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Document 32020R1147

    Durchführungsverordnung (EU) 2020/1147 der Kommission vom 31. Juli 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „ClearKlens product based on IPA“ (Text von Bedeutung für den EWR)

    C/2020/5129

    ABl. L 252 vom 4.8.2020, p. 1–11 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2020/1147/oj

    4.8.2020   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 252/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/1147 DER KOMMISSION

    vom 31. Juli 2020

    zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt „ClearKlens product based on IPA“

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Am 26. Mai 2016 reichte Diversey Europe Operations B.V. einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung eines Biozidprodukts mit der Bezeichnung „ClearKlens product based on IPA“ der Produktart 2 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde der Niederlande der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-HD024462-61 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.

    (2)

    „ClearKlens product based on IPA“ enthält Propan-2-ol als Wirkstoff, der in der Unionsliste zugelassener Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 enthalten ist.

    (3)

    Am 3. Juni 2019 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden die „Agentur“).

    (4)

    Am 17. Januar 2020 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme (2) mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts „ClearKlens product based on IPA“ und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.

    (5)

    In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass das Biozidprodukt „ClearKlens product based on IPA“ als „einziges Biozidprodukt“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.

    (6)

    Am 3. Februar 2020 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.

    (7)

    Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für „ClearKlens product based on IPA“ zu erteilen.

    (8)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Diversey Europe Operations B.V. erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0022128-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung des Biozidprodukts „ClearKlens product based on IPA“ gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.

    Die Unionszulassung gilt vom 24. August 2020 bis zum 31. Juli 2030.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 31. Juli 2020

    Für die Kommission

    Die Präsidentin

    Ursula VON DER LEYEN


    (1)  ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.

    (2)  Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 11. Dezember 2019 zur Unionszulassung für „ClearKlens product based on IPA“ (ECHA/BPC/236/2019).


    ANHANG

    Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts

    ClearKlens product based on IPA

    Produktart 2 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

    Zulassungsnummer: EU-0022128-0000

    R4BP-Assetnummer: EU-0022128-0000

    1.   ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN

    1.1.   Handelsbezeichnung(en) des Produkts

    Handelsname

    ClearKlens IPA

    ClearKlens IPA 70 %

    ClearKlens IPA 70 % v/v

    ClearKlens IPA VH1

    ClearKlens IPA Airless

    ClearKlens IPA Pouch

    ClearKlens IPA Non Sterile

    ClearKlens IPA Non Sterile VH1

    ClearKlens IPA SS

    ClearKlens IPA SS VH1

    ClearKlens IPA RTU

    ClearKlens IPA RTU VH1

    Texwipe® Sterile 70 % Isopropanol

    VH01 ClearKlens IPA

    1.2.   Zulassungsinhaber

    Name und Anschrift des Zulassungsinhabers

    Name

    Diversey Europe Operations B.V.

    Anschrift

    Maarssenbroeksedijk 2, 3542 DN, Utrecht, Netherlands

    Zulassungsnummer

    EU-0022128-0000

    R4BP-Assetnummer

    EU-0022128-0000

    Datum der Zulassung

    24.8.2020

    Ablauf der Zulassung

    31.7.2030

    1.3.   Hersteller des Produkts

    Name des Herstellers

    Diversey Europe Operations B.V.

    Anschrift des Herstellers

    Maarssenbroeksedijk 2, 3542 DN Utrecht Niederlande

    Standort der Produktionsstätten

    Avenida Conde Duque 5, 7 y 9; Poligono Industrial La Postura, 28343 Valdemoro (Madrid) Spanien

    Strada Statale 235, 26010 Bagnolo Cremasco (CR) Italien

    Cotes Park Industrial Estate, DE55 4PA Somercotes Alfreton Vereinigtes Königreich

    Rembrandtlaan 414, 7545 ZW Enschede Niederlande

    Morschheimer Strasse 12, 67292 Kirchheimbolanden Deutschland


    Name des Herstellers

    Multifill BV

    Anschrift des Herstellers

    Constructieweg 25a, 3640 AJ Mijdrecht Niederlande

    Standort der Produktionsstätten

    Constructieweg 25a, 3640 AJ Mijdrecht Niederlande


    Name des Herstellers

    Flexible Medical Packaging Ltd

    Anschrift des Herstellers

    Unit 8, Hightown, White Cross Industrial Estate, LA1 4XS Lancaster, Lancashire Vereinigtes Königreich

    Standort der Produktionsstätten

    Unit 8, Hightown, White Cross Industrial Estate, LA1 4XS Lancaster, Lancashire Vereinigtes Königreich


