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Document 32023B1894

    Beschluss (EU) 2023/1894 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über den Rechnungsabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2021

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 333–333 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1894/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/333


    BESCHLUSS (EU) 2023/1894 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    über den Rechnungsabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2021

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    unter Hinweis auf den Jahresabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2021,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Agenturen der EU für das Haushaltsjahr 2021, zusammen mit den Antworten der Agenturen (1),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie über die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (2),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates vom 28. Februar 2023 zu der der Behörde für die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zu erteilenden Entlastung (06248/2023 — C9-0090/2023),

    gestützt auf Artikel 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (3), insbesondere auf Artikel 70,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1149 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EU) Nr. 492/2011 und (EU) 2016/589 sowie zur Aufhebung des Beschlusses (EU) 2016/344 (4), insbesondere auf Artikel 28,

    gestützt auf die Delegierte Verordnung (EU) 2019/715 der Kommission vom 18. Dezember 2018 über die Rahmenfinanzregelung für gemäß dem AEUV und dem Euratom-Vertrag geschaffene Einrichtungen nach Artikel 70 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates (5), insbesondere auf Artikel 105,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0117/2023),

    1.

    billigt den Rechnungsabschluss der Europäischen Arbeitsbehörde für das Haushaltsjahr 2021;

    2.

    beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss dem Exekutivdirektor der Europäischen Arbeitsbehörde, dem Rat, der Kommission und dem Rechnungshof zu übermitteln und seine Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Die Präsidentin

    Roberta METSOLA

    Der Generalsekretär

    Alessandro CHIOCCHETTI


    (1)   ABl. C 412 vom 27.10.2022, S. 12.

    (2)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.

    (3)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.

    (4)   ABl. L 186 vom 11.7.2019, S. 21.

    (5)   ABl. L 122 vom 10.5.2019, S. 1.


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