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Document 32022D2412

    Beschluss (GASP) 2022/2412 des Rates vom 8. Dezember 2022 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

    ST/14921/2022/INIT

    ABl. L 317 vom 9.12.2022, p. 122–128 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2022/2412/oj

    9.12.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 317/122


    BESCHLUSS (GASP) 2022/2412 DES RATES

    vom 8. Dezember 2022

    zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 29,

    auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat 20. Dezember 2010 den Beschluss 2010/788/GASP (1) angenommen.

    (2)

    Am 12. Dezember 2016 hat der Rat als Reaktion auf die Behinderung des Wahlprozesses und die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo den Beschluss (GASP) 2016/2231 (2) angenommen. Mit dem Beschluss (GASP) 2016/2231 wurde der Beschluss 2010/788/GASP geändert, und in Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP wurden weitere restriktive Maßnahmen eingefügt.

    (3)

    Nach einer Überprüfung der restriktiven Maßnahmen gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses 2010/788/GASP und in Anbetracht der anhaltenden Menschenrechtsverletzungen, Instabilität und Unsicherheit in der Demokratischen Republik Kongo sollten diese Maßnahmen bis zum 12. Dezember 2023 verlängert werden.

    (4)

    Zudem sollten die Begründungen für bestimmte in Anhang II des Beschlusses 2010/788/GASP aufgeführte Personen geändert werden.

    (5)

    Der Beschluss 2010/788/GASP sollte daher entsprechend geändert werden —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Der Beschluss 2010/788/GASP wird wie folgt geändert:

    1.

    Artikel 9 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

    „(2)   Die in Artikel 3 Absatz 2 genannten Maßnahmen gelten bis zum 12. Dezember 2023. Sie werden gegebenenfalls verlängert oder geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass ihre Ziele nicht erreicht wurden.“

    2.

    Anhang II erhält die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Geschehen zu Brüssel am 8. Dezember 2022.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    V. RAKUŠAN


    (1)  Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in der Demokratischen Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunktes 2008/369/GASP (ABl. L 336 vom 21.12.2010, S. 30).

    (2)  Beschluss (GASP) 2016/2231 des Rates vom 12. Dezember 2016 zur Änderung des Beschlusses 2010/788/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo (ABl. L 336 I vom 12.12.2016, S. 7).


    ANHANG

    „ANHANG II

    LISTE DER NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN, ORGANISATIONEN UND EINRICHTUNGEN NACH ARTIKEL 3 ABSATZ 2

    A.

    Personen

     

    Name(n)

    Angaben zur Identität

    Gründe für die Aufnahme in die Liste

    Datum der Aufnahme in die Liste

    1

    Ilunga KAMPETE

    alias Gaston Hughes Ilunga Kampete; Hugues Raston Ilunga Kampete

    Geburtsdatum: 24.11.1964

    Geburtsort: Lubumbashi, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Militärische ID-Nummer: 1-64-86-22311-29

    Anschrift: 69, avenue Nyangwile, Kinsuka Mimosas, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als Befehlshaber der Republikanischen Garde (GR) bis April 2020 war Ilunga Kampete verantwortlich für die vor Ort eingesetzten Einheiten der GR, die an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

    Er war auch für die Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen durch die Agenten der GR verantwortlich, wie etwa die gewaltsame Unterdrückung einer Kundgebung der Opposition in Lubumbashi im Dezember 2018.

    Seit Juli 2020 ist er als Generalleutnant der kongolesischen Streitkräfte (FARDC) und Befehlshaber des Militärstützpunkts Kitona in der Provinz Kongo Central weiterhin hochrangiger Soldat. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

    Ilunga Kampete war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    12.12.2016

    2

    Gabriel Amisi KUMBA

    alias Gabriel Amisi Nkumba; ‚Tango Fort‘; ‚Tango Four‘

    Geburtsdatum: 28.5.1964

    Geburtsort: Malela, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Militärische ID-Nummer: 1-64-87-77512-30

    Anschrift: 22, avenue Mbenseke, Ma Campagne, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Ehemaliger Befehlshaber der 1. Verteidigungszone der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), dessen Truppen an der unverhältnismäßigen Anwendung von Gewalt und gewaltsamen Repressionen im September 2016 in Kinshasa beteiligt waren.

    Gabriel Amisi Kumba war von Juli 2018 bis Juli 2020 stellvertretender Stabschef der FARDC mit Zuständigkeit für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse.

    Seitdem übt er das Amt des Generalinspekteurs der FARDC aus. Aufgrund seiner Führungsposition trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

    Gabriel Amisi Kumba war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße in der Demokratischen Republik Kongo darstellen.