    Name des Herstellers

    Ardepharm

    Anschrift des Herstellers

    Les Iles Ferays, 07300 Tournon-sur-Rhône Frankreich

    Standort der Produktionsstätten

    Les Iles Ferays, 07300 Tournon-sur-Rhône Frankreich


    Name des Herstellers

    Entegris Cleaning Process (ECP) S.A.S

    Anschrift des Herstellers

    395 rue Louis Lépine, 34000 Montpellier Frankreich

    Standort der Produktionsstätten

    395 rue Louis Lépine, 34000 Montpellier Frankreich

    1.4.   Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe

    Wirkstoff

    Propan-2-ol

    Name des Herstellers

    INEOS Solvents GmbH

    Anschrift des Herstellers

    Anckelmannsplatz, D-20537 Hamburg Deutschland

    Standort der Produktionsstätten

    Shamrockstrasse 88, D-44623 Herne Deutschland

    Römerstrasse 733, D-47443 Moers Deutschland


    Wirkstoff

    Propan-2-ol

    Name des Herstellers

    Shell Chemicals Europe B.V.

    Anschrift des Herstellers

    Postbus 2334, 3000 CH Rotterdam Niederlande

    Standort der Produktionsstätten

    Vondelingenweg 601, 3196 KK Rotterdam-Pernis Niederlande


    Wirkstoff

    Propan-2-ol

    Name des Herstellers

    Exxon Mobil Chemicals

    Anschrift des Herstellers

    Hermeslaan 2, 1831 Machelen Belgien

    Standort der Produktionsstätten

    4045 Scenic Highway, LA 70805 Baton Rouge Vereinigte Staaten

    Southampton, SO45 1TX Hampshire Vereinigtes Königreich

    2.   PRODUKTZUSAMMENSETZUNG UND -FORMULIERUNG

    2.1.   Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts

    Trivialname

    IUPAC-Bezeichnung

    Funktion

    CAS-Nummer

    EG-Nummer

    Gehalt (%)

    Propan-2-ol

     

    Wirkstoffe

    67-63-0

    200-661-7

    63,1

    2.2.   Art der Formulierung

    AL- eine andere Flüssigkeit

    3.   GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE

    Gefahrenhinweise

    Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

    Verursacht schwere Augenreizung.

    Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.

    Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

    Sicherheitshinweise

    Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

    Einatmen von Aerosol vermeiden.

    Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

    An einem gut belüfteten Ort aufbewahren.Kühl halten.

    Inhalt gemäß nationaler Vorschriften der Entsorgung zuführen.

    Behälter gemäß nationaler Vorschriften der Entsorgung zuführen.

    BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar):Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen.Haut mit Wasser abwaschen.

    Bei Brand:Alkoholresistenten Löschschaum zum Löschen verwenden.

    4.   ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN)

    4.1.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 1. Verwendung # 1 — Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen — Für den professionellen Einsatz zum Wischen mit einem Mopp

    Art des Produkts

    PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    Nicht relevant

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Trivialname: Bakterien

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Trivialname: Hefepilze

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, harten Oberflächen in pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde.

    Anwendungsmethode(n)

    Desinfektion mit einem Wischmopp

    -

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    18,4 ml des Produkts pro m2 Fläche auftragen. — 0

    -

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    Behälter (HDPE, PP, PE): 1-20 l

    4.1.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen, harten Oberflächen.

    Den Boden vor der Desinfektion reinigen und trocknen. Den Mopp mit dem Desinfektionsmittel befeuchten und den Boden damit wischen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen.

    Gebrauchte Mopps müssen in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.

    4.1.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:

    60/h in pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten;

    150/h in Reinräumen.

    Nicht mehr als 18,4 ml des Produkts pro Quadratmeter Fläche verwenden.

    4.1.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.1.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.1.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.2.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 2. Verwendung # 2 — PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen — Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion mit einem Tuch

    Art des Produkts

    PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    Nicht relevant

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Trivialname: Bakterien

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Trivialname: Hefepilze

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, harten Oberflächen in Labors mit Luftwechseln von 8 oder mehr pro Stunde und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde.

    Anwendungsmethode(n)

    Desinfektion mit einem Tuch

    -

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    18,4 ml des Produkts pro m2 Fläche auftragen. — 0

    -

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    Behälter (HDPE, PP, PE): 1-20 l

    Behälter (HDPE, PP, PE) mit einer Pumpe: 200 l (nur Reinraum)

    IBCs (Großpackmittel) mit einer Pumpe (HDPE, PP, PE): 950 und 1 000 l (nur Reinraum)

    4.2.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen, harten Oberflächen.

