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Document 32023B1837

    Beschluss (EU) 2023/1837 des Europäischen Parlaments vom 10. Mai 2023 über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

    ABl. L 242 vom 29.9.2023, p. 157–157 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/1837/oj

    29.9.2023   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 242/157


    BESCHLUSS (EU) 2023/1837 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS

    vom 10. Mai 2023

    über die Entlastung für die Ausführung des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021, Einzelplan IX — Europäischer Datenschutzbeauftragter

    DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT,

    gestützt auf den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (1),

    unter Hinweis auf die konsolidierte Jahresrechnung der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 (COM(2022) 323 — C9-0235/2022) (2),

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Jahr 2021,

    unter Hinweis auf den Jahresbericht des Rechnungshofs über die Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2021 zusammen mit den Antworten der Organe (3),

    unter Hinweis auf die vom Rechnungshof gemäß Artikel 287 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2021 vorgelegte Erklärung über die Zuverlässigkeit der Rechnungsführung sowie die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der zugrunde liegenden Vorgänge (4),

    gestützt auf Artikel 314 Absatz 10 und die Artikel 317, 318 und 319 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Union, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1296/2013, (EU) Nr. 1301/2013, (EU) Nr. 1303/2013, (EU) Nr. 1304/2013, (EU) Nr. 1309/2013, (EU) Nr. 1316/2013, (EU) Nr. 223/2014, (EU) Nr. 283/2014 und des Beschlusses Nr. 541/2014/EU sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 (5), insbesondere auf die Artikel 59, 118, 260, 261 und 262,

    gestützt auf Artikel 100 und Anlage V seiner Geschäftsordnung,

    unter Hinweis auf die Stellungnahme des Ausschusses für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres,

    unter Hinweis auf den Bericht des Haushaltskontrollausschusses (A9-0070/2023),

    1.

    erteilt dem Europäischen Datenschutzbeauftragten Entlastung für die Ausführung des Haushaltsplans des Europäischen Datenschutzbeauftragten für das Haushaltsjahr 2021;

    2.

    legt seine Bemerkungen in der nachstehenden Entschließung nieder;

    3.

    beauftragt seine Präsidentin, diesen Beschluss sowie die als fester Bestandteil dazugehörige Entschließung dem Europäischen Datenschutzbeauftragten, dem Europäischen Rat, dem Rat, der Kommission, dem Rechnungshof, dem Gerichtshof der Europäischen Union und der Europäischen Bürgerbeauftragen sowie dem Europäischen Auswärtigen Dienst zu übermitteln und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union (Reihe L) zu veranlassen.

    Die Präsidentin

    Roberta METSOLA

    Der Generalsekretär

    Alessandro CHIOCCHETTI


    (1)   ABl. L 93 vom 17.3.2021.

    (2)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 1.

    (3)   ABl. C 391 vom 12.10.2022, S. 6.

    (4)   ABl. C 399 vom 17.10.2022, S. 240.

    (5)   ABl. L 193 vom 30.7.2018, S. 1.


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