    12.12.2016

    3

    Célestin KANYAMA

    alias Kanyama Tshisiku Celestin; Kanyama Celestin Cishiku Antoine; Kanyama Cishiku Bilolo Célestin; ‚Esprit de mort‘

    Geburtsdatum: 4.10.1960

    Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0637580 (gültig vom 20.5.2014 bis zum 19.5.2019)

    Schengen-Visum Nr. 011518403, ausgestellt am 2.7.2016

    Anschrift: 56, avenue Usika, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als Chef der kongolesischen Nationalpolizei (PNC) war Célestin Kanyama verantwortlich für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt und gewaltsame Repressionen im September 2016 in Kinshasa.

    Im Juli 2017 wurde Célestin Kanyama zum Generaldirektor der Ausbildungsschulen der Nationalpolizei ernannt.

    Während seiner Amtszeit haben im Oktober 2018 Polizeibeamte nach der Veröffentlichung einer Reihe von Artikeln über die Veruntreuung von Rationen für Polizeikadetten und die Rolle, die Célestin Kanyama dabei spielte, Journalisten eingeschüchtert und ihrer Freiheit beraubt.

    Aufgrund seiner Funktion als leitender PNC-Beamter, die er weiterhin innehat, trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der PNC. Célestin Kanyama war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    12.12.2016

    4

    John NUMBI

    alias John Numbi Banza Tambo; John Numbi Banza Ntambo; Tambo Numbi

    Geburtsdatum: 16.8.1962

    Geburtsort: Jadotville-Likasi-Kolwezi, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Anschrift: 5, avenue Oranger, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    John Numbi war von Juli 2018 bis Juli 2020 Generalinspekteur der kongolesischen Streitkräfte (FARDC). Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen der FARDC zwischen Juli 2018 und Juli 2020, so z. B. die unverhältnismäßige Gewalt, die von Juni bis Juli 2019 von FARDC-Truppen unter seinem unmittelbaren Kommando gegen illegal tätige Bergleute eingesetzt wurde.

    John Numbi war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Bis Anfang 2021 übte John Numbi weiterhin Einfluss auf die FARDC aus, insbesondere in Katanga, wo schwere Menschenrechtsverletzungen durch die FARDC gemeldet wurden.

    John Numbi stellt nach wie vor eine Bedrohung für die Menschenrechtslage in der Demokratischen Republik Kongo, insbesondere in Katanga, dar.

    12.12.2016

    5

    Evariste BOSHAB

    alias Evariste Boshab Mabub Ma Bileng

    Geburtsdatum: 12.1.1956

    Geburtsort: Tete Kalamba, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Demokratische Republik Kongo Diplomatenpass-Nr.: DP0000003 (gültig vom 21.12.2015 bis zum 20.12.2020)

    Schengen-Visum ist am 5.1.2017 abgelaufen

    Anschrift: 3, avenue du Rail, Kinshasa/Gombe, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    In seiner Eigenschaft als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister in der Zeit vom Dezember 2014 bis Dezember 2016 war Evariste Boshab offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er verantwortlich für Verhaftungen von Aktivisten und Mitgliedern der Opposition sowie für die unverhältnismäßige Anwendung von Gewalt, so auch im Zeitraum zwischen September 2016 und Dezember 2016 als Reaktion auf die Demonstrationen in Kinshasa, bei denen eine große Zahl von Zivilpersonen von Sicherheitskräften getötet oder verletzt wurden.

    Evariste Boshab war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Evariste Boshab war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, wo er, insbesondere seit er im März 2019 Senator von Kasai wurde, nach wie vor eine einflussreiche Rolle spielt.

    29.5.2017

    6

    Alex Kande MUPOMPA

    alias Alexandre Kande Mupomba; Kande-Mupompa

    Geburtsdatum: 23.9.1950

    Geburtsort: Kananga, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo und Belgien

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OP0024910 (gültig vom 21.3.2016 bis zum 20.3.2021)

    Anschriften: Messidorlaan 217/25, 1180 Uccle, Belgien

    1, avenue Bumba, Kinshasa/Ngaliema, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als Gouverneur der Provinz Kasai Central bis Oktober 2017 war Alex Kande Mupompa ab August 2016 verantwortlich für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, gewaltsame Repressionen und außergerichtliche Hinrichtungen durch Sicherheitskräfte und die kongolesische Nationalpolizei (PNC) in der Provinz Kasai Central, einschließlich von Tötungen im Distrikt Dibaya im Februar 2017.

