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Document 32022R1955

    Durchführungsverordnung (EU) 2022/1955 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

    ST/13295/2022/INIT

    ABl. L 269I vom 17.10.2022, p. 1–8 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2022/1955/oj

    17.10.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    LI 269/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2022/1955 DES RATES

    vom 17. Oktober 2022

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 des Rates vom 12. April 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen,Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran (1), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 1,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 12. April 2011 die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 angenommen.

    (2)

    Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik hat am 25. September 2022 eine Erklärung im Namen der Union veröffentlicht, in der er den weit verbreiteten und unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt seitens der iranischen Sicherheitskräfte gegen friedlich Demonstrierende, der zu einer großen Zahl von Toten und Verletzten geführt hat, bedauerte. In der Erklärung hieß es ferner, dass jede für die Tötung von Mahsa Amini verantwortliche Person zur Rechenschaft gezogen werden muss, und die iranische Regierung wurde aufgefordert, dafür zu sorgen, dass im Zuge transparenter und glaubwürdiger Ermittlungen festgestellt wird, wie viele Menschen getötet und festgenommen worden sind, dass alle friedlich Demonstrierenden freigelassen werden und dass alle Inhaftierten ein ordnungsgemäßes Verfahren erhalten. Weiter wurde in der Erklärung betont, dass die Entscheidung Irans, den Internetzugang erheblich einzuschränken und Instant-Messaging-Plattformen zu blockieren, einen eklatanten Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung darstellt. Schließlich hieß es in der Erklärung, dass die Union alle ihr zur Verfügung stehenden Optionen prüfen wird, um auf die Tötung von Mahsa Amini und die Art und Weise, wie die iranischen Sicherheitskräfte mit den anschließenden Demonstrationen umgegangen sind, zu reagieren.

    (3)

    Vor diesem Hintergrund und im Einklang mit der Zusage der Union, alle wichtigen Fragen, einschließlich der Menschenrechtslage, zusammen mit Iran anzugehen, sollten elf Personen und vier Organisationen in die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

    (4)

    Die Verordnung (EU) Nr. 359/2011 sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Luxemburg am 17. Oktober 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    J. BORRELL FONTELLES


    (1)  ABl. L 100 vom 14.4.2011, S. 1.


    ANHANG

    Die folgenden Personen und Organisationen werden in die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Einrichtungen und Organisationen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgenommen:

    Personen

     

    Name

    Identifizierungsinformationen

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „96.

    ROSTAMI CHESHMEH GACHI Mohammed (alias ROSTAMI Mohammad)

    محمد رستمی چشمه گچی

    (alias محمد رستمی)

    Geburtsort: Kermanshah (Iran)

    Geburtsdatum: 1976 oder 1977

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Personalausweis-Nr.: 111936 (Iran)

    Kenn-Nr.: 13821 (Iran)

    Funktion: Leiter der iranischen Sittenpolizei

    Mohammad Rostami Cheshmeh Gachi ist der Leiter der iranischen Sittenpolizei. Er war von Anfang 2014 bis Anfang 2019 Leiter der Polizei für öffentliche Sicherheit von Kermanshah und bekleidete ranghohe Positionen im iranischen Geheimdienst.

    Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (Law Enforcement Forces — LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.

    Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen „Erziehungs- und Orientierungskurs“ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

    Als Leiter der iranischen Sittenpolizei ist Rostami verantwortlich für das Vorgehen der Sittenpolizei. Er trägt somit Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    97.

    RAHIMI Hossein

    حسین رحیمی

    Geburtsort: Dorf Dodhak, Mahalat, Provinz Zentrum (Iran)

    Geburtsdatum: 1964

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Rang: Brigadegeneral

    Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Teheran

    Brigadegeneral Hossein Rahimi ist seit 7. August 2017 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Teheran.

    Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Teheran war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung dieser Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.

    Als Leiter der LEF in Teheran ist Rahimi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    98.

    ABDI Abbas

    عبدی عباس

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Rang: Oberst

    Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Divandarreh

    Oberst Abbas Abdi ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) im Bezirk Divandarreh.

    Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Divandarreh war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung dieser Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.

    Als Leiter der LEF in Divandarreh ist Abdi somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    99.

    MIRZAEI Haj Ahmad (alias MIRZAEI Hajahmad; MIRZAYI, Hajj Ahmad)

    حاج احمد میرزایی

    Geburtsort: Teheran (Iran)

    Geburtsdatum: 9. Februar 1957

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Kenn-Nr.: 4268935215 (Iran)

    Rang: Oberst

    Funktion: Leiter der iranischen Sittenpolizei in Teheran

    Oberst Haj Ahmed Mirzaei ist seit 2018 Leiter der iranischen Sittenpolizei in Teheran.

    Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.

    Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen ‚Erziehungs- und Orientierungskurs‘ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

    Als Leiter der Sittenpolizei in Teheran ist Mirzaei verantwortlich für die Handlungen der Sittenpolizei in Teheran, einschließlich in ihrem Hauptquartier, wo Amini geschlagen und misshandelt wurde. Er trägt somit Verantwortung für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    100.

    ZAREPOUR Issa

    عیسی زارع پور

    Geburtsort: Eslamabad-e Gharb, Provinz Kermanshah (Iran)

    Geburtsdatum: 1980

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie

    Issa Zarepour ist seit dem 25. August 2021 iranischer Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie.

    In dieser Funktion spielte er eine zentrale Rolle bei der Entscheidung der iranischen Regierung, das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung der iranischen Bevölkerung systematisch zu verletzen, indem während der Proteste im Anschluss an den Tod der 22-jährigen Mahsa Amini am 16. September 2022 Beschränkungen des Internetzugangs verhängt wurden.

    Mit dieser Maßnahme wurde der bereits zuvor sehr begrenzte Spielraum für Akteure der Zivilgesellschaft in Iran, einschließlich Menschenrechtsverteidigern, für das Einholen objektiver Informationen und für die Kommunikation sowohl untereinander als auch mit der Außenwelt noch weiter eingeschränkt.

    Die Sperrung des Internets hatte negative Auswirkungen in Bezug auf die Wahrnehmung der Menschenrechte im Iran, sowohl direkte (d. h. die Beeinträchtigung des Rechts auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung und der Verfügbarkeit objektiver Informationen) als auch indirekte (d. h. die erhöhte Wahrscheinlichkeit, dass Menschenrechtsverletzungen nicht dokumentiert werden, und somit negative Auswirkungen auf die Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen).

    Als Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie ist Zarepour somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    101.

    SEPEHR Mohammad-Hossein

    محمدحسین سپهر

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Befehlshaber des iranischen zentralen Ausbildungsstützpunkts des Generalstabs der Streitkräfte

    Mohammad-Hossein Sepehr ist Befehlshaber des zentralen Ausbildungsstützpunkts des Generalstabs der Streitkräfte in Teheran. Er ist Mitglied des Korps der Iranischen Revolutionsgarde (IRGC) und der Bassidsch-Milizen (aus Freiwilligen rekrutierte paramilitärische Organisation unter Leitung des IRGC mit Ablegern in ganz Iran).

    Sepehr ist zuständig für die Ausbildung der iranischen Sicherheitskräfte zur Abwehr von Protesten und unterstützt eine repressive Haltung gegenüber Demonstrierenden.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    102.

    SAFARI Sayd Ali

    صفری سید علی

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Rang: Oberst

    Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Saqqez

    Oberst Sayd Ali Safari ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Saqqez.

    Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Saqqez war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung der Proteste führte zum Tod zahlreicher Menschen.

    Als Leiter der LEF in Saqqez ist Safari somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    103.

    ADYANI Seyed Alireza (alias ADIANI Hojjat al-Islam Seyyed Alireza)

    ادیانی سید علیرضا

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Funktion: Leiter des ideologisch-politischen Büros der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF)

    Seyed Alireza Adyani ist Leiter des ideologisch-politischen Büros der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF).

    Adyani ist zuständig für die Festlegung und Umsetzung der Einsatzregeln für die Polizeikräfte. Er hat erklärt, die LEF müssten ‚praktisch‘ und ‚effektiv‘ mit Gegnern umgehen, und er hat die Sittenpolizei dafür gelobt, dass sie ihren Auftrag ‚intensiv‘ ausführe.

    Die LEF sind mit massiver Brutalität gegen Demonstrierende vorgegangen, auch gegen diejenigen, die nach dem Tod von Mahsa Amini protestierten.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    104.

    AZADI Ali

    آزادی علی

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Rang: Zweiter Brigadegeneral

    Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Kurdistan

    Zweiter Brigadegeneral Ali Azadi ist seit 2019 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Kurdistan.

    Während der Unterdrückung der Proteste von September 2022 haben Einheiten unter seinem Kommando in Kurdistan auf Demonstrierende geschossen und dabei zahlreiche Menschen getötet und verletzt.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    105.

    SHALIKAR Mohammed Zaman

    شالیکار محمد زمان

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Rang: Oberst

    Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Babol, Provinz Mazandaran

    Oberst Mohammed Zaman Shalikar ist seit 2021 Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Babol, Provinz Mazandaran.

    Während der Proteste nach dem Tod von Mahsa Amini im September 2022 haben Einheiten unter seinem Kommando in Babol, Provinz Mazandaran, auf Demonstrierende geschossen und dabei Menschen verletzt und getötet.

    Er ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    106.

