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Document 32020R0704
Commission Implementing Regulation (EU) 2020/704 of 26 May 2020 granting a Union authorisation for the biocidal product family ‘INSECTICIDES FOR HOME USE’ (Text with EEA relevance)
Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 der Kommission vom 26. Mai 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ (Text von Bedeutung für den EWR)
Durchführungsverordnung (EU) 2020/704 der Kommission vom 26. Mai 2020 zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ (Text von Bedeutung für den EWR)
C/2020/3322
ABl. L 164 vom 27.5.2020, p. 19–27
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force: This act has been changed. Current consolidated version: 21/12/2021
27.5.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 164/19 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2020/704 DER KOMMISSION
vom 26. Mai 2020
zur Erteilung einer Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“
(Text von Bedeutung für den EWR)
DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (1), insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
In Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 6. Oktober 2016 reichte Agrobiothers Laboratoire einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Zulassung einer Biozidproduktfamilie mit der Bezeichnung „INSECTICIDES FOR HOME USE“ der Produktart 18 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass die zuständige Behörde in Frankreich der Bewertung des Antrags zugestimmt hatte. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-TW023858-93 in das Register für Biozidprodukte eingetragen. |
(2) |
Die Produktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ enthält als Wirkstoffe Permethrin und S-Methopren, die in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 aufgeführt sind. |
(3) |
Am 10. Dezember 2018 übermittelte die bewertende zuständige Behörde gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen ihrer Bewertung der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden „Agentur“). |
(4) |
Am 11. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 eine Stellungnahme (2) mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften von „INSECTICIDES FOR HOME USE“ und dem endgültigen Bewertungsbericht für die Biozidproduktfamilie. |
(5) |
In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ als „Biozidproduktfamilie“ gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe s der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absätze 1 und 6 der genannten Verordnung erfüllt. |
(6) |
Am 25. Juli 2019 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union. |
(7) |
Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und hält es daher für angezeigt, eine Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ zu erteilen. |
(8) |
In ihrer Stellungnahme empfiehlt die Agentur, dass der Zulassungsinhaber als Bedingung für die Zulassung eine neue Untersuchung zur Haltbarkeitsdauer von INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY in Verpackungen, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, durchführt. In der Untersuchung sollten der Wirkstoffinhalt, das Cis-Trans-Verhältnis von Permethrin und die technischen Eigenschaften von INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY vor und nach der Lagerung bestimmt werden. Die Kommission stimmt dieser Empfehlung zu und ist der Ansicht, dass die Vorlage der Ergebnisse dieser Untersuchung eine Bedingung für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie gemäß Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 sein sollte. Ferner hat die Tatsache, dass nach der Erteilung der Zulassung Daten vorzulegen sind, nach Ansicht der Kommission keinen Einfluss auf die Schlussfolgerung, dass die Bedingung gemäß 19 Absatz 1 Buchstabe d der genannten Verordnung auf der Grundlage der vorhandenen Daten erfüllt ist. |
(9) |
Der Stellungnahme der Agentur zufolge konnte in Bezug auf den in der Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ enthaltenen nicht wirksamen Stoff Nitromethan innerhalb der Frist für die Bewertung des Antrags nicht festgestellt werden, ob er die wissenschaftlichen Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften nach der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission (3) erfüllt. Daher sollte eine weitere Untersuchung von Nitromethan durchgeführt werden. Sollte schließlich der Schluss gezogen werden, dass Nitromethan endokrinschädigende Eigenschaften hat, wird die Kommission prüfen, ob die Unionszulassung für die Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ gemäß Artikel 48 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 widerrufen oder geändert werden muss. |
(10) |
Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Vorbehaltlich der Einhaltung der in Anhang I festgelegten Bedingungen und gemäß der in Anhang II enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts wird Agrobiothers Laboratoire eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0021035-0000 für die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung der Biozidproduktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ erteilt.
Die Unionszulassung gilt vom 16. Juni 2020 bis zum 31. Mai 2030.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 26. Mai 2020
Für die Kommission
Die Präsidentin
Ursula VON DER LEYEN
(1) ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1.
(2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 26. Juni 2019 zur Unionszulassung für die Produktfamilie „INSECTICIDES FOR HOME USE“ (ECHA/BPC/228/2019), https://echa.europa.eu/bpc-opinions-on-union-authorisation.
(3) Delegierte Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission vom 4. September 2017 zur Festlegung wissenschaftlicher Kriterien für die Bestimmung endokrinschädigender Eigenschaften gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 301 vom 17.11.2017, S. 1).
ANHANG I
Bedingungen (EU-0021035-0000)
Der Zulassungsinhaber führt eine neue Untersuchung zur Haltbarkeitsdauer von INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY in Verpackungen, in denen das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, durch. In der Untersuchung werden der Wirkstoffinhalt, das Cis-Trans-Verhältnis von Permethrin, das Sprühmuster, die Funktionsweise des Auslösers, die Entladungsrate und der mittlere aerodynamische Massendurchmesser vor und nach der Lagerung bestimmt.
