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Document 32022D2520
Commission Implementing Decision (EU) 2022/2520 of 20 December 2022 on the specific arrangements for the handover and takeover process of the e-CODEX system (Text with EEA relevance)
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2520 der Kommission vom 20. Dezember 2022 über die spezifischen Regelungen für den Übergabe- und Übernahmeprozess des e-CODEX-Systems (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2520 der Kommission vom 20. Dezember 2022 über die spezifischen Regelungen für den Übergabe- und Übernahmeprozess des e-CODEX-Systems (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2022/9145
ABl. L 326 vom 21.12.2022, p. 34–56
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
21.12.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 326/34 |
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/2520 DER KOMMISSION
vom 20. Dezember 2022
über die spezifischen Regelungen für den Übergabe- und Übernahmeprozess des e-CODEX-Systems
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Es ist notwendig, die Einzelheiten des Übergabe- und Übernahmeprozesses für die Übertragung des e-CODEX-Systems von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle an eu-LISA festzulegen. |
(2) |
Diese Einzelheiten sollten die Kriterien für einen erfolgreichen Übergabe- und Übernahmeprozess sowie für den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses und der dazugehörigen Dokumentation enthalten. |
(3) |
Detaillierte Übergaberegelungen sollten auch Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände enthalten, die in dem gemeinsamen Übergabedokument festgelegt werden sollten, damit eu-LISA ihre Zuständigkeiten und Aufgaben wahrnehmen kann. |
(4) |
Nach den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks hat sich Dänemark nicht an der Annahme der Verordnung (EU) 2022/850 beteiligt, sodass der vorliegende Beschluss für Dänemark weder bindend noch Dänemark gegenüber anwendbar ist. |
(5) |
Nach den Artikeln 1 und 2 und Artikel 4a Absatz 1 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 21 über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands hinsichtlich des Raums der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und unbeschadet des Artikels 4 dieses Protokolls hat sich Irland nicht an der Annahme der Verordnung (EU) 2022/850 beteiligt und ist daher weder durch diesen Beschluss gebunden noch zu seiner Anwendung verpflichtet. |
(6) |
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates (2) angehört und hat am 24. November 2022 eine Stellungnahme abgegeben. |
(7) |
Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 19 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/850 eingerichteten Ausschusses — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Die Einzelheiten des Übergabe- und Übernahmeprozesses des e-CODEX-Systems gemäß Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/850 sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Artikel 2
Die in Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/850 genannten Kriterien für einen erfolgreichen Übergabe- und Übernahmeprozess und für den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses und der zugehörigen Dokumentation sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Artikel 3
Die Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System, die in das gemeinsame Übergabedokument aufzunehmen sind, sind im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Artikel 4
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 20. Dezember 2022
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 150 vom 1.6.2022, S. 1.
(2) Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39).
ANHANG
Spezifische Regelungen für den Übergabe- und Übernahmeprozess des e-CODEX-Systems
1. EINFÜHRUNG
Zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA soll ein Übergabe- und Übernahmeprozess stattfinden. Bis zur Übergabe behält die das e-CODEX-System verwaltende Stelle die volle Zuständigkeit für das System und stellt sicher, dass keine Änderungen am e-CODEX-System vorgenommen werden und keine neuen Software-Versionen außer zur Durchführung fehlerbehebender Wartungsaktivitäten am e-CODEX-System zur Verfügung gestellt werden.
Ziel dieser spezifischen Regelungen ist es, Folgendes festzulegen:
— |
die Einzelheiten der Übertragung des e-CODEX-Systems an eu-LISA; |
— |
die Kriterien für einen erfolgreichen Übergabe- und Übernahmeprozess und für den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses und der zugehörigen Dokumentation; |
— |
Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände (die im Anhang der Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates (1) aufgeführt sind). |
Auf der Grundlage der in diesem Anhang genannten spezifischen Regelungen für den Übergabe- und Übernahmeprozess muss die das e-CODEX-System verwaltende Stelle gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/850 eu-LISA bis zum 31. Dezember 2022 ein gemeinsames Übergabedokument vorlegen. Ein Muster für dieses gemeinsame Übergabedokument ist in der Anlage zu diesem Anhang enthalten.
Die Kommission überwacht den Übergabe- und Übernahmeprozess darauf, dass die Einzelheiten der Übertragung des e-CODEX-Systems ordnungsgemäß umgesetzt werden.
Gemäß Artikel 10 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2022/850 übernimmt eu-LISA zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2023 die Zuständigkeit für das e-CODEX-System zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kommission den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses erklärt, nachdem sie die das e-CODEX-System verwaltende Stelle und eu-LISA konsultiert hat.
2. HAUPTMEILENSTEINE
a) |
Datum für Vorlage des gemeinsamen Übergabedokuments: bis zum 31. Dezember 2022; |
b) |
Übergabe- und Übernahmeprozess: innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage des gemeinsamen Übergabedokuments; |
c) |
Die Auftaktsitzung zum Übergabe- und Übernahmeprozess soll im Januar 2023 stattfinden; das genaue Datum wird einvernehmlich von eu-LISA, der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und der Kommission vereinbart; |
d) |
Übertragung der Zuständigkeit an eu-LISA: spätestens am 31. Dezember 2023, jedoch nicht vor dem 1. Juli 2023. |
3. ÜBERGABE- UND ÜBERNAHMETÄTIGKEITEN
Der Übergabe- und Übernahmeprozess beginnt damit, dass die das e-CODEX-System verwaltende Stelle eu-LISA ein gemeinsames Übergabedokument vorlegt. eu-LISA prüft das gemeinsame Übergabedokument und bestätigt, dass es alle für eine erfolgreiche Übergabe relevanten Informationen enthält. Dieses gemeinsame Übergabedokument muss detaillierte Angaben zumindest zu folgenden Elementen enthalten:
a) |
Planung aller gemäß diesem Anhang durchzuführenden Tätigkeiten, einschließlich Synchronisierungssitzungen, Schulungen, Tests usw.; |
b) |
alle Bestände und Artefakte, die zu Beginn und am Ende des Übergabezeitraums zu übergeben sind (Erstübergabe von Beständen und abschließende Übergabe von Beständen). Die Definition der Begriffe „Erstübergabe von Beständen“ und „abschließende Übergabe von Beständen“ ist der Anlage zu diesem Anhang zu entnehmen; |
c) |
alle geplanten Schulungen, Workshops, Informations- und Shadowing-Sitzungen; |
d) |
alle Arbeitsverfahren der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle. Falls diese Verfahren nicht dokumentiert sind, müssen sie eindeutig identifiziert, dokumentiert und an eu-LISA übergeben werden; |
e) |
die Kontaktdaten aller beteiligten Parteien während des gesamten Zeitraums der Übergabe und Übernahme sowie eine Rollen- und Zuständigkeitsmatrix; |
f) |
klare, überprüfbare und objektive Erfolgskriterien für die Bewertung des Übergabe- und Übernahmeprozesses; |
g) |
Testspezifikationen zur Bewertung der ordnungsgemäßen Durchführung des Übernahmeprozesses; |
h) |
Bestimmungen über Rechte des geistigen Eigentums oder Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und unterstützende andere Bestände, die im Anhang der Verordnung (EU) 2022/850 aufgeführt sind und die es eu-LISA ermöglichen, ihre Zuständigkeiten nach Artikel 7 der Verordnung (EU) 2022/850 wahrzunehmen. |
Zweck des gemeinsamen Übergabedokuments ist es, unter Aufsicht der Kommission ein Instrument für eine transparente, reibungslose und vollständige Migration der IT-Dienste von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle zu eu-LISA bereitzustellen.
