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Document 32023B1913

    Beschluss (EU) 2023/1913 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für das Haushaltsjahr 2021

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 385–386 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1913/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/385


    BESCHLUSS (EU) 2023/1913 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    über die Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für das Haushaltsjahr 2021

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für das Haushaltsjahr 2021,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2021, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2023 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilenden Entlastung (06248/2023 — C9-0097/2023),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/77/EG der Kommission (4), insbesondere auf Artikel 64,

    gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0137/2023),

    1.

    erteilt der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans der Behörde für das Haushaltsjahr 2021;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss und die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung der Exekutivdirektorin der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Die Präsidentin

    Roberta METSOLA

    Der Generalsekretär

    Alessandro CHIOCCHETTI


    (1)   ABl. C 412 vom 27.10.2022, S. 12.

    (2)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.

    (3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

    (4)   ABl. L 331 vom 15.12.2010, S. 84.

    (5)   ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.


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