    Alex Kande Mupompa war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Alex Kande Mupompa war auch an der Ausbeutung und der Verschärfung der Krise in der Kasai-Region beteiligt, die er bis Oktober 2019 vertrat und in der er durch den Congrès des alliés pour l’action au Congo (CAAC), der der Provinzregierung von Kasai angehört, nach wie vor Einfluss ausübt.

    29.5.2017

    7

    Éric RUHORIMBERE

    alias Eric Ruhorimbere Ruhanga; ‚Tango Two‘; ‚Tango Deux‘

    Geburtsdatum: 16.7.1969

    Geburtsort: Minembwe, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Militärische ID-Nummer: 1-69-09-51400-64

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): OB0814241

    Anschrift: Mbujimayi, Kasai Province, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als stellvertretender Befehlshaber im 21. Militärbezirk von September 2014 bis Juli 2018 war Éric Ruhorimbere für den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und außergerichtliche Hinrichtungen durch die kongolesischen Streitkräfte, insbesondere gegen die Nsapu-Miliz sowie gegen Frauen und Kinder, verantwortlich.

    Éric Ruhorimbere ist seit Juli 2018 Befehlshaber des Einsatzgebiets Nord-Equateur. Aufgrund seiner Funktion trägt er Verantwortung für die jüngsten Menschenrechtsverletzungen der FARDC.

    Éric Ruhorimbere war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    29.5.2017

    8

    Emmanuel Ramazani SHADARY

    alias Emmanuel Ramazani Shadari Mulanda; Shadary

    Geburtsdatum: 29.11.1960

    Geburtsort: Kasongo, Demokratische Republik Kongo

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Anschrift: 28, avenue Ntela, Mont Ngafula, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als stellvertretender Premierminister sowie Innen- und Sicherheitsminister bis Februar 2018 war Emmanuel Ramazani Shadary offiziell für die Polizei und die Sicherheitsdienste sowie die Koordinierung der Arbeit der Provinzgouverneure verantwortlich. In dieser Eigenschaft war er für die Verhaftungen von Aktivisten und Oppositionsmitgliedern sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt, wie beispielsweise das gewaltsame Vorgehen gegenüber Mitgliedern der Bewegung Bundu Dia Kongo (BDK) in der Provinz Kongo Central, die Repressionen in Kinshasa im Januar/Februar 2017 sowie den unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt und die gewaltsamen Repressionen in den Kasai-Provinzen, verantwortlich.

    In dieser Eigenschaft war Emmanuel Ramazani Shadary daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Seit Februar 2018 ist Emmanuel Ramazani Shadary Ständiger Sekretär der Parti du peuple pour la reconstruction et le développement (PPRD), die bis Dezember 2020 die wichtigste Partei der Koalition unter dem ehemaligen Präsidenten Joseph Kabila war.

    In dieser Eigenschaft erklärte er im Juli 2022, dass die PPRD bereit sei, an der Präsidentschaftswahl im Jahr 2023 teilzunehmen.

    29.5.2017

    9

    Kalev MUTONDO

    alias Kalev Katanga Mutondo; Kalev Motono; Kalev Mutundo; Kalev Mutoid; Kalev Mutombo; Kalev Mutond; Kalev Mutondo Katanga; Kalev Mutund

    Geburtsdatum: 3.3.1957

    Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo

    Reisepass-Nr. (Demokratische Republik Kongo): DB0004470 (gültig vom 8.6.2012 bis zum 7.6.2017)

    Anschrift: 24, avenue Ma Campagne, Kinshasa, Demokratische Republik Kongo

    Geschlecht: männlich

    Als Leiter des Nationalen Nachrichtendienstes (ANR) bis Februar 2019 war Kalev Mutondo an der willkürlichen Verhaftung, Inhaftierung und Misshandlung von Oppositionsmitgliedern, Aktivisten der Zivilgesellschaft und anderen Personen beteiligt und dafür verantwortlich.

    Kalev Mutondo war daher an der Planung, Steuerung oder Begehung von Handlungen in der Demokratischen Republik Kongo beteiligt, die schwere Menschenrechtsverletzungen oder -verstöße darstellen.

    Im Mai 2019 unterzeichnete er eine Erklärung über seine bisherige und künftige Loyalität gegenüber Joseph Kabila, dessen enger Verbündeter er nach wie vor ist.

    Kalev Mutondo verfügte bis Anfang 2021 in seiner Rolle als ‚politischer Berater‘ des Ministerpräsidenten der Demokratischen Republik Kongo über großen politischen Einfluss.

    Es wird davon ausgegangen, dass er in einigen Teilen der Sicherheitskräfte immer noch Einfluss hat.

    29.5.2017

    B.

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