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Document 32022R2094

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2094 der Kommission vom 28. Oktober 2022 zur Festlegung der technischen Angaben von Datensätzen, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Verbrauch gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

C/2022/7586

ABl. L 281 vom 31.10.2022, p. 23–52 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/2094/oj

31.10.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 281/23


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/2094 DER KOMMISSION

vom 28. Oktober 2022

zur Festlegung der technischen Angaben von Datensätzen, zur Festlegung der technischen Formate für die Übermittlung von Informationen und zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte über die Durchführung einer Stichprobenerhebung im Bereich Verbrauch gemäß der Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) 2019/1700 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Oktober 2019 zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für europäische Statistiken über Personen und Haushalte auf der Grundlage von Einzeldaten aus Stichprobenerhebungen, zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 808/2004, (EG) Nr. 452/2008 und (EG) Nr. 1338/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1177/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 577/98 des Rates (1), insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Absatz 3 und Artikel 13 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Um die korrekte Durchführung der Stichprobenerhebung in dem als Erhebung über die Wirtschaftsrechnungen privater Haushalte (HBS) bezeichneten Bereich Verbrauch zu gewährleisten, sollte die Kommission die technischen Angaben des Datensatzes, die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen sowie die Modalitäten und den Inhalt der Qualitätsberichte festlegen.

(2)

Die HBS ist ein Schlüsselinstrument für die Erstellung von Gewichtungen für wichtige makroökonomische Indikatoren wie Verbraucherpreisindizes und harmonisierte Verbraucherpreisindizes als Inflationsmessgrößen sowie für Zwecke der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Diese Erhebungen enthalten detaillierte Beschreibungen der gesamten Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte, für die Haushaltsmerkmale wie Einkommen, Wohnsituation und viele andere demografische und sozioökonomische Merkmale herangezogen werden. Daher liefern sie Informationen über die wirtschaftlichen und sozialen Lebensbedingungen von Haushalten und Einzelpersonen in den Mitgliedstaaten. Die aus der HBS stammenden Informationen werden auch auf EU-Ebene im Kontext der Verbraucherschutzpolitik genutzt.

(3)

Im europäischen Grünen Deal wird eine nachhaltige Verbraucherpolitik gefordert, die dazu beitragen wird, die Verbraucher in die Lage zu versetzen, bewusste Entscheidungen zu treffen und aktiv am ökologischen Wandel mitzuwirken. (2) Darüber hinaus zielt der Grüne Deal darauf ab, faire und inklusive Übergänge zu gewährleisten, bei denen soziale Belange und die Verteilung der Auswirkungen gebührend berücksichtigt werden. Die Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ dient ebenfalls dem Ziel, einen nachhaltigen Lebensmittelverzehr zu fördern und die Umstellung auf eine gesunde und nachhaltige Ernährung zu erleichtern. (3) Darüber hinaus wird in Europas Plan gegen den Krebs für gesunde Lebensmittel zur Senkung bestimmter Krebsrisiken geworben. (4)

(4)

Im Interesse der internationalen Vergleichbarkeit nationaler Statistiken über Verbrauchsausgaben müssen statistische Klassifikationen für die Gebietseinheiten, die Bildung, die Beschäftigung und den jeweiligen Wirtschaftszweig verwendet werden, die mit den Klassifikationen NUTS (5)‚ ISCED (6)‚ ISCO (7) und NACE (8) kompatibel sind. Darüber hinaus ist für die Klassifizierung und Analyse der individuellen Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte nach ihrem Verwendungszweck die Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP) (9) heranzuziehen.

(5)

Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates (10) eingesetzten Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gegenstand

In dieser Verordnung werden die technischen Angaben der Datensätze‚ die technischen Formate für die Übermittlung von Informationen aus den Mitgliedstaaten an die Kommission (Eurostat), die Modalitäten für die Übermittlung und der Inhalt der Qualitätsberichte im Bereich Verbrauch festgelegt.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

1.

„Bezugszeitraum“ den Zeitraum, auf den sich eine bestimmte Einzelinformation bezieht;

2.

„laufendes Kalenderjahr“ das Kalenderjahr der Befragung;

3.

„Stichprobenperson“ ein Mitglied eines privaten Haushalts, das am 1. Januar des laufenden Kalenderjahrs zumindest 16 Jahre alt ist;

4.

„Strichprobenhaushalt“ einen privaten Haushalt mit mindestens einer Stichprobenperson;

5.

„Alter“ einer Person ihr Alter in vollendeten Jahren am 1. Januar des laufenden Kalenderjahrs;

6.

„Bezugsperson“ das Haushaltsmitglied, das mindestens 16 Jahre alt ist und am meisten zum Gesamteinkommen des Haushalts beiträgt;

7.

„Erhebungseinheit“ einen Haushalt oder eine Person mit bestimmten Merkmalen, dem beziehungsweise der die erhobene Information zugehörig ist;

8.

„Auskunftsperson des Haushalts“ die Stichprobenperson, von der die Information auf Haushaltsebene gewonnen wird;

9.

„Tagebuch“ eine Vorlage (in elektronischer Form oder Papierform), in der die Haushalte und/oder Haushaltsmitglieder alle Verbrauchsgüter des täglichen Bedarfs und/oder Ausgaben aufzeichnen;

10.

„Aufzeichnungszeitraum“ den Zeitraum, für den ein Tagebuch der Verbrauchsausgaben vom Haushalt und/oder der Einzelperson geführt wird.

Artikel 3

Statistische Konzepte und Beschreibung der Variablen

Die Mitgliedstaaten verwenden die in Anhang I festgelegten statistischen Konzepte.

Die technischen Merkmale der Variablen sind in Anhang II festgelegt und umfassen:

a)

die Kennung der Variable,

b)

die Bezeichnung der Variable,

c)

das Modalitätslabel und den Modalitätscode,

d)

die Erhebungseinheit,

e)

den Bezugszeitraum.

Artikel 4

Merkmale der statistischen Grundgesamtheiten und Beobachtungseinheiten und Vorschriften über Auskunftspersonen

(1)   Die Zielgrundgesamtheit im Bereich Verbrauch sind private Haushalte und alle Personen, aus denen sich diese Haushalte im Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zusammensetzen.

(2)   Informationen auf der Ebene des Haushalts und der Einzelperson werden für alle Haushaltsmitglieder gemäß Anhang II erfasst und erstellt.

(3)   Proxy-Befragungen sind zulässig.

Artikel 5

Bezugszeiträume

(1)   Der Bezugszeitraum ist ein Kalenderjahr.

(2)   Der Bezugszeitraum für die Verbrauchsausgaben ist das laufende Kalenderjahr. Werden Verbrauchsgaben nachträglich, d. h. teilweise für das Vorjahr, erhoben, so werden sie als gute Ersatzgröße für das laufende Jahr betrachtet.

(3)   Der Einkommensbezugszeitraum ist das laufende Kalenderjahr, außer für das derzeitige Nettomonatseinkommen des Haushalts, bei dem der Bezugszeitraum der laufende Monat ist.

(4)   Die Bezugszeiträume für sich nicht auf die Verbrauchsausgaben und das Einkommen beziehende Variablen sind in Anhang II aufgeführt.

Artikel 6

Ausführliche Stichprobenmerkmale

(1)   Der Aufzeichnungszeitraum beträgt mindestens 7 Tage. Er beträgt bis zu einem Monat, falls keine innovativen Datenerhebungsmethoden verwendet wurden. In hinreichend begründeten Fällen und nur soweit dies notwendig ist, ist ein Aufzeichnungszeitraum von mehr als einem Monat zulässig.

(2)   Die Aufzeichnungszeiträume von Stichprobenhaushalten oder Stichprobenpersonen werden über den Bezugszeitraum gestaffelt, um die Auswirkungen saisonaler und sonstiger zeitlicher Schwankungen für die Stichprobe insgesamt auszugleichen. Dafür wird die Stichprobe in eine Reihe von Teilstichproben aufgeteilt, und diese Teilstichproben werden in Bezug auf den Aufzeichnungszeitraum gleichmäßig über den Bezugszeitraum verteilt.

