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Document 32022D0530(01)
Council Decision of 24 May 2022 appointing a member of the European Statistical Governance Advisory Board 2022/C 211/02
Beschluss des Rates vom 24. Mai 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance 2022/C 211/02
Beschluss des Rates vom 24. Mai 2022 zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance 2022/C 211/02
ST/8716/2022/INIT
ABl. C 211 vom 30.5.2022, p. 2–3
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
30.5.2022 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 211/2 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 24. Mai 2022
zur Ernennung eines Mitglieds des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance
(2022/C 211/02)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss Nr. 235/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (1), insbesondere auf Artikel 3 Absatz 5,
nach Stellungnahme der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 18. Dezember 2020 (2) zwei Mitglieder des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (im Folgenden „Gremium“) für eine Amtszeit von drei Jahren ab dem 1. Februar 2021 ernannt. |
(2) |
Eines der drei vom Rat ernannten Mitglieder des Gremiums, Herr Jørgen ELMESKOV, ist vor Ablauf seiner Amtszeit zurückgetreten. |
(3) |
Daher muss ein neues Mitglied des Gremiums ernannt werden. |
(4) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 235/2008/EG werden die Mitglieder des Gremiums aus einem Kreis von Experten mit herausragender Kompetenz im Bereich der Statistik ausgewählt — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Frau Martine DURAND wird zum Mitglied des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 24. Mai 2022.
Im Namen des Rates
Der Präsident
B. LE MAIRE
(1) ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 17.
(2) Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2020 zur Ernennung von zwei Mitgliedern des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (ABl. C 445 vom 22.12.2020, S. 3).