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Document 32022D2097
Political and Security Committee Decision (CFSP) 2022/2097 of 27 October 2022 on the appointment of the Special Training Commander for the European Union Military Assistance Mission in support of Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/2/2022)
Beschluss (GASP) 2022/2097 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Oktober 2022 zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/2/2022)
Beschluss (GASP) 2022/2097 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 27. Oktober 2022 zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/2/2022)
ST/13934/2022/INIT
ABl. L 281 vom 31.10.2022, p. 72–72
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
31.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 281/72 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/2097 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES
vom 27. Oktober 2022
zur Ernennung des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (EUMAM Ukraine/2/2022)
DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38,
gestützt auf den Beschluss (GASP) 2022/1968 des Rates vom 17. Oktober 2022 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 17. Oktober 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/1968 über eine militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) angenommen. |
(2) |
In Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 ist vorgesehen, dass ein Mitgliedstaat ein multinationales Kommando für spezialisierte Ausbildung bereitstellt, das die Ausbildungsmaßnahmen auf seinem Boden leitet. |
(3) |
Gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2022/1968 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, die geeigneten Beschlüsse nach Artikel 38 des Vertrags über die Europäische Union zur Ernennung der EU-Kommandeure der EUMAM Ukraine, einschließlich des Kommandeurs für die spezialisierte Ausbildung, zu fassen. |
(4) |
Am 21. Oktober 2022 hat der Befehlshaber der EU-Mission empfohlen, Generalleutnant Andreas MARLOW zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung zu ernennen. |
(5) |
Am 24. Oktober 2022 hat der EU-Militärausschuss diese Empfehlung unterstützt. |
(6) |
Es sollte ein Beschluss zur Ernennung von Generalleutnant Andreas MARLOW zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung der EUMAM Ukraine mit Wirkung vom 27. Oktober 2022 gefasst werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Generalleutnant Andreas MARLOW wird mit Wirkung vom 27. Oktober 2022 zum Kommandeur für die spezialisierte Ausbildung der militärischen Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 27. Oktober 2022.
Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees
Die Vorsitzende
D. PRONK