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Document 32022D2431

Beschluss (GASP) 2022/2431 des Rates vom 12. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

ST/15562/2022/INIT

ABl. L 318I vom 12.12.2022, p. 25–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2431/oj

12.12.2022   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

LI 318/25


BESCHLUSS (GASP) 2022/2431 DES RATES

vom 12. Dezember 2022

zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Am 27. Mai 2016 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2016/849 (1) angenommen.

(2)

In seinen Schlussfolgerungen vom 17. Juli 2017 hat der Rat erklärt, dass die Union weitere geeignete Reaktionen auf Aktionen der Demokratischen Volksrepublik Korea (DVRK), die die globalen Regelungen über Nichtverbreitung und Abrüstung unterlaufen, in Erwägung ziehen werde, insbesondere im Wege zusätzlicher autonomer restriktiver Maßnahmen.

(3)

Am 22. Dezember 2017 hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (im Folgenden „VN-Sicherheitsrat“) die Resolution des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen 2397 (2017) angenommen, in der er bekräftigt, dass die DVRK: jeden weiteren Start, bei dem Technologie für ballistische Flugkörper verwendet wird, jeden Nuklearversuch und jede sonstige Provokation zu unterlassen hat; umgehend alle mit ihrem Programm für ballistische Flugkörper verbundenen Aktivitäten auszusetzen und in diesem Zusammenhang ihre bestehende Verpflichtung auf ein Moratorium für alle Flugkörperstarts wiederherzustellen hat; umgehend alle Kernwaffen und bestehenden Nuklearprogramme auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben und alle damit verbundenen Tätigkeiten sofort einzustellen hat; und alle anderen vorhandenen Massenvernichtungswaffen und bestehenden Programme für ballistische Flugkörper auf vollständige, verifizierbare und unumkehrbare Weise aufzugeben hat.

(4)

Zwischen dem 5. Januar und dem 18. November 2022 hat die DVRK mindestens 63 ballistische Flugkörper gestartet, darunter mehrere interkontinentale ballistische Flugkörper.

(5)

Am 5. November 2022 hat der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) eine Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er die erhebliche Zunahme rechtswidriger Starts von Flugkörpern durch die DVRK verurteilte, einschließlich der Starts eines interkontinentalen ballistischen Flugkörpers und eines ballistischen Kurzstreckenflugkörpers, der südlich der Nördlichen Grenzlinie niederging. Der Hohe Vertreter erklärte, dass diese Handlungen eine gefährliche Eskalation im Zuge der Verstöße gegen die betreffenden Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durch die DVRK darstellen und ein alarmierender Hinweis auf ihre Absicht sind, das weltweite Nichtverbreitungssystem weiter zu untergraben, was eine ernsthafte Bedrohung für alle Nationen bedeutet und den Frieden und die Sicherheit auf internationaler und regionaler Ebene beeinträchtigt. Der Hohe Vertreter erklärte ferner, dass diese Handlungen der DVRK eine entschlossene Reaktion des VN-Sicherheitsrats erfordern, und forderte die vollständige Umsetzung der Sanktionen, um die DVRK daran zu hindern, Finanzmittel, Wissen und Material zur Unterstützung ihrer illegalen Waffenprogramme zu beschaffen. Am 19. November 2022 hat der Hohe Vertreter eine weitere Erklärung im Namen der Union abgegeben, in der er den Start eines interkontinentalen ballistischen Flugkörpers durch die DVRK, der am 18. November in der ausschließlichen Wirtschaftszone Japans niedergegangen ist, verurteilte und die DVRK dazu aufrief, ihren Verpflichtungen aus den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats nachzukommen. Der Hohe Vertreter hat ferner bekräftigt, dass der VN-Sicherheitsrat angemessen reagieren muss, und daran erinnert, dass alle VN-Mitglieder verpflichtet sind, die vom VN-Sicherheitsrat verhängten Sanktionen vollständig umzusetzen.

(6)

Angesichts der fortgesetzten Aktivitäten im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern, die die DVRK unter Verletzung und eklatanter Missachtung der einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrats durchgeführt hat, sollten acht Personen und vier Einrichtungen (darunter zwei Schiffe) in die in den Anhängen II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 enthaltene Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen werden.