    Die Fläche vor der Desinfektion reinigen und trocknen. Das Tuch mit dem Desinfektionsmittel befeuchten und die Fläche damit abwischen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen. In Reinräumen kann die exakte Menge des benötigten Desinfektionsmittels ebenfalls entweder mit einer Sprühlanze mit geringer Durchflussrate oder über ein Rohrsystem in einen Eimer dosiert werden. Gebrauchte Desinfektionstücher müssen in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.

    4.2.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:

    8/h im Labor;

    60/h in pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten;

    150/h in Reinräumen.

    Nicht mehr als 18,4 ml des Produkts pro Quadratmeter Fläche verwenden.

    Kann die Wischdesinfektion nicht durch technische und/oder organisatorische Maßnahmen ersetzt werden, sind folgende persönlichen Risikominderungsmaßnahmen in Betracht zu ziehen: Verwendung eines Augenschutzes bei der Handhabung des Produktes.

    4.2.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.2.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.2.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.3.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 3. Verwendung # 3 — PT02: Desinfektionsmittel für nicht poröse, harte Oberflächen — Für den professionellen Einsatz zum Sprühen

    Art des Produkts

    PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    Nicht relevant

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Trivialname: Bakterien

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Trivialname: Hefepilze

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, harten Oberflächen in Labors mit Luftwechseln von 8 oder mehr pro Stunde und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde.

    Anwendungsmethode(n)

    Desinfektion mit einer Sprühflasche

    Optional kann das Desinfektionsmittel zusätzlich mit einem Tuch auf der Oberfläche verteilt werden.

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    18,4 ml des Produkts pro m2 Fläche auftragen. — 0

    -

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    Beutel (PE) mit Sprühaufsatz: 0,9-20 l

    Bag-in-Bottle-System (mehrschichtiger, coextrudierter Beutel — 5 Schichten: EVA/EVA/PVDC/EVA/EVA — in einer HDPE-, PP- bzw. PE-Flasche): 0,9-2 l

    Sprühflasche (HDPE, PP, PE): 0,5-1,5 l

    Luftdichte Sprühflasche (LDPE): 0,25-1 l

    4.3.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen, harten Oberflächen.

    Die Fläche vor der Desinfektion reinigen und trocknen. Die Fläche mit dem Desinfektionsmittel besprühen; dieses gegebenenfalls mit einem Tuch verteilen. Die Oberfläche muss vollständig benetzt sein. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen. Gebrauchte Desinfektionstücher müssen in einem geschlossenen Behälter aufbewahrt werden.

    Anzahl der Anwendungen die notwendig sind, um eine Ausbringmenge von 18,4 ml Desinfektionsmittel pro m2 Fläche zu erzielen; je nach Verpackung:

    Sprühbeutel: 19 Sprühstöße pro m2;

    Bag-in-Bottle-System: 16 Sprühstöße pro m2;

    Sprühflasche: 14 Sprühstöße pro m2;

    Luftdichte Sprühflasche: 21 Sprühstöße pro m2;

    4.3.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:

    8/h im Labor;

    60/h in pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten;

    150/h in Reinräumen.

    Nicht mehr als 18,4 ml des Produkts pro Quadratmeter Fläche verwenden.

    4.3.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.3.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.3.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.4.   Beschreibung der Verwendung

    Tabelle 4. Verwendung # 4 — Desinfektionsmittel für nicht poröse Handschuhe — Für den professionellen Einsatz zur Desinfektion nicht poröser Handschuhe

    Art des Produkts

    PT02 — Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen und Tieren bestimmt sind (Desinfektionsmittel)

    Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung

    Nicht relevant

    Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase)

    Trivialname: Bakterien

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Trivialname: Hefepilze

    Entwicklungsstadium: Keine Angaben

    Anwendungsbereich

    Innen-

    Gebrauchsfertiges Produkt zur Desinfektion von gereinigten, nicht porösen, Handschuhe in Labors mit Luftwechseln von 8 oder mehr pro Stunde und pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten mit Luftwechseln von 60 oder mehr pro Stunde und Reinräumen mit Luftwechseln von 150 oder mehr pro Stunde.

    Anwendungsmethode(n)

    Desinfektion von nicht porösen Handschuhe.