(3)   Es werden mindestens drei Versuche unternommen, einen Stichprobenhaushalt beziehungsweise eine Stichprobenperson zu kontaktieren, bevor dieser beziehungsweise diese nicht mehr in der Erhebung berücksichtigt wird, es sei denn, es treten folgende Situationen ein:

a)

die Adresse war nicht auffindbar;

b)

die Adresse war keine Wohnungsadresse oder unbewohnt;

c)

der Haushalt oder die Person befanden sich nicht an der Adresse;

d)

der Haushalt oder die Person konnten (auch wegen Behinderung) nicht antworten;

e)

es kam zu einer endgültigen Verweigerung der Mitarbeit seitens des Haushalts beziehungsweise der Person;

f)

aufgrund der Umstände war die Sicherheit der befragenden Person gefährdet.

(4)   Kontrollierte Ersetzungen von Stichprobenhaushalten beziehungsweise Stichprobenpersonen sind zulässig, wenn eine der in Absatz 3 Buchstaben a bis f aufgeführten Situationen eintritt oder wenn der Stichprobenhaushalt beziehungsweise die Stichprobenperson bei drei Versuchen der Kontaktaufnahme nicht erreicht wurde.

(5)   Um eine maximale Steuerung des Ersetzungsprozesses zu ermöglichen, werden spezifische Verfahren angewendet. Im Rahmen solcher Verfahren wird ein Design verwendet, mit dem sichergestellt wird, dass die ausgewählten Ersatzeinheiten den durch sie ersetzten Haushalten oder Personen weitgehend entsprechen.

(6)   Die Auswahl der für eine Ersetzung vorgesehenen Stichprobenhaushalte beziehungsweise Stichprobenpersonen wird vor der Datenerhebung festgelegt. Es findet keine Ersetzung mit Haushalten oder Personen statt, die nicht dieser Auswahl angehören.

(7)   Kleine Teile eines nationalen Hoheitsgebiets, auf die nicht mehr als zwei Prozent der nationalen Grundgesamtheit entfallen, dürfen von der HBS ausgeschlossen werden.

Artikel 7

Datenerhebungszeiträume und -methoden

(1)   Die wichtigsten Instrumente für die direkte Erhebung von Daten bei den Auskunftspersonen sind eine oder mehrere Befragungen (Haushalts- und/oder Einzelbefragungen) und ein Tagebuch (Tagebücher) über die Verbrauchsausgaben, das/die von Haushalten und/oder Einzelpersonen täglich geführt wird/werden. Bei nicht regelmäßigen Verbrauchsausgaben können Daten auch rückwirkend für bis zu 12 Monate vor der Befragung erhoben werden. Für die Datenerhebung können intelligente Instrumente und Quellen sowie Register oder sonstige Methoden verwendet werden.

(2)   Die direkt von den Auskunftspersonen bereitgestellten Daten werden nach der Methode der papiergestützten Befragung erhoben, ferner nach computergestützten Methoden, einschließlich computergestützter persönlicher Befragungen, computergestützter telefonischer Befragungen, eigenständig abgeschlossener computergestützter Befragungen, computergestützter Internetbefragungen, auch auf Tablets und Smartphones, und durch native Smartphone-Anwendungen.

(3)   Der Zeitpunkt der Befragung liegt möglichst nahe am Aufzeichnungszeitraum des Tagebuchs.

Artikel 8

Gemeinsame Normen in den Bereichen Bearbeitung, Imputation, Gewichtung und Schätzung von Daten

(1)   Imputation, Modellierung oder Gewichtung werden erforderlichenfalls auf die Daten angewendet.

(2)   Falls Non-Response dazu führt, dass Daten zum jährlichen Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten auf Haushalts- oder Personenebene fehlen, werden geeignete Verfahren der statistischen Gewichtung oder Imputation angewendet.

(3)   Falls Non-Response dazu führt, dass Daten zu den Variablen der Einkommenskomponenten, einschließlich des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen auf Haushalts- oder Personenebene fehlen, werden geeignete Verfahren der statistischen Imputation angewendet.

(4)   Je nach Größe und Struktur des nationalen Markts für Mietimmobilien werden für die Schätzung der unterstellten Miete zwei Methoden — entweder die Schichtungsmethode oder die Selbstbewertungsmethode — angewandt. Bevorzugt wird die Schichtungsmethode auf der Grundlage von tatsächlichen Mieten (entweder in direkter Form oder mittels ökonometrischer Regression). Gibt es keinen ausreichend großen Mietmarkt, kommt die Selbstbewertungsmethode zur Anwendung.

(5)   Variation und Korrelation der Variablen werden durch das Verfahren nicht beeinträchtigt. Verfahren, bei denen „Fehlerkomponenten“ in die imputierten Werte eingebaut sind, sind gegenüber denjenigen vorzuziehen, bei denen lediglich ein erwarteter Wert imputiert wird.

(6)   Verfahren, bei denen die Korrelationsstruktur (oder andere Merkmale der gemeinsamen Verteilung der Variablen) berücksichtigt wird, sind gegenüber dem marginalen oder univariaten Ansatz vorzuziehen.

Artikel 9

Formate für die Übermittlung von Informationen

(1)   Die Mitgliedstaaten übermitteln die Mikrodaten, die den Merkmalen der Variablen gemäß Anhang II entsprechen, im Einklang mit Artikel 11 der Verordnung (EU) 2019/1700 und deren Anhang V in elektronischer Form an die Kommission (Eurostat). Verbrauchsausgaben werden auf der 5-stelligen COICOP-Ebene, Ausgaben für Eigenverbrauch und für den grenzüberschreitenden Verbrauch auf der 2-stelligen COICOP-Ebene übermittelt.

(2)   Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) vorgeprüfte Daten in Form von Dossiers mit Mikrodaten (einschließlich angemessener Gewichte) und verwenden dafür die von der Kommission (Eurostat) und der zentralen Eingangsstelle festgelegten Normen für den Austausch statistischer Daten und Metadaten.

Artikel 10

Qualitätsberichterstattung

(1)   Zusätzlich zu den Anforderungen, die in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1700 und in der Verordnung (EU) 2019/2180 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte (11) dargelegt sind, erfüllen die Qualitätsberichte der Mitgliedstaaten die in Anhang III der vorliegenden Verordnung aufgeführten Anforderungen.

(2)   Die Mitgliedstaaten übermitteln die durch diese Verordnung vorgeschriebenen qualitätsbezogenen Referenz-Metadaten anhand der Normen für den Austausch statistischer Daten und Metadaten an die Kommission (Eurostat). Sie übermitteln die Daten über das zentrale Dateneingangsportal, sodass die Kommission (Eurostat) in der Lage ist, die Daten elektronisch abzurufen.

Artikel 11

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 28. Oktober 2022

Für die Kommission

Die Präsidentin

Ursula VON DER LEYEN


(1)  ABl. L 261 I vom 14.10.2019, S. 1.

(2)  COM(2019) 640.

(3)  COM(2020) 381.

(4)  COM(2021) 44.

(5)  Verordnung (EG) Nr. 1059/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Mai 2003 über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) (ABl. L 154 vom 21.6.2003, S. 1).

(6)  Internationale Standardklassifikation für das Bildungswesen (ISCED 2011), http://uis.unesco.org/sites/default/files/documents/international-standard-classification-of-education-isced-2011-en.pdf (auf Englisch, Französisch und Spanisch verfügbar).

(7)  Empfehlung 2009/824/EG der Kommission vom 29. Oktober 2009 über die Verwendung der Internationalen Standardklassifikation der Berufe (ISCO-08) (ABl. L 292 vom 10.11.2009, S. 31).

(8)  Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. L 393 vom 30.12.2006, S. 1).

(9)  UN International Classification of Individual Consumption According to Purpose (Internationale UN-Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken — COICOP) 2018, https://unstats.un.org/unsd/classifications/business-trade/desc/COICOP_english/COICOP_2018_-_pre-edited_white_cover_version_-_2018-12-26.pdf (nur auf Englisch verfügbar).

(10)  Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften (ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164).

(11)  ABl. L 330 vom 20.12.2019, S. 8.


ANHANG I

DEFINITIONEN STATISTISCHER BEGRIFFE

Verbrauch nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP)

Der Verbrauch nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken (COICOP) basiert auf dem Konzept der Konsumausgaben der privaten Haushalte im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) (1), soweit dieses auf den Bereich Verbrauch anwendbar ist. Es bezieht sich auf die von privaten Haushalten für Waren und Dienstleistungen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse oder Wünsche getätigten Ausgaben.