(7)

Beschluss (GASP) 2016/849 sollten daher entsprechend geändert werden —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Die Anhänge II und III des Beschlusses (GASP) 2016/849 werden gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Dezember 2022.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. BORRELL FONTELLES


(1)  Beschluss (GASP) 2016/849 des Rates vom 27. Mai 2016 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea und zur Aufhebung des Beschlusses 2013/183/GASP (ABl. L 141 vom 28.5.2016, S. 79).


ANHANG

Beschluss (GASP) 2016/849 wird wie folgt geändert:

1.

Anhang II wird wie folgt geändert:

a)

In Teil I „Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen“ werden in Abschnitt A „Personen“ folgende Einträge angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Aliasname

Identifizierungsangaben

Tag der Benennung

Gründe

„32.

KIM Kwang Yon 김광연

 

Geburtsdatum: 30.7.1966

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 563210059 (abgelaufen 2018); 654410104 (abgelaufen 2019)

12.12.2022

In seiner Eigenschaft als Vertreter der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) im südlichen Afrika beteiligt sich KIM Kwang Yon an den Aktivitäten einer Einrichtung, die am 24. April 2009 von dem mit der Resolution 1718 (2006) eingesetzten Ausschuss benannt wurde, weil festgestellt wurde, dass sie an den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beteiligt ist oder diese unterstützt. Damit ist er direkt daran beteiligt, Gelder und Lieferungen für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK zu beschaffen.

33.

KIM Su Il

김수일

 

Geburtsdatum: 4.3.1985

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: 108220348; 745220480

Anschrift: Ho Chi Minh (Ho-Chi-Minh-Stadt), Vietnam

12.12.2022

Seit 2016 ist KIM Su Il in Vietnam als Agent der Abteilung für Munitionsindustrie und in Verbindung mit ihren Geschäftstätigkeiten in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Bergbau und Schifffahrt tätig, um Devisen für die DVRK zu beschaffen. Er ist an der Ausfuhr von Erzeugnissen der DVRK wie Anthrazit und Titan-Konzentrat beteiligt. Ferner hat er durch die Ein- und Ausfuhr von Rohstoffen in die bzw. aus der DVRK sowie durch die Ausfuhr vietnamesischer Güter nach China und in andere Länder Devisen beschafft. Er ist daher verantwortlich für finanzielle Aktivitäten zur Unterstützung des Nuklearprogramms und des Programms für ballistische Flugkörper der DVRK.

34.

PAK Kwang Hun 박광훈

BAK Gwang Hun

Geburtsdatum: 1970

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

12.12.2022

In seiner Eigenschaft als Vertreter der Korea Ryonbong General Corporation (Ryonbong) beteiligt sich PAK Kwang Hun an den Aktivitäten einer Einrichtung, die am 24. April 2009 von dem mit der Resolution 1718 (2006) eingesetzten Ausschuss benannt wurde, weil festgestellt wurde, dass sie an den Nuklearprogrammen, und Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beteiligt ist oder diese unterstützt. Damit ist er direkt daran beteiligt, Gelder und Lieferungen für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK zu beschaffen.

35.

KIM Ho Kyu 김호규

KIM Ho Gyu

Geburtsdatum: 15.9.1970

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Anschrift: Generalkonsulat der DVRK in Nakhodka (Nachodka), Russische Föderation

Funktion oder Beruf: Vertreter der Korea Ryonbong General Corporation (Ryonbong)

Stellvertretender Konsul am Generalkonsulat der DVRK in Nachodka, Russische Föderation

12.12.2022

In seiner Eigenschaft als Vertreter der Korea Ryonbong General Corporation (Ryonbong) beteiligt sich KIM Ho Kyu an den Aktivitäten einer Einrichtung, die am 24. April 2009 von dem mit der Resolution 1718 (2006) eingesetzten Ausschuss benannt wurde, weil festgestellt wurde, dass sie an den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beteiligt ist oder diese unterstützt. Damit ist er direkt daran beteiligt, Gelder und Lieferungen für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK zu beschaffen.

36.

