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Document 32023D0311

Beschluss (GASP) 2023/311 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 7. Februar 2023 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2205 (EUNAVFOR ATALANTA/1/2023)

ST/5638/2023/INIT

ABl. L 40 vom 10.2.2023, p. 24–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 16/07/2023; Aufgehoben durch 32023D1457

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/311/oj

10.2.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 40/24


BESCHLUSS (GASP) 2023/311 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 7. Februar 2023

zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/2205 (EUNAVFOR ATALANTA/1/2023)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/851/GASP des Rates vom 10. November 2008 über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die einschlägigen Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu erlassen.

(2)

Am 9. November 2022 hat das PSK den Beschluss (GASP) 2022/2205 (2) zur Ernennung von Flottillenadmiral Nuno Filipe CORTES LOPES zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) erlassen.

(3)

Mit dem Beschluss (GASP) 2022/2441 (3) wurde die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) in Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) umbenannt.

(4)

Am 29. Dezember 2022 hat der Befehlshaber der EU-Operation empfohlen, Kapitän Juan María IBÁÑEZ MARTÍN mit Wirkung ab dem 15. Februar 2023 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte zu ernennen. Die spanischen Behörden haben mitgeteilt, dass Kapitän Juan María IBÁÑEZ MARTÍN mit seiner Ernennung zum Befehlshaber der Einsatzkräfte zum Konteradmiral befördert werden wird.

(5)

Am 6. Januar 2023 ist der EU-Militärausschuss übereingekommen, dieser Ernennung zuzustimmen.

(6)

Der Beschluss (GASP) 2022/2205 sollte daher aufgehoben werden ––

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Kapitän Juan María IBÁÑEZ MARTÍN wird mit Wirkung ab dem 15. Februar 2023 zum Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur maritimen Sicherheit im westlichen Indischen Ozean und im Roten Meer (EUNAVFOR ATALANTA) ernannt.

Artikel 2

Der Beschluss (GASP) 2022/2205 wird aufgehoben.

Artikel 3

Der vorliegende Beschluss tritt am 15. Februar 2023 in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 7. Februar 2023.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Die Vorsitzende

D. PRONK


(1)   ABl. L 301 vom 12.11.2008, S. 33.

(2)  Beschluss (GASP) 2022/2205 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 9. November 2022 zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (Atalanta) und zur Aufhebung des Beschlusses (GASP) 2022/1224 (ATALANTA/6/2022) (ABl. L 293 vom 14.11.2022, S. 48).

(3)  Beschluss (GASP) 2022/2441 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP über die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Verhütung und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (ABl. L 319 vom 13.12.2022, S. 80).


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