    -

    Anwendungsrate(n) und Häufigkeit

    Dosierung: 3 ml auf Handschuhen. — 0

    -

    Anwenderkategorie(n)

    berufsmäßiger Verwender

    Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial

    Automatische Dosierung:

    Behälter (HDPE, PP, PE): 1-20 l

    Behälter (HDPE, PP, PE) mit einer Pumpe: 200 l (nur Reinraum)

    IBCs (Großpackmittel) mit einer Pumpe (HDPE, PP, PE): 950 und 1000 l (nur Reinraum)

    Manuelle Dosierung:

    Beutel (PE) mit Sprühaufsatz: 0,9-20 l

    Bag-in-Bottle-System (mehrschichtiger, coextrudierter Beutel — 5 Schichten: EVA/EVA/PVDC/EVA/EVA — in einer HDPE-, PP- bzw. PE-Flasche): 0,9-2 l

    Sprühflasche (HDPE, PP, PE): 0,5-1,5 l

    Luftdichte Sprühflasche (LDPE): 0,25-1 l

    4.4.1.   Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung

    Gebrauchsfertiges Produkt für die Desinfektion von nicht porösen Handschuhen.

    Automatische Dosierung:

    3 ml des Produktes direkt auf die sauberen, behandschuhten Hände auftragen, gleichmäßig verteilen und darauf achten, dass die Oberfläche vollständig benetzt wird. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen.

    Manuelle Dosierung:

    3 ml des Produktes direkt auf die sauberen, behandschuhten Hände sprühen, gleichmäßig verteilen und darauf achten, dass die Oberfläche vollständig benetzt wird. Das Desinfektionsmittel mindestens 30 Sekunden lang einwirken lassen.

    Anzahl der Anwendungen die notwendig sind, um 3 ml auf die behandschuhten Hände aufzutragen; je nach Verpackungsart:

    Sprühbeutel: 3 Sprühstöße in beide Hände geben;

    Bag-in-Bottle-System: 3 Sprühstöße in beide Hände geben;

    Sprühflache: 3 Sprühstöße in beide Hände geben;

    Luftdichte Sprühflasche: 4 Sprühstöße in beide Hände geben;

    4.4.2.   Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen

    Das Produkt darf nur in ausreichend belüfteten Räumen aufgetragen werden. Die erforderlichen Mindestluftwechselraten sind:

    /h im Labor;

    60/h in pharmazeutischen und kosmetischen Produktionsstätten;

    150/h in Reinräumen.

    4.4.3.   Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.4.4.   Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    4.4.5.   Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    Siehe allgemeine Gebrauchsanweisung.

    5.   ANWEISUNGEN FÜR DIE VERWENDUNG (1)

    5.1.   Anwendungsbestimmungen

    Siehe Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung.

    5.2.   Risikominderungsmaßnahmen

    Während der Handhabung des Produkts neue, chemikalienbeständige Schutzhandschuhe tragen (das Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).

    Augenkontaktakt vermeiden.

    5.3.   Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt

    Einatmen: Kann Schläfrigkeit oder Schwindelgefühl verursachen.

    Augenkontakt: Ruft schwere Reizungen hervor.

    BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Rufen Sie ein TOXIKOLOGISCHES/medizinisches ZENTRUM an, wenn es der Person schlecht geht.

    BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Entfernen Sie Kontaktlinsen, falls vorhanden und leicht zu handhaben. Weiter spülen. Bei anhaltender Reizung einen Arzt aufsuchen.

    BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen

    Umwelt-Vorsichtsmaßnahmen:

    Das Produkt darf nicht unverdünnt oder unneutralisiert ins Abwasser oder in die Kanalisation gelangen.

    Das Produkt darf nicht in Gewässer oder ins Grundwasser gelangen. Mit reichlich Wasser verdünnen.

    Wurde versehentlich zu viel Desinfektionsmittel ausgebracht, wie folgt vorgehen: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbindemittel, Sägemehl) aufnehmen.

    5.4.   Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung

    Das Produkt und dessen Behälter müssen auf sichere Art und Weise und unter Einhaltung der relevanten Gesetzgebung zur Entsorgung gefährlicher Abfälle entsorgt werden. Entsorgung oder Verbrennung gemäß den örtlichen Bestimmungen durchführen.

    5.5.   Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen

    2 Jahre haltbar.

    Nur in der Originalverpackung aufbewahren.

    Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen und unter 30 °C lagern.

    In einem geschlossenen Behälter aufbewahren.

    6.   SONSTIGE INFORMATIONEN

    Das Produkt enthält 2-Propanol (CAS-Nr: 67-63-0), für das ein europäischer Referenzwert von 129,28 mg/m3 für den professionellen Anwender vereinbart und für die Risikobewertung dieses Produktes verwendet wurde.


    (1)  Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen.


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