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Document 32022D0039

    Durchführungsbeschluss (EU) 2022/39 der Kommission vom 12. Januar 2022 mit Vorschriften über das Format und die Zeitpläne für die Vorlage der nationalen Arbeitspläne und jährlichen Berichte über die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1701 und (EU) 2018/1283

    C/2022/44

    ABl. L 8 vom 13.1.2022, p. 142–186 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2022/39/oj

    13.1.2022   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 8/142


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2022/39 DER KOMMISSION

    vom 12. Januar 2022

    mit Vorschriften über das Format und die Zeitpläne für die Vorlage der nationalen Arbeitspläne und jährlichen Berichte über die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor und zur Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1701 und (EU) 2018/1283

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/1004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 199/2008 (1) des Rates, insbesondere Artikel 6 Absatz 5 und Artikel 11 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates müssen die Mitgliedstaaten die für das Fischereimanagement erforderlichen biologischen, ökologischen, technischen und sozioökonomischen Daten erheben. (2)

    (2)

    Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1004 erheben die Mitgliedstaaten diese Daten im Rahmen eines nationalen Arbeitsplans. Diese Pläne, die der Kommission bis zum 15. Oktober des Jahres vorzulegen sind, das dem Jahr vorausgeht, ab dem sie gelten, müssen im Einklang mit dem mehrjährigen Unionsprogramm für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischerei- und Aquakultursektor (im Folgenden „EU-MAP“) erstellt werden.

    (3)

    Das EU-MAP ist im Delegierten Beschluss (EU) 2021/1167 der Kommission (3) und im Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1168 der Kommission (4) vorgesehen.

    (4)

    Gemäß Artikel 6 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2017/1004 kann die Kommission Durchführungsrechtsakte zur Festlegung von Vorschriften über die Verfahren, das Format und die Zeitpläne für die Vorlage dieser Arbeitspläne erlassen.

    (5)

    Das Format der nationalen Arbeitspläne sollte im Einklang mit den Datenanforderungen des EU-MAP festgelegt werden. Um die Einhaltung der Frist für die Einreichung der nationalen Arbeitspläne für den Zeitraum ab 2022, d. h. bis zum 15. Oktober 2021, zu gewährleisten, wurde den Mitgliedstaaten das in diesem Beschluss vorgesehene Format am 19. Juli 2021 zur Verfügung gestellt, und die Mitgliedstaaten vereinbarten, ihre Arbeitspläne auf der Grundlage dieses Formats vorzulegen.

    (6)

    Die Geltungsdauer der nationalen Arbeitspläne stand im Einklang mit dem Zeitplan des EU-MAP. Da das derzeitige EU-MAP nicht an einem bestimmten Datum ausläuft, sollte die Geltungsdauer der nationalen Arbeitspläne in diesem Beschluss festgelegt werden. Die ersten nationalen Arbeitspläne, die gemäß diesem Beschluss vorgelegt werden, sollten einen Zeitraum von drei bis sechs Jahren ab dem 1. Januar 2022 abdecken, um die erforderliche Stabilität der Datenerhebung zu gewährleisten. Der Anwendungszeitraum der einzelnen oder aufeinanderfolgenden nationalen Arbeitspläne sollte den 31. Dezember 2027 nicht überschreiten, um sich an den Programmplanungszeitraum der Verordnung (EU) 2021/1139 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds anzupassen. (5)

    (7)

    Gemäß Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2017/1004 legen die Mitgliedstaaten der Kommission jährliche Berichte über die Umsetzung ihrer nationalen Arbeitspläne für die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor vor. Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte erlassen, in denen Vorschriften für Verfahren, Format und Zeitpläne zur Vorlage und Annahme dieser Berichte festgelegt werden.

    (8)

    Das Format der jährlichen Berichte sollte im Einklang mit den Datenanforderungen des EU-MAP festgelegt werden. Da die jährlichen Berichte und die nationalen Arbeitspläne auf demselben Format beruhen, sollten die Mitgliedstaaten dieses Format für die Berichterstattung über die Umsetzung der ab dem 1. Januar 2022 geltenden nationalen Arbeitspläne verwenden.

    (9)

    Da die jährlichen Berichte und die nationalen Arbeitspläne auf demselben Format beruhen, sollten die Mitgliedstaaten das Format aus dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1283 der Kommission (6) für die Berichterstattung über die Umsetzung der für das Jahr 2021 geltenden nationalen Arbeitspläne verwenden.

    (10)

    Damit die Ergebnisse der nationalen Datenerhebungspläne rechtzeitig veröffentlicht und den Endnutzern rechtzeitig Daten zur Verfügung gestellt werden können, sollte die Frist für die Vorlage der jährlichen Berichte auf den 31. Mai des Jahres festgesetzt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Arbeitsplan umgesetzt wurde.

    (11)

    Die Kommission hat die Empfehlungen des Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschusses für Fischerei berücksichtigt. (7) Vertreter der Mitgliedstaaten, die in speziellen Expertengruppen zusammenkamen, wurden ebenfalls konsultiert.

    (12)

    Die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1701 (8) und (EU) 2018/1283 der Kommission enthalten Vorschriften für die Vorlage der nationalen Arbeitspläne und jährlichen Berichte im Einklang mit den Datenanforderungen des vorherigen EU-MAP. Diese Beschlüsse sollten aufgehoben werden, da der vorliegende Beschluss die Vorschriften für die Vorlage dieser Pläne und Berichte im Einklang mit den neuen Datenanforderungen enthält.

    (13)

    Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ausschusses für Fischerei und Aquakultur —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Inhalt und Anwendungszeitraum der Arbeitspläne

    (1)   Das Format der nationalen Arbeitspläne für die Datenerhebung im Einklang mit dem mehrjährigen Unionsprogramm für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor (EU-MAP), das mit dem Delegierten Beschluss (EU) 2021/1167 der Kommission und dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1168 der Kommission eingeführt wurde, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.

    (2)   Die ersten nationalen Arbeitspläne decken einen Zeitraum von mindestens drei und höchstens sechs Jahren ab dem 1. Januar 2022 bis spätestens 31. Dezember 2027 ab. Der Anwendungszeitraum aufeinanderfolgender nationaler Arbeitspläne endet spätestens am 31. Dezember 2027.

    Artikel 2

    Inhalt und Frist für die Vorlage der jährlichen Berichte

    (1)   Jährliche Berichte über die Umsetzung der Arbeitspläne für die Datenerhebung gemäß dem EU-MAP werden in dem im Anhang dieses Beschlusses festgelegten Format vorgelegt.

    (2)   Die Mitgliedstaaten legen bis zum 31. Mai jedes Jahres die jährlichen Berichte über die Umsetzung der Arbeitspläne für die Datenerhebung für das vorangegangene Kalenderjahr vor.

    Artikel 3

    Aufhebung der Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1701 und (EU) 2018/1283

    (1)   Die Durchführungsbeschlüsse (EU) 2016/1701 und (EU) 2018/1283 werden aufgehoben.

    (2)   Die Mitgliedstaaten übermitteln die jährlichen Berichte bis zum 31. Mai 2022 auf der Grundlage des in dem Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1283 der Kommission festgelegten Formats.

    Artikel 4

    Inkrafttreten

    Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Brüssel, den 12. Januar 2022

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 157 vom 20.6.2017, S. 1.

    (2)  Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2013 über die Gemeinsame Fischereipolitik und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1954/2003 und (EG) Nr. 1224/2009 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 2371/2002 und (EG) Nr. 639/2004 des Rates und des Beschlusses 2004/585/EG des Rates (ABl. L 354 vom 28.12.2013, S. 22).

    (3)  Delegierter Beschluss (EU) 2021/1167 der Kommission vom 27. April 2021 zur Festlegung des mehrjährigen Unionsprogramms für die Erhebung und Verwaltung biologischer, umweltbezogener, technischer und sozioökonomischer Daten im Fischerei- und Aquakultursektor ab 2022 (ABl. L 253 vom 16.7.2021, S. 51).

    (4)  Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1168 der Kommission vom 27. April 2021 zur Erstellung des Verzeichnisses der vorgeschriebenen wissenschaftlichen Forschungsreisen auf See sowie der Schwellenwerte als Teil des mehrjährigen Programms der Union für die Erhebung und die Verwaltung von Daten im Fischerei- und Aquakultursektor ab 2022 (ABl. L 253 vom 16.7.2021, S. 92).

    (5)  Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 über den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1004 (ABl. L 247 vom 13.7.2021, S. 1).

    (6)  Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1283 der Kommission vom 24. August 2018 mit Vorschriften über das Format und die Zeitpläne für die Vorlage der jährlichen Berichte über die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. L 242 vom 26.9.2018, S. 1).

    (7)  STECF 19-03, 20-01 Bericht EWG 19-12, 20-16, 20-18 (Link zur Veröffentlichung).

    (8)  Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1701 der Kommission vom 19. August 2016 mit Vorschriften über das Format für die Vorlage der Arbeitspläne für die Datenerhebung im Fischerei- und Aquakultursektor (ABl. L 260 vom 27.9.2016, S. 153).


    ANHANG

    I —   Format der Arbeitspläne und jährlichen Berichte

    I.1   Allgemeine Gestaltungs- und Formulierungsgrundsätze

    Die Arbeitspläne und jährlichen Berichte enthalten Informationen, die in Tabellen und Textfeldern zusammengefasst sind. In diesem Anhang sind diese Tabellen und Textfelder aufgeführt und ihre Felder beschrieben.

    Führt ein Mitgliedstaat keine Datenerhebung in Sektoren durch, die unter bestimmte Tabellen oder Textfelder fallen, so ist er nicht verpflichtet, die entsprechenden Tabellen oder Textfelder im Arbeitsplan (AP) oder im jährlichen Bericht (JB) vorzulegen. Die Mitgliedstaaten geben in der zusammenfassenden Tabelle des AP durch („Y“ (ja)/„N“ (nein)) an, welche Tabellen und Textfelder enthalten sind und welche nicht.

    Die grau markierten Abschnitte der Tabellen und Textfelder beziehen sich nur auf die jährlichen Berichte. Die übrigen Abschnitte beziehen sich auf die Arbeitspläne und sind unverändert in den entsprechenden jährlichen Bericht aufzunehmen. Spalten mit Formeln sollten automatisch ausgefüllt werden.

    I.2   Zusammenstellung des jährlichen Berichts

    Die Mitgliedstaaten übertragen zunächst die Angaben aus ihren verabschiedeten Arbeitsplänen in die entsprechende Tabelle bzw. das entsprechende Textfeld des jährlichen Berichts, anschließend füllen sie die zusätzlichen grau markierten Spalten aus.

    Bei der Erstellung des jährlichen Berichts bearbeiten die Mitgliedstaaten keinen der Werte in der Tabelle oder im Text, die aus ihren verabschiedeten Arbeitsplänen stammen, ausgenommen:

    Tabelle 1.2 Sitzungen, die nicht im Arbeitsplan enthalten sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Tabelle 1.3: neue, nicht im Arbeitsplan enthaltene Übereinkommen können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Tabelle 2.1 Arten, die nicht im Arbeitsplan aufgeführt sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Tabelle 2.2: neue Arten, Parameter oder Beprobungspläne, die nicht im Arbeitsplan enthalten sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Tabelle 2.5: neue, nicht im Arbeitsplan enthaltene Beprobungspläne oder Beprobungsrahmen können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Tabelle 1.4 gilt nur für den jährlichen Bericht. Die Mitgliedstaaten nutzen sie, um ihre Folgemaßnahmen zu den Empfehlungen und Übereinkommen in Zusammenhang mit den im Rahmen des DCF auf EU- und internationaler Ebene erhobenen Daten festzulegen.

    Erforderlichenfalls erläutern die Mitgliedstaaten Abweichungen vom Arbeitsplan in den entsprechenden „Anmerkungen zum JB“ („AR comments“) in den Tabellen und in den Textfeldern des jährlichen Berichts. In den Textfeldern sind die Maßnahmen anzugeben, die ergriffen werden, um künftige Abweichungen vom Arbeitsplan zu vermeiden.

    I.3   Konsistente Bezeichnung und Kodifizierung, Einhaltung der Regelungen

    Die Mitgliedstaaten verwenden in allen Tabellen und Textfeldern der Arbeitspläne und jährlichen Berichte einheitliche Bezeichnungen und Codes für Fanggeräte, Arten, Metiers, Fanggründe usw.

    Gegebenenfalls verwenden die Mitgliedstaaten Codes und Bezeichnungen aus den einschlägigen Tabellen in den Anhängen der EU-MAP-Beschlüsse und anderer internationaler Übereinkommen einschließlich derer, die von regionalen Koordinierungsgruppen vereinbart wurden.

    Wenn ein Mitgliedstaat in mehreren Regionen tätig ist, legt er seine Datenerhebungstätigkeiten pro Region für biologische Daten und für Wirtschaftsdaten pro Supraregion vor. Die regionale Unterteilung ist in Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses (EU) 2021/1168 der Kommission aufgeführt. Der Mitgliedstaat legt seine Tätigkeiten außerhalb der EU-Gewässer dar, die in regionalen Abschnitten und innerhalb der Region nach regionalen Fischereiorganisationen oder anderen internationalen Organisationen zusammengefasst sind. Diese Unterteilung ist in den Tabellen und Textfeldern der Arbeitspläne und jährlichen Berichte beizubehalten.

    II —   Beschreibung der Tabellen und Textfelder

    1:   Allgemeine Informationen

    Rahmen für die Datenerhebung auf nationaler Ebene

    Allgemeine Anmerkung: Verwenden Sie dieses Textfeld, um zu beschreiben, wie die Datenerhebung in Ihrem Mitgliedstaat organisiert wird (beteiligte Einrichtungen, Kontaktdaten) und an welchen regionalen Koordinierungsgruppen (RCG) Ihr Mitgliedstaat teilnimmt.

    Beschreiben Sie den allgemeinen Rahmen des nationalen Datenerhebungsprogramms in Bezug auf die einschlägigen Abschnitte des EU-MAP. Geben Sie gegebenenfalls wesentliche methodische Änderungen im Vergleich zu Vorjahren an und für welchen Abschnitt/welche Abschnitte sie gelten.

    Geben Sie die vollständige Bezeichnung, die Kurzbezeichnung und die Kontaktdaten aller Einrichtungen an, die an der Datenerhebung beteiligt sind, und beschreiben Sie kurz ihre Rolle im Arbeitsplan.

    Geben Sie gegebenenfalls einen Link zur Website für die nationale Datenerhebung an.

    (max. 1 000 Wörter)


    Tabelle 1.1: Datenbereitstellung

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe e der Verordnung (EU) 2017/1004. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben über die Datenbereitstellung pro Datensatz.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet.

    WP table (AP-Tabelle)

    Geben Sie die spezifische Tabelle im Arbeitsplan mit Angaben zu den entsprechenden Daten an.

    Data set (Datensatz)

    Geben Sie den Datensatz an, für den Angaben über die Verfügbarkeit gemacht werden. Siehe MasterCodeList „Data set“ (Datensatz)

    Data subset (Datenteilsatz)

    Geben Sie den Teilsatz an, für den Angaben über die Verfügbarkeit gemacht werden. Siehe MasterCodeList „Data subset“ (Datenteilsatz).

    Specific item (Spezifischer Punkt)

    Freitext bei Bedarf

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie das Jahr bzw. die Jahre an, in denen der Arbeitsplan durchgeführt wird.

    Reference year (Bezugsjahr)

    Geben Sie das Jahr an, für das Daten erhoben werden (z. B. „N“, „N-1“). Das Jahr der Durchführung ist „N“.

    Availability of the data (Verfügbarkeit der Daten)

    Geben Sie an, wann die im Bezugsjahr erhobenen Daten verfügbar sein sollen. Machen Sie möglichst genaue Angaben (z. B. „N+1“, „N+1-2. Quartal“, „N+1, genaues Datum“ usw.).

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen

    Allgemeine Anmerkung: Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über die Datenverfügbarkeit pro Datensatz bereitstellen. Neue Daten, die nicht im Arbeitsplan aufgeführt sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Time when data were available (Zeitpunkt, zu dem Daten verfügbar waren)

    Geben Sie an, wann Daten zur Verfügung gestellt wurden.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren.


    Tabelle 1.2 Geplante regionale und internationale Koordinierung

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 7 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2017/1004. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben über die geplante Teilnahme des Mitgliedstaats an Sitzungen, die für die Datenerhebung im Rahmen des DCF von Bedeutung sind.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Meeting acronym (Kurzbezeichnung der Sitzung)

    Geben Sie eine amtliche Kurzbezeichnung für Sitzungen an, an denen Ihr Mitgliedstaat teilnehmen will.

    Geben Sie mindestens die nationale Koordinierungssitzung an, auch wenn Ihr Mitgliedstaat beschlossen hat, diese nicht zu organisieren; alle RCG-Sitzungen, an denen Ihr Mitgliedstaat beteiligt ist; die jährlichen Sitzungen der RCG, an denen Ihr Mitgliedstaat nicht beteiligt ist; Liaison Meeting (Verbindungssitzung); die Sitzung der nationalen Ansprechpartner. Wenn einige Sitzungen zum Zeitpunkt der Übermittlung des AP nicht geplant werden können, können Sie im jährlichen Bericht JB die Sitzungen hinzufügen, an denen Ihr Mitgliedstaat teilgenommen hat. Geben Sie in der Spalte „Anmerkungen zum AP“ an, ob Ihr Mitgliedstaat keine nationale Sitzung organisiert oder sich nicht an einer RCG beteiligt.

    Name of meeting (Bezeichnung der Sitzung)

    Geben Sie die vollständige amtliche Bezeichnung der Sitzungen ein, an denen Ihr Mitgliedstaat teilnehmen will. Lassen Sie keine leeren Felder, wenn Sie die Spalte „Kurzbezeichnung der Sitzung“ ausgefüllt haben. Geben Sie in der Spalte „Anmerkungen zum AP“ an, ob Sie keine nationale Sitzung organisieren oder sich nicht an einer RCG beteiligen.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    Allgemeine Anmerkung: Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über die Zahl der Sitzungen im Zusammenhang mit dem DCF vorlegen, an denen sie teilgenommen haben. Neue Sitzungen, die nicht im Arbeitsplan aufgeführt sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Number of MS participants (Anzahl der MS-Teilnehmer)

    Geben Sie die Anzahl der Teilnehmer aus Ihrem Mitgliedstaat pro Sitzung an. Geben Sie „0“ ein, wenn keine Teilnehmer an der Sitzung teilgenommen haben.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren.


    Tabelle 1.3: Bilaterale und multilaterale Übereinkommen

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe f der Verordnung (EU) 2017/1004. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben über Übereinkommen mit anderen Mitgliedstaaten und darüber, wie europäischen und internationalen Verpflichtungen nachgekommen wird. Führen Sie nur laufende und geplante Übereinkommen auf. Läuft ein Übereinkommen während eines vom AP abgedeckten Zeitraums aus, so ist es in den „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) für das Jahr, in dem es nicht mehr in Kraft ist, als „überholt“ zu kennzeichnen.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“. Geben Sie alle an einem Übereinkommen beteiligten Mitgliedstaaten an. Mehrere Einträge sind mit einem Semikolon zu trennen.

    Name of the agreement (Bezeichnung des Übereinkommens)

    Geben Sie die Bezeichnung des Übereinkommens an. Die betreffenden Mitgliedstaaten sollten für dasselbe Übereinkommen dieselbe Bezeichnung verwenden.

    Contact persons (Ansprechpartner)

    Geben Sie den Namen und die E-Mail-Adresse des für das Übereinkommen zuständigen Ansprechpartners der jeweiligen Mitgliedstaaten an.

    Content (Inhalt)

    Beschreiben Sie kurz das Ziel und den Inhalt des Übereinkommens. Geben Sie in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) eine eindeutige, vollständige Referenznummer bzw. einen gültigen Link zu den Dokumentationsunterlagen des Übereinkommens an.

    Coordination (Koordinierung)

    Beschreiben Sie kurz, wie und durch wen die Koordinierung erfolgt/erfolgen wird.

    Description of sampling/sampling protocol/sampling intensity (Beschreibung der Beprobung/des Beprobungsprotokolls/der Beprobungsintensität)

    Beschreiben Sie kurz die im Rahmen des Übereinkommens durchzuführende Beprobung.

    Data transmission (Datenübermittlung)

    Geben Sie an, welcher Mitgliedstaat für die Übermittlung welchen Datensatzes zuständig ist/sein wird.

    Access to vessels (Zugang zu Schiffen)

    Geben Sie mit („Y“ (ja)/„N“ (nein)) an, ob das Übereinkommen auch den Zugang zu den Schiffen der anderen Partner umfasst. Wenn der Zugang impliziert ist, ist dies in der Spalte „Anmerkungen zum AP“ anzugeben (Besteigen, Austausch von Proben beim Anlanden usw.).

