu liige — Mitglied des Stadtrates der Stadt Tallinn), als stellvertretendes Mitglied des Ausschusses der Regionen für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, vorgeschlagen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Tiit TERIK, Vertreter einer lokalen Gebietskörperschaft, der ein auf Wahlen beruhendes Mandat innehat (Tallinna Linnavolikogu liige — Mitglied des Stadtrates der Stadt Tallin), wird für die verbleibende Amtszeit, d. h. bis zum 25. Januar 2025, zum stellvertretenden Mitglied des Ausschusses der Regionen ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 2. März 2023.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
E. BUSCH
(1) ABl. L 139 vom 27.5.2019, S. 13.
(2) Beschluss (EU) 2021/84 des Rates vom 25. Januar 2021 zur Ernennung eines von der Republik Estland vorgeschlagenen Mitglieds und eines von der Republik Estland vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen (ABl. L 29 vom 28.1.2021, S. 25).