    HEIDARI Salman

    حیدری سلمان

    Staatsangehörigkeit: Iranisch

    Geschlecht: männlich

    Rang: Oberst

    Funktion: Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Bukan

    Oberst Salman Heidari ist Leiter der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) in Bukan.

    Die Reaktion der LEF auf die Proteste im September 2022 in Bukan war besonders hart. Der übermäßige Einsatz von Gewalt durch die LEF zur Unterdrückung der Proteste führte zum Tod mindestens eines Kindes und zu Verletzungen zahlreicher Personen.

    Als Leiter der LEF in Bukan ist Heidari somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022“

    Organisationen

     

    Name

    Identifizierungsinformationen

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    „5.

    Iranische Sittenpolizei

    (alias Gasht-e-Ershad,Islamic Guidance Patrol;Guidance Patrols)

    غشتى إرشاد

    Adresse: Vozara Street, corner of 25th Street, District 6, Teheran (Iran)

    Die Sittenpolizei ist Teil der iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) und bildet eine Sondereinheit der Polizei, die die strengen Kleidervorschriften für Frauen, einschließlich der Pflicht zum Tragen eines Kopftuchs, durchsetzt. Die Sittenpolizei hat rechtswidrige Gewalt gegen Frauen wegen Nichteinhaltens der iranischen Hidschab-Gesetze sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt ausgeübt, willkürliche Festnahmen und Inhaftierungen vorgenommen sowie übermäßige Gewalt und Folter ausgeübt.

    Am 13. September 2022 verhaftete die Sittenpolizei in Teheran willkürlich die 22-jährige Mahsa Amini, weil sie angeblich ihren Hidschab nicht ordnungsgemäß trug. Sie wurde anschließend in das Hauptquartier der Sittenpolizei verbracht, um dort einen ‚Erziehungs- und Orientierungskurs‘ zu erhalten. Zuverlässigen Berichten und Zeugen zufolge wurde sie im Gewahrsam brutal geschlagen und misshandelt, was zu ihrer Krankenhausaufnahme und zu ihrem Tod am 16. September 2022 führte. Dieses missbräuchliche Verhalten der Sittenpolizei ist nicht auf diesen Vorfall beschränkt und ist umfassend dokumentiert.

    Die Sittenpolizei ist somit verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    6.

    Bassidsch-Milizen

    (alias Basij-e Mostazafan, Basij Resistance Force)

    بسیج مستضعفین

     

    Die Bassidsch-Milizen sind eine aus Freiwilligen rekrutierte paramilitärische Organisation unter Leitung des Korps der Iranischen Revolutionsgarde mit Ablegern in ganz Iran.

    Die Reaktion der Sicherheitskräfte auf die Proteste im September 2022 in Iran war besonders hart und führte zum Tod zahlreicher Menschen. Die Bassidsch-Milizen gehörten zu den Kräften, die von der Regierung mit der Unterdrückung der Proteste beauftragt wurden. Sie verletzten und töteten mehrere Demonstrierende.

    Die Bassidsch-Milizen sind unmittelbar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    7.

    Cyber-Abwehrkommando des Korps der Islamischen Revolutionsgarde

    قرارگاه دفاع سایبری

    Adresse: Teheran (Iran)

    Telefon: +98 26 3448 9826

    Das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde überwacht Websites, E-Mail-Verkehr und Online-Aktivitäten von Personen, die als politische Gegner gelten.

    Während der Proteste im September 2022 in Iran übte das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde eine aktive Rolle bei der repressiven Politik der iranischen Regierung aus, unter anderem durch die Identifizierung und Festnahme von Demonstrierenden.

    Das Cyber-Abwehrkommando Korps der Iranischen Revolutionsgarde ist unmittelbar verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022

    8.

    Iranische Strafverfolgungskräfte (LEF) (alias NAJA; FARAJA)

    فرماندهی انتظامی جمهوری اسلامی ایران

    Adresse: Teheran (Iran)

    Die Iranischen Strafverfolgungskräfte (LEF) sind uniformierte Polizeikräfte.

    Die eklatanten und schweren Menschenrechtsverletzungen durch die LEF, wie etwa wahlloses Schießen mit scharfer Munition auf friedlich Demonstrierende, einschließlich Kinder, sind seit dem Beginn der Proteste wegen des Todes von Mahsa Amini Mitte September 2022 umfassend dokumentiert. Mehr als 70 Demonstrierende sind gestorben und Hunderte wurden schwer verletzt, auch Kinder. Seit dem Beginn der Demonstrationen haben die Polizeikräfte außerdem zahlreiche Menschenrechtsverteidiger und Journalisten willkürlich festgenommen.

    Die LEF sind daher verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen in Iran.

    17.10.2022“


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