Darin werden alle Mittel beschrieben, die von eu-LISA und der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle eingerichtet werden müssen, um diesen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Ein Beispiel für den Aufbau eines solchen Dokuments findet sich in der Anlage zu diesem Anhang. Es kann bei Bedarf angepasst werden, muss jedoch stets detaillierte Angaben zu den in diesem Abschnitt aufgeführten Elementen enthalten.
Sowohl die das e-CODEX-System verwaltende Stelle als auch eu-LISA erstellen bis zum 30. Juni 2023 einen Übergabe- bzw. Übernahmebericht über die Ergebnisse der durchgeführten Tätigkeiten, sodass die Europäische Kommission das Europäische Parlament und den Rat bis zum 31. Juli 2023 über den Übergabe- und Übernahmeprozess auf dem Laufenden halten kann (siehe Nummern 5 und 6 dieses Anhangs).
Format und Mittel der Übertragung (z. B. ein gemeinsamer Raum für die Zusammenarbeit wie der frühere Groupware BSCW (Basic Support for Cooperative Work), die Plattform CIRCABS (Communication and Information Resource Centre for Administrations, Businesses and Citizens), Zugang zu aktuellen Repositorys usw.) der einzelnen Artefakte werden von eu-LISA und der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle einvernehmlich, unter Berücksichtigung des in der Umgebung von eu-LISA zu verwendenden Zielsystems, vereinbart.
Die Infrastruktur- und Sicherheitsanforderungen für jeden Bestand sind in der Dokumentation der betreffenden Komponente und/oder der genannten Masterclass zu berücksichtigen.
Die folgende Tabelle enthält eine nicht erschöpfende Liste der Komponenten des e-CODEX-Systems, der unterstützenden Softwareprodukte, der unterstützenden Dokumentation und anderer unterstützender Bestände.
Übersicht über die Komponenten, Artefakte und Maßnahmen zur Unterstützung der Übergabe:
|
Komponente |
Artefakte |
Unterstützung bei der Übergabe |
|||||||||||||||||||
Zu entwickelnde und zu betreibende Elemente |
Konfigurationsmanage-mentwerkzeug (Configuration Management Tool, CMT) |
Quellcode Konfigurationsdatenbank und pModes-Dokumentation Datenbankdump in der Anfangs- und Endphase der Übergabe. |
Dokumentation Masterclass „CMT“ Entwicklung und Wartung, Installation, Konfiguration, Betrieb und Fehlerbehebung |
|||||||||||||||||||
Zentrale Testplattform (Central Testing Platform, CTP) |
Quellcode Dokumentation Datenbankdump in der Anfangs- und Endphase der Übergabe. |
Dokumentation Masterclass „CTP“ Entwicklung und Wartung, Installation, Konfiguration, Betrieb und Fehlerbehebung |
||||||||||||||||||||
Repository-Server (derzeit: Nexus) |
Repositorys |
Masterclass „Entwicklung und Infrastruktur“ |
||||||||||||||||||||
Integrationsserver (derzeit: Jenkins) |
Integrationselemente |
|||||||||||||||||||||
Quellcode-Repository (derzeit: Gitblit) |
Quellcode |
|||||||||||||||||||||
e-CODEX-Website |
Inhalte der e-CODEX-Website |
Masterclass „e-CODEX-Übersicht“ |
||||||||||||||||||||
Zu entwickelnde und zu liefernde Elemente |
e-CODEX-Architektur |
e-CODEX-Website Dokumentation |
Dokumentation Masterclass „e-CODEX-Übersicht“ |
|||||||||||||||||||
Connector Suite |
Für jede Komponente (Connector, Client, Plug-in, Sicherheitsbibliothek, Utilities usw.): Quellcode Dokumentation |
Dokumentation Masterclass „Connector“ |
||||||||||||||||||||
Schemata für Anwendungsfälle:
|
Schemata Geschäftsprozessmodell EU-Kernvokabular für die E-Justiz (Zugang über das Tool „Metadata Workbench“) |
Dokumentation Masterclass „Schemata“ |
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Sonstige Elemente |
e-CODEX-Tickets |
Alle Tickets einschließlich aller Status (für Wissensmanagement) |
Masterclass „Connector“ Datenbankdump mit allen Daten |
|||||||||||||||||||
Roadmap für e-CODEX-Connector Suite |
e-CODEX-Website |
Masterclass „Connector“ |
||||||||||||||||||||
e-CODEX-Sicherheitsanforderungen |
Dokument |
Masterclass „Connector“ |
4. TÄTIGKEITEN
a) Schulungsmaßnahmen
Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle erstellt eine Liste von Schulungsmodulen, die den vollständigen Wissenstransfer an eu-LISA sicherstellen sollen.
Die Schulungsmaterialien und den Planungsbedarf müssen alle beteiligten Akteure für jedes Schulungsmodul und jede Masterclass festlegen und vereinbaren. Insbesondere sollte eu-LISA die Möglichkeit erhalten, zusätzliche Schulungsmodule und Masterclasses anzufordern und zu erhalten, wenn sie dies für erforderlich hält.
Die spezifische Planung und Terminierung der Schulungs-, Praxis- und Shadowing-Sitzungen (bei denen das eu-LISA-Team durch Beobachtung des technischen Teams der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle lernen kann) ist im gemeinsamen Übergabedokument im Einzelnen festzulegen.