JONG Yong Nam

정영남

 

Geburtsdatum: 26.1.1966

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

Reisepass-Nr.: PS 927120050

Anschrift: Minsk, Belarus

Funktion oder Beruf: Vertreter der Zweiten Akademie der Naturwissenschaften der DVRK in Minsk

12.12.2022

In seiner Eigenschaft als in Minsk, Belarus, tätiger Vertreter einer Organisation mit direkten Verbindungen zur Zweiten Akademie der Naturwissenschaften der DVRK beteiligt sich JONG Yong Nam an Tätigkeiten einer Einrichtung, gegen die der VN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2094 (2013) Sanktionen verhängt hat. Die genannte Einrichtung ist bekannt für ihre Proliferationsaktivitäten zugunsten der Nuklearprogramme, der Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. Damit ist er direkt daran beteiligt, Gelder und Lieferungen für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK zu beschaffen.“

b)

In Teil I „Personen und Einrichtungen, die für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK verantwortlich sind, oder Personen oder Einrichtungen, die in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handeln, oder Einrichtungen, die in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehen“ wird unter Abschnitt B „Einrichtungen“ folgender Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Aliasname

Sitz/Anschrift

Tag der Benennung

Gründe

„6.

Ministry of Rocket Industry

로케트공업부

Rocket Industry Department

Pyongchon, DPRK

12.12.2022

Die VN-Sachverständigengruppe hat Informationen über eine Person erhalten, die bei Unternehmen beschäftigt ist, die mit dem Ministerium für Raketenindustrie verbunden sind und an der Beschaffung von Finanzmitteln durch den Verkauf von Hacking-Anwendungen für Vishing-Angriffe beteiligt sind. Zudem hat die VN-Sachverständigengruppe von mehreren VN-Mitgliedstaaten Informationen über eine Person erhalten, die Aluminiumpulver und andere Rohstoffe, die bekanntermaßen in Festtreibstoffen verwendet werden, für das Ministerium für Raketenindustrie beschafft. Die VN-Gruppe berichtet, dass das Ministerium für Raketenindustrie eine Agentur der Abteilung für Munitionsindustrie ist. Da die Abteilung für Munitionsindustrie für die Entwicklung von Kern- und Flugkörpertechnologie zuständig ist, könnten die vom Ministerium für Raketenindustrie beschafften Mittel zur Unterstützung der Entwicklung von Kern- und Flugkörpertechnologie verwendet werden, die nach den Resolutionen des VN-Sicherheitsrats verboten ist.“

c)

Unter der Überschrift „III. Personen und Einrichtungen, die an der Lieferung von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial jeder Art oder von Artikeln, Materialien, Ausrüstungen, Gütern oder Technologien, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten, in die DVRK oder aus der DVRK beteiligt sind“ unter der Unterüberschrift „B. Einrichtungen“ werden folgende Einträge angefügt:

 

Name

Alias-name

Identifizierungsangaben

Tag der Benennung

Gründe

„1.

Unica

 

Schiffstyp: Lieferschiff, Öltankschiff

Hauptgeschäftssitz: DVRK, Volksrepublik China

IMO-Nummer: 8514306

12.12.2022

Das Öltank- und Lieferschiff Unica beteiligt sich aktiv am Umladen von raffiniertem Erdöl von Schiff zu Schiff und an der Identitätsverschleierung von Schiffen, um raffiniertes Erdöl in die DVRK zu liefern, was einen Verstoß gegen die Resolution 2397 (2017) des VN-Sicherheitsrates darstellt. Die gemäß der Resolution 1874 (2009) des VN-Sicherheitsrats eingesetzte VN-Sachverständigengruppe hat die Unica im Hinblick auf eine Benennung immer wieder erwähnt.

Unica ist daher an Lieferungen beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten.

2.

New Konk

 

Schiffstyp: Lieferschiff, Öltankschiff

Reeder: New Konk Ocean International Company Limited

Hauptgeschäftssitz: DVRK, Volksrepublik China

IMO-Nummer: 9036387

12.12.2022

Das Öltank- und Lieferschiff New Konk beteiligt sich aktiv am Umladen von raffiniertem Erdöl von Schiff zu Schiff und an der Identitätsverschleierung von Schiffen, um raffiniertes Erdöl in die DVRK zu liefern, was einen Verstoß gegen die Resolution 2397 (2017) darstellt. Die gemäß der Resolution 1874 (2009) eingesetzte VN-Sachverständigengruppe hat New Konk im Hinblick auf eine Benennung immer wieder erwähnt.