Zu den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte gehören folgende Beispiele:

a)

Dienstleistungen aus eigengenutztem Wohnungsbesitz (unterstellte Miete);

b)

Eigenverbrauch;

c)

Ausgaben für nicht unter Vorleistungen fallende Posten, wie z. B.:

1)

Material für kleine Reparaturen und Renovierung von Wohnungen, wenn derartige Arbeiten sowohl von Mietern als auch von Eigentümern ausgeführt werden;

2)

Material für Reparatur und Instandsetzung dauerhafter Konsumgüter einschließlich Fahrzeuge;

d)

Ausgaben für nicht zu den Investitionen zählende dauerhafte Konsumgüter, die über mehrere Perioden genutzt werden; dies gilt auch für gebrauchte Investitionsgüter, die private Haushalte von Produzenten kaufen;

e)

für Konsumzwecke der privaten Haushalte direkt in Rechnung gestellte Finanzdienstleistungen (d. h. FISIM nicht eingeschlossen);

f)

Versicherungsdienstleistungen in Höhe des in den Bruttoprämien enthaltenen tatsächlichen Dienstleistungsentgelts;

g)

Dienstleistungen der Altersvorsorgeeinrichtungen in Höhe des in den Bruttoprämien enthaltenen tatsächlichen Dienstleistungsentgelts;

h)

Zahlungen privater Haushalte für Genehmigungen, Zulassungen usw., die als Erwerb von Dienstleistungen betrachtet werden;

i)

Ausgaben für Waren und Dienstleistungen zu wirtschaftlich nichtsignifikanten Preisen, z. B. Eintrittsgebühren für Museen.

In den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte sind nicht enthalten:

a)

soziale Sachleistungen, wie zunächst von den privaten Haushalten getätigte, aber von der Sozialversicherung später erstattete Ausgaben für medizinische Zwecke;

b)

Ausgaben für Posten, die unter Vorleistungen oder Bruttoinvestitionen fallen, wie beispielsweise:

1)

Ausgaben privater Haushalte als Eigentümer von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit für geschäftliche Zwecke, wie für Fahrzeuge, Möbel oder elektrische Geräte (Bruttoanlageinvestitionen) oder für Verbrauchsgüter, wie Brennstoffe (Vorleistungen);

2)

Ausgaben privater Haushalte für die Innenausstattung, Instandhaltung und Reparatur eigener Wohnungen, wenn derartige Ausgaben normalerweise von Mietern nicht übernommen werden (Vorleistungen bei der Erbringung von Wohnungsdienstleistungen);

3)

Wohnungserwerb (Bruttoanlageinvestitionen);

4)

Ausgaben für Wertsachen (Bruttoanlageinvestitionen);

c)

Erwerb von nichtproduzierten Vermögensgütern, insbesondere Grundstückserwerb;

d)

alle Zahlungen privater Haushalte, die zu den Steuern zählen;

e)

freiwillige Geld- oder Sachleistungen von privaten Haushalten an wohltätige Einrichtungen und Hilfsorganisationen.

Die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte werden zu Anschaffungspreisen gebucht. Dabei handelt es sich um den Preis, den der Käufer zum Zeitpunkt der Anschaffung für die Güter tatsächlich bezahlt.

Der Anschaffungspreis umfasst Folgendes:

a)

sämtliche Gütersteuern abzüglich Gütersubventionen, jedoch nicht die abziehbaren Gütersteuern, wie die Mehrwertsteuer;

b)

alle Transportkosten, die vom Käufer gesondert zu zahlen sind, um Waren zur gewünschten Zeit am gewünschten Ort empfangen zu können;

c)

Preis- und Mengenrabatte, die beispielsweise bei Käufen großer Mengen oder außerhalb der Saison gewährt werden.

Der Anschaffungspreis umfasst nicht:

a)

im Rahmen von Kreditvereinbarungen zusätzlich anfallende Zinsen oder Dienstleistungsentgelte;

b)

Preisaufschläge, die bei Nichteinhaltung von Zahlungsfristen fällig werden; Nichteinhaltung von Zahlungsfristen bedeutet, dass die Zahlung nicht innerhalb der beim Kauf genannten Frist erfolgt.

Unterstellte Miete

Der Kauf der Wohnung als solcher ist als Investition und nicht als Verbrauchsausgabe zu betrachten und folglich von den Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte auszuschließen. Wohnungseigentum erzeugt jedoch eine Dienstleistung (eine Unterkunft), die im Laufe der Zeit von den Haushalten verbraucht wird, und folglich wird ein geschätzter Preis der Unterkunft durch Unterstellung einer Miete in die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte eingerechnet. Es ist Teil des nichtmonetären Teils der Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte, da es zu keiner monetären Transaktion kommt.

Die unterstellte Miete stellt gleichzeitig eine nichtmonetäre Einkommensquelle dar und wird folglich auch auf der Einnahmeseite erfasst.

Die unterstellte Miete wird für alle Haushalte geschätzt, die eigenen Angaben zufolge keine volle Miete bezahlen, weil sie Wohnungseigentümer sind, weil die Miete ihrer Wohnung unter der Marktmiete liegt oder weil sie mietfrei wohnen.

Sie ist nur für die Wohnungen (und damit verbundenen Gebäude wie Garagen) zu berechnen, die den Haushalten als Hauptwohnsitz dienen.

Die Höhe der unterstellten Miete ist die geschätzte Höhe des Mietbetrags, der für eine ähnliche Unterkunft zu zahlen wäre, wobei Faktoren wie Lage, Qualität des Wohnumfelds usw. sowie Größe und Qualität der Wohnung selbst zu berücksichtigen sind. Dieser Wert verringert sich um jede tatsächlich gezahlte Miete (sofern diese unter der Marktmiete liegt) und um etwaige Aufwendungen für die normale Instandhaltung (Gas, Strom, Wasser usw.) sowie für kleinere Instandhaltungs- und Renovierungsarbeiten, die normalerweise vom Vermieter ausgeführt würden.

Bei von Wohnungen getrennt gelegenen Garagen, die vom Eigentümer im Zusammenhang mit der Wohnungsnutzung für Zwecke des eigenen Konsums genutzt werden, wird eine ähnliche Unterstellung vorgenommen.

Zur Schätzung des Werts der von Eigentümerwohnungen erbrachten Dienstleistungen wird vorzugsweise die Schichtungsmethode auf der Grundlage von tatsächlichen Mieten (entweder in direkter Form oder mittels ökonometrischer Regression) herangezogen.

Der Wohnungsbestand wird vorzugsweise nach Lage, Größe und Art der Wohnung sowie nach anderen Faktoren, die die Höhe der Miete beeinflussen, geschichtet. Daten über die tatsächlichen Mieten von Mietwohnungen in Privateigentum werden genutzt, um den Mietwert des gesamten Wohnungsbestands zu ermitteln. Die durchschnittliche tatsächliche Miete je Schicht wird mit allen Wohnungen in der jeweiligen Schicht kombiniert.

Die Miete, die bei der Schichtungsmethode auf Eigentümerwohnungen entfällt, ist definiert als die Miete, die auf dem privaten Wohnungsmarkt für das Recht auf Nutzung einer unmöblierten Wohnung fällig ist. Zur Ermittlung der unterstellten Mieten werden die Mieten für unmöblierte Wohnungen aus allen Verträgen des privaten Wohnungsmarkts herangezogen. Auch Mieten des privaten Wohnungsmarkts, die durch regulative Eingriffe der Regierung niedrig gehalten werden, werden berücksichtigt.

Ist der beschriebene Stichprobenumfang für die erhobenen Mieten nicht groß genug, können zur Hochrechnung auch die für möblierte Wohnungen erhobenen Mieten verwendet werden, sofern sie um das Entgelt für die Nutzung des Mobiliars bereinigt wurden. Ausnahmsweise können auch erhöhte Mieten für staatliche Wohnungen herangezogen werden. Verbilligte Mieten für Wohnungen, die Verwandten oder Arbeitnehmern überlassen werden, sollten unberücksichtigt bleiben.

Wenn der Mietwohnungsmarkt nicht groß genug ist und Eigentümerwohnungen vorherrschend sind, wird die Selbstbewertungsmethode auf Eigentümerwohnungen angewandt. Bei dem nach dieser Methode ermittelten Wert der unterstellten Miete handelt es sich um einen durch Selbstbewertung gewonnenen Wert, der als direkte Schätzung des Marktwerts der Wohnung dient.