Der Zulassungsinhaber übermittelt der Agentur die Ergebnisse der Untersuchung bis zum 16. Dezember 2022.
ANHANG II
Zusammenfassung der Eigenschaften einer Biozidproduktfamilie
INSECTICIDES FOR HOME USE
Produktart 18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden (Schädlingsbekämpfungsmittel)
Zulassungsnummer: EU-0021035-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0021035-0000
TEIL I
ERSTE INFORMATIONSEBENE
1. ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. Familienname
Name |
INSECTICIDES FOR HOME USE |
1.2. Produktart(en)
Produktart(en) |
PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden |
1.3. Zulassungsinhaber
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers |
Name |
Agrobiothers Laboratoire |
Anschrift |
ZI Route des Platières, 71290 CUISERY, Frankreich |
|
Zulassungsnummer |
EU-0021035-0000 |
|
R4BP-Assetnummer |
EU-0021035-0000 |
|
Datum der Zulassung |
16. Juni 2020 |
|
Ablauf der Zulassung |
31. Mai 2030 |
1.4. Hersteller der Biozidprodukte
Name des Herstellers |
Agrobiothers Laboratoire |
Anschrift des Herstellers |
ZI Route des Platières, 71290 CUISERY Frankreich |
Standort der Produktionsstätten |
AF3 16 rue de l’Oberwald, 68360 Soultz Frankreich |
1.5. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
Wirkstoff |
3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin) |
Name des Herstellers |
Tagros Chemicals India Ltd. (Art.95 List: LIMARU NV (Acting for Tagros Chemicals India Private Limited) |
Anschrift des Herstellers |
Jhaver Centre, Rajah Annamalai Bldg., IV floor 72 Marshal’s road Egmore, 600008 Chennai Indien |
Standort der Produktionsstätten |
A-4/1&2, Sipcot Industrial Complex, Pachayankuppam Cuddalore, 607 005 Tamilnadu Indien |
Wirkstoff |
S-Methopren |
Name des Herstellers |
Babolna bio Ltd. |
Anschrift des Herstellers |
Szallas u.6 H-, 1107 Budapest Ungarn |
Standort der Produktionsstätten |
Szallas u.6 H-, 1107 Budapest Ungarn |
2. ZUSAMMENSETZUNG UND FORMULIERUNG DER PRODUKTFAMILIE
2.1. Informationen zur quantitativen und qualitativen Zusammensetzung der Produktfamilie
Trivialname |
IUPAC-Bezeichnung |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
Min. |
Max. |
|||||
3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin) |
|
Wirkstoffe |
52645-53-1 |
258-067-9 |
0,177 |
0,177 |
S-Methopren |
|
Wirkstoffe |
65733-16-6 |
|
0,00225 |
0,00225 |
Propan-2-ol |
Propan-2-ol |
Nicht-Wirkstoff |
67-63-0 |
200-661-7 |
3,33475 |
3,33475 |
n-Butan |
n-Butan |
Nicht-Wirkstoff |
106-97-8 |
203-448-7 |
63,458 |
63,458 |
Propan |
Propan |
Nicht-Wirkstoff |
74-98-6 |
200-827-9 |
16,271 |
16,271 |
Isobutan |
Isobutan |
Nicht-Wirkstoff |
75-28-5 |
200-857-2 |
4,068 |
4,068 |
2.2. Art(en) der Formulierung
Formulierung(en) |
AE- Aerosolpackung |
TEIL II
ZWEITE INFORMATIONSEBENE — META-SPC(S)
META-SPC 1
1. META-SPC 1 ADMINISTRATIVE INFORMATIONEN
1.1. Meta-SPC 1 Identifikator
Identifikator |
Meta-SPC 1: INSEKTIZIDSPRAY FÜR DEN HAUSHALT |
1.2. Kürzel zur Zulassungsnummer
Nummer |
1-1 |
1.3. Produktart(en)
Produktart(en) |
PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden |
2. META-SPC 1 ZUSAMMENSETZUNG
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung der Meta-SPC 1
Trivialname |
IUPAC-Bezeichnung |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
|
Min. |
Max. |
|||||
3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin) |
|
Wirkstoffe |
52645-53-1 |
258-067-9 |
0,177 |
0,177 |
S-Methopren |
|
Wirkstoffe |
65733-16-6 |
|
0,00225 |
0,00225 |
Propan-2-ol |
Propan-2-ol |
Nicht-Wirkstoff |
67-63-0 |
200-661-7 |
3,33475 |
3,33475 |
n-Butan |
n-Butan |
Nicht-Wirkstoff |
106-97-8 |
203-448-7 |
63,458 |
63,458 |
Propan |
Propan |
Nicht-Wirkstoff |
74-98-6 |
200-827-9 |
16,271 |
16,271 |
Isobutan |
Isobutan |
Nicht-Wirkstoff |
75-28-5 |
200-857-2 |
4,068 |
4,068 |
2.2. Art(en) der Formulierung der Meta-SPC 1