Die folgende Tabelle enthält eine nicht erschöpfende Mindestliste der anzubietenden Schulungen:
Titel |
Inhalt des Moduls |
Dokumententyp |
Schulungsmaterial Modul 1: Masterclass „e-CODEX-Übersicht“ |
In dieser ersten Masterclass erhalten die Teilnehmenden einen allgemeinen Überblick darüber, was e-CODEX beinhaltet, einen Einblick in die grundlegende e-CODEX-Architektur, die allgemeinen e-CODEX-Grundsätze sowie einen kurzen historischen Überblick über die Entstehungsgeschichte von e-CODEX. Dieses Modul basiert hauptsächlich auf theoretischen Fakten. |
PPT-Präsentation und e-CODEX-Syllabus-Materialien |
Schulungsmaterial Modul 2: Masterclass „Connector“ |
In dieser Masterclass erhalten die Teilnehmenden eine ausführliche Erläuterung der Connector Suite und ihrer verschiedenen Produkte/Komponenten, einschließlich der Beziehung zum Gateway. Dieses Modul besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Schulung und einer oder mehreren optionalen Shadowing-Sitzungen, einschließlich Installation, Fehlerbehebung und technischer Unterstützung. |
PPT-Präsentation und e-CODEX-Syllabus-Materialien |
Schulungsmaterial Modul 3: Masterclass „Schemata“ |
In dieser Masterclass werden die Teilnehmenden mit den Datenschemata vertraut gemacht, die von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle entwickelt wurden. Der Schwerpunkt wird auch auf der Metadata Workbench liegen, in der das EU-Kernvokabular zur E-Justiz verwaltet wird, sowie auf der Technik der Geschäftsprozessmodellierung. Dieses Modul besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Schulung und einer oder mehreren optionalen Shadowing-Sitzungen. |
PPT-Präsentation und e-CODEX-Syllabus-Materialien |
Schulungsmaterial Modul 4: Masterclass „CMT“ |
In dieser Masterclass werden die Teilnehmenden mit den Merkmalen und Verfahren des Configuration Management Tools vertraut gemacht. Das CMT ist ein Online-Tool zur Verwaltung der Erhebung von Teilnehmerdaten und der Verteilung der e-CODEX-Konfigurationsdateien. Dieses Modul besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Schulung und einer oder mehreren optionalen Shadowing-Sitzungen. |
PPT-Präsentation und e-CODEX-Syllabus-Materialien |
Schulungsmaterial Modul 5: Masterclass „CTP“ |
In dieser Masterclass werden die Teilnehmenden mit den Merkmalen und Verfahren der zentralen Testplattform und der Teststrategie vertraut gemacht. Die CTP bietet eine umfassende e-CODEX-Testumgebung und eine Web-Schnittstelle für das Senden und Empfangen von anpassbaren Testnachrichten. Dieses Modul besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Schulung und einer oder mehreren optionalen Shadowing-Sitzungen. |
PPT-Präsentation und e-CODEX-Syllabus-Materialien |
Schulungsmaterial Modul 6: Masterclass „Entwicklung und Infrastruktur“ |
In dieser Masterclass werden die Teilnehmenden weitere Entwicklungs- und Infrastrukturthemen wie die Verwaltung von Repository-Servern erörtern. Dieses Modul besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Schulung und einer oder mehreren optionalen Shadowing-Sitzungen. |
PPT-Präsentation und e-CODEX-Syllabus-Materialien |
Schulungsmaterial Modul 7: Masterclass „Fehlerbehebung“ |
In dieser Masterclass erlernen die Teilnehmenden die Erkennung und Korrektur möglicher Fehler im e-CODEX-System und die Lösung von Problemen, einschließlich der Bearbeitung von Unterstützungsanfragen. Dieses Modul besteht aus einem theoretischen Teil, einer praktischen Schulung und einer oder mehreren optionalen Shadowing-Sitzungen. |
PPT-Präsentation und e-CODEX-Syllabus-Materialien |
b) Transparenz des Übergabe- und Übernahmeprozesses
Der Übergabe- und Übernahmeprozess muss für die Endnutzer transparent und so ausgestaltet sein, dass ihre Arbeitsabläufe und ihre täglichen Tätigkeiten möglichst wenig beeinträchtigt werden. Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle hat für technische Unterstützung der Stellen, die autorisierte e-CODEX-Zugangspunkte betreiben oder installieren, zu sorgen und diese bereitzustellen, bis eu-LISA die Zuständigkeit für das e-CODEX-System übernimmt.
c) Zuständigkeit von eu-LISA und der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle während des Übergabe- und Übernahmeprozesses
Gemäß Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/850 behält die das e-CODEX-System verwaltende Stelle bis zur Übergabe die volle Zuständigkeit für das System und stellt sicher, dass keine Änderungen am e-CODEX-System vorgenommen werden und keine neuen Software-Versionen außer zur Durchführung fehlerbehebender Wartungsaktivitäten am e-CODEX-System zur Verfügung gestellt werden.
Zu diesem Zweck muss die das e-CODEX-System verwaltende Stelle während dieses Zeitraums weiterhin die Wartung und Unterstützung der Komponenten gewährleisten.
Für alle Unterstützungsanfragen fungiert die das e-CODEX-System verwaltende Stelle so lange als zentrale Anlaufstelle, bis eu-LISA die Zuständigkeit für das e-CODEX-System übernimmt.
eu-LISA kann beantragen, dass die Unterstützungsanfragen, die vor dem Zeitpunkt, an dem eu-Lisa die Zuständigkeit für das e-CODEX-System übernimmt, bei der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle eingehen, an bestimmte Mitarbeiter von eu-LISA weitergeleitet werden, denen gestattet wird, die Schritte, die die das e-CODEX-System verwaltenden Stelle zur Erledigung der Anfragen durchführt, nachzuverfolgen.
Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle bearbeitet alle Unterstützungsanfragen, die bei ihr eingehen, bevor eu-LISA die Zuständigkeit für das e-CODEX-System übernimmt. Nur wenn dies aus objektiven technischen Gründen gerechtfertigt ist, kann die das e-CODEX-System verwaltende Stelle mit eu-LISA vereinbaren, dass bei ihr eingegangene Unterstützungsanfragen, die jedoch bis zum Zeitpunkt der Übertragung der Zuständigkeit für das e-CODEX-System an eu-LISA nicht erledigt werden können, an eu-LISA übergeben werden. Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle hat sicherzustellen, dass eine solche Vereinbarung keine Auswirkungen auf den Endnutzer hat und dass es dadurch nicht zu Verzögerungen bei der Bearbeitung der Unterstützungsanfrage kommt. Diese Vereinbarung wird im Rahmen des Erfolgskriteriums Nr. 6 unter Punkt 5 dieses Anhangs förmlich geregelt.
Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle stellt eu-LISA eine erschöpfende Liste der Nutzer des e-CODEX-Systems zur Verfügung, die eu-LISA innerhalb von 30 Tagen, nachdem sie die Zuständigkeit für das e-CODEX-System übernommen hat, über diesen Umstand in Kenntnis setzen muss.
Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle steht eu-LISA bei Bedarf bis zum 31. März 2024 unterstützend zur Seite.