Eigenverbrauch

Beim Eigenverbrauch handelt es sich um Waren und Dienstleistungen, die von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit produziert und für den Eigenverbrauch durch Mitglieder des Haushalts entnommen bzw. verwendet werden. Beispiele für Güter für den eigenen Verbrauch sind:

a)

von Landwirtehaushalten entnommene landwirtschaftliche Erzeugnisse;

b)

Unterkunftsdienstleistungen aus selbstgenutztem Wohnungsbesitz;

c)

häusliche Dienste, die durch die Beschäftigung bezahlter Hausangestellter erbracht werden.

Häusliche und persönliche Dienste, die vom selben privaten Haushalt erbracht und verbraucht werden, zählen im ESVG nicht zur Produktion und sind daher nicht Teil des Eigenverbrauchs. Ausgeschlossen sind beispielsweise:

a)

Reinigung, Innenausstattung und Instandhaltung von Wohnungen, soweit dies üblicherweise auch von Mietern übernommen wird;

b)

Reinigung, Wartung und Reparatur von langlebigen Haushaltsgütern;

c)

Zubereitung und Auftragen von Speisen;

d)

Betreuung, Ausbildung und Unterrichtung von Kindern;

e)

Betreuung kranker, gebrechlicher oder alter Menschen und

f)

Beförderung von zum privaten Haushalt gehörenden Personen oder ihrer Waren.

Häusliche und persönliche Dienste, die durch die Beschäftigung bezahlter Hausangestellter erbracht werden, gelten jedoch als Produktion und machen einen Teil der Verbrauchsausgaben aus.

Der Eigenverbrauch wird ausgewiesen, wenn die Erzeugnisse dem Eigenverbrauch im Haushalt zugeführt werden und wird anhand des Preises für die Anschaffung gleichartiger, auf dem Markt verkaufter Produkte (Waren oder Dienstleistungen) gemessen. Häusliche und persönliche Dienste, die durch die Beschäftigung bezahlter Hausangestellter erbracht werden, werden anhand des Arbeitnehmerentgelts gemessen, das Naturaleinkommen, wie unentgeltliche Verpflegung und Unterkunft, einschließt.

Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch

Die Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte schließen die Verbrauchsausgaben privater gebietsansässiger Haushalte ein, unabhängig davon, ob sie im Inland oder im Ausland anfallen. Die Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch beziehen sich auf den Teil der im Ausland getätigten Verbrauchsausgaben des privaten Haushalts. Sie umfassen die Käufe von Waren und Dienstleistungen durch Gebietsansässige bei geschäftlichen oder privaten Auslandsreisen. Es wird hierbei zwischen zwei Kategorien unterschieden, die unterschiedlich zu behandeln sind:

a)

Alle Geschäftsausgaben von Geschäftsreisenden sind Vorleistungen und werden daher vom Verbrauch der privaten Haushalte ausgeschlossen;

b)

alle übrigen Ausgaben von Geschäftsreisenden oder anderen Reisenden sind Verbrauchsausgaben privater Haushalte.

Nur in monetärer Form getätigte Ausgaben für grenzüberschreitenden Verbrauch werden erfasst.

Jährliches Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten

Das jährliche Gesamtnettoeinkommen der privaten Haushalte aus allen Quellen umfasst das monetäre jährliche Nettoeinkommen aus allen Quellen, das Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen, das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen und die unterstellte Miete.

Das jährliche Gesamtnettoeinkommen der privaten Haushalte aus allen Quellen sollte für alle Haushaltsmitglieder der Summe des persönlichen jährlichen Gesamtnettoeinkommens aus allen Quellen zuzüglich aller Komponenten des jährlichen Nettoeinkommens auf Haushaltsebene entsprechen.

Monetäres jährliches Nettoeinkommen aus allen Quellen

Das monetäre jährliche Nettoeinkommen aus allen Quellen umfasst Folgendes:

Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit in Form von Geld- oder geldwerten Leistungen.

Gewinn oder Verlust aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Geldleistungen (einschließlich Lizenzgebühren).

Vermögenseinkommen:

a.

Zinsen, Dividenden, Gewinne aus Kapitalanlagen in einem Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit;

b.

Einkommen aus Vermietung und Verpachtung;

c.

Renten aus privaten Systemen (nicht im Europäischen System integrierter Sozialschutz-Statistiken (ESSOSS) erfasste Systeme).

Empfangene laufende Transfers:

a.

Sozialleistungen:

Familienleistungen/Kindergeld;

Wohnungsbeihilfen;

Leistungen bei Arbeitslosigkeit;

Altersleistungen;

Hinterbliebenenleistungen;

Krankengeld;

Invaliditätsleistungen;

ausbildungsbezogene Leistungen;

sonstige Leistungen gegen soziale Ausgrenzung;

b.

Regelmäßig empfangene Geldtransfers zwischen privaten Haushalten.

Sonstiges empfangenes Geldeinkommen.

Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen

Bei dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen handelt es sich um die nichtmonetären Einkommenskomponenten, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Rahmen des betrieblichen Leistungspakets unentgeltlich oder verbilligt gewähren können. (Werden diese Waren und Dienstleistungen sowohl für private als auch für betriebliche Zwecke genutzt, muss der Anteil der privaten Nutzung an der Gesamtnutzung geschätzt und im Verhältnis zum Gesamtwert berechnet werden.)

Einbezogen sind:

zur rein privaten oder zur privaten wie beruflichen Nutzung bereitgestellte Firmenwagen und damit verbundene Kosten (z. B. kostenloser Kraftstoff sowie gegebenenfalls Versicherung, Steuern und Gebühren);

kostenlose oder subventionierte Mahlzeiten, Essensgutscheine;

Erstattung oder Zahlung wohnungsbezogener Kosten (z. B. Rechnungen für Gas, Strom, Wasser, Telefon oder Mobiltelefon);

Unterkunft, die Arbeitnehmern mietfrei oder mietreduziert bereitgestellt wird und als Haupt- oder Nebenwohnsitz des Haushalts dient;

sonstige dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt bereitgestellte Waren und Dienstleistungen, sofern sie eine auf nationaler Ebene oder für eine bestimmte Gruppe von Haushalten signifikante Einkommenskomponente darstellen.

Der Wert der unentgeltlich bereitgestellten Waren und Dienstleistungen wird anhand ihres Marktwerts berechnet. Der Wert der verbilligt bereitgestellten Waren und Dienstleistungen wird berechnet, indem der vom Arbeitnehmer gezahlte Betrag vom Marktwert abgezogen wird.

Nicht enthalten sind:

die Ausgaben für Waren und Dienstleistungen, die der Arbeitgeber den Arbeitnehmern zur Verfügung stellen muss, damit diese ihre Arbeit ausführen können;

Unterbringungsdienstleistungen am Arbeitsplatz, die von den Mitgliedern des Haushalts, dem der Arbeitnehmer angehört, nicht in Anspruch genommen werden können;

Vergütungen, die an Arbeitnehmer zum Kauf von Werkzeugen, Material, Arbeitskleidung usw. für ausschließlich oder überwiegend betriebliche Zwecke gezahlt werden;

Mahlzeiten und Getränke, die aufgrund von außergewöhnlichen Arbeitsbedingungen erforderlich werden;

sämtliche Waren und Dienstleistungen, die Arbeitnehmern am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden oder aufgrund der Art der Arbeit erforderlich sind (z. B. eine betrieblich vorgeschriebene medizinische Untersuchung).

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen umfasst die Produktion für den Eigenverbrauch, d. h. die von privaten Haushalten produzierten Waren und Dienstleistungen, die von den Mitgliedern desselben Haushalts für den Eigenverbrauch entnommen bzw. verwendet werden.

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen umfasst nicht die unterstellte Miete.

Einkommensteuern und Sozialbeiträge

Einkommensteuern umfassen Steuern auf Einkommen, Gewinne und Kapitalerträge. Sie werden auf das tatsächliche oder angenommene Einkommen von natürlichen Personen, privaten Haushalten oder Besteuerungseinheiten erhoben. Sie schließen auch auf das Vermögen oder den Grund- und Immobilienbesitz bezogene Steuern ein, wenn die entsprechenden Vermögenswerte zur Schätzung des Einkommens ihrer Eigentümer verwendet werden. Steuern auf Renten aus privaten Systemen (nicht in ESSOSS erfasste Systeme) sollten auch berücksichtigt werden.