    Validity (Gültigkeit)

    Geben Sie an, in welchem Jahr das Übereinkommen ausläuft oder in welchem Jahr es unterzeichnet wurde bzw. wird, wenn es sich automatisch jährlich verlängert.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    Allgemeine Anmerkung: Die Mitgliedstaaten sollten Informationen über Änderungen an laufenden Übereinkommen bereitstellen. Neue Übereinkommen, die nicht im Arbeitsplan aufgeführt sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Merken Sie bitte an, ob es in Bezug auf die Übereinkommen im Durchführungsjahr Änderungen gab. Verwenden Sie „laufend“, wenn das Übereinkommen noch in Kraft ist; „überholt“, wenn es nicht mehr in Kraft ist; „neu“, wenn das Übereinkommen hinzugefügt wurde.


    Tabelle 1.4: Umsetzung von Empfehlungen und Überkommen

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2017/1004. Machen Sie in dieser Tabelle Angaben darüber, wie Ihr Mitgliedstaat die Empfehlungen und Übereinkommen im Zusammenhang mit der Datenerhebung im Rahmen des DCF auf europäischer und internationaler Ebene einhalten will und wie europäische und internationale Verpflichtungen erfüllt werden.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) eingegeben.

    Source of recommendation/agreement (Quelle der Empfehlung/des Übereinkommens)

    Geben Sie die Quelle der Empfehlung als Kurzbezeichnung einer einschlägigen regionalen Koordinierungsgruppe (Regional Coordination Group — RCG), Verbindungssitzung (Liaison Meeting — LM), Sachverständigen-Arbeitsgruppe des STECF (Expert Working Group — EWG), z. B. „LM 2020“ oder „STECF EWG 20-08“ an.

    EU MAP section (Abschnitt des EU-MAP)

    Geben Sie an, auf welchen Absatz des Anhangs des delegierten Beschlusses zum EU-MAP sich die Empfehlung bezieht (z. B. 1. Allgemeine Grundsätze, 5. Sozioökonomische Daten über die Fischerei usw.). Bezieht sich eine Empfehlung auf mehrere Abschnitte, sind alle anzugeben. Betrifft eine Empfehlung alle Abschnitte des EU-MAP, tragen Sie „all“ (alle) ein.

    Topic (Thema)

    Geben Sie das Thema an, für das die Empfehlung gilt, z. B. „Datenqualität“, „Erhebungen“ usw.

    Recommendation number (Nummer der Empfehlung)

    Falls zutreffend, geben Sie bitte die Nummer der Empfehlung an.

    Andernfalls ist „NA“ einzutragen.

    Recommendation/Agreement (Empfehlung/Übereinkommen)

    Verweisen Sie nur auf die Empfehlungen und Übereinkommen, die für Ihren Mitgliedstaat gelten. Es ist nicht notwendig, Empfehlungen und Übereinkommen aufzuführen, die Ihren Mitgliedstaat nicht betreffen (z. B. hinsichtlich der Satzung der Expertengruppen, der von der Kommission zu ergreifenden Maßnahmen usw.). Bei Übereinkommen sollten die betreffenden Mitgliedstaaten für dasselbe Übereinkommen dieselbe Beschreibung verwenden.

    Follow-up action (Folgemaßnahme)

    Beschreiben Sie kurz die ergriffenen oder noch zu ergreifenden Folgemaßnahmen.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.


    Textfeld 1a: Beschreibung der Teststudien

    Allgemeine Anmerkung: Mit diesem Textfeld wird Kapitel II Nummer 1.2 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP entsprochen.

    1.

    Ziel der Teststudie

    2.

    Dauer der Teststudie

    3.

    Verfahren und erwartete Ergebnisse der Teststudie

    (max. 900 Wörter pro Studie)

    Kurze Beschreibung der Ergebnisse (einschließlich Abweichungen vom Plan und Begründung, warum dies der Fall war).

    Erreichen der ursprünglich erwarteten Ergebnisse der Studie und Begründung, falls dies nicht der Fall war.

    Einbeziehung der Studienergebnisse in die regelmäßige Probenahme durch den Mitgliedstaat.

    (max. 900 Wörter pro Studie)


    Textfeld 1b: Sonstige Datenerhebungstätigkeiten

    Allgemeine Anmerkung: Verwenden Sie dieses Textfeld, um Informationen über andere Datenerhebungstätigkeiten im Zusammenhang mit Ihrem operationellen EMFAF-Programm zu geben, die in den Arbeitsplan und den jährlichen Bericht aufgenommen werden müssen. Beschreiben Sie Tätigkeiten, die durch den DCF finanziert werden, aber Ziele im Rahmen anderer EMFAF-Prioritäten erfüllen, z. B. Wissen über die Meere, oder Tätigkeiten, die aus dem DCF finanziert werden, jedoch keine direkte Verbindung zu den spezifischen Anforderungen des EU-MAP oder den Tabellen der Arbeitspläne, z. B. Süßwasser-Fischerei, haben. Sie können auch einmalige Studien für ein bestimmtes Bedürfnis der Endnutzer, die nicht in die regelmäßige Datenerhebung eingehen, aufnehmen.

    1.

    Ziel der Datenerhebungstätigkeit

    2.

    Dauer der Datenerhebungstätigkeit

    3.

    Verfahren und erwartete Ergebnisse der Datenerhebungstätigkeit

    (max. 900 Wörter pro Tätigkeit)

    Kurze Beschreibung der Ergebnisse (einschließlich Abweichungen vom Plan und Begründung, warum dies der Fall war).

    Erreichen der ursprünglich erwarteten Ergebnisse und Begründung, falls dies nicht der Fall war.

    Folgemaßnahmen zu den Tätigkeiten (was sind die nächsten Schritte, wie werden die Ergebnisse genutzt).

    (max. 900 Wörter pro Tätigkeit)

    2:   Biologische Daten

    Tabelle 2.1: Verzeichnis der erforderlichen Arten/Bestände

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.1 Buchstabe a des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle dient der Festlegung der Daten, die gemäß Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP zu erheben sind. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Datenerhebung auf Gebiets-/Bestandsebene. Alle Individuen der Stichprobe sind einer bestimmten Art zuordnen und — soweit möglich — einer Längenmessung zu unterziehen. Andere biologische Daten außer der Länge sind in Tabelle 2.2 aufgeführt und können auch Daten umfassen, die im Rahmen der Forschungsreisen auf See erhoben werden.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Reference period (Bezugszeitraum)

    Geben Sie an, auf welche(s) Jahr(e) sich die Daten tatsächlich beziehen. Wählen Sie die drei letzten repräsentativen Jahre vor dem ersten Jahr des AP (keine Aktualisierung des Bezugszeitraums im WP-Zeitraum erforderlich) mit den verfügbaren Daten aus. Geben Sie die Bezugsjahre an, z. B. in der Form „2018–2020“.

    Weicht der Bezugszeitraum von den letzten drei Jahren ab, so ist dies in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) zu erläutern.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) eingegeben.

    Species (Arten)

    Geben Sie für alle Regionen und Gebiete, in denen die Fischereiflotte Ihres Mitgliedstaats tätig ist, den wissenschaftlichen Namen aller Arten/Bestände an, die in Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP aufgeführt sind.

    Wenn die Flotte in einer kombinierten Region (z. B. Mittelmeer und Schwarzes Meer) tätig ist, führen Sie alle Arten für diese Region auf. Sie können am Ende zusätzliche Zeilen für Arten oder Bestände hinzufügen, die nicht in Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP aufgeführt sind, für die von Ihrem Mitgliedstaat, Ihren RFO oder auf Ebene der Meeresregion Probenahmen vorgeschrieben oder vereinbart sind. Begründen Sie eine solche Aufnahme in die Spalte „WP Comments“ (Anmerkungen zum AP).

    Area (Gebiet)

    Geben Sie das Gebiet für die genannten Arten/Bestände gemäß Spalte 3 der Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP an.

    Average landings in the reference years (tons) (Durchschnittliche Anlandungen in den Bezugsjahren (in Tonnen))

    Geben Sie die durchschnittlichen Anlandungen pro Jahr im statistischen Bezugszeitraum für jede Art und jeden Bestand an. Falls die Art überhaupt nicht angelandet wird, ist „none“ (entfällt) anzugeben. Geben Sie die genaue Anzahl von Tonnen ohne Dezimalstellen an.

    Data source used for average national landings (Datenquelle für durchschnittliche nationale Anlandungen)

    Geben Sie die Datenquelle für die durchschnittlichen nationalen Anlandungen ein. Siehe MasterCodeList „Data Source“ (Datenquelle).

    EU TAC (if any) (EU-TAC (falls zutreffend)) (%)

    Gilt nur für Bestände, die TAC und Quotenregelungen unterliegen.

    Geben Sie „none“ (entfällt) ein, wenn Ihr Mitgliedstaat keinen Anteil an der EU-TAC für den betreffenden Bestand hat.

    Geben Sie den prozentualen Anteil (Wert zwischen 0 und 100) an, wenn Ihr Mitgliedstaat einen Anteil an der EU-TAC für den betreffenden Bestand hat.

    Bezieht sich die TAC auf mehrere kombinierte Arten, sind der prozentuale Anteil an der TAC für jede Art und die Kombination in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) anzugeben. Im Falle eines signifikanten Quotentauschs (mehr als 50 % des TAC-Anteils) ist das Volumen des Tauschs in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) anzugeben.

    Geben Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein, wenn der Bestand nicht durch TAC gemanagt wird. In diesem Fall ist die Spalte „share (%) in EU landings“ (Anteil (%) an den Anlandungen in der EU) auszufüllen.

    Share (%) in EU landings (Anteil an den Anlandungen in der EU (%))

    Gilt für alle Bestände, für die (noch) keine TAC festgelegt wurden. Geben Sie „none“ (entfällt) ein, wenn Ihr Mitgliedstaat keinen Anteil an den Anlandungen für den betreffenden Bestand hat. Geben Sie den prozentualen Anteil (Wert zwischen 0 und 100) an, wenn Ihr Mitgliedstaat Anlandungen für den betreffenden Bestand hat.

    Data source used for EU landings (Datenquelle für Anlandungen in der EU)

    Geben Sie die Datenquelle für die Anlandungen in der EU ein. Siehe MasterCodeList „Data Source“ (Datenquelle).

    Threshold rules used (Angewandte Schwellenwertregeln)

    Geben Sie an, welche Schwellenwerte gelten, wenn eine Art nicht für die Probenahme ausgewählt wird. Bei Arten, die für die Probenahme ausgewählt werden, ist „None“ (entfällt) einzutragen. Für diadrome Arten ist „Keine“ einzutragen, da für sie im Rahmen des EU-MAP keine Schwellenwerte gelten. Verwenden Sie die Hierarchie der Regeln: 1) ‘TAC < 10 %‘, 2) ‘Anlandungen < 10 %‘, 3) ‘Anlandungen < 200 t’.

    Wenn Ihr Mitgliedstaat in einem bestimmten Bestandsgebiet* keine Anlandungen/Fänge vornimmt, geben Sie bitte ‘Landings < 200 t’ an.

    Siehe MasterCodeList „Angewandte Schwellenwertregeln“.

    Regional coordination agreement at stock level (regionales Koordinierungsübereinkommen auf Bestandsebene)

    Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein, wenn ein regionales Übereinkommen über die Beprobung des Bestandes besteht. Wenn es ein regionales Übereinkommen gibt, ist auf den Namen des Übereinkommens in Tabelle 1.3 zu verweisen. Wenn für ein und denselben Bestand mehrere Arten betreffende unterschiedliche Beprobungspläne gelten und nicht alle regional koordiniert sind, erläutern Sie bitte die Situation in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP).

    Covered by a commercial sampling scheme for length (unter einen gewerblichen Beprobungsplan für die Länge fallend)

    Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein, wenn die Art/der Bestand Gegenstand einer gewerblichen Probenahme für die Länge ist. Ein Bestand gilt als beprobt, wenn die Längen in den letzten drei Jahren routinemäßig an die Endnutzer übermittelt wurden oder wenn er von einem neuen Beprobungsrahmen abgedeckt wird, der in Zukunft die Länge an die betreffende RFO/RFO/IO übermittelt.

    Selected for sampling of biological variables (Ausgewählt für Beprobung auf biologische Variablen)

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn die Art/der Bestand für die Beprobung auf mindestens eine Variable in Tabelle 2.2 des Arbeitsplans ausgewählt wurde, und geben Sie ansonsten „N“ (nein) ein. Achten Sie darauf, dass alle Bestände, die in diesem Feld mit einem „Y“ gekennzeichnet sind, in Tabelle 2.2 eingetragen sind.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    Allgemeine Anmerkung: Die Mitgliedstaaten sollten Angaben zur Anzahl der pro Art/Bestand gemessenen Individuen machen. Neue Arten/Bestände, die nicht im Arbeitsplan aufgeführt sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Achieved number of individuals measured for length at national level from commercial sampling (erreichte Anzahl von Individuen, die nach Länge auf nationaler Ebene für gewerbliche Beprobung gemessen wurden)

    Geben Sie die Gesamtzahl der Individuen an, die in der gewerblichen Fischerei auf nationaler Ebene nach Länge gemessen werden.

    Erreichte Anzahl der Proben nach Länge auf nationaler Ebene aus gewerblichen Probenahmen

    Geben Sie die Anzahl der Proben (primäre Stichprobeneinheiten — PSE) aus der gewerblichen Fischerei an, aus denen die Anzahl von Individuen gewonnen wurde. Selbst wenn eine Art nicht für die Probenahme ausgewählt wird, aber Daten erhoben werden, geben Sie hier die Anzahl der Proben an.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um mögliche Unterschiede zwischen den erreichten Zahlen und den auf dem Protokoll basierenden Erwartungen zu erläutern. Geben Sie in dieser Spalte an, wenn in Textfeld 2.1 erweiterte Anmerkungen gemacht werden. Sie können weitere Anmerkungen hinzufügen.


    Textfeld 2.1: Verzeichnis der erforderlichen Arten/Bestände

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.1 Buchstabe a des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Dieses Textfeld gilt für den jährlichen Bericht und ergänzt Tabelle 2.1.

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Führen Sie die Abweichungen (sofern vorhanden) bei der durchgeführten Datenerhebung (nur Längen) im Vergleich zu den vorgesehenen Verfahren auf.

    Die allgemeinen Gründe für Abweichungen vom Arbeitsplan in Bezug auf die vorgesehene gegenüber der erreichten Datenerhebung sollten in diesem Abschnitt kurz zusammengefasst werden, während ausführliche Anmerkungen zu den Abweichungen in Bezug auf bestimmte Arten/Bestände in die Spalte „AR Comments“ (Anmerkungen zum JB) in Tabelle 2.1 aufzunehmen sind.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (Ein Textfeld mit höchstens 1 000 Wörtern pro Region/RFO/RFO/IO)


    Tabelle 2.2: Beprobungsplanung für biologische Variablen

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.1 Buchstabe a des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle dient der Festlegung der biologischen Daten (außer der Länge), die gemäß Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP zu erheben sind. Für die in dieser Tabelle aufgeführten Arten sind die biologischen Variablen (Alter, Gewicht, Geschlechterverhältnis, Geschlechtsreife und Fruchtbarkeit) anzugeben, die erhoben werden sollen. Die Tabelle enthält auch Daten, die im Rahmen der Forschungsreisen auf See gemäß Tabelle 2.6 und aus der Freizeitfischerei gemäß Tabelle 2.4 erhoben wurden. Für die gewerblichen Fischereien sollte diese Tabelle mit Tabelle 2.1 übereinstimmen.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie das Jahr an, in dem die Tätigkeit durchgeführt wird. Geben Sie eine Zeile pro Durchführungsjahr ein und beziehen Sie alle Jahre aus dem Zeitraum des Arbeitsplans ein.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) eingegeben.

    Species (Arten)

    Geben Sie für alle Regionen und Gebiete, in denen die Fischereiflotte des Mitgliedstaats tätig ist, den wissenschaftlichen Namen der Arten an, für die eine Beprobung auf biologische Variablen gemäß Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP erforderlich ist.

    Geben Sie nur die Arten an, die in der Spalte „Für die Beprobung auf biologische Variablen ausgewählt“ in Tabelle 2.1 ein „Y“ haben.

    Area (Gebiet)

    Geben Sie das Gebiet für die genannten Arten/Bestände gemäß Spalte 3 der Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP an. Für Daten, die bei den Forschungsreisen auf See (Tabelle 2.6) oder aus der Freizeitfischerei (Tabelle 2.4) erhoben werden, ist das/die betreffende(n) Gebiet(e) in der Spalte „Anmerkungen zum AP“ anzugeben.

    Biological variable (biologische Variable)

    Geben Sie die zu erhebende biologische Variable an. Siehe MasterCodeList „Biological Variable“ (Biologische Variable). Führen Sie nur biologische Variablen auf, die Sie während des Beprobungszeitraums mindestens einmal pro Art/Bestand erheben wollen. Wenn Sie beabsichtigen, eine Variable nur in einem Jahr zu erheben, geben Sie für diese Variable in die Spalte „Number of individuals to sample“ (Anzahl der zu beprobenden Individuen) für andere Jahre „0“ ein, wenn keine Beprobung geplant ist. Geben Sie jede Variable in einer separaten Zeile ein und vermeiden Sie, mehrere Variablen in derselben Zelle einzugeben. Nur für die Freizeitfischerei dürfen Sie „Länge“ als biologische Variable eingeben.

    Data collection requested by end user (Vom Endnutzer angeforderte Datenerhebung)

    Geben Sie an, ob die Datenerhebung auf einer Anfrage eines Endnutzers beruht, wobei „Y“ (ja) oder „N“ (nein) verwendet wird. Bei Daten, die nach dem EU-MAP obligatorisch sind, ist davon auszugehen, dass der Standardwert „Y“ ist. Bei zusätzlichen Daten ist „Y“ (z. B. weil eine nationale Stelle oder die RCG eine bestimmte Art der Datenerhebung anfordert) oder „N“ (z. B. wenn die Datenerhebung eine künftige mögliche Nutzung erwartet) einzutragen.

    Observation type (Beobachtungsart)

    Geben Sie die Art der Beobachtungstätigkeit an, die zur Erhebung von Daten für den spezifizierten Beprobungsplan verwendet wird. Siehe MasterCodeList „Observation type“ (Beobachtungsart).

    Sampling scheme type (Art des Beprobungsplans)

    Geben Sie die Art des verwendeten Beprobungsplans ein. Siehe MasterCodeList „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans). Der Verweis auf die Arten von Beprobungsplänen sollte in allen Tabellen, in denen diese Spalte erscheint, einheitlich sein. Jede Art von Beprobungsplan sollte in einer separaten Zeile gemeldet werden.

    Übermitteln Sie bei verbindlichen Forschungsreisen auf See nur Beprobungspläne für die wichtigsten Zielarten gemäß Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP.

    Sampling scheme identifier (Kennung des Beprobungsplans)

    Geben Sie einen eindeutigen Namen (Freitext) an, um jede Kombination von „Observation type“ (Beobachtungsart) * „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans) zu kennzeichnen. Verwenden Sie denselben Verweis in Textfeldern und in Anhang 1.1. Für verbindliche Forschungsreisen auf See ist die Kurzbezeichnung aus Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP zu verwenden — siehe MasterCodeList „Mandatory survey at sea“ (Verbindliche Forschungsreisen auf See).

    Wenn die Anlandungen Ihres Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen einer bi- oder multilateralen Vereinbarung beprobt werden, fügen Sie in diese Tabelle eine Zeile ein, die sich auf die Kennung des Beprobungsplans des anderen Mitgliedstaats bezieht.

    Opportunistic (O) or planned (P) sampling (Opportunistische (O) oder geplante (P) Beprobung)

    Bezieht sich die Anzahl der beprobten Individuen auf Beprobungspläne in 2.4, 2.5 oder 2.6, ist in der Spalte „Number of individuals to sample“ (Anzahl der zu beprobenden Individuen) „O“ (opportunistisch) und keine Zahl („N/A“) einzutragen.

    Steht die Anzahl der beprobten Individuen im Zusammenhang mit einem spezifischen Beprobungsplan für biologische Variablen, ist „P“ („geplant“) einzutragen und in der Spalte „Number of individuals to sample“ (Anzahl der zu beprobenden Individuen) eine Zahl anzugeben.

    Number of individuals to sample (Anzahl der zu beprobenden Individuen)

    Bei einer opportunistischen Beprobung („O“) ist „N/A“ und bei geplanter Beprobung („P“) eine geplante Zahl anzugeben. Geben Sie „0“ ein, wenn für ein bestimmtes Jahr keine Erhebung geplant ist.