Für jede Komponente könnte die das e-CODEX-System verwaltende Stelle eine Liste von Entwicklungen vorschlagen, die im Hinblick auf die Bedürfnisse der Nutzer vorzunehmen sind.
5. KRITERIEN FÜR EINEN ERFOLGREICHEN ÜBERGABEPROZESS
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Kriterien |
Überwachungsindikator |
Mittel zur Überprüfung |
Frist |
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1 |
Wissenstransfer im Bereich der verschiedenen Komponenten des e-CODEX-Systems |
Alle Schulungen haben stattgefunden. |
Registrierungsformulare sind ausgefüllt und das Schulungsmaterial wird an eu-LISA geliefert. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||
2 |
Übertragung aller Komponenten des e-CODEX-Systems |
Alle Bestände sind geliefert und vollständig. |
Ausdrückliche Bestätigung durch eu-LISA. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||
3 |
Technische Stabilität des e-CODEX-Systems (alle Komponenten) |
Die beiden neuesten Versionen, die von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle erstellt wurden. |
Eine stabile Version des e-CODEX-Systems, d. h. ein Paket, das in der Produktion eingesetzt werden kann und die Integrität des gesamten Austauschs, der über diese Version erfolgt, gewährleistet. |
Bis zum 31. Dezember 2022 |
||||||
4 |
Zuweisung ausreichender Ressourcen innerhalb von eu-LISA |
Die Zusammensetzung des e-CODEX-Teams (einschließlich der zu schulenden Techniker), die eu-LISA der Kommission und der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle mitteilt. |
Mitteilung von eu-LISA an die Kommission und die das e-CODEX-System verwaltende Stelle. |
Bis zum 1. Januar 2023 |
||||||
5 |
Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums und Nutzungsrechten |
Die Übergabe des e-CODEX-Systems und der unterstützenden Softwareprodukte, der unterstützenden Dokumentation und anderer unterstützender Bestände, die im Anhang der Verordnung (EU) 2022/850 aufgeführt sind, erfolgt zusammen mit allen Rechten des geistigen Eigentums und allen Nutzungsrechten. |
|
Bis zum Zeitpunkt des gemeinsamen Ersuchens der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA an die Kommission, den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses zu erklären. |
||||||
6 |
Erledigung aller Unterstützungsanträge, die bei der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle eingehen, bevor eu-LISA die Zuständigkeit für das e-CODEX-System übernimmt. |
Alle Unterstützungsanträge, die bei der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle eingehen, bevor eu-LISA die Zuständigkeit für das abgeschlossene System übernimmt, sind abschließend bearbeitet oder die Vereinbarung über ihre Übernahme wird durch eu-LISA bestätigt. |
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Bis zum Zeitpunkt des gemeinsamen Ersuchens der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA an die Kommission, den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses zu erklären. |
||||||
7 |
Vereinbarung zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA über den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses |
Vereinbarung zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA über die Erfüllung der Kriterien für einen erfolgreichen Übergabeprozess und den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses |
Gemeinsames Ersuchen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und von eu-LISA an die Kommission, den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses zu erklären. |
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2023 |
6. KRITERIEN FÜR EINEN ERFOLGREICHEN ÜBERNAHMEPROZESS
Im Hinblick auf sämtliche Artefakte und übertragenen Bestände besteht der Zweck des Übergabe- und Übernahmeprozesses darin sicherzustellen, dass das e-CODEX-System, das betriebswirtschaftliche Know-how, das technische Wissen sowie bewährte Verfahren und Techniken, die mit den Diensten der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle zusammenhängen, nach Abschluss eines Testverfahrens ordnungsgemäß von eu-LISA übernommen werden.
Gegenstand des Übernahmetestverfahrens ist die Durchführung von Testfällen, mit denen nachgewiesen werden soll, dass eu-LISA betriebswirtschaftliches Know-how erworben hat und zur Übernahme der geplanten Tätigkeiten bereit ist. Die Testspezifikationen sind von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle bereitzustellen.
Fällt eine Testdurchführung negativ aus, so ist ihr Auswirkungsgrad wie folgt zu bestimmen:
Auswirkungsgrad |
Auswirkung auf Dienst |
1 |
Dienst kann nicht bereitgestellt werden. |
2 |
Der (die) entsprechende(n) Dienst(e) kann/können nicht ordnungsgemäß bereitgestellt werden, und das Problem kann nicht umgangen werden. |
3 |
Geringfügige Auswirkungen auf den (die) entsprechende(n) Dienst(e). |
Die Testfälle müssen spezifische Prozesse abdecken, die für die übernommenen Bestände gelten. Testfälle sind nach Hauptprozessen zu gruppieren; mit der Durchführung aller Testfälle eines Hauptprozesses soll der Stand der Einsatzbereitschaft von eu-LISA nachgewiesen werden.
Die Testdurchführung ist abzuschließen, wenn alle folgenden Erfolgskriterien erfüllt sind:
a) |
Es ist kein Fehler des Auswirkungsgrads 1 offen. Wenn ein Fehler des Auswirkungsgrads 1 auftritt:
|
b) |
Es ist kein Fehler des Auswirkungsgrads 2 offen. |
c) |
Höchstens 10 % der Testfälle sind mit Fehlern des Auswirkungsgrads 3 gekennzeichnet. |
Zu diesem Zweck muss eu-LISA innerhalb der in der folgenden Tabelle festgelegten Fristen die folgenden Kriterien erfüllen und ihre Erfüllung nachweisen:
|
Kriterium |
Überwachungsindikator |
Mittel zur Überprüfung |
Frist |
||||||||||
1 |
Wissenstransfer im Bereich der verschiedenen Komponenten des e-CODEX-Systems |
eu-LISA hat an allen durchgeführten Schulungen teilgenommen. |
Bestätigung von eu-LISA |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
2 |
Übertragung aller Komponenten des e-CODEX-Systems |
Alle Quellen sind eingegangen und die Unterlagen wurden vollständig ausgefüllt. |
Bestätigung von eu-LISA |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
3 |
Zuweisung ausreichender Ressourcen innerhalb von eu-LISA |
|
Bestätigung von eu-LISA |
Bis zum 1. Januar 2023 |
||||||||||
4 |
Einrichtung der e-CODEX-Beratergruppe |
Einrichtung der Beratergruppe und von Sitzungen während des Übergabe- und Übernahmeprozesses, die mindestens alle zwei Monate gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) 2022/850 abgehalten werden. |
|
Zu Element 1: bis zum 28. Februar 2023 Zu Element 2: bis zum 30. Juni 2023 |
||||||||||
5 |
Einrichtung des e-CODEX-Programmverwaltungs-rats |
Einrichtung des e-CODEX-Programmverwaltungsrats und von Sitzungen während der Übergabe und Übernahme gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2022/850 |
|
Zu Element 1: bis zum 1. Januar 2023 Zu Element 2: bis zum 30. Juni 2023 |
