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Document 32020D1222(02)
Council Decision of 18 December 2020 appointing the Chairperson of the European Statistical Governance Advisory Board 2020/C 445/01
Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance 2020/C 445/01
Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2020 zur Ernennung des Vorsitzenden des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance 2020/C 445/01
ABl. C 445 vom 22.12.2020, p. 1–2
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, GA, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
No longer in force, Date of end of validity: 31/01/2024
22.12.2020 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 445/1 |
BESCHLUSS DES RATES
vom 18. Dezember 2020
zur Ernennung des Vorsitzenden des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance
(2020/C 445/01)
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf den Beschluss Nr. 235/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 zur Einsetzung eines Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (1), insbesondere auf Artikel 3,
nach Stellungnahme der Europäischen Kommission,
nach Zustimmung des Europäischen Parlaments,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat mit seinem Beschluss vom 18. Dezember 2017 (2) Herrn Enrico GIOVANNINI zum Vorsitzenden des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. Februar 2018 ernannt. |
(2) |
Die Amtszeit von Herrn Enrico GIOVANNINI endet am 31. Januar 2021. Es ist daher notwendig, einen neuen Vorsitzenden ab dem Zeitpunkt zu ernennen, an dem die laufende Amtszeit endet. |
(3) |
Gemäß Artikel 3 Absatz 3 des Beschlusses Nr. 235/2008/EG darf der Vorsitzende zu diesem Zeitpunkt weder einem nationalen statistischen Amt noch der Kommission angehören — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
Herr Aurel SCHUBERT wird für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem 1. Februar 2021 zum Vorsitzenden des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance ernannt.
Artikel 2
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Geschehen zu Brüssel am 18. Dezember 2020.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. ROTH
(1) ABl. L 73 vom 15.3.2008, S. 17.
(2) Beschluss des Rates vom 18. Dezember 2017 zur Ernennung des Vorsitzenden des Europäischen Beratungsgremiums für die Statistische Governance (ABl. C 439, 20.12.2017, S. 7).