    Regional work plan name (Bezeichnung des regionalen Arbeitsplans)

    Geben Sie gegebenenfalls die Bezeichnung des geltenden regionalen Arbeitsplans an. Falls vorhanden, ist eine Kurzbezeichnung zu verwenden. Geben Sie „N“ (nein) ein, wenn kein regionaler Arbeitsplan gilt.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen. Bei bi- oder multilateralen Übereinkünften über diesen Bestand*Variable ist die Bezeichnung der Übereinkunft gemäß Tabelle 1.3 anzugeben.

    Allgemeine Anmerkung: Die Mitgliedstaaten sollten Angaben über die Zahl der gemessenen Fische für jede Art, jedes Gebiet, jede biologische Variable und den Beprobungsplan machen. Neue Arten/Variablen/Pläne, die nicht im Arbeitsplan aufgeführt sind, können als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle hinzugefügt werden.

    Achieved number of sampled individuals at national level (Erreichte Zahl der auf nationaler Ebene beprobten Individuen)

    Geben Sie die Gesamtzahl der auf nationaler Ebene beprobten Individuen an. Geben Sie „0“ an, wenn im Berichtsjahr keine Beprobung durchgeführt wurde. Bei opportunistischen Beprobungen aus Forschungsreisen auf See können Sie „NA“ angeben.

    Achieved number of samples (Erreichte Probenzahl)

    Geben Sie die Anzahl der Proben (PSE gemäß Anhang 1.1) aus denen die Anzahl der Individuen gewonnen wurde. Geben Sie „0“ an, wenn im Berichtsjahr keine Beprobung durchgeführt wurde. Für Forschungsreisen auf See ist „NA“ anzugeben.

    Achieved % of sampled individuals at national level (Erreichte % der auf nationaler Ebene beprobten Individuen)

    Diese Spalte wird mit Hilfe einer Formel automatisch ausgefüllt:

    100 * („Erreichte Zahl der auf nationaler Ebene beprobten Individuen“)/(„Anzahl der zu beprobenden Individuen“)

    „N/A“ bedeutet opportunistische Probenahme oder keine Probenahme für eine bestimmte Variable.

    Indication if AR comments required concerning achieved % of sampled individuals (Angabe, ob Anmerkungen zum JB zu erreichten % der beprobten Individuen erforderlich sind)

    Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, wenn die Abweichung zwischen den durchgeführten und den geplanten Vermessungen weniger als 90 % oder mehr als 150 % beträgt. Liegen die Werte außerhalb dieser Spanne, wird dies mit „x“ gekennzeichnet, und der Mitgliedstaat muss eine Anmerkung in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) machen. Sie können die Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) auch ohne die Angabe ausfüllen.

    „N/A“ bedeutet opportunistische Probenahme.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu erläutern, insbesondere wenn in Spalte T eine Abweichung angegeben ist. Wenn einige Arten für die Beprobung im Durchführungsjahr hinzugefügt wurden, erläutern Sie bitte kurz den Grund. Geben Sie in dieser Spalte an, ob in Textfeld 2.2 erweiterte Anmerkungen gemacht werden. Sie können weitere Anmerkungen hinzufügen.


    Textfeld 2.2: Beprobungsplanung für biologische Variablen

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.1 Buchstabe a des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Dieses Textfeld gilt für den jährlichen Bericht und ergänzt Tabelle 2.2.

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Führen Sie die Abweichungen (sofern vorhanden) bei der durchgeführten Erhebung biologischer Daten (außer Länge) im Vergleich zu den vorgesehenen Verfahren auf.

    Die allgemeinen Gründe für Abweichungen vom Arbeitsplan in Bezug auf die vorgesehene gegenüber der erreichten Datenerhebung sollten in diesem Abschnitt kurz zusammengefasst werden, während ausführliche Anmerkungen zu den Abweichungen in Bezug auf bestimmte Arten/Bestände in die Spalte „AR Comments“ (Anmerkungen zum JB) in Tabelle 2.2 aufzunehmen sind.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (Ein Textfeld mit höchstens 1 000 Wörtern pro Region/RFO/RFO/IO)


    Tabelle 2.3: Datenerhebung für diadrome Arten in Süßwasser

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.1 Buchstabe b und Nummer 2.3 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die zu erhebenden Daten für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei in Süßwasser auf Lachs, Meerforelle und Aal. Fügen Sie auch einen Überblick bei über die Daten, die aus Forschungsreisen auf See über Lachs, Meerforelle und Aal in Süßwasser sowie über Aal in allen relevanten Lebensräumen, einschließlich Küstengewässern, zu erheben sind. Verwenden Sie die Tabellen 2.1, 2.2 und 2.5, um die Erhebung der Daten zu diadromen Arten aus der gewerblichen Fischerei auf See zu beschreiben.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie das Jahr an, in dem die Tätigkeit durchgeführt wird. Geben Sie eine Zeile pro Durchführungsjahr ein und beziehen Sie alle Jahre aus dem Zeitraum des Arbeitsplans ein.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) eingegeben.

    Species (Arten)

    Tragen Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Art ein. Führen Sie alle Arten aus Tabelle 3 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP auf, auch wenn in dem Mitgliedstaat keine Art vorkommt.

    Management unit/River (Bewirtschaftungseinheit/Fluss)

    Bei Lachs und Meerforelle ist der Fluss anzugeben. Für Aal ist die Aalbewirtschaftungseinheit (EMU, eel management unit) anzugeben.

    Body of water (Wasserkörper)

    Geben Sie den Namen des Flusses (bei Lachs und Meerforelle) oder eines anderen Wasserkörpers (bei Aal) ein.

    Species present in the MS (im MS vorkommende Arten)

    Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, wenn die Art in dem Mitgliedstaat vorkommt, auch wenn sie nicht beprobt wurde.

    Observation type (Beobachtungsart)

    Geben Sie die Art der Beobachtungstätigkeit an, die zur Erhebung von Daten für den spezifizierten Beprobungsplan verwendet wird. Siehe MasterCodeList „Observation type“ (Beobachtungsart).

    Sampling scheme type (Art des Beprobungsplans)

    Geben Sie die Art des verwendeten Beprobungsplans ein. Siehe MasterCodeList „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans). Der Verweis auf die Arten von Beprobungsplänen sollte in allen Tabellen, in denen diese Spalte erscheint, einheitlich sein.

    Jede Art von Beprobungsplan sollte in einer separaten Zeile gemeldet werden.

    Sampling scheme identifier (Kennung des Beprobungsplans)

    Geben Sie einen eindeutigen Namen (Freitext) an, um jede Kombination von „Observation type“ (Beobachtungsart) * „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans) zu kennzeichnen. Verwenden Sie denselben Verweis in Textfeldern und in Anhang 1.1.

    Reasons for not sampling (Gründe für die Nichtbeprobung)

    Wenn die Art gemäß Tabelle 3 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP vorgeschrieben ist oder auf regionaler Ebene ausgewählt, aber nicht erhoben wird, geben Sie bitte den Grund/die Gründe für die Nichtbeprobung dieser Art an, gegebenenfalls mit spezifischen Verweisen und wissenschaftlichen Nachweisen (z. B. nicht in dem Gebiet vorkommende Arten, Verordnungen/Gesetze im Land usw.).

    Life stage (Entwicklungsstadium)

    Geben Sie das Entwicklungsstadium der Art an (z. B. Glasaal, Gelbaal, Blankaal, Junglachs, Sälmling, erwachsene Tiere usw.). Siehe MasterCodeList „Life stage“ (Entwicklungsstadium).

    Agreed at RCG (auf Ebene der RCG vereinbart)

    Die Bezeichnung von Flüssen und anderen Wasserkörpern, die auf Aal, Lachs und Meerforelle überwacht werden sollen, wird auf Ebene der RCG vereinbart und auf nationaler Ebene durchgeführt.

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob eine Empfehlung der RCG oder ein regionales Übereinkommen zur Probenahme an bestimmten Probenahmestellen vorliegt.

    Fishery/Independent data collection (Datenerhebung anhand der Fischerei/unabhängige Datenerhebung)

    Geben Sie an, ob die Daten aus gewerblichen Fängen oder Freizeitfischerei (F = Fischerei) oder aus anderen Quellen (I = unabhängig) stammen.

    Diadromous variable (diadrome Variable)

    Geben Sie die zu erhebenden Variablen an.

    Beispiele: die Abundanz der Zugänge (Glasaal), die Abundanz des ständigen Bestands (Gelbaal), Anzahl, Gewicht und Geschlechterverhältnis abwandernder Blankaale, die Abundanz von Sälmling und Junglachs und die Anzahl flussaufwärts wandernder Individuen bei erwachsenen Lachsen und Meerforellen.

    Wenn Variablen nicht direkt erhoben, sondern geschätzt werden, beschreiben Sie bitte die Schätzmethode in Textfeld 2.3. Geben Sie jede Variable in separate Zeilen ein.

    Siehe MasterCodeList „Diadromous Variable“ (Diadrome Variable).

    Methods (Methoden)

    Geben Sie die Methoden (z. B. Fischfallen, Elektrofanggeräte, Fischzählsysteme, Logbücher usw. oder eine Kombination dieser Methoden) an, aus der/denen die Daten stammen. Beschreiben Sie das Beprobungsverfahren/die Beprobungsstrategie auch im Qualitätsdokument (Anhang 1.1).

    Unit (Einheit)

    Geben Sie für jede Methode die geplante Datenbereitstellungseinheit an (Anzahl, Standorte, Anzahl der Individuen usw.).

    Planned minimum number of units (Geplante Mindestanzahl an Einheiten)

    Geben Sie die geplanten Mindestzahlen für die gewählte Einheit an (z. B. Anzahl der Fallen, Anzahl der Zähler, Anzahl der Elektrofanggerätestandorte usw.).

    Frequency (Häufigkeit)

    Geben Sie die geplante Beprobungshäufigkeit an. Siehe MasterCodeList „Frequency“ (Häufigkeit). Wenn Sie „Sonstige“ eingeben, geben Sie die Häufigkeit in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) an.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle sollte Informationen über die erreichten Zahlen und kurze Texte enthalten, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu erläutern.

    Achieved number of units (Erreichte Zahl der Einheiten)

    Geben Sie die erreichte Zahl der Einheiten an.

    Achieved % of units (Erreichte % der Einheiten)

    Prozentsatz der erreichten Einheiten. Diese Spalte wird mit Hilfe einer Formel automatisch ausgefüllt:

    100 * („Erreichte Anzahl an Einheiten“)/(„geplante Mindestanzahl an Einheiten“).

    Indication if AR comments required concerning achieved number of units (Angabe, ob Anmerkungen zum JB zur erreichten Anzahl an Einheiten erforderlich sind)

    Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, wenn die Abweichung zwischen der vorgesehenen und der erreichten Anzahl an Einheiten weniger als 90 % oder mehr als 150 % beträgt. Liegen die Werte außerhalb dieser Spanne, wird dies mit „x“ gekennzeichnet, und der Mitgliedstaat muss eine Anmerkung in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) machen. Sie können die Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) auch ohne die Angabe ausfüllen.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu erläutern, insbesondere wenn es eine Diskrepanz zwischen der „Achieved number of units“ (erreichte Anzahl von Einheiten) und der „Planned number of units“ (vorgesehene Anzahl von Einheiten) gibt. Geben Sie in dieser Spalte an, ob in Textfeld 2.3 erweiterte Anmerkungen gemacht werden. Sie können weitere Anmerkungen hinzufügen.


    Textfeld 2.3: Datenerhebung für diadrome Arten in Süßwasser

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.1 Buchstabe b und Nummer 2.3 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Geben Sie in diesem Textfeld einen Überblick über die Methodologie für die Erhebung der Daten für die gewerbliche Fischerei und die Freizeitfischerei in Süßwasser auf Lachs, Meerforelle und Aal. Fügen Sie auch einen Überblick bei über die Daten, die aus Forschungsreisen auf See über Lachs, Meerforelle und Aal in Süßwasser sowie über Aal in allen relevanten Lebensräumen, einschließlich Küstengewässern, zu erheben sind.

    Gewählte Methode zur Erhebung von Daten.

    Beschreiben Sie kurz die Methode zur Erhebung der Variablen in Tabelle 2.3. Ausführliche Beschreibungen sind in Anhang 1.1 aufzunehmen. Wenn Variablen nicht direkt erhoben, sondern geschätzt werden, ist die Schätzmethode hier zu beschreiben.

    (max. 250 Wörter pro Art und Gebiet)

    Were the planned numbers achieved? (Wurden die vorgesehenen Zahlen erreicht?) Ja/Nein

    Falls nein, erläutern Sie bitte, warum nicht, und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Nichtkonformität zu vermeiden.

    (max. 500 Wörter pro Art und Gebiet)


    Tabelle 2.4: Freizeitfischerei

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.2 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle dient der Festlegung der Daten, die gemäß Kapitel II Nummer 2.2 des Anhangs des delegierten Beschlusses zu erheben sind. Verwenden Sie diese Tabelle, um die Daten anzugeben, die gemäß Tabelle 4 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP zu erheben sind und die auch Freizeitfischereifänge in Meeres- und Süßwasser umfasst. Für diadrome Arten in Süßwasser sind Tabelle und Textfeld 2.3 zu verwenden.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie das Jahr an, in dem die Tätigkeit durchgeführt wird. Geben Sie eine Zeile pro Durchführungsjahr ein und beziehen Sie alle Jahre aus dem Zeitraum des Arbeitsplans ein.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) eingegeben.

    Species (Arten)

    Geben Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Arten/Bestände für die Beprobung in der Freizeitfischerei an. Geben Sie mindestens die Arten aus Tabelle 4 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP an, es sei denn, es wurde eine alternative Liste auf regionaler Ebene vereinbart. Beziehen Sie auch Arten ein, die im Rahmen von Pilotstudien und/oder Bewirtschaftungserfordernissen für die Freizeitfischerei ermittelt und/oder auf regionaler Ebene vereinbart wurden, auch wenn eine Art in dem Mitgliedstaat nicht vorkommt. Listen Sie Knorpelfische und weit wandernde ICCAT-Arten einzeln (eine Zeile pro Art) auf. Bei Beprobungsplänen für mehrere Arten wie Telefon- oder Screening-Erhebungen können Sie „Alle Arten“ eingeben.

    Area(s) covered (abgedeckte Gebiete)

    Nennen Sie die Gebiete, die durch Fischerei und/oder Beprobung abgedeckt werden sollen. Das Gebiet muss für die in dieser Tabelle aufgeführten Arten ein Teilgebiet oder gegebenenfalls ein gesamtes Gebiet gemäß Tabelle 4 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP sein. Verwenden Sie Tabelle 2.3 für die Süßwasser-Freizeitfischerei auf Aal, Lachs und Meerforelle.

    Species present in the MS (im MS vorkommende Arten)

    Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, wenn die Art in dem Mitgliedstaat vorkommt, auch wenn sie nicht beprobt wurde.

    License (Lizenz)

    Geben Sie an, ob von einer beauftragten Behörde eine allgemeine, artenspezifische, fanggerätspezifische, gebietsspezifische oder keine Lizenz gefordert wird.

    Siehe MasterCodeList „License“ (Lizenz).

    Reasons for not sampling (Gründe für die Nichtbeprobung)

    Wenn die Art gemäß Tabelle 4 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP vorgeschrieben ist oder auf regionaler Ebene ausgewählt, aber nicht erhoben wird, geben Sie bitte den Grund/die Gründe für die Nichtbeprobung dieser Art an, gegebenenfalls mit spezifischen Verweisen und wissenschaftlichen Nachweisen (z. B. nicht in dem Gebiet vorkommende Arten, Verordnungen/Gesetze im Land usw.).

    Agreed at RCG (auf Ebene der RCG vereinbart)

    Die Benennung der Arten, die von Interesse sind, wird auf regionaler Ebene vereinbart. Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob eine Empfehlung der RCG oder ein regionales Übereinkommen zur jeweiligen Probenahme vorliegt.

    Is an annual estimate of the total catch planned? (Ist eine jährliche Schätzung des Gesamtfangs geplant?)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Ihr Mitgliedstaat beabsichtigt, den Fang nach Arten (Gewicht und/oder Anzahl) für die genannten Arten zu schätzen.

    Is an estimate of the annual percentage of catch released alive planned? (Ist eine Schätzung des jährlichen Prozentsatzes des lebend freigesetzten Fangs geplant?)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Ihr Mitgliedstaat beabsichtigt, die Rate der lebend freigesetzten Fische pro Art für die genannten Arten zu schätzen.

    Erläutern Sie im Qualitätsdokument (Anhang 1.1), wie diese Schätzungen berechnet werden.

    Is the collection of biological variables planned? (Ist die Erhebung biologischer Variablen geplant?)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob Ihr Mitgliedstaat beabsichtigt, die Fangzusammensetzung (z. B. Gewicht, Altersstruktur) für die genannten Arten zu schätzen.

    Is there a regional threshold for the collection of stock related biological variables? (Gibt es einen regionalen Schwellenwert für die Erhebung bestandsbezogener biologischer Variablen?)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten ein Schwellenwert für die Erhebung biologischer Daten aus Freizeitfischereifängen gilt, der auf der Ebene der Meeresregion auf der Grundlage der Bedürfnisse der Endnutzer vereinbart und koordiniert wird. Diese Spalte ist nur auszufüllen, wenn in der vorherigen Spalte „Is the collection of biological variables planned?“ (Ist die Erhebung biologischer Variablen geplant?) „Y“ angegeben ist.

    Observation type (Beobachtungsart)

    Geben Sie die Art der Beobachtungstätigkeit an, die zur Erhebung von Daten für den spezifizierten Beprobungsplan verwendet wird. Siehe MasterCodeList „Observation type“ (Beobachtungsart).

    Sampling scheme type (Art des Beprobungsplans)

    Geben Sie die Art des verwendeten Beprobungsplans ein. Siehe MasterCodeList „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans). Der Verweis auf die Arten von Beprobungsplänen sollte in allen Tabellen, in denen diese Spalte erscheint, einheitlich sein.

    Jede Art von Beprobungsplan sollte in einer separaten Zeile gemeldet werden.

    Sampling scheme identifier (Kennung des Beprobungsplans)

    Geben Sie einen eindeutigen Namen (Freitext) an, um jede Kombination von „Observation type“ (Beobachtungsart) * „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans) zu kennzeichnen. Verwenden Sie denselben Verweis in Textfeldern und in Anhang 1.1.

    Frequency (Häufigkeit)

    Geben Sie die geplante Beprobungshäufigkeit an. Siehe MasterCodeList „Frequency“ (Häufigkeit).

    Wenn Sie „Sonstige“ eingeben, geben Sie die Häufigkeit in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) an.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle sollte Informationen zu den Schätzungen der Fangmengen und der Prozentsätze der Freisetzungen sowie zur Erhebung von Daten über die Fangzusammensetzung für die Freizeitfischerei enthalten, die von den Mitgliedstaaten vorgenommen werden.

    Estimated annual catch quantities by species (Geschätzte jährliche Fangmengen nach Arten)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für jede genannte Art das jährliche Gewicht der Fänge (in Tonnen) für das Beprobungsjahr geschätzt wird.

    Estimated annual percentage release (Geschätzter jährlicher Prozentsatz der Freisetzungen)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für die genannten Arten der jährliche Prozentsatz der Freisetzungen für das Beprobungsjahr geschätzt wird.

    Collection of biological data (Erhebung biologischer Daten)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an, ob für jede genannte Art die biologischen Daten für das Beprobungsjahr erhoben werden.

    Evaluated by external experts/bodies (Bewertet durch externe Sachverständige/Einrichtungen)

    Geben Sie mit „Y“ (ja) oder ‘„N“ (nein) an, ob die Erhebung durch externe Sachverständige/Einrichtungen bewertet wird. Lautet die Antwort „Y“, geben Sie bitte den Bewerter (z. B. WGRFS, ICCAT) an und machen Sie in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) nähere Angaben zu den Bewertungen (Jahr, Teil der Erhebung, Fortschritte usw.).

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren.


    Textfeld 2.4: Freizeitfischerei

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe a, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.2 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Verwenden Sie dieses Textfeld, um einen Überblick über die Methodik zur Erhebung von Daten über die Freizeitfischereifänge in Meeres- und Süßwasser zu geben. Für diadrome Arten in Süßwasser sind Tabelle und Textfeld 2.3 zu verwenden.

    Beschreibung des Beprobungsplans/der Erhebung gemäß Tabelle 2.4.

    (max. 900 Wörter pro Region)

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Geben Sie die Abweichungen (falls zutreffend) zwischen der tatsächlich erreichten und der im Arbeitsplan vorgesehenen Datenerhebung an und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zu Ergebnissen führen.