Zu den Einkommensteuern gehört Folgendes:

während des Einkommensbezugszeitraums auf das Einkommen von natürlichen Personen, privaten Haushalten oder Besteuerungseinheiten (Einkommen aus unselbstständiger Arbeit, Vermögenseinkommen, Einkommen aus Unternehmertätigkeit, Renten usw.) geleistete Steuern einschließlich der von den Arbeitgebern einbehaltenen Steuern (Steuerabzug), anderer Quellensteuern und Steuern auf das Einkommen der Eigentümer von Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit;

während des Einkommensbezugszeitraums empfangene Erstattung von Steuern, die auf Einkommen im Einkommensbezugszeitraum oder in früheren Jahren geleistet wurden. Dieser Wert sollte von den geleisteten Steuern abgezogen werden;

sämtliche von den Steuerbehörden eingeforderten Verzugszuschläge und Steuerstrafen.

Zu den Einkommensteuern gehören nicht:

Gebühren im Zusammenhang mit Jagd-, Waffen- und Angelscheinen.


(1)  Verordnung (EU) Nr. 549/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 zum Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen auf nationaler und regionaler Ebene in der Europäischen Union (ABl. L 174 vom 26.6.2013, S. 1).


ANHANG II

TECHNISCHE MERKMALE DER VARIABLEN

Kennung der Variable

Bezeichnung der Variable

Modalitätscode

Modalitätslabel

Erhebungseinheit

Bezugszeitraum

Einzelthema: ANGABEN ZUR DATENERFASSUNG

HA02

Jahr(e) der Erhebung

Jahr(e)

Jahr(e) der Erhebung

Haushalt

Derzeitig

HC04C

Datum der ersten Befragung des Haushalts

TT.MM.JJJJ

Datum der ersten Befragung des Haushalts

Haushalt

Derzeitig

MB03C

Datum der ersten Befragung des Haushaltsmitglieds

TT.MM.JJJJ

Datum der ersten Befragung des Haushaltsmitglieds

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

HA06

Schicht

1–9999999999998

Kennung der Schicht

Haushalt

Nach Wahl

9999999999999

Entfällt

HA07

Primäre Stichprobeneinheit

1–9999999999998

Kennung der sekundären Stichprobeneinheit

Haushalt

Nach Wahl

9999999999999

Entfällt

Einzelthema: KENNZEICHNUNG

HA04

Haushaltsidentifikationsnummer (Haushaltsdatei)

Identifikationsnummer

Haushalts-ID

Haushalt

Derzeitig

MA04

Haushaltsidentifikationsnummer (Haushaltsmitgliedsdatei)

Identifikationsnummer

Haushalts-ID

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

MA05

Identifikationsnummer des Haushaltsmitglieds (Haushaltsmitgliedsdatei)

Identifikationsnummer

Identifikationsnummer

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

HA13

Identifikationsnummer des Haushaltsmitglieds, das den Haushaltsfragebogen ausgefüllt hat

Identifikationsnummer

Identifikationsnummer der Person, die den Haushaltsfragebogen ausgefüllt hat

Haushalt

Derzeitig

Einzelthema: GEWICHTE

HA10

Endgültiges Gewicht

Gewicht

Endgültiges Gewicht

Haushalt

Derzeitig

Einzelthema: MERKMALE DER BEFRAGUNG

HA11

Verwendeter Befragungsmodus (Haushaltsinterview)

1

Papiergestützte persönliche Befragung (PAPI)

Haushalt

Derzeitig

2

Computergestützte persönliche Befragung (CAPI)

3

Computergestützte telefonische Befragung (CATI)

4

Computergestützte Internetbefragung (CAWI)

5

Intelligenter Modus

6

Sonstiges

9

Entfällt

MA11

Verwendeter Befragungsmodus (Einzelinterview)

1

Papiergestützte persönliche Befragung (PAPI)

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

2

Computergestützte persönliche Befragung (CAPI)

3

Computergestützte telefonische Befragung (CATI)

4

Computergestützte Internetbefragung (CAWI)

5

Intelligenter Modus

6

Sonstiges

9

Entfällt

HA12

Verwendeter Befragungsmodus (Tagebuch-Interview)

1

Papiergestützte persönliche Befragung (PAPI)

Haushalt

Derzeitig

2

Computergestützte persönliche Befragung (CAPI)

3

Computergestützte telefonische Befragung (CATI)

4

Computergestützte Internetbefragung (CAWI)

5

Intelligenter Modus

6

Sonstiges

9

Entfällt

Einzelthema: ORT

 

MB012

Wohnsitzland

Ländercode SCL GEO

Wohnsitzland

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

HA08

Wohnsitzregion

NUTS (2-stellig)

Region (2-stellig)

Haushalt

Derzeitig

HA09

Grad der Verstädterung

1

Großstädte

Haushalt

Derzeitig

2

Kleinere Städte und Vororte

3

Ländliche Gebiete

Einzelthema: DEMOGRAFIE

MB02

Geschlecht des Haushaltsmitglieds

1

Männlich

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

2

Weiblich

MB03

Alter (in vollendeten Jahren) des Haushaltsmitglieds

Alter

Alter

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

Leer

Keine Angabe

MB03A

Geburtsjahr des Haushaltsmitglieds

Jahr

Geburtsjahr

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Fortlaufend

Leer

Keine Angabe

MB03B

Geburtstag des Haushaltsmitglieds zum Zeitpunkt der Befragung vorüber

1

Ja

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

2

Nein

Leer

Keine Angabe

MB04

Familienstand des Haushaltsmitglieds

1

Nie verheiratet und nie eine eingetragene Partnerschaft eingegangen

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Verheiratet oder Partner in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft

3

Verwitwet, oder eingetragene Lebenspartnerschaft durch den Tod des Partners beendet (und nicht wiederverheiratet oder keine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen)

4

Geschieden, oder eingetragene Lebenspartnerschaft gesetzlich aufgelöst (und nicht wiederverheiratet oder keine neue eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen)

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: STAATSANGEHÖRIGKEIT UND MIGRATIONSHINTERGRUND

MB01

Geburtsland

Ländercode SCL GEO

Geburtsland

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Fortlaufend

77

Im Ausland geboren, Land aber unbekannt

Leer

Keine Angabe

99

Entfällt

MB011

Land der primären Staatsangehörigkeit

Ländercode SCL GEO

Land der primären Staatsangehörigkeit

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

66

Staatenlos

77

Ausländische Staatsangehörigkeit, Land aber unbekannt

Leer

Keine Angabe

99

Entfällt

MB01F

Geburtsland des Vaters

Ländercode SCL GEO

Geburtsland

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Fortlaufend

77

Vater im Ausland geboren, Geburtsland des Vaters aber unbekannt

Leer

Keine Angabe

99

Entfällt

MB01M

Geburtsland der Mutter

Ländercode SCL GEO

Geburtsland

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Fortlaufend

77

Mutter im Ausland geboren, Geburtsland der Mutter aber unbekannt

Leer

Keine Angabe

99

Entfällt

Einzelthema: HAUSHALTSZUSAMMENSETZUNG

MBGRIDXX

Haushaltsraster (1)

10

Partner (geringe Detailtiefe)

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

11

Ehemann/Ehefrau/Lebenspartner (große Detailtiefe)/fakultativ

12

Partner/Lebensgefährte (große Detailtiefe)/fakultativ

20

Sohn/Tochter (geringe Detailtiefe)

21

Leiblicher Sohn/Adoptivsohn/leibliche Tochter/Adoptivtochter (große Detailtiefe)/fakultativ

22

Stiefsohn/Stieftochter (große Detailtiefe)/fakultativ

30

Schwiegersohn/Schwiegertochter (geringe oder große Detailtiefe)

40

Enkel/Enkelin (geringe oder große Detailtiefe)

50

Elternteil (geringe Detailtiefe)

51

Leiblicher Elternteil/Adoptivelternteil (große Detailtiefe)/fakultativ

52

Stiefelternteil (große Detailtiefe)/fakultativ

60

Schwiegerelternteil (geringe oder große Detailtiefe)

70

Großelternteil (geringe oder große Detailtiefe)

80

Bruder/Schwester (geringe Detailtiefe)

81

Leiblicher Bruder/leibliche Schwester (große Detailtiefe)/fakultativ

82

Stiefbruder/Stiefschwester (große Detailtiefe)/fakultativ

90

Andere verwandte Person (geringe oder große Detailtiefe)

95

Andere nicht verwandte Person (geringe Detailtiefe oder große Detailtiefe)

Leer

Keine Angabe (geringe oder große Detailtiefe)