Formulierung(en) |
AE- Aerosolpackung |
3. GEFAHREN- UND SICHERHEITSHINWEISE DER META-SPC 1
Gefahrenhinweise |
Extrem entzündbares Aerosol. Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Verursacht schwere Augenreizung. Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. Enthält PERMETHRIN. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. |
Sicherheitshinweise |
Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen. Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach Gebrauch. Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen. Vor Sonnenbestrahlung schützen. Nicht Temperaturen von mehr als 50 °C/122 °F aussetzen. Bei Temperaturen von nicht mehr als 40 °C/104 °F aufbewahren. Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Verschüttete Mengen aufnehmen. zuführen. |
4. ZUGELASSENE VERWENDUNG(EN) DER META-SPC 1
4.1. Beschreibung der Verwendung
Tabelle 1. Verwendung # 1 — Insektizidspray für den Haushalt
Art des Produkts |
PT18 — Insektizide, Akarizide und Produkte gegen andere Arthropoden |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung |
— |
Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) |
Flöhe Larven Insekten Adulte Insekten: Ctenocephalides felis Zecken:Ixodes ricinus Rhipicephalus sanguineus |
Anwendungsbereich |
Innen Gezielte Behandlung nicht waschbarer Möbel und Heimtextilien wie Teppiche, Matten oder Sessel |
Anwendungsmethode(n) |
Sprühen Nach dem Absaugen der zu behandelnden Oberfläche wird das Produkt aus 30 cm Abstand aufgesprüht. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit |
1,3 Sekunden Sprühdauer für circa 1 m2 (2,1 g/m2) — Der zeitliche Abstand zwischen zwei Behandlungen muss mindestens 6 Monate betragen. |
Anwenderkategorie(n) |
Verbraucher (nicht-berufsmäßiger Verwender) |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial |
Weißblech-Sprühdose mit Innenbeschichtung aus phenolbasiertem Epoxidharz (250 ml oder 500 ml). Weißblech-Sprühdose ohne Innenbeschichtung (300 ml) |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe allgemeine Anwendungsbestimmungen
5. ALLGEMEINE VERWENDUNGSHINWEISE (1) DER META-SPC 1
5.1. Anwendungsbestimmungen
— |
Das Produkt ist für die gezielte Behandlung nicht waschbarer Möbel und Heimtextilien wie Teppiche, Matten oder Sessel geeignet. |
— |
Lesen Sie vor der Verwendung immer das Etikett oder das Merkblatt und befolgen Sie alle Anweisungen. |
— |
Halten Sie die empfohlene Anwendungsdosis ein. |
— |
Die bis zu 6 Monaten andauernde Residualwirkung kann sich im Falle normaler Reinigung (beispielsweise Staubsaugen von Teppichen) oder intensiver Nutzung der Oberflächen (zum Beispiel Begehen, Reibung) vermindern. |
— |
Bei anhaltendem Befall Alternativprodukte anwenden, die Wirkstoffe mit einer anderen Wirkweise enthalten, um das Auftreten von Resistenzen zu vermeiden. Dies soll resistente Individuen aus der Population beseitigen. |
— |
Falls der Befall trotz Einhaltung der Anweisungen auf dem Kennzeichnungsetikett/in der Packungsbeilage fortbesteht, wenden Sie sich an einen professionellen Schädlingsbekämpfer. |
— |
Nicht bei Katzen, anderen Haustieren oder bei Katzenkörbchen anwenden. |
— |
Informieren Sie den Zulassungsinhaber, wenn die Behandlung wirkungslos ist. |
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
— |
Nicht auf abwaschbaren Oberflächen und waschbaren Textilien anwenden. |
— |
reinigen, um Einträge in die Kanalisation zu vermeiden. |
— |
Lebens- und Futtermittel und Getränke vor Anwendung entfernen. |
— |
Nicht auf Oberflächen bzw. nicht in Bereichen verwenden, die mit Lebensmitteln, Futtermitteln und Getränken in Kontakt kommen können. |
— |
Kontakt mit den Augen vermeiden. |
— |
Nach dem Aufsprühen den Raum verlassen, eine Stunde einwirken lassen und danach lüften. |
— |
Terrarien, Aquarien und Tierkäfige vor der Anwendung entfernen oder abdecken. |
— |