    (max. 900 Wörter pro Region)


    Tabelle 2.5: Beschreibung des Beprobungsplans für biologische Daten

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a und b, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 2.1 Buchstabe a und Nummer 4.1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle bezieht sich auf Daten, die gemäß Tabelle 1 und gemäß den in Tabelle 2 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP aufgeführten Verordnungen zu erheben sind. Verwenden Sie diese Tabelle, um alle von der gewerblichen Fischerei abhängigen Beprobungspläne in dem Mitgliedstaat zu nennen. Der Mitgliedstaat führt die Beprobungsrahmen im Plan, die Art der primären Stichprobeneinheit (PSE) und die vorgesehene Anzahl der PSE auf, die im Jahr der Übermittlung zur Verfügung stehen. Für jeden Beprobungsrahmen erfasst der Mitgliedstaat die Anzahl der PSE, die er durchführen will.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Reference period (Bezugszeitraum)

    Geben Sie an, auf welche(s) Jahr(e) sich die Daten tatsächlich beziehen. Wählen Sie die drei letzten repräsentativen Jahre vor dem ersten Jahr des AP (keine Aktualisierung des Bezugszeitraums im WP-Zeitraum erforderlich) mit den verfügbaren Daten aus. Geben Sie die Bezugsjahre an, z. B. in der Form „2018–2020“, „2017–2019“.

    Weicht der Bezugszeitraum von den letzten drei Jahren ab, so ist dies in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) zu erläutern.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie das Jahr an, in dem die Tätigkeit durchgeführt wird. Geben Sie eine Zeile pro Durchführungsjahr ein und beziehen Sie alle Jahre aus dem Zeitraum des Arbeitsplans ein.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) eingegeben.

    Observation type (Beobachtungsart)

    Geben Sie die Art der Beobachtungstätigkeit an, die zur Erhebung von Daten für jede Art von Beprobungsplan verwendet wird. Siehe MasterCodeList „Observation type“ (Beobachtungsart).

    Sampling scheme type (Art des Beprobungsplans)

    Geben Sie die Art des verwendeten Beprobungsplans ein. Siehe MasterCodeList „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans). Der Verweis auf die Arten von Beprobungsplänen sollte in allen Tabellen, in denen diese Spalte erscheint, einheitlich sein.

    Jede Art von Beprobungsplan sollte in einer separaten Zeile gemeldet werden.

    Species coverage (erfasste Arten)

    Geben Sie an, ob die Art des Beprobungsplans * die Beobachtungsart für alle oder nur einen Teil der Art gilt. Siehe MasterCodeList ‘Species coverage‘ (erfasste Arten).

    Wenn Sie „Selected species/stocks“ (ausgewählte Arten/Bestände) eingeben, machen Sie genaue Angaben im Qualitätsdokument (Anhang 1.1).

    Sampling scheme identifier (Kennung des Beprobungsplans)

    Geben Sie einen eindeutigen Namen (Freitext) an, um jede Kombination von „Observation type“ (Beobachtungsart) * „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans) * „Species coverage“ (erfasste Arten) zu kennzeichnen. Verwenden Sie denselben Verweis in Textfeldern und in Anhang 1.1.

    Wenn die Anlandungen Ihres Mitgliedstaats von einem anderen Mitgliedstaat im Rahmen einer bi- oder multilateralen Vereinbarung beprobt werden, fügen Sie in diese Tabelle eine Zeile ein, die sich auf die Kennung des Beprobungsplans des anderen Mitgliedstaats bezieht.

    Fügen Sie für jede Kennung des Beprobungsplans eine Zeile „Außerhalb des Rahmens“ hinzu, auch wenn alle Beprobungspopulationen abgedeckt sind. In diesem Fall ist „0“ für die geplante PSE-Nummer anzugeben und weitere Spezifikationen (z. B. Beobachtungsart, Häufigkeit, PSE-Typ usw.) sind zu wiederholen.

    Sampling frame identifier (Kennung des Beprobungsrahmens)

    Geben Sie einen eindeutigen Code oder Namen (Freitext) an, um jeden Beprobungsrahmen innerhalb des Beprobungsplans zu kennzeichnen. Verwenden Sie in Textfeldern denselben Verweis.

    Um einen Einblick in den tatsächlichen Erfassungsbereich des Beprobungskonzepts zu geben, geben Sie mindestens eine Zeile pro Kombination „Region“ * „RFMO“ * „Kennung des Beprobungsplans“ für außerhalb des Rahmens liegende Teile der Population ein. Dies wird für alle Kombinationen empfohlen, sollte jedoch zumindest für diejenigen angegeben werden, bei denen „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans) = „commercial fishing trip“ (gewerbliche Fangreise) steht.

    Sampling frame description (Beschreibung des Beprobungsrahmens)

    Beschreiben Sie kurz (Freitext) den Beprobungsrahmen (z. B. Trawler in GSA 22, Westküste — Ringwadenfänger, Häfen im nordwestlichen Gebiet usw.). Falls erforderlich, fügen Sie in Textfeld 2.5 eine ausführlichere Beschreibung hinzu.

    Sampling frame spatial coverage (Räumlicher Erfassungsbereich des Beprobungsrahmens)

    Geben Sie den räumlichen Erfassungsbereich des Beprobungsrahmens an (z. B. ICES-Gebiet, geografische Untergebiete des GFCM-Übereinkommensgebiets, NAFO-Gebiet, ICCAT-Probenahmegebiete usw.). Die Mitgliedstaaten entscheiden unabhängig über die Beprobungsrahmengebiete.

    Frequency (Häufigkeit)

    Geben Sie die geplante Beprobungshäufigkeit an. Siehe MasterCodeList „Frequency“ (Häufigkeit). Wenn Sie „Unknown“ (Unbekannt) oder „Other“ (Sonstige) eingeben, erläutern Sie dies in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) oder in Textfeld 2.5.

    PSU type (PSE-Art)

    Geben Sie die primäre Stichprobeneinheit (PSE) innerhalb jedes Beprobungsrahmens an. PSE können eine Fangreise, ein Fischereifahrzeug, ein Fangtag, ein Hafen, eine Reise, Fahrzeug*Reise, Fahrzeug*Woche, ein Hafen*Tag, eine Hafen*Woche, ein Hafen*Monat usw. sein.

    Method of PSU selection (Methode zur Auswahl der PSE)

    Nennen Sie die Methode(n) für die Auswahl der primären Stichprobeneinheit (PSE). Siehe MasterCodeList „PSU Selection“ (Auswahl der PSE).

    Catch fraction (Fanganteil)

    Geben Sie an, welcher Anteil des Fangs von der Probenahme erfasst werden soll. Siehe MasterCodeList „Catch fraction“ (Fanganteil). Wenn Sie „Other“ (Sonstige) eingeben, beschreiben Sie den Anteil in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP).

    Average number of PSU during the reference period (Durchschnittliche Anzahl der PSE während des Bezugszeitraums)

    Geben Sie die durchschnittliche jährliche Anzahl der PSE im Bezugszeitraum an. Einbeziehung aller PSE, nicht nur der Beprobungseinheiten.

    Planned number of PSUs (Vorgesehene Anzahl der PSE)

    Geben Sie die geplante Anzahl der jährlich zu beprobenden PSE für das/die Durchführungsjahr(e) an. Deckt ein Beprobungsplan die gesamte Zielpopulation ab, so ist in der Zeile „außerhalb des Rahmens“„0“ einzutragen.

    PETS observation covered within the sampling scheme (Im Beprobungsplan erfasste PETS-Beobachtung)

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn die Beobachtung geschützter, gefährdeter, bedrohter und empfindlicher Arten (PETS) in der Kennung des Beprobungsplans erfasst ist, und „N“ (nein), wenn sie nicht enthalten ist.

    Does the sampling protocol allow for the quantification of PETS observation effort? (Ermöglicht das Probenahmeprotokoll die Quantifizierung des PETS-Beobachteraufwands?)

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn der PETS-Beobachteraufwand quantifiziert werden kann.

    Der Beobachteraufwand kann sich auf eine gesamte Reise oder einen Teil einer Reise erstrecken. Eine teilweise Beobachtung einer Reise kann einen bekannten Anteil von Hols, Sortieren/Verarbeiten oder Fängen umfassen.

    Regional work plan name (Bezeichnung des regionalen Arbeitsplans)

    Geben Sie gegebenenfalls die Bezeichnung des geltenden regionalen Arbeitsplans an. Falls vorhanden, ist eine Kurzbezeichnung zu verwenden. Geben Sie „N“ (nein) ein, wenn kein regionaler Arbeitsplan gilt.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Weitere Anmerkungen oder weitere Informationen sind erforderlich, falls in vorhergehenden Spalten „other“ (Sonstiges) verwendet wurde. Bei bi- oder multilateralen Übereinkünften über diesen Beprobungsplan ist die Bezeichnung der Übereinkunft gemäß Tabelle 1.3 anzugeben.

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle sollte Angaben zum von den Mitgliedstaaten erreichten Stichprobenumfang sowie zu der Frage enthalten, ob ungewollte Fänge geschützter, gefährdeter, bedrohter oder empfindlicher Arten (PETS) überwacht wurden. Ein neuer Plan/Rahmen, der nicht im Arbeitsplan enthalten ist, kann als zusätzliche, grau markierte Zeilen am Ende der Tabelle eingefügt werden.

    Total number of PSU in the implementation year (Gesamtzahl der PSE im Durchführungsjahr)

    Geben Sie die Gesamtzahl der PSE ein, die im Durchführungsjahr für die Auswahl des vorgegebenen Beprobungsrahmens zur Verfügung standen.

    Achieved number of PSU in the implementation year (Erreichte Anzahl der PSE im Durchführungsjahr)

    Geben Sie die Anzahl der PSE ein, aus denen im Durchführungsjahr für den vorgegebenen Beprobungsrahmen erfolgreich Daten erhoben wurden.

    Achieved % of PSUs (Erreichte % an PSE)

    Der prozentuale Anteil der im Berichtsjahr erreichten PSE. Diese Spalte wird mit Hilfe einer Formel automatisch ausgefüllt:

    100 * („Erreichte Anzahl der PSE im Durchführungsjahr“)/(„Geplante Anzahl der PSE im Durchführungsjahr“)

    Divergence (%) of implementation year vs. reference period (Differenz (%) zwischen Durchführungsjahr und Bezugszeitraum)

    Die Differenz als prozentualer Anteil des Durchführungsjahres gegenüber dem Bezugszeitraum. Diese Spalte wird mit Hilfe einer Formel automatisch ausgefüllt:

    100 * („Gesamtzahl der PSE im Durchführungsjahr“)/(„Durchschnittliche Anzahl der PSE während des Statistik-Bezugszeitraums“)

    Dieser Prozentsatz gibt das Ausmaß der Abweichung zwischen der zum Zeitpunkt der Planung bestehenden Situation und der tatsächlichen Situation während des Beprobungsjahres an.

    Indication if AR comments are required concerning number of PSUs achieved (Angabe, ob Anmerkungen zum JB zur Anzahl der erreichten PSE erforderlich sind)

    Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, wenn die Abweichung zwischen der geplanten und der erreichten Anzahl an PSE weniger als 90 % oder mehr als 150 % beträgt. Liegen die Werte außerhalb dieser Spanne, wird dies mit „x“ gekennzeichnet, und der Mitgliedstaat muss eine Anmerkung in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) machen. Sie können die Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) auch ohne die Angabe ausfüllen.

    Number of unique active vessels in the sampling frame (Anzahl der einzelnen aktiven Schiffe im Beprobungsrahmen)

    Geben Sie unter Verwendung der Definition des Begriffs „aktives Schiff“ aus Kapitel 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP die Anzahl der während des Durchführungsjahres einzelnen aktiven Schiffe für den vorgegebenen Beprobungsrahmen ein.

    Geben Sie diese Informationen an, wann immer es möglich ist, den Beprobungsrahmen mit Fischereifahrzeugen zu verknüpfen, einschließlich Beprobung an Land.

    Number of unique vessels sampled (Anzahl der einzelnen beprobten Schiffe)

    Geben Sie die Anzahl der einzelnen Schiffe an, die während des Durchführungsjahres für den Beprobungsplan und den vorgegebenen Rahmen beprobt wurden.

    Geben Sie diese Informationen an, wann immer es möglich ist, Proben mit Fischereifahrzeugen zu verknüpfen, einschließlich Beprobung an Land.

    Number of fishing trips in the sampling frame (Anzahl der Fangreisen im Beprobungsrahmen)

    Geben Sie die Gesamtzahl der Fangreisen für den Beprobungsplan und den vorgegebenen Rahmen ein.

    Geben Sie diese Informationen an, wann immer es möglich ist, Proben mit Fischereifahrzeugen zu verknüpfen, einschließlich Beprobung an Land.

    Number of fishing trips sampled (Anzahl der beprobten Fangreisen)

    Geben Sie die Gesamtzahl der Fangreisen an, die für den Beprobungsplan und den vorgegebenen Rahmen beprobt wurden.

    Geben Sie diese Informationen an, wann immer es möglich ist, Proben mit Fischereifahrzeugen zu verknüpfen, einschließlich Beprobung an Land.

    Percentage of sampled fishing trips where the observer dedicated time to record the bycatch of PETS (Prozentsatz der beprobten Fangreisen, bei denen der Beobachter Zeit hatte, die Beifänge von PETS aufzuzeichnen)

    Geben Sie den Prozentsatz der beprobten Fangreisen an, bei denen der Beobachter eine spezielle PETS-Beobachtung durchgeführt hat. Diese Beobachtung umfasst auch Fälle, in denen keine PETS-Beifänge verzeichnet wurden, solange der Beobachter nach beigefangenen Arten suchte.

    Konzentriert sich der Beobachtungsaufwand nur auf einige Arten von PETS (Säugetiere, Reptilien usw.), so ist dies in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) und erforderlichenfalls in Textfeld 4.2 anzugeben.

    Number of fishing trips sampled with PETS mitigation device (Anzahl von beprobten Fangreisen mit PETS-Schutzvorrichtungen)

    Geben Sie die Gesamtzahl der beprobten Fangreisen für den Beprobungsplan und den vorgegebenen Rahmen an, bei denen eine PETS-Schutzvorrichtung verwendet wurde.

    Number of species with length measurements (Anzahl der Arten mit Längenmessung)

    Geben Sie die Anzahl der Arten an, bei denen Längenmessungen aufgezeichnet wurden. Dies unterscheidet sich von den Arten, für die biologische Daten erhoben wurden.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu erläutern, insbesondere zwischen der „Planned number of PSUs“ (vorgesehene Anzahl von PSE) „Achieved number of PSUs in the sampling year“ (Zahl der im Stichprobenjahr erreichten PSE). Geben Sie in dieser Spalte an, ob in Textfeld 2.5 erweiterte Anmerkungen gemacht werden.

    Sie können weitere Anmerkungen hinzufügen.


    Textfeld 2.5: Beschreibung des Beprobungsplans für biologische Daten

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a und b, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel 2 Nummer 2.1 Buchstabe a des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Dieses Textfeld ergänzt Tabelle 2.5.

    Dieses Textfeld ergänzt die Angaben zu den Beprobungsplänen im Qualitätsdokument (Anhang 1.1). Es dient dazu, zusätzliche Informationen über Beprobungspläne und Beprobungsrahmen hervorzuheben, die der Mitgliedstaat für nützlich hält, um das für die Region und das/die Durchführungsjahr(e) geplante Beprobungskonzept zu verstehen.

    Zusätzliche Informationen zu Beprobungsplänen

    Sie können spezifische Hintergrundinformationen zu einer Region und das/die Durchführungsjahr(e) hinzufügen, z. B. neue Entwicklungen, die noch nicht im Qualitätsdokument aufgeführt sind, regionale Anpassungen und/oder Perspektiven für die Zukunft. Geben Sie die Informationen unter derselben Kennung des Beprobungsplans wie in Tabelle 2.5 ein.

    Zusätzliche Beschreibung der Beprobungsrahmen

    Sie können die Spalte „Sampling frame description“ (Beschreibung des Beprobungsrahmens) in Tabelle 2.5 mit einer ergänzenden Beschreibung versehen. Machen Sie die Angaben unter derselben Kennung und Bezeichnung wie in den Spalten „Sampling frame identifier“ (Kennung des Beprobungsrahmens) und „Sampling frame description“ (Beschreibung des Beprobungsrahmens) in Tabelle 2.5 und in derselben Reihenfolge (Kennung des Beprobungsrahmens + Beschreibung des Beprobungsrahmens).

    (Ein Textfeld mit höchstens 1 000 Wörtern pro Region/RFO/RFO/IO)

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Geben Sie die Abweichungen (falls zutreffend) zwischen der tatsächlich erreichten und der im Arbeitsplan vorgesehenen Datenerhebung an und erläutern Sie die Gründe für diese Abweichungen.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (Ein Textfeld mit höchstens 1 000 Wörtern pro Region/RFO/RFO/IO)


    Tabelle 2.6 Wissenschaftliche Forschungsreisen auf See

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel I und II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. In dieser Tabelle wird festgelegt, welche Forschungsreisen auf See gemäß Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP und welche zusätzlichen Erhebungen vom Mitgliedstaat durchgeführt werden.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie das Jahr an, in dem die Tätigkeit durchgeführt wird. Geben Sie eine Zeile pro Durchführungsjahr ein und beziehen Sie alle Jahre aus dem Zeitraum des Arbeitsplans ein.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein.

    Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“.

    Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet.

    Name of research survey (Bezeichnung der Forschungsreise)

    Geben Sie die Bezeichnung der Forschungsreise auf See ein. Verwenden Sie bei vorgeschriebenen Forschungsreisen die Bezeichnung aus Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. Siehe die Spalte „Description“ (Beschreibung) in der MasterCodeList „Mandatory survey at sea“ (vorgeschriebene Forschungsreisen auf See).

    Listen Sie mindestens Folgendes auf:

    die Erhebungen, an denen Ihr Mitgliedstaat finanziell, technisch, durch Aufwand oder als Kombination davon teilnimmt;

    vorgeschriebene Erhebungen für einzelne Arten, bei denen der Anteil Ihres Mitgliedstaats an der TAC (oder der Anteil an den Gesamtanlandungen in der Union) mehr als 0 % beträgt, aber unter dem Schwellenwert liegt (auf der Grundlage von Tabelle 2.1 des nationalen Arbeitsplans);

    Erhebungen zu mehreren Arten und Ökosystemen, bei denen für die betreffenden Regionen Schwellenwerte auf regionaler Ebene festgelegt wurden.

    Sie können nicht vorgeschriebene Erhebungen auflisten. Geben Sie die Bezeichnungen dieser Erhebungen gemäß den nationalen Erhebungsbezeichnungen an.

    Research survey acronym (Kurzbezeichnung der Erhebung)

    Geben Sie die Kurzbezeichnung der Forschungsreise auf See ein. Verwenden Sie bei vorgeschriebenen Forschungsreisen die Kurzbezeichnung aus Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. Siehe MasterCodeList „Mandatory survey at sea“ (vorgeschriebene Forschungsreisen auf See). Die in dieser Tabelle verwendeten Kurzbezeichnungen der Erhebungen sollten mit den Angaben in der Spalte „Sampling scheme identifier“ (Kennung des Beprobungsplans) in Tabelle 2.2 übereinstimmen.

    Mandatory research survey (vorgeschriebene Forschungsreise)

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn die Forschungsreise auf See in Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses zum EU-MAP enthalten ist; andernfalls ist „N“ (nein) einzutragen.

    Threshold rules used (Angewandte Schwellenwertregeln)

    Geben Sie an, welche Schwellenwerte gegebenenfalls gelten, damit Ihr Mitgliedstaat nicht an der Umfrage teilnimmt. Siehe MasterCodeList „Angewandte Schwellenwertregeln“.

    Bei vorgeschriebenen Erhebungen ist eine der folgenden Optionen anzugeben:

    „None“ (entfällt): Ihr Mitgliedstaat muss in irgendeiner Weise zur Erhebung beitragen, wie in der Spalte „Type of MS participation“ (Art der MS-Beteiligung) in Tabelle 2.6 näher erläutert;

    „Implementing decision rule“ (Durchführungsbeschlussregel): Ihr Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, gemäß den Bestimmungen des EU-MAP-Durchführungsbeschlusses an der Erhebung teilzunehmen;

    „Regionally agreed rule“ (regional vereinbarte Regel): Ihr Mitgliedstaat ist nicht verpflichtet, gemäß den Bestimmungen eines regionalen Übereinkommens einen Beitrag zu der Erhebung zu leisten. Geben Sie in diesem Fall das entsprechende Übereinkommen in Frage 4 in Textfeld 2.6 an.

    Bei nicht vorgeschriebenen Erhebungen ist „None“ (Keine) einzutragen.