New Konk ist daher an Lieferungen beteiligt, die zu den Nuklearprogrammen, Programmen für ballistische Flugkörper oder anderen Massenvernichtungswaffenprogrammen der DVRK beitragen könnten.“

2.

Anhang III wird wie folgt geändert:

a)

Unter der Überschrift „A. Personen“ werden folgende Einträge angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Identifizierungsangaben

Tag der Benennung

Gründe

„29.

KIL Jong Hun

Geburtsdatum: 7.8.1965 / 20.2.1972

Reisepass-Nr.: 563410081 / 472410022

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

12.12.2022

In seiner Eigenschaft als Vertreter der Korea Mining Development Trading Corporation (KOMID) ist KIL Jong Hun dafür verantwortlich, Äquatorialguinea bei der Beschaffung von Waffen zu unterstützen und damit das in den einschlägigen Resolutionen des VN-Sicherheitsrates festgelegte internationale Waffenembargo zu umgehen. Er unterliegt seit 2015 US-Sanktionen. Zuvor war er als Vertreter der benannten Einrichtung KOMID mit Diplomatenstatus in Namibia beschäftigt und hat ein Bankkonto in Südafrika eingerichtet. Aufgrund seiner Position setzt er seine Proliferationsaktivitäten für die KOMID fort und besorgt trotz internationaler Sanktionen wertvolle Finanzmittel für die DVRK.

30.

PYON Kwang Chol

Geburtsdatum: 16.9.1964

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

12.12.2022

In seiner Eigenschaft als ein in Dalian, China, tätiger stellvertretender Vertreter einer mutmaßlichen Tarnfirma der Zweiten Akademie der Naturwissenschaften beteiligt sich PYON Kwang Chol an Tätigkeiten einer Einrichtung, gegen die der VN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2094 (2013) Sanktionen verhängt hat. Die genannte Einrichtung ist bekannt für ihre Proliferationsaktivitäten zugunsten der Nuklearprogramme, der Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. Damit ist er direkt daran beteiligt, Gelder und Lieferungen für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK zu beschaffen.

31.

O Yong Ho

Geburtsdatum: 25.12.1961

Reisepass-Nr.: 108410041

Staatsangehörigkeit: DVRK

Geschlecht: männlich

12.12.2022

In seiner Eigenschaft als in Moskau, Russische Föderation tätiger Vertreter mit direkten Verbindungen zur Zweiten Akademie der Naturwissenschaften beteiligt sich O Yong Ho im Diplomatenstatus an Tätigkeiten einer Einrichtung, gegen die der VN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution 2094 (2013) Sanktionen verhängt hat. Die genannte Einrichtung ist bekannt für ihre Proliferationsaktivitäten zugunsten der Nuklearprogramme, der Programme für ballistische Flugkörper oder anderer Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK. Damit ist er direkt daran beteiligt, Gelder und Lieferungen für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK zu beschaffen.“

b)

Unter der Überschrift „B. Einrichtungen“ wird folgender Eintrag angefügt:

 

Name (und ggf. Aliasnamen)

Standort

Tag der Benennung

Gründe

„9.

Korea Rounsan Trading Corporation

로은산무역회사

 

12.12.2022

Die Korean Rounsan Trading Corporation ist ein Unternehmen, das dem Ministerium für Raketenindustrie der DVRK untersteht. Damit ist es direkt daran beteiligt, Unterstützung für die Nuklearprogramme, Programme für ballistische Flugkörper oder andere Massenvernichtungswaffenprogramme der DVRK bereitzustellen. Das Unternehmen ist insbesondere an der Gründung von Gemeinschaftsunternehmen in der DVRK beteiligt, fördert Großprojekte mit chinesischen Unternehmen, entsendet Arbeitnehmer aus der DVRK und organisiert die Beschaffung europäischer Großausrüstung.“


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