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Document 32022D0910

    Durchführungsbeschluss (EU) 2022/910 der Kommission vom 9. Juni 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich der harmonisierten Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Niederspannungslastschaltern, Trennschaltern, Lasttrennschaltern und Schalter-Sicherungs-Einheiten sowie für externe Stromversorgungsgeräte für Mobiltelefone (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2022/3770

    ABl. L 157 vom 10.6.2022, p. 70–74 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2022/910/oj

    10.6.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 157/70


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/910 DER KOMMISSION

    vom 9. Juni 2022

    zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich der harmonisierten Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Niederspannungslastschaltern, Trennschaltern, Lasttrennschaltern und Schalter-Sicherungs-Einheiten sowie für externe Stromversorgungsgeräte für Mobiltelefone

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (1), insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Nach Artikel 13 der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (2) wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

    (2)

    Mit dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 (3) beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), harmonisierte Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU auszuarbeiten bzw. zu überarbeiten.

    (3)

    Auf der Grundlage des Antrags gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 überarbeitete Cenelec die harmonisierte Norm EN IEC 60947-3:2009 und ihre Änderung, EN IEC 60947-3:2009/A1:2012 für Niederspannungslastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Schalter-Sicherungs-Einheiten, deren Fundstellen in der Mitteilung der Kommission (2018/C 246/01) (4) veröffentlicht wurden.

    (4)

    Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN IEC 60947-3:2021 für Niederspannungsschaltgeräte: Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Schalter-Sicherungs-Einheiten.

    (5)

    Die Kommission bewertete gemeinsam mit Cenelec, ob die Norm EN IEC 60947-3:2021 dem im Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 formulierten Auftrag entspricht.

    (6)

    Die harmonisierte Norm EN IEC 60947-3:2021 entspricht den wesentlichen Anforderungen gemäß der Richtlinie 2014/30/EU, die sie abdecken soll. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser harmonisierten Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

    (7)

    In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 der Kommission (5) sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/30/EU gilt. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU erarbeitet wurden, im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollte die Fundstelle der harmonisierten Norm EN IEC 60947-3:2021 in den Anhang aufgenommen werden.

    (8)

    Daher müssen die Fundstellen der harmonisierten Norm EN IEC 60947-3:2009 und ihrer Änderung EN IEC 60947-3:2009/A1:2012 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union entfernt werden.

    (9)

    Mit Schreiben vom 15. November 2021 teilte das ETSI der Kommission mit, dass die harmonisierte Norm EN 61204-3:2000 über die elektromagnetische Verträglichkeit von Stromversorgungsgeräten für Niederspannung mit Gleichstromausgang, deren Fundstelle in der Mitteilung (2018/C 246/01) veröffentlicht wurde, Ladegeräte umfasst, die in den Anwendungsbereich der harmonisierten Norm EN 301 489-34 V1.4.1 fallen. Die Kommission kam zusammen mit ETSI zu dem Schluss, dass die harmonisierte Norm EN 61204-3:2000 anstelle der harmonisierten Norm EN 301 489-34 V1.4.1 verwendet werden kann, da die zusätzlichen Schutzanforderungen in der Norm EN 301 489-34 V1.4.1 zum Schutz des Ladegeräts vor Feldern, die durch das Mobiltelefon erzeugt werden, nicht mehr erforderlich sind.

    (10)

    Daher müssen die Fundstellen der harmonisierten Norm EN 301 489-34 V1.4.1 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden.

    (11)

    In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, gestrichen werden. Daher sollten die Fundstellen der harmonisierten Norm EN IEC 60947-3:2009 und ihrer Änderung EN IEC 60947-3:2009/A1:2012 sowie der harmonisierten Norm EN 301 489-34 V1.4.1 in diesen Anhang aufgenommen werden.

    (12)

    Damit die Hersteller genügend Zeit haben, um sich auf die Anwendung der harmonisierten Norm EN IEC 60947-3:2021 vorzubereiten, muss die Streichung der Fundstellen der harmonisierten Norm EN IEC 60947-3:2009 und ihrer Änderung EN IEC 60947-3:2009/A1:2012 verschoben werden.

    (13)

    Damit die Hersteller genügend Zeit haben, um sich auf die Anwendung der harmonisierten Norm EN 61204-3:2000 anstelle der harmonisierten Norm EN 301 489-34 V1.4.1 vorzubereiten, muss die Streichung der Fundstellen dieser harmonisierten Norm verschoben werden.

    (14)

    Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 sollte daher entsprechend geändert werden.

    (15)

    Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 2

    Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 9. Juni 2022

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.

    (2)  Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.3.2014, S. 79).

    (3)  Durchführungsbeschluss der Kommission C(2016) 7641 vom 30. November 2016 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen betreffend harmonisierte Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.

    (4)  Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) (ABl. C 246 vom 13.7.2018, S. 1).

    (5)  Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 der Kommission vom 5. August 2019 über die harmonisierten Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 206 vom 6.8.2019, S. 27).


    ANHANG I

    In Anhang I wird folgender Eintrag angefügt:

    Nr.

    Fundstelle der Norm

    „21.

    EN IEC 60947-3:2021

    Niederspannungsschaltgeräte — Teil 3: Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Schalter-Sicherungs-Einheiten“.


    ANHANG II

    In Anhang II werden die folgenden Einträge angefügt:

    Nr.

    Fundstelle der Norm

    Datum der Streichung

    „18.

    EN IEC 60947-3:2009

    Niederspannungsschaltgeräte — Teil 3: Lastschalter, Trennschalter, Lasttrennschalter und Schalter-Sicherungs-Einheiten

    EN IEC 60947-3:2009/A1:2012

    10. Dezember 2023

    19.

    EN 301 489 -34 V1.4.1

    Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumangelegenheiten (ERM); Elektromagnetische Verträglichkeit für Funkeinrichtungen und -dienste (EMV); Teil 34: Spezifische Bedingungen für externe Stromversorgungsgeräte (EPS) für Mobiltelefone

    10. Dezember 2023“.


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