MB042

Partner leben im selben Haushalt

1

Person lebt mit einem rechtlich anerkannten oder De-facto-Partner zusammen

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Person lebt nicht mit einem rechtlich anerkannten oder De-facto-Partner zusammen

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: INVALIDITÄT UND EUROPÄISCHES MINDESTMODUL ZUR GESUNDHEIT

MH01

Selbstwahrnehmung des allgemeinen Gesundheitszustands

1

Sehr gut

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Gut

3

Mittelmäßig (weder gut noch schlecht)

4

Schlecht

5

Sehr schlecht

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

MH02

Lang andauernde Gesundheitsprobleme

1

Ja

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Nein

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

MH03

Gesundheitsbedingte Einschränkungen bei Aktivitäten

1

Stark eingeschränkt

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Mäßig eingeschränkt

3

Nicht eingeschränkt

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: HAUPTERWERBSSTATUS (NACH EIGENEN ANGABEN)

ME01A

Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben)

1

Erwerbstätig

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder

Derzeitig

2

Erwerbslos

3

Im Ruhestand

4

Arbeitsunfähig aufgrund lang andauernder Gesundheitsprobleme

5

Schüler oder Studierender

6

Erfüllung häuslicher Verpflichtungen

7

Im Pflichtwehr- oder -zivildienst

8

Sonstiges

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: GRUNDMERKMALE DES BESCHÄFTIGUNGSVERHÄLTNISSES

ME0908

In der Haupttätigkeit ausgeübter Beruf

ISCO-08

ISCO (2-stellige Ebene)

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

Leer

Keine Angabe

99

Entfällt

ME04

Wirtschaftszweig der örtlichen Einheit (Haupttätigkeit)

NACE

NACE (2-stellige Ebene)

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

Leer

Keine Angabe

99

Entfällt

ME02

Haupttätigkeit: Voll- oder Teilzeitbeschäftigung (nach eigenen Angaben)

1

Vollzeittätigkeit

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Teilzeittätigkeit

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

ME12

Beschäftigungsstatus in der Haupttätigkeit

1

Selbstständig mit Arbeitnehmern

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Selbstständig ohne Arbeitnehmer

3

Arbeitnehmer

4

Unbezahlt mithelfender Familienangehöriger

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

ME13

Tätigkeitsbereich des Haushaltsmitglieds

1

Arbeitnehmer im öffentlichen Sektor

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Arbeitnehmer im privaten Sektor

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: BILDUNGSSTAND UND -HINTERGRUND

MC01

Höchster Bildungsabschluss

0

Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

1

ISCED-Stufe 1 — Primarbereich

2

ISCED-Stufe 2 — Sekundarbereich I

3

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II

4

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich

5

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm

6

ISCED-Stufe 6 — Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

7

ISCED-Stufe 7 — Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

8

ISCED-Stufe 8 — Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: HAUSHALTSZUSAMMENSETZUNG — ZUSÄTZLICHE EINZELHEITEN

HB05

Größe des Haushalts

1-99

Gesamtanzahl der Haushaltsangehörigen

Haushalt

Derzeitig

Leer

Keine Angabe

HB075

Haushaltstyp

1

Einpersonenhaushalt

Haushalt

Derzeitig

2

Alleinerziehende(r) mit wenigstens einem Kind unter 25 Jahren

3

Alleinerziehende(r) mit Kindern, die alle über 25 Jahre alt sind

4

Kinderloses Paar

5

Paar mit wenigstens einem Kind unter 25 Jahren

6

Paar mit Kindern, die alle mindestens 25 Jahre alt sind

8

Sonstige Haushaltsart

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: HAUPTMERKMALE DER WOHNUNG

HD01

Wohnbesitzverhältnisse des Haushalts

1

Eigentümer ohne ausstehende Hypothek

Haushalt

Derzeitig

2

Eigentümer mit ausstehender Hypothek

3

Mieter (marktübliche Miete)

4

Mieter (Miete reduziert)

5

Mieter (mietfrei)

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

HD03

Wohnungstyp

1

Freistehendes Haus

Haushalt

Derzeitig

2

Doppelhaushälfte oder Reihenhaus

3

Wohnung in einem Gebäude mit weniger als zehn Wohneinheiten

4

Wohnung in einem Gebäude mit zehn oder mehr Wohneinheiten

5

Andere Art von Unterkunft

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

HD06

Zahl der Zimmer, über die der Haushalt verfügt

1-9,9

Zahl der Zimmer

Haushalt

Derzeitig

10

10 oder mehr Zimmer

Leer

Keine Angabe

99

Entfällt

Einzelthema: TEILNAHME AN FORMALEN BILDUNGSMAẞNAHMEN (GEGENWÄRTIG)

MC02A

Teilnahme an formaler Bildung und Ausbildung (Studierende oder Auszubildende)

1

Ja

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Nein

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

MC02B

Stufe der derzeitigen/letzten formalen Bildungs- oder Ausbildungsmaßnahme, an der teilgenommen wurde

0

Keine formale Bildung oder unter ISCED-Stufe 1

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

1

ISCED-Stufe 1 — Primarbereich

2

ISCED-Stufe 2 — Sekundarbereich I

3

ISCED-Stufe 3 — Sekundarbereich II

4

ISCED-Stufe 4 — Postsekundarer, nicht tertiärer Bereich

5

ISCED-Stufe 5 — Kurzes tertiäres Bildungsprogramm

6

ISCED-Stufe 6 — Bachelor- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

7

ISCED-Stufe 7 — Master- bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

8

ISCED-Stufe 8 — Promotion bzw. gleichwertiges Bildungsprogramm

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: LAUFZEIT DES ARBEITSVERTRAGES

ME03A

Unbefristete/befristete Tätigkeit — Haupttätigkeit

1

Unbefristeter Vertrag (schriftlich)

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Derzeitig

2

Unbefristeter Vertrag (mündlich)

3

Befristeter Vertrag (schriftlich)

4

Befristeter Vertrag (mündlich)

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: GESAMTJAHRESEINKOMMEN (AUF EBENE DER PERSONEN UND HAUSHALTE)

MF099

Jährliches Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten, des Haushaltsmitglieds (Haushaltsmitgliedsdatei)

0-99999999999999

Einkommen (in Landeswährung)

Alle derzeitigen Haushaltsmitglieder ab 16 Jahren

Laufendes Kalenderjahr

Leer

Keine Angabe

HH099

Jährliches Gesamtnettoeinkommen aus allen Quellen, einschließlich nichtmonetärer Komponenten

0-99999999999999

Einkommen (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: HAUPTBESTANDTEILE DES EINKOMMENS

HH011

Derzeitiges Nettomonatseinkommen des Haushalts

0-99999999999999

Einkommen (in Landeswährung)

Haushalt

Laufender Monat

Leer

Keine Angabe

HH095

Monetäres jährliches Nettoeinkommen aus allen Quellen

0-99999999999999

Einkommen (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Leer

Keine Angabe

HH012

Einkommen aus unselbstständiger Arbeit in Form von Sachleistungen

0-99999999999999

Einkommen (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: EINKOMMEN AUS SELBSTSTÄNDIGER TÄTIGKEIT IN FORM VON SACHLEISTUNGEN

HH023

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen

0-99999999999999

Einkommen (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: UNTERSTELLTE MIETE

HH032

Unterstellte Miete

0-99999999999999

Unterstellte Miete (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: HAUPTEINKOMMENSQUELLE

HI11

Haupteinkommensquelle

1

Löhne oder Gehälter

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

2

Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit

3

Vermögenseinkommen

4

Renten, Altersversorgungsleistungen

5

Leistungen bei Arbeitslosigkeit

6

Andere derzeitige Leistungen und sonstige Einkünfte

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: VERMÖGENSASPEKTE, EINSCHLIEẞLICH WOHNEIGENTUM

HW10

Wert der Hauptwohnung

1-99999999999

Wert (in Landeswährung)

Haushalt

Derzeitig

Leer

Keine Angabe

HW20

Sparen (in einem typischen Monat)

1

Haushalt legt Geld beiseite

Haushalt

Derzeitig

2

Haushalt muss auf Erspartes zurückgreifen

3

Haushalt muss Geld leihen

4

Haushalt spart nicht, noch muss er auf Erspartes zurückgreifen oder Geld leihen

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: STEUERN UND BEITRÄGE

HW30

Einkommensteuern und Sozialbeiträge

-99999999-99999999

Steuern (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: SCHULDEN

HW40

Verbleibender Betrag zur Rückzahlung der Hypothek auf Hauptwohnung

0-99999999999

Verbleibender Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Derzeitig

Leer

Keine Angabe

HW50

Monatliche Tilgungs- und Zinszahlungen für die Hypothek

0-99999999,99

Tilgungs- und Zinszahlungen (in Landeswährung)