Aquarien-Luftfilter vor dem Sprühen abschalten. |
— |
Katzen von den behandelten Flächen fernhalten. Da Katzen besonders empfindlich gegen Permethrin sind, kann das Produkt bei Katzen schwere Nebenwirkungen hervorrufen. |
— |
Kinder und Haustiere während der Behandlung fernhalten. |
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
— |
Einatmen: Die betroffene Person an die frische Luft bringen und in halb sitzender Position ruhigstellen. Bei Auftreten von Symptomen und/oder wenn große Mengen eingeatmet wurden, sofort ärztlichen Rat einholen. |
— |
Kontakt mit den Augen: Augen sofort mit viel Wasser ausspülen, dabei das untere und obere Augenlid gelegentlich heben. Auf Kontaktlinsen prüfen und falls vorhanden entfernen. Mindestens weitere 10 Minuten lang mit lauwarmem Wasser ausspülen. Wenn Reizungen oder Sehstörungen auftreten, ärztliche Betreuung aufsuchen. |
— |
Hautkontakt: Kontaminierte Kleidungsstücke und Schuhe entfernen. Kontaminierte Haut mit Wasser waschen. Bei Auftreten von Symptomen an einen Facharzt für Vergiftungen wenden. |
— |
Kontakt mit dem Mund: Mund mit Wasser ausspülen. Bei Auftreten von Symptomen oder wenn der Mund mit großen Mengen in Berührung gekommen ist, sofort an einen Facharzt für Vergiftungen wenden. |
— |
Bei Bewusstseinsstörungen keine Flüssigkeiten verabreichen und kein Erbrechen auslösen; in Ruheposition bringen und sofort ärztlichen Rat einholen. |
— |
Behälter oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. |
— |
Permethrin kann für Katzen gefährlich sein. Wenn Vergiftungserscheinungen auftreten, suchen Sie sofort einen Tierarzt auf und zeigen sie ihm die Packung. |
— |
Pyrethroide können Parästhesien auslösen (Brennen und Kribbeln der Haut ohne Reizung). Wenn die Symptome fortbestehen: ärztlichen Rat einholen. |
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
— |
Unbenutztes Produkt nicht in den Boden, in Wasserläufen, in Rohrleitungen (Spülbecken, Toilette usw.) oder in der Kanalisation entsorgen. |
— |
Unbenutztes Produkt, die Behälter und sonstige Abfälle entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgen. |
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Biozidprodukts unter normalen Lagerungsbedingungen
— |
Die Haltbarkeit beträgt 24 Monate |
— |
Nicht bei Temperaturen über 40 °C lagern. |
— |
Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen |
— |
Vor Frost schützen |
6. SONSTIGE INFORMATIONEN
7. DRITTE INFORMATIONSEBENE: EINZELNE PRODUKTE IN DER META-SPC 1
7.1. Handelsname(n), Zulassungsnummer und spezifische Zusammensetzung jedes einzelnen Produkts
Handelsname |
FRONTLINE PET CARE SPRAY INSECTICIDE ET ACARICIDE POUR L’HABITAT SPRAY ANTIPARASITAIRE POUR L’HABITAT 300 ML FRISKIES INSECTICIDE HABITAT/HOME VETOCANIS FRONTLINE HOMEGARD SPRAY INSECTICIDE ET ACARICIDE POUR L’HABITAT INSECTICIDE HABITAT/HOME VITALVETO SPRAY INSECTICIDE POUR L’HABITAT VITALVETO/INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY VITALVETO SPRAY INSECTICIDE POUR L’HABITAT VETOCANIS/INSECTICIDE HOUSEHOLD SPRAY VETOCANIS |
||||
Zulassungsnummer |
EU-0021035-0001 1-1 |
||||
Trivialname |
IUPAC-Bezeichnung |
Funktion |
CAS-Nummer |
EG-Nummer |
Gehalt (%) |
3-Phenoxybenzyl (1RS,3RS;1RS,3SR)-3-(2,2-dichlorvinyl)-2,2-dimethylcyclopropancarboxylat (Permethrin) |
|
Wirkstoffe |
52645-53-1 |
258-067-9 |
0,177 |
S-Methopren |
|
Wirkstoffe |
65733-16-6 |
|
0,00225 |
Propan-2-ol |
Propan-2-ol |
Nicht-Wirkstoff |
67-63-0 |
200-661-7 |
3,33475 |
n-Butan |
n-Butan |
Nicht-Wirkstoff |
106-97-8 |
203-448-7 |
63,458 |
Propan |
Propan |
Nicht-Wirkstoff |
74-98-6 |
200-827-9 |
16,271 |
Isobutan |
Isobutan |
Nicht-Wirkstoff |
75-28-5 |
200-857-2 |
4,068 |
(1) Hinweise zur Verwendung, Maßnahmen zur Risikominderung und andere Anweisungen zur Verwendung, die in diesem Abschnitt aufgeführt sind, gelten für alle zugelassenen Verwendungen in der Meta-SPC 1.