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Document 32022D1969
Council Decision (CFSP) 2022/1969 of 17 October 2022 amending Decision (CFSP) 2020/489 appointing the European Union Special Representative for the Belgrade-Pristina Dialogue and other Western Balkan regional issues
Beschluss (GASP) 2022/1969 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/489 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan
Beschluss (GASP) 2022/1969 des Rates vom 17. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/489 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan
ST/12738/2022/INIT
ABl. L 270 vom 18.10.2022, p. 92–92
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
18.10.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 270/92 |
BESCHLUSS (GASP) 2022/1969 DES RATES
vom 17. Oktober 2022
zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/489 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 33 und Artikel 31 Absatz 2,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat ist am 2. April 2020 übereingekommen, einen Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan zu ernennen. |
(2) |
Der Rat hat am 2. April 2020 den Beschluss (GASP) 2020/489 (1) angenommen, mit dem Herr Miroslav LAJČÁK zum Sonderbeauftragten der Europäischen Union (im Folgenden „Sonderbeauftragter“) für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan ernannt wurde. Das Mandat des Sonderbeauftragten wurde mehrfach verlängert, zuletzt durch den Beschluss (GASP) 2022/1240 des Rates (2), und endet am 31. August 2024. |
(3) |
Nach der vorübergehenden Übertragung bestimmter Aufgaben von EULEX Kosovo auf den Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan sollten dem Sonderbeauftragten zusätzliche Mittel zugewiesen werden. Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag sollte daher entsprechend angepasst werden — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Beschlusses (GASP) 2020/489 erhält folgende Fassung:
„Der als finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Ausgaben in Verbindung mit dem Mandat des Sonderbeauftragten für den Zeitraum vom 1. September 2022 bis zum 31. August 2024 beläuft sich auf 5 200 000 EUR.“
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Geschehen zu Luxemburg am 17. Oktober 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
J. BORRELL FONTELLES
(1) Beschluss (GASP) 2020/489 des Rates vom 2. April 2020 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan (ABl. L 105 vom 3.4.2020, S. 3).
(2) Beschluss (GASP) 2022/1240 des Rates vom 18. Juli 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2020/489 zur Ernennung des Sonderbeauftragten der Europäischen Union für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Angelegenheiten im Westbalkan (ABl. L 190 vom 19.7.2022, S. 131).