||||||||||
6 |
Datenübertragung |
Alle relevanten Daten, einschließlich Tickets, Benutzeranmeldeinformationen usw., werden entweder in Form eines Datenbankdumps oder eines sonstigen zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA vereinbarten Formats an eu-LISA übertragen. |
Bestätigung von eu-LISA |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
7 |
Übertragung der Historie aller Fragen |
In Form eines Datenbankdumps oder in einem anderen zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA vereinbarten Format |
Bestätigung von eu-LISA |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
8 |
Übertragung ungelöster Fragen |
In Form eines Datenbankdumps oder in einem anderen zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA vereinbarten Format |
Bestätigung von eu-LISA |
Bis zum Zeitpunkt des gemeinsamen Ersuchens der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA an die Kommission, den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmepro-zesses zu erklären. |
||||||||||
9 |
Übertragung der Nutzerverwaltung, einschließlich Endnutzern (Zugang zu CMT, CTP usw.) |
In Form eines Datenbankdumps oder in einem anderen zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA vereinbarten Format |
Anmeldeinformationen wurden übermittelt und in die eu-LISA-Infrastruktur importiert, der Zugang zu den verschiedenen Komponenten wird von einigen Endnutzern überprüft. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
10 |
Übernahme der Helpdesk-Tätigkeiten:
|
Der Prozess wird verstanden und es werden Arbeitsverfahren eingerichtet, anhand derer das Übernahmeteam seine täglichen Aufgaben wahrnehmen kann. |
Ticketing-Tool ist verfügbar und zugänglich und alle Tickets sind in das eu-LISA-Tool übertragen worden (Funktionsmailbox, sofern vorhanden, Unterstützungsvorlagen, Support-Wissensdatenbank usw.). |
Bis zum Zeitpunkt des gemeinsamen Ersuchens der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA an die Kommission, den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmepro-zesses zu erklären. |
||||||||||
11 |
Anmeldeinformationen für Anwendung |
Übertragung von Nutzerlisten und relevanten Anmeldeinformationen an eu-LISA unter Berücksichtigung der Sicherheitsmaßnahmen und Empfehlungen für diese Art von Daten. |
Die Nutzer haben ihre Anmelde- und Verbindungsinformationen erhalten. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
12 |
Übernahme der Einführungstätigkeiten |
Backlog, Planung und alle einschlägigen Unterlagen oder damit zusammenhängenden Änderungsanfragen (RfCs) oder Tickets |
Die Einführungstätigkeiten sind klar definiert und bei den noch offenen Tätigkeiten ist der Abschluss geplant. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
13 |
Übernahme der Einführungstätigkeiten |
Backlog, Planung und alle einschlägigen Unterlagen oder damit zusammenhängenden RfCs oder Tickets |
Die Einführungstätigkeiten sind klar definiert und bei den noch offenen Tätigkeiten ist der Abschluss geplant. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
14 |
Übernahme der Testtätigkeiten |
Backlog, Planung und alle einschlägigen Unterlagen oder damit zusammenhängenden RfCs oder Tickets |
Die Testtätigkeiten sind klar definiert und bei den noch offenen Tätigkeiten ist der Abschluss geplant. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
15 |
Übernahme der Tätigkeiten im Bereich des Änderungs- und Freigabemanagements |
Backlog, Planung und alle relevanten RfCs oder Unterlagen |
Alle offenen RfCs und Freigabepläne wurden übernommen und in den Gesamtprojektplan integriert. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
16 |
Verfügbarkeit der Infrastruktur und des Infrastrukturmanage-ments |
Alle Infrastrukturanforderungen wurden angenommen und umgesetzt. Alle von e-CODEX identifizierten Bestände sind verfügbar und werden eu-LISA zur Verfügung gestellt. |
Alle Komponenten stehen allen Interessenträgern bei Bedarf zur Verfügung. Für die Entwicklungsinfrastruktur muss eu-LISA die Einrichtung und den Betrieb bestätigen. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
17 |
Sicherheitsmanagement |
Alle Sicherheitsanforderungen und Empfehlungen wurden eu-LISA mitgeteilt und von ihr umgesetzt. |
Die folgende Dokumentation ist zur Verfügung zu stellen:
EU-LISA sollte ihre Umsetzung bestätigen. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
18 |
Kommunikationsplan |
Es muss ein Kommunikationsplan erstellt werden, um alle Nutzer und Interessenträger über die bevorstehenden Änderungen bei den Diensteanbietern und über die neuen Kommunikationskanäle und -verfahren zu informieren. |
Alle Nutzer und Interessenträger haben von eu-LISA vor Ablauf des Übergabe-/Übernahmezeitraums Benachrichtigungen erhalten, in denen sie über die neuen Arbeitsverfahren informiert werden: Anmeldedaten, URL, Websites, Ticketing-Tool usw. |
Bis zum 1. Juli 2023 |
||||||||||
19 |
Abschließender Datenabgleich |
Abschließende Aufstellung der Lücke bei den Beständen, die eu-LISA zu Beginn des Übergabe-/Übernahmepro-zesses zur Verfügung gestellt wurden. |
|
Am 1. Juli 2023 |
||||||||||
20 |
Vereinbarung zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA über den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses |
Vereinbarung zwischen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA über die Erfüllung der Kriterien für einen erfolgreichen Übergabeprozess und den erfolgreichen Abschluss dieses Prozesses |
Gemeinsames Ersuchen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und von eu-LISA an die Kommission, den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses zu erklären. |
Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 2023 |
7. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS ODER NUTZUNGSRECHTE
Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle muss die Rechte des geistigen Eigentums und die Nutzungsrechte in Bezug auf das e-CODEX-System und die unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und andere unterstützende Bestände, die im Anhang der Verordnung (EU) 2022/850 aufgeführt sind, bis zu dem Zeitpunkt des gemeinsamen Ersuchens der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und von eu-LISA an die Kommission, den erfolgreichen Abschluss des Übergabe- und Übernahmeprozesses zu erklären (gemeinsames Ersuchen), an eu-LISA übertragen.
eu-LISA erhält diese Rechte kostenlos und uneingeschränkt und wird ihr alleiniger Eigentümer.
eu-LISA wird diese Softwarekomponenten und ihre Folgeversionen im Rahmen der Open-Source-Lizenz für die Europäische Union „European Union Public Licence“ (EUPL) weiterhin bereitstellen.
8. ZEITPLAN
Bei der ersten Sondierungs-Sitzung wird ein Zeitplan geprüft und validiert, der von der Verfügbarkeit der betreffenden Stellen (der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und von eu-LISA) abhängt.