    Regional work plan name (Bezeichnung des regionalen Arbeitsplans)

    Geben Sie gegebenenfalls die Bezeichnung des geltenden regionalen Arbeitsplans an. Falls vorhanden, ist eine Kurzbezeichnung zu verwenden. Geben Sie „N“ (nein) ein, wenn kein regionaler Arbeitsplan gilt.

    Cost-sharing agreement signed by MS (Vom Mitgliedstaat unterzeichnete Kostenteilungsvereinbarung)

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn Ihr Mitgliedstaat eine Kostenteilungsvereinbarung unterzeichnet hat; andernfalls ist „N“ (nein) einzutragen. Wenn es eine Kostenteilungsvereinbarung gibt, ist auf das Übereinkommen in Tabelle 1.3 zu verweisen.

    Type of MS participation (Art der MS-Beteiligung)

    Geben Sie die Art der Beteiligung gemäß der MasterCodeList „Type of MS participation“ an. Füllen Sie diese Spalte für alle Forschungsreisen auf See aus, die von Ihrem Mitgliedstaat durchgeführt werden, unabhängig von etwaigen Übereinkommen auf regionaler Ebene. Die „Art der MS Beteiligung“ an einer bestimmten Erhebung bezieht sich auf die gesamte Erhebung für alle Mitgliedstaaten und nicht nur auf den/die von Ihrem Mitgliedstaat abgedeckten Bereich(e).

    „Financial“ (Finanziell) setzt nur finanzielle Unterstützung voraus (meist im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung);

    „Technical“ (Technisch) umfasst Schiffe oder andere Plattformen, die Lieferung von Material, die Unterstützung bei der Nachbearbeitung von Proben (z. B. Laborarbeiten) (meist im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung oder eines regionalen Arbeitsplans);

    „Personnel“ (Personal) umfasst die Beiträge von Personen an Bord (meist im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung oder eines regionalen Arbeitsplans);

    „Combination“ (Kombination) umfasst jede Kombination der oben genannten und/oder international koordinierten Erhebungen mit einzelnen Mitgliedstaaten, die ihren Teil durchführen;

    „NA“ (entfällt) ist anzugeben, wenn kein anderer Mitgliedstaat an der Erhebung teilnimmt und kein anderer Mitgliedstaat dasselbe Akronym verwendet.

    Für Beteiligungen, die nicht „finanziell“ sind, beschreiben Sie die Art der Beteiligung und/oder ihren Hintergrund detaillierter unter Frage 4 im Textfeld 2.6.

    Area(s) covered (abgedeckte Gebiete)

    Nennen Sie die Gebiete, die abgedeckt werden sollen. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen muss das Gebiet ein Teilgebiet oder gegebenenfalls ein gesamtes Gebiet gemäß Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP sein.

    Time period (month) (Zeitraum (Monat))

    Geben Sie den Zeitraum an (Kalendermonate in Zahlen getrennt durch Komma), der von Ihrem Mitgliedstaat abgedeckt werden soll.

    Frequency (Häufigkeit)

    Geben Sie die Erhebungshäufigkeit an. Siehe MasterCodeList „Frequency“ (Häufigkeit). Wenn Sie „Unknown“ (Unbekannt) oder „Other“ (Sonstige) eingeben, erläutern Sie dies in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP).

    Relevant international planning group — (Einschlägige internationale Planungsgruppe)

    Geben Sie die Kurzbezeichnung der für die Planung der Forschungserhebung auf See zuständigen internationalen Gruppe und der entsprechenden RFO/IO (z. B. IBTSWG-ICES oder GFCM) an.

    Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Verwenden Sie die Kurzbezeichnung der Planungsgruppe im Einklang mit der Bezeichnungsregelung innerhalb der RFMO/RFO/IO.

    Gibt es keine Planungsgruppe, RFO oder IO, die für die Erhebungsplanung zuständig sind, ist „NA“ (entfällt) anzugeben.

    Falls verfügbar, geben Sie bitte einen Link zu einer Website mit weiteren Informationen über die Erhebungsplanungsgruppe an.

    Days at sea planned (Vorgesehene Tage auf See)

    Geben Sie die Anzahl der Tage auf See ein, die für die Durchführung der Forschungsreise vorgesehen sind. Falls die Erhebung einer Kostenteilungsvereinbarung unterliegt und die Teilnahme Ihres Mitgliedstaats keine Schiffszeit („Type of MS participation“ (Art der Teilnahme des Mitgliedstaats)) umfasst, verweisen Sie auf den nationalen Arbeitsplan des Mitgliedstaats, der die Erhebung plant und durchführt.

    Type of sampling activities (Art der Beprobungstätigkeiten)

    Geben Sie die Art der zentralen Beprobungstätigkeiten an. Die zentralen Beprobungstätigkeiten sind diejenigen, die im für die Forschungsreise verantwortlichen Gremium vereinbart wurden. Sie können auch zusätzliche, von Ihrem Mitgliedstaat beschlossene Beprobungstätigkeiten anführen. Verwenden Sie für jede Art von Beprobungstätigkeit in einer Erhebung eine gesonderte Zeile, wobei die Angaben aus den vorhergehenden Spalten wiederholt werden. Verwenden Sie die folgenden Kategorien: Schleppnetzhols, Hydrografie, Planktonhols, akustische Profile, Abfall je Hol, Proben benthischer Wirbellosen, Überwachung des Meeresbodens usw. Falls die Erhebung einer Kostenteilungsvereinbarung unterliegt und die Teilnahme Ihres Mitgliedstaats keine Schiffszeit („Type of MS participation“ (Art der Teilnahme des Mitgliedstaats)) umfasst, verweisen Sie auf den nationalen Arbeitsplan des Mitgliedstaats, der die Erhebung plant und durchführt.

    Number of sampling activities planned (Anzahl der geplanten Beprobungstätigkeiten)

    Geben Sie die Anzahl der geplanten Beprobungstätigkeiten an. Falls die Erhebung einer Kostenteilungsvereinbarung unterliegt und die Teilnahme Ihres Mitgliedstaats keine Schiffszeit („Type of MS participation“ (Art der Teilnahme des Mitgliedstaats)) umfasst, verweisen Sie auf den nationalen Arbeitsplan des Mitgliedstaats, der die Erhebung plant und durchführt.

    Research survey database (Forschungsreisendatenbank)

    Geben Sie den Namen der nationalen oder internationalen Datenbank ein, in der die erhobenen Daten gespeichert werden. Falls verfügbar, fügen Sie bitte den Link zur Datenbank hinzu. Wenn es keine Datenbank gibt, tragen Sie „None“ (Keine) ein. Wenn die Daten in nationalen und internationalen Datenbanken gespeichert sind, ist nur letztere anzugeben.

    Hinweis: Diese Spalte gilt für das Vorhandensein einer Datenbank, in der die Daten gespeichert werden.

    Link to survey manual (Link zum Erhebungshandbuch)

    Geben Sie an, wo das Erhebungshandbuch zu finden ist. Geben Sie für vorgeschriebene und international koordinierte Erhebungen einen Link zum internationalen Handbuch an, selbst wenn auch ein nationales Handbuch vorhanden ist. Bei nicht vorgeschriebenen Erhebungen ist ein Link zum (inter)nationalen Handbuch fakultativ. Ist kein Link verfügbar, geben Sie bitte „No link available“ (Kein Link verfügbar) ein. Ist kein Handbuch verfügbar, geben Sie bitte „No manual available“ (Kein Handbuch verfügbar) ein.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen

    In case of financial participation, has the payment been made (Ist im Fall der finanziellen Beteiligung eine Zahlung erfolgt)?

    Im Falle einer finanziellen Beteiligung an einer Forschungsreise im Rahmen einer Kostenteilungsvereinbarung ist mit „Y“ (ja) oder „N“ (nein) anzugeben, ob die Zahlung erfolgt ist. Falls keine Kostenteilungsvereinbarung gilt, ist „NA“ (entfällt) anzugeben.

    Days at sea achieved (Auf See verbrachte Tage)

    Geben Sie die Anzahl der Tage ein, die für die Durchführung der Forschungsreise auf See verbracht wurden. Falls die Erhebung einer Kostenteilungsvereinbarung unterliegt und die Teilnahme Ihres Mitgliedstaats keine Schiffszeit („Type of MS participation“ (Art der Teilnahme des Mitgliedstaats)) umfasst, verweisen Sie auf den jährlichen Bericht des Mitgliedstaats, der die Erhebung durchführt.

    Number of sampling activities achieved (Anzahl der erreichten Beprobungstätigkeiten)

    Geben Sie in der Spalte „Number of sampling activities planned“ (Anzahl der geplanten Beprobungstätigkeiten) die Anzahl der Zieleinheiten an, die während der Erhebung erreicht wurden. Falls die Erhebung einer Kostenteilungsvereinbarung unterliegt und die Teilnahme Ihres Mitgliedstaats keine Schiffszeit („Type of MS participation“ (Art der Teilnahme des Mitgliedstaats)) umfasst, verweisen Sie auf den jährlichen Bericht des Mitgliedstaats, der die Erhebung durchführt.

    Other data submissions (Sonstige Datenübermittlungen)

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn die Rohdaten an andere wissenschaftliche Einrichtungen als die einschlägige Datenbank übermittelt werden, und „N“ (nein), wenn dies nicht der Fall ist.

    Was the survey carried out within the official time period (Wurde die Forschungsreise innerhalb des offiziell festgelegen Zeitraums durchgeführt)?

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn die Forschungsreise innerhalb des offiziell festgelegten Erhebungszeitraums durchgeführt wurde, und „N“ (nein), wenn dies nicht der Fall ist.

    Falls die Erhebung einer Kostenteilungsvereinbarung unterliegt und die Teilnahme Ihres Mitgliedstaats keine Schiffszeit („Type of MS participation“ (Art der Teilnahme des Mitgliedstaats)) umfasst, verweisen Sie auf den jährlichen Bericht des Mitgliedstaats, der die Erhebung durchführt.

    Was the sampling carried out within the official survey area (Wurde die Beprobung innerhalb des offiziell für die Forschungsreise festgelegten Gebiets durchgeführt)?

    Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn die Forschungsreise innerhalb des offiziell festgelegten Erhebungsgebiets durchgeführt wurde, und „N“ (nein), wenn dies nicht der Fall ist.

    Falls die Erhebung einer Kostenteilungsvereinbarung unterliegt und die Teilnahme Ihres Mitgliedstaats keine Schiffszeit („Type of MS participation“ (Art der Teilnahme des Mitgliedstaats)) umfasst, verweisen Sie auf den jährlichen Bericht des Mitgliedstaats, der die Erhebung durchführt.

    Indication if AR comments required concerning number of sampling activities achieved (Angabe, ob Anmerkungen zum JB zur Anzahl der erreichten Beprobungstätigkeiten erforderlich sind)

    Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, wenn die Abweichung zwischen der geplanten und der erreichten Anzahl an Beprobungstätigkeiten weniger als 90 % oder mehr als 150 % beträgt. Liegen die Werte außerhalb dieser Spanne, wird dies mit „x“ gekennzeichnet, und der Mitgliedstaat muss eine Anmerkung in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) machen. Sie können die Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) auch ohne die Angabe ausfüllen.

    Indication if AR comments required concerning temporal and spatial coverage (Angabe, ob Anmerkungen zum JB in Bezug auf den zeitlichen und räumlichen Erfassungsbereich erforderlich sind)

    Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, wenn der räumliche oder zeitliche Erfassungsbereich nicht erreicht wurde. Wurde in einer der Spalten „N“ angegeben, ist dies mit einem „x“ gekennzeichnet, und der Mitgliedstaat wird gebeten, in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) einen Kommentar abzugeben. Sie können die Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) auch ohne die Angabe ausfüllen.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu erläutern, insbesondere wenn eine Diskrepanz in den Spalten AB und AC angezeigt wird.

    Geben Sie in dieser Spalte an, ob in Textfeld 2.6 erweiterte Anmerkungen gemacht werden. Sie können weitere Anmerkungen hinzufügen.


    Textfeld 2.6: Wissenschaftliche Forschungsreisen auf See

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel I und II des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. Es soll angeben, welche Forschungsreisen auf See gemäß Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP durchgeführt werden. Die Mitgliedstaaten sollen angeben, ob die Forschungsreise auf See in Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP enthalten ist oder ob es sich um eine zusätzliche Forschungsreise handelt.

    (Bitte pro Erhebung ein Textfeld verwenden)

    Bezeichnung der Forschungsreise

    1.

    Ziele der Forschungsreise

    Bei vorgeschriebenen Erhebungen: Führen Sie die vollständige Liste der von der koordinierenden Gruppe festgelegten Zielarten/Ökosystemkomponenten (im Gegensatz zu den Zielarten in Tabelle 1 des EU-MAP-Durchführungsbeschlusses) sowie die internationalen und zusätzlichen nationalen Ziele auf. Bei nicht vorgeschriebenen Erhebungen: Beschreiben Sie den Zweck der Erhebung einschließlich Beprobungstätigkeiten und Zielarten/Ökosystemkomponenten, den Endnutzer und die Art und Weise, wie die Daten verwendet werden.

    2.

    Beschreibung des Erhebungskonzepts und der Erhebungsmethoden für jede Art der Datenerhebung, die in Tabelle 2.6 für diese spezifische Erhebung aufgeführt ist.

    Geben Sie den Zeitraum für die Erhebung an (wie in Tabelle 2.6). Wenn die Dokumentation des Erhebungskonzepts und der angewandten Methoden online in englischer Sprache verfügbar ist, können Sie auf diese Unterlagen verweisen.

    3.

    Bei international koordinierten Erhebungen sind die teilnehmenden Mitgliedstaaten/Schiffe anzugeben.

    4.

    Machen Sie gegebenenfalls nähere Angaben zur Art der Beteiligung und/oder der Vereinbarung über den Schwellenwert.

    Bei anderen Beteiligungsarten als „Financial“ (Finanziell) beschreiben Sie die Art der Beteiligung und/oder den Hintergrund der Art der Beteiligung näher.

    (max. 450 Wörter pro Forschungsreise)

    5.

    Für international koordinierte Forschungsreisen: geben Sie einen Link zum Bericht der letzten Sitzung der Koordinierungsgruppe an.

    Geben Sie einen Link zum Sitzungsbericht der für die Koordinierung der Forschungsreise zuständigen Einrichtung (ICES, Koordinierungsgruppe MEDITS, Koordinierungsgruppe MEDIAS usw.) an. Bei Erhebungen, die nicht international koordiniert sind, ist auf etwaige Sachstandsberichte (z. B. Bericht über die Fahrt (Cruise Report)) Bezug zu nehmen.

    6.

    Führen Sie die wichtigsten Verwendungszwecke der Ergebnisse der Forschungsreise auf (z. B. Indizes, Abundanzschätzungen, Umweltindikatoren).

    Geben Sie an, in welchem Zusammenhang die Ergebnisse (routinemäßig) verwendet werden, sowohl auf internationaler als auch auf nationaler Ebene.

    Falls das Vorlegen von Karten der erreichten Forschungsreisestationen erforderlich ist, diese bitte als Anhang beifügen. Verweisen Sie deutlich auf den Anhang und die Kartennummern.

    7.

    Erweiterte Anmerkungen

    Erweiterte Anmerkungen zum JB können unter diesem Abschnitt aufgeführt werden.

    (max. 450 Wörter pro Forschungsreise)

    3:   Daten über Fangtätigkeiten

    Tabelle 3.1: Strategie für die Erhebung von Daten über Variablen der Fangtätigkeit

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 3 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle soll Variablen erfassen, die in Tabelle 6 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP aufgeführt sind, ausgenommen Variablen zu Binnengewässern (Aal), und die Methode beschreiben, die zur Ableitung von Schätzungen für repräsentative Stichproben verwendet wird, wenn Daten nicht im Rahmen der Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 zu erfassen sind oder wenn die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 erhobenen Daten für die beabsichtigte wissenschaftliche Verwendung nicht der richtigen Aggregationsebene entsprechen. Tabelle 3.1 sollte nur ausgefüllt werden, wenn eine ergänzende Datenerhebung geplant ist.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie im Format „202X“ oder „202X-202X“ das Jahr oder einen Zeitraum von Jahren an, in dem die Maßnahme durchgeführt wird.

    Supra region (Supraregion)

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. Betreffen Informationen alle Supraregionen, tragen Sie „all supra regions“ (alle Supraregionen) ein. Siehe MasterCodeList „Supra region“ (Supraregion).

    Geo Indicator (Geo-Indikator)

    Der „Geo-Indikator“ unterscheidet zwischen Flottensegmenten, die in Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, und Flottensegmenten, die ausschließlich in Nicht-EU-Gewässern tätig sind (internationale Gewässer + partnerschaftliche Abkommen über Fischerei von Drittländern). Ist ein Geo-Indikator für ein Flottensegment nicht relevant, ist der Code „NGI“ zu verwenden. Siehe MasterCodeList „Geo Indicator“.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen).

    Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet.

    Activity indicator (Tätigkeitsindikator)

    Verwenden Sie die folgenden Tätigkeitsindikatoren: „Low active“ (gering aktiv); „Active“ (aktiv) und „NA“. Wenn Sie ein Flottensegment in unterschiedliche Tätigkeitsraten aufteilen, verwenden Sie „L“ für Schiffe mit geringer Tätigkeit und „A“ für Schiffe mit normaler Wirtschaftstätigkeit. Die Summe der Schiffe mit den Tätigkeiten „L“ und „A“ sollte gleich der Gesamtpopulation dieses Segments sein. Die Methodik für die Anwendung der Tätigkeitsrate ist in Empfehlung 5 des Berichts PGECON 2018 enthalten. Wird eine Tätigkeitsrate nicht angewandt, ist „NA“ anzugeben. Siehe MasterCodeList „Activity indicator“ (Tätigkeitsindikator).

    Segment or cluster name (Bezeichnung des Segments oder Clusters)

    Geben Sie die Bezeichnung eines Segments oder, im Fall von Clustering, eines Clusters an.

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 8 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Kennzeichnen Sie mit einem Sternchen die Fälle, in denen für Datenerhebungs- und Berichterstattungszwecke ein Clustering des Segments mit einem oder mehreren anderen Segmenten vorgenommen wurde, z. B, „Baumkurren 0-< 6 m*“. Siehe Leitlinien des Arbeitsplans zu Textfeld 5.2 Punkt 1. Siehe die Codes für „Fishing technique“ (Fangtechnik) und „Length class“ (Längenklasse) in der MasterCodeList. Tabelle 3.1 sollte nur die in Tabelle 5.1 ausgewiesenen Segmente enthalten.

    Fishing activity variable (Variable Fangtätigkeit)

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 6 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Geben Sie Variablen und keine Gruppen von Variablen ein. Siehe MasterCodeList „Fishing Activity variable“ (Variable Fangtätigkeit).

    Data source (Datenquelle)

    Geben Sie die verwendeten Datenquellen an. Trennen Sie mehrerer Datenquellen mit “;“. Siehe MasterCodeList „Data Source“ (Datenquelle).

    Data collection scheme (Datenerhebungsprogramm)

    Geben Sie den Code des Datenerhebungsprogramms ein (C — Zensus; PSS — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; NPS — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; IND — Indirekte Erhebung, bei der die Variable nicht direkt erhoben, sondern geschätzt oder abgeleitet wird.) Siehe MasterCodeList „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm).

    Planned sample rate (vorgesehene Beprobungsrate) (%)

    Geben Sie für jede Datenquelle (%) den geplanten prozentualen Erfassungsgrad auf der Grundlage der Anzahl der Schiffe an, die Gegenstand ergänzender Datensammlungen sind.

    Wenn das „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm) mehrerer Einträge „Data source“ (Datenquelle) identisch ist, addieren Sie die Prozentsätze für die „planned sample rate“ (vorgesehene Beprobungsrate) und stellen Sie sie in einer Zeile dar.

    Für jedes „Data collection scheme“ mit einer anderen „Data source“ sind die Werte für die „Planned sample rate“ in verschiedenen Zeilen anzugeben.

    Bezieht sich die „Data source“ auf die Kontrollverordnung, können die entsprechenden Zahlen ignoriert werden (da sie in allen Fällen 100 % betragen müssten).

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    AR reference year (Bezugsjahr JB)

    Geben Sie das Jahr an, für das Daten erhoben wurden.

    Number of vessels (Anzahl der Schiffe)

    Geben Sie die Anzahl der Schiffe an, für die ergänzende Daten erhoben werden. Die Population basiert auf den im Fischereiflottenregister der Union nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der Kommission am 31. Dezember des Berichtsjahres registrierten aktiven und inaktiven Schiffe und Schiffe, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Register geführt werden, aber im Berichtsjahr mindestens einen Tag gefischt haben.

    Planned sample number (vorgesehene Stichprobenanzahl)

    Diese Spalte führt automatisch die Anzahl der für die ergänzende Datenerhebung vorgesehenen Schiffe aus.