Haushalt

Derzeitig

Leer

Keine Angabe

Einzelthema: RÜCKSTÄNDE

HW60

Rückstände

1

Ja

Haushalt

Derzeitig

2

Nein

Leer

Keine Angabe

9

Entfällt

Einzelthema: VERBRAUCH NACH KLASSIFIKATION DES INDIVIDUELLEN VERBRAUCHS NACH VERWENDUNGSZWECKEN (COICOP) (2)

HE01A

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE02A

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE03A

Bekleidung und Schuhe

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE04A

Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE05A

Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE06A

Gesundheit

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE07A

Verkehr

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE08A

Information und Kommunikation

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE09A

Freizeit, Sport und Kultur

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE10A

Dienstleistungen im Bereich Bildung

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE11A

Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE12A

Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE13A

Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Einzelthema: EIGENVERBAUCH

HE01B

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE02B

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE03B

Bekleidung und Schuhe

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE04B

Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE05B

Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE06B

Gesundheit

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE07B

Verkehr

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE08B

Information und Kommunikation

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE09B

Freizeit, Sport und Kultur

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE10B

Dienstleistungen im Bereich Bildung

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE11B

Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE12B

Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HE13B

Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen

0-99999999999999

Betrag (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Einzelthema: AUSGABEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDEN VERBRAUCH NACH COICOP

HJ01

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ02

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ03

Bekleidung und Schuhe

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ04

Wohnung, Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ05

Einrichtungsgegenstände (Möbel), Apparate, Geräte und Ausrüstungen für den Haushalt sowie deren Instandhaltung

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ06

Gesundheit

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ07

Verkehr

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ08

Information und Kommunikation

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ09

Freizeit, Sport und Kultur

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ10

Dienstleistungen im Bereich Bildung

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ11

Gaststätten- und Beherbergungsdienstleistungen

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ12

Versicherungs- und Finanzdienstleistungen

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HJ13

Körperpflege, Dienstleistungen sozialer Einrichtungen und andere Waren und Dienstleistungen

0-99999999999999

Ausgaben (in Landeswährung)

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

Einzelthema: MENGEN (3) (fakultativ)

HQ01

Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke

0-9999999999999999,9

Betrag

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr

HQ02

Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen

0-9999999999999999,9

Betrag

Haushalt

Laufendes Kalenderjahr


(1)  Bei der Variable „Haushaltsraster“ sind die Modalitätscodes 10, 20, 30, 40, 50, 60, 70, 80, 90, 95 mit der geringsten Detailtiefe anzugeben. Eine große Detailtiefe ist fakultativ.

(2)  Verbrauchsausgaben nach der Klassifikation des individuellen Verbrauchs nach Verwendungszwecken werden auf der 5-stelligen COICOP-Ebene übermittelt.

(3)  Die Mengen für die Gruppen „Lebensmittel und alkoholfreie Getränke“ und „alkoholische Getränke, Tabakwaren und Drogen“ werden auf der 5-stelligen COICOP-Ebene übermittelt.


ANHANG III

MODALITÄTEN UND INHALT DER QUALITÄTSBERICHTE

(1)

Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) einen Qualitätsbericht gemäß den Vorschriften, die in Artikel 13 der Verordnung (EU) 2019/1700 und in der Verordnung (EU) 2019/2180 zur Festlegung der Modalitäten und des Inhalts der Qualitätsberichte (1) festgelegt sind.

(2)

Die Mitgliedstaaten machen im Qualitätsbericht die nachstehenden spezifischen Angaben über den Bereich Verbrauch.

STATISTISCHE DARSTELLUNG

Datenbeschreibung

Titel der Erhebung auf nationaler Ebene, Jahr der Erhebung, Link zur Website der Erhebung

Klassifizierungssysteme

Liste der Fassung der für die Daten herangezogene Klassifikation sowie Abweichungen von europäischen statistischen Normen oder internationalen Standards

Statistische Konzepte und Begriffsbestimmungen einschließlich des Bezugszeitraums

Liste mit den von den Standardbegriffsbestimmungen abweichenden Konzepten und Variablen mit Angaben zu den verwendeten nationalen Konzepten sowie den Unterschieden zwischen den nationalen Konzepten und den jeweiligen Standardbegriffsbestimmungen

Die Ausgaben für den Verbrauch werden als Verbrauchsausgaben der privaten Haushalte berechnet; jede Abweichung von dieser Standardbegriffsbestimmung ist zu beschreiben.

Methode zur Berechnung der unterstellten Miete (Schichtungs-/Regressionsmethode unter Angabe der Art des verwendeten Modells/der verwendeten Regression und der verwendeten Variablen; Selbstbewertungsmethode)

Methode zur Berechnung/Imputation von Einkommen und Einkommenskomponenten, falls zutreffend

STATISTISCHE VERARBEITUNG

Quelldaten

Beschreibung der für die Erstellung der Stichprobengrundlage verwendeten Datenquelle (z. B. Bevölkerungsregister, Haushaltsregister, Wohnungsregister, Volkszählung, andere Erhebung), Häufigkeit der Aktualisierung und Jahr der letzten Aktualisierung der Datenquelle und Methode, mit der die Stichprobengrundlage erreicht oder gebildet wird. Wenn eine andere Erhebung als Datenquelle herangezogen wurde, wird Bezeichnung der Erhebung angegeben.

In Bezug auf den Stichprobenplan gilt:

Ist die letzte Stichprobeneinheit nicht mit dem privaten Haushalt identisch, so ist sie anzugeben.

Methoden für den Stichprobenplan (z. B. Zufallsstichprobe, systematische Stichprobe, geschichtete Stichprobe, Stichprobe in Clustern, mehrstufige Stichprobe, Kombination von unterschiedlichen Plänen). Ziehen die Mitgliedstaaten eine geschichtete Stichprobe heran, so werden die Schichtungskriterien angegeben. Ziehen die Mitgliedstaaten eine mehrstufige Stichprobe heran, so werden die verschiedenen Stufen und die entsprechenden Wahrscheinlichkeiten (gleich, ungleich, proportional zur Größe) beschrieben. Ziehen die Mitgliedstaaten eine Kombination von Plänen heran, werden die verwendeten Pläne beschrieben.

Stichprobengröße

Datenerfassung

Beschreibung der zur Durchführung der Befragung verwendeten Methoden (z. B. PAPI, CATI, CAPI, CASI, CAWI (2) und/oder andere Quellen wie Register, sonstige Erhebungen, auf Apps für Mobilgeräte beruhende intelligente Arten der Datenerfassung). Die auf der Grundlage anderer Quellen erfassten Variablen sind aufzuführen.

Beschreibung der zur Erstellung des Tagebuchs der Verbrauchsausgaben verwendeten Methoden (z. B. in Papierform geführtes Tagebuch, computergestütztes Tagebuch, Webtagebuch, Kassenzettel, Scannen von Quittungen, Kundenkarten, Verwaltungsdaten, Apps für Mobilgeräte und/oder andere Quellen für eine intelligente Datenerhebung)

Datenerstellung

Gewichtungen des Haushalts: Jeder Gewichtungsschritt sollte gesondert beschrieben werden: Designgewichte; Bereinigungen mit Blick auf Non-Response, Gewichtsanpassungen externer Datenquellen (verwendete Kalibrierungstechniken, Niveau und Variablen für die Bereinigung), sonstige Gewichtsbereinigungen (z. B. Trimming, Top-Codierung (Bottom-Codierung) der Gewichtsverteilung zur Bereinigung um Ausreißer); endgültige Gewichte.

Wenn auf Imputation zurückgegriffen wird, werden alle unterstellten Variablen aufgeführt; das verwendete Imputationsverfahren wird beschrieben und die Gründe für die Imputation werden erläutert. Die Anzahl der unterstellten Werte als Prozentsatz der Gesamtzahl der Beobachtungen wird für jede Einkommensvariable und Einkommenskomponentenvariable, einschließlich Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in Form von Sachleistungen, sowohl auf Haushalts- als auch auf Personenebene, gemeldet.