Dauer der Masterclasses (ungefähre Angabe):
|
Komponente |
Unterstützung bei der Übergabe |
Dauer (ungefähre Angabe) |
Reihen-folge |
Zu entwickelnde und zu betreibende Elemente |
Konfigurationsmanage-mentwerkzeug (Configuration Management Tool, CMT) |
Dokumentation Masterclass „CMT“ |
2 Tage |
4. |
Zentrale Testplattform (Central Testing Platform, CTP) |
Dokumentation Masterclass „CTP“ |
2 Tage |
5. |
|
Repository-Server (derzeit: Nexus) |
Masterclass „Entwicklung und Infrastruktur“ |
2 Tage |
6. |
|
Integrationsserver (derzeit: Jenkins) |
||||
Quellcode-Repository (derzeit: Gitblit) |
||||
Zu entwickelnde und zu liefernde Elemente |
e-CODEX-Architektur |
Dokumentation Masterclass „e-CODEX-Übersicht“ |
4 Tage |
1. |
Connector Suite |
Dokumentation Masterclass „Connector“ |
20 Tage |
2. |
|
Anwendungsfallschemata |
Dokumentation Masterclass „Schemata“ |
10 Tage |
3. |
9. AUFBAU DES ÜBERGABEBERICHTS, DER VON DER DAS e-CODEX-SYSTEM VERWALTENDEN STELLE VORZULEGEN IST
Der Übergabebericht wird als Zusammenfassung aller im Rahmen der Übergabe durchgeführten Tätigkeiten erstellt:
a) |
Liste der Bestände und Artefakte, die eu-LISA am Ende des Übergabezeitraums zur Verfügung gestellt werden; |
b) |
Beschreibung und Inhalt aller während der Übergabe veranstalteten Workshops; |
c) |
Liste der Präsentationen, die auf den Workshops gehalten werden, und der dabei ausgegebenen, zugehörigen Unterlagen; |
d) |
Liste der gewonnenen Erkenntnisse; |
e) |
Liste der offenen Fragen am Ende der Übergabe; |
f) |
Fazit und Bereitschaft von eu-LISA. |
10. AUFBAU DES VON eu-LISA VORZULEGENDEN ÜBERNAHMEBERICHTS
Das wichtigste von eu-LISA in dieser Phase erstellte Ergebnis ist der Übernahmebericht. Dieses Dokument enthält unter anderem folgende Informationen:
a) |
Erklärung der Bereitschaft zur Übernahme des Projekts; |
b) |
Nachweis für jeden Prozess, dass eu-LISA tatsächlich bereit ist, die Tätigkeiten zu übernehmen; |
c) |
in dem Bericht werden der durchgeführte Testplan und die Ergebnisse der einzelnen Tests aufgeführt. Die Testabdeckung muss alle Bestände und Tätigkeiten umfassen, die in diesem Zeitraum und entsprechend den zuvor in diesem Dokument festgelegten Abschlusskriterien durchgeführt wurden. |
Der Übernahmebericht sollte mindestens folgende Elemente enthalten:
a) |
Sicherheitsmaßnahmen; |
b) |
Wissenstransfer und -erwerb:
|
c) |
Gegebenenfalls bestehendes Verfahren; |
d) |
Abschluss des Übernahmeprozesses und Cut-off-Aktionen:
|
ANLAGE
STRUKTUR DES GEMEINSAMEN ÜBERGABEDOKUMENTS
Änderungsprotokoll des Dokuments
Ausgabe |
Datum der Ausstellung |
|
Geänderte Absätze |
Änderungen |
|
|
|
|
|
INHALTSVERZEICHNIS
1. |
REFERENZDOKUMENTE UND ANWENDBARE DOKUMENTE | 51 |
1.1. |
Referenzdokumente | 51 |
1.2. |
Anwendbare Dokumente | 51 |
2. |
TERMINOLOGIE | 51 |
2.1. |
Abkürzungen und Akronyme | 51 |
3. |
EINLEITUNG | 51 |
3.1. |
Zweck des Dokuments | 51 |
3.2. |
Zielgruppe | 51 |
4. |
ANNAHMEN UND RISIKEN | 52 |
4.1. |
Annahmen und Voraussetzungen | 52 |
4.2. |
Risiken | 52 |
5. |
BEI ÜBERGABE UND ÜBERNAHME VERFOLGTER ANSATZ | 52 |
5.1. |
Auftaktsitzung | 52 |
5.2. |
Synchronisierungssitzungen | 52 |
5.3. |
Übergabeplan | 52 |
5.4. |
Erstübergabe von Beständen | 53 |
5.4.1. |
Anwendungen | 53 |
5.4.2. |
Dokumentation | 53 |
5.4.3. |
Verfahren | 53 |
5.4.4. |
Backlog (RfC, Tickets, Fragen usw.) | 53 |
6. |
ABSCHLIEẞENDE ÜBERGABE DER BESTÄNDE | 53 |
6.1. |
Anwendungen | 53 |
6.2. |
Dokumentation | 53 |
6.3. |
Verfahren | 53 |
6.4. |
Backlog (RfC, Tickets, Fragen usw.) | 53 |
7. |
WISSENSTRANSFER | 53 |
8. |
KONTAKTDATEN FÜR DIE ÜBERGABE | 53 |
9. |
KONTAKTDATEN FÜR DIE ÜBERNAHME | 53 |
10. |
INFRASTRUKTURBEDARF BEI EU-LISA | 53 |
10.1. |
Anwendungen | 53 |
10.2. |
Hardware-/Systemanforderungen | 54 |
10.3. |
COTS (Commercial-off-the-Shelf-Produkte/in Serie gefertigte Produkte) | 54 |
11. |
SICHERHEITSANFORDERUNGEN | 54 |
12. |
ZEITPLAN DER WORKSHOPS | 54 |
12.1. |
Allgemeiner Workshop über alle Dienste | 54 |
12.2. |
Helpdesk- und Betriebsworkshops | 54 |
12.3. |
Installations- und Testworkshops | 54 |
12.3.1. |
Installationen | 54 |
12.3.2. |
Tests | 55 |
12.3.3. |
Workshops zu anderen Themen | 55 |
12.3.4. |
Fragen und Antworten und Shadowing-Workshops | 55 |
13. |
KRITERIEN FÜR EINEN ERFOLGREICHEN ÜBERGABEPROZESS UND FÜR DEN ERFOLGREICHEN ABSCHLUSS DIESES PROZESSES | 55 |
14. |
SHADOWING-ZEITRAUM, ÜBERTRAGUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT UND NACHSORGEPHASE | 55 |
15. |
PLANUNG | 55 |
15.1. |
Übergeordnete Planung | 55 |
15.2. |
Detaillierte Planung | 55 |
16. |
PLAN FÜR ÜBERNAMETEST | 55 |
17. |
ÜBERGABEMATERIAL | 56 |
18. |
BESTIMMUNGEN ÜBER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS UND NUTZUNGSRECHTE | 56 |
Tabellenverzeichnis (fakultativ)
Tabelle 1: Referenzdokumente
Tabelle 2: Anwendbare Dokumente
Tabelle 3: Abkürzungen und Akronyme
Hinweis: Der Text, der in den folgenden Abschnitten des Dokuments eingefügt ist, ist rein exemplarisch und dient lediglich der Klarstellung. Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle und die eu-LISA-Teams können seinen Aufbau zur Durchführung ihrer Tätigkeiten bei Bedarf anpassen. Er muss jedoch stets detaillierte Informationen zu den in Abschnitt 3 des Anhangs aufgeführten Elementen enthalten.