    „Planned sample number“ (vorgesehene Stichprobenanzahl) = „Number of vessels“ (Anzahl der Schiffe) * „Planned sample rate“ (vorgesehene Beprobungsrate)

    Achieved response number (erreichte Anzahl der Antworten)

    Geben Sie die Anzahl der Antworten für die ergänzende Datenerhebung für jede der Datenquellen und Variablen ein.

    Response rate (Antwortquote) (%)

    Anzahl der Antworten/Stichprobenumfang

    „Antwortquote (%)“ = („erreichte Anzahl der Antworten“/„vorgesehene Stichprobenanzahl) %

    Achieved coverage (Erreichter Erfassungsgrad) (%)

    Erreichter Erfassungsgrad der Anzahl der Schiffe, für die ergänzende Daten erhoben werden.

    „Erreichter Erfassungsgrad (%)“ = („Erreichte Anzahl der Antworten“/„Anzahl der Schiffe, für die ergänzende Daten erhoben werden“) %

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren.


    Textfeld 3.1: Strategie für die Erhebung von Daten über Variablen der Fangtätigkeit

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 3.1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Sie soll die Methode beschreiben, die zur Schätzung repräsentativer Stichproben verwendet wird, wenn gemäß der Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 keine Daten erhoben werden oder wenn gemäß der Kontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 erhobene Daten nicht der richtigen Aggregationsebene für die vorgesehenen wissenschaftlichen Zwecke entsprechen. Das Textfeld 3.1 sollte nur ausgefüllt werden, wenn eine ergänzende Datenerhebung vorgesehen ist.

    Erläutern Sie die Gründe für die Durchführung ergänzender Datensammlungen.

    Informationen zu den Beprobungsplänen finden sich im Qualitätsdokument (Anhang 1.2). Der Mitgliedstaat wird jedoch gebeten, hier zusätzliche Angaben zu Beprobungsplänen und Beprobungsrahmen zu machen, die als notwendig erachtet werden, um das für die Region und das/die Durchführungsjahr(e) geplante Beprobungskonzept zu verstehen.

    (max. 900 Wörter)

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Listen Sie (etwaige) Änderungen gegenüber dem Arbeitsplan auf und erläutern Sie diese.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (max. 900 Wörter)


    Textfeld 3.2: Strategie für die Erhebung von Daten über Fangtätigkeiten (für die gewerbliche Binnenfischerei auf Aale)

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe c, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 3.2 des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Es soll die Methoden und Datenquellen beschreiben, die zur Schätzung der Daten zu Fangkapazität, des Aufwands und der Anlandungen verwendet werden.

    Beschreiben Sie die Erhebung von Daten über die Anlandungen, den Aufwand und die Kapazität der gewerblichen Binnenfischerei auf Aale. Auflistung oder Beschreibung z. B. der Anzahl der Rechtsträger, der Fangmethoden und der zugehörigen verwendeten Einheiten.

    (max. 900 Wörter)

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Listen Sie (etwaige) Änderungen gegenüber dem Arbeitsplan auf und erläutern Sie diese.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (max. 900 Wörter)

    4:   Auswirkungen der Fischerei auf biologische Ressourcen

    Tabelle 4.1: Magenbeprobung und Analyse

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe b, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 4.3 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. In dieser Tabelle soll der Beprobungsplan für die Erhebung und Analyse der Mageninhalte angegeben werden.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie das Jahr an, in dem die Tätigkeit durchgeführt wird. Geben Sie eine Zeile pro Durchführungsjahr ein und beziehen Sie alle Jahre aus dem Zeitraum des Arbeitsplans ein.

    Region

    Siehe MasterCodeList „Regions“ (Regionen). Betreffen Informationen alle Regionen, tragen Sie „all regions“ (alle Regionen) ein.

    RFMO/RFO/IO

    Tragen Sie die Kurzbezeichnung der für die Bewirtschaftung der Arten/Bestände bzw. die entsprechenden Gutachten zuständigen regionalen Fischereiorganisation („Regional Fisheries Management Organisation“ — RFMO/„Regional Fisheries Organisation“ — RFO) oder internationalen Organisationen („International Organisations“ — IO) ein. Siehe MasterCodeList „RFMO/RFO/IO“. Ist keine RFMO, RFO oder IO zutreffend, wird „NA“ (nicht zutreffend) verwendet.

    Area(s) covered (abgedeckte Gebiete)

    Nennen Sie die Gebiete, die abgedeckt werden sollen. Bei vorgeschriebenen Forschungsreisen muss das Gebiet mit dem aus Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP identisch sein.

    Observation type (Beobachtungsart)

    Geben Sie die Art der Beobachtungstätigkeit an, die zur Erhebung von Daten für den spezifizierten Beprobungsplan verwendet wird. Siehe MasterCodeList „Observation type“ (Beobachtungsart).

    Sampling scheme type (Art des Beprobungsplans)

    Geben Sie die Art des verwendeten Beprobungsplans ein. Siehe MasterCodeList „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans). Der Verweis auf die Arten von Beprobungsplänen sollte in allen Tabellen, in denen diese Spalte erscheint, einheitlich sein.

    Jede Art von Beprobungsplan sollte in einer separaten Zeile gemeldet werden.

    Sampling scheme identifier (Kennung des Beprobungsplans)

    Geben Sie einen eindeutigen Namen (Freitext) an, um jede Kombination von „Observation type“ (Beobachtungsart) * „Sampling scheme type“ (Art des Beprobungsplans) zu kennzeichnen. Verwenden Sie denselben Verweis in Textfeldern und in Anhang 1.1. Für verbindliche Forschungsreisen auf See ist die Kurzbezeichnung aus Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP zu verwenden — siehe MasterCodeList „Mandatory survey at sea“ (Verbindliche Forschungsreisen auf See).

    Regional work plan name (Bezeichnung des regionalen Arbeitsplans)

    Geben Sie gegebenenfalls die Bezeichnung des geltenden regionalen Arbeitsplans an. Falls vorhanden, ist eine Kurzbezeichnung zu verwenden. Geben Sie „N“ (nein) ein, wenn kein regionaler Arbeitsplan gilt.

    Time period (quarter) (Zeitraum (Quartal))

    Geben Sie den Zeitraum an (Quartale, getrennt durch Komma bei mehr als einem Quartal), der von Ihrem Mitgliedstaat abgedeckt werden soll. Falls ein regionaler Magenbeprobungsplan Anwendung findet, ist auf diesen Plan zu verweisen.

    Species for stomach sampling (Arten für die Magenbeprobung)

    Geben Sie die wissenschaftliche Bezeichnung der Arten an, für die eine Magenbeprobung vorgesehen ist. Verwenden Sie die Artenbezeichnungen aus Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP.

    Expected number of stomachs (Erwartete Anzahl von Mägen)

    Geben Sie die voraussichtliche Anzahl der Magenproben auf der Grundlage des Probenahmeprotokolls an. (Wenn z. B. im Protokoll fünf Fische pro Längenklasse für eine Art aufgeführt sind, schätzen Sie bitte, wie viele Längenklassen für diese Art auf der Grundlage der Vorjahre zu erwarten sind, und multiplizieren Sie mit fünf).

    Falls kein Protokoll der Magenbeprobung Anwendung findet, ist die erwartete Anzahl der Mägen in der Spalte „WP comments“ (Anmerkungen zum AP) zu begründen.

    Link to stomach sampling protocol (Link zum Protokoll der Magenbeprobung)

    Geben Sie an, wo das Protokoll der Magenbeprobung zu finden ist.

    Geben Sie einen Link zu einem internationalen Handbuch an, selbst wenn auch ein nationales Handbuch vorhanden ist.

    Geben Sie „N“ ein, wenn kein Protokoll zur Magenbeprobung verfügbar ist.

    Metagenomic techniques (Metagenomische Techniken)

    Geben Sie „Y“ (Ja) an, wenn bei der Magenbeprobung metagenomische Verfahren angewandt werden, oder „N“ (Nein), wenn nicht.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen

    Sampled number of stomachs (Beprobte Anzahl von Mägen)

    Geben Sie die Anzahl der beprobten Mägen an.

    Was the sampling carried out within the planned time period(s)? (Wurde die Beprobung innerhalb des/der vorgesehenen Zeitraums/Zeiträume durchgeführt?)

    Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein, um anzugeben, ob die Magenbeprobung innerhalb des vorgesehenen Zeitraums durchgeführt wurde oder nicht.

    Was the sampling carried out within the planned area(s)? (Wurde die Beprobung innerhalb der vorgesehenen Gebiete durchgeführt?)

    Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein, um anzugeben, ob die Magenbeprobung in dem/den geplanten Gebiet(en) durchgeführt wurde.

    Indication if AR comments required concerning number of samples achieved (Angabe, ob Anmerkungen zum JB zur Anzahl der erreichten Proben erforderlich sind)

    Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, wenn die Abweichung zwischen der geplanten und der erreichten Anzahl an Proben weniger als 90 % oder mehr als 150 % beträgt. Liegen die Werte außerhalb dieser Spanne, wird dies mit „x“ gekennzeichnet, und der Mitgliedstaat muss eine Anmerkung in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) machen. Sie können die Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) auch ohne die Angabe ausfüllen.

    Indication if AR comments required concerning temporal and spatial coverage (Angabe, ob Anmerkungen zum JB in Bezug auf den zeitlichen und räumlichen Erfassungsbereich erforderlich sind)

    Diese Spalte wird automatisch ausgefüllt, wenn der räumliche und zeitliche Erfassungsbereich nicht erreicht wurde. Wurde in einer der Spalten „N“ angegeben, ist dies mit einem „x“ gekennzeichnet, und der Mitgliedstaat wird gebeten, in der Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) einen Kommentar abzugeben. Sie können die Spalte „AR comments“ (Anmerkungen zum JB) auch ohne die Angabe ausfüllen.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu erläutern, insbesondere wenn eine Diskrepanz in den Spalten P und Q angezeigt wird. Geben Sie in dieser Spalte an, ob in Textfeld 4.1 erweiterte Anmerkungen gemacht werden. Sie können weitere Anmerkungen hinzufügen.


    Textfeld 4.2: Ungewollte Fänge empfindlicher Arten

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a und b, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel 2 Nummer 4.1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Dieses Textfeld ergänzt Tabelle 2.5.

    Dieses Textfeld ergänzt die Angaben zu den Beprobungsplänen im Qualitätsdokument (Anhang 1.1). Es dient dazu, Informationen über Beprobungspläne und Beprobungsrahmen im Zusammenhang mit ungewollten Fängen empfindlicher Arten hervorzuheben.

    Zusätzliche Informationen zur Planung der Beobachtung ungewollter Fänge empfindlicher Arten (falls bereits in Anhang 1.1 ausgefüllt, geben Sie bitte an, wo sie zu finden sind):

    Wurde das relative Risiko von Beifängen für die verschiedenen Fanggerätearten/Metiers bewertet und beim Beprobungskonzept berücksichtigt?

    Welche Fanggerätearten/Metiers weisen in einer bestimmten Region das höchste Beifangrisiko pro Art/Taxa von PETS auf?

    Mit welchen Methoden wird der Beobachtungsaufwand berechnet?

    Entsprechen Beprobungskonzept und -protokoll den Empfehlungen einschlägiger Expertengruppen? Entsprechende Verweise sind anzugeben. Wenn es keine einschlägigen Expertengruppen gibt, sind Konzept und Protokoll im Text zu erläutern.

    Zusätzliche Informationen zu Protokollen für Beobachter (falls bereits in Anhang 1.1 ausgefüllt, geben Sie bitte an, wo sie zu finden sind):

    Enthält das Protokoll der Beobachter an Bord eine Kontrolle des Fangs auf seltene Exemplare bei der Öffnung des Steerts? Falls JA, ist der Beobachter angewiesen, anzugeben, ob in einem Hol der Steert NICHT kontrolliert wurde?

    Bei der Fischerei mit Kiemennetzen und mit Angeltechnik: Ist der Beobachter laut Protokoll für Beobachter an Bord angewiesen, anzugeben, in welchem Umfang das Einholen in Bezug auf (große) ungewollte Beifänge, die aus dem Netz fallen, beobachtet wurde?

    Bei großen Fängen: Ist der Beobachter laut Protokoll angewiesen, bei der Sortierung des Fangs (d. h. am Fließband) auf seltene Exemplare zu achten? Ist der Beobachter angewiesen, anzugeben, welcher Prozentsatz der Sortierung oder des Einholens „beim Hol“ kontrolliert wurde?

    Zusätzliche Informationen zu Beprobungsplänen

    Sie können spezifische Hintergrundinformationen zu einer Region und das/die Durchführungsjahr(e) hinzufügen, z. B. neue Entwicklungen, die noch nicht im Qualitätsdokument aufgeführt sind, regionale Anpassungen und/oder Perspektiven für die Zukunft. Geben Sie die Informationen unter derselben Kennung des Beprobungsplans wie in Tabelle 2.5 ein.

    Zusätzliche Beschreibung zu Beprobungsplänen

    Sie können die Spalte „Sampling frame description“ (Beschreibung des Beprobungsrahmens) in Tabelle 2.5 mit einer ergänzenden Beschreibung versehen. Machen Sie die Angaben unter derselben Kennung und Bezeichnung wie in den Spalten „Sampling frame identifier“ (Kennung des Beprobungsrahmens) und „Sampling frame description“ (Beschreibung des Beprobungsrahmens) in Tabelle 2.5 und in derselben Reihenfolge (Kennung des Beprobungsrahmens + Beschreibung des Beprobungsrahmens).

    (Ein Textfeld mit höchstens 1 000 Wörtern pro Region/RFO/RFO/IO)

    Ergebnisse

    Geben Sie in diesem Textfeld gegebenenfalls weitere Informationen an. Zum Beispiel zusammenfassende Informationen über die Anzahl der als Beifang erfassten Tiere pro Art, Fanggerätegruppe und Überwachungsmethode mit Informationen über den Zustand der Tiere (d. h. ob sie lebend freigesetzt wurden, tot waren oder zur Probenahme entnommen wurden).

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Der Der Mitgliedstaat führt die (etwaigen) Abweichungen zwischen der tatsächlich erreichten und der im Arbeitsplan vorgesehenen Datenerhebung auf und erläutert die Gründe für diese Abweichungen.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Der Mitgliedstaat beschreibt die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/unternommen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und gibt an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (Ein Textfeld mit höchstens 1 000 Wörtern pro Region/RFO/RFO/IO)


    Textfeld 4.3: Auswirkungen der Fischerei auf marine Lebensräume

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstaben a und b, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel 2 Nummer 4.2 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Es enthält Informationen zu zusätzlichen Studien über die Auswirkungen der Fischerei auf marine Lebensräume.

    1.

    Ziel der Studie

    2.

    Dauer der Studie

    3.

    Verfahren und erwartete Ergebnisse der Studie

    (max. 900 Wörter pro Studie)

    Kurze Beschreibung der Ergebnisse (einschließlich Abweichungen vom Plan und Begründung, warum dies der Fall war).

    Erreichen der ursprünglich erwarteten Ergebnisse und Begründung, falls dies nicht der Fall war.

    Folgemaßnahmen zu den Tätigkeiten (was sind die nächsten Schritte, wie werden die Ergebnisse genutzt).

    (max. 900 Wörter pro Studie)

    5:   Wirtschaftliche und soziale Daten in der Fischerei

    Tabelle 5.1: Gesamtpopulation in der Flotte und Clusterbildung

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle dient der Angabe der Größe der Flottensegmente und der Clustering-Verfahren. Die Population umfasst nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der Kommission alle im Fischereiflottenregister der Union am 31. Dezember des Berichtsjahres registrierten aktiven und inaktiven Schiffe und Schiffe, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Register geführt werden, aber im Berichtsjahr mindestens einen Tag gefischt haben.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie im Format „202X“ oder „202X-202X“ das Jahr oder einen Zeitraum von Jahren an, in dem die Maßnahme durchgeführt wird.

    Supra region (Supraregion)

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. Betreffen Informationen alle Supraregionen, tragen Sie „all supra regions“ (alle Supraregionen) ein. Siehe MasterCodeList „Supra region“ (Supraregion).

    Geo Indicator (Geo-Indikator)

    Der „Geo-Indikator“ unterscheidet zwischen Flottensegmenten, die in Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, und Flottensegmenten, die ausschließlich in Nicht-EU-Gewässern tätig sind (internationale Gewässer + partnerschaftliche Abkommen über Fischerei von Drittländern). Ist ein Geo-Indikator für ein Flottensegment nicht relevant, ist der Code „NGI“ zu verwenden. Siehe MasterCodeList „Geo Indicator“.

    Activity indicator (Tätigkeitsindikator)

    Verwenden Sie die folgenden Tätigkeitsindikatoren: „Low active“ (gering aktiv); „Active“ (aktiv) und „NA“. Wenn Sie ein Flottensegment in unterschiedliche Tätigkeitsraten aufteilen, verwenden Sie „L“ für Schiffe mit geringer Tätigkeit und „A“ für Schiffe mit normaler Wirtschaftstätigkeit. Die Summe der Schiffe mit den Tätigkeiten „L“ und „A“ sollte gleich der Gesamtpopulation dieses Segments sein. Die Methodik für die Anwendung der Tätigkeitsrate ist in Empfehlung 5 des Berichts PGECON 2018 enthalten. Wird eine Tätigkeitsrate nicht angewandt, ist „NA“ anzugeben. Siehe MasterCodeList „Activity indicator“ (Tätigkeitsindikator).

    Fishing technique (Fangtechnik)

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 8 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Siehe MasterCodeList „Fishing technique“ (Fangtechnik).

    Length class (Längenklasse)

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 8 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Kennzeichnen Sie mit einem Sternchen die Fälle, in denen für Datenerhebungszwecke ein Clustering des Segments mit einem oder mehreren anderen Segmenten vorgenommen wurde.

    Siehe MasterCodeList „Length Class“ (Längenklasse).

    Segment or Cluster Name (Bezeichnung des Segments oder Clusters)

    Geben Sie die Bezeichnung eines Segments oder, im Fall von Clustering, eines Clusters an.

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 8 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Kennzeichnen Sie mit einem Sternchen die Fälle, in denen für Datenerhebungs- und Berichterstattungszwecke ein Clustering des Segments mit einem oder mehreren anderen Segmenten vorgenommen wurde, z. B, „Baumkurren 0-< 6 m*“. Siehe Leitlinien des Arbeitsplans zu Textfeld 5.2 Punkt 1. Siehe die Codes für „Fishing technique“ (Fangtechnik) und „Length class“ (Längenklasse) in der MasterCodeList.

    Total population (WP) (Gesamtpopulation (AP))

    Geben Sie die Anzahl der Schiffe gemäß Kapitel II Nummer 5.1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Übermittlung des Arbeitsplans verfügbaren Informationen an.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    AR reference year (Bezugsjahr JB)

    Geben Sie das Jahr an, für das Daten erhoben wurden.

    Total population (AR) (Gesamtpopulation (JB))

    Die Population umfasst alle im Fischereiflottenregister der Union nach Maßgabe der Durchführungsverordnung (EU) 2017/218 der Kommission am 31. Dezember des Berichtsjahres registrierten aktiven und inaktiven Schiffe und Schiffe, die zu diesem Zeitpunkt nicht im Register geführt werden, aber im Berichtsjahr mindestens einen Tag gefischt haben.

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Etwaige weitere Anmerkungen.


    Tabelle 5.2: Wirtschaftliche und soziale Variablen für die Strategie zur Erhebung von Fischereidaten

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe d, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 5 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle dient der Festlegung der Daten, die gemäß den Tabellen 7 und 9 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP zu erheben sind. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Population für wirtschaftliche und soziale Daten im Fischereisektor.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie im Format „202X“ oder „202X-202X“ das Jahr oder einen Zeitraum von Jahren an, in dem die Maßnahme durchgeführt wird.

    Supra region (Supraregion)

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. Betreffen Informationen alle Supraregionen, tragen Sie „all supra regions“ (alle Supraregionen) ein. Siehe MasterCodeList „Supra region“ (Supraregion).

    Geo Indicator (Geo-Indikator)

    Der „Geo-Indikator“ unterscheidet zwischen Flottensegmenten, die in Gebieten in äußerster Randlage tätig sind, und Flottensegmenten, die ausschließlich in Nicht-EU-Gewässern tätig sind (internationale Gewässer + partnerschaftliche Abkommen über Fischerei von Drittländern). Ist ein Geo-Indikator nicht relevant, ist der Code „NGI“ zu verwenden. Siehe MasterCodeList „Geo Indicator“.