GENAUIGKEIT UND ZUVERLÄSSIGKEIT

Stichprobenfehler

Die Genauigkeitsanforderungen werden in Standardfehlern für den Indikator „Prozentsatz der Haushalte, deren Ausgaben für wohnungsbezogene Kategorien einschließlich Wasser, Strom, Gas und andere Brennstoffe mehr als 50 % der Gesamtausgaben ausmachen“ ausgedrückt und als kontinuierliche Funktionen der tatsächlichen Schätzung und der Größe der statistischen Grundgesamtheit in einem Land gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2019/1700 für den Bereich Verbrauch definiert.

Für die Verbrauchsausgaben insgesamt (HE00) und die Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene (HE01 bis HE13) werden der Mittelwert, die Gesamtzahl der Beobachtungen und die Standardfehler auf nationaler Ebene gemeldet.

Die Länder beschreiben die Methodik zur Berechnung der Genauigkeitsschätzungen. Werden die Genauigkeitsanforderungen durch das Kombinieren von Mikrodaten für einen Beobachtungszeitraum von höchstens drei aufeinanderfolgenden Jahren gemäß Anhang II Nummer 8 der Verordnung (EU) 2019/1700 erfüllt, beschreiben die Länder die einschlägigen alternativen Methoden, die zur Schätzung und Bewertung der Genauigkeit verwendet werden.

Systematischer Fehler

Messfehler

Es werden die verschiedenen Quellen von Messfehlern, die bei der Erhebung zu erwarten sind, beschrieben. Dies umfasst:

Beschreibung und Testen des Designs des Fragebogens und des Tagebuchs,

Beschreibung der Interviewerschulung (z. B. Zahl der Schulungstage, Eignungsprüfung vor Beginn der Feldarbeit (Erfolgsquote usw.));

Informationen zu Studien, um den Einfluss der Interviewer zu prüfen, z. B. erneute Befragung, Gegenchecks mit anderen Daten oder Experimenten mit Stichprobenunterteilungen (falls verfügbar); und Ergebnisse von Modellrechnungen (falls verfügbar).

Non-Response-Fehler

Unit-Non-Response

Die Mitgliedstaaten berechnen die Non-Response-Quoten der Haushalte wie folgt:

Die Non-Response-Quoten für die Haushalte (NRh) werden wie folgt berechnet:

NRh = (1-(Ra * Rh)) * 100

Hierbei gilt:

Ra ist die Kontaktquote bei Haushaltsadressen und wird berechnet als die Zahl der erfolgreich kontaktierten Adressen geteilt durch die Zahl der gültigen ausgewählten Adressen;

Rh ist der Anteil der für die Datenbank akzeptierten abgeschlossenen Haushaltsbefragungen und wird berechnet als die Zahl der abgeschlossenen und für die Datenbank akzeptierten Haushaltsbefragungen geteilt durch die Zahl der infrage kommenden Haushalte an den kontaktierten Adressen.

Mitgliedstaaten, die bei Unit-Non-Response kontrollierte Ersetzungen vornehmen, berechnen die Non-Response-Quoten vor und nach der Ersetzung;

Aufschlüsselungen der nicht antwortenden Auskunftspersonen nach Merkmalen und Gründen für Non-Response, soweit verfügbar;

Beschreibung der Maßnahmen zur Korrektur von Non-Response und Bewertung der Schwierigkeiten, die sich aus diesen Maßnahmen indirekt ergeben können (z. B. Kalibrierung mit hohen und volatilen Gewichten);

werden kontrollierte Ersetzungen in Fällen von Unit-Non-Response und gemäß Artikel 6 Absätze 4, 5, 6 und 7 vorgenommen, so werden die Ersetzungsquoten sowie eine Beschreibung der Methode zur Auswahl der Ersatzeinheiten vorgelegt sowie die Hauptmerkmale der ersetzten Einheiten im Vergleich zu den ursprünglichen Einheiten, die Verteilung der ersetzten (ursprünglichen) Einheiten nach der Zahl der Versuche der Kontaktaufnahme an der Adresse, die Akzeptanz der Haushaltsbefragung/des Tagebuchs und das Ergebnis von Haushaltsfragebogen/Tagebuch angegeben;

Zahl der Haushalte, die vor und nach der Ersetzung erfolgreich kontaktiert wurden;

Zahl der vor und nach der Ersetzung auskunftgebenden Haushalte;

Bruttostichprobengröße, Anzahl der infrage kommenden Einheiten und Nettostichprobengröße, einschließlich Ersatzeinheiten (realisierte Stichprobegröße) sind anzugeben.

Item-Non-Response

Für die Variablen Haushaltsraster, Alter (in vollendeten Jahren) des Haushaltsmitglieds, Haupterwerbsstatus (nach eigenen Angaben), für alle Einkommensvariablen und Einkommenskomponentenvariablen sowie für die Variablen Haupteinkommensquelle und Wohnbesitzverhältnisse des Haushalts werden folgende Angaben gemacht:

Anteile der Haushalte (für jede auf der Haushaltsebene erhobene oder erfasste Variable) oder Prozentanteil der Personen (für jede auf der Personenebene erhobene oder erfasste Variable), die einen Betrag für die einzelnen Variablen erhalten haben;

Anteil der Haushalte (für jede auf der Haushaltsebene erhobene oder erfasste Variable) oder Prozentanteil der Personen (für jede auf der Personenebene erhobene oder erfasste Variable) mit fehlenden Werten (vor der Imputation) für jede auf der Haushalts-/Personenebene erhobene oder erfasste Variable; aus mehreren Komponentenvariablen rechnerisch ermittelte/erhobene Variablen, bei denen vor der Imputation für mindestens eine Komponente auf Haushalts-/Personenebene ein Wert fehlt, werden als Variablen mit vor der Imputation fehlenden Werten für diesen Haushalt/diese Person behandelt.

Verarbeitungsfehler

Vorzulegen sind Informationen über etwaige Fehler bei der Verarbeitung und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse der endgültigen Datenerhebung, die sich aus der fehlerhaften Umsetzung korrekt geplanter Durchführungsmethoden ergeben. Es werden die wichtigsten nach Abschluss der Datenerhebung festgestellten Fehler angegeben.

Beschreibung der Qualitätskontrollen (z. B. Dateneingabekontrollen, Codierungskontrollen) und des Dateneditierungsverfahrens (z. B. Beschreibung der wichtigsten Regeln für die Dateneditierung in Bezug auf Verbrauchsausgaben und Einkommensvariablen).

Imputationsverfahren sind zu beschreiben. Vorzulegen sind Informationen zur Imputationsquote, berechnet als Anteil der (für jede Variable) unterstellten Beobachtungen an der Gesamtzahl der Beobachtungen.

Datenrevision — Strategie

Informationen über Maßnahmen zur Gewährleistung der Transparenz der verbreiteten Daten sind erforderlich, wobei die vorläufig erstellten Daten anschließend revidiert werden. Werden Daten revidiert, so ist dies zu melden.

Datenrevision — Praxis

Zeitplan für Revisionen

Hauptgründe für Revisionen und deren Art (neue Quelldaten verfügbar, neue Methoden usw.)

Auswirkungen der Revisionen auf die Indikatoren

KOHÄRENZ UND VERGLEICHBARKEIT

Kohärenz — bereichsübergreifend

Kohärenz — EU-Statistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU-SILC)

Ein Vergleich der folgenden Einkommensvariablen mit der EU-SILC wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen validiert: Armutsgefährdungsschwelle (EUR), Armutsgefährdungsquote (%), relative Armutsgefährdungslücke, Einkommensquintilverhältnis S80/S20, Gini-Koeffizient.

Kohärenz – harmonisierte Verbraucherpreisindizes (HVPI)

Ein Vergleich der Struktur der Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen mit den entsprechenden Variablen aus den HVPI validiert.

Kohärenz – Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen

Ein Vergleich der Struktur der Verbrauchsausgaben auf der 2-stelligen COICOP-Ebene wird entweder auf nationaler Ebene durchgeführt oder von den Ländern auf Basis der von Eurostat vorgenommenen Berechnungen mit den entsprechenden Variablen aus den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen validiert.

Kohärenz – intern

Über mangelnde Kohärenz des HBS-Datensatzes wird berichtet, wobei die entsprechenden Inkonsistenzen erläutert werden.


(1)  ABl. L 330 vom 20.12.2019, S. 8.

(2)  PAPI — traditionelle papiergestützte Befragung; CAPI — computergestützte telefonische Befragung; CAPI — computergestützte persönliche Befragung; CASI — selbst abgeschlossene computergestützte Befragung; CAWI — computergestützte Internetbefragung.


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