1. REFERENZDOKUMENTE UND ANWENDBARE DOKUMENTE
1.1. Referenzdokumente
ID |
Titel |
Referenz |
Version |
|
|
|
|
Tabelle 1: Referenzdokumente
1.2. Anwendbare Dokumente
ID |
Titel |
Referenz |
Version |
|
|
|
|
Tabelle 2: Anwendbare Dokumente
2. TERMINOLOGIE
2.1. Abkürzungen und Akronyme
Abkürzung oder Akronym |
Bedeutung |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Tabelle 3: Abkürzungen und Akronyme
3. EINLEITUNG
3.1. Zweck des Dokuments
[Zweck dieses Dokuments ist es, den Ansatz zu beschreiben, der im Rahmen des Übergabe- und Übernahmeprozesses des e-CODEX-Systems verfolgt wird. Die Übergabe und Übernahme umfasst den Übergang aller Dokumente und Anwendungspakete sowie den Wissenstransfer von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle an eu-LISA.]
3.2. Zielgruppe
[Liste der Zielgruppe ist in diesem Abschnitt einzufügen.]
4. ANNAHMEN UND RISIKEN
4.1. Annahmen und Voraussetzungen
[Die sowohl von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle als auch von eu-LISA ermittelten Annahmen und Voraussetzungen müssen eindeutig bestimmt und in diesem Abschnitt aufgeführt werden.]
4.2. Risiken
[Die das e-CODEX-System verwaltende Stelle und eu-LISA werden alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, damit der Übergabe- und Übernahmeprozess gelingt und die Risiken gemindert werden. Alle Risiken, die nicht gemindert werden können und sich auf das Ergebnis des Übergabe- und Übernahmeprozesses auswirken, werden so bald wie möglich an die Kommission weitergeleitet.]
Risiko |
Risikoverantwortlicher |
Risikominderung |
|
|
|
5. BEI ÜBERGABE UND ÜBERNAHME VERFOLGTER ANSATZ
[Ziel der Übergabe ist:
— |
physische Übergabe des gesamten erforderlichen Materials (Softwarepakete, Dokumentation, Tickets usw.); |
— |
Transfers von Anwendungswissen durch Schulungsworkshops und Shadowing; |
— |
Transfer von betrieblichem Wissen durch Schulungsworkshops und Shadowing; |
— |
Übertragung der Zuständigkeit von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle an eu-LISA in Bezug auf Dienste; |
bei den Übernahmetätigkeiten besteht das Ziel in der Durchführung eines Wissenstransfers und -erwerbs durch:
— |
Teilnahme an Wissenstransfer-, Unterstützungs- und Schulungsveranstaltungen der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle; |
— |
Analyse und Bewertung des Status und der Nutzbarkeit der Übernahme-Informationen. Wenn bei Informationen Verbesserungsbedarf festgestellt wird, wird dies an die Kommission weitergeleitet; |
— |
gegebenenfalls Organisation, Überwachung und Feinabstimmung des Parallellaufs (Trockenlauf) des Projekts; |
— |
Teilnahme an technischen Ad-hoc-Sitzungen mit der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle; |
— |
Vorbereitung, Integration und Hochladen der Daten in die Instrumente von eu-LISA.] |
5.1. Auftaktsitzung
[Alle Übergabe- und Übernahmetätigkeiten beginnen mit einer Auftaktsitzung, an der alle Beteiligten teilnehmen. In dieser Sitzung werden die Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die übergeordnete Planung vorgestellt.]
5.2. Synchronisierungssitzungen
[Es werden regelmäßige Managementkoordinierungssitzungen (alle zwei Wochen) mit allen Parteien abgehalten, um den Stand der Übergabe- und Übernahmetätigkeiten nachzuverfolgen und der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle und eu-LISA eine Abstimmung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen.]
5.3. Übergabeplan
[alle Übergabetätigkeiten sind im Übergabeplan, d. h. in diesem Dokument, beschrieben]
5.4. Erstübergabe von Beständen
[Zu Beginn des Übergabe- und Übernahmeprozesses ist eine Erstübergabe des gesamten Materials geplant. Dies sollte mindestens Folgendes umfassen: die neueste Version der Anwendungspakete (einschließlich Dokumentation), aktualisierte Software- und Dokumentationsverzeichnisse sowie einen Auszug aus der Ticket-Datenbank (oder einem anderen Format).]
5.4.1. Anwendungen
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
5.4.2. Dokumentation
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
5.4.3. Verfahren
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
5.4.4. Backlog (RfC, Tickets, Fragen usw.)
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
6. ABSCHLIEẞENDE ÜBERGABE DER BESTÄNDE
[Anlässlich der Übertragung der Zuständigkeit stellt die das e-CODEX-System verwaltende Stelle eine abschließende (aktualisierte) Version aller Bestände, die während des Übergabe- und Übernahmezeitraums geändert wurden, sowie einen neuen Auszug aus der Ticket-Datenbank (oder einem anderen Format) zur Verfügung.]
6.1. Anwendungen
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
6.2. Dokumentation
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
6.3. Verfahren
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
6.4. Backlog (RfC, Tickets, Fragen usw.)
[Verzeichnis der zu liefernden Bestände hier einfügen]
7. WISSENSTRANSFER
[Die Weitergabe des Wissens der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle erfolgt im Rahmen mehrerer Workshops und einer oder mehrerer Shadowing-Sitzungen, die im Übergabe- und Übernahmezeitraum stattfinden. Dieser Ansatz und die Unterstützung in der Nachsorgephase stellen den vollständigen Transfer des operativen Wissens sicher.
Alle Workshops beruhen auf speziellen Präsentationen/Dokumenten, die entweder aus früheren Schulungen übernommen oder von der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle individuell erstellt werden. Die Präsentationen werden eine Woche vor dem betreffenden Workshop an eu-LISA übermittelt.]
