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Document 32023D0311
Political and Security Committee Decision (CFSP) 2023/311 of 7 February 2023 on the appointment of the EU Force Commander for the European Union military operation to contribute to maritime security in the West Indian Ocean and in the Red Sea (EUNAVFOR ATALANTA), and repealing Decision (CFSP) 2022/2205 (EUNAVFOR ATALANTA/1/2023)
Beschluss (GASP) 2023/311 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Februar 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2205 (EUNAVFOR ATALANTA/1/2023)
Beschluss (GASP) 2023/311 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Februar 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2205 (EUNAVFOR ATALANTA/1/2023)
ST/5638/2023/INIT
ABl. L 40 vom 10.2.2023, p. 24–25
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 16/07/2023; Aufgehoben durch 32023D1457
10.2.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 40/24 |
BESCHLUSS (GASP) 2023/311 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 7. Februar 2023
zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2205 (EUNAVFOR ATALANTA/1/2023)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Nach Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die einschlägigen Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu erlassen. |
(2) |
Am 9. November 2022 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2022/2205 (2) zur Ernennung von Flottillenadmiral Nuno Filipe CORTES LOPES zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) erlassen. |
(3) |
Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2441 (3) wurde die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) in Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) umbenannt. |
(4) |
Am 29. Dezember 2022 hat der Befehlshaber der EU-Operation empfohlen, Kapitän Juan María IBÁÑEZ MARTÍN mit Wirkung ab dem 15. Februar 2023 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen. Die spanischen Behörden haben mitgeteilt, dass Kapitän Juan María IBÁÑEZ MARTÍN mit seiner Ernennung zum Befehlshaber der Einsatzkräfte zum Konteradmiral befördert werden wird. |
(5) |
Am 6. Januar 2023 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen, dieser Ernennung zuzustimmen. |
(6) |
Der Beschluss (GASP) 2022/2205 sollte daher aufgehoben werden –– |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Kapitän Juan María IBÁÑEZ MARTÍN wird mit Wirkung ab dem 15. Februar 2023 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) ernannt.
Artikel 2
Der Beschluss (GASP) 2022/2205 wird aufgehoben.
Artikel 3
Der vorliegende Beschluss tritt am 15. Februar 2023 in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 7. Februar 2023.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
D. PRONK
(1) ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.
(2) Beschluss (GASP) 2022/2205 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 9. November 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1224 (ATALANTA/6/2022) (ABl. L 293 vom 14.11.2022, S. 48).
(3) Beschluss (GASP) 2022/2441 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (ABl. L 319 vom 13.12.2022, S. 80).