    Activity indicator (Tätigkeitsindikator)

    Verwenden Sie die folgenden Tätigkeitsindikatoren: Low active (gering aktiv); Active (aktiv) und NA. Wenn Sie ein Flottensegment in unterschiedliche Tätigkeitsraten aufteilen, verwenden Sie „L“ für Schiffe mit geringer Tätigkeit und „A“ für Schiffe mit normaler Wirtschaftstätigkeit. Die Summe der Schiffe mit den Tätigkeiten „L“ und „A“ sollte gleich der Gesamtpopulation dieses Segments sein. Die Methodik für die Anwendung der Tätigkeitsrate ist in Empfehlung 5 des Berichts PGECON 2018 enthalten. Wird die Tätigkeitsrate nicht angewandt, ist „NA“ anzugeben. Siehe MasterCodeList „Activity indicator“ (Tätigkeitsindikator).

    Type of variables (E/S) (Art der Variablen (E/S))

    Geben Sie die Kategorie ein, zu der die Variablen gehören: „E“ (wirtschaftlich) oder „S“ (sozial). Siehe die Spalte „Description“ (Beschreibung) in der MasterCodeList „Economic and Social Variables“ (Wirtschaftliche und soziale Variablen).

    Segment or cluster name (Bezeichnung des Segments oder Clusters)

    Geben Sie die Bezeichnung eines Segments oder, im Fall von Clustering, eines Clusters an.

    Verwenden Sie die Bezeichnungsregelung aus Tabelle 8 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Kennzeichnen Sie mit einem Sternchen die Fälle, in denen für Datenerhebungs- und Berichterstattungszwecke ein Clustering des Segments mit einem oder mehreren anderen Segmenten vorgenommen wurde, z. B, „Baumkurren 0-< 6 m*“. Siehe Leitlinien des Arbeitsplans zu Textfeld 5.2 Punkt 1. Siehe die Codes für „Fishing technique“ (Fangtechnik) und „Length class“ (Längenklasse) in der MasterCodeList. Für die Erhebung von sozialen Daten können Sie den Code „Alle Segmente“ aus der Liste „Segment- oder Clustername“ in der MasterCodeList verwenden.

    Economic and social variables (Wirtschaftliche und soziale Variablen)

    Verwenden Sie für die wirtschaftlichen Variablen die Bezeichnungsregelung aus Spalte 2 der Tabelle 7 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP und für die sozialen Variablen Tabelle 9 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Siehe die Spalte „Description“ (Beschreibung) für die Liste „Economic and Social Variables“ (Wirtschaftliche und soziale Variablen) in MasterCodeList.

    Data source (Datenquelle)

    Geben Sie die verwendeten Datenquellen an. Falls für einige Variablen keine Datenerhebung vorgesehen ist, ist „NA“ (entfällt) einzugeben.

    Trennen Sie mehrere Datenquellen durch “;“. Siehe MasterCodeList „Data Source“ (Datenquelle).

    Data collection scheme (Datenerhebungsprogramm)

    Geben Sie den Code des Datenerhebungsprogramms ein (C — Zensus; PSS — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; NPS — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; IND — Indirekte Erhebung, bei der die Variable nicht direkt erhoben, sondern geschätzt oder abgeleitet wird.) Falls für einige Variablen keine Datenerhebung vorgesehen ist, ist „NA“ (entfällt) einzugeben.

    Siehe MasterCodeList „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm).

    Planned sample rate (vorgesehene Beprobungsrate) (%)

    Geben Sie die vorgesehene Beprobungsrate (%) auf der Grundlage der Population an. Falls für einige Variablen keine Datenerhebung vorgesehen ist, ist „N“ (nein) einzugeben.

    Wenn das „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm) mehrerer Einträge „Data source“ (Datenquelle) identisch ist, addieren Sie die Prozentsätze für die „planned sample rate“ (vorgesehene Beprobungsrate) und stellen Sie sie in einer Zeile dar.

    Für jede „Data source“ mit einem anderen „Data collection scheme“ sind die Werte für die „Planned sample rate“ in verschiedenen Zeilen anzugeben.

    Bezieht sich die „Data source“ auf die Kontrollverordnung, können die entsprechenden Zahlen ignoriert werden (da sie in allen Fällen 100 % betragen müssten).

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Geben Sie an, ob Ihr Mitgliedstaat die in Verbindung mit der Hauptdatenquelle verwendeten Datenquellen gegenprüft, und beschreiben Sie das Verfahren in Anhang 1.2.

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    AR reference year (Bezugsjahr JB)

    Geben Sie das Jahr an, für das Daten erhoben wurden.

    Total population (Gesamtpopulation)

    Geben Sie die Zahl der Gesamtpopulation an. Sie sollte mit der Spalte „Total population (AR)“ (Gesamtpopulation (JB)) in Tabelle 5.1 übereinstimmen.

    Updated planned sample rate (%) (aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate) (%))

    Geben Sie die Beprobungsrate (%) ein, die während des Beprobungsverfahrens (auf der Grundlage aktualisierter Informationen) aktualisiert wurde

    Updated planned sample number (aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl)

    Diese Spalte wird automatisch mit ganzen Zahlen (keine Bruchanteile) ausgefüllt.

    „Aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl“ = „Gesamtpopulation“ * „Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate (%)“

    Achieved response number (erreichte Anzahl der Antworten)

    Geben Sie die Anzahl der eingegangenen Antworten ein.

    Response rate (Antwortquote) (%)

    Anzahl der Antworten/Stichprobenumfang

    „Antwortquote (%)“ = („erreichte Anzahl der Antworten“/„aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl) %

    Achieved coverage (Erreichter Erfassungsgrad) (%)

    „Erreichter Erfassungsgrad (%)“ = („Erreichte Anzahl der Antworten“/„Gesamtpopulation (JB)“) %

    Updated planned sample rate/Planned sample rate (%) (Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate/Vorgesehene Beprobungsrate (%))

    „Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate (%)/„Vorgesehene Beprobungsrate (%)“

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren.


    Textfeld 5.2: Wirtschaftliche und soziale Variablen für die Strategie zur Erhebung von Fischereidaten

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe d, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 5 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Es dient der Festlegung der Daten, die gemäß den Tabellen 7, 8 und 9 des Anhangs zum delegierten Beschluss zum EU-MAP zu erheben sind.

    1.   Beschreibung der Clusterbildung

    Falls ein Flottensegment weniger als zehn Fischereifahrzeuge umfasst:

    a)

    Die Bildung von Clustern kann erforderlich sein, um den Beprobungsplan zu erstellen und wirtschaftliche Variablen zu melden;

    b)

    die Mitgliedstaaten teilen mit, welche Flottensegmente auf nationaler Ebene zusammengefasst wurden, und begründen die Clusterbildung auf der Grundlage statistischer Analysen;

    c)

    die Mitgliedstaaten melden in ihrem jährlichen Bericht die Anzahl der in die Beprobung einbezogenen Schiffe für jedes Flottensegment, unabhängig davon, ob eine Clusterbildung vorgenommen wurde, um die Daten zu erheben oder bereitzustellen.

    Die Clusterbildung sollte beschrieben werden, und es sind Angaben zu den zusammengefassten Segmenten zu machen.

    Der Mitgliedstaat sollte zwischen den Segmenten, die für die Clusterbildung in Betracht gezogen werden, folgendermaßen unterscheiden:

    a)

    Wichtige Segmente mit unterschiedlichen Merkmalen;

    b)

    Segmente, die anderen Segmenten ähnlich sind;

    c)

    Nicht wichtige Segmente mit unterschiedlichen Merkmalen.

    Die Bedeutung der Flottensegmente sollte anhand der Anlandungen (Wert und Volumen) und/oder des Aufwands bewertet werden. Die Ähnlichkeit sollte anhand von Expertenwissen über Fischereimuster oder anhand verfügbarer Daten über Anlandungen und/oder Aufwand nachgewiesen werden.

    In jedem der beschriebenen Fälle sollte der Mitgliedstaat bei der Clusterbildung entsprechend den unterschiedlichen Merkmalen der Flottensegmente folgende Ansätze anwenden:

    a)

    Wichtige Segmente mit unterschiedlichen Merkmalen

    b)

    Solche Segmente sollten nur dann zusammengefasst werden, wenn dies aus Gründen der Vertraulichkeit für die Datenberichterstattung unbedingt erforderlich ist. Die Daten sollten für diese Segmente getrennt erhoben und in die nationalen Gesamtwerte einbezogen werden (es sei denn, eine getrennte Kennung wird dadurch ermöglicht).

    c)

    Segmente, die anderen Segmenten ähnlich sind

    d)

    Solche Segmente können sowohl für Beprobungszwecke als auch aus Gründen der Vertraulichkeit zusammengefasst werden. Die zusammengelegten Segmente sollten anhand von Kriterien ausgewählt werden, die vom Mitgliedstaat ausführlich erläutert und begründet werden sollten. Insbesondere sollte der Ansatz zur Bestimmung der Ähnlichkeit vom Mitgliedstaat klar beschrieben werden.

    e)

    Nicht wichtige Segmente mit unterschiedlichen Merkmalen

    f)

    Solche Segmente können sowohl für Beprobungszwecke als auch aus Gründen der Vertraulichkeit zusammengefasst werden. Diese Segmente können mit anderen nicht wichtigen Segmenten zusammengelegt werden. Eine Clusterbildung dieser Segmente mit anderen wichtigen Segmenten sollte vermieden werden. Der Mitgliedstaat sollte erläutern, wie die geringere Bedeutung ermittelt worden war und aus welchen Gründen die zusammengefassten Segmente ausgewählt worden sind. Cluster sollten nach dem größten Segment hinsichtlich der Anzahl der Schiffe oder der wirtschaftlichen Bedeutung benannt werden.

    2.   Beschreibung des Tätigkeitsindikators

    Wenn der Mitgliedstaat einen Tätigkeitsindikator zur Unterteilung eines Flottensegments in unterschiedliche Tätigkeitsraten verwendet, verwenden Sie „L“ für Schiffe mit geringer Tätigkeit und „A“ für Schiffe mit normaler Wirtschaftstätigkeit. Bitte beschreiben Sie die verwendete Methodik für die Tätigkeit.

    3.   Abweichung von den RCG ECON-Definitionen (z. B. PGECON)

    Beschreiben und begründen Sie etwaige Abweichungen von den im „EU MAP Guidance Document“ (EU-MAP-Leitfaden) auf der DCF-Website aufgeführten Definitionen für Variablen.

    Falls die PIM nicht angewendet wird, erläutern und begründen Sie die Anwendung alternativer Methoden.

    (max. 900 Wörter)

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Listen Sie (etwaige) Änderungen gegenüber dem Arbeitsplan auf und erläutern Sie diese.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (max. 900 Wörter)

    6:   Wirtschaftliche und soziale Daten in der Aquakultur

    Tabelle 6.1: Wirtschaftliche und soziale Variablen für die Strategie zur Erhebung von Aquakulturdaten

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 6 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle dient der Festlegung der Daten, die gemäß den Tabellen 9, 10 und 11 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP zu erheben sind. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Erhebung von wirtschaftlichen und sozialen Daten aus dem Aquakultursektor. Bitte füllen Sie Tabelle 6.1 nicht aus, wenn die Aquakulturproduktion Ihres Mitgliedstaats unter dem EU-Schwellenwert von 1 % liegt. Verwenden Sie Textfeld 6.1, um den angewandten Schwellenwert anzugeben und zu begründen.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie im Format „202X“ oder „202X-202X“ das Jahr oder einen Zeitraum von Jahren an, in dem die Maßnahme durchgeführt wird.

    Aquaculture techniques (Aquakulturtechniken)

    Geben Sie die Datensegmentierung nach Arten und Techniken für die Aquakultur gemäß Tabelle 11 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP ein. Definitionen der Aufzuchttechniken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 762/2008. Die Erhebung von Daten ist nicht verbindlich, wenn sie unter dem vom Mitgliedstaat angewandten Schwellenwert liegt. Siehe die Listen „Aquaculture technique“ (Aquakulturtechnik) und „Aquaculture species group“ (Aquakulturartengruppe) in der MasterCodeList.

    Aquaculture species group (Aquakulturartengruppe)

    Geben Sie die Datensegmentierung nach Arten und Techniken für die Aquakultur gemäß Tabelle 11 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP ein. Definitionen der Aufzuchttechniken gemäß der Verordnung (EG) Nr. 762/2008. Die Erhebung von Daten ist nicht verbindlich, wenn sie unter dem vom Mitgliedstaat angewandten Schwellenwert liegt. Siehe die Listen „Aquaculture technique“ (Aquakulturtechnik) und „Aquaculture species group“ (Aquakulturartengruppe) in der MasterCodeList.

    Type of variables (E/S) (Art der Variablen (E/S))

    Geben Sie die Kategorie ein, zu der die Variablen gehören: „E“ (wirtschaftlich) oder „S“ (sozial). Siehe die Spalte „Description“ (Beschreibung) in der MasterCodeList „Economic and Social Variables“ (Wirtschaftliche und soziale Variablen).

    Economic and social variables (Wirtschaftliche und soziale Variablen)

    Verwenden Sie für die wirtschaftlichen Variablen die Bezeichnungsregelung aus Spalte 2 der Tabelle 10 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP und für die sozialen Variablen Tabelle 9 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Siehe MasterCodeList „Economic and Social Variables“ (Wirtschaftliche und soziale Variablen).

    Data source (Datenquelle)

    Geben Sie die verwendeten Datenquellen an. Trennen Sie mehrerer Datenquellen mit “;“. Siehe MasterCodeList „Data Source“ (Datenquelle).

    Data collection scheme (Datenerhebungsprogramm)

    Geben Sie den Code des Datenerhebungsprogramms ein (C — Zensus; PSS — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; NPS — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; IND — Indirekte Erhebung, bei der die Variable nicht direkt erhoben, sondern geschätzt oder abgeleitet wird.) Siehe MasterCodeList „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm).

    Aquaculture thresholds (Schwellenwerte für die Aquakultur)

    Geben Sie den gemäß Kapitel II Nummer 7 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP angewandten Schwellenwert an.

    Siehe MasterCodeList „Aquaculture thresholds“ (Schwellenwerte für die Aquakultur).

    Planned sample rate (vorgesehene Beprobungsrate) (%)

    Geben Sie die vorgesehene Beprobungsrate (%) auf der Grundlage der Population gemäß Kapitel II Nummer 6.1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP an. Falls für einige Variablen keine Datenerhebung vorgesehen ist, ist „N“ (nein) einzugeben.

    Wenn das „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm) mehrerer Einträge „Data source“ (Datenquelle) identisch ist, addieren Sie die Prozentsätze für die „planned sample rate“ (vorgesehene Beprobungsrate) und stellen Sie sie in einer Zeile dar.

    Für jedes „Data collection scheme“ mit einer anderen „Data source“ sind die Werte für die „Planned sample rate“ in verschiedenen Zeilen anzugeben.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Geben Sie an, ob Ihr Mitgliedstaat die in Verbindung mit der Hauptdatenquelle verwendeten Datenquellen gegenprüft, und beschreiben Sie das Verfahren in Anhang 1.2.

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    AR reference year (Bezugsjahr JB)

    Geben Sie das Jahr an, für das Daten erhoben wurden.

    Number of enterprises (Anzahl der Unternehmen)

    Geben Sie die Anzahl der Unternehmen in diesem Segment an.

    Updated planned sample rate (%) (aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate) (%))

    Geben Sie die Beprobungsrate (%) ein, die während des Beprobungsverfahrens (auf der Grundlage aktualisierter Informationen) aktualisiert wurde

    Updated planned sample number (aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl)

    Diese Spalte wird automatisch mit ganzen Zahlen (keine Bruchanteile) ausgefüllt.

    „Aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl“ = „Anzahl der Unternehmen“ * „Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate (%)“

    Achieved response number (erreichte Anzahl der Antworten)

    Geben Sie die Anzahl der eingegangenen Antworten ein.

    Response rate (Antwortquote) (%)

    Anzahl der Antworten/Stichprobenumfang

    „Antwortquote (%)“ = („erreichte Anzahl der Antworten“/„aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl) %

    Achieved coverage (Erreichter Erfassungsgrad) (%)

    „Erreichter Erfassungsgrad (%)“ = („Erreichte Anzahl der Antworten“/„Anzahl der Unternehmen“) %

    Updated planned sample rate/Planned sample rate (%) (Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate/Vorgesehene Beprobungsrate (%))

    „Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate (%)/„Vorgesehene Beprobungsrate (%)“

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren.


    Textfeld 6.1: Wirtschaftliche und soziale Variablen für die Strategie zur Erhebung von Aquakulturdaten

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe e, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 6 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Es dient der Festlegung der Daten, die gemäß den Tabellen 10 und 11 des Anhangs zum delegierten Beschluss über das EU-MAP zu erheben sind.

    1.   Beschreibung der Anwendung des Schwellenwerts

    Bitte geben Sie einen Prozentsatz für die Produktion des Mitgliedstaats aus der letzten an Eurostat gemeldeten Aquakulturproduktion in der EU an. Beschreiben und begründen Sie den/die angewandte(n) Schwellenwert(e). 2. Abweichung von den RCG ECON-Definitionen (z. B. PGECON)

    Beschreiben und begründen Sie etwaige Abweichungen von den im „EU MAP Guidance Document“ (EU-MAP-Leitfaden) auf der DCF-Website aufgeführten Definitionen für Variablen.

    (max. 900 Wörter)

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Listen Sie (etwaige) Änderungen gegenüber dem Arbeitsplan auf und erläutern Sie diese.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (max. 900 Wörter)

    7:   Wirtschaftliche und soziale Daten in der Fischverarbeitung

    Tabelle 7.1: Wirtschaftliche und soziale Variablen für die Strategie zur Erhebung von Daten zur Fischverarbeitung

    Allgemeine Anmerkung: Diese Tabelle entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe f, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 7 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP. Diese Tabelle dient der Festlegung der Daten, die gemäß dem Anhang des delegierten Beschlusses über das EU MAP für eine ergänzende Datenerhebung zu erheben sind. Geben Sie in dieser Tabelle einen Überblick über die Erhebung von wirtschaftlichen und sozialen Daten über die verarbeitende Industrie. Beschreiben Sie die Datenerhebung für Variablen genauer, die nicht durch Eurostat abgedeckt sind oder für die zusätzliche Beprobung erforderlich ist. Wirtschaftliche und soziale Daten können für fischverarbeitende Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten, für Unternehmen, die die Fischverarbeitung als Nebentätigkeit ausüben, und für Variablen, die nicht von Eurostat erfasst werden, erhoben werden.

    Die ergänzende Datenerhebung für die Fischverarbeitung kann auf freiwilliger Basis durchgeführt werden.

    Feldbezeichnung

    Beschreibung

    MS

    Verwenden Sie den ISO 3166-1 Alpha-3-Code, z. B. „DEU“. Siehe MasterCodeList „MS“.

    Implementation year (Durchführungsjahr)

    Geben Sie im Format „202X“ oder „202X-202X“ das Jahr oder einen Zeitraum von Jahren an, in dem die Maßnahme durchgeführt wird.

    Fischverarbeitungssegment

    Verwenden Sie die Zahl der Beschäftigten als Kriterien für die Segmentierung im Einklang mit der Eurostat-Segmentierung: Unternehmen <= 10; Unternehmen 11–49; Unternehmen 50-249; Unternehmen > 250. Geben Sie „NA“ ein, wenn keine Segmentierung vorgenommen wird. Siehe MasterCodeList „Fish processing segment“ (Fischverarbeitungssegment).

    Type of variables (E/S) (Art der Variablen (E/S))

    Geben Sie die Kategorie ein, zu der die Variablen gehören: „E“ (wirtschaftlich) oder „S“ (sozial). Siehe die Spalte „Description“ (Beschreibung) in der MasterCodeList „Economic and Social Variables“ (Wirtschaftliche und soziale Variablen).

    Economic and social variables (Wirtschaftliche und soziale Variablen)

    Verwenden Sie Codes aus der MasterCodeList „Economic and Social Variables“ (Wirtschaftliche und soziale Variablen) gemäß Anhang V des PGECON-Berichts 2020.

    Fischverarbeitungstätigkeit

    Verwenden Sie Codes aus MasterCodeList „Fish processing activity“ (Fischverarbeitungstätigkeit).

    Data source (Datenquelle)

    Geben Sie die verwendeten Datenquellen an. Trennen Sie mehrerer Datenquellen mit “;“. Siehe MasterCodeList „Data Source“ (Datenquelle).

    Data collection scheme (Datenerhebungsprogramm)

    Geben Sie den Code des Datenerhebungsprogramms ein (C — Zensus; PSS — Wahrscheinlichkeitsstichprobe; NPS — Nicht-Wahrscheinlichkeitsstichprobe; IND — Indirekte Erhebung, bei der die Variable nicht direkt erhoben, sondern geschätzt oder abgeleitet wird.) Siehe MasterCodeList „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm).