8. KONTAKTDATEN FÜR DIE ÜBERGABE
[Kontaktdaten hier einfügen]
9. KONTAKTDATEN FÜR DIE ÜBERNAHME
[Kontaktdaten hier einfügen]
10. INFRASTRUKTURBEDARF BEI EU-LISA
10.1. Anwendungen
10.2. Hardware-/Systemanforderungen
10.3. COTS (Commercial-off-the-Shelf-Produkte/in Serie gefertigte Produkte)
11. SICHERHEITSANFORDERUNGEN
[In diesem Abschnitt sollten die von eu-LISA zu ergreifenden Maßnahmen beschrieben werden, wobei die folgenden Elemente abzudecken sind:
— |
allgemeines Sicherheitsmanagement auf Projektebene; |
— |
Sicherheitsmanagement auf Systemebene, das die Sicherheitsmaßnahmen auf Ebene des gesamten e-CODEX-Systems und aller seiner Komponenten, einschließlich der Infrastruktur, umfasst, |
— |
Sicherheitsmanagement auf Anwendungsebene für die Anwendungen im Rahmen der eu-LISA-Tätigkeiten; |
— |
Sicherheitsmanagement auf Netzwerkebene; |
— |
Nutzerverwaltungsprozesse und -verfahren für die Verwaltung, Aktualisierung und Pflege von autorisierten Benutzerlisten, Benutzeranmeldeinformationen, Zugriffsrechten und Autorisierungen. |
Darüber hinaus sollte eu-LISA in der Lage sein, auf Anfrage folgende Dokumente vorzulegen:
— |
Sicherheitsrichtlinie; |
— |
Sicherheitsplan; |
— |
Sicherheitsmaßnahmen für die Nutzerverwaltung; |
— |
Betriebskontinuitätsplan, einschließlich Anforderungen an den Plan für die Wiederinbetriebnahme nach einem Zusammenbruch (Disaster Recovery Plan, DPR).] |
12. ZEITPLAN DER WORKSHOPS
12.1. Allgemeiner Workshop über alle Dienste
[Datum |
Datum hinzufügen |
Dauer |
Dauer hinzufügen |
Ort |
Ort hinzufügen |
Adressaten |
Alle |
Inhalt |
Einführung und funktionaler Überblick über alle e-CODEX-Anwendungen und Dienste.] |
12.2. Helpdesk- und Betriebsworkshops
[Datum |
Datum hinzufügen |
Dauer |
Dauer hinzufügen |
Ort |
Ort hinzufügen |
Adressaten |
Helpdesk-Team |
Inhalt |
Unterstützung, Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Berichterstattung, Meldungen, Sicherheitsmanagement usw.] |
12.3. Installations- und Testworkshops
12.3.1. Installationen
[Datum |
Datum hinzufügen |
Dauer |
Dauer hinzufügen |
Ort |
Ort hinzufügen |
Adressaten |
Technisches Team |
Inhalt |
Installation von Releases und Patches] |
12.3.2. Tests
[Datum |
Datum hinzufügen |
Dauer |
Dauer hinzufügen |
Ort |
Ort hinzufügen |
Adressaten |
Testteam |
Inhalt |
Testen aller Anwendungen] |
12.3.3. Workshops zu anderen Themen
[Datum |
Datum hinzufügen |
Dauer |
Dauer hinzufügen |
Ort |
Ort hinzufügen |
Adressaten |
Ad hoc |
Inhalt |
Alle übrigen Elemente] |
12.3.4. Fragen und Antworten und Shadowing-Workshops
[Datum |
Datum hinzufügen |
Dauer |
Dauer hinzufügen |
Ort |
Ort hinzufügen |
Adressaten |
Ad hoc |
Inhalt |
Je nach Thema] |
13. KRITERIEN FÜR EINEN ERFOLGREICHEN ÜBERGABEPROZESS UND FÜR DEN ERFOLGREICHEN ABSCHLUSS DIESES PROZESSES
[Im Einklang mit den in den Kapiteln 5 und 6 des Anhangs und im Durchführungsrechtsakt gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2022/850 (2) genannten Kriterien in die Liste aufzunehmen.]
14. SHADOWING-ZEITRAUM, ÜBERTRAGUNG DER ZUSTÄNDIGKEIT UND NACHSORGEPHASE
15. PLANUNG
15.1. Übergeordnete Planung
[Kann ein Diagramm mit wichtigen Meilensteinen sein]
15.2. Detaillierte Planung
[In Form einer mpp-Datei]
16. PLAN FÜR ÜBERNAMETEST
[Gegenstand des Übernahmetestverfahrens ist die Durchführung von Testfällen zum Nachweis des betriebswirtschaftlichen Know-hows und der Bereitschaft, die zu übernehmenden Tätigkeiten auszuführen.
Jeder Testfall wird einem oder mehreren spezifischen Teams zugewiesen, und die Mitglieder jedes Teams müssen bei der Durchführung bestimmter Schritte zusammenarbeiten. Aufgabe des den Test Ausführenden (Test Executor) ist es, die in diesem Testplan festgelegten Testfälle durchzuführen, die Ergebnisse der einzelnen Testfälle auszuwerten und zu dokumentieren.
Die Akzeptanzkriterien sind im Anhang festgelegt.
Testfälle sollten sich auf alle im Übergabe- und Übernahmeansatz aufgeführten Elemente erstrecken.
Während des Übergabe- und Übernahmeprozesses kann der Testplan entsprechend erweitert werden, und bei Bedarf können detaillierte Testfälle hinzugefügt werden.
Im Testbericht werden die Ergebnisse jedes Tests aufgeführt.]
17. ÜBERGABEMATERIAL
[Eine detaillierte Liste des Materials, das im Rahmen der Übergabe und Übernahme ermittelt wurde und das eu-LISA zur Verfügung gestellt wird.]
18. BESTIMMUNGEN ÜBER RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS UND NUTZUNGSRECHTE
[Eine vollständige Erklärung der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle zu den Rechten des geistigen Eigentums und Nutzungsrechten in Bezug auf alle Komponenten des e-CODEX-Systems und die unterstützenden Softwareprodukte, unterstützende Dokumentation und andere unterstützende Bestände, die im Anhang der Verordnung (EU) 2022/850 aufgeführt sind.
Eine Erklärung der das e-CODEX-System verwaltenden Stelle, dass sie und ihre Mitglieder rechtlich in der Lage sind, alle oben genannten geistigen Eigentums- und Nutzungsrechte so an eu-LISA zu übertragen, dass eu-LISA ihre Aufgaben gemäß Artikel 7 der Verordnung (EU) 2022/850 wahrnehmen kann.]
(1) Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 150 vom 1.6.2022, S. 1).
(2) Verordnung (EU) 2022/850 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2022 über ein EDV-System für den grenzüberschreitenden elektronischen Datenaustausch im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen (e-CODEX-System) und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1726 (ABl. L 150 vom 1.6.2022, S. 1).