    Planned sample rate (vorgesehene Beprobungsrate) (%)

    Die Population kann sich auf Unternehmen beziehen, deren Haupttätigkeit gemäß der Eurostat-Definition unter NACE-Code 15.20 wie folgt definiert ist: „Fischverarbeitung“ (Processing and preserving of fish and fish products), sowie auf diejenigen, die Fischverarbeitung als Nicht-Haupttätigkeit betreiben.

    Wenn das „Data collection scheme“ (Datenerhebungsprogramm) mehrerer Einträge „Data source“ (Datenquelle) identisch ist, addieren Sie die Prozentsätze für die „planned sample rate“ (vorgesehene Beprobungsrate) und stellen Sie sie in einer Zeile dar.

    Für jedes „Data collection scheme“ mit einer anderen „Data source“ sind die Werte für die „Planned sample rate“ in verschiedenen Zeilen anzugeben.

    WP Comments (Anmerkungen zum AP)

    Geben Sie an, ob Ihr Mitgliedstaat die in Verbindung mit der Hauptdatenquelle verwendeten Datenquellen gegenprüft, und beschreiben Sie das Verfahren in Anhang 1.2.

    Etwaige weitere Anmerkungen.

    AR reference year (Bezugsjahr JB)

    Geben Sie das Jahr an, für das Daten erhoben wurden.

    Number of enterprises (Anzahl der Unternehmen)

    Geben Sie die Anzahl der Unternehmen in diesem Segment an.

    Updated planned sample rate (%) (aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate) (%))

    Geben Sie die Beprobungsrate (%) ein, die während des Beprobungsverfahrens (auf der Grundlage aktualisierter Informationen) aktualisiert wurde

    Updated planned sample number (aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl)

    Diese Spalte wird automatisch mit ganzen Zahlen (keine Bruchanteile) ausgefüllt.

    „Aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl“ = „Anzahl der Unternehmen“ * „Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate (%)“

    Achieved response number (erreichte Zahl der Antworten)

    Geben Sie die Anzahl der eingegangenen Antworten ein.

    Response rate (Antwortquote) (%)

    Anzahl der Antworten/Stichprobenumfang

    „Antwortquote (%)“ = („erreichte Anzahl der Antworten“/„aktualisierte vorgesehene Stichprobenanzahl) %

    Achieved coverage (Erreichter Erfassungsgrad) (%)

    „Erreichter Erfassungsgrad (%)“ = („Erreichte Anzahl der Antworten“/„Anzahl der Unternehmen“) %

    Updated planned sample rate/Planned sample rate (%) (Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate/Vorgesehene Beprobungsrate (%)

    „Aktualisierte vorgesehene Beprobungsrate (%)/„Vorgesehene Beprobungsrate (%)“

    AR Comments (Anmerkungen zum AP)

    Fügen Sie Anmerkungen hinzu, um etwaige Abweichungen vom Arbeitsplan zu präzisieren.


    Textfeld 7.1: Wirtschaftliche und soziale Variablen für die Strategie zur Erhebung von Daten zur Fischverarbeitung

    Allgemeine Anmerkung: Dieses Textfeld entspricht Artikel 5 Absatz 2 Buchstabe f, Artikel 6 Absatz 3 Buchstaben a, b und c der Verordnung (EU) 2017/1004 und Kapitel II Nummer 7 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP.

    1.

    Der Mitgliedstaat sollte eine Begründung für die ergänzende Datenerhebung für die Fischverarbeitung zusätzlich zu den Eurostat-Daten angeben.

    2.

    Abweichung von den RCG ECON-Definitionen (z. B. PGECON)

    Beschreiben und begründen Sie etwaige Abweichungen von den im „EU MAP Guidance Document“ (EU-MAP-Leitfaden) auf der DCF-Website aufgeführten Definitionen für Variablen.

    (max. 900 Wörter)

    Abweichungen vom Arbeitsplan

    Listen Sie (etwaige) Änderungen gegenüber dem Arbeitsplan auf und erläutern Sie diese.

    Maßnahmen zur Vermeidung von Abweichungen

    Beschreiben Sie kurz die Maßnahmen, die in Betracht gezogen werden/ergriffen wurden, um in Zukunft Abweichungen zu vermeiden, und geben Sie an, wann diese Maßnahmen voraussichtlich zum Tragen kommen. Gibt es keine Abweichungen, ist dieser Abschnitt nicht zutreffend.

    (max. 900 Wörter)

    III —   Den Arbeitsplänen und den jährlichen Berichten beigefügte Qualitätsberichte

    Die Arbeitspläne und die jährlichen Berichte enthalten Anhänge mit Qualitätsberichten. Die Vorlagen für diese Anhänge sind nachstehend aufgeführt. Weiße Felder sind für den Arbeitsplan auszufüllen, graue Felder gelten für den jährlichen Bericht.

    „ANHANG 1.1 — Qualitätsbericht für den Beprobungsplan für biologische Daten“

    Erklären Sie anhand dieses Anhangs, ob das Datenerhebungsverfahren (Planung, Durchführung der Beprobung, Datenerfassung, Datenspeicherung, Lagerung der Proben und Datenverarbeitung) dokumentiert ist, und teilen Sie mit, wo diese Dokumentationsunterlagen eingesehen werden können. Geben Sie wo erforderlich kurze Beschreibungen, auch wenn die Unterlagen in englischer Sprache vorliegen. Die Bezeichnungen der Beprobungspläne und -schichten müssen mit jenen in den Tabellen 2.2, 2.3, 2.4, 2.5, 2.6 und 4.1 des AP/JB übereinstimmen. Für Qualitätsinformationen zu wissenschaftlichen Erhebungen ist die Kurzbezeichnung der Erhebung als Kennung des Beprobungsplans zu verwenden. Für vorgeschriebene Erhebungen ist Tabelle 1 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP zu verwenden — siehe auch MasterCodeList „Mandatory survey“ (Verbindliche Forschungsreisen auf See).

    MS:

    Region:

    Sampling scheme identifier (Kennung des Beprobungsplans):

    Sampling scheme type (Art des Beprobungsplans):

    Observation type (Beobachtungsart):

    Time period of validity (Gültigkeitszeitraum): von wann bis wann

    Kurze Beschreibung (max. 100 Wörter): z. B. Beprobungsplan zur Entnahme von Längenproben von gewerblichen Anlandungen an Land für alle Arten, die in Tabelle 1 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP aufgeführt sind. Der Plan gilt für das Festland und alle Regionen in äußerster Randlage („RUP“ in Französisch, Portugiesisch und Spanisch).

    Description of the population (Beschreibung der Population)

    Population targeted (Zielpopulation): Geben Sie die primären Stichprobeneinheiten (PSE) an, z. B. alle nationalen Hafen*Tage (Informationen aus der früheren Tabelle 4B). Für Forschungsreisen: Geben Sie die wichtigsten Zielarten aus Sicht der Erhebung (im Gegensatz zu Tabelle 1 im Anhang des Durchführungsbeschlusses) und das Haupterhebungsgebiet an.

    Population sampled (Beprobte Population): Geben Sie an, welcher Teil der Zielpopulation beprobt wird, und geben Sie an, welcher Teil der Zielpopulation für die Probenahme nicht erreichbar oder aus irgendeinem Grund ausgeschlossen ist, z. B. wenn große Häfen als Auktionen aufgeführt und alle kleineren Häfen ausgeschlossen sind und am Wochenende keine Stichprobe genommen wird. Beschreiben Sie für Forschungsreisen auf See die Zielarten in Forschungsreisen zu einzelnen Arten oder Ökosystemkomponenten (z. B. Grundfischarten, pelagische Arten) bei mehrere Arten betreffenden Forschungsreisen.

    Stratification (Unterteilung): Erläutern Sie die Logik zur Unterteilung der Population und der Anzahl der erzeugten Schichten, z. B. Population in drei geografische Lose geschichtet (von A nach B, von B nach C und von C bis D). Jedes Los wird dann durch Auktion unterteilt.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Sampling design and protocols (Beprobungskonzept und -protokolle)

    Sampling design description (Beschreibung des Beprobungskonzepts): Beschreiben Sie, wie die Beprobungszuweisung festgelegt wird; wie PSE und SSE für die Beprobung ausgewählt werden; geben Sie an, für welchen Fanganteil der Beprobungsplan gilt.

    Is the sampling design compliant with the 4S principle (Entspricht das Beprobungskonzept dem 4S-Prinzip)?: Y/N/NA (NA z. B. für Erhebungen und Beprobungspläne für diadrome Arten und Freizeitfischerei)

    Regional coordination (regionale Koordinierung): Geben Sie an, ob das Konzept und die Pläne für die Beprobung im Rahmen eines regionalen oder multilateralen Übereinkommens entwickelt wurden, und wenn ja, verweisen Sie auf das Übereinkommen (Tabelle 1.3) und listen Sie alle teilnehmenden Mitgliedstaaten auf.

    Link to sampling design documentation (Link zur Dokumentation des Beprobungskonzepts): Geben Sie einen Link zu einer Website an, auf der die Dokumentation zu finden ist. Wenn kein Link verfügbar ist, aber eine Dokumentation existiert, geben Sie einen Literaturverweis an (Verfasser, Jahr und Art der Veröffentlichung — z. B. interner Bericht). Falls keine Dokumentation über das Beprobungskonzept vorliegt, sind einige Einzelheiten im Textfeld anzugeben.

    Compliance with international recommendations (Einhaltung internationaler Empfehlungen): Geben Sie „Y“ (ja) ein, wenn das Beprobungskonzept internationalen Empfehlungen entspricht, und „N“, wenn dies nicht der Fall ist. Wenn es keine einschlägigen Experten- oder Koordinierungsgruppen gibt, sollte das Beprobungskonzept kurz im Text erläutert werden und den Bewertern auf Anfrage zur Verfügung stehen.

    Link to sampling protocol documentation (Link zur Dokumentation des Beprobungsprotokolls): Geben Sie einen Link zu einer Website an, auf der die Dokumentation zu finden ist. Wenn kein Link verfügbar ist, aber eine Dokumentation existiert, geben Sie einen Literaturverweis an (Verfasser, Jahr und Art der Veröffentlichung — z. B. interner Bericht). Falls keine Dokumentation über das Beprobungskonzept vorliegt, sind einige Einzelheiten des Beprobungsprotokolls im Textfeld anzugeben.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Sampling implementation (Durchführung der Beprobung)

    Recording of refusal rate (Erfassung der Ablehnungsquote): „Y“ (ja), „N“ (nein) oder „NA“ (entfällt bei Forschungserhebungen) angeben. Falls „N“ (nein), geben Sie an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden.

    Monitoring of sampling progress within the sampling year (Überwachung des Beprobungsfortschritts im Beprobungsjahr): Geben Sie an, wie die Zuweisung von Beprobungen angepasst (falls erforderlich) und weiterverfolgt wird. Welche Mechanismen bestehen zur Lösung von Problemen und zur Annahme von Verbesserungsmaßnahmen während des Beprobungsjahres?

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Data capture (Datenerfassung)

    Means of data capture (Mittel der Datenerfassung): Kurze Beschreibung (+ optionales Foto). Geben Sie an, mit welchen Mitteln die Daten erfasst werden, z. B. Waagen, Messtafel, spezielle Software usw.

    Data capture documentation (Dokumentation der Datenerfassung): Geben Sie einen Link zu einer Website an, auf der die Dokumentation zu finden ist. Wenn kein Link verfügbar ist, aber eine Dokumentation existiert, geben Sie einen Literaturverweis an (Verfasser, Jahr und Art der Veröffentlichung — z. B. interner Bericht). Wenn es keine Dokumentation zur Datenerfassung gibt (z. B. Messprotokolle, Reifegrad, Handbuch für die Datenerfassung usw.), geben Sie bitte einige Einzelheiten im Textfeld an.

    Quality checks documentation (Dokumentation der Qualitätsprüfungen): Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) an. Falls „N“ (nein), geben Sie an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. Geben Sie einen Link zu einer Website an, auf der die Dokumentation zu finden ist. Wenn kein Link verfügbar ist, aber eine Dokumentation existiert, geben Sie einen Literaturverweis an (Verfasser, Jahr und Art der Veröffentlichung — z. B. interner Bericht). Falls keine Dokumentation über die Qualitätsprüfungen vorliegt, sind einige Einzelheiten im Textfeld anzugeben.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Data storage (Datenspeicherung)

    National database (Nationale Datenbank): Geben Sie gegebenenfalls den Namen der nationalen Datenbank an. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. Geben Sie einen Link an, wenn die Datenbank über eine Website zugänglich ist.

    International database (Internationale Datenbank): Geben Sie gegebenenfalls den Namen der internationalen Datenbank(en) und der Organisation an, in der die Datenbank geführt wird. Andernfalls tragen Sie „NA“ (nicht zutreffend) ein. Geben Sie einen Link an, wenn die Datenbank über eine Website zugänglich ist.

    Quality checks and data validation documentation (Dokumentation über Qualitätsprüfungen und Datenvalidierung): Geben Sie einen Link zu der Website an, auf der die Dokumentation zu finden ist. Andernfalls sind einige Einzelheiten im Textfeld anzugeben.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Sample storage (Lagerung der Proben)

    Beschreibung der Lagerung: Geben Sie die Art der gelagerten Weichgewebe und harten Teile (z. B. Altersstrukturen, Magen, Plankton, Genetik) und den Ort für die Lagerung der Proben an; Angabe, wie lange die Proben gelagert werden, Angabe, wie Erhaltung und Pflege sowie der Zugang zu den Proben organisiert sind; Angabe, ob die Proben unter der Aufsicht/Verantwortung einer internationalen Organisation aufbewahrt werden und, falls ja, welcher Organisation. Geben Sie einen Link zu Informationen über die aufbewahrten Mengen der Proben nach Art/Bestand, geografischen Untergebieten und Jahr an.

    Probenanalyse: Geben Sie gegebenenfalls eine kurze Beschreibung oder Verweise auf Dokumente einschließlich Links zu Webseiten an (z. B. Handbücher zu Altersbestimmung, Berichte und Protokolle der Sachverständigengruppe), in denen Informationen über die Verarbeitung der Proben bereitgestellt werden.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Data processing (Datenverarbeitung)

    Evaluation of data accuracy (bias and precision) (Bewertung der Genauigkeit der Daten (Verzerrung und Präzision)): Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Falls „N“ (nein), geben Sie an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. Geben Sie einen Link zu einer Website an, auf der die Dokumentation zu finden ist. Wenn kein Link verfügbar ist, aber eine Dokumentation existiert, geben Sie einen Literaturverweis an (Verfasser, Jahr und Art der Veröffentlichung — z. B. interner Bericht). Falls keine Dokumentation über die Bewertung der Genauigkeit der Daten vorliegt, sind einige Einzelheiten im Textfeld anzugeben.

    Editing and imputation methods (Bearbeitungs- und Imputationsverfahren): Geben Sie „Y“ (ja) oder „N“ (nein) ein. Falls „N“ (nein), geben Sie an, wann (Jahr) Dokumentationsunterlagen verfügbar sein werden. Geben Sie einen Link zu einer Website an, auf der die Dokumentation zu finden ist. Wenn kein Link verfügbar ist, aber eine Dokumentation existiert, geben Sie einen Literaturverweis an (Verfasser, Jahr und Art der Veröffentlichung — z. B. interner Bericht). Falls keine Dokumentation über die Bearbeitungs- und Imputationsverfahren vorliegt, sind einige Einzelheiten im Textfeld anzugeben.

    Quality document associated to a dataset (Mit einem Datensatz verbundenes Qualitätsdokument): Wurde ein Bezeichner für digitale Objekte (DOI) angelegt? Gibt es ein Dokument, in dem das angewandte Schätzverfahren zusammengefasst wird?

    Validation of the final dataset (Validierung des endgültigen Datensatzes): Wie werden Datensätze validiert (Qualitätsprüfung), bevor sie dem Endnutzer zur Verfügung gestellt werden?

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.


    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Verwenden Sie dieses Textfeld, um gegebenenfalls zusätzliche Anmerkungen zu machen.

    „ANHANG 1.2 — Qualitätsbericht für den Beprobungsplan für sozioökonomische Daten“

    Beschreiben Sie in diesem Anhang Qualitätsaspekte des Datenerhebungsprozesses (Konzept, Durchführung der Beprobung, Datenerfassung, Datenspeicherung und -verarbeitung usw.). Füllen Sie den Anhang für jeden Beprobungsplan aus. Verwenden Sie gegebenenfalls das Handbuch zum Beprobungskonzept (Leistung 2.1 aus der Studie MARE/2016/22 SECFISH).

    Machen Sie in allen Abschnitten Angaben zu den einzelnen Punkten. Text aus dem Muster nicht löschen.

    Survey specifications (Erhebungsspezifikationen)

    „Sector name (Bezeichnung des Sektors)“ bezieht sich auf sozioökonomische Daten über die Fischereien, die Aquakultur und jegliche ergänzende Datenerhebung zu Fangtätigkeit und Fischverarbeitung gemäß dem Anhang zum delegierten Beschluss über das EU-MAP.

    „Sampling scheme (Beprobungsplan)“ bezieht sich auf die Erhebungstechnik: durch Zensus, durch Beprobung, zufällig oder nicht zufällig, sonstiges (mit Erläuterung). Bei Beprobung ist das Beprobungskonzept anzugeben.

    „Variables (Variablen)“ beziehen sich auf die Tabellen 7, 9 und 10 des Anhangs des delegierten Beschlusses über das EU-MAP.

    „Supra region (Supraregion)“ bezieht sich auf Tabelle 2 des Anhangs des Durchführungsbeschlusses über das EU-MAP. Wenn der Beprobungsplan in allen Supraregionen gleich ist, ist „All supra regions (alle Supraregionen)“ anzugeben.

    Sector name(s) (Bezeichnung(en) des Sektors):

    Sampling scheme (Beprobungsplan):

    Variables (Variablen):

    Supra regions (Supraregionen)

    Survey planning (Planung der Erhebung)

    1.

    Beschreiben Sie kurz die Population, für die der Beprobungsplan gilt, z. B. „less active vessels using passive gears (weniger aktive Schiffe, die stationäres Fanggerät einsetzen)“.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Survey design and strategy (Erhebungskonzept und -strategie)

    1.

    Listen Sie die Datenquellen, z. B. Interviews, Register, Logbücher, Verkaufsbelege, VMS, Finanzbuchführungen usw. auf.

    2.

    Beschreiben Sie, wie die Stichprobenumfänge festgelegt wurden.

    3.

    Beschreiben Sie die Erhebungsmethoden und die Verteilung, z. B. Formulare per Post, E-Mail, auf einer Website, telefonisch, Zugang zu anderen Datensätzen usw.

    4.

    Beschreiben Sie gegebenenfalls die Rolle von Hilfsinformationen in der Strategie, z. B. für die Validierung, Querverweise, als Fall-back-Datenquelle usw.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Estimation design (Schätzkonzept)

    1.

    Beschreiben Sie die Methode zur Berechnung der Populationsschätzung aus der Stichprobe.

    2.

    Beschreiben Sie die Methode zur Berechnung abgeleiteter Daten, z. B. unterstellte Werte.

    3.

    Beschreiben Sie die Behandlung von Antwortausfällen.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Error checks (Fehlerkontrollen)

    1.

    Beschreiben Sie potenzielle Fehler und wie und wo diese im Prozess aufgedeckt, vermieden oder beseitigt werden, z. B. Datenduplizierung, Doppelzählung, Fehler des Antwortenden, Hochladefehler, Verarbeitungsfehler usw.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Data storage and documentation (Datenspeicherung und Dokumentation)

    1.

    Beschreiben Sie, wie die Daten gespeichert werden.

    2.

    Geben Sie einen Link zu der Website an, auf der zusätzliche Dokumentation zur Methodik zu finden ist.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Revision (Überprüfung)

    1.

    Beschreiben Sie die Häufigkeit der Überprüfung der Methodik, z. B. Überarbeitung der Segmentierung, der Erhebungsmethode nach Segmenten, nach Variable usw.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.

    Confidentiality (Vertraulichkeit)

    1.

    Bestehen Verfahren für die vertrauliche Behandlung der Daten und sind sie dokumentiert?

    2.

    Bestehen Protokolle zur Durchsetzung der Vertraulichkeit zwischen DCF-Partnern und sind sie dokumentiert?

    3.

    Bestehen Protokolle zur Durchsetzung der Vertraulichkeit gegenüber externen Nutzern und sind sie dokumentiert?

    4.

    Gibt es Probleme mit der Veröffentlichung von Daten aus Gründen der Vertraulichkeit? Bitte erläutern Sie dies.

    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Geben Sie etwaige Abweichungen an.


    AR Comments (Anmerkungen zum JB) Verwenden Sie dieses Textfeld, um erforderlichenfalls zusätzliche Anmerkungen zu machen.


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